- Aktuelles

29.09.00 - Die wollen tatsächlich die Grundrechte weiter einschränken!!!
 

Hervorhebungen durch !!! von mir. Da fällt mir kein Kommentar mehr zu ein.

----------------

Plenarsitzung des Bundesrates am 29.09.00

 

Themenpunkt Nr. 26 a/b

TO-Punkt 26 a

Entschließung des Bundesrates zum Schutz vor Kampfhunden

- Antrag des Landes Hessen -

- Drucksache 417/00 -

Der Entschließungsantrag des Landes Hessen beinhaltet die Aufforderung an die Bundesregierung, schnellstmöglich ein Änderungsgesetz zum Bundeszentralregistergesetz mit dem Ziel vorzulegen, dass unbeschränkte Auskünfte auch denjenigen Behörden erteilt werden dürfen, welche die Zuverlässigkeit von Hundehaltern zu prüfen haben, und dass 

!!!!!

die Tilgung der Strafe im Register in diesen Fällen keine Verwertungsverbote nach sich zieht.

!!!!!

Zur Begründung wird ausgeführt, vor dem Hintergrund zahlreicher Angriffe von Kampfhunden auf Menschen in jüngster Zeit seien die Länder verstärkt gefordert, für einen effektiveren Schutz der Menschen vor Kampfhunden zu sorgen. Eine Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern scheine geboten und werde von vielen Ländern erwogen oder bereits praktiziert.

In der Praxis scheitere eine umfassende und zuverlässige Auskunft über Hundehalter an der Ausgestaltung des Bundeszentralregistergesetzes in der derzeitigen Fassung, da örtliche Ordnungsbehörden keine unbeschränkte Auskunft, sondern nur eine beschränkte Auskunft erhalten.

Der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Angriffen von Kampfhunden mit Verletzungs- oder Todesfolge

!!!!!

müsse höher stehen als Erleichterungen der Resozialisierung und der Datenschutz.

!!!!!

Ausschussempfehlungen 417/1/00: Der federführende Rechtsausschuss, der Agrarausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

++++++++++++++

Hab' gerade noch im Bundesrat in den Protokollen gestöbert: Die haben das tatsächlich abgesegnet!!!

Das heißt im Klartext, wer eine Jugendsünde begangen hat und die abgebüßt hat, sagen wir mal vor 20 Jahren, dann ist die Strafe im Register gelöscht. Im Zentralregister wird das allerdings nicht gelöscht, sondern es kommt der Vermerk: "Gelöscht" bzw. ein Kurzzeichen dafür hinter den Eintrag. Bisher waren alle Einträge nur bestimmten Personen vorbehalten. Richtern z.B., die aber diese Erkenntnis nicht direkt im aktuellen Verfahren verwenden durften. Die Verwendung war verboten und die Info nur bestimmten Kreisen vorbehalten.

Mit dem Gesetz ist das jetzt anders. Da kann jeder kleine Beamte darauf zurückgreifen. Es sieht dann "alles", was jemals aktenkundig war. Und darf es verwenden!!! Auch, wenn jemand vor 40 Jahren mal ein paar Schuhe geklaut hat, oder ähnliche Bagatellen vor ähnlich langer Zeit.

Noch ne Anmerkung : ein Kinderschänder kann ohne weiteres von einem Kinderheim nach 5 Jahren eingestellt werden - die können keine Auskunft über den Herrn verlangen bzw. bekommen! Toll - oder?? !! MENSCHENSCHUTZ nennen die sowas !

Pressemitteilung ist zu lesen unter:

http://www.bundesrat.de/pr/pr149_00.html

Für das Bundesgesetz haben die sich noch längere Beratungszeit genehmigt.

Na TOLL!  :-((



             Systran.com

 

      Zurück

e>

 

      Zurück

html>