- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Moslemischer Metzger setzt sich durch

* zur o.a. Petition und der Antwort des Herrn Ministerialdirektor Müller

* Aus dem Forum:


GERICHTSENTSCHEID
 
Seite 1 von 2
Moslemischer Metzger setzt sich durch
 
 © dpa
"Schächten" war seit 1995 untersagt

Islamischen Metzgern darf das so genannte Schächten, also das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung, nicht generell untersagt werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss beachtet werden, dass bestimmten Religionsgemeinschaften innerhalb des Islams nur das Verzehren von geschächtetem Fleisch gestattet ist. Mit der am Dienstag verkündeten Entscheidung hatte die Verfassungsbeschwerde eines muslimischen Metzgers aus dem Raum Gießen Erfolg, dem die Ausnahmegenehmigung für das Schächten nach Jahren wieder entzogen worden war.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Gerichte die Ausnahmegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz zu eng ausgelegt und damit die Grundrechte des deutsch-türkischen Metzgers unverhältnismäßig eingeschränkt hätten.

Ausnahmen zugelassen
Das Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung, lässt jedoch Ausnahmen zu, wenn eine Religionsgemeinschaft ihren Anhängern den Verzehr von geschächteten Tieren vorschreibt. Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1995 gingen deutsche Behörden und Verwaltungsgerichte jedoch davon aus, dass der Islam das Schächtgebot nicht zwingend vorschreibt. Ausnahmegenehmigungen für muslimische Metzger wurden seither wieder zurückgezogen.

Betroffen war unter anderem der Metzger aus dem Raum Gießen, dessen Vater bereits eine Ausnahmegenehmigung zumSchächten von Tieren besessen hatte. Der Mann rief deshalb das Bundesverfassungsgericht an, das im November über den Fall mündliche verhandelt hatte.

Tierschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar
In der am Dienstag verkündeten Entscheidung heißt es, das Tierschutzgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die dort getroffene Ausnahmeregelgung trage den Belangen der Religionsfreiheit Rechnung. Die Gerichte hätten die Ausnahmeregelung aber zu eng ausgelegt. Da es innerhalb des Islams verschiedene Ausrichtungen gebe, dürfe die Frage nach der zwingenden Vorschrift des Schächtens nicht mit Blick auf den Islam insgesamt beantwortet werden. Vielmehr müsse die konkrete Glaubensrichtung innerhalb der bestehenden Religionsgemeinschaft beurteilt werden.

Verlange die Glaubensüberzeugung zwingend, nur das Fleisch von Tieren zu verzehren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, hätten die Gerichte dieses Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft zu beachten. Einem Metzger, der die Ausnahmegenehmigung zur Versorgung der Religionsgemeinschaft benötige, dürfe sie nicht versagt werden. Weiter verweist der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts darauf, dass auch der Gesetzgeber die Ausnahmegenehmigung nicht auf Angehörige jüdischen Glaubens beschränken wollte, die in Deutschland schächten dürfen. Diese Möglichkeit sollte vielmehr auch islamischen Glaubensrichtungen eröffnet werden.

Die Entscheidung des Ersten Senats erging einstimmig. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1783/99)
 

http://www.stern.de/politik/news/tagesthema/artikel_44347.html?seite=2

AW-Kommentar: Hurra BRD - SUPER - Klasse. Das ist genau das was ich noch brauchte! Wo leben wir denn hier?????????? Haben die alle zuviel Fleisch gefressen oder warum unterhölen sie den Tierschutz immer mehr und immer wieder?


Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

12.01.2002

 

 

Betr.: Pet  1-14-06-2192-039677
Petition der Eheleute Martina und Jürgen Gerlach und Ihr Schreiben vom 19.12.2001

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur o.a. Petition und der Antwort des Herrn Ministerialdirektor Müller (Bundesministerium des Inneren) vom 28.11.2001 nehme ich wie folgt Stellung:

Ein Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden liegt mir durchaus am Herzen, insbesondere, da in den überwiegenden Beißunfällen Kinder oder ältere Menschen zum Opfer werden.

 

Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung fordere ich vom Gesetzgeber allerdings gleichmäßigen Schutz vor gefährlichen Hunden aller Rassen und Kreuzungen ein.

 

Betrachtet man das Risiko eines Beißunfalls näher, so zeigt die Empirie, daß sowohl bzgl. Quantität als auch Qualität die Beißattacke eines Deutschen Schäferhundes oder Mischlings mit der höchsten Wahrscheinlichkeit behaftet ist.
An der Spitze aller Statistiken über Beißunfälle stehen Deutsche Schäferhunde und Mischlinge, 26 von 54 tödlichen Beißattacken von Hunden gegenüber Menschen gehen auf den Deutschen Schäferhund zurück.
Es ist für mich nebensächlich, daß es sich bei den deutschen Schäferhunden um eine zahlenmäßig weit verbreitete und angeblich gesellschaftlich in hohem Maße akzeptierte Hunderasse handelt. Dieses Wissen erweckt weder ein Kind wieder zum Leben, noch sind die durch einen Schäferhund-Biß verursachten Schmerzen deshalb geringer.


Gesetze, deren Zielsetzung die Gefahrenabwehr ist, müssen uns grundsätzlich vor den tatsächlich statistisch wahrscheinlichsten Gefahren schützen.

 

Demnach müßten diesbezügliche Gesetze und Verordnungen der Länder und des Bundes an erster Stelle den Deutschen Schäferhund und seine Halter mit Auflagen überziehen.

Andererseits äußern wissenschaftliche Experten im In- und Ausland unisono, daß zum einen keine genetisch bedingte Aggressivität für bestimmte Hunderassen belegt ist (auch das Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) bezieht sich lediglich auf einzelne Zuchtlinien, nicht auf Rassen in ihrer Gesamtheit), und daß zum anderen bis heute die Rassen- oder Kreuzungszugehörigkeit eines Hundes nicht nachgewiesen werden kann.

Um es für Sie ganz platt auszudrücken:
Ich möchte grundsätzlich nicht, daß Kinder von Hunden verletzt oder gar getötet werden.
Weder von einem Pitbull Terrier, noch von einem Deutschen Schäferhund, weder von einem großen Hund durch einen Biß in den Arm, noch von einem kleinen Hund durch einen Biß ins Gesicht. Auch nicht von einem Mischling, und erst recht nicht von einem Hund, der durch geschickte Kreuzung optisch eine Phänotypzuordnung umgehen kann, jedoch einer aggressiven Zuchtlinie entstammt.

Ebensowenig möchte ich in einem Autounfall verletzt werden oder sterben, der durch einen der Kontrolle seines Halters entzogenen Chihuahua oder Toy-Pudel verursacht wird.

 

Diese Art von tatsächlicher und fundierter Gefahrenabwehr im Sinne einer gleichmäßigen und der Empirie und Wissenschaft Rechnung tragenden Sicherheit kann weder durch das HundVerbrEinfG  noch durch die Verordnungen der Länder oder das novellierte Tierschutzgesetz erreicht werden.

Um die Gefahrenabwehr gegen gefährliche Hunde endlich vom Charakter Potemkinscher Dörfer zu befreien, müssen rassebezogene Gesetzgebungen zurück gezogen werden.
Stattdessen müssen flächendeckende Minimalauflagen für alle Hundehalter verabschiedet werden. Eine Verpflichtung aller Hundehalter und insbesondere der Züchter zu Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und Registrierung jedes einzelnen Hundes jeder Größe und Rasse  würde eine tatsächliche Gefahrenabwehr im Sinne eines gleichmäßigen Schutzes gewährleisten.
Auffällige Hunde und auffällige Zuchtlinien aller Rassen und Kreuzungen könnten identifiziert werden, auffällige Hunde und Halter unverzüglich Verhaltensüberprüfung und Sachkundetest unterzogen sowie mit behördlichen Auflagen versehen werden, auffällige Zuchten gesperrt werden.
Letzteres wäre sehr sinnvoll, da in Hunderassen, welche der Gesetzgeber bisher völlig übersehen hat (insbesondere Cockerspaniel, Golden Retriever, Labrador) gehäuft eine neurologische Erkrankung auftritt, welche sich in grundlosen Aggressionsattacken äußert (sog. "Wutsyndrom"). Langfristig könnten durch eine genaue und bundesweite Registrierung von Hunden und Beißunfällen solche Risikozuchtlinien identifiziert werden.
Schäden wären nunmehr insgesamt im Rahmen des Haftpflichtversicherungsschutzes gedeckt.

 

Statt eines gleichmäßigen Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sehen wir uns zur Zeit stattdessen mit ungefährlichen Hunden der diskriminierten Rassen überfüllten Tierheimen, hohen Kosten für die ohnehin überwiegend bankrotten Kommunen und unter dem Verwaltungsaufwand erstickenden und damit im Gefahrenfall handlungsunfähigen Behörden gegenüber.
Währenddessen beißt der Deutsche Schäferhund.
Ein Deutscher Schäferhund verursachte den einzigen tödlichen Beißunfall im Jahr 2001, ein anderer verletzte ein kleines Mädchen am Neujahrstag 2002 schwer.

Ziehen Sie dieses kontraproduktive und den Gleichheitsgrundsatz verletzende Gesetz bitte umgehend zurück.

Mit freundlichen Grüßen

 


Aus dem Forum:

Aus dem Polizeibericht

Toter Hund in der Biotonne

 Vom 14.01.2002      rmü. ­ Einen traurigen Fund machten am Samstag Morgen
Bewohner des Hochhauses in der Uhlandstraße 2. In der Biotonne lag,
eingewickelt in einer roten Decke und einer großen weißen Einkaufstüte
verpackt, ein vermutlich ein bis zwei Jahre alter toter Mastiff. Das Tier
trug ein mit Metallspitzen besetztes Flechthalsband. An der Leine hing ein
auffälliger, großer Karabinerhaken. Das Tier hatte keine äußeren
Verletzungen. Die Kriminalpolizei, will jetzt klären, warum das Tier starb
und sucht nach der Person, die den Kadaver in die Biotonne legte ­ was keine
ordnungsgemäße “Entsorgung³ darstellt. Angaben zu Tier und Halter erbittet
die Polizei unter der Telefonnummer (0671) 88110.

 


Statt 2250 nur noch 500 Euro für drei Pitbulls

BÖTTINGEN - In den Streit zwischen Angelika Stier und der Gemeinde Böttingen
(wir berichteten) ist kurz vor Weihnachten Bewegung gekommen


Loitzer zahlen künftig einheitlichen Hundesteuersatz

Winter: Differenzierung zu Stadt und Land nicht rechtens Loitz (EB/gh). Die
Stadtvertreter von Loitz beschlossen auf ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr
eine geänderte Hundesteuersatzung. "Eine Differenzierung


Täglicher Auslauf nun gesetzlich vorgeschrieben

Neue Tierschutzhunde-Verordnung soll Freund des Menschen endlich würdiges
Dasein ermöglichen

Ludwigslust
Seit September letzten Jahres gilt, fast unbemerkt von der
Öffentlichkeit, nach Anhörung


Viele Regeln, keine Kontrollen
------------------------------------------------------------------------

(RP). Seit eineinhalb Jahren gilt die Landeshundeverordnung - die meisten
Auflagen für große Hunde greifen aber erst seit dem 1. Januar 2002. Die RP
wollte wissen, ob sich die Halter an die Regeln halten und hat nachgefragt.
 


14.01.2002            

Vier Hundebabys im Wald kaltblütig ausgesetzt

Gera (OTZ/fi). Wie herzlos müssen die Menschen sein, die am vergangenen
Freitag die vier Welpen im Stadtwald ausgesetzt haben? Diese


Hund "flog" durch die Luft  Mann tritt Terrier

(cwo) Brutale Tritte: Am vergangenen Donnerstag führte ein 34-Jähriger
gemeinsam mit seiner Mutter zwei Hunde spazieren.


Pläne für die Neuregelung der jetzigen Vorschriften
Einheitliche Regeln für weniger Hunderassen

RHEINBERG (RP). Die Hundeverordnungen in den Bundesländern sind zurzeit sehr unterschiedlich. Das NR



Statt 2250 nur noch 500 Euro für drei Pitbulls

BÖTTINGEN - In den Streit zwischen Angelika Stier und der Gemeinde Böttingen
(wir berichteten) ist kurz vor Weihnachten Bewegung gekommen: Die
Gemeinderäte stimmten einer Änderung der Hundesteuersatzung zu. Künftig muss
die Böttingerin für ihre drei Pitbulls


Amtstierarzt: Tierquälerei ist ein soziales Problem

40 Hunde im Tierheim / Kreis bleibt auf offenen Rechnungen sitzen

Wurzen. "An erster Stelle steht für mich das Tier und nicht das Geld." Mit
dieser Überzeugung sieht sich der Vorsitzende des Tierschutzvereins der
Stadt, Wolfgang Kramer, in


Einbetonierter Hund entdeckt  

Pfullendorf - Bei einer Hausdurchsuchung hat ein Mieter in Pfullendorf
(Kreis Sigmaringen) einen einbetonierten Hund entdeckt. Der Mann habe
Verdacht geschöpft, weil ein Stück Stoff aus einem Betonklo


 

 Zurück

chöpft, weil ein Stück Stoff aus einem Betonklo


 

 Zurück

href=javascript:history.go(-1)>Zurück