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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Hundesteuer * AIRBUS-STREIT * Gesetzesänderungen -- was sich 2002 ändert :-( * Schily soll Rücktritt angeboten haben |
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AIRBUS-STREIT
Auch die Grünen stellen sich gegen Scharping Die Bundeswehr-Expertin der Grünen, Angelika Beer, macht nun auch Front gegen Wehrminister Scharping und seinen Umgang mit dem Beschaffungsverfahren für den Militär-Airbus. Das Bundesverfassungsgericht will über einen Eilantrag von CDU und FDP auf Verbot einer festen Zusage an den Hersteller am Dienstag entscheiden.
Berlin - Im Berliner InfoRadio warf Beer
dem Minister am Samstag vor, Grundrechte des Parlaments verletzt zu
haben. "Ich teile den Ärger der Opposition über die Regierung im
Hinblick auf das Verfahren und die Arroganz gegenüber dem Parlament",
sagte sie. Beer stellte klar, dass die Grünen grundsätzlich für die
Beschaffung des Airbus A400-M seien. Die Bundeswehr brauche ein neues
Transportflugzeug. Ihre Partei sei aber wie der Bundesrechnungshof der
Ansicht, dass statt der eingeplanten 73 Maschinen 40 Flugzeuge
ausreichten. Im übrigen sei Scharping dem Parlament eine
Beschaffungsvorlage schuldig, wie es sie normalerweise für jedes
Rüstungsprojekt gebe. Wenn diese nicht vorgelegt werde, könne der
Haushaltsausschuss nicht zustimmen.
Es bestehe zwar, so Beer, internationaler Druck, dass Deutschland sich im vollen Umfang an der Beschaffung des A400M beteilige. "Nur, das kann nicht die Grundlage für unsere Entscheidung sein", sagte sie mit Blick auf die Entschließung, das fehlende Geld in den Haushalt des kommenden Jahres einzustellen. Scharping müsse in anderen Bereichen kürzen. "Denn die Haushaltskonsolidierung darf nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden." Darum habe sie sich bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag zur Finanzierung des Flugzeugs enthalten.
Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über die von Union und FDP beantragte Einstweilige Anordnung gegen die Finanzierung der 73 A400-M entscheiden. Ziel der Antragsteller ist es, der Regierung jede nicht vom Parlament bewilligte Finanzierungsverpflichtung untersagen zu lassen. Das Haushaltsgesetz 2002 ermächtigt Scharping lediglich, für das Projekt Verpflichtungen von 5,13 Milliarden Euro einzugehen. Das würde nur für gut 40 Maschinen reichen. Scharping hatte dennoch eine Kauf-Absichtserklärung für alle 73 Maschinen im Gesamtwert von 8,6 Milliarden Euro unterschrieben und seine Unterschrift mit einem Parlamentsvorbehalt versehen. Die sieben anderen beteiligten NATO-Partner hatten mit der Aufgabe des Projekts gedroht, falls dieser Vorbehalt nicht bis 31. Januar aufgehoben werde. Daraufhin hatte die Koalition am Donnerstag nach einer hektischen Bundestagsdebatte gegen den Widerstand der Opposition den Kauf aller 73 Maschinen per Entschließung gebilligt und die finanzielle Absicherung der restlichen 33 Maschinen im Haushalt 2003 in Aussicht gestellt. Zuvor hatte Scharping sich geweigert, genaue Auskunft darüber zu geben, ob er den Vertrag mit dem Rüstungskonzern EADS neu verhandeln und in welchem Umfang er finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Hersteller und den Partnerländern eingehen will.
Union und FDP haben ihrem Antrag auf Einstweilige Anordnung eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes beigefügt, die ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass Scharping für die Bestellung von mehr als 40 Transportmaschinen keine Genehmigung des Parlaments hat. Die Rechnungsprüfer verlangen eine Beschaffungsvorlage auf der Basis von 5,13 Milliarden Euro, also 40 Maschinen. Außerdem solle Scharping davon absehen, für künftige Rüstungsvorhaben Verpflichtungen mit Parlamentsvorbehalt einzugehen. `Vielmehr sind Regierungsabkommen gemeinsam mit den zugehörigen Verträgen schlussverhandelt, aber noch nicht unterschrieben, vorzulegen", heißt es in der Stellungnahme. Die vertraglichen Verpflichtungen müssten vollständig durch Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt sein.
AW-Kommentar:
Gesetzesänderungen
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=deutschland/politik/32916 Was sich 2002 ändert
Terrorismus/Sicherheit:
Anmerkung: Die SZ meint vermutlich "Sicherheit vor Terrorismus" - man kann das aber auch als "Staatsterrorismus" interpretieren Das zweite Anti-Terror-Paket ändert Sicherheitsbestimmungen in etwa 100 Gesetzen. Das Paket erweitert die Kompetenzen der Geheimdienste. Ausländerrechtliche Bestimmungen werden verschärft und Ausweisungen erleichtert. Bundeskriminalamt: Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Das BKA ist jetzt auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Seine Zentralstellenfunktion wird gestärkt. Bei Datenerhebungen muss das BKA nicht mehr den Weg über die Länderpolizeien gehen. Bundesgrenzschutz (BGS): Der Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche wird verbessert. In Flugzeugen dürfen nur Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte (so genannte Sky Marshals) eingesetzt werden, nicht aber private Sicherheitsdienste. Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Diese Befugnisse, die einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen sind, werden auch den Landesämtern für Verfassungsschutz eingeräumt. Um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden, dürfen Wohnungen abgehört werden, in denen Verfassungsschützer tätig sind. Ferner darf der Verfassungsschutz auch Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten. Asylverfahren: Die Sprachaufzeichnung wird gesetzlich zugelassen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. An ausländische und zwischenstaatliche Stellen dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn dem keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen und eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht. Ausländergesetz: Ausländern darf nicht schon bei bloßem Verdacht einer Straftat der Aufenthalt verwehrt werden. Die Gesetzesänderung präzisiert die Bedingungen, unter denen ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann. Voraussetzung für eine Ausweisung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist, dass der Ausländer die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet, sich bei politischen Aktivitäten an Gewalttätigkeiten beteiligt oder wenn Tatsachen belegen, dass er den internationalen Terrorismus unterstützt. Ausländerzentralregister: Dieses zentrale Register wird zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut. Der Zugriff für Polizeibehörden wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen künftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Außerdem soll die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden. Die Angabe ist jedoch freiwillig. Eine Speicherung der ethnischen Zugehörigkeit entfällt. Pass- und Personalausweisrecht: Ausweise dürfen neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten. Biometrische Merkmale dürfen auch verschlüsselt werden. Diese Angaben dürfen nur zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments verwendet werden. Welche biometrischen Merkmale verwendet werden sollen, regelt ein noch zu schaffendes Bundesgesetz. Eine bundesweite Zentraldatei über diese Merkmale wird nicht eingerichtet. Vereinsgesetz: Eine Neufassung und Ausweitung der Verbotsgründe verhindert, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in Deutschland unterstützt werden. Ein zunächst geplantes Ausländervereinsregister wird es nicht geben. Handy-Erkennung: Der Einsatz so genannter IMSI-Catcher wird rechtlich geregelt. Mit dieser Technik können Kennung und Standort eines Handys ermittelt werden. Dabei werden auch Mobiltelefone im Umkreis erfasst. Für Daten unbeteiligter Dritter besteht ein absolutes Verwendungsverbot. Diese Daten müssen gelöscht werden. Befristung: Die Regelungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz, dem BND-Gesetz, dem MAD-Gesetz, dem BKA-Gesetz und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden auf fünf Jahre befristet. (sueddeutsche.de/dpa)
...sucht schon mal Rechtsanwälte,
während wir auf die ersten Verwaltungsakte warten...
Grünen-Rechtsexperte Beck nimmt Schily in
Schutz
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