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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Nochmal NPD und mehr
* Heißa - wie oft werden wir noch wach - bis es ist vollbracht??? Oder wann wachen die : geht mich nichts an bzw. interessiert mich nicht - betrifft mich nicht - kann ich eh nicht ändern - war schon immer so - endlich auf???? Habe allerdings schwere bedenken............. * und noch einen hinterher : Landgericht Berlin: Vermutungen reichen nicht aus um Rassismus zu praktizieren !!! Berliner Innensenator will sich Gerichtsurteil widersetzen... |
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NPD-Verbotsprozess droht zu platzen
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1251,POL-0-176213,00.html Vorstandsmitglied der Partei war V-Mann - Verhandlungstermine abgesagt Der Verbotsprozess gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht droht zu platzen. Der Zweite Senat beschloss am Dienstag in Karlsruhe, die für Februar geplanten fünf öffentlichen Verhandlungstermine abzusagen. Die Verbotsanträge stützten sich auch auf Äußerungen eines führenden NPD-Funktionärs, von dem jetzt bekannt geworden sei, dass er Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war.
Mündliche Verhandlung über
NPD-Verbot ausgesetzt dpa/AP Landgericht Berlin: Vermutungen reichen nicht aus um Rassismus zu praktizieren !!! Berliner Innensenator will sich Gerichtsurteil widersetzen... --------------------------------------------------------------------- Rasterfahndung gekippt: Ausländische Studenten siegen vor Gericht --------------------------------------------------------------------- Das Landgericht Berlin hat die Rasterfahndung nach Terroristen für unzulässig erklärt. Drei ausländische Studenten und die Humboldt-Uni hatten gegen die Suche nach "Schläfern" geklagt. Innensenator Ehrhart Körting lehnt ein sofortiges Einholen des Schleppnetzes allerdings ab. Von Jochen Leffers
Nach Auffassung des Landgerichts Berlin geht die Datenerhebung in großem Stil nach den Terrorattacken vom 11. September klar über das erforderliche Maß hinaus. Am Dienstag erklärten die Richter die Rasterfahndung in Berlin für unzulässig. Damit gaben sie einer Beschwerde von zwei sudanesischen und einem algerischen Studenten sowie der Humboldt-Universität Recht. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting musste damit eine schwere juristische Schlappe einstecken. Nach der Rechtslage in Berlin könne die Polizei eine Rasterfahndung nur dann verlangen, wenn "sie eine gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Leib oder Freiheit von Personen abzuwehren hat", heißt es in der siebenseitigen Urteilsbegründung, die UniSPIEGEL ONLINE vorliegt. Eine solche Gefahr sei aber von der Polizei weder dargelegt worden noch ersichtlich. Schwere Schlappe für die Ermittler Die Richter berufen sich bei ihrem Beschluss ausgerechnet auf die Bundesregierung. Denn die habe stets darauf hingewiesen, dass es nach den Anschlägen in den USA keine Hinweise auf bevorstehende Terrorakte in Deutschland gebe. Mutmaßungen reichten aber nicht aus. Überdies habe Bundesinnenminister Otto Schily am 15. Januar 2002 erklärt, die Sicherheitslage habe sich entspannt. Eine Rasterfahndung sei nicht schon deshalb gerechtfertigt, "weil sich nicht definitiv ausschließen lässt, dass sich in Deutschland so genannte Schläfer aufhalten", so die Richter. Erfasst hatte die Polizei Männer mit den Geburtsjahren 1960 bis 1983 aus 29 Staaten, darunter Israel und Frankreich. Zu den weiteren Rasterfahndungs-Kriterien zählten zum Beispiel die islamische Religionszugehörigkeit und legaler Aufenthalt in Deutschland, aber auch Studium, Mehrsprachigkeit und Flugausbildung oder Nutzung von Flusimulatoren. Der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, der die drei Studenten vertritt und "kiloweise Akten wälzen musste", sprach jetzt von einer "Watsche für die gesamte Berliner Polizei- und Innenverwaltung, vor allem aber für Bundesinnenminister Otto Schily". Das Gericht habe sich "dem Strom der Hysterie tapfer entgegengestellt", sagte Hilbrans gegenüber UniSPIEGEL ONLINE. Eine monströse Gefahr diffus, aber ohne konkrete Anhaltspunkte heraufzubeschwören, reiche eben nicht aus, sagte der Anwalt, der auch im Vorstand des Deutschen Verbands für Datenschutz sitzt. Zudem habe sich der Verdacht "in keinem bekannten Fall erhärtet". "Das Landeskriminalamt wird nun die gewlatigen Datenmengen wieder löschen müssen", forderte Hilbrans und kritisierte die "unmäßige Sammelleidenschaft der Polizei". Innensenator will an Rasterfahndung festhalten Innensenator Körting indes will die Entscheidung des Amtsgerichtes offenbar nicht akzeptieren. Er bezeichnete sie als "schlichtweg falsch" und kündigte Rechtsmittel an. "Der Beschluss bewegt sich auf eine Art und Weise außerhalb der Prävention, die für mich kaum noch nachvollziehbar ist", so der SPD-Politiker. Die Auffassung der Richter hält er für "weit weg von jeder Realität des Terrorismus". Ähnlich wie der mutmaßliche Terrorist Osama bin Laden vor dem 11. September dunkle Ankündigungen verbreitet habe, habe es auch danach Terrordrohungen seines Netzwerks Al-Qaida gegeben. "Dass wir tatenlos zusehen, ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar", sagte Ehrhart Körting. Weil die Kriterien für die Rasterfahndung in anderen Bundesländern ähnlich seien, könnten auch sie vom Berliner Beschluss betroffen sein. Nach Ansicht von Körting müssen notfalls Gesetze geändert werden, um die Rasterfahndung durchzusetzen. Ob die Rasterfahndung nun umgehend gestoppt wird, ist ungewiss. Der ehemalige Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland sprach sich für eine sofortige Einstellung aus. Der Beschluss betreffe nur die drei Studenten, die Beschwerde eingelegt hätten, widersprach Körting: "Ich sehe keinen Anlass, die Praxis in Berlin jetzt anzuweisen, anders zu handeln." Die Rasterfahndung nach potenziellen Terroristen war in den letzten Monaten an den Hochschulen auf beträchtliche Gegenwehr gestoßen. In Nordrhein-Westfalen hatte das Düsseldorfer Landgericht zwar alle 20 Beschwerden gegen das Vorgehen der Ermittler abgewiesen. Doch in Hessen errangen Studenten vor zwei Wochen einen juristischen Teilerfolg: Das Frankfurter Oberlandesgericht verwies die Klagen eines Gießener Studenten, der seine Grundrechte durch die Weitergabe persönlicher Daten verletzt sah, zurück an das Landgericht Wiesbaden. Dort muss nun neu verhandelt werden. Zweite Fahndungs-Runde in Hamburg In Hamburg lädt die Polizei unterdessen 140 meist ausländische Studenten vor. Drei der Terrorpiloten hatten an der TU Hamburg-Harburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften studiert. Auf der Suche nach weiteren Komplizen sind die ersten Studenten bereits zu "persönlichen Geprächen" im Polizeipräsidium erschienen. Die Kriminalisten bemühten sich, den Eindruck zu vermeiden, es handele sich um Vernehmungen: Die angeschriebenen Studenten "gelten nicht als Verdächtige oder gar als Beschuldigte", erklärte Polizeisprecher Ralf Kunz. Niemand werde vorgeführt. Gleichwohl sollen die "Finalisten" der zweiten Rasterfahndungs-Runde zahlreiche persönliche Unterlagen mitbringen, etwa Pass, Geburtsurkunde, Mietvertrag und Studienbescheinigungen, aber auch Kontoauszüge und Dokumente über Reisen. Studentenvertreter reagierten empört: "Hier werden Menschen ohne konkreten Tatverdacht gezwungen, Persönliches preiszugeben", kritisierte Yavuz Fersoglu vom AStA der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik in der "taz". Diese "Jagd auf ausländische Studierende" sei "undemokratisch und rassistisch", erklärte der AStA weiter und kündigte dagegen "wenn nötig auch juristische" Schritte an. --------------------------------------------------------------------- (C) SPIEGEL ONLINE 2002 Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet AG --------------------------------------------------------------------- Diesen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,178452,00.html ---------------------------------------------------------------------
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