- Petition gegen Rasselisten

THÜRINGER LANDTAGVERWALTUNG


Thüringer Landtag, Jürgen Fuchs Str. 1, 99096 Erfurt



Herrn
Stanislav Straka
Rebenweg ,7

32108 Bad Salzuflen



Unser Zeichen unsere Nachricht vom -- 28.06.2064 Bearbeiter E-11O/04 (114661> AT/pöh, RAbgePöhler --  Telefax Erfurt  37•7 2076 37-7 1050


Ihre Petition E-11O/04


Sehr geehrter Herr Straka

Ihre Angelegenheit wurde vorn Petitionsausschuss in seiner 52. Sitzung am 19.05.2004 abschließend behandelt.
Mit Ihrer Eingabe haben Sie die unverzügliche Rücknahme diskriminierender Rasselisten in Hundeverordnungen gefordert.
Nach Eingang der Stellungnahme des Thüringer Innenministeriums, über die wir Sie mit Schreiben vom 24.03.2004 informiert haben, ist der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung von Folgendem ausgegangen:
Sie hatten sich mit Ihrer Eingabe zunächst an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Da die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung grundsätzlich Aufgabe der Länder ist, beschloss der Deutsche Bundestag, die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Der Petitionsausschuss stellte in seiner Beratung fest, dass Ihr Anliegen in Thüringen nicht zum Tragen kommt, da die für den Schutz der Bevölkerung in Thüringen einschlägige Thüringer Gefährenhunde-verordnung keine Rasseliste enthält. Sie leitet die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner Rasse-zugehörigkeit oder Rassenliste ab, sondern stellt vielmehr auf die individuelle Gefährlichkeit von Hunden ab.

Deshalb hat der Petitionsausschuss Ihre Eingabe mit den erteilten Informationen für erledigt erklärt und sie den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
imA



Roth
Ministerialrätin

Und so antwortete Bremen! .pdf Datei!


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