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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Der Bürgermeister von Kirn markiert 

* Aus dem Forum:


Sehr geehrter Herr Weber,

Der Bürgermeister von Kirn markiert jetzt ob meiner unverblümten Worte

die schwer beleidigte Leberwurst. Er sauste umgehend zu seinen

Provinz-Anwalt, der sich auftragsgemäß echauffierte. Ich gehe davon

aus, dass die Angelegenheit von der StA einstellen wird.

Wenn nicht, marschiere ich bis in die letzte Instanz:

§ 193 StGB gibt jedem Bürger die Befugnis, zur Wahrnehmung berechtigter

Interessen die Ehre anderer Menschen zu verletzen.

MfG Bernd Schwab

 

 

 

 

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab               05.01.2002

Bruno-Hirschfeld-Str. 1

56076 Koblenz

 

 

Stellungnahme zum Strafantrag des Kirner Bürgermeisters Fritz Wagner wegen „Übler Nachrede“ (an die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach)

 

Meine Schreiben an Herrn Wagner, die Kirner Zeitung, die Kirner Allgemeine und an die 24 Ratsmitglieder der Stadt sind als Anlage beigefügt. Alle Schreiben sind von mir im Internet veröffentlicht worden.

 

Ich habe mit Wagner (und dem Kirner Stadtrat) eine politische Auseinandersetzung wegen der neuen „Satzung der Stadt Kirn über die Erhebung der Hundesteuer vom 28.11.2001“, in der für bestimmte Hunderassen eine „Strafsteuer“ erhoben wird, verbunden mit der Zielsetzung: „Wir wollen diese Hunde nicht“ (Originalton Wagner).

 

D. h. Wagner will diese Hunde, auch wenn sie Haushaltsangehörige einwandfrei beleumundeter Familien sind, über die finanzielle Schiene aus diesen herauskatapultieren und aus dem Stadtgebiet vertreiben. Dass er damit die Kinder dieser Familien nachhaltig traumatisieren und gesundheitlich schädigen kann, begreift er nicht oder es ist ihm gleichgültig.

 

Pünktlich zum Heiligen Abend hat der Postbote mein Schreiben vom 24.12.2001 allen Stadtratsmitgliedern auf den Gabentisch gelegt, damit diese es in trauter Runde unterm Tannenbaum ihren Familienangehörigen vorlesen können, und auch die Kinder mitbekommen, was ihre Altvorderen angerichtet haben.

 

Dem BVerfG in Karlsruhe liegen mehrere Verfassungsbeschwerden zur Rechtmäßigkeit von Rasselisten bei Kaniden und der damit verbundenen pauschalen Diskriminierung integrer Halterfamilien vor: z. Z. ist die steuerliche Diffamierungs-Variante zwar noch zulässig, aber keinesfalls erforderlich. Und darum geht es hier!

 

So hat die Stadt Koblenz (wie z. B. auch die Landeshauptstadt Mainz und die Bundeshauptstadt Berlin) auf eine Sondersteuer für Hunde gänzlich verzichtet, weil diese Rassen „in Relation zur Gesamtzahl nicht auffälliger sind als andere Rassen“ (siehe Anlage).

 

Ich unterstelle Wagner, dass er die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde – (GefAbwV) vom 30.06.2000 nicht kennt, geschweige denn gelesen hat. Diese GefAbwV enthält umfassende und abschließende Regelungen des zuständigen Sachkompetenzgebers zur Gefahrenabwehr.

 

Wagner hat ohne Sinn und Verstand unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr eine völlig unverbindliche Mustervorlage des Gemeinde- und Städtebundes abgekupfert und weder Interesse noch Befähigung gezeigt, Anpassungen an spezifische kommunale Belange vorzunehmen. (Ist solch eine Steuer in Kirn überhaupt notwendig, bei der geringen Zahl indizierter Hunde? Rechnet sich der finanzielle Aufwand für die Erhebung dieser Steuer oder werden hier Steuergelder verschwendet?)

 

Wenn Wagner lauthals herumproletet: „Für mich ist das Leben eines Kindes immer noch wichtiger, als der Spaß eines Hundehalters an einer bestimmten Rasse“, dann dokumentiert er damit in geradezu erschütternder Weise, dass er genau diese Zielsetzungen einer GefAbwV intellektuell nicht erfasst hat und dass er seinem Steuerdekret eine Lenkungswirkung zuordnet, die dieses in keiner Weise zu erfüllen vermag.

 

Der Tatbestand der Üblen Nachrede ist in keinem meiner Schreiben zu erkennen. § 186 StGB verbietet das Ermöglichen fremder Missachtung. Geschütztes Rechtsgut ist die Ehre. Die Ehre kann nur verletzt werden, wenn dem Betroffenen zu Unrecht Mängel nachgesagt werden, die, wenn sie vorlägen, seinen Geltungswert mindern würden. Dies ist, bezogen auf die Person Wagner, nicht der Fall.

 

Die Wertung als

 

- „Kleinstadt-Fuzzi“ (Fuzzi = ein nicht ganz ernst zu nehmender Mensch; Duden, 21. Auflage, Seite 297)

- unfähig

- borniert

- selbstherrlich

- Allmächtiger

 

hat Wagner hinzunehmen.

 

Die Rechtsprechung legt bei politischen Auseinandersetzungen zur Wahrung der Meinungsfreiheit großzügige Maßstäbe an und dehnt den Schutzbereich dieses Grundrechtes nachhaltig aus. In diesem Bereich gilt eine Vermutung zugunsten der freien Rede (BVerfGE 7, 198, 208; 61, 1, 12 und BVerfG NJW 92, 2815). Der Einsatz des schonendsten Mittels zur Interessenwahrnehmung (Rücknahme von § 5 Abs. 2 bis 5 der Satzung vom 28.11.2001) ist nicht erforderlich!

 

Wagner lehnt es ab, darüber nachzudenken, warum er Rassen als gefährlich einstuft, die sein SPD-Genosse Walter Zuber (Innenminister) in Übereinstimmung mit dem Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz für ungefährlich hält (VGH B 12/00, VGH B 18/00 und VGH B 8/01).

 

Ich missbillige, dass Wagner in eigener Selbstherrlichkeit gewählten Volksvertretern eine Satzung zur Abstimmung auf den Tisch knallt und es nicht für notwendig hält, dieses Gremium über Sinn, Zweck und Tragweite der Satzungsänderung (s. meine Schreiben) aufzuklären.

 

Wagner diktiert mit einer (knappen) roten Mehrheit, wo es lang zu gehen hat. Seine Hofschranzen nicken alles ab, was es abzunicken gibt. Diskussionen sind unerwünscht. Wer nicht spurt, dem droht der Verlust des Listenplatzes.

 

Wagner will nicht begreifen, dass er von der Bürgerschaft kein Oberlehrermandat zum Herumkommandieren erhalten hat. Wenn von rund 7.000 Wahlberechtigten (nur) 1.999 Bürger Wagner zum Meister gewählt haben, weil es keine Alternative gab, und die große Mehrheit zu Hause geblieben ist, dann braucht er sich darauf wahrlich nichts einzubilden.

 

Ich habe (vergeblich?) versucht, Herrn Wagner zu verdeutlichen, dass es für einen seriösen Bürgermeister wichtigere Themen gibt, als harmlosen Hunden und deren Halterfamilien hinterher zu jagen:

 

- Grassierender Rechtsradikalismus!

- Pädophile auf dem Vormarsch!

- erschütternde Verbrechens- und Unfallstatistiken!

- etc. pp.

 

Das(!) sind die Probleme, die jeder Volksvertreter anzupacken hat!!

 

Welch ein Klima z. Z. das Internet beherrscht, hervorgerufen durch mediale Abhängigkeit, Populistik und Unfähigkeit von Politikern, möge das angeheftete Schreiben eines „normalen“ Deutschen Bürgers verdeutlichen, und dies unbehelligt von allen Staatsanwaltschaften dieser Republik.

 

Ich behalte mir vor, diese Stellungnahme zu veröffentlichen.

 

Bernd Schwab

 

Anlage: 1 Heft


Aus dem Forum:

 

Mittwoch, 9. Januar 2002,  23 Uhr 59 Minuten.

Kette um den Hals

Ueckermünde
(EB). Mit einer Eisenkette um den Hals ist der Mischlingsrüde
Anton unlängst in Mönkebude gefunden und ins Berndshofer Tierheim gebracht
worden. Der Hund ist als Spielgefährte für Kinder geeignet, mag aber keine
anderen Rüden.
 


Anschlag auf zwei Hunde

Giftköder am Parkplatz

Auf dem Parkplatz am Elsbachtal am Ortsrand von Gustorf vermutet die Polizei
Giftköder. Zwei Hunde fraßen dort vermutlich das Gift. Sie konnten nur
gerettet werden, weil ihre Besitzerin sich rechtzeitig zum Tierarzt brachte.
Jetzt sucht das Kriminalkommissariat Grevenbroich


 

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en, weil ihre Besitzerin sich rechtzeitig zum Tierarzt brachte.
Jetzt sucht das Kriminalkommissariat Grevenbroich


 

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