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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Hallo __NAME__ heute ist __date__ und __time__ * an den Tierfreund einen schönen Gruß, * Krebs-Gift auch an Schweine verfüttert * Hallo Hundefreunde, * Das Wort zum Dienstag (von IM Beckstein, aus dem Glashaus) * Wieder droht Ungemach aus Karlsruhe * Verfassungsgericht |
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Hamburger Abendblatt
vom 29.1.2002
Der
Hamburger Tierschutzverein (HTV) gibt jetzt Kampfhunde aus der
Hansestadt an Tierheime des Deutschen Tierschutzbundes in anderen
Bundesländern ab. Damit will der HTV verhindern, dass Hunde, die in
Hamburg kaum zu vermitteln sind, schwere psychische Schäden durch zu
lange Gefangenschaft erleiden und getötet werden müssen. Darüber hinaus
soll die Aktion die teure Harburger Hundehalle überflüssig machen.
an den Tierfreund einen schönen Gruß,
auf § 17 kann grundsätzlich
gar nicht oft genug hinwiesen werden
So wie vom Tierfreund
verstanden, hat das DTB-Präsident Apel aber weder gesagt noch gemeint
die Hunde gehören dem Senat
Apel will sie auf die
Tierheime des DTB verteilen, welche alle die Tierheimordnung des DTB als
Richtlinie beherzigen müssen
Auszug:
Die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes
(wurde 1995 in überarbeiteter Form von der Mitgliederversammlung
bestätigt.)
"Sie ist als Grundsatzbeschluss der Mitgliederversammlung für alle
Tierheime, die dem deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind,
satzungsverbindlich. Ein gravierender Verstoß gegen diese
Tierheimordnung kann zum Ausschluss aus dem Dachverband führen. Damit
soll gewährleistet werden, dass alle dem Deutschen Tierschutzbund
angeschlossenen Tierheime nach einem besonders hohen Standard geführt
werden. Die Tierheimordnung, die auch von vVelen veterinärämtern bei
der Prüfung der Tierheime angefordert wird, gilt als Qualitätssiegel
für Tierheime."
"Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes
Richtlinien für die Führung von Tierheimen der Tierschutzvereine
im Deutschen Tierschutzbund e.V.
Anlässlich der Hauptversammlung des deutschen Tierschutzbundes
e.V. am 17.06.1995 wird die überarbeitete Tierheimordnung als
Grundsatzposition des Deutschen Tierschutzbundes e.V. beschlossen:
...
VII. Einschläfern von Tieren
1. Grundsatz
a) Grundsätzlich darf im Tierheim kein Tier eingeschläfert werden.
b) Die Einschläferung (Euthanasie) unheilbar kranker Tiere, die
nur unter Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben könnten, ist ein
selbstverständliches Gebot des Tierschutzes. Die schmerzlose
Einschläferung ist nur vom Tierarzt zu entscheiden und auszuführen.
2. Ausnahmen
In folgenden Ausnahmefällen ist, nach Ausschöpfung aller anderen
Möglichkeiten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes die Einschläferung unumgänglich:
a) Bei Tieren, die nicht behebbare, konstante Verhaltensstörungen
zeigen, und deren Weiterleben mit schwerem Leiden verbunden wäre, oder
b) bei Tieren, die infolge abnormer und nicht behebbarer
Verhaltensstörungen eine akute Gefahr für sich oder ihre Umwelt
darstellen.
Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein
Leben mit Menschen oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen
sind und die Einschaltung von Sachkundigen aus benachbarten Tierheimen
nicht erfolgreich war, muss in diesen Ausnahmefällen die Entscheidung
über die Einschläferung von einer Kommission getroffen werden. Die
Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den
verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der
Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach
Möglichkeit Amtstierarzt sein sollte, bestehen.
Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte
Aufzeichnungen über die vorangegangenen verhaltenstherapeutischen
Maßnahmen, den Grund und die Durchführung mit Datum anzufertigen und
mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Bonn, den 17.06.1995"
Quelle: Das Tierschutzhandbuch, Band 1, 1. Auflage, November 1999,
ISBN 3-924237-11-5, Praktischer Leitfaden für Tierschutzvereine und
Tierheime im Deutschen Tierschutzbund e.V.
Das läßt bzgl. § 17
keinerlei Spielraum für die Tierheime, insbesondere keinen
Mißbrauchsspielraum.
Euthanasieabsichten hat nicht der DTB, sondern ab und zu Hamburger Senat und Behörden (und auch die dürfen nicht nach § 17). Gemeint ist:
In dieser Isolationshaltung
ist gravierendes Leiden früher oder später zu erwarten.
Hat ein Hund erst Mal den
Zwingerkoller (Bewegungsstereotypien), oder frißt er sich bei lebendigem
Leibe auf vor Kummer, dann kann man ihn nur noch erlösen.
Und bevor das eintritt (es
wird bei einigen Hunden in der Vergangenheit sicher schon passiert
sein), sollen die Hunde raus.
Grüße
Silke Groos
Krebs-Gift
auch an Schweine verfüttert
Brüssel (dpa) Giftiges PCB, das vor zehn Tagen in belgischem Hühnerfutter gefunden wurde, ist auch an Schweine verfüttert worden. Wie die belgische Behörde für Lebensmittelsicherheit am Montagabend in Brüssel mitteilte, wurde die Chemikalie ebenfalls in Schweinefutter des gleichen Herstellers entdeckt. Einige Tiere, die das verseuchte Futter gefressen hatten, seien bereits geschlachtet worden. Die anzunehmende PCB-Ablagerung im Fett der Schweine sei jedoch kein Anlass zur Besorgnis, hieß es. Die Herkunft der schädlichen Chemikalie ist auch zehn Tage nach ihrer Entdeckung im Hühnerfutter weiter unbekannt. Man wisse noch nicht, wo und wie die Verschmutzung zu Stande gekommen sei, sagte der Einkaufsleiter des Futterherstellers Hanekop, Emmanuel Maerten, dem Rundfunksender VRT. Erst am Freitag, gut eine Woche nach der Entdeckung der Futtermittel-Verseuchung, hatten die Behörden den Fall bekannt gemacht. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits tausende Hähnchen im Handel, die das giftige Futter gefressen hatten. Der PCB-Fund ist der zweite Hühnerfutter-Skandal in Belgen binnen drei Jahren. 1999 war hoch giftiges Dioxin in Futtermitteln für Geflügel gefunden worden. Der jüngste Fall erreiche bei weitem nicht die Ausmaße von damals, hieß es. Gesundheitsministerin Magda Aelvoet sagte im flämischen «Radio 1», die Behörden hätten die Bevölkerung so schnell wie möglich informiert. Sie seien in ihrem Vorgehen auf die Ergebnisse von Laboruntersuchungen angewiesen. Der Hersteller erklärte, die vergiftete Charge des Hühnerfutters sei am 7. Januar produziert und tags darauf von den Behörden des Landwirtschaftsministeriums untersucht worden. «Es handelt sich um eine Partie von knapp 20 Tonnen», sagte Maerten. Die Verseuchung bleibe damit begrenzt. Nach Angaben der Lebensmittelbehörde fraßen etwa 14.000 Hühnchen in 19 Mastbetrieben das vergiftete Futter. Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass PCB oder Polychlorbiphenyle Krebs erregen. Der Stoff wird seit den 30er Jahren industriell hergestellt und in Transformatoren, bestimmten Lackfarben und Kunststoffen verwendet. In Europa sind PCB seit 1991 verboten. Quelle : http://www.rhein-main.net/rheinmainnet/framekeeper.php?desk=/sixcms/detail.p hp%3Ftemplate%3Drmn_news_article%26_id%3D242828%26_topic%3DStartseite+Artike l Hallo Hundefreunde, auch an diesem letzten Mittwoch im Monat haben wir wieder ein interessantes Programm. Die Themen der Sendung am 30.01.02 um 20:20 Uhr im Offenen Kanal Berlin: * Über Welpenspielstunden ist schon viel gesprochen worden. Aber auch für Junghunde ist die Gemeinschaft gleichaltriger wichtig. Wir zeigen warum das so ist. * Das ABC der Hundemedizin beschäftigt sich diesmal mit dem Buchstaben D, wie Diabetes. "Zucker mach blind", lautet eine Redensart. Was daran Wahr ist, zeigt ein Interview mit dem Tierarzt Dr. Olaf Kuntze. * Aufgrund des Interesses am Thema 'Tierbestattung' wiederholen wir die Reportage vom letzten Mal über einen Berliner Kleintierbestatter. * Und natürlich haben wir wieder interessante Meldungen aus der Hundewelt und viele Hunde, die ein neues Zuhause suchen. Guido Zörner redaktion@hundeinberlin.tv
* Das
Wort zum Dienstag
(von IM Beckstein, aus dem Glashaus) * Wer zahlt dem BverfG eigentlich die Überstunden? * Wieder droht Ungemach aus Karlsruhe * Verfassungsgericht - Verbündeter des Parlaments Das Wort zum Dienstag aus der SZ:
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/
Frage an Rot-Grün: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am
D i e n s t a g, den 29. Januar 2002, 10.00 Uhr im Sitzungssaal des
BVerfG Schloßbezirk 3, Karlsruhe eine mündliche Verhandlung über den
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durchführen. 25.01.2002 19:01
SZ-Kommentar
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=deutschland/politik/35195 Wieder droht Ungemach aus Karlsruhe
Die wackelige
Airbus-Finanzierung könnte dem Kanzler die nächste Niederlage zufügen.
Von Kurt Kister
Das Haushaltsrecht ist kompliziert und doch lässt sich die jüngste
Pleite der rot-grünen Koalition relativ simpel erklären. Die
Bundesregierung darf nur ausgeben, was sie vom Parlament bewilligt
bekommt.
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