- Holland

Offical:

Anbei übersende ich die Regelgebung für Hunde in den Niederlanden.

Derzeitige Regelgebung:

Seit dem 1.2.1993 ist es untersagt, Hunde der Rasse Pittbull-Terrier zu halten, zu züchten, einzuführen oder damit Handel zu treiben. Diese Regelung (Regeling agressieve honden) ist als Anlage beigefügt.

Innerhalb dieser Regelung ist eine Übergangsregelung für die Hunde aufgenommen, die sich im Jahre 1993 bereits in den Niederlanden befanden. Die Hunde müssen identifiziert, registriert und unfruchtbar gemacht werden. Gleichzeitig müssen diese Hunde kurz angeleint werden und in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen.

Auswirkung der Regelung

Die Anzahl Pittbulls ist seitdem mehr als halbiert worden. Pitbulls kommen in der Öffentlichkeit nicht mehr häufig vor . Es hat sich jedoch herausgestellt, dass Pittbulls, -insbesondere in den Grenzprovinzen - gelegentlich illegal gezüchtet werden, die dann beschlagnahmt werden müssen. Viele Hundebesitzer denken oder sagen, dass sie keinen Pittbull, sondern einen American Staffordshire besitzen, der äußerlich nicht von einem Pittbull zu unterscheiden ist. In den Niederlanden wird der Unterscheid dadurch als erbracht betrachtet, daß nur ein American Stafforshire Terrier, der einen Stammbaum hat, welcher von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellt wurde, nicht als Pittbull betrachtet wird.

Erweiterung der Regelung

Vor anderthalb Jahren hat man sich in den Niederlanden dafür ausgesprochen, diese Regelung auf 5 andere Hundetypen zu erweitern: American Staffordshire, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastino Napoletano und Rottweiler. Zur Zeit wird eine Regelung ausgearbeitet, wonach Hunde, die einem Agressionstest unterzogen worden sind und diesen mit guten Ergebnis bestanden haben, eine Befreiung des Verbotes für den Import, die Zucht und die Haltung erhalten.

Ich hoffe, Sie hiermit ausreichend informiert zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

Josée Lambeck

Bonn, 13.12.2000

 

      Zurück

nbsp;   Zurück

>