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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Das Jodeldiplom (Realsatire)

* Allgemeine Hinweise zu Sachverständigen

* aus dem Forum:



Das Jodeldiplom
 
Realsatire
Es fing so harmlos an...
 
 
----- Original Message -----
Sent: Friday, January 04, 2002 12:58 PM
Subject: Dobermann

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen heute die neu ins Leben gerufene Dobermann-Nothilfe vorstellen.
Auf dieser Site können Tierschutzvereine Dobermänner und Dobermannmischlinge, die bei Ihnen abgegeben wurden bzw. durch sie vermittelt werden kostenlos eintragen lassen, mit Bild (wenn irgendwie möglich), kurzer Beschreibung und ganz wichtig, eine Kontaktadresse und E-Mail-Adresse.
Sie erreichen die Website unter www.dobermann-nothilfe.de.
Wir betreiben diese Site absolut ehrenamtlich und haben auch kein Interesse daran, eine "Konkurrenz" für Tierschutzvereine oder Tierheime zu sein. Aus diesem Grund verläuft die ganze Vermittlung nicht über uns, sondern rein über die Tierschutzvereine selbst.
Wenn Sie Interesse haben, mailen Sie uns an unter webmaster@dobermann-nothilfe.de
Über eine Weiterleitung an weitere Tierschutzorganisationen würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
 
Benno Lippert
 
----- Original Message -----
From: groos
Sent: Tuesday, January 08, 2002 7:59 AM
Subject: Re: Dobermann

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ihrer Internetseite
entnehmen wir, dass sich Herr Diplom-Ingenieur (FH) Benno Lippert als "Sachverständiger für das Verhalten von Hunden
im Hinblick auf  Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren und in Fragen der Ausbildung von Hunden" bezeichnet
.
 
Ist die angegebene Tätigkeit im Sinne einer gerichtlichen Gutachtertätigkeit durch Bestellung und Vereidigung seitens eines Gerichtes legitimiert, oder handelt es sich lediglich um die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dritte im Rahmen der LHV NRW, welche letztere bereits im Jahre 1997 durch ein Urteil des OVG Münster als rechtswidrig erklärt wurde?
 
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos

 
----- Original Message -----
To: groos
Sent: Tuesday, January 08, 2002 4:03 PM
Subject: Sachverständigenwesen

 
Sehr verehrte Frau Groos,
 
wäre ich ein öffentlich bestellter und vereidigter (=öbv)Sachverständiger, würde ich das auch so schreiben, denn die Bezeichnung öbv ist gesetzlich geschützt und bedingt eine Prüfung sowie eine Bestellung der zuständigen Kammer, Behörde oder einer von dieser autorisierte Institution.
 
Des gleichen basiert die Bezeichnung nicht auf der LHV NRW, da ich zum einen, wie Sie unschwer feststellen könnten, nicht in Nordrhein-Westfalen lebe und somit auch nicht an die LHV NRW gebunden bin und zum anderen, weil es überhaupt nicht nötig ist, sich für die Bezeichnung "Sachverständiger" auf irgendeine sinnige oder unsinnige Verordnung zu beziehen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Benno Lippert
Sachverständiger für das Hundewesen
 
----- Original Message -----
From: groos
Sent: Tuesday, January 08, 2002 6:26 PM
Subject: Re: Sachverständigenwesen

 
Sehr geehrter Herr Lippert,
 
wie legitimiert sich dann in Ihrem speziellen Fall die Bezeichnung als "Sachverständiger"?
Denn eine durch Ihre Person erfolgte und von Ihnen offerierte (ich zitiere Ihre Internetseite):
 
"Erstellung von Gutachten zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und
Veterinärämtern bzgl. des evtl. Erhalts einer  "Haltergenehmigung" der Liste 1
oder einer Maulkorb- und Leinenzwangbefreiung der Rassen und Hunde der Liste 2
(NRW)"
 
bedarf einer entsprechenden Legitimation des betreffenden "Sachverständigen", um zu Gutachten ordnungsbehördlicher oder juristischer Relevanz und den erwünschten Verwaltungsakten zu führen.
Anderenfalls sind derartige Gutachten zwar kostenintensiv, aber völlig nutzlos für die von Ihnen angeführten Zwecke.
 
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos
 
----- Original Message -----
To: groos
Sent: Tuesday, January 08, 2002 8:09 PM
Subject: Re: Sachverständigenwesen

 
Sehr verehrte Frau Groos,
 
die Legitimation für die Bezeichnung ziehe ich aus dem Ihnen anscheinend unbekannten Sachverständigenrecht.
Ob nun eine vorhandene oder nicht vorhandene öbV zu ordnungsbehördlicher oder juristischer Relevanz führt, dürfte nicht Ihr Problem sein. Auch was den Kostenfaktor angeht meine ich, daß Sie dazu wohl nicht die nötige Kenntnis haben, um zu beurteilen, ob sich das für Hundehalter lohnt oder nicht. Sie können aber gewiß sein, daß bis zum heutigen Tage noch jeder der betreffenden Hundehalter mit der Wirksamkeit (wenn auch nicht immer mit dem Ergebnis) der Beurteilung zufrieden war.
 
Mit freundlichen Grüßen
Benno Lippert
 
----- Original Message -----
From: groos
Sent: Wednesday, January 09, 2002 12:28 PM
Subject: Re: Sachverständigenwesen

 
Sehr geehrter Herr Lippert,

zitierend aus http://www.fachleute-online.de/features/Aufgaben_3.shtml

"3.3 Die selbsternannten oder verbandsanerkannten Sachverständigen

  • bedürfen für die Ausübung ihrer Tätigkeit keiner behördlichen Zulassung, keiner staatlichen Bestellung und keiner hoheitlichen Anerkennung und unterliegen keinem gesetzlich geregelten Pflichtenkatalog mit behördlicher Überwachung; sie haben demzufolge auch keine gesetzlich garantierten Privilegien wie beispielsweise jenes einer bevorzugten Heranziehung in Gerichtsverfahren;
  • ihre Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geschützt, so daß sich jeder, der sich am Gutachtenmarkt betätigen möchte, diesen Titel selbst verleihen darf; – unterliegen keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle einer Behörde, so daß auch ihre besondere Sachkunde und persönliche Integrität nicht behördlich überprüft werden;
  • unterliegen aber wie jeder Gewerbetreibender oder Freiberufler den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise dem UWG.

 

Ein Teil der selbsternannten Sachverständigen hat sich in Verbänden organisiert, die ein Mitglied erst dann aufnehmen und als Verbandssachverständigen anerkennen, wenn es bestimmte Anforderungen an die Vorbildung und Sachkunde erfüllt und persönlich integer ist. Der Sinn dieser Zusammenschlüsse liegt in dem Effekt der Selbstreinigung und der Präsentation qualifizierter Sachverständiger am Gutachtenmarkt im Wettbewerb mit öffentlich bestellten und staatlich anerkannten Sachverständigen. Nach dem Urteil des BGH vom 23.5.1984 (NJW 1984, 2365 = GewA 1984, 397) dürfen jedoch nur solche Verbände Sachverständige anerkennen, die über die dafür erforderliche fachliche Qualifikation, Unabhängigkeit und Objektivität verfügen. Eine Übersicht über seriöse und weniger seriöse Verbandsanerkennungen gibt es leider nicht."

bitte ich Sie um explizit Darlegung Ihrer Fachkompetenz und Seriösität, sowie um eine Stellungnahme zu den von Ihnen offerierten Leistungen in Zusammenhang mit dem UWG.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos

und seitdem...

warte ich vergebens auf eine Antwort von Herrn Lippert.
Besonders schmerzt es mich, dass er mir in seiner letzten Mail gesagt hat, ich hätte keine Ahnung.
Dabei hätte ich sooo gerne mit ihm ein kollegiales Fachgespräch geführt - unter "Sachverständigen".
 

Grüße
Silke Groos

selbsternannte Sachverständige zur Identifikation von Bauernfängerei
Inhaberin des Jodeldiploms (Gold)
Trägerin des 2. Dan, Fachrichtung "Serviettentechnik"
Master of Arts "Zwingerhygiene"
erfolgreiche Absolventin des VHS-Kursus "Backen ohne Mehl"
und und und

 

 


 


Allgemeine Hinweise zu Sachverständigen

Der Sachverständige

Sachverständiger ist allgemein eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet besonderes Wissen (Sachkunde) hat.
Im Verfahrensrecht ist S. eine (ersetzbare) Hilfsperson des ~Gerichts, die diesem auf Grund ihres Fachwissens fehlende Kenntnisse, insbesondere abstrakte  Erfahrungssätze sowie aus diesen zu ziehende Schlüsse, vermittelt. Der S. ist -Beweismittel (z. B. § § 402 ff . ZPO)des Gerichts . Seine Auswahl erfolgt durch das ~Prozeßgericht. Der zur Erstattung von --- >Gutachten der erforderten Art
öffentlichbestellte S. (vgl. § 36 Gew0) sowie einige weitere Gruppen der S. haben der Ernennung durch das Gericht Folge zu leisten. Der S. steht zum Gericht in einem öffentlichrechtlichen Verhältnis. Das Gericht würdigt sein Gutachten als Beweismittel nach freier Überzeugung (§ 286 ZPO). Das Gutachten eines privat beauftragten S. ist nur Gegenstand des Parteivorbringens. Nicht S. ist der sachverständige --.>Zeuge, bei dem es nur um die Wahrnehmung vergangener Tatsachen oder Zustände geht (§ 414
ZPO).
Im--->Strafprozeß können durch das Gutachten des S. nur sog. Befundtatsachen, welche der S. wegen seiner Sachkunde wahrnehmen oder feststellen kann, in die ~Hauptverhandlung eingeführt werden.

Lit.: Baumbach-Lauterbach-Albers, ZPO; Kleinknecht, StPO

Sachkunde

Sachkunde sind allgemein die fachmännischen Kenntnisse auf einem besonderen Gebiet.
Im ~Verwaltungsrecht kann die-->Erlaubnis zur Ausübung eines >Gewerbes von der S. des Antragstellers abhängig gemacht werden (z.
B. § 3 11 EinzeIhG). Für den Einzelhandel hat den Nachweis der S. erbracht, wer eine Kaufmannsgehilfenprüfung bestanden und danach eine praktische Tätigkeit im Handel von mindestens zwei Jahren ausgeübt hat.

Lit.: Maurer, Verwaltungsrecht

Quelle: GewO, ZPO, StPO, Juristisches Wörterbuch

im Klartext: --- > Lippert muß erst ein mal eine Sachkundeprüfung
nachweisen, bevor er sich Sachverständiger nennen darf.

Sachverständiger ist, wer die o.a. Kriterien erfüllt.

Alles andere nennt man "Jodeldiplom".

Vorsorglich sei auch darauf hingewiesen, dass Lippert nicht auf der Liste der anerkennungsfähigen Verhaltensüberprüfer für NRW erscheint. Wie immer es um deren Sachkunde im einzelnen und im allgemeinen auch bestellt sein mag - vorerst (bis ein entsprechendes Urteil à la OVG Münster 1997 ergeht) werden ihre Prüfungen zur Erlangung von Maulkorb- und Leinenbefreiung durch die Ordnungsämter zumindest anerkannt.

Gelinde gesagt empfinde ich die Art der Werbung des Herrn Lippert als "irreführend" im Sinne des Wettbewerbsrecht, darüber hinaus als höchst unseriös.
Die Darlegung seiner Kompetenz und Legitimation blieb er nicht nur schuldig, er gibt auch ausdrücklich zu, dass beides trotz gegenteiliger Werbung seinerseits nicht gegeben ist.

Hoffentlich bietet Lipperts Hundeschule nicht ein ähnliches Bild.

Mittlerweile bin ich insgesamt etwas angeknackst, welche Anfragen hier jeden Tag unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes eintreffen, hinter denen sich dann in erster Linie solide Geschäftsinteressen verbergen.

S.Groos

Es ist nicht alles Gold, was glänzt - in manchen Fällen handelt es sich nur um die Reflexe in gierigen Augen.


http://www.weser-kurier.de/regionales/fs_wk_reg_nor.html?id=108314

Vor Kampfhund in Wohnung geflüchtet

Blumenthal (hhb). Ein Kampfhund, offenbar ein Staffordshire-Terrier, hat
Dienstagabend an der Ecke Margarethenallee/Scheringer Straße einer kleinen
Hündin durch einen heftigen Biss ein Bein gebrochen. Die 62-jährige
Besitzerin der Hündin konnte sich mit ihrem Tier in einer nahe gelegenen
Wohnung in Sicherheit bringen. Dorthin flüchtete....................

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und, offenbar ein Staffordshire-Terrier, hat
Dienstagabend an der Ecke Margarethenallee/Scheringer Straße einer kleinen
Hündin durch einen heftigen Biss ein Bein gebrochen. Die 62-jährige
Besitzerin der Hündin konnte sich mit ihrem Tier in einer nahe gelegenen
Wohnung in Sicherheit bringen. Dorthin flüchtete....................

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