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Bundesrat verschiebt Entscheid über Kampfhunde

Bern. AP/baz. Der Bundesrat will weitere Abklärungen treffen, bevor er Massnahmen gegen Kampfhunde erlässt. Die Regierung habe das vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) vorgeschlagene Massnahmenpaket in einer ersten Aussprache zur Kenntnis genommen, sagte Bundesratssprecher Oswald Sigg am Mittwoch vor den Medien. Nun wolle die Regierung zusätzliche Abklärungen namentlich zu Haftungsfragen treffen.

Das EVD hatte Mitte Januar als Reaktion auf die tödliche Hundeattacke auf einen sechsjährigen Kindergärtler im zürcherischen Oberglatt ein Verbot für Pitbull-Terrier vorgeschlagen. 13 weitere Hunderassen sollen nur noch mit Bewilligung zugelassen werden.

http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=17CD2E0A-DF54-4CBB-95FF9E386784539B&startpage=1&ObjectID=26291570-1422-0CEF-7092A6526ECE0F21

Das Schicksal von 14 Hunderassen wird besiegelt

Liechtenstein wird sich dem Beschluss der Schweizer Landesregierung anpassen

14 Hunderassen sollen als «potenziell gefährlich» gelten, der Pitbull sogar ganz verboten werden. Die Schweizer Regierung entscheidet heute über die geforderten Massnahmen des Bundes. Werden sie angenommen, hat dies Auswirkungen auf Liechtenstein.

von Niki Eder

In den Medien hat das Thema «gefährliche Hunde» neuen Aufschwung erhalten. Der Grund: Die Massnahmen, die das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen durchsetzen will. Im Wesentlichen wird darin ein grundsätzliches Verbot von Pitbulls in der Schweiz gefordert und eine Verschärfung der Haltervorschriften für 13 weitere Rassen – darunter der Rottweiler und der Dobermann. Mischlinge dieser 13 Rassen sollen ebenfalls verboten werden.

Kritik von vielen Seiten

Die vom Bund geforderten Rassenverbote stossen vielen Tierfreunden und Fachleuten bitter auf. Beispielsweise der American-Pitbull-Terrier-Club Schweiz will juristische Schritte unternehmen, falls die Massnahmen durchgesetzt werden. Der Schweizer Dobermann-Verein übergab dem Bundesrat letzten Montag eine Petition mit 27'400 Unterschriften und reichte zugleich eine Beschwerde gegen das Dobermann-Verbot im Kanton Wallis ein. Die Statistik zeige, dass diese Rasse nicht gefährlicher sei als andere. Das Verbot sei somit verfassungswidrig, weil es die Rechtsgleichheit, das Willkürverbot und die persönliche Freiheit des Hundehalters missachte.
Auch die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung hat unter ihren Mitgliedern eine Petition gegen die Mass- nahmen des Bundes lanciert. Ein Viertel von ihnen, rund 250 Tierärzte, haben unterschrieben. Sie verlangen die Überarbeitung des Pakets in einem Fachgremium und die Streichung der Rassenliste. Der Hauptgrund: Die Liste der 14 «gefährlichen Hunde» sei willkürlich. Aggressivität sei nicht rasseabhängig. Jeder Hund könne prinzipiell «scharf» gemacht werden.

Liechtenstein wird nachziehen

Auch in Liechtenstein liegt dem Landtag eine Regierungsvorlage zur Verschärfung des Hundehalter-Gesetzes vor. Allerdings sind die darin geforderten Massnahmen noch nicht ausformuliert. Zurzeit werden in der Vorlage grundsätzlich jene Hunde als potenziell gefährlich bezeichnet, «die sich als bissig erwiesen haben, nachweislich wiederholt andere Tiere gejagt und verletzt oder gerissen haben sowie solche, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft und Schärfe gezüchtet wurden oder eine Abrichtung zum Nachteil der Menschen begonnen beziehungsweise abgeschlossen haben». So verwundert es nicht, dass die Thematik unter Liechtensteins Hundehaltern heisse Diskussionen auslöst. Wird die Regierung nachziehen, falls das konkrete Rassenverbot in der Schweiz durchgesetzt wird? Laut Landestierarzt Peter Malin könne davon ausgegangen werden, dass die 14 genannten Rassen des schweizerischen Verordnungsentwurfs auch in Liechtenstein als ‹potenziell gefährlich› bezeichnet werden.
Gleichermassen wird wohl das Pitbull-Verbot nach derzeitigem schweizerischem Entwurf Auswirkungen auf das Land haben, es erfasst ja neben Zucht, Haltung, Verwendung, Ab- und Weitergabe auch den Import. «Das Importverbot als Teil der Zollgesetzgebung gilt jedenfalls auch für Liechtenstein», so der Landestierarzt, «zweifellos werden die in der Schweiz verabschiedeten Regelungen somit Einfluss auf die Diskussion der Regierungsvorlage im Landtag nehmen.»
Sollte das Pitbull-Verbot eingeführt werden, wird für die Halter dieser Rasse in der Schweiz und Liechtenstein eine Meldepflicht bestehen. Unbegründet eingeschläfert sollen aber keine Tiere werden. Laut Peter Malin gehe es darum, die gemeldeten Hunde zu erfassen und zu kastrieren beziehungsweise zu sterilisieren. «Zudem werden die Tiere auf ihren Charakter hin geprüft und weitere adäquate Massnahmen entsprechend dem vorgesehenen umfangreichen Katalog angeordnet.» Dieser wird noch ausgearbeitet.

Rassenauswahl willkürlich?

Für Freunde so genannter «molosserartiger Hunde» sind die geforderten Massnahmen des Schweizer Bundes unverständlich. Wie kann die Liste von 14 «potenziell gefährdeten» Rassen begründet werden? Laut Peter Malin hat die Liste insofern eine Berechtigung, als die darauf aufgeführten Hunde aufgrund ihrer Körperkraft ausnahmslos in der Lage sind, bei einer Bissattacke schwere Verletzungen zuzufügen: «Von den häufiger gehaltenen Hunden dieser Rassen, wie insbesonders vom Pitbull, dem American Staffordshire Terrier, dem Bullterrier und auch dem Rottweiler weiss man, dass sie sich manchmal so stark in ihre Opfer verbeissen, dass sie nur mit Mühe gelöst werden können. Diese Hunde zeigen dann auch erfahrungsgemäss ein besonders gefährliches Beissverhalten.» Als Folge einer oft missbräuchlichen Haltung dieser Rassen durch Personen mit einem grossem Aggressionspotenzial sei eine strengere Regelung als Beitrag zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit durchaus nachvollziehbar.
Allerdings weist der Landesveterinär mit dem Beispiel des Deutschen Schäferhundes, der in der Liste nicht aufgeführt ist, auch auf die Problematik einer solchen Rassenauswahl hin. Statistisch gesehen werden dem Deutschen Schäferhund nämlich am meisten Beissunfälle zugeschrieben. «Die Rasse erscheint wohl deswegen nicht auf der Liste, da absolute Zahlen der Rassenverbreitung nicht Rechnung tragen, der Deutsche Schäferhund ein anders geartetes Beissverhalten zeigt, und die Zucht streng geregelt ist.»

Warum gerade der Pitbull?

Zum schweizerischen Ansatz eines totalen Pitbullverbots hat die Tatsache geführt, dass diese Hunde von ihren Besitzern oft als «Waffe» genutzt werden. «Ursprünglich wurde der Pitbullterrier für Hundekämpfe und auf Kampfbereitschaft (gameness) gezüchtet. Und auch heute noch werden Vertreter dieser Rasse von Personen mit krankhafter Aggressionsbereitschaft zu deren Ausleben und Umsetzung gehalten», so Peter Malin. Hinzu komme, dass die Rasse nicht vom Kynologischen Weltverband (FCI) anerkannt und folglich die Zucht nur schwer kontrollierbar sei.
Es darf also als die Schuld einiger verantwortungsloser Menschen betrachtet werden, dass es diese Rasse in Zukunft nicht mehr geben soll. «Denn rein verhaltens- und naturwissenschaftlich gesehen, ist ein Rasseverbot kaum zu rechtfertigen, da allein die Zugehörigkeit einer bestimmten Rasse für das Einzeltier keinen verbindlichen Rückschluss auf dessen Aggressionspotenzial zulässt», bestätigt auch der Landesveterinär.

http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=17031

 

Kann erkennbar nicht rechnen:

Petition gegen Rassenverbote eingereicht

Der Dobermann-Verein der Schweiz (DVS) wehrt sich gegen Verbote von Hunderassen: Er übergab dem Bundesrat eine Petition mit 27 400 Unterschriften, und beim Bundesgericht reichte er eine Beschwerde gegen das Dobermann-Verbot im Kanton Wallis ein.
Dobermann-Verein reicht Petition ein / Keystone

Die Petition verlange eine landesweite Lösung der Hundeproblematik, die nicht auf spezielle Hunderassen beschränkt sei, schreibt der Dobermann-Verein in einem Communiqué. Auf Rassenverbote sei zu verzichten - insbesondere müsse der Kanton Wallis sein Verbot von zwölf Hunderassen sofort aufheben.

Der Dobermann-Verein unterstütze auch rechtliche Schritte: Beim Bundesgericht sei eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das Dobermann-Verobt im Kanton Wallis eingereicht worden. Ein im Wallis wohnhaftes Mitglied habe die Beschwerde eingereicht, sagte DVS-Präsident Sven Walti auf Anfrage. Dabei werde er vom Verein finanziell unterstützt.

Laut Walti stimmt es nämlich nicht, dass Dobermannhunde gefährlicher sind als andere Hunde. Das zeige auch die Statistik. Die Beschwerde berufe sich deshalb auf die Rechtsgleichheit, das Willkürverbot, die persönliche Freiheit und die Eigentumsgarantie für Dobermannhalter. Das Verbot sei verfassungswidrig.

Gegen das Rassenverbot im Wallis haben auch andere Hundehalterverbände mobil gemacht: Bereits im Dezember kündigte die Vereinigung Canis an, das Verbot beim Bundesgericht anzufechten. Und in der vergangenen Woche teilte ebenfalls ein Walliser Verein mit, eine gesamtschweizerische Volksinitiative gegen Rassenverbote zu lancieren.

Der Bund hatte im Dezember Massnahmen gegen gefährliche Hunde beschlossen. Pitbulls sollen verboten, für 13 Rassen die Haltevorschriften verschärft werden. Mischlinge dieser 13 Rassen, darunter Rottweiler oder Dobermann, sollen verboten werden. In der Vernehmlassung sind die Verbote allerdings auf viel Kritik gestossen.

http://www.espace.ch/artikel_174109.html

 

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