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SONDER -Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

zur Lachnummer Schily

Hallo __NAME__ heute ist __date__ und __time__

NPD-Verbotsprozess vor Bundesverfassungsgericht droht zu platzen


Wir erinnern uns:
 
Horst Mahler, Ex-RAF-Terrorist, führt in seiner zweiten Karriere die NPD, und soll diese vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. 
 
Angestrengt hat den Prozeß um das Parteiverbot der NPD die Bundesregierung.
Innenminister Otto Schily vertrat damals als Anwalt den RAF-Terroristen Horst Mahler gegen den Staat.
 
Nach Mahlers Strafverbüßung und Haftentlassung sorgte der heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder als Mahlers Anwalt dafür, dass dieser seine Anwaltszulassung wieder bekam, und heute die NPD verteidigen kann.
 
Dann strengte die Bundesregierung (vulgo: Schröder, Schily und Konsorten) den Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht um das NPD-Parteiverbot an.
 
Aufgrund der "alten Seilschaften" unter den gegnerischen Parteien haben wir immer schon vermutet, dass Schröder und Schily die sache in den sand setzen würden, damit das NPD-Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitert, und die NPD und Mahler danach im Besitz einer "Unbedenklichlichkeitsbescheinigung" sind.
 
Im Anschluß an den Prozeß gehen die drei alten Freunde dann gemeinsam ein Bier trinken.
 
Haben wir Recht gehabt?
 
Schilys Truppe selbst hat es rechtzeitig geschafft, den Prozeß ins Trudeln zu bringen.
 
 
NPD-Verbotsprozess vor Bundesverfassungsgericht droht zu platzen
 

   Karlsruhe (dpa) - Die mündliche Verhandlung im NPD- Verbotsverfahren droht zu platzen. Einer der vorgeladenen NPD- Vertreter ist offenbar Verbindungsmann des Verfassungsschutzes. Das Bundesverfassungsgericht teilte in Karlsruhe mit, dass die fünf für Anfang Februar geplanten Termine aufgehoben werden. Äußerungen des betreffenden V-Mannes seien in den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden.

 

http://dpa.azm.zet.net/tickeriptc-hfk-20020122-137-dpa_1508410.html
 


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Mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsprozess droht zu platzen
 
   Berlin (dpa) - Die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht droht zu platzen. Weil einer der vorgeladenen NPD-Vertreter Verbindungsmann des Verfassungsschutzes ist, hob das Karlsruher Gericht die fünf für Anfang Februar geplanten Prozesstermine auf. Hintergrund ist offenbar, dass die bisher der rechtsextremen NPD zugerechneten Äußerungen des V-Mannes nun nicht mehr in vollem Umfang gegen die Partei verwendet werden können. Insgesamt sind 14 Rechtsextreme als «Auskunftspersonen» zur mündlichen Verhandlung geladen.
 
18:10 am 22.01.2002 - Ressort: News
http://www.welt.de/
 


VERFASSUNGSGERICHT
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,178450,00.html

Dubioser V-Mann lässt NPD-Prozess platzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über das von Bundesinnenminister Otto Schily angestrebte NPD-Verbot ausgesetzt. Möglicherweise stützt sich der Verbotsantrag der Bundesregierung auf eine rechtlich zweifelhafte Vorgehensweise. Ein Mitglied des NPD-Bundesvorstandes, auf dessen Äußerungen Schilys Antrag Bezug nimmt, war Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.

Karlsruhe - Das höchste deutsche Gericht beschloss am Dienstag in Karlsruhe, die Verhandlung wegen neuer Sachverhalte vorläufig auszusetzen. Die neue Sachlage wird damit begründet, dass der Verbotsantrag der Bundesregierung sich zum Teil auf Äußerungen eines Mitglieds des NPD-Bundesvorstandes gestützt habe, von dem jetzt bekannt geworden sei, dass er zugleich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen sei.

Das Vorgehen der Bundesregierung ist damit rechtlich zweifelhaft. Das Gericht erklärte, es seien "prozessuale und materielle Rechtsfragen" aufgeworfen worden, die bis zum Verhandlungstermin nicht geklärt werden könnten. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Jutta Limbach hatte ursprünglich fünf Verhandlungstage zwischen dem 5. und 20. Februar angesetzt.

Dazu waren insgesamt 14 Auskunftspersonen geladen worden, unter ihnen führende Vertreter der neonazistischen Szene wie der Hamburger Christian Worch und der Aktivist des inzwischen verbotenen Skinhead-Netzwerks `Blood & Honour" Thorsten Heise.

Die Karlsruher Richter erfuhren offenbar nur zufällig von der V-Mann-Tätigkeit: Ein Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums habe dem Gericht telefonisch mitgeteilt, dass ein geladener Zeuge eine Aussagegenehmigung vom Verfassungsschutz vorlegen werde. Dabei handle es sich um ein langjähriges Mitglied des NPD-Bundesvorstandes und des Vorstandes eines NPD-Landesverbandes. Das Brisante an diesem Zeugen: "Äußerungen dieser Anhörungsperson sind von den Antragstellern mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit" der NPD angeführt worden, betonte der Zweite Senat.

Die neue Situation stellt nach Einschätzung des Gerichts sogar den Beschluss vom 1. Oktober vergangenen Jahres in Frage, mit dem das Verfahren nach Sichtung der vorgelegten Beweismittel förmlich eingeleitet worden war.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang vergangenen Jahres beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten. Das Verfahren stand ohnehin schon unter Zeitdruck, da die Amtszeit von Limbach Ende März 2002 offiziell endet. Es ist allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen, dass die Amtszeit um einige Monate verlängert wurde, weil ein Nachfolger noch nicht gewählt war. Nach der mündlichen Anhörung folgt die geheime Beratung des Senats. Bis zur Urteilsverkündung vergehen in der Regel etwa drei Monate (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvB 1/01 u.a.).

 


22.01.2002    16:34

 

Verfassungsgericht
 
Mündliche Verhandlung über NPD-Verbot vorerst geplatzt

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über das NPD-Verbot vorläufig aufgehoben, weil einer der vorgeladenen NPD-Vertreter offenbar Verbindungsmann des Verfassungsschutzes ist.

 
 
   
   
Erst jetzt wurde nach Angaben des Gerichts bekannt, dass ein Mitglied des NPD-Bundesvorstandes zugleich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war. Äußerungen dieser Person seien in den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden. Um wen es sich handelt, wollte das Gericht nicht mitteilen.

Der neue Sachverhalt werfe „prozessuale und materielle Rechtsfragen“ auf, die bis zum Verhandlungstermin nicht geklärt werden könnten, erklärte das Gericht. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Jutta Limbach hatte ursprünglich fünf Verhandlungstage zwischen dem 5. und 20. Februar angesetzt.

Dazu waren insgesamt 14 Auskunftspersonen geladen worden, unter ihnen führende Vertreter der neonazistischen Szene wie der Hamburger Christian Worch und der Aktivist des inzwischen verbotenen Skinhead-Netzwerks „Blood & Honour“-Thorsten Heise.

Verfahren unter Zeitdruck, weil Limbachs Amtszeit endet

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang vergangenen Jahres beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten. Die Verbotsanträge wurden unter anderem damit begründet, dass die NPD „auf aktiv kämpferische, aggressive Weise“ die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wolle.

Das Verfahren steht unter einem gewissen Zeitdruck, da die Amtszeit von Limbach Ende März 2002 offiziell endet.

Es ist allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen, dass die Amtszeit um einige Monate verlängert wurde, weil ein Nachfolger noch nicht gewählt war. Nach der mündlichen Anhörung folgt die geheime Beratung des Senats. Bis zur Urteilsverkündung vergehen in der Regel etwa drei Monate.

(sueddeutsche.de/dpa/AFP)
 
Anmerkung: Der Zeitdruck war siet Anbeginn bekannt, deshalb rieten Fachleute auch von dem Prozeß ab. Schilys Taktik hat gegriffen?
 

 


22.01.2002    17:39

 

Interview

 

Beck: Zweifle an Erkenntnissen des Verfassungsschutzes

http://www.sueddeutsche-zeitung.de/index.php?url=/deutschland/politik/34884&datei=index.php 

Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, zum Entschluss des Bundesverfassungsgerichtes, die Entscheidung über das Verbot der rechtsextremen NPD vorläufig auszusetzen. Beck gilt als Gegner eines Verbotsantrages.
   
   
sueddeutsche.de: Der NPD-Verbotsantrag stützt sich zum Teil auf die Äußerungen eines NPD-Vorstandsmitgliedes, der ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war. Warum wussten Sie nichts davon?

Beck: Es wäre sicher sinnvoll gewesen, diesen Umstand im Schriftsatz zu vermerken, damit es keine Zweifel an der Gesamtdarstellung gibt. Wir fordern hier rückhaltlose Aufklärung vom Bundesinneministerium und von den Landesinnemnistern.

Gegenwärtig lässt sich ja nicht einmal feststellen, welches Bundesland diesen V-Mann zu verantworten hat. Meine Zweifel an der Qualität der Verfassungsschutz-Erkenntnisse haben sich jetzt nochmal erhärtet. Ich war zum Teil erschüttert über die Qualität.

sueddeutsche.de: Kann es sein, dass das Bundesverfassungericht wegen dieser Unstimmigkeit keine Entscheidung fällen wird?

Beck: Das hoffe ich nicht. Man muss jetzt schauen, ob wir noch nachlegen können und ob die anderen Hinweise für eine Entscheidung ausreichend sind. Die NPD hat sich ja insbesondere nach dem 11. September auf derart martialische und menschenverachtende Weise geäußert, dass das für ein Verbot reichen müsste.

sueddeutsche.de: Innenminister Otto Schily hat diesen Verbotsantrag mit Nachdruck vorangetrieben. Könnte dieser Vorfall zum Stolperstein für Schily kurz vor der Wahl werden?

Beck: Wenn ein Landesamt für Verfassungschutz Informationen nicht weitergegeben hat, ist das ja kein Fehler des Bundesinnenministers. Aber das muss jetzt genau geprüft werden. Und es wäre gut, wenn der Innenminister bald dazu etwas sagen würde.
 

 


 

Dienstag, 22. Januar 2002
Folgenreiche Enthüllung

http://www.n-tv.de/2898329.html
NPD-Verbot auf Eis  
 

 

Eigentlich hätte die mündliche Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD vor dem Bundesverfassungsgericht am 5. Februar beginnen sollen. Doch daraus wird nichts. Das höchste deutsche Gericht beschloss, das Verfahren wegen neuer Sachverhalte vorerst auszusetzen. Der von den Richtern genannte Grund: Der Verbotsantrag der Bundesregierung habe sich zum Teil auf Äußerungen eines Mitglieds im NPD-Bundesvorstand gestützt, von dem jetzt bekannt worden sei, dass er zugleich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war.
 
Äußerungen der Person, über deren Identität nichts bekannt wurde, seien in dem Verbotsantrag mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden. Diese Erkenntnis werfe neue "prozessuale und materielle Rechtsfragen" auf, die bis zum ursprünglich vorgesehenen Verhandlungstermin nicht geklärt werden könnten, teilte das Gericht mit.
 
Ursprünglich waren für in der Zeit vom 5. bis zum 20. Februar fünf Verhandlungstage vorgesehen. Dazu hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Jutta Limbach 14 Auskunftspersonen geladen, darunter führende Köpfe der Neonazi-Szene. Die Bundesregierung hatte Anfang 2001 gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.

 


AW Kommentar: Und nun denkt mal nach......

 

 

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er Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Jutta Limbach 14 Auskunftspersonen geladen, darunter führende Köpfe der Neonazi-Szene. Die Bundesregierung hatte Anfang 2001 gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.
 


AW Kommentar: Und nun denkt mal nach......

 

 

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