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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
 

 Reisen mit Haustieren in der EU leichter gemacht (04.10.2000)

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 (aho) Besitzer von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen,  koennen in Zukunft innerhalb der Europaeischen Union problemloser  reisen. Die Europaeische Kommission hat einen Vorschlag fuer eine  Verordnung zur Harmonisierung der Veterinaerbedingungen fuer die  Verbringung von Heimtieren von einem EU-Land in ein anderes  angenommen. Durch den Vorschlag werden auch Bedingungen fuer  Heimtiere aus Drittstaaten verschaerft. Nach dem neuen System  wird es erforderlich, Katzen und Hunde mit Mikrochips oder  Taetowierungen zu kennzeichnen, sie gemaess zwingenden Vorschriften  gegen Tollwut zu impfen und, falls erforderlich, die Immunreaktion  auf die Impfung noch zusaetzlich zu ueberpruefen. 

Die Verordnung tritt  in Kraft, sobald sie vom Europaeischen Parlament und vom Rat  angenommen ist.

 

 "Mit diesen harmonisierten Regelungen wird Reisen und Urlaub machen  im Ausland fuer die Buerger sehr viel interessanter, die ihre Katzen  und Hunde nicht zu Hause zuruecklassen wollen. Damit verschwindet  eines der letzten wesentlichen Hindernisse fuer die Freizuegigkeit,  nicht nur der Haustiere, sondern auch ihrer Besitzer. Bisher muessen  fuer jeden Mitgliedstaat unterschiedliche Regelungen eingehalten  werden. Den europaeischen Buergern kommt dann zugute, dass dieselben  Regelungen in der gesamten EU gelten. Ich selber freue mich schon  darauf, mit meinen beiden Hunden ungehinderter reisen zu koennen",  bemerkte David Byrne, der fuer Gesundheit und Verbraucherschutz  zustaendige Kommissar.

 

 Die neuen Regelungen gelten nur fuer Haustiere in Begleitung ihrer  Besitzer oder sonstiger verantwortlicher Personen fuer Reisen zu  nichtgewerblichen Zwecken, das heisst, die Tiere duerfen nicht  verkauft werden. Vorgesehen sind:

  •  -- eine eindeutige Kennzeichnung entweder mit Hilfe einer deutlich  erkennbaren Taetowierung oder eines Mikrochips,
  •  -- ein Nachweis einer Tollwutimpfung.

 

 Eine Harmonisierung der Gesundheitsvorschriften fuer Reisen mit Katzen  und Hunden ist moeglich geworden, weil in den letzten zehn Jahren  erhebliche Fortschritte bei der Ausrottung der Tollwut in der EU  erreicht worden sind. Dazu hat man Kampagnen zur Impfung von Fuechsen  in tollwutbefallenen Gebieten durchgefuehrt. Entsprechend sank die Zahl  der Tollwutfaelle bei Haustieren in der EU von 499 im Jahre 1991 auf  5 im Jahre 1998. Tollwut ist nicht nur fuer diese Tiere gefaehrlich,  sie kann auch bei Menschen zum Tode fuehren. Daher sind in der gesamten  EU gemeinsame Sicherheitsvorschriften zum Schutz der oeffentlichen  Gesundheit erforderlich.

 Reisen mit Katzen und Hunden in der EU

 Katzen und Hunde darf man nur mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung  innerhalb der EU mit sich fuehren. Fuer eine Reise nach Schweden, Irland  oder in das Vereinigte Koenigreich kann noch zusaetzlich der Nachweis  eines Antikoerper-Tests verlangt werden, da diese Laender lange Zeit  tollwutfrei waren. Auf Reisen innerhalb der EU muessen alle Katzen und  Hunde eine bestaendige Kennzeichnung tragen, entweder eine eindeutig  erkennbare Taetowierung oder einen Mikrochip. Die Tollwutimpfbescheinigung muss sich auf das durch den Chip oder die Taetowierung  ausgewiesene Tier beziehen. Diese Impfbescheinigung muss von einem ermaechtigten Tierarzt mindestens einen Monat oder hoechstens ein Jahr  vor dem Reiseantritt ausgestellt worden sein, wenn es sich um eine  Erstimpfung handelt, bzw. hoechstens ein Jahr vor dem Reiseantritt im  Falle einer Auffrischungsimpfung. Falls Antikoerper-Tests verlangt  werden, muessen sie in zugelassenen Labors in der EU mindestens sechs  Monate vor dem Reiseantritt und mindestens 30 Tage nach der Impfung  durchgefuehrt werden.

 Andererseits koennen die zustaendigen Stellen im Vereinigten Koenigreich,  in Irland und in Schweden auf alle Anforderungen verzichten, wenn die  Haustiere zwischen ihren Laendern verbracht werden. So kann man zum  Beispiel Katzen und Hunde ungehindert vom Vereinigten Koenigreich nach  Irland transportieren und umgekehrt. In Zukunft wird es nicht mehr  erforderlich sein, Katzen und Hunde nach Irland ueber das Vereinigte  Koenigreich einreisen zu lassen, wie dies derzeit der Fall ist.

 Aus Drittstaaten verbrachte Katzen und Hunde 

 Gleichzeitig werden Gesundheitskontrollen bei Katzen und Hunden aus  Drittlaendern, in denen die Tollwut noch verbreitet ist, verstaerkt,  damit die in der EU erreichten Fortschritte bewahrt werden koennen.

 Katzen und Hunde aus derartigen Laendern muessen ebenfalls eine  Kennzeichnung tragen und einer Impfung sowie einem Antikoerper-Test  unterzogen worden sein; dies wird von dem Internationalen  Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts empfohlen.

 Die zustaendigen Stellen im Vereinigten Koenigreich, in Irland und in  Schweden koennen dessen ungeachtet eine Quarantaene fuer Haustiere aus  Drittlaendern mit Tollwutrisiko vorschreiben.

 Bei Haustieren aus Drittlaendern, in denen Tollwut nicht auftritt  oder wirksam bekaempft wird, sind nur eine Kennzeichnung und eine  Impfbescheinigung erforderlich, ausser, wenn sie in das Vereinigte  Koenigreich, nach Irland oder nach Schweden einreisen, wo ein  Antikoerper-Test verlangt werden kann. Die Liste der Drittlaender,  die fuer dieses Verfahren in Frage kommen, ist noch nicht vollstaendig.

 Derzeit sind dort Laender wie zum Beispiel Island, Norwegen und die  Schweiz aufgefuehrt. Ein ungehinderter Reiseverkehr zwischen seit  jeher tollwutfreien Laendern, wie zum Beispiel Schweden und Norwegen,  ist zulaessig, wie auch bisher schon.

 Kaninchen, Frettchen, Hamster, Meerschweinchen, Schildkroeten,  Spinnen, Reptilien, Insekten, Voegel, Fische und sonstige Heimtiere, Reptilien, Nagetiere, Fische, Voegel, Amphibien, Spinnen und  Insektenarten als Heimtiere werden nicht von Tollwut befallen oder  diese ist bei ihnen nicht von epidemiologischer Bedeutung. Sie koennen  mit ihrem Besitzer oder einer sonstigen verantwortlichen Person ohne  Gesundheitsbescheinigung oder besondere Kennzeichnung zwischen  EU-Mitgliedstaaten reisen. Dasselbe gilt, wenn sie aus bestimmten  Laendern kommen, wie zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz.  Besondere Regelungen fuer diese Heimtiere, die aus sonstigen  Drittlaendern eintreffen, muessen in Zusammenarbeit mit den  Mitgliedstaaten festgelegt werden. Zu einem spaeteren Zeitpunkt  sollen auch Regelungen fuer sonstige Heimtiere ausgearbeitet werden.

 Der Vorschlag fuer eine Verordnung unterliegt dem Verfahren der  Mitentscheidung durch das Europaeische Parlament und den Ministerrat.

 Bruessel, 3. Oktober 2000



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