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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Die Stadt Düsseldorf


Wenn es um ein Strafverfahren gegen die Stadt Düsseldorf geht, bin ich selbstverständlich dabei!!!!!!!
 
Die Stadt Düsseldorf geht allerdings in Sachen Hundesteuer auch ganz andere Wege.
 
Vorgeschichte: Meine Hunde sind alle über Onlineformulare halbwegs rechtzeitig angemeldet worden. Allerdings beschäftigt die Stadt Düsseldorf augenscheinlich einen hohen Prozenzsatz an behinderten Mitarbeitern. Die Vermutung liegt nahe, dass die
Lehgaastikkerr alle im Steueramt arbeiten(???!?).
Jedenfalls hat die Steuerbehörde eine Kontopfändung durchgesetzt, um einen Betrag einzuziehen, der schon lange vorher von mir überwiesen wurde, allerdings in "Euro".
 
Wie Dir ja bekannt ist, lege ich Wert auf einen höflichen Umgangston und gehe jeder Konfrontation aus dem Weg. In diesem Sinne, "viel Spaß bei der Durchsicht der Anhänge"!

Uwe Peter Willemsen

Harffstr. 36

40591 Düsseldorf

Telefon.  0211 7794555

Telefax.  0211 7794556

Anasazy-wakan@t-online.de

 

 

Düsseldorf, 3. Januar 2002

Landeshauptstadt Düsseldorf

z.Hd. Frau Schläfke

Carlsplatz 24

40213 Düsseldorf

 

Sehr geehrte Frau Schläfke,

am 03.12.2001 ging mir die Pfändungsverfügung betreffs der Buchungsstelle 327 – 0 – 782 – 9 zu. Datiert ist diese Pfändungsverfügung auf den 20.11.01.

Ich bin ein wenig irritiert über den Vermerk „zugestellt am 22.11.01“. Da ich von der Briefpost solche Zustellfristen (Schlampereien) nicht gewohnt bin gehe ich davon aus, dass die Pfändungsverfügung entweder gemäß deutschen Pflichtbewusstseins erst einmal in Ihrer Poststelle gehortet wurde bis sich jemand fand der lesen kann. Sollte dem nicht so sein, muss ich annehmen, dass selbige absichtlich nicht rechtzeitig abgesandt wurde um mir die Möglichkeit des rechtzeitigen Einspruchs zu verwehren. Ich muss wohl nicht erwähnen dass dies rechtswidrig wäre. Den tatsächlichen Eingang der Pfändungsverfügung kann ich im Übrigen mittels Zeugenaussagen belegen!

Bis heute ist nicht schlüssig dargelegt worden wie sich die veranschlagten Nebenforderungen von DM 10.- bzw. DM 60.- laut Mahnung vom 23.05.01 zusammensetzen. Da meine Hunde zum Ausstellungszeitpunkt der Mahnung alle gemeldet waren ist der zugrundeliegende Steuerbescheid zudem absoluter Blödsinn. Auf jedem Dritte – Welt – Basar wird deutlich, wie viel man wofür bezahlt, nur den Mitarbeitern (wohlmöglich auch noch beamtet) der Steuerbehörde ist dieses Prinzip wohl fremd.  Die Anmeldung kann ich im Übrigen mittels Einschreibebeleg beweisen!

BLZ 360 100 43 und Konto 3269-431 sind das Daten einer realen Bankverbindung oder die Nr. für den Haken an dem der Dukatensocken hängt? Das die Zuständigen Mitarbeiter (beamtet, verblödet, oder beides) keine Ahnung haben wie man Bankdaten abruft, oder aus guten Gründen keinen Zugang zu diesen haben ändert nichts an der Tatsache, das ich am 28.09.2001 € 55.- bzw. DM 107,57 per Überweisung diesen Socken gefüllt habe. Dieses kann ich ebenfalls beweisen!

Demnach ist die Grundforderung mit DM 7,57 überbezahlt.

 Daraus ergibt sich zwangsläufig das sich betroffene Mitarbeiter mit folgenden Posten den Hintern abwischen können:

·         DM  3.-    Säumniszuschlag

·         DM 12.-    Portokosten

·         DM 30.-    Kosten der Pfändungsverfügung

Durch die Pfändungsverfügung ist mein Konto gesperrt worden. Dadurch sind mir Kosten entstanden, die sich wie folgt zusammensetzen:

Zwei Überweisungen à         DM 10.-

Telefongebühren                   DM 0,42

                                                 ----------------

                                                 DM 20,42

Zuzüglich Überzahlung          DM  7,57

                                                 ----------------

                                                 DM 27,99

 

Diesen Betrag überweisen Sie bitte bis spätestens zum 15.12.2001 auf hinlänglich bekanntes Konto. Andernfalls sehe ich mich genötigt die Hundesteuer künftig auf 365 einzelne Raten jährlich zu bezahlen und mir bekannte Hundehalter zu bitten ebenso zu verfahren.

Mit der gebührenden Achtung

Unterschrift

 


Uwe Peter Willemsen

Harffstr. 36

40591 Düsseldorf

Telefon.  0211 7794555

Telefax.  0211 7794556

Anasazy-wakan@t-online.de

 

 

Düsseldorf, 3. Januar 2002

Landeshauptstadt Düsseldorf

z.Hd. Frau Schläfke

Carlsplatz 24

40213 Düsseldorf

 

Sehr geehrte Frau Schläfke,

bezugnehmend auf die Pfändungsverfügung betreffend der Buchungsstelle 327 –0 –782 – 9 darf ich Ihnen mein Kompliment aussprechen.

Dass Sie und Ihre Behörde es wagen, einen unberechtigten Anspruch mittels Pfändungsverfügung durchzusetzen grenzt nach meiner Ansicht an mit Größenwahn zu verwechselnden  Mut.

Ihre Kollegen und selbstverständlich auch Sie sind augenscheinlich zu blöd Kontodaten abzurufen, Anmeldungen zu bearbeiten, Gesprächsnotizen zu verfassen oder auch nur einen Brief zu öffnen.

Das man plötzlich nicht mehr weiß, wo der „verdammte“ Zettel geblieben ist, kann schließlich jedem Idioten mal passieren, meinen Sie nicht auch?

Trotzdem kann ich darauf bestehen, dass die Anmeldung meiner Hunde zur Hundesteuer ordnungsgemäß bearbeitet wird.

Sollte sich jemand finden, der abgesehen von Buschtrommeln auch andere Kommunikationsmittel wie z.b. PC, Schreibmaschine  oder gar Telefon zu bedienen weiß, sollte er der zuständigen Behörde mitteilen, der Herr Willemsen hat fünf Hunde.

Als Zeichen meines guten Willens:

5

5

5

5

5

5

5

5

5

5

5

Zum besseren Verständnis: 1 Apfel + 1 Apfel + 1 Apfel +1 Apfel + 1 Apfel = ? viele Äpfel.

In der Mathematik spielt es übrigens keine Rolle, ob Äpfel oder Hunde zusammengezählt werden!

Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben mitteilte, kann ich notfalls alles belegen. Da Sie und Ihre Kollegen augenscheinlich außer Stande sind den Verbleib meiner Daten zu lokalisieren, ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz naheliegend. Ich erwarte den Vorgang zu prüfen und mich unter Angabe des Aktenzeichens auf dem jeweils aktuellen Stand Ihrer Ermittlungen zu halten. Sämtliche Schreiben erwarte ich in Form eines „rechtsmittelfähigen Bescheids“.

Desweiteren erwarte ich die umgehende Rückerstattung der unrechtmäßig gepfändeten Summe von DM. 217,53  111,22 € als auch die Erstattung meiner dadurch entstandenen Unkosten.

Um einer weiteren Überforderung der zuständigen Behörde vorzubeugen werde ich letztere im Rahmen des ersten einwandfreien Steuerbescheides in Abzug bringen, sofern mich ein solcher jemals erreicht.

Wie bereits in meinem letzten Schreiben erwähnt, halte ich  es für eine Unverschämtheit ein Pfändungsverfahren einzuleiten ohne den tatsächlichen Anspruch zu prüfen. Die Pfändung ist allein dadurch unrechtmäßig, als die zuständige Behörde sich bis heute außer Stande sieht, einen einwandfreihen Steuerbescheid  auszufertigen und mir die Steuermarken für 2001 zuzusenden. Die Zusendung selbiger erwarte ich bis spätestens zum 30.12.01.

 

Mit der Ihnen gebührenden Achtung

Unterschrift


Uwe Peter Willemsen

Harffstr. 36

40591 Düsseldorf

Telefon.  0211 7794555

Telefax.  0211 7794556

Anasazy-wakan@t-online.de

 

 

Düsseldorf, 3. Januar 2002

Landeshauptstadt Düsseldorf

z.Hd. Frau Schläfke

Carlsplatz 24

40213 Düsseldorf

 

Betreff: Aktenzeichen 21-3337207829W

 

 

Sehr geehrte Frau Schläfke,

 

ich erhebe hiermit Einspruch gegen betreffende Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Die Mitarbeiter des zuständigen Steueramtes sind augenscheinlich weder der deutschen Sprache mächtig, noch in der Bedienung eines Taschenrechners unterwiesen worden. Anders kann ich es mir nicht erklären wie sich der Betrag von DM 217,53 ergibt.

Mit der Erstellung eines sachlich und inhaltlich korrekten Steuerbescheides sind diese Leute ebenfalls überfordert.

Ebenfalls fehlt mir jedwedes Verständnis dafür, das die Stadt Düsseldorf den Service der Online- Formulare anbietet, ohne dafür Sorge zu tragen das Personal zur Verfügung steht welches diese Daten auch verwertet.

In 03/01 habe ich meine Hunde per Online- Formular ordnungsgemäß angemeldet. In 05/01, 06/01 und 08/01 habe ich telefonisch nach dem Verbleib der Steuermarken und eines berichtigten Steuerbescheides gefragt. Jedes Mal antwortete man mir, dass so viel zu tun sei und ich mich noch etwas gedulden sollte.

Bis heute ist noch kein korrekter Steuerbescheid bei mir eingegangen. Auch die Steuermarken für 2001 sind mir bis dato noch nicht zugestellt worden.

Ich bin nicht bereit die Unfähigkeit der städtischen Mitarbeiter dadurch zu unterstützen indem ich wahllos irgendwelche Beträge ohne die entsprechende Gegenleistung überweise. Weiterhin kann es nicht zu meinen Pflichten gehören, ständig Einschreibe- und Telefongebühren zu Fenster herauszuwerfen um irgendwelche Ämter anzubetteln mir zu sagen, wie viel sie zu bekommen haben.

Sollte mir irgendwann ein einwandfreier Steuerbescheid zugehen, werde ich selbstverständlich den entsprechenden Betrag überweisen, bis dahin lehne ich jede weitere Zahlung ab.

Es ist eine Frechheit, einen Pfändungsbeschluss zu erwirken ohne den Anspruch korrekt darzulegen.

Sollten Sie den Pfändungsbeschluss nicht umgehend stornieren und mir keinen ordnungsgemäßen Steuerbescheid unter Ausschluss der albernen, weil unnötigen Mahngebühren zusenden, werde ich Rechtsmittel gegen Ihre Praktiken einlegen.

  

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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mittel gegen Ihre Praktiken einlegen.

  

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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