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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Nazi als Helfer des Verfassungsschutzes |
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Nazi als Helfer des Verfassungsschutzeshttp://www.kpd.net/rmarchiv/rf10002.htm Personalquerelen und Indiskretionen bringen den BRD-Geheimdienst
immer wieder in die Schlagzeilen. Erst kürzlich berichtete der ROTEN
MORGEN (7/2000) über einen MfS-Offizier, der heute für den
Verfassungsschutz arbeitet. Er war Spezialist in "Zersetzungsarbeit"
bezüglich der politischen Opposition. Aber auch andere ehemalige
Stasi-Spitzel, die heute für das Berliner Landesamt arbeiten, flogen
1999 auf. In der ZDF-Sendung "Kennzeichen D" erklärt der Thüringer Neonazi Dienel, er habe für den Verfassungsschutz gearbeitet. Keinerlei Skrupel hatte der VS, den Rassisten und "Judenhasser" zur Mitarbeit zu bewegen. Dienel war 1991 Thüringer NPD-Vorsitzender. Wegen Volksverhetzung, antisemitischer Propaganda und Betruges wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Bereits in der Haft nahm der Verfassungsschutz Kontakt mit Dienel auf. Innenminister Köckert (CDU) teilte in Erfurt mit, daß es 1996 und 1997 rund 80 Kontakte zwischen Dienel und den Verfassungsschützern gab. Als Gegenleistung habe Dienel rund 25.000 Mark erhalten. Angeblich waren die Informationen "uninteressant oder unglaubhaft". Warum dann das viele Geld? Der Neonazi Dienel gibt dafür eine plausible Antwort, wenn er behauptet, der VS habe "massenweise" Werbematerial der Neonazis finanziert. Er, Dienel, habe sein VS-Honorar als "Spendengelder" für die Szene betrachtet. Thüringens Innenminister betonte nochmals, dass es zu den "üblichen Methoden" gehöre, gegen Geld Quellen abzuschöpfen. Dienels Äußerung, der VS habe ihm Straffreiheit versprochen, sei falsch. Den Vorwurf einer finanziellen Unterstützung von Neonazis wies Köckert von sich. "Was Dienel aber mit dem Informanten-Lohn gemacht hat, war seine Sache", so Köckert. Das überzeugt. Das ist beileibe kein Einzelfall. Ein wegen Mordversuchs an einem Asylbewerber verurteilter Nazi diente im brandenburgischen Verfassungsschutz jahrelang als IM - pardon, heute heisst es ja V-Mann - mit dem Segen des Innenministers. Für die Behörden der FDGO ist der Schwerkriminelle gut genug, um die "Freiheit" zu verteidigen. Bereits in der U-Haft wurde der Nazi, ein gebürtiger West-Berliner, in den Staatsdienst übernommen. Bis zu tausend Mark kassierte die Quelle "Piato" jeden Monat aus der Staatskasse für seine Spitzeldienste. Was immer das auch war/ist. Auch wenn der nach fünfeinhalb Jahren im Dezember vergangenen Jahres aus der Haft Entlassene (1995 "wegen versuchten Mordes" verurteilt) als einer der gefährlichsten Nazis in Ostdeutschland gilt, (Ortsvorsitzender der NPD-Königs Wusterhausen) der seinem Opfer noch 50.000 Mark Schmerzensgeld schuldet, ist er für den VS unentbehrlich. Indizien sprechen sogar dafür, dass der Nazi schon vor seiner Verpflichtung durch das Brandenburger Amt mit anderen "Sicherheits"behörden gekungelt hat. Wen wundert's.
V E R F A S S U N G S G E R I C H
T
Der
Aufstand der Richter
Oder Recht gegen rechts: Die Anständigen von Karlsruhe haben das NPD-Verfahren ausgesetzt - und sollten es nicht wieder aufnehmen Von Martin Klingst & Toralf Staud
Das Verfassungsgericht hat einen Skandal enthüllt: Ein vom Staat bezahlter Exspion sollte als Kronzeuge im Verbotsverfahren gegen die NPD auftreten. Darum haben die höchsten Richter der Republik den Prozess vorerst auf Eis gelegt. Der Skandal war freilich vorhersehbar. Die politischen Konsequenzen auch: Die NPD triumphiert, die rot-grüne Bundesregierung, aber auch Bayerns CSU sind vorgeführt, die Strategie des Staates gegen den Rechtsextremismus droht zusammenzubrechen. Die abrupte Entscheidung des Verfassungsgerichts ist ein harter Schlag für Bayerns Innenminister Beckstein, der sich - sekundiert von Edmund Stoiber - als Erster für ein Parteiverbot stark gemacht hatte. Ein Schlag ist es auch für Bundeskanzler Schröder, der vor anderthalb Jahren die Angelegenheit zur Chefsache machte, spontan und unüberlegt. Getroffen wird aber auch Bundesinnenminister Otto Schily, der ursprünglich aus guten verfassungsrechtlichen Gründen gezögert hatte. Als der Kanzler zum Kampf gegen die Neonazis aufrief, folgte ihm Schily blind. Der sozialdemokratische Vorzeigeminister trägt jetzt eine schmerzhafte Blessur. Der große Unantastbare der rot-grünen Koalition ist angreifbar geworden. Die FDP, aber auch Hessens christdemokratischer Ministerpräsident Roland Koch, die immer gegen ein Verbot waren, werden im Wahlkampf Salz in diese Wunde streuen. Jenseits wahltaktischer Manöver sind jetzt alle Volksvertreter düpiert. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten ihre Verbotsanträge in seltener Einmütigkeit eingebracht. Sie wollten damit ein deutliches Signal setzen - für die Jugend, die Schulen, das beunruhigte Ausland. Allen wollte man zeigen: "Wir schauen dem braunen Unheil nicht länger tatenlos zu. Wir tun etwas und greifen sogar zur schärfsten Waffe, die das Grundgesetz vorsieht." Das Parteienverbot geriet so ins Zentrum der Strategie gegen den Rechtsextremismus. Deutschland sollte mittels eines Rechtsspruchs von den bösen Geistern der Vergangenheit erlöst werden. Dabei gab es gegen das Verbot von Anfang an nicht nur große verfassungsrechtliche Bedenken. Viele befürchteten, was jetzt eingetreten ist: dass bei der NPD eingeschleuste Vertrauensleute das Verfahren in Karlsruhe sprengen könnten. Deshalb sollten nach dem Wunsch des Bundesinnenministeriums die Verfassungsschutzämter alle Fälle melden, in denen V-Leute die rechtsextremistische Partei ausspionierten. Zumindest in dem jetzt enthüllten Fall ist dies offenbar nicht geschehen (siehe auch Seite 4). Der Verbotsantrag der Bundesregierung stützt sich unter anderem auf antisemitische und rassistische Äußerungen eines ehemaligen hochrangigen NPD-Funktionärs, der zumindest zeitweise als V-Mann auch in den Diensten und im Sold des Staates stand. Seine Hasstiraden gegen Juden und Ausländer sollten als Beleg gelten für die "aktiv kämpferische, aggressive Weise", mit der die NPD die freiheitliche Grundordnung beseitigen wolle. Der Spion als Kronzeuge - das musste schief gehen. Gehalt vom Geheimdienst Auf genau solch einen Fall hatte die NPD gehofft, genau darauf baut sie ihre Verteidigung. Die Gründe für ein Parteiverbot, so hat sie immer wieder argumentiert, hätten Spitzel und Provokateure im Auftrag des Verfassungsschutzes erst geschaffen. Parteichef Udo Voigt und Prozessvertreter Horst Mahler sprachen von "bezahlten Einflussagenten", die ihre - ach so - friedliche Partei unterwandert hätten. In der Tat ist die Liste der V-Männer lang, die in der Partei wichtige Positionen besetzten. In Brandenburg arbeitete jahrelang Carsten Szczepanski für den Verfassungsschutz - ein wegen Mordversuchs vorbestrafter Neonazi und der NPD-Organisationsleiter Berlin-Brandenburg. In Thüringen standen gleich zwei Führungskader auf der Gehaltsliste des Geheimdienstes. Im Mai vergangenen Jahres flog der stellvertretende Landesvorsitzende Tino Brandt auf. Bereits ein Jahr zuvor war der Spitzennazi und verurteilte Volksverhetzer Thomas Dienel als Spitzel enttarnt worden. Niemand weiß, wie viele U-Boote noch in den Tiefen der NPD lauern. Das Verfassungsgericht fühlt sich zu Recht verschaukelt und muss jetzt Fragen stellen: Hetzte der V-Mann im Auftrag des Verfassungsschutzes? Hat der Staat sich so die Beweise beschafft, genauer: geschaffen, auf die er seinen Verbotsantrag stützt? Und: Wird dem Antrag die Grundlage entzogen, wenn man die Aussagen des V-Mannes streicht? Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen sich jetzt überlegen, ob sie ihre Anträge aus lauter Peinlichkeit zurückziehen. Oder ob sie sämtliche Beweise noch einmal ordentlich durchrütteln und von vorn beginnen, wenn sich der üble Geruch, der nun über dem Prozess liegt, verzogen hat. Das Parteiverbot gehört seit 1945 zu den Waffen der "wehrhaften Demokratie". Tief saß die Angst, dass eines Tages wieder einmal eine offen demokratiefeindliche Partei auf formal demokratischem Weg die Macht an sich reißen könnte. Ein Verbot ist aber das letzte Verteidigungsmittel in einer Notlage. Erstens, weil es äußerst schwierig zu beweisen ist, dass eine Partei wie die NPD eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" einnimmt. Zweitens, und wichtiger noch, aus verfassungsrechtlichen Gründen. Denn in der repräsentativen Demokratie spielen politische Parteien eine zentrale Rolle; in ihnen formt und formiert sich der politische Wille. Ein Parteiverbot ist im Grunde ein Widerspruch in sich, weil so eine Grundfeste der Demokratie geschleift wird. Staatsfeinde möge man mit dem Strafrecht bekämpfen - und ansonsten darauf vertrauen, dass die Wähler den Extremisten ihre Stimme versagen. Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht seit 1949 eine Partei verboten: 1952 die rechtsextreme SRP und 1956 die linksextreme KPD. Seitdem sind 50 Jahre vergangen, hat das Bundesverfassungsgericht ungezählte Urteile gefällt und vor allem einen kritischen Rechtsgrundsatz verfestigt: den der Verhältnismäßigkeit. Danach könnten die Richter heute sehr wohl zu dem Ergebnis kommen, die Umsturzgefahr durch die NPD sei keineswegs groß genug, um ein Verbot zu rechtfertigen. Die Partei sitzt in keinem Landesparlament, schart bislang keine Massen hinter sich; bei der jüngsten Bundestagswahl haben gerade einmal 0,3 Prozent der Wähler für sie gestimmt. Doch ob sich das höchste deutsche Gericht mit diesen schwierigen Fragen in der nächsten Zeit noch auseinander setzen muss, wird auf einmal zweifelhaft. Am besten wäre es, das Gericht käme nicht mehr dazu. Seit der aufgeregten Debatte über den Rechtsextremismus im Sommer 2000 ist manches in Bewegung geraten. Die Polizei schaut nicht mehr weg, die Justiz wendet die bestehenden Gesetze endlich konsequent an, und vielerorts formiert sich gesellschaftlicher Widerstand. Genau das ist der richtige Weg. Der "Aufstand der Anständigen" braucht kein Parteiverbot.
Das"Who is Who"
der deutschen Spitzel http://www.wasserburg-inn.de/herbert-huber/HHD18M.htm
Profil eines
V-Mannes?
Wer interne Informationen über eine Bewegung
oder eine Organisation sammeln möchte, benötigt einen Spitzel.
Wer von den Mitgliedern der Bewegung läßt
sich denn anwerben?
Mit anderen Worten:
Mit welchem Köder bekommt man V-Männer?
Denkbare Köder:
1. Geld
...insbesondere diejenigen, die es besonders nötig brauchen, oder die es besonders lieben
2. aktuelle kriminelle Delikte oder
kriminelle Vergangenheit
...durch die man auf den potentiellen V-Mann
Druck ausüben oder Erleichterungen gewähren kann
und last but not least:
3. Ego
Manche können gar nicht wichtig genug sein.
Egozentriker mit Hang zu Profilneurosen eignen sich sich besonders.
Zudem entwickeln sie genug Energie, um durch mehr oder minder
spektakuläre, aber in der Sache nebenrangige, zum Fehlschlag verurteilte
oder sinnlose "Aktionen" bei den von ihnen Ausgespitzelten den Eindruck
zu erwecken, auch sie engagierten sich unermüdlich "für die Sache", und
wären deshalb besonders vertrauenswürdig.
4. Karriere
...den unter 3. genannten kann man dann
auch spätere Karrieren anbieten. Sieht man ja am "Who is Who" der
deutschen Spitzel oben.
Uuuups.
Sagen Sie mal, Herr
Schily...
Sie werden doch wohl
nicht auf diese Tour auf den Sessel eines Bundesinnenministers gekommen
sein, oder?
Waren Sie etwa
schon zu Zeiten der RAF ein...?
Neinein, das kann es doch nicht geben. Sowas
ist total unmöglich.
So unmöglich wie Hundeverordnungen und
Rasselisten.
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