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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit |
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Reisen mit Haustieren in der EU leichter gemacht (04.10.2000) ----------------------------------------------------------- (aho) Besitzer von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, koennen in Zukunft innerhalb der Europaeischen Union problemloser reisen. Die Europaeische Kommission hat einen Vorschlag fuer eine Verordnung zur Harmonisierung der Veterinaerbedingungen fuer die Verbringung von Heimtieren von einem EU-Land in ein anderes angenommen. Durch den Vorschlag werden auch Bedingungen fuer Heimtiere aus Drittstaaten verschaerft. Nach dem neuen System wird es erforderlich, Katzen und Hunde mit Mikrochips oder Taetowierungen zu kennzeichnen, sie gemaess zwingenden Vorschriften gegen Tollwut zu impfen und, falls erforderlich, die Immunreaktion auf die Impfung noch zusaetzlich zu ueberpruefen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Europaeischen Parlament und vom Rat angenommen ist.
"Mit diesen harmonisierten Regelungen wird Reisen und Urlaub machen im Ausland fuer die Buerger sehr viel interessanter, die ihre Katzen und Hunde nicht zu Hause zuruecklassen wollen. Damit verschwindet eines der letzten wesentlichen Hindernisse fuer die Freizuegigkeit, nicht nur der Haustiere, sondern auch ihrer Besitzer. Bisher muessen fuer jeden Mitgliedstaat unterschiedliche Regelungen eingehalten werden. Den europaeischen Buergern kommt dann zugute, dass dieselben Regelungen in der gesamten EU gelten. Ich selber freue mich schon darauf, mit meinen beiden Hunden ungehinderter reisen zu koennen", bemerkte David Byrne, der fuer Gesundheit und Verbraucherschutz zustaendige Kommissar.
Die neuen Regelungen gelten nur fuer Haustiere in Begleitung ihrer Besitzer oder sonstiger verantwortlicher Personen fuer Reisen zu nichtgewerblichen Zwecken, das heisst, die Tiere duerfen nicht verkauft werden. Vorgesehen sind:
Eine Harmonisierung der Gesundheitsvorschriften fuer Reisen mit Katzen und Hunden ist moeglich geworden, weil in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Ausrottung der Tollwut in der EU erreicht worden sind. Dazu hat man Kampagnen zur Impfung von Fuechsen in tollwutbefallenen Gebieten durchgefuehrt. Entsprechend sank die Zahl der Tollwutfaelle bei Haustieren in der EU von 499 im Jahre 1991 auf 5 im Jahre 1998. Tollwut ist nicht nur fuer diese Tiere gefaehrlich, sie kann auch bei Menschen zum Tode fuehren. Daher sind in der gesamten EU gemeinsame Sicherheitsvorschriften zum Schutz der oeffentlichen Gesundheit erforderlich. Reisen mit Katzen und Hunden in der EU Katzen und Hunde darf man nur mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung innerhalb der EU mit sich fuehren. Fuer eine Reise nach Schweden, Irland oder in das Vereinigte Koenigreich kann noch zusaetzlich der Nachweis eines Antikoerper-Tests verlangt werden, da diese Laender lange Zeit tollwutfrei waren. Auf Reisen innerhalb der EU muessen alle Katzen und Hunde eine bestaendige Kennzeichnung tragen, entweder eine eindeutig erkennbare Taetowierung oder einen Mikrochip. Die Tollwutimpfbescheinigung muss sich auf das durch den Chip oder die Taetowierung ausgewiesene Tier beziehen. Diese Impfbescheinigung muss von einem ermaechtigten Tierarzt mindestens einen Monat oder hoechstens ein Jahr vor dem Reiseantritt ausgestellt worden sein, wenn es sich um eine Erstimpfung handelt, bzw. hoechstens ein Jahr vor dem Reiseantritt im Falle einer Auffrischungsimpfung. Falls Antikoerper-Tests verlangt werden, muessen sie in zugelassenen Labors in der EU mindestens sechs Monate vor dem Reiseantritt und mindestens 30 Tage nach der Impfung durchgefuehrt werden. Andererseits koennen die zustaendigen Stellen im Vereinigten Koenigreich, in Irland und in Schweden auf alle Anforderungen verzichten, wenn die Haustiere zwischen ihren Laendern verbracht werden. So kann man zum Beispiel Katzen und Hunde ungehindert vom Vereinigten Koenigreich nach Irland transportieren und umgekehrt. In Zukunft wird es nicht mehr erforderlich sein, Katzen und Hunde nach Irland ueber das Vereinigte Koenigreich einreisen zu lassen, wie dies derzeit der Fall ist. Aus Drittstaaten verbrachte Katzen und Hunde Gleichzeitig werden Gesundheitskontrollen bei Katzen und Hunden aus Drittlaendern, in denen die Tollwut noch verbreitet ist, verstaerkt, damit die in der EU erreichten Fortschritte bewahrt werden koennen. Katzen und Hunde aus derartigen Laendern muessen ebenfalls eine Kennzeichnung tragen und einer Impfung sowie einem Antikoerper-Test unterzogen worden sein; dies wird von dem Internationalen Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts empfohlen. Die zustaendigen Stellen im Vereinigten Koenigreich, in Irland und in Schweden koennen dessen ungeachtet eine Quarantaene fuer Haustiere aus Drittlaendern mit Tollwutrisiko vorschreiben. Bei Haustieren aus Drittlaendern, in denen Tollwut nicht auftritt oder wirksam bekaempft wird, sind nur eine Kennzeichnung und eine Impfbescheinigung erforderlich, ausser, wenn sie in das Vereinigte Koenigreich, nach Irland oder nach Schweden einreisen, wo ein Antikoerper-Test verlangt werden kann. Die Liste der Drittlaender, die fuer dieses Verfahren in Frage kommen, ist noch nicht vollstaendig. Derzeit sind dort Laender wie zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz aufgefuehrt. Ein ungehinderter Reiseverkehr zwischen seit jeher tollwutfreien Laendern, wie zum Beispiel Schweden und Norwegen, ist zulaessig, wie auch bisher schon. Kaninchen, Frettchen, Hamster, Meerschweinchen, Schildkroeten, Spinnen, Reptilien, Insekten, Voegel, Fische und sonstige Heimtiere, Reptilien, Nagetiere, Fische, Voegel, Amphibien, Spinnen und Insektenarten als Heimtiere werden nicht von Tollwut befallen oder diese ist bei ihnen nicht von epidemiologischer Bedeutung. Sie koennen mit ihrem Besitzer oder einer sonstigen verantwortlichen Person ohne Gesundheitsbescheinigung oder besondere Kennzeichnung zwischen EU-Mitgliedstaaten reisen. Dasselbe gilt, wenn sie aus bestimmten Laendern kommen, wie zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz. Besondere Regelungen fuer diese Heimtiere, die aus sonstigen Drittlaendern eintreffen, muessen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Zu einem spaeteren Zeitpunkt sollen auch Regelungen fuer sonstige Heimtiere ausgearbeitet werden. Der Vorschlag fuer eine Verordnung unterliegt dem Verfahren der Mitentscheidung durch das Europaeische Parlament und den Ministerrat. Bruessel, 3. Oktober 2000 |