![]() |
- Aktuelles - Schweiz |
Die Schweizer sind Lernfähig! - Dachte ich............. |
![]()
Baselbieter
Hundehalterin klagt
![]()
Liestal - Eine Baselbieter Hundebesitzerin will das Urteil über die
Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.
fest / Quelle: sda /
Montag, 12. Dezember 2005 / 13:31 h
Sie besitzt einen ausgebildeten Therapiehund. Die Dobermann-Halterin
fühlt sich als Person diskriminiert, wie sie gegenüber der
Nachrichtenagentur sda sagte. Um die Bewilligung zu erhalten, müsse sie mit
ihrem Tier - einem ausgebildeten Therapiehund - eine zusätzliche,
kostenpflichtige Prüfung ablegen und ein Leumundszeugnis vorweisen. Sie
werde «wie eine Verbrecherin» behandelt, sagte sie weiter.
Auch ein Dobermann ist bewilligungspflichtig.
Gericht wies Beschwerde ab Im Kanton Baselland müssen Halter von bestimmten Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, eine Bewilligung beantragen und über einen guten Leumund verfügen. Das Bundesgericht hat die Bewilligungspflicht als rechtens erklärt und lehnte eine Beschwerde von 14 Hundehaltern ab. Die Baselbieter IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen teilte mit, dass die Mehrheit der Beschwerdeführer das Urteil des Bundesgerichtes annehme und die an die Verordnung geknüpften Auflagen akzeptiere. Allerdings habe das Bundesgericht gewisse Zweifel an der Rechtmässigkeit der Verordnung geäussert. |
Schweiz
"Die Walliser Regierung hat an ihrer wöchentlichen Sitzung beschlossen, auf seinem Kantonsgebiet 12 Hunderassen und deren Kreuzungen zu verbieten. Dieses Verbot betrifft die Haltung von neuen Hunden der 12 Rassen ab dem 1. Januar 2006. Für die derzeit im Wallis gehaltenen Hunde der betreffenden Rassen werden Übergangsregelungen getroffen. Die Walliser Regierung ist der Auffassung, dass für das Halten von Hunden auch nach dem Teilverbot für alle Hundefreunde eine grosse Auswahl an Hunden besteht." > Medienmitteilung "Die Wissenschaftskommission
des Ständerates fordert rasch griffigere Massnahmen gegen Kampfhunde in der
Schweiz. Sie hält es allerdings nicht für nötig, noch nachträglich ein
explizites Verbot zu beschliessen. Denn die Grundlage für eine solche Massnahme
bestehe bereits...
|