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Schilda liegt mitten in NRW
- Urteil des VG Düsseldorf vom 13.05.2002 zur Hundesteuersatzung von "Schilda"
 
Regentropfen klopfen an das Fenster.
 
Wir denken mit Dankbarkeit und Zuneigung an die vielen Kläger in NRW, die den Rechtsweg  gegen LHV NRW und "Kampf"hundesteuer eingeschlagen haben.
Nicht aus Geiz, und nicht für sich und ihren Hund allein.
Sondern für alle Hunde, für die Grundrechte, für die Rechtsstaatlichkeit und: aus Prinzip.
 
Wir lesen mit breitem Grinsen die folgenden Worte aus der Urteilsbegründung des VG Düsseldorf vom 13.05.2002, bezugnehmend auf einen Dobermann-Rottweiler-Mischling:
 
"Der Kläger hält einen Hund, der ein Mischling aus zwei Hunden der in Anlage 2 der Landeshundeverordnung genannten Rassen ist.
Von § 2 Abs. 2, 2. Halbsatz der Hundesteuersatzung werden aber nur Hunde erfasst, die eine Kreuzung zwischen einem Hund der in Anlage 2 genannten Rassen und einem anderen Hund oder einem Mischling darstellen. Mischlinge wie der Hund des Klägers werden daher nicht erfasst, weil es sich um einen Mischling aus zwei der in Anlage 2 zur Landeshundeverordnung genannten Rassen handelt.
...
Im Übrigen begegnet die Satzung im Hinblick auf die erhöhte Besteuerung von Hunderassen auch erheblichen rechtlichen Bedenken, ohne dass es darauf im vorliegenden Fall noch ankäme. Eine Kreuzung zwischen einem der in Anlage 1 genannten Hund und einem der in Anlage 2 genannten Hund kann sowohl..."
 
Tja.
Welche begnadete Kommune wird das denn gewesen sein?
Bisher haben wir das sagenumwobene Schilda immer irgendwo hinter den Dümmer Dammer Bergen vermutet.
Aber jetzt wissen wir es besser, Schilda liegt mitten in NRW.
Um genau zu sein: Mitten im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Dumm gelaufen.
 
Und hier das vollständige Urteil des VG Düsseldorf:
http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw/046nrw.html#schilda

 

 

Oder wenn die Seite des Tierheim Olpe wiedermal nicht zugänglich ist: HIER!

 

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