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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Subject: Valendar verliert Homepage-Streit

* Landeshundegesetz lässt auf sich warten

* NPD-VERBOT


----- Original Message -----

Sent: Saturday, January 26, 2002 9:12 PM

Subject: Valendar verliert Homepage-Streit

 

Zu RZ Nr. 22 - Samstag/Sontag, 26./27. Januar 2002, Seite 11

 Sehr geehrter Herr Pretz,

 wenn Sie der Meinung sind, dass "die OLG-Richter den Stellenwert der Stadt nicht richtig gewürdigt haben", dann können wir dem nicht beipflichten.

 Eine Stadt, die per faschistoider Rassensteuer im Stadtgebiet lebende Minderheiten abzockt, diskriminiert und gesellschaftlich ausgrenzt, hat wirklich nicht die Bedeutung, dass sie als Kommune Namensschutz für den Domain-Namen "Vallendar" genießen sollte. Städte wie Koblenz, Mainz, Neuwied, Trier etc. pp. haben solch rassistische Eskapaden, die nichts bringen und lediglich das Ansehen einer Stadt zertrümmern, von vornherein abgelehnt. Solche Städte haben einen wirklichen Stellenwert mit Bedeutung!! Man erkennt sie auch daran, dass sie von fähigen Politikern geleitet werden, die erst denken und dann handeln.
 

 Mit freundlichen Grüßen

PDir a.D. Dipl.-Ing. B. Schwab


Landeshundegesetz lässt auf sich warten

Düsseldorf, 26.1.02

Das Landeshundegesetz wird nicht wie geplant bis Ende März in den Landtag eingebracht. "Es gibt Abstimmungsbedarf mit anderen Bundesländern", sagte Georg Scholz (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses.

Während bei den stark gekürzten Listen 1 und 2 weitgehend Klarheit über die Rassen bestehe, an deren Haltung weiterhin schärfere Bedingungen geknüpft sein sollen, sei unklar, ob die "20/40er-Regelung" (Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind) in das Gesetz übernommen werden soll, sagte Scholz weiter. Zudem gebe es das rechtliche Problem, Verstöße gegen das Gesetz als Straftatbestand festzuschreiben. Das dürfe möglicherweise nur ein Bundesgesetz.

http://www.wa-online.de/news/stories/?COMBI=POL#70576


NPD-VERBOT

Mindestens ein weiterer V-Mann im BVG-Beweismaterial

Otto Schily muss seine Aussage wohl revidieren: Das Bundesinnenministerium schließt nicht mehr aus, dass weitere Verbindungsleute des Verfassungsschutzes als Zeugen im NPD-Verbotsverfahren benannt sind. Mindestens ein weiterer V-Mann scheint bereits festzustehen.

Berlin - Im Beweismaterial zum NPD-Verbotsverfahren wird als Quelle ein weiterer NPD-Funktionär aufgeführt, der zugleich auch für den Verfassungsschutz gearbeitet hat. Das verlautete am Freitag in Berlin nach einer rund einstündigen Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste (PKK). Der Mann sei allerdings vom Verfassungsgericht nicht als Zeuge geladen worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach der Enttarnung des ersten V-Mannes alle für Februar geplanten Verhandlungstermine aufgehoben.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung handelt es sich um einen Spitzel des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln. Der Mann, dessen Namen die Zeitung mit "H." angibt, sei Vorstandsmitglied der NPD in Nordrhein-Westfalen gewesen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Sicherheitskreise in Berlin. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" spricht von bis zu sieben möglichen V-Leuten auf den Zeugenlisten.

Bisher war nur der Fall des früheren NPD-Funktionärs Wolfgang Frenz bekannt geworden, der früher zugleich für den Verfassungsschutz gearbeitet hatte und jetzt als Zeuge in Karlsruhe aussagen sollte. Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag das von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragte Verfahren gegen die NPD gestoppt, weil es zu spät und unvollständig über die Doppelrolle von Frenz informiert worden sei.

Die Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP hatten bereits vor der PKK-Sitzung die Vermutung geäußert, dass über den V-Mann Frenz hinaus weitere Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als Quellen im NPD- Verbotsverfahren herangezogen worden sind.

Der Sprecher von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), Rainer Lingenthal, sagte am Freitag in Berlin, entsprechende Überprüfungen liefen derzeit. Schily hatte zuvor mehrfach betont, es gebe keine weiteren Informanten des Verfassungsschutzes auf der Zeugenliste.

"Wir haben den ernst zu nehmenden Hinweis, dass es mehr als einen V-Mann auf der Liste geben soll", sagte dagegen Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach. Die "Frankfurter Rundschau" zitiert den Politiker mit den Worten, ihm seien die Namen von vier NPD-Kadern zu Ohren gekommen. Sie sollen laut Bosbach im Verbotsverfahren eine Rolle spielen und Verbindung zum Verfassungsschutz haben. Neben Frenz und dem NPD-Schatzmeister Erwin Kemna soll Bosbach die Namen Thorsten Crämer und Nico Wedding genannt haben, die führende Funktionäre der NPD-Nachwuchsorganisation Junge Nationaldemokraten gewesen sein sollen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt sagte, es sei nicht ausgeschlossen, dass weitere V-Leute auftauchten.

Union und FDP richteten in einer Aktuellen Stunde zu der Affäre im Bundestag heftige Attacken gegen Schily. Der CDU-Innenexperte Erwin Marschewski warf dem Innenministerium eine "ungeheure Schlamperei" vor. Rügen gegen Mitarbeiter Schilys genügten nicht: "Wer die volle Verantwortung trägt, der muss andere Konsequenzen ziehen," sagte der CDU-Politiker. Der FDP-Abgeordnete Edzard Schmidt-Jortzig brachte erneut die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in die Debatte.

SPD und Grüne stärkten Schily ausdrücklich den Rücken. "Es geht darum, einen sehr erfolgreichen Minister in Misskredit zu bringen", sagte der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy zur Kritik der Opposition. Der Grüne Innenexperte Cem Özdemir sagte, Schily sei nichts vorzuwerfen. Auch Kanzler stellte sich hinter seinen in die Kritik geratenen Minister.

Für Streit zwischen Schily und Bayern sorgte am Freitag erneut die Sitzung der Prozessbevollmächtigten für das NPD-Verfahrens vom vergangenen Wochenende. An der Sitzung hatte auch ein Vertreter der Landesregierung Bayern teilgenommen. Aus einem Reuters vorliegenden Brief des Prozessbevollmächtigten des Bundestages, Professor Günther Frankenberg, an sechs Bundestagsabgeordnete geht hervor, dass während des Treffen mit Mehrheit beschlossen wurde, das Verfassungsgericht erst in der mündlichen Verhandlung über die V-Mann-Tätigkeit von Frenz zu informieren.

Schily hatte dies zum Anlass genommen, dem Freistaat eine Mitverantwortung für die Panne zu geben. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) nannte dies ein "unseriöses, billiges Ablenken" von hausinternen Problemen. Der Vertreter Bayerns hätte sich nur deshalb dafür entschieden, dass Verfassungsgericht nicht vorab über Frenz zu unterrichten, weil er nichts von der Bitte der Richter um schriftliche Stellungnahme gewusst habe, erklärte Beckstein. Schily räumte ein, dass sein Abteilungsleiter über die telefonische Anfrage eines Richters geschwiegen hatte.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,179030,00.html

ANALYSE

Die NPD-Klage muss neu geschrieben werden

Von Thomas Darnstädt

Die peinliche Enthüllung über die fragwürdigen Zeugen des Verbotsantrags gegen die NPD dokumentiert: Mit Geheimdienstmethoden dürfen Ermittlungen gegen eine Partei nicht geführt werden, wenn sie zu einem rechtskräftigen Urteil führen sollen. Der Verfassungsschutz muss umlernen, Minister Schily auch.

 

Karlsruher Verfassungsrichter: Angst vor dem demokratischen Super-GAU
DPA
Karlsruher Verfassungsrichter: Angst vor dem demokratischen Super-GAU

Wer den Gedanken zuerst hatte, beim Karlsruher Verfassungsgericht, wissen die Richter wohl selbst nicht mehr. Aber jetzt werden sie ihn nicht mehr los: Was wäre gewesen, wenn.

 

Gar nicht auszudenken, der demokratische Super-GAU: Wenn die Sache aufgeflogen wäre, nachdem das Gericht entschieden und womöglich die NPD verboten hätte?

Die schärfste und heikelste Sanktion der streitbaren Demokratie, bis in alle Ewigkeit rechtskräftig und unumkehrbar. Die rotgrüne Regierung - und erst das Verfassungsgericht, belastet mit dem Makel, eine lästige Partei mit rechtsstaatswidrigen Mitteln ausgeschaltet zu haben.

Und dann die Legenden: Der Staat produziert die Beweise, an denen er seine Gegner aufhängt, selber. Otto Schily als Reichstagsbrandstifter. Ein Bruch der Verfassung ist es jedenfalls, wenn der Staat mit heimlichen Zuwendungen Funktionäre und Organe von Parteien finanziert, wie dies bei dem V-Mann Wolfgang Frenz der Fall war. Haben nicht wesentlich appetitlichere Formen der illegalen Parteienfinanzierung schon Politiker um ihr Amt gebracht?

Artikel 21 des Grundgesetzes erlegt den Parteien - und zwar allen - die Verantwortung für die politische Willensbildung im Volke auf und garantiert ihnen damit die Freiheit von jeder staatlichen Beeinflussung. Denn die Parteien bringen den Staat hervor - und nicht umgekehrt. Wer da mit Steuergeldern Funktionäre kaufen will, hat entweder das Grundgesetz nicht gelesen - oder es ist ihm egal.

  
IN SPIEGEL ONLINE
 
 
·  NPD-Verbot: Mindestens ein weiterer V-Mann im BVG-Beweismaterial (25.01.2002)
 
·  V-Mann-Panne: Schily entschuldigt sich (25.01.2002)
 
·  Reaktion: NPD fühlt sich bestärkt (24.01.2002)
 
·  Chronologie: Das NPD-Verbotsverfahren (25.01.2002)
 


 

 

Über all dies sind sich Verfassungsrechtler seit Jahren weitgehend einig, und dass solche Praktiken gleichwohl beim Verfassungsschutz immer wieder vorkommen, ist Ausdruck einer selbstgewissen Hemdsärmeligkeit, die sich gerade im Kampf gegen die NPD und ihre rechten Freunde breit gemacht hat. Der "Aufstand der Anständigen" (Gerhard Schröder) legitimiert scheinbar auch mal polizeistaatliche Übergriffe, weil sie ja im Dienst der guten Sache geschehen.

Mehrfach musste so das Bundesverfassungsgericht allzu forsche und schlecht begründete Demonstrationsverbote gegen Neonazis aufheben, oft genug zur Empörung wohlmeinender sozialdemokratischer Stadtväter und engagierter Verwaltungsrichter. Die Begeisterung in der rechtlichen Abwehrschlacht gegen Rechts wogte so hoch, dass sich schließlich - auch ein Novum in der deutschen Verfassungsgeschichte - der fürs Demonstrationsrecht zuständige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem in einem SPIEGEL-Interview veranlasst sah, darauf hinzuweisen, dass die Bürgerrechte auch für unliebsame Bürger gelten. Man musste nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um zu kapieren, dass sich des hohen Richters Mahnung auch auf das NPD-Verfahren bezog.

Warnungen gab es genug

Ach, Mahnungen. Es gab genügend Kenner der Verfassung und ihrer Feinde, die den Innenminister vergeblich davor gewarnt hatten. Das unheilvolle Verfahren einzuleiten, das er zuerst ja selber nicht gewollt hatte. Und mindestens die Sorgen seines Verfassungsschutzchefs Peter Frisch hätten den Innenminister hellhörig machen müssen. Der warnte vor einer Behinderung seiner Leute durch so ein Verbotsverfahren. Die Schlapphüte selbst fürchteten um ihr liebstes Biotop, die friedliche Symbiose zwischen Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern, das war zu ahnen, könnte auffliegen.

 

NPD-V-Mann Frenz: Der Staat finanziert die Funktionäre
AP
NPD-V-Mann Frenz: Der Staat finanziert die Funktionäre

Die Schnüffelpraxis mochte noch hingenommen werden, solange sie sich nur in dem umstrittenen Verfassungsschutzberichten niederschlug - selbst dafür hat das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Monaten dem Verfassungsschutz strenge Beschränkungen auferlegt. Aber musste man das Spiel nun auf die Spitze treiben und solche vergifteten Erkenntnisse dem Verfassungsgericht unterschieben?

"Ich hätte mir gewünscht, dass die Regierung einen längeren Atem hat", sagt heute Dieter Grimm, der Staatsrechtsprofessor, der noch Richter am Verfassungsgericht war, als die Debatte hochschlug. Hätte man etwas zugewartet, wäre deutlich geworden, dass die Deutschen vor ganz anderen Dingen Angst haben müssen als vor der NPD. "Wer redet überhaupt noch von denen", fragt Grimm.

Jetzt wieder alle. Noch vor Wochen hätte es gereicht, die hochgradig albernen Schriftsätze des NPD-Anwaltes Horst Mahler ans Verfassungsgericht zu veröffentlichen, um den Fall NPD schnell zu beerdigen. Nun sonnen sich die Schmuddelkinder der Politik im hellen Licht ihrer Verfassungsgarantien.

Deutlicher als in diesem Fall kann nicht mehr vorgeführt werden, was der Frankfurter Staatsrechtsprofessor Erhard Denninger "die Kluft" zwischen den verfassungsrechtlichen Garantien für Parteien und den Methoden des Verfassungsschutzes nennt. "Darf man", fragt Denninger, "Ermittlungen gegen Parteien überhaupt einem Geheimdienst anvertrauen?"

 

Pannenminister Schily: Zweifel bei Seite geschoben
REUTERS
Pannenminister Schily: Zweifel bei Seite geschoben

Ein Parteiverbotsverfahren wird von Staatsrechtlern als der schwierigste Balanceakt angesehen. Es gilt, den schmalen Grat zu finden, der verläuft zwischen der vermeintlichen Notwendigkeit, den demokratischen Prozess durch ein Verbot von Störungen zu befreien - und der Gefahr, den demokratischen Prozess gerade durch die Eliminierung einer Partei zu stören.

Die heikle Ermächtigung - keineswegs üblich in westlichen Demokratien - ist nicht umsonst bei der unabhängigsten aller Instanzen, dem Verfassungsgericht, monopolisiert. Von den frühesten Entwürfen fürs Grundgesetz an war zudem immer klar, dass so eine demokratische Ungeheuerlichkeit wie ein Parteienverbot nur im Rahmen eines extrem rechtsstaatlichen Verfahrens zulässig sein könne.

Wenn es so etwas wie rechtsstaatliches Fingerspitzengefühl gibt, dann findet sich das jedenfalls nicht unter Schlapphüten. Der Staat, hervorgebracht von den Parteien, schickt seine finstersten Helfershelfer los, um missliebige Konkurrenten auszuschalten. Dabei stützt der Verfassungsschutz seine geheimdienstlichen Aktivitäten gegen Parteien auf dieselbe Allerweltsklausel im Gesetz, die auch das Vorgehen gegen al-Quaida-Leute oder Geldwäscher erlaubt. Kein Gesetz erlegt den Schnüfflern Grenzen auf, wenn es ins Allerheiligste des Grundgesetzes geht.

Wer auch immer die Ermittlungen gegen radikale Parteien künftig führen soll: Mindestens müssen strenge Regeln geschaffen werden, die den strengen Voraussetzungen für ein Parteiverbot entsprechen. Die Ermittler der Justiz, die gegen einen normalen Bürger wegen des Verdachtes einer Straftat ermitteln, müssen sich an die manchmal recht zickigen Bedingungen der Strafprozessordnung halten - mag auch Otto Schily dies für die Fahndung nach Terroristen zurzeit in Frage stellen. Unzulässig erhobene Beweise etwa dürfen nicht im Prozess verwendet werden, im Zweifel muss ein Ermittlungsrichter über die Zulässigkeit der Fahndung urteilen. Das Ermittlungsverfahren liegt nicht in der Hand der Polizei, sondern der Justiz und ihrer Staatsanwaltschaft. Ein ähnliches Verfahren muss auch eingehalten werden, wenn es gegen die Parteien geht.

Die Richter werden nicht umhinkommen, sich Konsequenzen aus dem Fall NPD zu überlegen. Einen solchen Vertrauensbruch werden sie kein zweites Mal hinnehmen. Was passiert, wenn sie verlangen, dass ihnen künftig V-Leute als offene oder verdeckte Informanten erspart bleiben? Dann müsste nicht nur der Verfassungsschutz umlernen, dann müsste auch die NPD-Klage neu geschrieben werden.

Ohne das wird es ohnehin nicht gehen. Schon in seinem Beschluss vom Dienstag hat das Gericht klar gemacht, dass es Anlass sieht, über die Zulassung des Berliner Antrags ganz neu nachzudenken. Zu besänftigen, so lassen Einzelne durchblicken, wären die Richter am ehesten, wenn die Berliner ihre Klage zurückziehen und eine neue, bessere schicken.

Und einen neuen, besseren Minister gleich dazu? Wer den Gedanken als Erster hatte, wissen sie selbst nicht mehr. Aber er lässt sie nicht mehr los.


 

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nd eine neue, bessere schicken.

Und einen neuen, besseren Minister gleich dazu? Wer den Gedanken als Erster hatte, wissen sie selbst nicht mehr. Aber er lässt sie nicht mehr los.


 

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