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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Eines von sehr vielen Petitionsschreiben welches wir heute erhalten haben. DANKE !

* Neues aus Düsseldorf

* Chloramphenicolhaltige Abfälle als Futtermittel in den Handel gebracht (14.01.2002)

* aus dem Forum - manche Tage sind zum Kotz.....


Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuß -
Platz der Republik 1

 

 

 

11011 Berlin

 

 

Petition der Eheleute Gerlach, 69483 Wald-Michelbach

Ihr Schreiben vom 19. 12. 2001 – Pet 1 – 14-06-2192-039677 –

Anlagen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort an die Eheleute Gerlach sowie die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Petition der Eheleute Gerlach veranlassen mich, mich der Petition anzuschließen.

Als Halter eines Rottweilers, dessen Haltung in Nordrhein-Westfalen abweichend  von allen anderen Bundesländern nur mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis zulässig ist, werden wir durch Bundesrecht (§ 143 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht. § 143 StGB hat seine heutige Fassung (Strafbarkeit der Haltung eines nach Landesrecht verbotenen Hundes) erst im Vermittlungsverfahren erhalten. Während des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag hat das Bundesinnenministerium einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU noch für eine verfassungswidrige Übermaßregelung gehalten. Unsere persönliche Situation ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Schreiben an Bundesminister Schily. Dieses Schreiben ist leider nie beantwortet worden.

Zur Illustration der Qualität der Rechtsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen gefährliche Hunde übersende ich als weitere Anlage ein Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – unterzeichnet von Frau Ministerin Höhn – vom 12. 06. 2001 an den zuständigen Landtagsausschuß. Wenn man die gehobene Ministerialprosa dieses Schreibens auf seinen Faktengehalt zurückführt, ergibt sich folgendes Bild:

  • Wir standen unter so starkem Druck der Öffentlichkeit, daß wir keinen externen Sachverstand in Anspruch nehmen konnten (möglicherweise hätten wir uns danach nicht mehr als tapfere Menschenschützer präsentieren können).
  • Wir haben die Regelungen aus Bayern und Hamburg abgeschrieben. Dabei haben wir auch den Bandog in unsere Liste 1 aufgenommen, von dem wir inzwischen wissen, daß er keine Hunderasse bezeichnet.
  • Unsere Liste 2 verdankt ihre Existenz einem von uns in Auftrag gegebenen Gutachten von Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen. Frau Dr. Feddersen-Petersen hat uns inzwischen öffentlich bescheinigt, daß wir ihre Ausführungen über Hütehunde gründlich mißverstanden haben. Seitdem sprechen wir nicht mehr mit ihr.
  • Da wir nicht wußten, welche Hunderassen als Hütehunde zu bezeichnen sind, haben wir in das Handbuch von Thomas A. Schocke geschaut. Der entsprechende Abschnitt des dortigen Inhaltsverzeichnisses ist unsere Liste 2 geworden. Zum Lesen der entsprechenden Abschnitte sind wir leider wegen des Drucks der Öffentlichkeit (s. o.) nicht mehr gekommen. Wenn wir alles gelesen hätten, hätten wir den Goralenhund wahrscheinlich nicht auf die Liste 2 gesetzt. Man kann von einem Ministerialbeamten doch nicht verlangen, daß er weiß, wann eine Hunderasse zuletzt vor ihrem Aussterben gesehen wurde.

Zu dem Ganzen paßt die ebenfalls beigefügte Presseerklärung des nordrhein-westfälischen Innenministers vom 06. 11. 2001. Hier wird mit dürren Worten verkündet, daß die nordrhein-westfälische Liste 1 von 13 auf 4 Rassen verkürzt werden soll. Liste 2 soll von 29 auf ca. 10 Rassen gekürzt werden. Kein Mitglied der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat sich bisher bei Tausenden von Hundehaltern, die durch die leichtfertige Indizierung von 42 Hunderassen in der Öffentlichkeit Anpöbelungen aller Art erdulden mußten und die ein entwürdigendes und kostspieliges Verwaltungsverfahren durchlaufen mußten, entschuldigt. Im Gegenteil, Ministerpräsident Clement nutzte die Debatte über einen FDP-Antrag im Landtag zu der als weitere Anlage beigefügten „Büttenrede“. Die Landesregierung ist nicht einmal bereit, vor der Verabschiedung des Landeshundegesetzes die Anlagen der Landeshundeverordnung in dem von ihr angekündigten Sinne zu verkürzen. Die Ordnungsämter des Landes müssen sich daher weiterhin mit 28 Hunderassen beschäftigen, die irgendwann im Laufe des Jahres in die Normalität entlassen werden sollen. Ich hoffe nur, daß die nordrhein-westfälischen Hundehalter bei den Bundestagswahlen daran denken, wer ihnen zwei Jahre lang Kummer bereitet hat.

Die Auffassung des Bundesinnenministeriums, das Gesetz habe sich bewährt, weil die Beißunfälle zurückgegangen seien, ist falsch. In 2000 gab es zwei tödliche Unfälle. In 2001 war es einer (wohlgemerkt nicht durch einen Listenhund verursacht). In den Vorjahren bewegte sich die Zahl der tödlichen Unfälle jeweils in der gleichen Größenordnung. Das Risiko, durch einen Hundebiß zu Tode zu kommen, war und ist äußerst gering. Alle politischen Maßnahmen der Jahre 2000/2001 waren politischer Aktionismus zu Lasten einer Minderheit.

Den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bitte ich, die Bundesregierung aufzufordern, das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und die Neufassung des § 143 StGB aufzuheben. Die Rasse eines Hundes ist nach Auffassung aller Sachverständigen kein Merkmal, an dem man die Gefährlichkeit eines Hundes festmachen kann.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Neues in Düsseldorf??

Am Donnerstag, dem 3.1.02 bekam ich nach Anfrage den "Antrag zur Haltung eines Hundes der Anlage 1 - LHV-NRW" per Fax vom Ordnungsamt Düsseldorf. Ob der "Sachkundenachweis" am Dienstag, dem 8.1.02 durchgeführt werden könne, konnte mir man an diesem Tag nicht mit bestimmtheit sagen, weil die zuständige Sachbearbeiterin erst am Montag, dem 7.1.02 aus dem Urlaub zurück sei.
Am Montag dann die telefonische Terminbestätigung:"ja natürlich, jeden Dienstag von acht bis zwölf Uhr.
Ankunft beim Ordnungsamt: Dienstag, den 8.1.02 um neun Uhr fünf vor verschlossener Türe. Im Büro nachgefragt: Neiiien, von 10 - 12 Uhr,ab acht Uhr- ich habe Ihnen das nicht gesagt! - natürlich nicht, ich stehe freiwillig so früh auf! - "Fahren Sie doch noch einmal nach Hause, oder warten Sie so lange" - Meine Lebensgefährtin (auch wegen Sachkundenachweis da) : "Man hat uns gesagt, ab acht Uhr, glauben Sie wir fahren umsonst durch die halbe Stadt", außerdem muss ich auch zur Arbeit! Ein Telefonat mit Frau Rees vom Ordnungsamt ergab dann, dass der Test ausnahmsweise schon jetzt gemacht werden könne, Zimmer Nr. ...? Frau Rees: Willemsen..?, sind Sie das nicht, der einen Hund aus dem Tierheim hohlen will den er vorher dort abgegeben hat? Erklärung: Meine EX hat "Lady", eine Pitbullhündin(inzwischen zum Staff umgetauft) am 5.3.01 im düsseldorfer Tierheim abgegeben. Gewissen Leuten scheint es missfallen zu haben, dass ich "Donna", eine DSH-Husky-Hündin, die eingeschläfert werden sollte, weil sie sooo aggressiv war, mit einem -BILD-Reporterteam geholt habe. -(Donna schläft halt am liebsten im Arm)- In jedem Fall hat jemand dummes Zeug erzählt. Meine neue Lebensgefährtin und ich wollen Lady jetzt nach Hause hohlen.
Test? Jetzt? Wo denn? Na hier, da sind fünf Stühle und zwei Tische, wir sind nicht anspruchsvoll. Das geht nicht, dass ist mein Büro! Dann geben Sie uns den Test, hier im Gang sind auch Tische und Stühle! Telefonieren..... -Gehen Sie zurück,Sie können den Test dort machen. Was, hieeeer? Na gut, aber Sie müssen erst bezahlen (25 €). Wo? Nebenan bei Dr.Gondeck, ich mache Ihnen schon einmal einen Tisch frei. - 50€...? Wir sind zu zweit! Haben Sie auch einen Anlagenhund? Nein, aber bald, außerdem, was man hat, hat man! Noch fünf Minuten, und man hatte Akten entfernt und staubgewischt als auch einen Nebenraum gefunden, damit wir beide gleichzeitig den Fragebogen bearbeiten konnten. "Sowas nenne ich Dienst am Bürger"!
Der Test dauerte zehn Minuten (man hat den Schwachsinn ja auswendig gelernt), in der Z

wischenzeit kam Dr. Gondeck noch einmal, um die Quittungen umzutauschen, "lässt sich so nicht verbuchen". - Din A4 lässt sich wirklich besser verbuchen als 6X12 cm, probiert es mal!??!

Ok, geschafft, jetzt noch schnell den Antrag bei Herrn Daum abgeben und dann nach Hause.

Hier ist der Antrag! Und das Führungszeugnis? Liegt Ihnen seit fast zwei Jahren vor (zusammen mit dem ausdrücklichen Verweis, zum Zweck der Erteilung einer Haltungsgenehmigung, nicht hinein sehen zu dürfen!). Ach ja, da ist es. Und der Versicherungsnachweis? Den haben Sie in der Hand. Nein! Doch, das ist eine Deckungsnote. Von wem? Steht doch drauf, von ... . Von welcher Versicherung? Von .... . Das geht nicht, ich brauche die Police. Heißt das, bevor Sie die nicht haben, bewegen Sie sich nicht? Ja. Reicht es per Fax? Ja, natürlich, haben Sie die Nummer? Ich habe alle Nummern, aller zuständigen Behörden und Ministerien! ??????? Und "tschüss!
In den Vorschriften steht zwar, dass aus dem Versicherungsnachweis, die Rasse des versicherten Hundes hervorgehen muss, wie der Versicherungsnachweis aussehen muss, steht nicht drin.

Montag der 14.1.02, Anruf bei Frau Rees: Dienstag da gewesen um... Jaa, Herr Willemsen, Sie haben bestanden (nein, wirklich?) . Ich weiß, aber was ist mit der Ortsbesichtigung, der Genehmigungserteilung und, und, und? Habe ich am Mittwoch. dem 9.1.02 an die zuständige Stelle geschickt. Haben Sie die Tel. Nr.? Ja, ....


Grundaussagen des zuständigen Kontrolldienstes der Stadt Düsseldorf (Frau Morowski):
1. Glauben Sie das geht sofort? 2.Man wird sich irgendwann mit ihnen in Verbindung setzen.

Düsseldorf hat exclusiv der Dunkelziffer 15.000 Hunde, davon ca.10.000 Hunde in ordnungsrechtlich relevanter Größe. Der zuständige Kontrolldienst hat sechs (6) Außendienstmitarbeiter, von denen einer erkrankt ist (kalte Füße?) und einer in Urlaub. Der Dienst ist unter Anderem zuständig für:
Kontrolle der ausbruchssicheren Unterbringung,
Kontrolle der artgerechten Haltung,
Kontrolle und Vervolgung von illegaler Haltung.

Ca. 500.000 Einwohner, ca. (geschätzt) 20.000 Hunde, davon 30% (geschätzt) Anlagenhunde, zu bewältigen durch einen Staab von sechs Leuten.

Falls jemand seine Gratulation aussprechen möchhte:

Büro Frau Bärbel Höhn: 0211/4566398676
Ordnungsamt Herr Daum: 0211/8993280
Ordnungsamt Frau Rees: 0211/8993853
Kontrolldienst Frau Morowski: 0211/8993855


Chloramphenicolhaltige Abfälle als Futtermittel in den Handel gebracht (14.01.2002)

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Bonn (bmvel)  - Der jüngste Futtermittelskandal, bei dem 27,5 Tonnen mit
Chloramphenicol behandelte Shrimps aus Fernost in den Niederlanden mit
Fischabfällen zu 188 Tonnen Recyclingware vermischt und im November und
Anfang Dezember 2001 nach Niedersachsen gebracht wurden, zeigt, dass auch
für den Futtermittelbereich ein europäisches Schnellwarnsystem eingeführt
werden muss. Die deutschen Behörden haben erst Wochen, nachdem ein
Fischmehlwerk in Niedersachsen (Cuxhaven) diese mit Chloramphenicol
belasteten und deshalb aus dem Verkehr gezogenen Shrimps aus den
Niederlanden zu Futtermitteln verarbeitet hat, von diesem Vorgang erfahren.

Die belasteten Shrimps wurden in den Niederlanden zu Risikomaterial erklärt
und sollten unschädlich beseitigt werden. Bei Kontrollen haben die
holländischen Behörden festgestellt, dass diese Shrimps vermischt mit
anderen Fischabfällen in die Bundesrepublik gebracht wurden, um hier als
Ausgangsmaterial für Tierfutter verwendet zu werden.

"Im vergangenen Jahr haben umfangreiche Gespräche mit der Futtermittel-
industrie stattgefunden mit dem Ziel, Sicherungsmechanismen für die
Herstellung von Futtermitteln zu entwickeln. Im Dezember wurde dem
Ministerium eine Positivliste für Ausgangsstoffe zur Futtermittel-
produktion vorgelegt, nach der nur unbedenkliche Rohstoffe eingesetzt
werden sollten. Dass fast zeitgleich mit dieser Erklärung nun mit
verbotenen Antibiotika belastete Futtermittel in großen Mengen in den
Verkehr gebracht werden, zeigt, wie groß der Unterschied zwischen den
theoretischen Absichtserklärungen und praktischem Handeln bei einigen
immer noch ist", so Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesver-
braucherschutzministerium.

Nach Ansicht des Verbraucherschutzministeriums zeigt dieser Vorfall auch,
dass die Einrichtung eines Schnellwarnsystems für Futtermittel auf
europäischer Ebene vordringlich ist. "Wir haben von den niederländischen
Behörden erst am 27. 12. 2001 die Informationen auf dem Postweg
bekommen. Auch im Verbraucherschutzministerium ist es zu nicht
akzeptablen Zeitverzögerungen gekommen. Dies hat dazu geführt, dass
unsere Informationen erst am 8. 1. 2002 weitergeleitet wurden. Auch
wenn die Mitteilung aus den Niederlanden an eine unzuständige Stelle
im Ministerium adressiert war, haben wir bereits letzte Woche eine
Untersuchung eingeleitet, mit der die Zeitverzögerung im BMVEL
aufgeklärt wird. Warnmeldungen aus dem Ausland müssen - auch wenn
sie falsch adressiert sind - umgehend an die zuständigen Behörden
weitergeleitet werden", erklärte Müller.

Nach den Neuorganisationsplänen des Ministeriums werden künftig
Schnellwarnsysteme und Krisenkoordination zwischen Bund und Ländern
im neu zu errichteten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-
mittelsicherheit konzentriert und gestärkt.


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ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE
 


Neues aus dem Forum:

In Notwehr Pistole gezogen

Polizist schoss Dobermann an

Von GÜNTHER CLASSEN

Langenfeld - Blutiges Hunde-Drama gestern um 11.30 Uhr auf der
Dietrich-Bonhoeffer-Straße. Nachdem zwei freilaufende und unbeaufsichtigte
Kampfunde, ein American Staffordshire und ein Dobermann...


14.01.2002            

Kampfhund aus dem Tierheim gestohlen

Soest. (thb) Für das Soester Tierheim ist es nach wie vor schwierig, so
genannte Kampfhunde an einen verantwortungsvollen Halter zu vermitteln. Im
Falle der zweijährigen Staffordshire-Hündin Sheila ging es jetzt aber
ruckzuck: Bislang unbekannte Täter


14. Januar 2002  23:42

Kampfhund muss ins Tierheim - Stadtamt erteilt Haltungsverbot

Von unserem Redakteur Hans-Hermann Boeken Vegesack.

Der Staffordshire-Terrier, der in der jüngsten Vergangenheit im Bereich
Margaretenallee/Scheringer Straße immer wieder auffällig geworden ist, muss
ins Tierheim. Der Stadtamt hat dem an der Margaretenallee


Kreis Mettmann

Polizei machte Jagd auf Kampfhunde

Langenfeld. Zwei unbeaufsichtigte Kampfhunde, ein American Staffordshire und
ein Dobermann, sorgten Montagmorgen in Langenfeld für Aufsehen.

Ein Zeuge hatte gegen 11.30 Uhr beobachtet, wie die beiden Hunde im Bereich
der Dietrich-Bonhoeffer Straße umherstreunten.


Umstrittene Tierhaltung in Giftener Scheune

Bürger werfen Michael Siwek Tierquälerei vor / Kreistierarzt sieht keinen
Grund, einzugreifen Sarstedt (uli/as). Tierquäler - in dunkelroter Farbe
prangen die großen Buchstaben an der Scheune gegenüber des Giftener
Friedhofes. Hinter den von Unbekannten

 

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Umstrittene Tierhaltung in Giftener Scheune

Bürger werfen Michael Siwek Tierquälerei vor / Kreistierarzt sieht keinen
Grund, einzugreifen Sarstedt (uli/as). Tierquäler - in dunkelroter Farbe
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