VDH - Dortmund 2001 |
An die Bezirksregierung Arnsberg Seibertsstraße 1 59821 Arnsberg - per Einschreiben mit Rückschein -
01.05.2001 Fachaufsichtsbeschwerde gegen
den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie als
Sonderaufsichtsbehörde über den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund.
Dieser hat entgegen den gesetzlichen Vorschriften dem VDH für die Tage
vom 4. bis zum 6. Mai 2001 eine Sondergenehmigung erteilt dahingehend,
dass Hunde der Anlagen 1 und 2 zur LHV ohne Maulkorb außerhalb
befriedeten Besitztums geführt werden können. Ich
bitte Sie, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen gleichmäßigen
und gerechten Gesetzesvollzug zu gewährleisten. Zugleich
weise ich darauf hin, dass vermutlich ausländische Aussteller und
Besucher mit ihren Hunden erscheinen werden. Diese verbringen oder führen
ein Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire - Bullterrier, Bullterrier sowie Hunde weiterer 38 Rassen,
darunter bspw. die Rassen Bordeaux Dogge, Briard, Beauceron, Rottweiler,
Dobermann, für die nach den Vorschriften des Landes NRW eine Gefährlichkeit
vermutet wird. Diese dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt
oder verbracht werden. Dies verstößt seit dem 22. April 2001 gegen das
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher
Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz,
HundVerbrEinfG, BGBl 2001 Teil 1 Nr. 16, S. 530 ff.), darin § 2 und ist
nach dem § 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Die
Duldung der o.a. Veranstaltung hilft der Begehung der genannten Straftaten
bei.
Hier als .doc - Falls Sie auch mal so was versenden möchten! :-)) |