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-Hundehaltung |
Guten Tag Herr Weber,
anbei schon wieder ein merkwürdiges Urteil
zur Hundehaltung im Wohnungseigentum.
Dabei ist es so einfach, solche
Zwistigkeiten unter Wohnungseigentümern ohne Einschaltung der Gerichte
effektiv zu lösen: Es genügt, bei
der maßgebenden Wohnungseigentümerversammlung entschlossen zu verkünden, dass
man bei einem Verbot der Mehrfachtierhaltung sofort ausziehen und die
Wohnung vermieten wird.
Nach meinen Erfahrungen genügt in den
meisten Fällen ein dreiminütiger Vortrag.
Man erklärt den andächtig lauschenden
Miteigentümern, dass die Wohnung aus humanitären Gründen mit amtlicher
Unterstützung und gesicherten Mieteinnahmen künftig nur noch
an resozialisierte und gutachterlich als völlig harmlos eingestufte ehemalige
Straftäter vermietet wird. Beiläufig erwähnte Strafregister der neuen Mieter
im Bereich von Vergewaltigung, Pädophilie und Enthauptung fremdgehender
Ehefrauen hinterlassen naturgemäß den größten Eindruck.
Die Miteigentümer werden begeistert sein und
den Tagesordnungspunkt in null Komma nichts vom Tisch nehmen.
MfG Bernd Schwab
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