- Sachsen

Zum Gesetz zur Bekaempfung von Gefaehrlichen Hunden ist es in Zusammenarbeit mit der Landespolizei Sachsen und dem VDH Sachsen dazu bekommen, dass die Durchfuehrungsverordnung zum Gesetz mit Rasseliste nicht in Kraft getreten ist und auch vorlaeufig nicht treten wird.

Das Gesetz gilt nur fuer gefaehrliche Hunde und die muessen bis 31.12.00 bei der Polizei gemeldet werden, unabhaengig von der Rasse.

Hier in Sachsen haben sich ein paar Leute mit Hundeverstand zusammengetan (nicht als Verein oder IG), um diese Rasseliste zu verhindern. Was hier gelungen ist, ist fuer alle Hundehalter positiv, deren Hunde absolut lieb sind.

Es laufen Bestrebungen in Richtung Bundesgesetz, die jedoch nicht oeffentlich gemacht werden, um diese verflucht Profilierungssuechtigen rauszuhalten.

Wir sind ueber diese Entwicklung sehr froh und werden weiter dran bleiben und denken, dass wir damit doch einiges verhindern konnten, auch ohne Gerichtsbeschluesse nach dem Motto " es darf garnicht erst in Kraft treten und wenn, dann fuer wirklich gefaehrliche Hunde aller Rassen".

Es liegt nicht in der Absicht des Landes, hier ein Zeichen fuer die uebrigen Laender zu setzen, leider.

Aber man kann nicht alles sofort erreichen.

Nachtrag:

Zur Zucht in Sachsen, das habe ich vergessen, gibt es derzeit ebenfalls keine Beschraenkungen, nur mit der Abgabe der Welpen hat jeder Zuechter Probleme, weshalb im Moment fast nur VDH-Zuechter Welpen abgegeben haben.

Keiner weiss ja, wie lange wir noch hier so ruhig leben.

Auch die APBT-Zucht ist zugelassen. Jedoch wird hier Wert auf eine Anerkennung der Zucht durch die ABDA Wert gelegt.



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