VDH - Dortmund 2001

An die Bezirksregierung

Arnsberg

Seibertsstraße 1

59821 Arnsberg

- per Einschreiben mit Rückschein -



                                                                                                            01.05.2001

 

Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich wende mich an Sie als Sonderaufsichtsbehörde über den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund. Dieser hat entgegen den gesetzlichen Vorschriften dem VDH für die Tage vom 4. bis zum 6. Mai 2001 eine Sondergenehmigung erteilt dahingehend, dass Hunde der Anlagen 1 und 2 zur LHV ohne Maulkorb außerhalb befriedeten Besitztums geführt werden können.

Mit Schreiben vom 26.04.2001 habe ich dem Oberbürgermeister meine Bedenken mitgeteilt. Eine Abschrift dieses Schreibens füge ich diesem Schreiben bei. Hierauf habe ich noch keine Antwort erhalten.

 Ich bitte Sie, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen gleichmäßigen und gerechten Gesetzesvollzug zu gewährleisten.

 Zugleich weise ich darauf hin, dass vermutlich ausländische Aussteller und Besucher mit ihren Hunden erscheinen werden. Diese verbringen oder führen ein Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire - Bullterrier, Bullterrier sowie Hunde weiterer 38 Rassen, darunter bspw. die Rassen Bordeaux Dogge, Briard, Beauceron, Rottweiler, Dobermann, für die nach den Vorschriften des Landes NRW eine Gefährlichkeit vermutet wird. Diese dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden. Dies verstößt seit dem 22. April 2001 gegen das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz, HundVerbrEinfG, BGBl 2001 Teil 1 Nr. 16, S. 530 ff.), darin § 2 und ist nach dem § 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Der Versuch ist strafbar, und selbst die fahrlässige Begehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.

Die Duldung der o.a. Veranstaltung hilft der Begehung der genannten Straftaten bei.


Mit freundlichen Grüßen



Hier als .doc - Falls Sie auch mal so was versenden möchten! :-))

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