VDH - Dortmund 2001 |
Staatsanwaltschaft
Dortmund 44135 Dortmund 01.05.2001 Strafanzeige wegen
geplanter Straftaten in Dortmund vom 4. bis zum 6. Mai 2001
Sehr
geehrte Damen und Herren, ich
bitte um Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Verhinderung
geplanter Straftaten und Einleitung eines Strafverfahrens wegen allen rechtlichen
Gründen, insbesondere Anstiftung und Beihilfe zu Straftaten nach §2
HundverbrEinfG (BGBI 2001
Teil 1 Nr. 16 S. 530 ff) und Verstoß gegen §§ 2,6 LHV NRW gegen den Oberbürgermeister
von Dortmund Dr. Gerhard Langemeyer, Friedensplatz 1,
44135 Dortmund und den VDH, Verband für das Deutsche Hundewesen e.V., Westfalendamm
174, 44041 Dortmund Begründung: Vom 4.
bis zum 6. Mai findet in Dortmund die Europasieger-Zuchtschau des VDH
statt. Aber auch eine
generelle Befreiung vom Maulkorbzwang, wenn auch nur für wenige Tage und
auf einem eingeschränkten Bereich, ist nach der LHV NRW unzulässig. Denn
nach § 6 Abs. 4 LHV NRW kann eine solche Befreiung im Einzelfall erst
dann erteilt werden, wenn der zuständigen Behörde gegenüber
nachgewiesen wurde, dass es sich um einen ungefährlichen Hund handelt. Zugleich weise ich
darauf hin, dass seitens des VDH ausländische Aussteller und Besucher mit
ihren Hunden zum besuch der Ausstellung aufgerufen und eingeladen wurden.
Diese verbringen oder führen ein Hunde der Rassen Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier
sowie Hunde weiterer 38 Rassen, darunter bspw. die Rassen Bordeaux Dogge,
Briard, Beauceron, Rottweiler, Dobermann, für die nach den Vorschriften
des Landes NRW eine Gefährlichkeit vermutet wird. Diese dürfen aus dem
Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden. Dies verstößt
seit dem 22. April 2001 gegen das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens
oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und
Einfuhrbeschränkungsgesetz, HundVerbrEinfG, BGBl 2001 Teil 1 Nr. 16, S.
530 ff.), darin § 2 und ist nach dem § 5 mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr bedroht. Damit stiften
der VDH und der Oberbürgermeister von Dortmund zur Begehung von
Straftaten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG an und helfen der
Begehung dieser Straftaten bei. Bitte bestätigen Sie mir Eingang und Ordnungsmäßigkeit dieser
Strafanzeige, teilen Sie mir das Aktenzeichen mit und halten Sie mich
bzgl. ihrer Bearbeitung in schriftlicher Form auf dem jeweils aktuellen
Stand.
Hier als .doc - Falls Sie auch mal so was versenden möchten! :-)) |