-Hundehaltung

 

Guten Tag Herr Weber,
 
anbei schon wieder ein merkwürdiges Urteil zur Hundehaltung im Wohnungseigentum.
 
Dabei ist es so einfach, solche  Zwistigkeiten unter Wohnungseigentümern ohne Einschaltung der Gerichte effektiv zu lösen: Es genügt, bei der maßgebenden Wohnungseigentümerversammlung entschlossen zu verkünden, dass man bei einem Verbot der Mehrfachtierhaltung sofort ausziehen und die Wohnung vermieten wird.
 
Nach meinen Erfahrungen genügt in den meisten Fällen ein dreiminütiger Vortrag.
 
Man erklärt den andächtig lauschenden Miteigentümern, dass die Wohnung aus humanitären Gründen mit amtlicher Unterstützung und gesicherten Mieteinnahmen künftig nur noch an resozialisierte und gutachterlich als völlig harmlos eingestufte ehemalige Straftäter vermietet wird. Beiläufig erwähnte Strafregister der neuen Mieter im Bereich von Vergewaltigung, Pädophilie und Enthauptung fremdgehender Ehefrauen hinterlassen naturgemäß den größten Eindruck. 
 
Die Miteigentümer werden begeistert sein und den Tagesordnungspunkt in null Komma nichts vom Tisch nehmen.
 
MfG Bernd Schwab  

 

 

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