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Baselbieter Hundehalterin klagt

 
Liestal - Eine Baselbieter Hundebesitzerin will das Urteil über die Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.

 

fest / Quelle: sda / Montag, 12. Dezember 2005 / 13:31 h
 

Sie besitzt einen ausgebildeten Therapiehund. Die Dobermann-Halterin fühlt sich als Person diskriminiert, wie sie gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Um die Bewilligung zu erhalten, müsse sie mit ihrem Tier - einem ausgebildeten Therapiehund - eine zusätzliche, kostenpflichtige Prüfung ablegen und ein Leumundszeugnis vorweisen. Sie werde «wie eine Verbrecherin» behandelt, sagte sie weiter.
 

Auch ein Dobermann ist bewilligungspflichtig.


Sie habe einen Anwalt beauftragt, das Bundesgerichtsurteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzufechten.

Gericht wies Beschwerde ab

Im Kanton Baselland müssen Halter von bestimmten Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, eine Bewilligung beantragen und über einen guten Leumund verfügen. Das Bundesgericht hat die Bewilligungspflicht als rechtens erklärt und lehnte eine Beschwerde von 14 Hundehaltern ab. Die Baselbieter IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen teilte mit, dass die Mehrheit der Beschwerdeführer das Urteil des Bundesgerichtes annehme und die an die Verordnung geknüpften Auflagen akzeptiere. Allerdings habe das Bundesgericht gewisse Zweifel an der Rechtmässigkeit der Verordnung geäussert.

 
Schweiz

"Die Walliser Regierung hat an ihrer wöchentlichen Sitzung beschlossen, auf seinem Kantonsgebiet 12 Hunderassen und deren Kreuzungen zu verbieten. Dieses Verbot betrifft die Haltung von neuen Hunden der 12 Rassen ab dem 1. Januar 2006. Für die derzeit im Wallis gehaltenen Hunde der betreffenden Rassen werden Übergangsregelungen getroffen. Die Walliser Regierung ist der Auffassung, dass für das Halten von Hunden auch nach dem Teilverbot für alle Hundefreunde eine grosse Auswahl an Hunden besteht."
> Medienmitteilung
 

"Die Wissenschaftskommission des Ständerates fordert rasch griffigere Massnahmen gegen Kampfhunde in der Schweiz. Sie hält es allerdings nicht für nötig, noch nachträglich ein explizites Verbot zu beschliessen. Denn die Grundlage für eine solche Massnahme bestehe bereits...
Vom Tisch ist damit nun der Versuch aus dem Nationalrat, noch kurz vor Torschluss ein explizites Kampfhundeverbot ins Tierschutz hineinzunehmen. Da die Ständeratskommission ihr Einverständnis für dieses Vorgehen nicht gab, kann die Grosse Kammer am Mittwoch darüber nicht befinden. ...."
> NZZ Online 13.12.2005
 

 

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