Wir erinnern uns:
Horst Mahler,
Ex-RAF-Terrorist, führt in seiner zweiten Karriere die NPD, und soll
diese vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.
Angestrengt hat den
Prozeß um das Parteiverbot der NPD die Bundesregierung.
Innenminister
Otto Schily vertrat damals als Anwalt
den RAF-Terroristen Horst Mahler
gegen den Staat.
Nach Mahlers
Strafverbüßung und Haftentlassung sorgte
der heutige Bundeskanzler Gerhard
Schröder als
Mahlers Anwalt dafür, dass dieser
seine Anwaltszulassung wieder bekam,
und heute die NPD verteidigen kann.
Dann strengte die
Bundesregierung (vulgo: Schröder, Schily und Konsorten) den Prozeß
vor dem Bundesverfassungsgericht um das NPD-Parteiverbot an.
Aufgrund der "alten
Seilschaften" unter den gegnerischen Parteien haben wir immer schon
vermutet, dass Schröder und Schily die sache in den sand setzen
würden, damit das NPD-Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe scheitert, und die NPD und Mahler danach im Besitz
einer "Unbedenklichlichkeitsbescheinigung" sind.
Im Anschluß an den
Prozeß gehen die drei alten Freunde dann gemeinsam ein Bier trinken.
Haben wir Recht gehabt?
Schilys Truppe
selbst hat es rechtzeitig geschafft, den Prozeß ins Trudeln zu
bringen.
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Mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsprozess droht zu platzen
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Berlin (dpa) - Die mündliche Verhandlung im
NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht droht zu
platzen. Weil einer der vorgeladenen NPD-Vertreter Verbindungsmann
des Verfassungsschutzes ist, hob das Karlsruher Gericht die fünf
für Anfang Februar geplanten Prozesstermine auf. Hintergrund ist
offenbar, dass die bisher der rechtsextremen NPD zugerechneten
Äußerungen des V-Mannes nun nicht mehr in vollem Umfang gegen die
Partei verwendet werden können. Insgesamt sind 14 Rechtsextreme
als «Auskunftspersonen» zur mündlichen Verhandlung geladen. |
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VERFASSUNGSGERICHT
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,178450,00.html
Dubioser V-Mann lässt NPD-Prozess platzen
Das
Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über das von
Bundesinnenminister Otto Schily angestrebte NPD-Verbot ausgesetzt.
Möglicherweise stützt sich der Verbotsantrag der Bundesregierung auf
eine rechtlich zweifelhafte Vorgehensweise. Ein Mitglied des
NPD-Bundesvorstandes, auf dessen Äußerungen Schilys Antrag Bezug
nimmt, war Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.
Karlsruhe - Das höchste deutsche Gericht beschloss am Dienstag in
Karlsruhe, die Verhandlung wegen neuer Sachverhalte vorläufig
auszusetzen. Die neue Sachlage wird damit begründet, dass der
Verbotsantrag der Bundesregierung sich zum Teil auf Äußerungen eines
Mitglieds des NPD-Bundesvorstandes gestützt habe, von dem jetzt
bekannt geworden sei, dass er zugleich Mitarbeiter des
Verfassungsschutzes gewesen sei.
Das Vorgehen der Bundesregierung ist damit rechtlich zweifelhaft. Das
Gericht erklärte, es seien "prozessuale und materielle Rechtsfragen"
aufgeworfen worden, die bis zum Verhandlungstermin nicht geklärt werden
könnten. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Jutta
Limbach hatte ursprünglich fünf Verhandlungstage zwischen dem 5. und 20.
Februar angesetzt.
Dazu waren insgesamt 14 Auskunftspersonen geladen worden, unter ihnen
führende Vertreter der neonazistischen Szene wie der Hamburger Christian
Worch und der Aktivist des inzwischen verbotenen Skinhead-Netzwerks
`Blood & Honour" Thorsten Heise.
Die Karlsruher Richter erfuhren offenbar nur zufällig von der
V-Mann-Tätigkeit: Ein Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums habe
dem Gericht telefonisch mitgeteilt, dass ein geladener Zeuge eine
Aussagegenehmigung vom Verfassungsschutz vorlegen werde. Dabei handle es
sich um ein langjähriges Mitglied des NPD-Bundesvorstandes und des
Vorstandes eines NPD-Landesverbandes. Das Brisante an diesem Zeugen:
"Äußerungen dieser Anhörungsperson sind von den Antragstellern mehrfach
als Beleg für die Verfassungswidrigkeit" der NPD angeführt worden,
betonte der Zweite Senat.
Die neue Situation stellt nach Einschätzung des Gerichts sogar den
Beschluss vom 1. Oktober vergangenen Jahres in Frage, mit dem das
Verfahren nach Sichtung der vorgelegten Beweismittel förmlich
eingeleitet worden war.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang vergangenen
Jahres beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.
Das Verfahren stand ohnehin schon unter Zeitdruck, da die Amtszeit von
Limbach Ende März 2002 offiziell endet. Es ist allerdings in der
Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen, dass die Amtszeit um einige
Monate verlängert wurde, weil ein Nachfolger noch nicht gewählt war.
Nach der mündlichen Anhörung folgt die geheime Beratung des Senats. Bis
zur Urteilsverkündung vergehen in der Regel etwa drei Monate
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvB 1/01 u.a.).
22.01.2002
16:34
Verfassungsgericht
Mündliche
Verhandlung über NPD-Verbot vorerst geplatzt
Das
Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über das
NPD-Verbot vorläufig aufgehoben, weil einer der vorgeladenen
NPD-Vertreter offenbar Verbindungsmann des Verfassungsschutzes
ist.
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Erst jetzt wurde nach Angaben des Gerichts bekannt, dass ein
Mitglied des NPD-Bundesvorstandes zugleich Mitarbeiter des
Verfassungsschutzes war. Äußerungen dieser Person seien in den
Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt
worden. Um wen es sich handelt, wollte das Gericht nicht
mitteilen.
Der neue Sachverhalt werfe prozessuale und materielle
Rechtsfragen auf, die bis zum Verhandlungstermin nicht geklärt
werden könnten, erklärte das Gericht. Der Zweite Senat unter
Vorsitz von Gerichtspräsidentin Jutta Limbach hatte ursprünglich
fünf Verhandlungstage zwischen dem 5. und 20. Februar angesetzt.
Dazu waren insgesamt 14 Auskunftspersonen geladen worden, unter
ihnen führende Vertreter der neonazistischen Szene wie der
Hamburger Christian Worch und der Aktivist des inzwischen
verbotenen Skinhead-Netzwerks Blood & Honour-Thorsten Heise.
Verfahren unter Zeitdruck, weil Limbachs Amtszeit endet
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang vergangenen
Jahres beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu
verbieten. Die Verbotsanträge wurden unter anderem damit
begründet, dass die NPD auf aktiv kämpferische, aggressive Weise
die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wolle.
Das Verfahren steht unter einem gewissen
Zeitdruck, da die Amtszeit von Limbach Ende März 2002 offiziell
endet.
Es ist allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen,
dass die Amtszeit um einige Monate verlängert wurde, weil ein
Nachfolger noch nicht gewählt war. Nach der mündlichen Anhörung
folgt die geheime Beratung des Senats. Bis zur Urteilsverkündung
vergehen in der Regel etwa drei Monate.
(sueddeutsche.de/dpa/AFP)
Anmerkung: Der
Zeitdruck war siet Anbeginn bekannt, deshalb rieten Fachleute auch
von dem Prozeß ab. Schilys Taktik hat gegriffen?
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sueddeutsche.de: Der NPD-Verbotsantrag stützt sich zum Teil
auf die Äußerungen eines NPD-Vorstandsmitgliedes, der ein
Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war. Warum wussten Sie nichts
davon?
Beck: Es wäre sicher sinnvoll gewesen, diesen Umstand im
Schriftsatz zu vermerken, damit es keine Zweifel an der
Gesamtdarstellung gibt. Wir fordern hier rückhaltlose Aufklärung
vom Bundesinneministerium und von den Landesinnemnistern.
Gegenwärtig lässt sich ja nicht einmal feststellen, welches
Bundesland diesen V-Mann zu verantworten hat. Meine Zweifel an der
Qualität der Verfassungsschutz-Erkenntnisse haben sich jetzt
nochmal erhärtet. Ich war zum Teil erschüttert über die Qualität.
sueddeutsche.de: Kann es sein, dass das
Bundesverfassungericht wegen dieser Unstimmigkeit keine
Entscheidung fällen wird?
Beck: Das hoffe ich nicht. Man muss jetzt schauen, ob wir
noch nachlegen können und ob die anderen Hinweise für eine
Entscheidung ausreichend sind. Die NPD hat sich ja insbesondere
nach dem 11. September auf derart martialische und
menschenverachtende Weise geäußert, dass das für ein Verbot
reichen müsste.
sueddeutsche.de: Innenminister Otto Schily hat diesen
Verbotsantrag mit Nachdruck vorangetrieben. Könnte dieser Vorfall
zum Stolperstein für Schily kurz vor der Wahl werden?
Beck: Wenn ein Landesamt für Verfassungschutz Informationen
nicht weitergegeben hat, ist das ja kein Fehler des
Bundesinnenministers. Aber das muss jetzt genau geprüft werden.
Und es wäre gut, wenn der Innenminister bald dazu etwas sagen
würde.
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Dienstag, 22. Januar 2002
Folgenreiche Enthüllung
http://www.n-tv.de/2898329.html
NPD-Verbot auf Eis
Eigentlich hätte die mündliche Verhandlung über
ein Verbot der rechtsextremen NPD vor dem Bundesverfassungsgericht am 5.
Februar beginnen sollen. Doch daraus wird nichts. Das höchste deutsche
Gericht beschloss, das Verfahren wegen neuer Sachverhalte vorerst
auszusetzen. Der von den Richtern genannte Grund: Der Verbotsantrag der
Bundesregierung habe sich zum Teil auf Äußerungen eines Mitglieds im
NPD-Bundesvorstand gestützt, von dem jetzt bekannt worden sei, dass er
zugleich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war.
Äußerungen der Person, über deren Identität nichts bekannt wurde, seien
in dem Verbotsantrag mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit
der NPD angeführt worden. Diese Erkenntnis werfe neue "prozessuale und
materielle Rechtsfragen" auf, die bis zum ursprünglich vorgesehenen
Verhandlungstermin nicht geklärt werden könnten, teilte das Gericht mit.
Ursprünglich waren für in der Zeit vom 5. bis zum 20. Februar fünf
Verhandlungstage vorgesehen. Dazu hatte der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Jutta Limbach 14
Auskunftspersonen geladen, darunter führende Köpfe der Neonazi-Szene.
Die Bundesregierung hatte Anfang 2001 gemeinsam mit Bundestag und
Bundesrat beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.
AW Kommentar: Und nun denkt mal nach......
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