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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Hallo __NAME__ heute ist __date__ und __time__

* an den Tierfreund einen schönen Gruß,

* Krebs-Gift auch an Schweine verfüttert

* Hallo Hundefreunde,

* Das Wort zum Dienstag (von IM Beckstein, aus dem Glashaus)

* Wieder droht Ungemach aus Karlsruhe

* Verfassungsgericht  


Hamburger Abendblatt vom 29.1.2002
 
 
Hamburger Kampfhunde sollen an den Bodensee

 

Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) gibt jetzt Kampfhunde aus der Hansestadt an Tierheime des Deutschen Tierschutzbundes in anderen Bundesländern ab. Damit will der HTV verhindern, dass Hunde, die in Hamburg kaum zu vermitteln sind, schwere psychische Schäden durch zu lange Gefangenschaft erleiden und getötet werden müssen. Darüber hinaus soll die Aktion die teure Harburger Hundehalle überflüssig machen.
   Allein für Miete und Versorgung der Tiere zahlen die Steuerzahler 70 000 Euro pro Monat. Werden die Kosten für Hundekontrolldienst, Gerichte und Behörden hinzugerechnet, ergibt sich die Summe von rund 128 000 Euro pro Monat. Zu viel meint der Senat, der von der Aktion des Tierschutzvereins jedoch überrascht wurde.
   "Wir sind natürlich dankbar für Lösungsvorschläge zur Schließung der Halle", sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Michael Mrozek. Das Vorgehen des HTV sei jedoch nicht mit der Behördenleitung abgestimmt. Das Konzept müsse noch geprüft werden.
   Ziel des HTV ist es, in den kommenden Wochen 160 der 260 Tiere aus der Halle und dem Tierheim zu vermitteln. Die übrigen 100 Hunde - bei ihnen ist noch unklar, ob sie ihren Besitzern zurückgegeben werden müssen - könnten dann beim HTV und in einer privaten Hundepension untergebracht werden, sagt Tierheimchef Wolfgang Poggendorf.
   Nach eigenen Angaben hatte er gestern bereits 40 Hunde an 30 Tierheime vermittelt. So werden heute unter anderem Tiere in das 700 Kilometer entfernte Lindau gebracht.
   Landestierarzt Dr. Peter Brehm begrüßt die Initiative des HTV und verspricht finanzielle Unterstützung. Ein Problem, auch Kategorie-I-Hunde, die in Hamburg kaum vermittelbar sind, nun in andere Bundesländer zu geben, hat der Veterinär nicht. "Die generelle Gefährlichkeitsvermutung bedeutet ja nicht, dass jedes Tier auch gefährlich ist", argumentiert er. Außerdem werde kein Hund Hamburg verlassen, der den Wesenstest nicht bestanden habe. (kab)


 

an den Tierfreund einen schönen Gruß,

 
auf § 17 kann grundsätzlich gar nicht oft genug hinwiesen werden
 
So wie vom Tierfreund verstanden, hat das DTB-Präsident Apel aber weder gesagt noch gemeint
die Hunde gehören dem Senat
Apel will sie auf die Tierheime des DTB verteilen, welche alle die Tierheimordnung des DTB als Richtlinie beherzigen müssen

Auszug:

 
Die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes
 
(wurde 1995 in überarbeiteter Form von der Mitgliederversammlung bestätigt.)
 
"Sie ist als Grundsatzbeschluss der Mitgliederversammlung für alle Tierheime, die dem deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind, satzungsverbindlich. Ein gravierender Verstoß gegen diese Tierheimordnung kann zum Ausschluss aus dem Dachverband führen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierheime nach einem besonders hohen Standard geführt werden. Die Tierheimordnung, die auch von vVelen veterinärämtern bei der Prüfung der Tierheime angefordert wird, gilt als Qualitätssiegel für Tierheime."
 
"Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes
Richtlinien für die Führung von Tierheimen der Tierschutzvereine im Deutschen Tierschutzbund e.V.
 
Anlässlich der Hauptversammlung des deutschen Tierschutzbundes e.V. am 17.06.1995 wird die überarbeitete Tierheimordnung als Grundsatzposition des Deutschen Tierschutzbundes e.V. beschlossen:
...
VII. Einschläfern von Tieren
 
1. Grundsatz
 
a) Grundsätzlich darf im Tierheim kein Tier eingeschläfert werden.
 
b) Die Einschläferung (Euthanasie) unheilbar kranker Tiere, die nur unter Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben könnten, ist ein selbstverständliches Gebot des Tierschutzes. Die schmerzlose Einschläferung ist nur vom Tierarzt zu entscheiden und auszuführen.
 
2. Ausnahmen
 
In folgenden Ausnahmefällen ist, nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes die Einschläferung unumgänglich:
 
a) Bei Tieren, die nicht behebbare, konstante Verhaltensstörungen zeigen, und deren Weiterleben mit schwerem Leiden verbunden wäre, oder
 
b) bei Tieren, die infolge abnormer und nicht behebbarer Verhaltensstörungen eine akute Gefahr für sich oder ihre Umwelt darstellen.
 
Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von Sachkundigen aus benachbarten Tierheimen nicht erfolgreich war, muss in diesen Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung von einer Kommission getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit Amtstierarzt sein sollte, bestehen.
Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte Aufzeichnungen über die vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, den Grund und die Durchführung mit Datum anzufertigen und mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Bonn, den 17.06.1995"
 
Quelle: Das Tierschutzhandbuch, Band 1, 1. Auflage, November 1999, ISBN 3-924237-11-5, Praktischer Leitfaden für Tierschutzvereine und Tierheime im Deutschen Tierschutzbund e.V.
 
Das läßt bzgl. § 17 keinerlei Spielraum für die Tierheime, insbesondere keinen Mißbrauchsspielraum.

Euthanasieabsichten hat nicht der DTB, sondern ab und zu Hamburger Senat und Behörden (und auch die dürfen nicht nach § 17).

Gemeint ist:
In dieser Isolationshaltung ist gravierendes Leiden früher oder später zu erwarten.
Hat ein Hund erst Mal den Zwingerkoller (Bewegungsstereotypien), oder frißt er sich bei lebendigem Leibe auf vor Kummer, dann kann man ihn nur noch erlösen.
 
Und bevor das eintritt (es wird bei einigen Hunden in der Vergangenheit sicher schon passiert sein), sollen die Hunde raus.
 
Grüße
Silke Groos
 

Krebs-Gift auch an Schweine verfüttert


Brüssel (dpa) Giftiges PCB, das vor zehn Tagen in belgischem Hühnerfutter
gefunden wurde, ist auch an Schweine verfüttert worden. Wie die belgische
Behörde für Lebensmittelsicherheit am Montagabend in Brüssel mitteilte,
wurde die Chemikalie ebenfalls in Schweinefutter des gleichen Herstellers
entdeckt. Einige Tiere, die das verseuchte Futter gefressen hatten, seien
bereits geschlachtet worden. Die anzunehmende PCB-Ablagerung im Fett der
Schweine sei jedoch kein Anlass zur Besorgnis, hieß es.

Die Herkunft der schädlichen Chemikalie ist auch zehn Tage nach ihrer
Entdeckung im Hühnerfutter weiter unbekannt. Man wisse noch nicht, wo und
wie die Verschmutzung zu Stande gekommen sei, sagte der Einkaufsleiter des
Futterherstellers Hanekop, Emmanuel Maerten, dem Rundfunksender VRT. Erst am
Freitag, gut eine Woche nach der Entdeckung der Futtermittel-Verseuchung,
hatten die Behörden den Fall bekannt gemacht. Zu diesem Zeitpunkt waren
bereits tausende Hähnchen im Handel, die das giftige Futter gefressen
hatten.

Der PCB-Fund ist der zweite Hühnerfutter-Skandal in Belgen binnen drei
Jahren. 1999 war hoch giftiges Dioxin in Futtermitteln für Geflügel gefunden
worden. Der jüngste Fall erreiche bei weitem nicht die Ausmaße von damals,
hieß es. Gesundheitsministerin Magda Aelvoet sagte im flämischen «Radio 1»,
die Behörden hätten die Bevölkerung so schnell wie möglich informiert. Sie
seien in ihrem Vorgehen auf die Ergebnisse von Laboruntersuchungen
angewiesen.

Der Hersteller erklärte, die vergiftete Charge des Hühnerfutters sei am 7.
Januar produziert und tags darauf von den Behörden des
Landwirtschaftsministeriums untersucht worden. «Es handelt sich um eine
Partie von knapp 20 Tonnen», sagte Maerten. Die Verseuchung bleibe damit
begrenzt. Nach Angaben der Lebensmittelbehörde fraßen etwa 14.000 Hühnchen
in 19 Mastbetrieben das vergiftete Futter.

Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass PCB oder Polychlorbiphenyle Krebs
erregen. Der Stoff wird seit den 30er Jahren industriell hergestellt und in
Transformatoren, bestimmten Lackfarben und Kunststoffen verwendet. In Europa
sind PCB seit 1991 verboten.

Quelle :
http://www.rhein-main.net/rheinmainnet/framekeeper.php?desk=/sixcms/detail.p
hp%3Ftemplate%3Drmn_news_article%26_id%3D242828%26_topic%3DStartseite+Artike
l

 

Hallo Hundefreunde,

auch an diesem letzten Mittwoch im Monat haben wir wieder ein interessantes Programm.

Die Themen der Sendung am 30.01.02 um 20:20 Uhr im Offenen Kanal Berlin:

* Über Welpenspielstunden ist schon viel gesprochen worden. Aber auch für Junghunde ist die Gemeinschaft gleichaltriger wichtig. Wir zeigen warum das so ist.

* Das ABC der Hundemedizin beschäftigt sich diesmal mit dem Buchstaben D, wie Diabetes. "Zucker mach blind", lautet eine Redensart. Was daran Wahr ist, zeigt ein Interview mit dem Tierarzt Dr. Olaf Kuntze.

* Aufgrund des Interesses am Thema 'Tierbestattung' wiederholen wir die Reportage vom letzten Mal über einen Berliner Kleintierbestatter.

* Und natürlich haben wir wieder interessante Meldungen aus der Hundewelt und viele Hunde, die ein neues Zuhause suchen.

Guido Zörner

redaktion@hundeinberlin.tv


* Das Wort zum Dienstag
(von IM Beckstein, aus dem Glashaus)

* Wer zahlt dem BverfG eigentlich die Überstunden?

* Wieder droht Ungemach aus Karlsruhe

* Verfassungsgericht - Verbündeter des Parlaments

 

Das Wort zum Dienstag aus der SZ:

 
Wort zum Dienstag 
 
 

» Ein so schwieriges Verfahren können Sie nicht mit Volltrotteln machen «
     
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) über die V-Mann-Affäre im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens

http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/


...dem haben wir NICHTS hinzuzufügen.

Diesmal haben Sie recht, Herr Beckstein - mal abwarten, ob es Sie auch noch trifft.

14 "Auskunftspersonen" im NPD-Verbotsantrag reichen (mit Doppelagenten) für alle Bundesländer.


Frage an Rot-Grün:
Wer zahlt dem BverfG eigentlich die Überstunden?

http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?presse

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 8/2002 vom 25. Januar 2002


Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen
"Airbusbeschaffung"


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am  D i e n s t a g, den 29. Januar 2002, 10.00 Uhr im Sitzungssaal des BVerfG Schloßbezirk 3, Karlsruhe eine mündliche Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durchführen.

Der Senat wird im Anschluss an die Verhandlung beraten und seine Entscheidung unverzüglich verkünden.

Az. 2 BvQ 8/02

Karlsruhe, den 25. Januar 2002


25.01.2002    19:01

SZ-Kommentar

  http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=deutschland/politik/35195


Wieder droht Ungemach aus Karlsruhe
Die wackelige Airbus-Finanzierung könnte dem Kanzler die nächste Niederlage zufügen.

Das Haushaltsrecht ist kompliziert und doch lässt sich die jüngste Pleite der rot-grünen Koalition relativ simpel erklären. Die Bundesregierung darf nur ausgeben, was sie vom Parlament bewilligt bekommt.

Wenn ein Minister mit Deckung des Bundeskanzlers für den Straßenbau, die Drogenbekämpfung oder den Kauf von Militärflugzeugen mehr ausgibt (oder sich dazu verpflichtet, mehr auszugeben), dann verstößt er gegen eines der heiligen Rechte des Parlaments, die Etathoheit der Volksvertretung. Es mag sein, dass Rudolf Scharping dies getan hat, und genau darüber möchte sich das Bundesverfassungsgericht jetzt eine Meinung bilden.

In Karlsruhe wird am Dienstag die mündliche Verhandlung über den Eilantrag der Union stattfinden. Die Union (ebenso wie die in letzter Minute aufgesprungene FDP) hält es für verfassungswidrig, dass der Verteidigungsminister in einem Vertrag mit internationalen Partnern im Dezember den Kauf von 73 Airbus 400M zugesagt hat, ohne die dafür nötigen 8,6 Milliarden Euro vom Parlament bewilligt bekommen zu haben.

Der Haushaltsausschuss hat lediglich – unter Vorbehalt – eine Zusage für 5,1 Milliarden gegeben. Für die restlichen 3,5 Milliarden hat Rot-Grün in einer turbulenten Bundestagssitzung jetzt nur das Versprechen beschlossen, sie in den Etat für 2003 einzustellen.

Das Verfassungsgericht hegt genug Zweifel an der Legitimität des Vorgehens der Regierung, um die Anhörung anzusetzen. Das ist eine Ohrfeige für Leute, die solche Züchtigungen gewohnt sind und diese auch gelegentlich verdient haben: Scharping und die Fraktionschefs von SPD und Grünen. Andererseits aber ist es auch einer der sehr seltenen Schläge für Frank-Walter Steinmeier, Schröders politischen Spitzenmanager, ohne den komplexe parlamentarische Operationen wie das Vorgehen beim Airbus nicht geplant werden.

Sollte in Karlsruhe gar die Entscheidung ergehen, dass Rot-Grün gegen das Etatrecht verstoßen hat, wäre das eine Tracht Prügel, deren Nachwirkungen gerade im Wahlkampf schmerzlich zu spüren sein werden. Rot-Grün müsste dann einen Nachtragshaushalt einbringen, der dem Eichelschen Konsolidierungskurs zuwiderläuft. Das Geld dafür ist schlichtweg nicht vorhanden. Die Debatte darüber wäre ein tagelanges Fest für die Opposition und außerdem, ganz nebenbei, eine erhebliche Stärkung des Fraktionschefs Friedrich Merz.

International schrammt man ohnehin nahe am Debakel. Der Kanzler hat Frankreichs Präsident Chirac vor Monaten trotz ungewisser Finanzlage den Kauf der 73 Flugzeuge persönlich zugesagt. Weil Schröder von militärischen Dingen nichts versteht, hat er dabei auf Scharpings Rat gehört. Die Airbus-Partner wollen bis zum 31. Januar eine verbindliche, finanziell gesicherte Zusage. Einige drohen mit Ausstieg, den sie dann auf das deutsche Chaos schieben könnten. Irgendwie fühlt man sich zurzeit an das Frühjahr 1999 erinnert, als die Regierung Schröder von Fehler zu Fehler stolperte. Damals hatte sie die Entschuldigung, noch in der Lernphase zu sein.

28.01.2002    19:47

 

Verfassungsgericht  

Verbündeter des Parlaments

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das Budgetrecht des Bundestags stets hoch gehalten
   
(SZ vom 29.01.2002) Am Donnerstag vergangener Woche wehte vor dem Bundesverfassungsgericht die weiße Fahne. Als Zeichen der Kapitulation angesichts haarsträubender Politiker-Ignoranz im NPD-Verbotsprozess oder wegen der jetzt auch noch drohenden Klage der Opposition in Sachen Bundeswehr-Airbus?

Die kam dann tatsächlich noch in der Nacht zum Freitag, zunächst per E-Mail. Die Fahne blieb hängen und erwies sich bei näherem Hinsehen als die Flagge Zyperns, die zu Ehren einer Delegation wehte. Dieser Besuch kann den Zweiten Senat am Freitag nicht lange aufgehalten haben, denn schon bald beriet er – drei Tage nach der Aufhebung der Verhandlungstermine in Sachen NPD – erneut über eine hoch brisante Frage: Sollte Karlsruhe auf Antrag von Unions- und FDP-Fraktion der Bundesregierung per Eilentscheid alles verbieten, was zum Wirksamwerden des Acht-Länder-Vertrags über das A 400M-Projekt führen würde, weil sonst das Budgetrecht des Parlaments verletzt wäre?

Nach Artikel 110 des Grundgesetzes ist allein das Parlament für die Festsetzung von Ausgaben zuständig. Will eine Regierung mehr ausgeben als bewilligt, muss sie einen Nachtragshaushalt einbringen. Die Bundesregierung wollte aber offenbar mit dem schlichten Bundestagsbeschluss vom Donnerstag erreichen, dass sie mehr ausgeben darf als die 5,1 Milliarden Euro, die im Bundeshaushalt 2002 bewilligt sind. Schließlich hatte sich Verteidigungsminister Rudolf Scharping im Vertrag über die Beschaffung der 73 Airbus A 400 M dazu verpflichtet.

Das Verfassungsgericht hätte das Vorgehen der Regierung noch am Freitag stoppen können. Denn bei besonderer Dringlichkeit kann es ohne Verhandlung und ohne weitere Stellungnahmen eine einstweilige Anordnung erlassen.

Diese Dringlichkeit hätte damit begründet werden können, dass der Milliarden-Vertrag schon am 31. Januar in Kraft treten sollte. Dann aber wäre die von den beiden Fraktionen beklagte Verletzung des parlamentarischen Haushaltsrechts nicht mehr rückgängig zu machen.

Andererseits hätte die Bundesregierung durch einen Widerspruch eine mündliche Verhandlung erzwingen können. Und im Übrigen stoppt auch ein Verfassungsgericht nur ungern binnen weniger Stunden ein internationales Industrie- und Militärprojekt dieser Größenordnung.

So kam am frühen Nachmittag die Mitteilung: Gerichtsverhandlung an diesem Dienstag mit anschließender Beratung und unverzüglicher Entscheidung.

Scharping und sein Prozessbevollmächtigter Joachim Wieland (Frankfurt), ein eloquenter Professor und früherer Mitarbeiter des Gerichts, werden gleich gesehen haben, welch schwere Gewichte die Gegenseite in die Waagschalen gelegt hatte, die bei einer „Abwägung“ des Gerichts im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine Rolle spielen.

Knapp und glasklar erläuterte Verfassungs- und Finanzrechtsprofessor Reinhard Mußgnug (Heidelberg), dass die Bundesregierung durch den Verzicht auf einen Nachtragshaushalt für die fehlenden Milliarden gegen das Budgetrecht des Parlaments verstoßen habe. Und er benannte einen ebenso klar argumentierenden Kronzeugen: den Bundesrechnungshof. Der sieht in der Unterschrift Scharpings unter das Airbus-Projekt eine Missachtung des Bundestags und bezweifelt obendrein, dass die Bundeswehr 73 Flugzeuge benötige und der Preis angemessen sei.

Eine Verurteilung einer Regierung wegen verfassungswidriger Verletzung des Haushaltsrechts wäre nicht die erste. Zuletzt kassierte 1998 die schleswig-holsteinische Landesregierung eine Niederlage. 1977 ereilte es den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), weil er Jahre vorher als Finanzminister einen Überschuss (!) ohne Zustimmung des Parlaments verteilt hatte. Damals betonte Karlsruhe das alleinige Recht des Parlaments zur Bestimmung der Ausgaben und die Pflicht der Verfassungsorgane zur Rücksichtnahme.

An beidem hat es die Bundesregierung offenkundig fehlen lassen und dies mittlerweile auch eingesehen. Zunächst verpflichtete sie sich gegenüber dem Gericht, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Am Montag hisste sie plötzlich, vermutlich auf Grund rabenschwarzer Prognosen über die Prozess-Aussichten, die weiße Fahne: Der Bundestagsbeschluss sei nicht verbindlich, man werde ihn nicht für ein Inkrafttreten des Airbus-Vertrags zum 31. Januar verwenden. Damit war die Kuh wohl vom Eis.
 

 

 

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es mittlerweile auch eingesehen. Zunächst verpflichtete sie sich gegenüber dem Gericht, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Am Montag hisste sie plötzlich, vermutlich auf Grund rabenschwarzer Prognosen über die Prozess-Aussichten, die weiße Fahne: Der Bundestagsbeschluss sei nicht verbindlich, man werde ihn nicht für ein Inkrafttreten des Airbus-Vertrags zum 31. Januar verwenden. Damit war die Kuh wohl vom Eis.
 

 

 

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