- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Sonderletter "Schächten" - Warum?

Nach dem Karlsruher Urteil ist es teilweise im Netz sehr emotional geworden, was verständlich ist.
Trotzdem sollten wir innehalten, und uns Zeit zum Nachdenken und zur Selbstanalyse geben.
Das Thema "Schächten" trifft wunde Punkte in unserem Verständnis von Tierschutz und in unserer Lebensweise, denen wir uns stellen sollten.
 
Schließlich sind wir keine Politiker, also sind Populismus, Hysterie und Feindbildsuche nicht unsere Methoden.
Gerade wir sollten keine blinden Flecke in unserem Denken zulassen.
Gerade wir sollten keine Sündenböcke für unser Versagen suchen.
Gerade wir sollten den Balken im eigenen Auge suchen, nicht den Splitter im Auge des Anderen.
 
Unten finden sich zuletzt ein paar Fragen, die durch die Diskussion um das Schächten aufgeworfen worden sind.
Eine Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz haben wir erbeten, sie wird bei Erhalt ebenfalls veröffentlicht.
Diskussionbeiträge sind ausdrücklich erwünscht, von sachlichen Argumentationen und vom Austausch von Informationen profitieren wir alle, und nicht zuletzt die Tiere.
 



Während es den Spiegel nicht sonderlich interessiert, und die Faz den User schon vor Lesen eines Artikels zum Wahnsinn treibt, widmet die Süddeutsche dem Thema Schächten ein ganzes und lesenswertes Dossier:

 



http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel113102.php

Jetzt darf Tari schächten

Islamischer Metzger freut sich über das BVG-Urteil


Von Michael Schleicher

 

Über dem Durchgang zum Lagerraum hängt ein vergoldeter Bilderrahmen. Geschützt durch eine Glasscheibe sind darin die ersten beiden Seiten des Koran aufgeschlagen – sie sind reich verziert. Es ist Mittagszeit in der Mevlana Metzgerei in der Thalkirchner Straße. Inhaber Mücahit Tari hat so eben erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht muslimischen Metzgern das Schächten erlaubt. Es ist eine gute Nachricht für den türkischen Metzger. Erfreut erzählt er seinen Kunden – meist Landsleute – von dem Urteil. Grund der Klage war: Fünf bis maximal zehn Minuten dauert es, bis die Tiere beim Schächten vollständig ausgeblutet sind. Sie werden dabei nicht betäubt – deshalb ist diese Art des Schlachtens durch das Tierschutzgesetz verboten. Die Verfassungsrichter haben gestern erklärt, dass es bei religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung geben könne. Jüdische Metzger konnten diese bisher schon erhalten; bei Muslimen war das nicht möglich.

„Das ist gut für uns“, sagt der 31-jährige Tari, der aus Izmit stammt, etwa 90 Kilometer von Istanbul entfernt. Vor sieben Jahre kam er nach München. Als er die Metzgerei von einem Landsmann, der diese fünf Jahre zuvor gegründet hatte, übernahm, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht gerade das Schächt- Verbot in Deutschland. Die einzige Möglichkeit für muslimische Metzger in München, an unblutiges Fleisch zu kommen, ist die Firma Anzenberger. Geschäftsführer Martin Anzenberger hat einen türkischen Fleischer eingestellt, der zwar die Tiere schächtet. Diese werden jedoch, bevor ihnen die Kehle durchgeschnitten wird, durch einen Bolzenschuss getötet. Anzenberger sieht das Karlsruher Urteil kritisch: „Ich bin mit der herkömmlichen Art des Schächtens nicht einverstanden. Was da den Tieren angetan wird, ist unvorstellbar.“ Er wird weiter wie bisher schlachten – auch aus wirtschaftlichen Überlegungen: Werden momentan zwischen 50 und 60 Tiere in der Stunde getötet, könnten beim richtigen Schächten seiner Schätzung nach nur zwischen fünf und zehn Tiere geschlachtet werden.

So wie bei Anzenberger bisher geschlachtet wurde – erst Töten, dann Schächten – ist es zwar im Sinn des Tierschutzgesetzes, allerdings nicht ganz im Sinne des Korans. Denn das Tier ist vor dem Schächten bereits tot. „Unsere Kunden haben häufig nicht geglaubt, dass wir geschächtetes Fleisch anbieten“, sagt daher auch Mücahit Tari. „Jetzt können wir auf das Urteil verweisen. Das macht die Arbeit leichter.“ Deshalb überlegt er sich, ob er in Zukunft – gestärkt durch das Urteil – nicht selber schlachten soll. Saftig, rot und roh stapelt sich das Fleisch hinter der Glastheke im engen Verkaufsraum der Mevlana Metzgerei. Mehrere Kühlschränke sorgen dafür, dass die Getränke, die Dosen mit den verschiedenen Gemüsesorten und die abgepackte Wurst nicht verderben.

Außer Schweinefleisch hat Mücahit Tari alle Sorten im Angebot. An der Wand hinter der Theke hängen Landschaftsfotos aus seiner Heimat. Nicht nur weil der Koran es verbietet, Blut oder Fleisch von verendeten Tieren zu essen, ist das Schächten für Tari die einzig mögliche Variante des Schlachtens – „ich glaube, dass es für Menschen gesünder ist, geschächtetes Fleisch zu essen.“

Doch nicht nur Muslime kaufen bei Mücahit Tari ein: Spanier, Italiener, Deutsche zählen zu seinen Kunden, berichtet er. Günther Frey ist einer von ihnen. Er kauft sich zwei Steaks – „bitte genauso saftig wie die, die Du mir gestern gegeben hast.“ Dass Taris Steaks von Rindern stammen, die nach den Regeln des Koran geschlachtet wurden, interessiert Frey eigentlich nicht. Er kauft hier, weil sein Arbeitsplatz um die Ecke liegt. Das Argument vieler Tierschützer, Schächten sei für Tiere zu grausam, will Frey allerdings auch nicht gelten lassen: „Dann dürften wir gar kein Fleisch mehr essen.“

 


 

 

16.01.2002    10:57

 http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/wissenschaft/mehrwissen/34380&datei=index.php

Schächte
„Die Tiere haben natürlich Angst“

 

Veterinäre sehen zwar Probleme beim Schächten, kritisieren aber auch die in Deutschland praktizierte Methode.
Von Eva von Schaper

 
 

   
   
schaechten_dpa
 
 
Beim Schächten werden den Tieren ohne Betäubung die Halsschlagader sowie die Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt. (dpa )


 
 
(SZ vom 16.1.2001) - Mit seinem Urteil zum Schächten hat das Bundesverfassungsgericht einen juristischen Streit beendet, doch der Streit, ob die Tiere dabei leiden, ist damit noch nicht ausgestanden. „Das glaube ich nicht“, sagt der Veterinärmediziner Andreas Stolle, Professor an der Universität München. Durch den schlagartigen Blutverlust – mehrere Liter sprudeln in Sekundenschnelle aus dem Körper heraus – seien die Tiere, Rinder oder Schafe, sofort bewusstlos. Beim Schächten, wie es jüdische und islamische Religionsvorschriften verlangen, Mit dem Verweis auf die Religionsfreiheit hatte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag diese Schlachtmethode erlaubt.

Vor dem Schlachten fixiert

„Die Tiere haben natürlich Angst, und sicherlich bereiten ihnen die Vorbereitungen Unbehagen“, sagt Stolle. Denn sie müssen vor dem Schächten fixiert werden, damit sie sich beim Kehlenschnitt nicht bewegen können. Das sei bei Schafen relativ unproblematisch, bei den größeren Rindern könne es aber Schwierigkeiten geben, erklärt Stolle.

Mögliche Schmerzen

Martin von Wenzlawowicz von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz glaubt nicht an den schmerzlosen Tod der Tiere. Bei Schafen trete er erst nach 30 Sekunden, bei Rindern sogar erst nach zwei Minuten ein. „Den Schnitt durch die Haut spüren die Tiere sicherlich“, sagt der Veterinär. Zudem könne Blut durch den Kehlenschnitt in Luftröhre und Lunge gelangen, was für die Tiere schmerzhaft sei.

Schlachten nach deutschen Verordnungen

Beim Schlachten, wie es die deutschen Tierschutzverordnungen vorschreiben, werden die Tiere zuerst mit einem Bolzenschuss betäubt. Das Schlachtvieh wird an den Hinterbeinen aufgehängt, und der Schlachter schneidet dem Tier dann die Kehle durch. Dieser so genannte Entblutungsschnitt führt zum Tod. „Der Bolzenschuss ist durchaus geeignet, um die Tiere zu betäuben,“ sagt Karl Wenzel, Tierschutzreferent beim bayerischen Gesundheitsministerium. Doch nur, wenn er richtig angesetzt wird.

Betäubungsschuss kann daneben gehen

Zielt der Schütze jedoch nicht richtig auf die Stirn des Tieres, kann der Schuss daneben gehen, und das Schlachtvieh ist noch teilweise bei Bewusstsein. „Bei schweren Bullen kann es Probleme geben“, räumt Wenzel zudem ein, denn der Betäubungsschuss werde durch ihre dicke Schädeldecke gebremst und verfehle so die richtige Partie des Gehirns.

Vermutlich 5 bis 20 Prozent der Tiere in deutschen Schlachhöfen erleben bewußt die Tötung

Österreichische Tierschützer haben sogar gefilmt, wie Bullen bei Bewusstsein Ohren und Hufe abgeschnitten worden sind, Ähnliches wurde aus einem Schlachthof bei bei Jena berichtet. Tierschützer beklagen, dass so zwischen fünf und 20 Prozent der etwa vier Millionen Tiere, die jährlich in Deutschland geschlachtet werden, den Tötungsschnitt miterlebten. Wenzel will diese Zahlen nicht bestätigen, räumt jedoch ein, dass die Praxis beim Schlachten verbesserungsbedürftig sei.
 

16.01.2002    10:43

  http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=wissenschaft/mehrwissen/34378


Schächten
Blutiges Handwerk

 

Karlsruhe stellt fest, dass Schächten nicht grausamer als das übliche Schlachten ist - ein Kommentar.
Von Helmut Kerscher


 
 

   
   
(SZ vom 16.1.2001) - Das einstimmig ergangene Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Beitrag für den Frieden und die Toleranz dieser Gesellschaft. Es bestätigt das generelle Schächt-Verbot und gewährt zugleich einer Minderheit das Recht, Tiere ohne Betäubung zu töten, wenn dies ihre Religion vorschreibt. Und es erinnert an die braunen Wurzeln des Verbots: Es geht in Deutschland auf die Nazis zurück, die die Juden als Tierquäler brandmarken wollten und ihnen das Schächten verbot. Dass expressive Tierliebe mit dem mörderischen Menschenhass von Rassisten einhergehen kann, ist natürlich kein Argument gegen den Tierschutz. Aber diese Tatsache sollte Anlass zum Nachdenken geben, den Tierschutz nicht über alles zu stellen – schon gar nicht über die Grundrechte der Bürger.

Salomonisch gelöst

Das Verfassungsgericht hat diesen Konflikt nach dem Regel-Ausnahme-Prinzip salomonisch gelöst. Empörten Christenmenschen, die das Schächten für ungleich grausamer als das übliche Schlachten halten, hält Karlsruhe kühl entgegen: Es ist keineswegs klar, welche Methode den Tieren weniger Leid und Schmerzen zufügt. Auf dieser Säule ruht das Urteil. Wäre das Schächten eindeutig qualvoller, hätten die Richter anders entschieden. Dieser Beweis fehlt nicht nur, die hier zu Lande übliche Schlachtmethode kann sogar erheblich grausamer als der Schnitt durch die Kehle des noch lebenden Tieres sein. Auf den Schlachthöfen, die möglichst kostengünstig die Tiere töten wollen, sind schreckliche Leiden an der Tagesordnung. Erst recht seit der BSE-Krise mit dem Verbot der „Rückenmarkzerstörer“, die betäubte Tiere früher garantiert schmerzfrei machten.

Islam um möglichst schonende Tötung bemüht

Zu Recht weist das Gericht die Christen darauf hin, dass Moslems und Juden das Schächten nicht aus Grausamkeit bevorzugen, sondern sie auch um eine möglichst schonende Tötung von Tieren bemüht sind. Und es fehlt nicht die Anmerkung, dass das (spät und im Interesse der Schlächter eingeführte) Betäubungsgebot bedeutende Ausnahmen kennt: die Jagd und die Notschlachtung.

Zu den Gewinnern des Urteils gehören außer den Muslimen und den Befürwortern einer fortschreitenden Integration anderer Kulturen gewiss die Vegetarier. Der nun landauf, landab dargestellte Vergleich der Tötungsmethoden wird noch mehr Fleischesser ihre Ernährungsgewohnheiten überdenken lassen. Das Urteil nützt aber auch Hunderttausenden von Schafen und Rindern. Ihnen werden nämlich leidvolle Transporte in benachbarte EU-Länder zum Zweck des Schächtens erspart.

Grässliche Hausschlachtung gehen zurück

Zudem wird zu Gunsten eines sachkundigen Schächtens die (unbekannte) Zahl der oft grässlichen Haus- und Privatschlachtungen bei orthodoxen Muslimen drastisch zurückgehen. Indirekt könnte die Entscheidung als Katalysator für den allgemeinen Tierschutz wirken. Denn zum einen stehen nun auch die Zustände in deutschen Schlachthöfen wieder unter verschärfter Beobachtung. Zum andern muss erneut über die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz diskutiert werden – ein gutes Thema für den Wahlkampf.
 

Die Taz wirft sich mit Rot-Grün auf das Thema Schächten zwecks politischer Profilierung, braucht aber nicht zu glauben, dass Tierschützer Seite an Seite mit Rot-Grün kämpfen...

"Tierische Initiative

Rot-Grün plant nach dem Karlsruher Urteil zum Schächten neuen Anlauf, den Tierschutz ins Grundgesetz zu schreiben
...Der Kieler Umweltminister Klaus Müller (Grüne) glaubt jedoch, dass die Karlsruher Entscheidung im Streit um das Schächten "anders ausgesehen" hätte, wenn der Tierschutz bereits im Grundgesetz verankert wäre. ..."
Volltext: http://www.taz.de/pt/2002/01/17/a0038.nf/text.name,askJHEJcI.n,0

Da kann er glauben was er will, warten wir erst mal Karlsruhes Kommentar zu den Hundeverordnungen ab.

 
auch in der Taz:

SCHÄCHTEN
IST EINE UNNÖTIGE QUÄLEREI UND ZEICHEN BRUTALER TOLERANZ
Vorwärts ins Mittelalter
Volltext: http://www.taz.de/pt/2002/01/17/a0110.nf/text.name,askFwyM33.n,1

Genau das haben wir gemeint, als wir gebeten haben, Sachlichkeit der Hetze vorzuziehen.
Dieser Taz-Kommentar könnte genausogut auf einer illegalen Rechtsradikalenseite von Horst Mahler stehen.
Würg. Außen grün ...

Der Koran zum Thema Schächten

"Verboten ist euch (der Genuss von) Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleisch, worüber beim (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tod) geschlagen, (zu Tod) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tod) gestoßen ist, und was ein wildes Tier (an)gefressen hat - es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten lasst) (…)." Sure 5, Vers 3


Die Welt zum Thema "Schächten"

http://www.welt.de/daten/2002/01/17/0117de308450.htx


Lockerung des Schächtverbots stößt auf scharfe Kritik

Rüttgers: "Wie erklärt man, dass das Aufhängen von Kreuzen in Schulen unzulässig, das Schächten aus religiösen Gründen aber zulässig ist?"

Berlin - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schlachten von Tieren nach islamischem Ritus ist am Mittwoch auf scharfe Kritik gestoßen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers sagte, das Urteil möge juristisch richtig sein, sei aber "für normale Menschen unverständlich". Er fragte: "Wie erklärt man, dass das Aufhängen von Kreuzen in Schulen unzulässig, das Schächten aus religiösen Gründen aber zulässig ist?" Karlsruhe hatte Moslems den jüdischen Glaubensangehörigen gleichgestellt, denen das so genannte Schächten erlaubt ist. Rüttgers sagte, die dem Urteil zu Grunde liegende gesellschaftspolitische Grundhaltung sei falsch. Die in Deutschland geltenden Grundrechte müssten von allen anerkannt werden, die hier lebten. "Dazu gehört auch die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz aller Lebewesen vor vermeidbaren Schmerzen."

Hessen kündigte eine strenge Genehmigungspraxis an. Eine Pauschalzustimmung werde nicht erteilt, sagte Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU). Es müsse gewährleistet sein, dass nur sachkundige Personen unter größtmöglicher Schonung der Tiere die rituelle Schlachtung vornähmen. Angesichts des bevorstehenden islamischen Opferfestes am 22. Februar sei mit zahlreichen Anträgen moslemischer Metzgereien zu rechnen. Deshalb forderte Lautenschläger Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) auf, die Art und Weise des Schächtens schnellstmöglich per Rechtsverordnung festzulegen. Der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Martin nannte das Urteil "ein neues verhängnisvolles Zeichen". Für die Mehrheit der Deutschen sei der Richterspruch "eine Zumutung".

Brigitte Bardot, früherer französischer Filmstar und seit langem aktive Tierschützerin, protestierte bei Bundeskanzler Gerhard Schröder gegen die Zulassung des Schächtens in Deutschland. In einem offenen Brief kritisierte sie das Karlsruher Urteil. DW

 



Und jetzt ein paar zugegebenermaßen provokative "Denkanstöße" aus der Netzdiskussion:

- Warum weinen wir um einen in Dortmund erschossenen Pitbull, und das tägliche Nutztierelend läßt uns kalt?

- Ist es wichtiger, wie man (als Tier) gelebt hat, oder wie man stirbt?

- Wer Fleisch ißt, macht sich nicht nur am Tod der Tiere schuldig, sondern auch an deren Leben und Lebensbedingungen, und das sieht bei Nutztieren überwiegend ziemlich traurig aus.

- Was hat Vegetarismus mit Tierschutz zu tun, wenn man Milch und Eier ißt? Für den Milchkonsum sterben automatisch in großer Zahl Bullenkälber, für den Eierkonsum männliche Küken. Würden wir allen männlichen Nachkommen das Gnadenbrot geben, müßten wir Holland und Belgien als Weide dazu pachten. Stimmt der Veganerspott, dass für den Vegetarier das Schwein als Schnitzel "Mord", als Gürtel jedoch "Mode" ist? 

- Wie ernährt man sich als Veganer (also ohne alle tierischen Produkte) gesund, wenn der menschliche Organismus nicht irgendein Eiweiß braucht, sondern Eiweiß und Aminosäuren in bestimmter Kombination ("Liebigsches Faß"), und Soja, das tierisches Eiweiß ersetzen kann, hierzulande nicht gedeiht? Soll der gesamte Sojabedarf aus USA importiert werden? Und ist der nicht dann genmanipuliert?

- Die Katze frißt die Maus, der Fuchs das Kaninchen. Haben wir ein Recht zu töten, um zu essen? Ist "Ernährung" ein vernünftiger und / oder ethisch ausreichender Grund zur Tötung eines Tieres?

Wir werden nicht denselben Fehler wie unsere Politiker machen, und Sündenböcke (Sündenkampfhunde) für unser eigenes Versagen an den Pranger stellen.
Wir werden nicht mit den Fingern auf muslimische Metzger zeigen.
Wir werden uns mal ganz beherzt an der eigenen Nase packen.
Und ein paar Steine ins Glashaus werfen.

Wer die Welt verändern will, muß immer mit dem Gesicht im Spiegel anfangen.

Diskussionsbeiträge, insbesondere informative, sind ausdrücklich erwünscht.
 

 


Dieser Letter wurde für Maulkorbzwang zusammengestellt von jemandem, der angesichts des gelebten Vorbildes einer CANIS-Veganerin und der aktuellen Diskussion Probleme mit seinem Kühlschrankinhalt hat.
Er hält es zwar für einen vernünftigen Grund, ein Tier zu töten, um es zu essen - anders machen es die Tiere ja auch nicht.
Er hält es auch nicht für schlimmer, geschlachtet oder geschächtet zu werden als in der freien Natur von einem Beutegreifer gerissen zu werden.
Er hat aber ein enormes Problem mit dem Leben, dass diese Tiere führen müssen, bevor er sie ißt.
Ihm schmeckt ihr Elend nicht mehr.
Ein Leben ohne Milch und Eier kann er sich aber auch nicht vorstellen.

 

 

 Zurück