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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Nochmal NPD und mehr

Heißa - wie oft werden wir noch wach - bis es ist vollbracht???

Oder wann wachen die : geht mich nichts an bzw. interessiert mich nicht - betrifft mich nicht - kann ich eh nicht ändern - war schon immer so - endlich auf???? Habe allerdings schwere bedenken.............

* und noch einen hinterher : Landgericht Berlin: Vermutungen reichen nicht aus um Rassismus zu praktizieren !!! Berliner Innensenator will sich Gerichtsurteil widersetzen...


NPD-Verbotsprozess droht zu platzen
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1251,POL-0-176213,00.html
Vorstandsmitglied der Partei war V-Mann - Verhandlungstermine abgesagt

Der Verbotsprozess gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht droht zu platzen. Der Zweite Senat beschloss am Dienstag in Karlsruhe, die für Februar geplanten fünf öffentlichen Verhandlungstermine abzusagen. Die Verbotsanträge stützten sich auch auf Äußerungen eines führenden NPD-Funktionärs, von dem jetzt bekannt geworden sei, dass er Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war.
 

 

22.01.2002
 

 

 

Dies werfe »prozessuale und materielle Rechtsfragen« auf, die bis zur Verhandlung nicht geklärt werden könnten, hieß es weiter.

 

 

 

Zufällig erfahren
      Die Karlsruher Richter erfuhren offenbar nur zufällig von der V-Mann-Tätigkeit: Ein Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums habe dem Gericht telefonisch mitgeteilt, dass ein geladener Zeuge eine Aussagegenehmigung vom Verfassungsschutz vorlegen werde. Dabei handle es sich um ein langjähriges Mitglied des NPD-Bundesvorstandes und des Vorstandes eines NPD-Landesverbandes. »Äußerungen dieser Anhörungsperson sind von den Antragstellern mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit« der NPD angeführt worden, betonte der Zweite Senat.

 

 

 

Die neue Situation stellt nach Einschätzung des Gerichts sogar den Beschluss vom 1. Oktober vergangenen Jahres in Frage, mit dem das Verfahren nach Sichtung der vorgelegten Beweismittel förmlich eingeleitet worden war. Die Identität des V-Mannes war zunächst auch der NPD unbekannt. Ein Sprecher des NPD-Bundesvorstands sagte, die Partei wolle noch am Dienstagabend über die neue Situation beraten.

 

 

 

»Rückhaltlose Aufklärung« gefordert
      Unterdessen forderte der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck eine »rückhaltlose Aufklärung« möglicher Unregelmäßigkeiten in den Verbotsanträgen. Innenminister Otto Schily sollte möglichst bereits am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Bundestags dazu Stellung nehmen.

 

 

 

Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Jutta Limbach hatte ursprünglich fünf Verhandlungstage zwischen dem 5. und 20. Februar angesetzt. Dazu waren insgesamt 14 Auskunftspersonen geladen worden, unter ihnen führende Vertreter der neonazistischen Szene wie der Hamburger Christian Worch und der Aktivist des inzwischen verbotenen Skinhead-Netzwerks »Blood & Honour« Thorsten Heise. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang vergangenen Jahres beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten. Mitte Dezember war die rechtsextremistische Partei mit ihrem Antrag gescheitert, das Verfahren auszusetzen und vorab den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anzurufen.

 

 

Limbachs Amtszeit endet bald
      Das Verfahren steht ohnehin unter einem gewissen Zeitdruck, da die Amtszeit von Gerichtspräsidentin Limbach Ende März 2002 offiziell endet. Es ist allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen, dass die Amtszeit um einige Monate verlängert wurde, weil ein Nachfolger noch nicht gewählt war. Um die Arbeit in dem Mammutverfahren überhaupt bewältigen zu können, hat das Bundesverfassungsgericht bereits zusätzliches Personal bewilligt bekommen. Es handelt sich um vier wissenschaftliche Mitarbeiter, einen Rechtspfleger und eine Schreibkraft.

 

  

Die NPD veranstaltete laut Verfassungschutz im ersten Halbjahr 2001 rund 40 Aufmärsche und Kundgebungen. Die Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten wird den Angaben zufolge von 9700 im Jahr 2000 voraussichtlich auf mehr als 10.000 militante Neonazis und Skinheads steigen.

 

 

Der Prozessbevollmächtigte Horst Mahler und der zweite Beauftragte, der stellvertretende Parteivorsitzende Hans Günter Eisenecker, hatten stets betont, dass die Verbotsanträge unbegründet seien. Sie richteten sich gegen eine »Phantompartei«, die nicht mit der NPD identisch sei.

 

 

Bedauern von Schily
      Unterdessen hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Aufhebung der Termine zur mündlichen Verhandlung über das beantragte NPD-Verbot bedauert. Schily verwies am Dienstag in Berlin darauf, dass den Antragstellern zuvor keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben worden sei.

 

 

Die Terminaufhebung stütze sich auf ein Telefongespräch eines Abteilungsleiters des Ministeriums mit einem Mitglied des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVG). «In diesem Telefongespräch hat der Abteilungsleiter den Hinweis gegeben, dass es sich bei einer der geladenen Anhörungspersonen um ein langjähriges Mitglied der NPD handelt, von dem ein Landesamt für Verfassungsschutz in einem früheren Zeitraum Informationen aus der NPD erhalten hat», erklärte Schily.

Mündliche Verhandlung über NPD-Verbot ausgesetzt
Union, Grüne, FDP und PDS fordern Aufklärung

Das Bundesinnenministerium zeigte sich überrascht von der Entscheidung. Die parlamentarische Staatssekretärin Cornelie Sonntag-Wolgast sagte, die Sache müsse jetzt möglichst schnell geklärt werden. Die drei Verbotsanträge von Regierung, Bundestag und Bundesrat seien gut vorbereitet worden.
Schily hält Verbotsantrag weiter für gut begründet
Schily kritisierte, dass den Antragstellern keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei. Die V-Mann-Tätigkeit sei aber seit langem beendet, betonte Schily. "Alle Äußerungen von ihm, die in den Antragsschriften als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt werden, stammen aus der Zeit lange nach dem Abbruch dieses Kontakts."
Wowereit hofft auf keine allzu lange Verzögerung
Union, Grüne, FDP und PDS forderten von Innenminister Otto Schily eine rückhaltlose Aufklärung des Vorgangs. Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck forderte den SPD-Politiker auf auf, möglichst schon morgen vor dem Innenausschuss des Bundestags zu möglichen Unregelmäßigkeiten in den Verbotsanträgen Stellung zu nehmen. Der Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), sagte: "Ich hoffe, dass es jetzt keine allzu lange Verfahrensverzögerung gibt. Denn je schneller das NPD-Verbot verhängt wird, desto besser für unser Land."
Gerhardt sieht Schily "unglaublich blamiert"
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte, es müsse geklärt werden, was Schily persönlich über den V-Mann gewusst habe. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt sprach von einer "unglaublichen Blamage" für den Minister, wenn der Befund des Gerichts zutreffe. Die PDS kritisierte die Zusammenstellung des Beweismaterials und beantragte für Donnerstag eine Aktuelle Stunde des Bundestages zu diesem Vorgang.
Beckstein warnt vor voreiligen Schlüssen
Mit der Absage der ersten Verhandlungstermine im NPD-Verbotsprozess durch das Bundesverfassungsgericht ist das Verfahren nach Ansicht von Bayerns Innenminister Günther Beckstein "noch längst nicht geplatzt". Erst recht seien die Verbotsanträge nicht gescheitert, sagte der CSU-Politiker in München. Nun gehe es darum, gegenüber dem Bundesverfassungsgericht die näheren Hintergründe darzulegen, um das Verfahren so schnell wie möglich wieder in Gang zu bringen.
 

dpa/AP


Landgericht Berlin: Vermutungen reichen nicht aus um Rassismus zu praktizieren !!! Berliner Innensenator will sich Gerichtsurteil widersetzen...

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Rasterfahndung gekippt: Ausländische Studenten siegen vor Gericht

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Das Landgericht Berlin hat die Rasterfahndung nach Terroristen für unzulässig erklärt. Drei ausländische Studenten und die Humboldt-Uni hatten gegen die Suche nach "Schläfern" geklagt. Innensenator Ehrhart Körting lehnt ein sofortiges Einholen des Schleppnetzes allerdings ab.

Von Jochen Leffers

 

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin geht die Datenerhebung in großem Stil nach den Terrorattacken vom 11. September klar über das erforderliche Maß hinaus. Am Dienstag erklärten die Richter die Rasterfahndung in Berlin für unzulässig. Damit gaben sie einer Beschwerde von zwei sudanesischen und einem algerischen Studenten sowie der Humboldt-Universität Recht.

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting musste damit eine schwere juristische Schlappe einstecken. Nach der Rechtslage in Berlin könne die Polizei eine Rasterfahndung nur dann verlangen, wenn "sie eine gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Leib oder Freiheit von Personen abzuwehren hat", heißt es in der siebenseitigen Urteilsbegründung, die UniSPIEGEL ONLINE vorliegt. Eine solche Gefahr sei aber von der Polizei weder dargelegt worden noch ersichtlich.

Schwere Schlappe für die Ermittler

Die Richter berufen sich bei ihrem Beschluss ausgerechnet auf die Bundesregierung. Denn die habe stets darauf hingewiesen, dass es nach den Anschlägen in den USA keine Hinweise auf bevorstehende Terrorakte in Deutschland gebe. Mutmaßungen reichten aber nicht aus. Überdies habe Bundesinnenminister Otto Schily am 15. Januar 2002 erklärt, die Sicherheitslage habe sich entspannt. Eine Rasterfahndung sei nicht schon deshalb gerechtfertigt, "weil sich nicht definitiv ausschließen lässt, dass sich in Deutschland so genannte Schläfer aufhalten", so die Richter.

Erfasst hatte die Polizei Männer mit den Geburtsjahren 1960 bis 1983 aus 29 Staaten, darunter Israel und Frankreich. Zu den weiteren Rasterfahndungs-Kriterien zählten zum Beispiel die islamische Religionszugehörigkeit und legaler Aufenthalt in Deutschland, aber auch Studium, Mehrsprachigkeit und Flugausbildung oder Nutzung von Flusimulatoren.

Der Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, der die drei Studenten vertritt und "kiloweise Akten wälzen musste", sprach jetzt von einer "Watsche für die gesamte Berliner Polizei- und Innenverwaltung, vor allem aber für Bundesinnenminister Otto Schily". Das Gericht habe sich "dem Strom der Hysterie tapfer entgegengestellt", sagte Hilbrans gegenüber UniSPIEGEL ONLINE.

Eine monströse Gefahr diffus, aber ohne konkrete Anhaltspunkte heraufzubeschwören, reiche eben nicht aus, sagte der Anwalt, der auch im Vorstand des Deutschen Verbands für Datenschutz sitzt. Zudem habe sich der Verdacht "in keinem bekannten Fall erhärtet". "Das Landeskriminalamt wird nun die gewlatigen Datenmengen wieder löschen müssen", forderte Hilbrans und kritisierte die "unmäßige Sammelleidenschaft der Polizei".

Innensenator will an Rasterfahndung festhalten 

Innensenator Körting indes will die Entscheidung des Amtsgerichtes offenbar nicht akzeptieren. Er bezeichnete sie als "schlichtweg falsch" und kündigte Rechtsmittel an. "Der Beschluss bewegt sich auf eine Art und Weise außerhalb der Prävention, die für mich kaum noch nachvollziehbar ist", so der SPD-Politiker.

Die Auffassung der Richter hält er für "weit weg von jeder Realität des Terrorismus". Ähnlich wie der mutmaßliche Terrorist Osama bin Laden vor dem 11. September dunkle Ankündigungen verbreitet habe, habe es auch danach Terrordrohungen seines Netzwerks Al-Qaida gegeben. "Dass wir tatenlos zusehen, ist mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar", sagte Ehrhart Körting. Weil die Kriterien für die  Rasterfahndung in anderen Bundesländern ähnlich seien, könnten auch sie vom Berliner Beschluss betroffen sein. Nach Ansicht von Körting müssen notfalls Gesetze geändert werden, um die Rasterfahndung durchzusetzen.

Ob die Rasterfahndung nun umgehend gestoppt wird, ist ungewiss. Der ehemalige Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland sprach sich für eine sofortige Einstellung aus. Der Beschluss betreffe nur die drei Studenten, die Beschwerde eingelegt hätten, widersprach Körting: "Ich sehe keinen Anlass, die Praxis in Berlin jetzt anzuweisen, anders zu handeln."

Die Rasterfahndung nach potenziellen Terroristen war in den letzten Monaten an den Hochschulen auf beträchtliche Gegenwehr gestoßen. In Nordrhein-Westfalen hatte das Düsseldorfer Landgericht zwar alle 20 Beschwerden gegen das Vorgehen der Ermittler abgewiesen. Doch in Hessen errangen Studenten vor zwei Wochen einen juristischen Teilerfolg:

Das Frankfurter Oberlandesgericht verwies die Klagen eines Gießener Studenten, der seine Grundrechte durch die Weitergabe persönlicher Daten verletzt sah, zurück an das Landgericht Wiesbaden.

Dort muss nun neu verhandelt werden.

Zweite Fahndungs-Runde in Hamburg 

In Hamburg lädt die Polizei unterdessen 140 meist ausländische Studenten vor. Drei der Terrorpiloten hatten an der TU Hamburg-Harburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften studiert. Auf der Suche nach weiteren Komplizen sind die ersten Studenten bereits zu "persönlichen Geprächen" im Polizeipräsidium erschienen. Die Kriminalisten bemühten sich, den Eindruck zu vermeiden, es handele sich um Vernehmungen: Die angeschriebenen Studenten "gelten nicht als Verdächtige oder gar als Beschuldigte", erklärte Polizeisprecher Ralf Kunz. Niemand werde vorgeführt.

Gleichwohl sollen die "Finalisten" der zweiten Rasterfahndungs-Runde zahlreiche persönliche Unterlagen mitbringen, etwa Pass,  Geburtsurkunde, Mietvertrag und Studienbescheinigungen, aber auch Kontoauszüge und Dokumente über Reisen. Studentenvertreter reagierten empört: "Hier werden Menschen ohne konkreten Tatverdacht gezwungen, Persönliches preiszugeben", kritisierte Yavuz Fersoglu vom AStA der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik in der "taz". Diese "Jagd auf ausländische Studierende" sei "undemokratisch und rassistisch", erklärte der AStA weiter und kündigte dagegen "wenn nötig auch juristische" Schritte an.

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