Hessisches
Ministerium des Innern und für Sport
+++ Pressemitteilung +++ 21.02.01 +++
Innenminister Volker Bouffier: Landesregierung will unnötige
Bürokratie abschaffen
Widerspruchsverfahren sollen künftig entfallen -
Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht
Wiesbaden. - Eine Straffung der Entscheidungsprozesse
durch den Wegfall unnötiger Verfahrensschritte - das ist der
Kern eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen
Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung, den
die Landesregierung dem Landtag vorgelegt hat. Der Entwurf
sieht den Verzicht auf bestimmte Widerspruchsverfahren vor.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Widerspruchsverfahren in
der Regel keine Änderung der Erstentscheidung der Behörden
bewirken und dem Bürger keinen Nutzen bieten. "Wir
wollen eine leistungsfähige und effiziente Verwaltung. Dazu
gehört, dass Entscheidungsprozesse schnell und ohne unnötige
Verfahrensschritte beendet werden können. Die Abschaffung unnötiger
Verwaltungsverfahren ist hierzu ein wichtiger Schritt",
sagte Innenminister Bouffier bei der Einbringung des
Gesetzentwurfs in den Landtag.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig
Widerspruchsverfahren bei
- enteignungsrechtlichen und einbürgerungsrechtlichen
Entscheidungen
- bei der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen
- bei Entscheidung nach § 21 Denkmalschutzgesetzes, der die
Genehmigung von Nachforschungen, insbesondere Grabungen nach
Bondendenkmälern betrifft,
- sowie Entscheidungen über die Aufstellung, Ausstattung oder
Unterhaltung von Werkfeuerwehren nach § 14 des Hessischen
Gesetzes über den Branschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (HBKG)
entfallen sollen. Die Erfahrung der Verwaltungspraxis zeigt,
dass in diesen Bereichen ein Widerspruch in der Regel zu
keinem anderen Ergebnis führt, weil sowohl der Erstbescheid
als auch der Widerspruch von der gleichen Behörde entschieden
wird. "Dass die gleiche Behörde bei der Überprüfung
des gleichen Sachverhalts im Widerspruchsverfahren zu einer
anderen Entscheidung kommt, ist die Ausnahme", sagte
Innenminister Bouffier. Deshalb wolle die Landesregierung die
vom Bundesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit ergreifen und
das unnötige bürokratische Verfahren abschaffen.
Innenminister Bouffier zeigte sich davon überzeugt, dass die
Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung gleichermaßen
von der Gesetzesnovelle profitieren werden. "Die
Verwaltung wird entlastet und für die Bürger verringert sich
die Verfahrensdauer sowie das Kostenrisiko, da sie ohne einen
kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid gleich den von ihnen
angestrebten Klageweg beschreiten können", so der
Minister. Eine zusätzliche Belastung der Verwaltungsgerichte
erwartet Bouffier nicht: "Schon jetzt ist die überwiegende
Zahl aller Verfahren vor dem Richter gelandet. Das
Widerspruchsverfahren hat die ihm ursprünglich zugedachte
Kontroll- und Filterfunktion nie richtig erfüllt."
Bouffier stellte fest, dass der vorgelegte Gesetzentwurf im
schriftlichen Anhörungsverfahren ein positives Echo erfahren
habe. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem Wegfall der
Widerspruchsverfahren zugestimmt und auch die Mehrheit der
angehörten richterlichen Verbände und Gremien hat keine
Bedenken, wenn auf diese Verwaltungsverfahren verzichtet wird.
"Das Ergebnis der Anhörung zeigt, dass wir auf dem
richtigen Weg sind. Der Gesetzentwurf stellt einen weiteren
wichtigen Schritt zur Realisierung einer effizienter
arbeitenden Verwaltung dar", sagte Innenminister Bouffier
abschließend.
Passend
dazu nochmals:
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Hier
eine Pressemitteilung des Hessisches Ministerium des Innern und für
Sport vom 02.02.01 Innenminister Volker Bouffier: ,,Task-Force gefährliche
Hunde "geht gegen illegale Hundeszene vor Arbeitsgruppe in Mühlheim
vorgestellt- Polizei arbeitet mit Ordnungsbehörde zusammen.
Mühlheim
a.M./Wiesbaden.-Die ,,Task-Force gefährliche Hunde" stellte
heute Innenminister Volker Bozffier in der Polizeihundeschule in Mühlheim
vor.,,Ziel dieser Spezialeinheit wird es sein,konsequent die
illegale Hundeszene zu bekämpfen", betonte der
Innenminister.Zu diesen Aufgaben zählen, so der Innenminister
weiter,hessenweit Erkenntnisse über die rechtswidrige Zucht,über
Handel und Vertrieb von gefährlichen bzw. Kampfhunden zugewinnen,
um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.,, Natürliche
wollen wir auch die sogenannten Hundekämpfe unterbinden",
ergänzte Bouffier.
Mit
der Task-Force stehe zum erstenmal in Hessen eine Spezialeinheit
bereit, die sich ausschließlich um Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten im Deliktbereich ,, gefährliche Hunde "
kümmere. Dies habe den Vorteil, dass sowohl Erkenntnisse zentral
gesammelt und ausgewertet als auch zuständigkeitsübergreifend
Ermittlungen geführt werden können. Gleichzeitig werde die
Task-Force mit ihrem Spezialwissen die einzelnen Polizeipräsidien
unterstützen bzw. beraten.
Die
neue Task-Force besteht aus vier Polizeibeamten und einem beamten
der Ordnungsbehörde des Lamdkreises Offenbach.,,Die
Zusammensetzung verdeutlicht, dass sich hier Polizei und kommunale
Ordnungsbehörde gemeinsam dieser Aufgabe angenommen haben ",
sagte Innenminister Bouffier im Beisein des Landrates des
Landkreises Offenbach , Peter Walter. Die Task.Force wird in der
Polizeihundeschule Mühlheim untergebracht sein und dem Polizeipräsidium
Südhessen unterstehen.
Die
neu ins Leben gerufene TAsk.Force wertete Hesssens Innenminister
als weiteren Baustein für einen effektiven Schutz der Bevölkerung
vor gefährlichen Hudnen. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres
hatte Bouffier die Verordnung gegen Kampf-bzw. gefährliche Hunde
erheblich verschärft.,,Mit klaren Vorgaben und strikten Fristen
haben wir erreicht, dass bislang rund 6.320 Hundehalter eine behördliche
Erlaubnis für ihren Hund beantragt haben ", betonte Bouffier.
Diese Erlaubnis sei unter anderem verbunden mit einer Wesensprüfung,
die eine Aussage über die Gefährlichkeit des Hundes gegenüber
Menschen zulasse.,, Knapp 2.700 dieser Hunde haben bereits eine
solche Wesensprüfung abgelegt, rund 200 haben sie nicht
bestanden", so Bouffier. Durch diese Regelung sei es
einerseits gelungen einen Überblick über die Zahl von möglicherweise
gefährlichen hunden zu gewinnen. Andererseits habe man die Halter
dzu gebracht, ihre Hunde einem überprüfbaren Verfahren, dass
Aussagen über die Aggressivität zulässt , zu unterziehen.
,,Insgesamt
sind wir damit unserem Ziel, die Menschen vor gefährlichen Hunden
zu schützen, ein gutes Stück näher gekommen!, sagte
Innenminister Bouffier abschließend.
Ich
frage mich .,, Wer schützt uns vor gefährlichen Menschen ???
Hundehalter
werdet endlich wach !!!!!
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