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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Hundesteuer

* AIRBUS-STREIT

* Gesetzesänderungen -- was sich 2002 ändert :-(

* Schily soll Rücktritt angeboten haben


Hundesteuer
 

Besteuert wird die Hundehaltung. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, dessen Aufwand für die Hundehaltung von der Steuer getroffen werden soll. Die landesrechtlichen Regelungen lassen nur eine begrenzte Variation der Abgabensätze zu. Der Steuersatz kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen. Das Halten z. B. von Blindenführhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist nach Maßgabe der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen von der Steuer befreit.

Rechtsgrundlage sind die landesgesetzlichen Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein "Hundekorn" auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung "Bede" in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch "Hundebrot" genannt, wurde diese Abgabe z. B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 "zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten" verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preu_en 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden.

Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z. B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den "örtlichen Abgaben" gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.

Das Aufkommen betrug 1999 367,0 Mio. DM.

AW-Kommentar:

Die Einnahmen: ca. 370 Millionen

Die Ausgaben??? 500Millionen?? für den Verwaltungsaufwand, den Wasserkopf !

Super sauber gearbeitet. Jede Firma geht daran Pleuite :-(( Nur der Staat noch nicht - es zahlen ja andere noch ein - nehmen wir die Minusbeträge halt von denen!


 

 
AIRBUS-STREIT

Auch die Grünen stellen sich gegen Scharping

Die Bundeswehr-Expertin der Grünen, Angelika Beer, macht nun auch Front gegen Wehrminister Scharping und seinen Umgang mit dem Beschaffungsverfahren für den Militär-Airbus. Das Bundesverfassungsgericht will über einen Eilantrag von CDU und FDP auf Verbot einer festen Zusage an den Hersteller am Dienstag entscheiden.

 
Wehrminister Scharping: ''Arroganz gegenüber dem Parlament''
DPA
Wehrminister Scharping: "Arroganz gegenüber dem Parlament"
Berlin - Im Berliner InfoRadio warf Beer dem Minister am Samstag vor, Grundrechte des Parlaments verletzt zu haben. "Ich teile den Ärger der Opposition über die Regierung im Hinblick auf das Verfahren und die Arroganz gegenüber dem Parlament", sagte sie. Beer stellte klar, dass die Grünen grundsätzlich für die Beschaffung des Airbus A400-M seien. Die Bundeswehr brauche ein neues Transportflugzeug. Ihre Partei sei aber wie der Bundesrechnungshof der Ansicht, dass statt der eingeplanten 73 Maschinen 40 Flugzeuge ausreichten. Im übrigen sei Scharping dem Parlament eine Beschaffungsvorlage schuldig, wie es sie normalerweise für jedes Rüstungsprojekt gebe. Wenn diese nicht vorgelegt werde, könne der Haushaltsausschuss nicht zustimmen.

Es bestehe zwar, so Beer, internationaler Druck, dass Deutschland sich im vollen Umfang an der Beschaffung des A400M beteilige. "Nur, das kann nicht die Grundlage für unsere Entscheidung sein", sagte sie mit Blick auf die Entschließung, das fehlende Geld in den Haushalt des kommenden Jahres einzustellen. Scharping müsse in anderen Bereichen kürzen. "Denn die Haushaltskonsolidierung darf nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden." Darum habe sie sich bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag zur Finanzierung des Flugzeugs enthalten.

 

  
IN SPIEGEL ONLINE
 
 
·  Kommentar zum Airbus-Deal: Schröders Bundestag - "schwebend unwirksam" (25.01.2002)
 


 

 

Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über die von Union und FDP beantragte Einstweilige Anordnung gegen die Finanzierung der 73 A400-M entscheiden. Ziel der Antragsteller ist es, der Regierung jede nicht vom Parlament bewilligte Finanzierungsverpflichtung untersagen zu lassen. Das Haushaltsgesetz 2002 ermächtigt Scharping lediglich, für das Projekt Verpflichtungen von 5,13 Milliarden Euro einzugehen. Das würde nur für gut 40 Maschinen reichen. Scharping hatte dennoch eine Kauf-Absichtserklärung für alle 73 Maschinen im Gesamtwert von 8,6 Milliarden Euro unterschrieben und seine Unterschrift mit einem Parlamentsvorbehalt versehen.

Die sieben anderen beteiligten NATO-Partner hatten mit der Aufgabe des Projekts gedroht, falls dieser Vorbehalt nicht bis 31. Januar aufgehoben werde. Daraufhin hatte die Koalition am Donnerstag nach einer hektischen Bundestagsdebatte gegen den Widerstand der Opposition den Kauf aller 73 Maschinen per Entschließung gebilligt und die finanzielle Absicherung der restlichen 33 Maschinen im Haushalt 2003 in Aussicht gestellt. Zuvor hatte Scharping sich geweigert, genaue Auskunft darüber zu geben, ob er den Vertrag mit dem Rüstungskonzern EADS neu verhandeln und in welchem Umfang er finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Hersteller und den Partnerländern eingehen will.

 

Verteidigungspolitikerin Beer: Seite an Seite mit dem Rechnungshof
DPA
Verteidigungspolitikerin Beer: Seite an Seite mit dem Rechnungshof

Union und FDP haben ihrem Antrag auf Einstweilige Anordnung eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes beigefügt, die ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass Scharping für die Bestellung von mehr als 40 Transportmaschinen keine Genehmigung des Parlaments hat. Die Rechnungsprüfer verlangen eine Beschaffungsvorlage auf der Basis von 5,13 Milliarden Euro, also 40 Maschinen. Außerdem solle Scharping davon absehen, für künftige Rüstungsvorhaben Verpflichtungen mit Parlamentsvorbehalt einzugehen. `Vielmehr sind Regierungsabkommen gemeinsam mit den zugehörigen Verträgen schlussverhandelt, aber noch nicht unterschrieben, vorzulegen", heißt es in der Stellungnahme. Die vertraglichen Verpflichtungen müssten vollständig durch Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt sein.

 


 

 

AW-Kommentar:

  • FDP?
  • Verfassungsklage?
  • War da nicht noch was?
  • Normalerweise werden versprechen doch erst nach der Wahl gebrochen, nicht vorher.

 

 

Was sich 2002 ändert

 
Terrorismus/Sicherheit:

Anmerkung: Die SZ meint vermutlich "Sicherheit vor Terrorismus" - man kann das aber auch als "Staatsterrorismus" interpretieren

Das zweite Anti-Terror-Paket ändert Sicherheitsbestimmungen in etwa 100 Gesetzen. Das Paket erweitert die Kompetenzen der Geheimdienste. Ausländerrechtliche Bestimmungen werden verschärft und Ausweisungen erleichtert.

Bundeskriminalamt:
Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet.


Das BKA ist jetzt auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Seine Zentralstellenfunktion wird gestärkt. Bei Datenerhebungen muss das BKA nicht mehr den Weg über die Länderpolizeien gehen.

Bundesgrenzschutz (BGS): Der Schutz sicherheitsrelevanter Bereiche wird verbessert. In Flugzeugen dürfen nur Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte (so genannte Sky Marshals) eingesetzt werden, nicht aber private Sicherheitsdienste.

Verfassungsschutz:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Diese Befugnisse, die einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen sind, werden auch den Landesämtern für Verfassungsschutz eingeräumt. Um Gefahr für das Leben und die Gesundheit abzuwenden, dürfen Wohnungen abgehört werden, in denen Verfassungsschützer tätig sind. Ferner darf der Verfassungsschutz auch Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten.

Asylverfahren: Die Sprachaufzeichnung wird gesetzlich zugelassen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. An ausländische und zwischenstaatliche Stellen dürfen Daten nur dann weitergegeben werden, wenn dem keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen und eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

Ausländergesetz: Ausländern darf nicht schon bei bloßem Verdacht einer Straftat der Aufenthalt verwehrt werden. Die Gesetzesänderung präzisiert die Bedingungen, unter denen ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann. Voraussetzung für eine Ausweisung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist, dass der Ausländer die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet, sich bei politischen Aktivitäten an Gewalttätigkeiten beteiligt oder „wenn Tatsachen belegen“, dass er den internationalen Terrorismus unterstützt.

Ausländerzentralregister: Dieses zentrale Register wird zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut. Der Zugriff für Polizeibehörden wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen künftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Außerdem soll die Religionszugehörigkeit von Ausländern gespeichert werden. Die Angabe ist jedoch freiwillig. Eine Speicherung der ethnischen Zugehörigkeit entfällt.

Pass- und Personalausweisrecht: Ausweise dürfen „neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten“.

Biometrische Merkmale dürfen auch verschlüsselt werden. Diese Angaben dürfen nur zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments verwendet werden. Welche biometrischen Merkmale verwendet werden sollen, regelt ein noch zu schaffendes Bundesgesetz. Eine bundesweite Zentraldatei über diese Merkmale wird nicht eingerichtet.

Vereinsgesetz: Eine Neufassung und Ausweitung der Verbotsgründe verhindert, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in Deutschland unterstützt werden. Ein zunächst geplantes Ausländervereinsregister wird es nicht geben.

Handy-Erkennung: Der Einsatz so genannter IMSI-Catcher wird rechtlich geregelt. Mit dieser Technik können Kennung und Standort eines Handys ermittelt werden. Dabei werden auch Mobiltelefone im Umkreis erfasst. Für Daten unbeteiligter Dritter besteht ein absolutes Verwendungsverbot. Diese Daten müssen gelöscht werden.

Befristung: Die Regelungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz, dem BND-Gesetz, dem MAD-Gesetz, dem BKA-Gesetz und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden auf fünf Jahre befristet.

(sueddeutsche.de/dpa)
 
...sucht schon mal Rechtsanwälte, während wir auf die ersten Verwaltungsakte warten...

Grünen-Rechtsexperte Beck nimmt Schily in Schutz
Schily soll Rücktritt angeboten haben

In der Affäre um das NPD-Verbotsverfahren war Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach Informationen der "Bild am Sonntag" schon zwei Mal zu einem Gespräch bei Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Der Minister habe dem Kanzler erklärt, er sei bereit, die "politische Verantwortung" für die gravierenden Fehler in seinem Ressort zu übernehmen. Doch Schröder habe darauf hingewiesen, dass die Schuld für die V-Mann-Pannen bei anderen liege.

Affäre gefährdet NPD-Verbot
Durch die rechtlich fragwürdige Absicherung des NPD-Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht (BVG) durch V-Männer steht das NPD-Verbot nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers und Bundestagsabgeordneten Rupert Scholz (CDU) immer stärker in Frage. "Ich bin sehr skeptisch, ob das NPD-Verbot jetzt noch kommt", sagte Scholz der Zeitung. "Verbotsverfahren vor dem BVG sind eine äußerst sensible Angelegenheit. Ich weiß nicht, wie die Richter nach diesen unglaublichen Schlampereien jetzt entscheiden werden."

Vorwürfe - Schily wehrt sich
Rechte V-Männer - Sorgten schon öfter für Wirbel
V-Mann - Identität geklärt
Stichwort - Wer oder was sind V-Leute?
Hintergrund - Scherben einer gigantischen Panne

Beck verteidigt Schily
Grünen-Rechtsexperte Volker Beck nahm Schily gegen die Kritik der Opposition in Schutz. "Schily selbst hat ja nichts verbockt", sagte Beck. Es habe Probleme in Schilys Ministerium gegeben. "Die muss er jetzt abstellen." Beck geht weiterhin davon aus, dass das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht trotz der Pannen erfolgreich zu Ende geführt werden kann.

Weitere Problemfälle möglich
Das Verfassungsgericht hatte am Dienstag sämtliche mündlichen Verhandlungstermine abgesagt, weil es erst kurz zuvor über die Spitzeltätigkeit eines der als Zeugen geladenen NPD-Funktionäre erfahren hatte. "Ich kann nicht ausschließen, dass es weitere Problemfälle geben könnte", räumte Beck ein. "Jetzt müssen alle Antragsschriften von den Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft werden."

Beweiskraft nicht verloren
"Es dürften keine Personen in den Klageschriften auftauchen, die als Beweis für die Verfassungswidrigkeit der NPD genannt werden und gleichzeitig als zweifelhaft eingestuft werden, weil sie auch für den Geheimdienst gearbeitet haben", forderte Beck. Dem Verfassungsgericht müssten alle Informationen der Geheimdienste über die Zeugen und Quellen zur Verfügung gestellt werden. "Ich gehe davon aus, dass das Verfahren fortgesetzt werden kann", sagte Beck. Die Chancen des Nachweises der Verfassungswidrigkeit seien sehr groß. "Die Unterlagen haben ihre Beweiskraft nicht verloren."
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davon aus, dass das Verfahren fortgesetzt werden kann", sagte Beck. Die Chancen des Nachweises der Verfassungswidrigkeit seien sehr groß. "Die Unterlagen haben ihre Beweiskraft nicht verloren." ---------------------------------------------------------------------

 

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