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Rasseliste der Hundehalterverordnung MV aktualisiert30.12.2005: Schwerin/MVr Innenminister Timm: Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden hat auch künftig absoluten Vorrang.Die so genannten "Molosser-Rassen" werden ab 1. Januar 2006 aus der Liste der gefährlichen Hunde in der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgenommen. Danach zählen die Rassen Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu künftig nicht mehr zu den vermutet gefährlichen Hunden. "Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 16. März 2004 vorgegeben, die jeweiligen Landeslisten mit gefährlichen Hunden in Abständen zu überprüfen. Dies ist nunmehr erneut geschehen, nachdem der Bullmastiff schon früher gestrichen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird die bewährte Struktur der Landeshundehalterverordnung (vom 4. Juli 2000) mit ihren prägnanten Merkmalen der Rasseliste und der Regelvermutung deutlich. Damit sind zugleich für die Ordnungsbehörden wirksame und für die Hundehalter zumutbare Regelungen geschaffen worden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung zeigt sich insbesondere auch in einem deutlichen Rückgang der Beiß- und sonstigen Zwischenfälle in unserem Land von 64 im Jahr 2000 auf 20 Fälle 2004", betonte Innenminister Dr. Gottfried Timm. Von den "Molosser-Rassen" gibt es gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 130 Hunde, die in den letzten Jahren praktisch nicht mehr durch Beiß- und sonstige Zwischenfälle aufgefallen sind. Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier, für die auch ein Importverbot besteht, sind im Einklang mit den meisten Bundesländern weiterhin als gefährlich eingestuft. "Die Überprüfung der Liste der gefährlichen Hunde bedeutet nicht nur die Streichung bestimmter Rassen. Hunde, die in der Statistik auffällig sind, werden weiterhin genau beobachtet. Beispielweise haben Brandenburg und Bayern den Rottweiler auf die Liste der gefährlichen Rassen gesetzt", erklärte Minister Timm. "Aber grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen", so sein Appell an alle Hundehalter. MVregio Landesdienst mv/sn
Nr.: 151 30.12.05 Rasseliste der Hundehalterverordnung MV aktualisiert Innenminister Timm: Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden hat auch künftig absoluten Vorrang Die so genannten "Molosser-Rassen" werden ab 01. Januar 2006 aus der Liste der gefährlichen Hunde in der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern herausgenommen. Danach zählen die Rassen Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu künftig nicht mehr zu den vermutet gefährlichen Hunden. "Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 16.03.2004 vorgegeben, die jeweiligen Landeslisten mit gefährlichen Hunden in Abständen zu überprüfen. Dies ist nunmehr erneut geschehen, nachdem der Bullmastiff schon früher gestrichen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird die bewährte Struktur der Landeshundehalterverordnung (vom 04. Juli 2000) mit ihren prägnanten Merkmalen der Rasseliste und der Regelvermutung deutlich. Damit sind zugleich für die Ordnungsbehörden wirksame und für die Hundehalter zumutbare Regelungen geschaffen worden. Die Wirksamkeit dieser Verordnung zeigt sich insbesondere auch in einem deutlichen Rückgang der Beiß- und sonstigen Zwischenfälle in unserem Land von 64 im Jahr 2000 auf 20 Fälle 2004", betonte Innenminister Dr. Gottfried Timm. Von den "Molosser-Rassen" gibt es gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 130 Hunde, die in den letzten Jahren praktisch nicht mehr durch Beiß- und sonstige Zwischenfälle aufgefallen sind. Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier, für die auch ein Importverbot besteht, sind im Einklang mit den meisten Bundesländern weiterhin als gefährlich eingestuft. "Die Überprüfung der Liste der gefährlichen Hunde bedeutet nicht nur die Streichung bestimmter Rassen. Hunde, die in der Statistik auffällig sind, werden weiterhin genau beobachtet. Beispielweise haben Brandenburg und Bayern den Rottweiler auf die Liste der gefährlichen Rassen gesetzt", erklärte Minister Timm. "Aber grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, so sein Appell an alle Hundehalter."
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