THÜRINGER LANDTAGVERWALTUNG
Thüringer Landtag, Jürgen Fuchs Str. 1, 99096 Erfurt
Herrn
Stanislav Straka
Rebenweg ,7
32108 Bad Salzuflen
Unser Zeichen unsere Nachricht vom -- 28.06.2064 Bearbeiter E-11O/04 (114661>
AT/pöh, RAbgePöhler -- Telefax Erfurt 37•7 2076 37-7 1050
Ihre Petition E-11O/04
Sehr geehrter Herr Straka
Ihre Angelegenheit wurde vorn Petitionsausschuss in seiner 52. Sitzung am
19.05.2004 abschließend behandelt.
Mit Ihrer Eingabe haben Sie die unverzügliche Rücknahme diskriminierender
Rasselisten in Hundeverordnungen gefordert.
Nach Eingang der Stellungnahme des Thüringer Innenministeriums, über die wir
Sie mit Schreiben vom 24.03.2004 informiert haben, ist der Petitionsausschuss
im Ergebnis seiner Beratung von Folgendem ausgegangen:
Sie hatten sich mit Ihrer Eingabe zunächst an den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages gewandt. Da die Abwehr von Gefahren durch gefährliche
Hunde im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenzen für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung grundsätzlich Aufgabe der Länder ist, beschloss der Deutsche
Bundestag, die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Der Petitionsausschuss stellte in seiner Beratung fest, dass Ihr Anliegen in
Thüringen nicht zum Tragen kommt, da die für den Schutz der Bevölkerung in
Thüringen einschlägige Thüringer Gefährenhunde-verordnung keine Rasseliste
enthält. Sie leitet die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von seiner
Rasse-zugehörigkeit oder Rassenliste ab, sondern stellt vielmehr auf die
individuelle Gefährlichkeit von Hunden ab.
Deshalb hat der Petitionsausschuss Ihre Eingabe mit den erteilten Informationen
für erledigt erklärt und sie den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
imA
Roth
Ministerialrätin
Und so
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