11011 Berlin
Petition der Eheleute Gerlach, 69483
Wald-Michelbach
Ihr Schreiben vom 19. 12. 2001 Pet 1
14-06-2192-039677
Anlagen
Sehr geehrte Damen und
Herren,
Ihre Antwort an die
Eheleute Gerlach sowie die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur
Petition der Eheleute Gerlach veranlassen mich, mich der Petition
anzuschließen.
Als Halter eines
Rottweilers, dessen Haltung in Nordrhein-Westfalen abweichend von allen
anderen Bundesländern nur mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis zulässig
ist, werden wir durch Bundesrecht (§ 143 StGB) mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren bedroht. § 143 StGB hat seine heutige Fassung
(Strafbarkeit der Haltung eines nach Landesrecht verbotenen Hundes) erst
im Vermittlungsverfahren erhalten. Während des Gesetzgebungsverfahrens
im Deutschen Bundestag hat das Bundesinnenministerium einen
entsprechenden Antrag der CDU/CSU noch für eine verfassungswidrige
Übermaßregelung gehalten. Unsere persönliche Situation ergibt sich aus
dem als Anlage beigefügten Schreiben an Bundesminister Schily. Dieses
Schreiben ist leider nie beantwortet worden.
Zur Illustration der
Qualität der Rechtsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen
gefährliche Hunde übersende ich als weitere Anlage ein Schreiben des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz unterzeichnet von Frau Ministerin Höhn vom 12. 06.
2001 an den zuständigen Landtagsausschuß. Wenn man die gehobene
Ministerialprosa dieses Schreibens auf seinen Faktengehalt zurückführt,
ergibt sich folgendes Bild:
-
Wir standen unter so
starkem Druck der Öffentlichkeit, daß wir keinen externen Sachverstand
in Anspruch nehmen konnten (möglicherweise hätten wir uns danach nicht
mehr als tapfere Menschenschützer präsentieren können).
-
Wir haben die
Regelungen aus Bayern und Hamburg abgeschrieben. Dabei haben wir auch
den Bandog in unsere Liste 1 aufgenommen, von dem wir inzwischen
wissen, daß er keine Hunderasse bezeichnet.
-
Unsere Liste 2
verdankt ihre Existenz einem von uns in Auftrag gegebenen Gutachten
von Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen. Frau Dr. Feddersen-Petersen hat
uns inzwischen öffentlich bescheinigt, daß wir ihre Ausführungen über
Hütehunde gründlich mißverstanden haben. Seitdem sprechen wir nicht
mehr mit ihr.
-
Da wir nicht wußten,
welche Hunderassen als Hütehunde zu bezeichnen sind, haben wir in das
Handbuch von Thomas A. Schocke geschaut. Der entsprechende Abschnitt
des dortigen Inhaltsverzeichnisses ist unsere Liste 2 geworden. Zum
Lesen der entsprechenden Abschnitte sind wir leider wegen des Drucks
der Öffentlichkeit (s. o.) nicht mehr gekommen. Wenn wir alles gelesen
hätten, hätten wir den Goralenhund wahrscheinlich nicht auf die Liste
2 gesetzt. Man kann von einem Ministerialbeamten doch nicht verlangen,
daß er weiß, wann eine Hunderasse zuletzt vor ihrem Aussterben gesehen
wurde.
Zu dem Ganzen paßt die
ebenfalls beigefügte Presseerklärung des nordrhein-westfälischen
Innenministers vom 06. 11. 2001. Hier wird mit dürren Worten verkündet,
daß die nordrhein-westfälische Liste 1 von 13 auf 4 Rassen verkürzt
werden soll. Liste 2 soll von 29 auf ca. 10 Rassen gekürzt werden. Kein
Mitglied der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat sich bisher bei
Tausenden von Hundehaltern, die durch die leichtfertige Indizierung von
42 Hunderassen in der Öffentlichkeit Anpöbelungen aller Art erdulden
mußten und die ein entwürdigendes und kostspieliges Verwaltungsverfahren
durchlaufen mußten, entschuldigt. Im Gegenteil, Ministerpräsident
Clement nutzte die Debatte über einen FDP-Antrag im Landtag zu der als
weitere Anlage beigefügten Büttenrede. Die Landesregierung ist nicht
einmal bereit, vor der Verabschiedung des Landeshundegesetzes die
Anlagen der Landeshundeverordnung in dem von ihr angekündigten Sinne zu
verkürzen. Die Ordnungsämter des Landes müssen sich daher weiterhin mit
28 Hunderassen beschäftigen, die irgendwann im Laufe des Jahres in die
Normalität entlassen werden sollen. Ich hoffe nur, daß die
nordrhein-westfälischen Hundehalter bei den Bundestagswahlen daran
denken, wer ihnen zwei Jahre lang Kummer bereitet hat.
Die Auffassung des
Bundesinnenministeriums, das Gesetz habe sich bewährt, weil die
Beißunfälle zurückgegangen seien, ist falsch. In 2000 gab es zwei
tödliche Unfälle. In 2001 war es einer (wohlgemerkt nicht durch einen
Listenhund verursacht). In den Vorjahren bewegte sich die Zahl der
tödlichen Unfälle jeweils in der gleichen Größenordnung. Das Risiko,
durch einen Hundebiß zu Tode zu kommen, war und ist äußerst gering. Alle
politischen Maßnahmen der Jahre 2000/2001 waren politischer Aktionismus
zu Lasten einer Minderheit.
Den Petitionsausschuß
des Deutschen Bundestages bitte ich, die Bundesregierung aufzufordern,
das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und die Neufassung des §
143 StGB aufzuheben. Die Rasse eines Hundes ist nach Auffassung aller
Sachverständigen kein Merkmal, an dem man die Gefährlichkeit eines
Hundes festmachen kann.
Mit vorzüglicher
Hochachtung
Neues in Düsseldorf??
Am Donnerstag, dem 3.1.02 bekam ich
nach Anfrage den "Antrag zur Haltung eines Hundes der Anlage 1 -
LHV-NRW" per Fax vom Ordnungsamt Düsseldorf. Ob der "Sachkundenachweis"
am Dienstag, dem 8.1.02 durchgeführt werden könne, konnte mir man an
diesem Tag nicht mit bestimmtheit sagen, weil die zuständige
Sachbearbeiterin erst am Montag, dem 7.1.02 aus dem Urlaub zurück sei.
Am Montag dann die telefonische
Terminbestätigung:"ja natürlich, jeden Dienstag von acht bis zwölf Uhr.
Ankunft beim Ordnungsamt: Dienstag,
den 8.1.02 um neun Uhr fünf vor verschlossener Türe. Im Büro
nachgefragt: Neiiien, von 10 - 12 Uhr,ab acht Uhr- ich habe Ihnen das
nicht gesagt!
- natürlich nicht,
ich stehe freiwillig so früh auf! -
"Fahren Sie doch
noch einmal nach Hause, oder warten Sie so lange"
- Meine
Lebensgefährtin (auch wegen Sachkundenachweis da) : "Man hat uns gesagt,
ab acht Uhr, glauben Sie wir fahren umsonst durch die halbe Stadt",
außerdem muss ich auch zur Arbeit!
Ein Telefonat mit
Frau Rees vom Ordnungsamt ergab dann, dass der Test ausnahmsweise schon
jetzt gemacht werden könne, Zimmer Nr. ...? Frau Rees: Willemsen..?,
sind Sie das nicht, der einen Hund aus dem Tierheim hohlen will den er
vorher dort abgegeben hat?
Erklärung: Meine EX
hat "Lady", eine Pitbullhündin(inzwischen zum Staff umgetauft) am 5.3.01
im düsseldorfer Tierheim abgegeben. Gewissen Leuten scheint es
missfallen zu haben, dass ich "Donna", eine DSH-Husky-Hündin, die
eingeschläfert werden sollte, weil sie sooo aggressiv war, mit einem
-BILD-Reporterteam geholt habe. -(Donna schläft halt am liebsten im
Arm)- In jedem Fall hat jemand dummes Zeug erzählt. Meine neue
Lebensgefährtin und ich wollen Lady jetzt nach Hause hohlen.
Test? Jetzt? Wo
denn? Na
hier, da sind fünf Stühle und zwei Tische, wir sind nicht anspruchsvoll.
Das geht
nicht, dass ist mein Büro!
Dann geben Sie uns
den Test, hier im Gang sind auch Tische und Stühle!
Telefonieren.....
-Gehen Sie zurück,Sie können den Test dort machen. Was, hieeeer? Na gut,
aber Sie müssen erst bezahlen (25 ).
Wo?
Nebenan bei
Dr.Gondeck, ich mache Ihnen schon einmal einen Tisch frei. - 50...?
Wir sind zu
zweit!
Haben Sie auch einen Anlagenhund?
Nein, aber bald,
außerdem, was man hat, hat man!
Noch fünf Minuten,
und man hatte Akten entfernt und staubgewischt als auch einen Nebenraum
gefunden, damit wir beide gleichzeitig den Fragebogen bearbeiten
konnten.
"Sowas nenne ich Dienst am Bürger"!
Der Test dauerte
zehn Minuten (man hat den Schwachsinn ja auswendig gelernt), in der Z
wischenzeit kam Dr.
Gondeck noch einmal, um die Quittungen umzutauschen, "lässt sich so
nicht verbuchen". - Din A4 lässt sich wirklich besser verbuchen als 6X12
cm, probiert es mal!??!
Ok, geschafft,
jetzt noch schnell den Antrag bei Herrn Daum abgeben und dann nach
Hause.
Hier ist der
Antrag!
Und das Führungszeugnis?
Liegt Ihnen seit
fast zwei Jahren vor (zusammen mit dem ausdrücklichen Verweis, zum Zweck
der Erteilung einer Haltungsgenehmigung, nicht hinein sehen zu dürfen!).
Ach ja,
da ist es. Und der Versicherungsnachweis?
Den haben Sie in
der Hand.
Nein!
Doch, das ist eine Deckungsnote.
Von wem?
Steht doch
drauf, von ... .
Von welcher
Versicherung?
Von .... .
Das geht
nicht, ich brauche die Police.
Heißt das, bevor
Sie die nicht haben, bewegen Sie sich nicht?
Ja.
Reicht es per Fax?
Ja,
natürlich, haben Sie die Nummer?
Ich habe alle
Nummern, aller zuständigen Behörden und Ministerien!
???????
Und "tschüss!
In den Vorschriften
steht zwar, dass aus dem Versicherungsnachweis, die Rasse des
versicherten Hundes hervorgehen muss, wie der Versicherungsnachweis
aussehen muss, steht nicht drin.
Montag der 14.1.02,
Anruf bei Frau Rees: Dienstag da gewesen um...
Jaa, Herr
Willemsen, Sie haben bestanden
(nein, wirklich?)
.
Ich weiß,
aber was ist mit der Ortsbesichtigung, der Genehmigungserteilung und,
und, und?
Habe ich am Mittwoch. dem 9.1.02 an die zuständige Stelle geschickt.
Haben
Sie die Tel. Nr.?
Ja, ....
Grundaussagen des
zuständigen Kontrolldienstes der Stadt Düsseldorf (Frau Morowski):
1. Glauben Sie das
geht sofort? 2.Man wird sich irgendwann mit ihnen in Verbindung setzen.
Düsseldorf hat
exclusiv der Dunkelziffer 15.000 Hunde, davon ca.10.000 Hunde in
ordnungsrechtlich relevanter Größe. Der zuständige Kontrolldienst hat
sechs (6) Außendienstmitarbeiter, von denen einer erkrankt ist (kalte
Füße?) und einer in Urlaub. Der Dienst ist unter Anderem zuständig für:
Kontrolle der
ausbruchssicheren Unterbringung,
Kontrolle der
artgerechten Haltung,
Kontrolle und
Vervolgung von illegaler Haltung.
Ca. 500.000
Einwohner, ca. (geschätzt) 20.000 Hunde, davon 30% (geschätzt)
Anlagenhunde, zu bewältigen durch einen Staab von sechs Leuten.
Falls jemand seine
Gratulation aussprechen möchhte:
Büro Frau Bärbel
Höhn: 0211/4566398676
Ordnungsamt Herr
Daum: 0211/8993280
Ordnungsamt Frau
Rees: 0211/8993853
Kontrolldienst Frau
Morowski: 0211/8993855
Chloramphenicolhaltige
Abfälle als Futtermittel in den Handel gebracht (14.01.2002)
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Bonn (bmvel) - Der jüngste Futtermittelskandal, bei dem 27,5 Tonnen mit
Chloramphenicol behandelte Shrimps aus Fernost in den Niederlanden mit
Fischabfällen zu 188 Tonnen Recyclingware vermischt und im November und
Anfang Dezember 2001 nach Niedersachsen gebracht wurden, zeigt, dass
auch
für den Futtermittelbereich ein europäisches Schnellwarnsystem
eingeführt
werden muss. Die deutschen Behörden haben erst Wochen, nachdem ein
Fischmehlwerk in Niedersachsen (Cuxhaven) diese mit Chloramphenicol
belasteten und deshalb aus dem Verkehr gezogenen Shrimps aus den
Niederlanden zu Futtermitteln verarbeitet hat, von diesem Vorgang
erfahren.
Die belasteten Shrimps wurden in den Niederlanden zu Risikomaterial
erklärt
und sollten unschädlich beseitigt werden. Bei Kontrollen haben die
holländischen Behörden festgestellt, dass diese Shrimps vermischt mit
anderen Fischabfällen in die Bundesrepublik gebracht wurden, um hier als
Ausgangsmaterial für Tierfutter verwendet zu werden.
"Im vergangenen Jahr haben umfangreiche Gespräche mit der Futtermittel-
industrie stattgefunden mit dem Ziel, Sicherungsmechanismen für die
Herstellung von Futtermitteln zu entwickeln. Im Dezember wurde dem
Ministerium eine Positivliste für Ausgangsstoffe zur Futtermittel-
produktion vorgelegt, nach der nur unbedenkliche Rohstoffe eingesetzt
werden sollten. Dass fast zeitgleich mit dieser Erklärung nun mit
verbotenen Antibiotika belastete Futtermittel in großen Mengen in den
Verkehr gebracht werden, zeigt, wie groß der Unterschied zwischen den
theoretischen Absichtserklärungen und praktischem Handeln bei einigen
immer noch ist", so Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesver-
braucherschutzministerium.
Nach Ansicht des Verbraucherschutzministeriums zeigt dieser Vorfall
auch,
dass die Einrichtung eines Schnellwarnsystems für Futtermittel auf
europäischer Ebene vordringlich ist. "Wir haben von den niederländischen
Behörden erst am 27. 12. 2001 die Informationen auf dem Postweg
bekommen. Auch im Verbraucherschutzministerium ist es zu nicht
akzeptablen Zeitverzögerungen gekommen. Dies hat dazu geführt, dass
unsere Informationen erst am 8. 1. 2002 weitergeleitet wurden. Auch
wenn die Mitteilung aus den Niederlanden an eine unzuständige Stelle
im Ministerium adressiert war, haben wir bereits letzte Woche eine
Untersuchung eingeleitet, mit der die Zeitverzögerung im BMVEL
aufgeklärt wird. Warnmeldungen aus dem Ausland müssen - auch wenn
sie falsch adressiert sind - umgehend an die zuständigen Behörden
weitergeleitet werden", erklärte Müller.
Nach den Neuorganisationsplänen des Ministeriums werden künftig
Schnellwarnsysteme und Krisenkoordination zwischen Bund und Ländern
im neu zu errichteten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-
mittelsicherheit konzentriert und gestärkt.
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(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE
Neues aus dem Forum:
In Notwehr Pistole gezogen
Polizist schoss Dobermann an
Von GÜNTHER CLASSEN
Langenfeld - Blutiges Hunde-Drama gestern um 11.30 Uhr auf der
Dietrich-Bonhoeffer-Straße. Nachdem zwei freilaufende und
unbeaufsichtigte
Kampfunde, ein American Staffordshire und ein Dobermann...
14.01.2002
Kampfhund aus dem Tierheim gestohlen
Soest. (thb) Für das Soester Tierheim ist es nach wie vor schwierig, so
genannte Kampfhunde an einen verantwortungsvollen Halter zu vermitteln.
Im
Falle der zweijährigen Staffordshire-Hündin Sheila ging es jetzt aber
ruckzuck: Bislang unbekannte Täter
14. Januar 2002 23:42
Kampfhund muss ins Tierheim - Stadtamt erteilt Haltungsverbot
Von unserem Redakteur Hans-Hermann Boeken Vegesack.
Der Staffordshire-Terrier, der in der jüngsten Vergangenheit im Bereich
Margaretenallee/Scheringer Straße immer wieder auffällig geworden ist,
muss
ins Tierheim. Der Stadtamt hat dem an der Margaretenallee
Kreis Mettmann
Polizei machte Jagd auf Kampfhunde
Langenfeld. Zwei unbeaufsichtigte Kampfhunde, ein American Staffordshire
und
ein Dobermann, sorgten Montagmorgen in Langenfeld für Aufsehen.
Ein Zeuge hatte gegen 11.30 Uhr beobachtet, wie die beiden Hunde im
Bereich
der Dietrich-Bonhoeffer Straße umherstreunten.
Umstrittene Tierhaltung in
Giftener Scheune
Bürger werfen Michael Siwek Tierquälerei vor / Kreistierarzt sieht
keinen
Grund, einzugreifen Sarstedt (uli/as). Tierquäler - in
dunkelroter Farbe
prangen die großen Buchstaben an der Scheune gegenüber des Giftener
Friedhofes. Hinter den von Unbekannten
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