Präsidium
Ältestenrat
Plenum
Fraktionen/Gruppen
Ausschüsse
Präsidium
Dr. Dorothee Stapelfeldt (SPD) ist die Präsidentin der
Bürgerschaft. Sie repräsentiert das ganze Parlament. Jede Fraktion
ist durch eine Person im Präsidium vertreten. Die Präsidentin wird
durch vier Vizepräsidenten unterstützt und vertreten:
Zum Vorstand gehören außerdem zwei Schriftführerinnen:
Die Präsidentin übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den
von der Bürgerschaft genutzten Räumen aus. Die Präsidentin hat die
Bürgerschaft und jeden einzelnen Abgeordneten in ihren
verfassungsmäßigen Rechten zu schützen. Ihr untersteht die
Bürgerschaftskanzlei, die Verwaltung des Landesparlaments.
Die Präsidentin bzw. ihre Vertreter leiten die Sitzungen der
Bürgerschaft und sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Sitzungen, dabei müssen sie sich unparteiisch verhalten.
Die Präsidentin ist jedoch nicht zu politischer Enthaltsamkeit
verurteilt. Sie kann, wenn sie den Präsidentenstuhl verläßt,
jederzeit als Abgeordnete das Wort ergreifen und auch außerhalb der
Sitzungen zu politischen Fragen Stellung nehmen.
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Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus der Präsidentin, den
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, den
Fraktionsgeschäftsführern und weiteren Vertreterinnen und Vertretern
der Fraktionen. Auf Wunsch einer Fraktion wird der Ältestenrat
einberufen, ihm sitzt die Präsidentin vor. Der Ältestenrat kann
keine Beschlüsse fassen. Er dient der Verständigung zwischen den
Fraktionen und der Unterstützung und Beratung der Präsidentin
insbesondere in Haushalts- und Personalangelegenheiten, bei Fragen
zur Abwicklung der Tagesordnung einer Bürgerschaftssitzung sowie bei
Themen, die alle Fraktionen betreffen. Der Ältestenrat tagt nicht
öffentlich.
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Plenum
Das "Plenum" nennt man die Zusammenkunft der Abgeordneten der
Bürgerschaft im
Plenarsaal. Das Plenum ist das Zentrum der parlamentarischen
Arbeit. Es ist das Forum für die großen Debatten, den
Auseinandersetzungen zu aktuellen Streitfragen in "aktuellen
Stunden" oder z.B. der Befragung von Senatsmitgliedern in
"Fragestunden" vor den "Augen und Ohren der Öffentlichkeit". Im
Plenum fallen die endgültigen Entscheidungen, nachdem die politische
Willensbildung in den anderen Gremien, den Fraktionen und den
Ausschüssen, stattgefunden hat.
Die Bürgerschaft ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Mitglieder anwesend sind. Für einfache Gesetze, Resolutionen und
andere Anträge bedarf es einer einfachen Mehrheit. Für
Verfassungsänderungen bedarf es der Stimmen von mindestens
Zweidrittel der Abgeordneten. Weitere Ausnahmen von der Regel sind
in der Verfassung geregelt.
Die Bürgerschaft besteht aus 121 Abgeordneten. Das Plenum tagt -
ausgenommen in der Ferienzeit - alle zwei Wochen mittwochs und
zusätzlich alle vier Wochen am anschließenden Donnerstag. Die
Plenarsitzungen beginnen um 15 Uhr und sollten nicht länger als
bis 22 Uhr dauern. Zuschauerinnen und Zuschauer können
Eintrittskarten kostenlos bei den Fraktionen und der
Bürgerschaftskanzlei erhalten.
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Fraktionen/Gruppen
Große Bedeutung für die Arbeit der Bürgerschaft kommt den
Fraktionen bzw. den Gruppen zu. In Fraktionen vereinigen sich
mindestens sechs Mitglieder einer Partei. Parlamentarische Gruppen
bestehen aus drei bis fünf Abgeordneten. Abgeordnete, die sich in
keiner Weise zusammenschliessen, sind fraktionslos. In der
Bürgerschaft gibt es derzeit fünf Fraktionen. Die
SPD-Fraktion besteht aus 46 Abgeordneten, die
CDU-Fraktion aus 33, die
Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive aus 25,
die
GAL-Fraktion aus 11 und die
FDP-Fraktion aus 6 Abgeordneten.
Die Fraktionsvorsitzenden -
Uwe Grund (SPD),
Dr. Michael Freytag (CDU),
Norbert Frühauf (Partei Rechtsstaatlicher Offensive),
Krista Sager (GAL) und
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) - koordinieren und repräsentieren
die Politik ihrer Fraktion bzw. Gruppe und haben erheblichen
Einfluss auf die Politik in Hamburg.
Der Zusammenschluss in Fraktionen/Gruppen ermöglicht den
Abgeordneten, von den Fachkenntnissen politisch Gleichgesinnter und
der Arbeitsteilung zu profitieren. Außerdem haben Fraktionen eine
größere Vielfalt an Möglichkeiten, parlamentarische Initiativen zu
ergreifen, und u.a. das Recht zur Besetzung von parlamentarischen
Ämtern und Wahlämtern. Die Abgeordneten gehen inhaltliche
Kompromisse mit ihren Fraktionskolleginnen und -kollegen ein, um im
Parlament Mehrheiten zu finden. Deswegen wahren sie in der Regel
"Fraktionsdisziplin", auch wenn sie manchmal zu einzelnen Punkten
einer Entscheidung anderer Meinung sind als die Mehrheit ihrer
Fraktion. Der Status einer Gruppe unterscheidet sich von dem der
Fraktionen im Hinblick auf die Arbeit im Parlament und in den
Aussch|ssen sowie hinsichtlich der Finanzen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Regierungs- und
Oppositionsfraktionen. Die Regierungsfraktion wählt mit Mehrheit den
Ersten Bürgermeister, der die übrigen Senatsmitglieder benennt. Bei
Koalitionsregierungen gibt es mehrere Regierungsfraktionen. Sie
unterstützen den Senat und begleiten ihn kritisch. Die
Oppositionsfraktion stellt die Alternative zur Regierungsmehrheit
und versucht sie, durch ihre Kritik an der Regierungsarbeit und
durch die Gegenüberstellung ihrer politischen Programme und
Initiativen z.B. nach der nächsten Wahl ablösen zu können.
Zur Erhöhung der Fachkompetenz und der effizienten
parlamentarischen Arbeit gibt es in allen Fraktionen/Gruppen eine
Arbeitsteilung zwischen den Abgeordneten und zwischen
Facharbeitskreisen. So hat jede Fraktion/Gruppe zu verschiedenen
Sachfragen "fachpolitische Sprecherinnen und Sprecher" und bildet -
meistens analog zu den Ausschüssen - "Facharbeitskreise". Vorschläge
und Initiativen einzelner Abgeordnete und parlamentarische
Beratungsgegenstände aus dem Plenum werden in der Regel zunächst in
den Facharbeitskreisen beraten und abgestimmt. Dann wird ihr Votum
in der Fraktion beraten und abgestimmt. Mit dieser Position werden
die Diskussionen in den Ausschüssen mit den Abgeordneten der anderen
Fraktionen geführt. Manchesmal bleibt für ein so "geordnetes
Verfahren" aber keine Zeit. Dann muss darauf vertraut werden, dass
die Fraktionskolleginnen und -kollegen z.B. bei Abstimmungen in den
Ausschüssen die Interessen der Fraktion richtig einschätzen.
Hier findet Ihr noch mehr Daten und Adressen:
http://www.hamburg.de/StadtPol/Brgschft/html/nav/links.html
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