GERICHTSENTSCHEID
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Moslemischer Metzger setzt sich durch
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© dpa |
"Schächten" war seit 1995 untersagt |
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Islamischen
Metzgern darf das so genannte Schächten, also das Schlachten von
Tieren ohne vorherige Betäubung, nicht generell untersagt werden.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss beachtet
werden, dass bestimmten Religionsgemeinschaften innerhalb des Islams
nur das Verzehren von geschächtetem Fleisch gestattet ist. Mit der
am Dienstag verkündeten Entscheidung hatte die Verfassungsbeschwerde
eines muslimischen Metzgers aus dem Raum Gießen Erfolg, dem die
Ausnahmegenehmigung für das Schächten nach Jahren wieder entzogen
worden war.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Gerichte die
Ausnahmegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz zu eng ausgelegt und
damit die Grundrechte des deutsch-türkischen Metzgers
unverhältnismäßig eingeschränkt hätten.
Ausnahmen zugelassen
Das Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten von Tieren ohne
vorherige Betäubung, lässt jedoch Ausnahmen zu, wenn eine
Religionsgemeinschaft ihren Anhängern den Verzehr von geschächteten
Tieren vorschreibt. Seit einer Grundsatzentscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts von 1995 gingen deutsche Behörden und
Verwaltungsgerichte jedoch davon aus, dass der Islam das
Schächtgebot nicht zwingend vorschreibt. Ausnahmegenehmigungen für
muslimische Metzger wurden seither wieder zurückgezogen.
Betroffen war unter anderem der Metzger aus dem Raum Gießen,
dessen Vater bereits eine Ausnahmegenehmigung zumSchächten von
Tieren besessen hatte. Der Mann rief deshalb das
Bundesverfassungsgericht an, das im November über den Fall mündliche
verhandelt hatte.
Tierschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar
In der am Dienstag verkündeten Entscheidung heißt es, das
Tierschutzgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die dort
getroffene Ausnahmeregelgung trage den Belangen der
Religionsfreiheit Rechnung. Die Gerichte hätten die
Ausnahmeregelung aber zu eng ausgelegt. Da es innerhalb des
Islams verschiedene Ausrichtungen gebe, dürfe die Frage nach
der zwingenden Vorschrift des Schächtens nicht mit Blick auf
den Islam insgesamt beantwortet werden. Vielmehr müsse die
konkrete Glaubensrichtung innerhalb der bestehenden
Religionsgemeinschaft beurteilt werden.Verlange die
Glaubensüberzeugung zwingend, nur das Fleisch von Tieren zu
verzehren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, hätten
die Gerichte dieses Selbstverständnis der
Religionsgemeinschaft zu beachten. Einem Metzger, der die
Ausnahmegenehmigung zur Versorgung der Religionsgemeinschaft
benötige, dürfe sie nicht versagt werden. Weiter verweist
der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts darauf, dass
auch der Gesetzgeber die Ausnahmegenehmigung nicht auf
Angehörige jüdischen Glaubens beschränken wollte, die in
Deutschland schächten dürfen. Diese Möglichkeit sollte
vielmehr auch islamischen Glaubensrichtungen eröffnet
werden.
Die Entscheidung des Ersten Senats erging einstimmig.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1783/99)
http://www.stern.de/politik/news/tagesthema/artikel_44347.html?seite=2
AW-Kommentar: Hurra BRD - SUPER
- Klasse. Das ist genau das was ich noch brauchte! Wo leben
wir denn hier?????????? Haben die alle zuviel Fleisch
gefressen oder warum unterhölen sie den Tierschutz immer
mehr und immer wieder?
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Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
12.01.2002
Betr.: Pet 1-14-06-2192-039677
Petition der Eheleute Martina und Jürgen Gerlach und Ihr Schreiben vom
19.12.2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o.a. Petition und der Antwort des
Herrn Ministerialdirektor Müller (Bundesministerium des Inneren) vom
28.11.2001 nehme ich wie folgt Stellung:
Ein Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden liegt mir durchaus am
Herzen, insbesondere, da in den überwiegenden Beißunfällen Kinder oder
ältere Menschen zum Opfer werden.
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz unserer
Verfassung fordere ich vom Gesetzgeber allerdings gleichmäßigen Schutz
vor gefährlichen Hunden aller Rassen und Kreuzungen ein.
Betrachtet man das Risiko eines Beißunfalls
näher, so zeigt die Empirie, daß sowohl bzgl. Quantität als auch
Qualität die Beißattacke eines Deutschen Schäferhundes oder Mischlings
mit der höchsten Wahrscheinlichkeit behaftet ist.
An der Spitze aller Statistiken über Beißunfälle stehen Deutsche
Schäferhunde und Mischlinge, 26 von 54 tödlichen Beißattacken von Hunden
gegenüber Menschen gehen auf den Deutschen Schäferhund zurück.
Es ist für mich nebensächlich, daß es sich bei den deutschen
Schäferhunden um eine zahlenmäßig weit verbreitete und angeblich
gesellschaftlich in hohem Maße akzeptierte Hunderasse handelt. Dieses
Wissen erweckt weder ein Kind wieder zum Leben, noch sind die durch
einen Schäferhund-Biß verursachten Schmerzen deshalb geringer.
Gesetze, deren Zielsetzung die
Gefahrenabwehr ist, müssen uns grundsätzlich vor den tatsächlich
statistisch wahrscheinlichsten Gefahren schützen.
Demnach müßten diesbezügliche Gesetze und
Verordnungen der Länder und des Bundes an erster Stelle den Deutschen
Schäferhund und seine Halter mit Auflagen überziehen.
Andererseits äußern wissenschaftliche Experten im In- und Ausland
unisono, daß zum einen keine genetisch bedingte Aggressivität für
bestimmte Hunderassen belegt ist (auch das Gutachten zur Auslegung von §
11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) bezieht sich
lediglich auf einzelne Zuchtlinien, nicht auf Rassen in ihrer
Gesamtheit), und daß zum anderen bis heute die Rassen- oder
Kreuzungszugehörigkeit eines Hundes nicht nachgewiesen werden kann.
Um es für Sie ganz platt auszudrücken:
Ich möchte grundsätzlich nicht, daß Kinder von Hunden verletzt oder gar
getötet werden.
Weder von einem Pitbull Terrier, noch von einem Deutschen Schäferhund,
weder von einem großen Hund durch einen Biß in den Arm, noch von einem
kleinen Hund durch einen Biß ins Gesicht. Auch nicht von einem
Mischling, und erst recht nicht von einem Hund, der durch geschickte
Kreuzung optisch eine Phänotypzuordnung umgehen kann, jedoch einer
aggressiven Zuchtlinie entstammt.
Ebensowenig möchte ich in einem Autounfall
verletzt werden oder sterben, der durch einen der Kontrolle seines
Halters entzogenen Chihuahua oder Toy-Pudel verursacht wird.
Diese Art
von tatsächlicher und fundierter Gefahrenabwehr im Sinne einer
gleichmäßigen und der Empirie und Wissenschaft Rechnung tragenden
Sicherheit kann weder durch das
HundVerbrEinfG noch durch die Verordnungen
der Länder oder das novellierte Tierschutzgesetz erreicht werden.
Um die Gefahrenabwehr gegen gefährliche Hunde endlich vom Charakter
Potemkinscher Dörfer zu befreien, müssen rassebezogene Gesetzgebungen
zurück gezogen werden.
Stattdessen müssen flächendeckende Minimalauflagen für alle Hundehalter
verabschiedet werden. Eine Verpflichtung aller Hundehalter und
insbesondere der Züchter zu Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und
Registrierung jedes einzelnen Hundes jeder Größe und Rasse würde eine
tatsächliche Gefahrenabwehr im Sinne eines gleichmäßigen Schutzes
gewährleisten.
Auffällige Hunde und auffällige Zuchtlinien aller Rassen und Kreuzungen
könnten identifiziert werden, auffällige Hunde und Halter unverzüglich
Verhaltensüberprüfung und Sachkundetest unterzogen sowie mit
behördlichen Auflagen versehen werden, auffällige Zuchten gesperrt
werden.
Letzteres wäre sehr sinnvoll, da in Hunderassen, welche der Gesetzgeber
bisher völlig übersehen hat (insbesondere Cockerspaniel, Golden
Retriever, Labrador) gehäuft eine neurologische Erkrankung auftritt,
welche sich in grundlosen Aggressionsattacken äußert (sog.
"Wutsyndrom"). Langfristig könnten durch eine genaue und bundesweite
Registrierung von Hunden und Beißunfällen solche Risikozuchtlinien
identifiziert werden.
Schäden wären nunmehr insgesamt im Rahmen des
Haftpflichtversicherungsschutzes gedeckt.
Statt eines gleichmäßigen Schutzes der
Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sehen wir uns zur Zeit stattdessen
mit ungefährlichen Hunden der diskriminierten Rassen überfüllten
Tierheimen, hohen Kosten für die ohnehin überwiegend bankrotten Kommunen
und unter dem Verwaltungsaufwand erstickenden und damit im Gefahrenfall
handlungsunfähigen Behörden gegenüber.
Währenddessen beißt der Deutsche Schäferhund.
Ein Deutscher Schäferhund verursachte den einzigen tödlichen Beißunfall
im Jahr 2001, ein anderer verletzte ein kleines Mädchen am Neujahrstag
2002 schwer.
Ziehen Sie dieses kontraproduktive und den Gleichheitsgrundsatz
verletzende Gesetz bitte umgehend zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Aus dem Forum:
Aus dem Polizeibericht
Toter Hund in der Biotonne
Vom 14.01.2002 rmü. Einen traurigen Fund machten am Samstag
Morgen
Bewohner des Hochhauses in der Uhlandstraße 2. In der Biotonne lag,
eingewickelt in einer roten Decke und einer großen weißen Einkaufstüte
verpackt, ein vermutlich ein bis zwei Jahre alter toter Mastiff. Das
Tier
trug ein mit Metallspitzen besetztes Flechthalsband. An der Leine hing
ein
auffälliger, großer Karabinerhaken. Das Tier hatte keine äußeren
Verletzungen. Die Kriminalpolizei, will jetzt klären, warum das Tier
starb
und sucht nach der Person, die den Kadaver in die Biotonne legte was
keine
ordnungsgemäße Entsorgung³ darstellt. Angaben zu Tier und Halter
erbittet
die Polizei unter der Telefonnummer (0671) 88110.
Statt 2250 nur noch 500 Euro für drei
Pitbulls
BÖTTINGEN - In den Streit zwischen Angelika Stier und der Gemeinde
Böttingen
(wir berichteten) ist kurz vor Weihnachten Bewegung gekommen
Loitzer zahlen künftig einheitlichen
Hundesteuersatz
Winter: Differenzierung zu Stadt und Land nicht rechtens Loitz
(EB/gh). Die
Stadtvertreter von Loitz beschlossen auf ihrer ersten Sitzung im neuen
Jahr
eine geänderte Hundesteuersatzung. "Eine Differenzierung
Täglicher Auslauf nun gesetzlich vorgeschrieben
Neue Tierschutzhunde-Verordnung soll Freund des Menschen endlich
würdiges
Dasein ermöglichen
Ludwigslust Seit September letzten Jahres gilt, fast unbemerkt von
der
Öffentlichkeit, nach Anhörung
Viele Regeln, keine Kontrollen
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(RP). Seit eineinhalb Jahren gilt die Landeshundeverordnung - die
meisten
Auflagen für große Hunde greifen aber erst seit dem 1. Januar 2002. Die
RP
wollte wissen, ob sich die Halter an die Regeln halten und hat
nachgefragt.
14.01.2002
Vier Hundebabys im Wald kaltblütig ausgesetzt
Gera (OTZ/fi). Wie herzlos müssen die Menschen sein, die am vergangenen
Freitag die vier Welpen im Stadtwald ausgesetzt haben? Diese
Hund "flog" durch die Luft Mann
tritt Terrier
(cwo) Brutale Tritte: Am vergangenen Donnerstag führte ein
34-Jähriger
gemeinsam mit seiner Mutter zwei Hunde spazieren.
Pläne für die Neuregelung der jetzigen
Vorschriften
Einheitliche Regeln für weniger Hunderassen
RHEINBERG (RP). Die Hundeverordnungen in den Bundesländern sind
zurzeit sehr unterschiedlich. Das NR
Statt 2250 nur noch 500 Euro für drei Pitbulls
BÖTTINGEN - In den Streit zwischen Angelika Stier und der Gemeinde
Böttingen
(wir berichteten) ist kurz vor Weihnachten Bewegung gekommen: Die
Gemeinderäte stimmten einer Änderung der Hundesteuersatzung zu. Künftig
muss
die Böttingerin für ihre drei Pitbulls
Amtstierarzt: Tierquälerei ist ein soziales
Problem
40 Hunde im Tierheim / Kreis bleibt auf offenen Rechnungen sitzen
Wurzen. "An erster Stelle steht für mich das Tier und nicht das Geld."
Mit
dieser Überzeugung sieht sich der Vorsitzende des Tierschutzvereins der
Stadt, Wolfgang Kramer, in
Einbetonierter Hund entdeckt
Pfullendorf - Bei einer Hausdurchsuchung hat ein Mieter in Pfullendorf
(Kreis Sigmaringen) einen einbetonierten Hund entdeckt. Der Mann habe
Verdacht geschöpft, weil ein Stück Stoff aus einem Betonklo
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