RLP

Verstößt "Rasseliste" gegen die Verfassung?

Gerichtshof prüft Klage von Hundehaltern


Datum 5.7.2001

KOBLENZ (ahb).

Kann die Einstufung dreier so genannter Kampfhunderassen als "grundsätzlich gefährlich" objektiv begründet werden?

Oder hat die Rheinlandpfälzische Landesregierung mit dieser  "Rasseliste" unverhältnismäßige Mittel ergriffen und damit gegen die Verfassung verstoßen?

Mit dieser Frage hat sich gestern der Verfassungsgerichtshof in Koblenz auseinandergesetzt. Mit einem Urteil ist in acht Wochen zu rechnen.

Wie gestern berichtet, haben vier Hundehalter beziehungsweise Züchter aus dem Westerwald, der Region Koblenz und dem Raum Ludwigshafen gegen die seit rund einem Jahr geltende verschärfte Gefahrenabwehrverordnung des Landes gegen gefährliche Hunde mobil gemacht. Stein des Anstoßes ist vor allem, dass die drei Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden und damit unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten strengen Auflagen unterliegen. Darin sehen die Beschwerdeführer einen Verstoß gegen die Landesverfassung, insbesondere die Verletzung des Gleichheitssatzes. 

Verletzt sehen sie aber auch den Tierschutzgedanken und zwar durch die an das Merkmal "gefährlicher Hund" anknüpfenden Rechtsfolgen wie Kennzeichnungspflicht, Maulkorb und Anleinzwang.

Bei der gestrigen mündlichen Verhandlung waren sich die gegnerischen Seiten nur in einem einig: Dass grundsätzlich von jedem Hund eine Gefahr ausgehen kann. Und dass es deshalb durchaus Sinn macht, per
Rechtsverordnung die Auflagen für Hunde, deren Gefährlichkeit nachweisbar ist, zu verschärfen. Da die Landesregierung aber gleichzeitig die Auffassung vertritt, dass das ohne Nachweis für alle Vertreter der drei auf den Index gesetzten Rassen gilt, ging es gestern vor allem darum, ob sich eine solche im Vergleich zu
anderen Rassen wie Schäferhund oder Rottweiler gesteigerte Gefährlichkeit objektiv nachweisen lässt. Für und gegen diese Meinung führten gestern beide Parteien wissenschaftliche Berichte, Statistiken und Fachleute aus der Praxis ins Feld.

So machte die Landesregierung unter anderem geltend, dass in Hunden der drei Rassen, auch wenn diese noch so friedlich seien, ein genetisch bedingtes Gefahrenpotenzial liege, das in bestimmten Situationen ausbrechen könne. Die Folgen seien wegen Statur und Beißkraft dieser Tiere weitaus schlimmer als zum Beispiel beim Schäferhund. Zudem sei die Akzeptanz der drei Rassen in der Bevölkerung gering: Viele Menschen hätten Angst vor diesen Tieren.

Für die "Rasseliste" Gegner besteht das Problem hingegen grundsätzlich am anderen Ende der Leine. Hundehalter, die ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem Tier nachgewiesen hätten, könne daher nicht zugemutet werden, ihren Hund weiter mit dem Maulkorb zu quälen oder aber hohe Kosten durch erhöhte Hundesteuer, Chip Implantation und anderen Auflagen mehr auf sich zu nehmen. Ein weiterer Punkt der gestrigen Verhandlung war die Frage, welche Tiere die Verordnung als "Kampfhunde" Mischlinge einstuft, für die die selben Auflagen gelten. Für die Landesregierung muss dabei die Rasse noch erkennbar sein, da genetische Tests nicht weiterhelfen


Dazu ein Kommentar:


Willkür oder nicht?
Von Anke Herbert –

Eines muss klar sein: Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs Rheinland Pfalz, eine bessere Lösung zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu finden.
Die Verfassungsrichter müssen sich vielmehr damit auseinandersetzen, ob es sich bei der pauschalen Einstufung dreier Hunderassen als gefährlich um einen Willkür Akt handelt oder nicht. Und damit prüfen,
ob die Gefahrenabwehrverordnung des Landes den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen sprengt oder nicht. Der Blick in andere Bundesländer hilft dabei wenig. Denn die Spanne ist breit: Während zum
Beispiel Thüringen keine Liste hat, stehen in Nordrhein Westfalen gleich 42 Hunderassen auf dem Index. Auch Experten können offenbar wenig Rat geben: Dort scheinen die Lager ebenso geteilt wie in der
Bevölkerung. Sicher ist nur, dass die Emotionen einmal mehr hoch kochen werden.


Dr. Dorit Urd Feddersen Petersen ETHOLOGIN Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutzkunde INSTITUT FÜR HAUSTIER KUNDE CHRISTIAN ALBRECHTS UNIVERSITÄT ZU KIEL 

Biologiezentrum 

Olshausenstr. 40 

Tel.:(0431) 880 1 Durchwahlen: 880 4506 ( 4530, 4527, 5139)

FAX: (0431) 880 1389 E mail: dfeddersen@ifh.unikiel.de

Kiel, den 02.07.01

An den
Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz
Deinhardplatz 4
56068 KOBLENZ 1
AZ: 1005 a 2 47

ETHOLOGISCHE STELLUNG NAH ME ZUR KLAGEERWIDERUNG DES
MINISTERIUMS DER JUSTIZ RHEINLAND PFALZ VOM 15.06.2001
BETREFFEND DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE VG B 8/01

Die in der Stellungnahme auf geführten Argumente und die wenigen Zitate (aus den Fachbereichen Zoologie, Ethologie, Tierzucht) sind fast aus schließlich als nicht schlüssig oder im Grunde unverstanden bzw. fehl interpretiert zu kennzeichnen, aus dem Kontext genommen und sinn entstellt benutzt worden oder der Justizminister bedient sich Quellen recht zweifelhaften "kynologischen" Inhaltes. 

Ad "willkürfreie Begründung" des Rassekatalogs: Hunde der benannten Rassen (einschließlich ihrer Kreuzungen!) bestechen durch eine große Varianz
"züchterischen Ursprungs", Herkunft, Verwendungszweck sowie damit verbundenen Verhaltensbesonderheiten. Pit Bull Terrier sind keine Rasse (nicht FCI , nicht VDH anerkannt). Der American Pit Bull ist ja nicht gemeint und bekannterweise werden unter der Bezeichnung
"Pit Bull" die unterschiedlichsten Kreuzungen subsumiert. Diese sind weder phänotypisch noch genetisch zuzuordnen, was verstärkt für Kreuzungen mit diesen Kreuzungen zutrifft. American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sind Rassen mit außerordentlicher Divergenz bezüglich verschiedenster Parameter. Sagen wir es einfach: Staffordshire Bullterrier sind nicht nur in England als Begleithunde hochgeschätzt, haben eine Schulterhöhe von 40 cm und
bestechen durch ihr "menschenbezogenes" Sozialverhalten. Nicht allein Engländer haben so ihre Probleme mit uns und unseren "Rasselisten" ...
Zitat:
" ...sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde". Wie es mit der "Abstammung" von Hunden aussieht, möge der beigefügte Artikel "Was ist eine Rasse?" verdeutlichen. Nicht allein jeder Laienkynologe wird in dieses "weite Feld" sein intuitiv
gewonnenes Wissen einfließen lassen und dazu beitragen, die bestehende Verwirrung weiter zu verstärken.
Dennoch soll dieses willkürlich zusammengestellte Spektrum von Hunde"rassen" "aufgrund ihrer besonderen genetischen Ausstattung eine erhöhte abstrakte Gefahr für Leib und Leben von Menschen und Tieren" darstellen. "Zu dieser Einschätzung konnte der Verordnungsgeber ...
unter wertender Heranziehung wissenschaftlicher (?) und praktischer (?) Erkenntnisse sowie statistischer (?) Befunde willkürfrei gelangen".
Die jeweilige Wertung jedoch ist häufig so problematisch ... .
Ad "Bewertung der fachwissenschaftlichen Erkenntnisse":
Der Begriff "Kynologie" kennzeichnet heute eine "Laienkynologie". Es gibt keinen Lehrstuhl für Kynologie, hingegen etliche Hunde besitzende Experten, die populistische Self Made Experten bzw. Funktionärs Kynologen oder Hundeausbilder unterschiedlichster Couleur sind. 

Zwischen Kynologie und Ethologie (Zoologie) spannt sich ein komplexes Geflecht aus persönlichen Vorbehalten, Idealismus, Funktionärstum und Partikularismus, gekennzeichnet durch persönliche Vorteilnahme und hohen Hang zur Zerstrittenheit (s. BRACH, 2001).

Hunde sind Lebewesen, die "Tür und Tor öffnen" für menschliche Projektionen. Das ist ein zentrales Problem.

"Genetische Dispositionen":
Daß so gut wie jegliches Verhalten bei Angehörigen der Klasse der Säugetiere durch ein feinverzahntes Zusammenspiel genetischer Dispositionen und Erfahrungen, Lernprozesse, auf differenzierteste Weise entsteht, lernen wir in der Schule. (s. LINDER, Biologie, Metzeler Verlag). Wurde dieses versäumt, so werden im ersten Semester der Biologie entsprechende Kenntnisse, die seit Jahrzehnten Allgemeinwissen sind, verbreitet. "Obwohl noch vieles über die
proximaten Grundlagen der Entwicklungshomöostasis zu lernen bleibt, gibt es kaum einen Zweifel daran, daß es sich um ein weit verbreitetes Phänomen handelt, und daß in einem ultimaten, evolutionären Sinn Individuen davon profitieren, den störenden Einflüssen bei der
Entwicklung ihres Verhaltens widerstehen zu können" (IMMELMANN (1986).
Die Entwicklung also jeglicher Merkmale ist ein interaktives Phänomen, welches den Genotyp eines befruchteten Eies und die Umgebung des sich entwickelnden Organismus einbezieht. Es gibt keinen "Aggressionstrieb", der ab und zu "entladen" werden muß, auch wenn der eine oder andere Hundesportler dieses als Argumentationshilfe für sein Tun gerne hätte. Diese Ansichten sind obsolet. Der Hinweis auf genetische Dispositionen und die obligatorischen Lernvorgänge bei Säugetieren, kann schwerlich als Untermauerung der "Gefährlichkeit" von Rassen herangezogen werden. Prädispositionen gibt es für den weit zu fassenden Begriff des Sozialverhaltens, so auch das obligat als Regulativ zu ihm gehörende Aggressionsverhaltens. Auch dieses ist biologisches Basiswissen. Aggressionsverhalten, also Kompetition von
gruppenlebenden Säugetieren, ist unverzichtbar für ihr Zusammenleben.
Gefährlich sind Hundehalter, die ihren Tieren keinen sozialen Status zuweisen können bzw. Hunde so aufwachsen lassen, daß diese Deprivationserscheinungen (Fehlentwicklungen durch sozialen Erfahrungsentzug) davontragen. So können Gefahrenmomente verstärkt entstehen.


Tierschutzrelevanz und Gefährdungspotential gehen Hand in Hand (FEDDERSEN PETERSEN, D. (1991): Aggressive Hunde ein Tierschutzproblem.
Schutz des Tieres vor Mißbrauch durch den Menschen bedeutet Menschenschutz). Diese ältere Publikation schrieb ich nach Anregung und fruchtbarer Auseinandersetzung mit Herrn Dr. Goldhorn, dem langjährigen 1. Vorsitzenden der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Weder EICHELBERG noch UNSHELM (2000) ("Kampfhunde" Gefährliche Hunde") untermauern die These der "gefährlichen Rassen", kommen viel mehr zu folgenden Schlüssen: "Ich komme zu dem Schluß, daß es wissenschaftlich unhaltbar ist, sämtliche Tiere einer Rasse
als "gefährlich" einzustufen ..." (EICHELBERG) bzw. "..Maßnahmen gegen gefährliche Hunde unabhängig von der Rassezugehörigkeit ausgehen" (UNSHELM). Das Zitat S. 5 zitiert beide für die gegenteilige Auffassung.
Unerwähnt bleibt die Tatsache, daß die Mehrzahl aller Unfälle mit Hunden zuhause geschieht, mit Hunden verschiedener Rassezugehörigkeit, etwa 80% (HORNISBERGER, 2000).
Eigene Arbeiten zu "Pit Bull Terriern" (Kreuzungen, die ein Zuhälter für den Hundekampf verpaarte und extrem restriktiv hielt, so daß hochgestörte Individuen resultierten) werden einer (welcher?) Rasse zugeschrieben, da die Negativauslese ohne Anführungsstriche geschrieben wird. Gemeinsam mit dem Fakt, daß Pit Bulls in der vorliegenden Rasseliste als Rasse dargestellt werden, kommt es so rasch wieder zu der Verwechslung der beschriebenen Störungen bei kämpfenden Hunden mit Hunden bestimmter Rassezugehörigkeit. Dieses sei
nicht als semantische Pedanterie aufgefaßt, vielmehr als ursächlich für Mißverständnisse angesehen. Von Kampfhunden schrieb ich nie, wenn es um Rassen ging, es gibt keine Kampfhunderassen, Zuchtziel für keine Rasse ist der Sieg in der Pit. 

Dieser Begriff ist rein historisch.


"Pit Bulls", die ich untersuchte, waren kämpfende Hunde, Individuen (Kreuzungen) mit schwersten Verhaltensstörungen.
Störungen im Bereich Muttertier Welpen, die für einige Zuchten (evtl. Zuchtlinien) des Bullterriers / Am. Staff. Terriers beschrieben wurden, dürfen nicht auf die Rassen extra poliert wer den, da andere Zuchten (Zuchtlinien?) dieses Verhalten gar nicht zeigten und etliche Rassen dies be züglich auch noch nie untersucht wurden. Bei reduzierten Fürsorge verhalten, sind die Muttertiere nicht mehr zur Zucht ein zu setzen, je doch nicht die Rassen auszurotten
.... Diese Folgerung ist als völlig unverhältnismäßig zu werten.
Adsignifikante statistische Daten: Diese sind mir nicht bekannt. Die vorliegenden Statistiken weisen Trends auf, die stets den Deutschen Schäferhund oder Mischlinge an der Spitze der Unfälle verzeichnen.
Diese Statistiken sind jedoch nicht auf die Populationen umgerechnet, was wohl auch gar nicht möglich ist. Ad Statement Feddersen Petersenbzw. § 11b / Qualzuchtgutachten: Wer meine Arbeiten der letzten 17 / 18 Jahre liest, vermag ein "Verleugnen von Daten" nicht ansatzweise zu erkennen. 

Schon in meinem ersten Buch "Hundepsychologie", in dem die Dissertation SCHLEGER zitiert wurde, fehlt nicht der Hinweis, diese Ergebnisse niemals auf die gesamte Rasse zu extrapolieren. Unsere Arbeiten an Wölfen und Hunderassen sind Grundlagenforschungen, die
leider von etlichen Seiten m.o.w. bewußt fehlinterpretiert wurden.
Über Hunde weiß ein Jeder alles. Es gibt keine "semantische Relativierung", wohl aber eine Zunahme der Erkenntnisse, was von einem engagierten Wissenschaftler zu erwarten ist. Es ging mir stets um die Defintion des "Normalverhalten" von Haustieren bestimmter Rasse - zugehörigkeit und ich betonte zunehmend (dieses als angewandtes Moment der Forschungen), auf das Verhalten als Kriterium der Zuchtauswahl zu achten. Wir haben im Laufe der Jahre über 20 Rassen unter semi natürlichen Bedingungen mit Wölfen, die vergleichbar leben, untersucht und dann die Umweltbedingungen für die Haushunde sukzessive verändert.
Aggressionsverhalten ist eben kein Merkmal, sondern ein sehr komplexer Bereich des Sozialverhaltens. Unterschiede, die rassekennzeichnend sein könnten, zu erfassen, ist aufwendig und bedarf sehr vorsichtiger Interpretation. Sog. Übersteigerungen im Aggressionsverhalten habe ich früh für Zwergpudel beschrieben, die sicher deshalb nicht gefährlich sind.
Auffallend unangepaßtes Verhalten (ein kreischender Hund wird in den Ring gezogen und erhält ein V 1, darf weiterzüchten, weil sein Fell und die mandelförmigen Augen dem Standard der Rasse entsprechen ...) sollte zum Zuchtausschluß führen (s. § 11b). Es zeigten sich Überforderungen unter bestimmten Haltungsbedingungen, die bei anderen Rassen (Bullterrier, Fila Brasileiro z.B.) ausblieben. Wie andere Wissenschaftler meine Arbeiten zitieren, steht nicht in meiner Macht und Verantwortung. Außerdem kenne ich ausschließlich wissenschaftliche Zitate im von mir gemeinten Sinne. Die Vorgehensweise wurde somit verstanden. Wissenschaftler anderer Fachrichtungen mögen zu anderen Schlüssen kommen, bei zu knapper Auseinandersetzung mit der Methodik, der Fragestellung und Analyse
vielleicht. Natürlich war es mir wichtig, daß inadäquates (sog. übersteigertes) Aggressionsverhalten in das Gutachten zur Auslegung des § 11b aufgenommen wird. Und ich begrüße das neue Tierschutzgesetz, welches Aggressionssteigerungen wie Aggressions - zuchten verbietet. 

Ich gehörte damals zum weiteren Kreis der Gutachter. Als ich las, daß Herr Prof. Reetz neben einem alten Zitat von SCHENKEL über Wölfe und einer amerikanischen Arbeit, die allein Hypothesen aufzählte (völlig irrelevante Literatur für den angesprochenen Sachverhalt), meinen
Namen mit einer mündlichen Mitteilung versehen hatte, die ja jeder Spekulation Tür und Tor öffnet, schrieb ich Herrn Dr. Baumgärtner und bat um Aufnahme von Literatur von mir bzw. aus meiner Arbeitsgruppe (s. Anlage).
Die Arbeiten über etliche Hunderassen enthalten keine Zuchtlinienanalysen, wir sind keine Tierzüchter, es gibt jedoch für diese und jene Rasse Hinweise, die ein Überdenken im Hinblick auf Tierschutzrelevanz ermöglichen sollten. Zuchten mit Verhaltensweisen, die dem Selbstaufbau der Welpen etwa entgegenstehen, sind zu kennzeichnen und sollten dieses Verhalten nicht weitergeben dürfen. 

Herr Dr. Baumgärtner wollte Herrn Reetz informieren, dennoch blieb es bei der "mdl. Mitteilung", die eine differenzierte Auseinandersetzung mit unseren Arbeiten verunmöglicht. Herr Dr. Reetz wollte Rassen mit Defekten aufnehmen, ähnlich wie der von ihm vorgeschlagene Cocker
Spaniel, die konnte ich ihm nicht liefern. 

Die Kreuzungen mit dem hochgradig gestörten Verhalten interessierten ihn nicht. Der Tatbestand des Leidens ist allerdings gerade hierfür mich erfüllt, wo Hunde für den Hundekampf"zerstört" werden.

 Aber es waren keine Rassen.
Herr Dr. Reetz ist Versuchstierkundler, er kommt aus der Tierzucht, hat sich vorzugsweise mit dem Merle Faktor befaßt. 
Heretabilitätsuntersuchungen an Rassen wurden bei uns nie betrieben, sind bezüglich des Aggressionsverhaltens auch wenig aussichtsreich, da die Umwelt zu sehr an der Entwicklung dieses Bereichs des hundlichen Sozialverhaltens beteiligt ist. Aggression ist eben kein hundliches Merkmal und Defektrassen bezüglich dieses "Merkmals" kenne ich nicht!


Der " Blick auf eine jüngere Exploration" ist so interessant nicht, neu auch nicht. Die implizierte Unterstellung verweise ich in den Bereich einer "unlogischen Absurdität". Im Buch "Ausdrucksverhalten"  sind eigene Forschungen über Deutsche Schäferhunde, die unter
Zwingerbedingungen aufwuchsen mit anderen, die in der Familie groß wurden, verglichen worden. 
Die Zwingerhunde entwickelten mit hoher Signifikanz Verhaltensstörungen. Das jetzt angesprochene Projekt gehört zur Analyse von Rassehunden unter Rudelbedingungen (s. Anlage, Sonderdruck).

 Die seit fast 4 Jahren von uns beobachteten Deutschen Schäferhunde entwickelten komplexe Strategien zur Konfliktlösung in der Gruppe (ähnlich wie Malamutes, Bullterrier, Filas u.a Rassen).
Dieses ist ein Ergebnis. Wo ist da der Zusammenhang mit einer vermeintlich vorhandenen "semantischen Relativierung" zu sehen? Ich war nie an Vereine / Gruppierungen gebunden und von diesen abhängig.
Wohl auch deshalb erregten meine Arbeiten viele Gemüter .... 

FAZIT:  

In ausgeprägt subjektiver und selbstgefällig anmutender Betrachtungsweise wird hier eine VO schöngeredet. Dabei fehlt für mein Ermessen jegliche ernsthafte Auseinandersetzung mit einem Thema, das uns alle so dringlich fordert.


Kiel, den 2.07.01


Dr. Dorit Urd Feddersen Petersen
Anlagen:
1 Publikation (s.d. Literatur), 1 Brief an Herrn Dr. Baumgartner, 1
Abhandlung "Was ist eine Rasse?"

 


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