From: Edwino v. Fee
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Subject: Maulkorbzwang
Zur Situation: Gerichtsverhandlung am 31.01.02,
in 10557 Berlin-TiergartenCa. im Juni 1993
bekam die Pitbull-Hündin Frieda (von meinem Freund Mex S.) Babys. Mex
wohnt zu diesem Zeitpunkt im gleichem Haus wie ich und ich habe die
Hunde des öfteren betreut.
Frieda wurde damals von einem Jagdhundmix begattet;
Fee ist also ein Pitbull-Jagdhundmix.
Wie auch immer, für mich war klar, dass ich keine
Hund haben möchte und schon gar nicht in der Stadt.
Mex hatte Fee schon vergeben, die Person kam dann
aber nicht. Fee hat mich geliebt und mir des öfteren vermittelt, dass
sie gerne zu mir möchte.
Und es kam dann der Tag, an dem ich zu Fee sagte:"
OK." Danach gab es natürlich kein zurück mehr. Ich kenne Fee von Anfang
und weiß alles was mit ihr passiert ist. Fee wurde von mir lieb erzogen
und hat sich super entwickelt.
Von 1994 bis 2000 ist Fee in meinem damaligen Café
Mistral aufgewachsen, in welchem am Nachmittag regelmässig Kinder und in
der Nacht regelmässig angetrunkene Gäste waren.
Als Ende 1994 klar war, dass Fee nicht mehr auf die
Strasse läuft und auch alle anderen wichtigen Erziehungsmassnahmen
erfolgreich abgeschlossen waren, nahm ich Fee auch nicht mehr an die
Leine.
Kinder zogen Fee am Ohr und angetrunkene Leute traten
ihr auf die Füsse, Fee reagierte stets gelassen.
Im Mistral gab es in regelmässigen Abständen
Situationen, in denen ich penetrant nervende, betrunkene Personen
hinausweisen musste. Fee hat sich in solchen Situationen, auch wenn es
zu einem Handgemenge kam, nicht eingemischt.
Als Fee drei Jahre alt war, hat sie eine Person, nach
dem Diese mich über längere Zeit hinweg immer wieder massiv körperlich
angegriffen hat, in den Arm gezwickt und sich unmittelbar danach in
einen Abstand von mehreren Metern wieder ruhig hingesetzt, die Situation
weiter beobachtet und nicht nochmal eingegriffen.
Fee mischt sich nicht ein wenn ich Streit habe, und
das soll sie auch nicht, im Extremfall beschützt sie mich aber
selbstverständlich.
Als ich das Café Mistral aus wirtschaftlichen Gründen
im Januar 2000 aufgab, war ich zunächst von der Sozialhilfe abhängig.
Weil nun 2000 ein Pitbull von einer Person, welche
sich diesen Hund aus Prestigegründen zugelegt hatte und ihn auch
dementsprechend übel erzogen hatte, in Hamburg ein Kind tötet, werde ich
dazu verurteilt, Fee an der Leine zu führen und ihr einen Maulkorb
anzulegen.
Fee ist zu diesem Zeitpunkt umgerechnet ca. 50 Jahre
alt.
Weiterhin wird von mir als Sozialhilfeempfänger
verlangt, dass ich damit verbundene Kosten i.H.v. 500,00 DM irgendwie
irgendwo auftreibe. Ein Antrag auf Befreiung dieser Kosten wird
abgelehnt.
Obwohl mir in einem Gutachten von einem
Sachverständigen bescheinigt wird, dass Fee ein ungefährlicher,
kinderfreundlicher Hund ist, wird von mir verlangt, dass ich Fee an die
Leine nehme, ihr einen Maulkorb anlege und die Gutachterkosten
i.H.v. 300,00 DM übnernehme.
Ich führe Fee seitdem an der Leine und ich kann sehen
und fühlen, dass sie deswegen traurig ist. Wenn ein Hund frei herumläuft
und Gerüche einsaugt, bedeutet dass für ihn aktives Leben. Wenn ich also
einen Hund stets an der Leine führe, ist dies für ihn eine erhebliche
Aktivitätseinschränkung. Die Anlegung eines Maulkorbes betrachte ich
(spez. in Fee´s Fall) als eine für mich und Fee unzumutbare
Tierquälerei. Fee ist freilaufend und ohne Maulkorb keine Gefahr für
Zweibeiner, sie versteht was ich ihr sage und befolgt meine Kommandos.
Ein Kommandowort zum Jagen oder Angreifen von Lebewesen habe ich ihr
nicht beigebracht.
Wenn ein Hund versaut wurde, so wie ein zweibeiniger
Mörder, Vergewaltiger, Schläger etc., muss er natürlich einen Maulkorb
tragen.
Als ich mit Fee an einer kurzen (ca. 50 cm) Leine die
Warschauer Straße entlang ging, wurde ich von zwei Polizeibeamten
angesprochen und angezeigt.
Da ich mich weigere, diesbezüglich eine Geldstrafe
i.H.v. 500,00 DM zu zahlen, gibt es deswegen jetzt eine
Gerichtsverhandlung.
Ähnliche für Individuen unzumutbare Ungerechtigkeiten
gibt es wegen einer allgemeinen, oberflächlichen, unsensiblen
Betrachtungsweise in allen Lebensbereichen.
Da diese Art der Vorgehensweise weder dem Begriff
Zivilisation" noch dem Begriff Fortschritt" zuzuordnen ist, bin ich
bemüht, in diesem meinem Fall einen Präzedenzfall zu schaffen.
Ich bin der Meinung, dass eine Gesellschaft, welche
von sich behauptet zivilisiert zu sein, bestrebt sein sollte, für den
Einzelnen tragische Unzumutbarkeiten auszuschliessen.
Ich habe dazu noch einiges aufgeschrieben und wer
mehr über die Story wissen, oder Fee und mich kennenlernen möchte, kann
mich unter Tel.: 0179 2819487 oder per e-mail kontakten.
Die Gerichtsverhandlung ist am :
Der Termin der Gerichtsverhandlung (vorher
31.01.) wurde verlegt!!!!!
Neuer Termin ist am
07. März 2002 um 13.30 Uhr
Der Ort ist unverändert
in der
Kirchstr. 6, Berlin-Tiergarten
Stock IV, Raum 4007
Dankeschön *
Hau *
Edwino v. Fee
Bissige Bilanz,
Hartmut Perschau!
WOCHE-Autor Lars Kruse über einen Finanzsenator, der sich mit
Hunden anlegt
Dem Bundesland Bremen, dem Sie als Finanzsenator dienen, muss es
sehr schlecht gehen. So schlecht, dass es sich schon gar nicht mehr
lohnt, die Steuerfahnder mit den Bilanzen irgendwelcher Betriebe zu
beschdftigen. Wo Zweibeiner nichts erwirtschaften, was am Fiskus
vorbeigeschmuggelt werden soll, müssen eben andere strenger
beobachtet werden. Um die Hundesteuer-Gerechtigkeit sollen sich die
offenbar gelangweilten Beamten künftig kümmern.
In der Praxis sehen wir Horden von Pudeln, Afghanen (sind das
nicht überhaupt Ausldnder?) und Mischlingen (sind die nicht
überhaupt verddchtig?) über die Weserwiesen toben, verfolgt von mit
Frolic-Paketen bewaffneten Beamten, die auch noch ausreichend Puste
haben zu rufen: ,Halt, sofort stehen bleiben,
Hundemarken-Patrouille!" Ob man Zdhne fletschende Kampfhunde so
wirklich dazu bringen kann, sich widerstandslos einer
Halsbandkontrolle zu unterwerfen? Es droht eine Flut von
Umschulungen, wenn die Fahnder plvtzlich alle zur Post wechseln
wollen - da wissen sie dann wenigstens, wer am Gartentor kldfft.
Der stddtische Tierschutzverein knurrt auch schon. Auf Zugdnge,
die wegen Geldmangels - womvglich in Folge von Denunziation durch
ldrmempfindliche Nachbarn - ihr vertrautes Heim verlassen müssen,
ist man dort, wo bereits \berbelegung herrscht, nicht erpicht. Sie
sehen: Auf dem Weg, der CDU wieder mehr soziale Wdrme einzuhauchen,
kvnnte die erzwungene multikulturelle Gesellschaft auf engstem
Zwinger-Raum am Ende jene Hand bei_en, die den Pinschern an Futter
und Fell will. Denn die vereinsamten Senioren werden sich am 6.
Juni, wenn in Bremen gewdhlt wird, noch erinnern, wer ihnen das
Liebste genommen hat.
Auch finanztechnisch macht die Aktion wenig Sinn. Die Kosten für
den Massenimport von Clomicalm, einem bei Trennungsangst empfohlenen
Antidepressivum für Hunde aus den USA, das wohl allein die gro_e
bremische Hundedepression von 1999 im Zaum halten kvnnte,
übersteigen am Ende die gestiegenen Steuereinnahmen. Sagen Sie bitte
nicht, wir hdtten Sie nicht gewarnt, wenn Sie bald in dunkelster
Nacht auf einen frustrierten herrenlosen Mastino treffen!
BVerwG
2000-01-19
11 C 8.99
Rechtsbereich/Normen: Kommunalrecht
Einstellung in die Datenbank: 2000-02-14
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: Pressemitteilung, Nr. 1/2000
Erhöhte Steuer für "Kampfhunde" zulässig
Muß ein Hundehalter nur deshalb eine höhere
Hundesteuer bezahlen, weil sein
Tier
einer sog. "Kampfhundrasse" angehört, so ist dies rechtmäßig.
Der Kläger hält seit mehreren Jahren einen Bullterrier. Damit
handelt es sich, entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt
Roßlau, um einen sog. "Kampfhund" für den eine erhöhte
Hundesteuer zu zahlen ist. Die Stadt forderte daher eine
Hundesteuer in Höhe von 720 DM jährlich. Der Kläger hielt
dies jedoch für ungerecht, denn für jede andere
Rasse
hätte er nur 90 DM berappen müssen. Das VG und das OVG teilten
diese Auffassung. Denn nach ihrer Meinung sei eine
unterschiedliche steuerliche Behandlung der verschiedenen
Hunderassen mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar. Das
Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch anders. Denn zum
einen sei die
Hundesteuer eine sog. "örtliche Aufwandsteuer", die von den
Gemeinden erhoben werden dürfe und daher nur einer
eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliege. Und zum
anderen sei es erlaubt, daß die
Gemeinde
mit dieser Steuer auch einen "Lenkungszweck" verfolgt also
beispielsweise die Hundehaltung eindämmen möchte.
Hauptausschuss beschloss Erhöhung der
Hundesteuer / Wesenstest stuft gefährliche Tiere niedriger ein
Hunde bald teurer
(RP). Hunde in Remscheid kosten ihre Besitzer ab dem kommenden
Jahr mehr Geld. Der Hauptausschuss beschloss gestern die
Neufassung der Hundesteuersatzung. Danach muss ein Hundehalter
künftig 108 Euro für ein Tier zahlen. Hat er zwei Hunde, erhöht
sich der Betrag auf 120 Euro, bei drei und mehr Hunden wird eine
Steuer von 132 Euro je Hund fällig. Neu ist, dass eine besondere
Steuer auf Hunde erhoben wird, die nach der
Landeshundeverordnung als gefdhrlich eingestuft werden. Für
diese Tiere muss ein Halter 600 Euro im Jahr zahlen. Mit diesen
Sätzen nähere man sich denen der Nachbarstädte an, heißt es in
der Verwaltungsvorlage.
Der Hauptausschuss stimmte dem Antrag der CDU-Fraktion zu,
dass gefdhrlich Hunde, die den so genannte Wesenstest positiv
abschließen, wie "normale" Hunde gewertet werden. SPD und
Wählergemeinschaft sprachen sich gegen die Steuererhvhung aus.
Die Stadt verspricht sich rund 150 000 Mark an Mehreinnahmen,
die dazu dienen sollen, die prekäre Haushaltslage zu verbessern.
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Ab dem 1. Januar 2000 wird die Hundesteuer erhöht
Begründete Forderung der Tierärzte in der Bürgerschaft,
die
Hundesteuer nicht zu erhöhen, blieb erfolglos
Die Bürgerschaft beschloss mit den Stimmen der
CDU/Bündnis 90/Grüne (Mehrheit)die Hundesteuer ab
dem 1. Januar 2000 um 6,14 auf nunmehr 43 /Jahr zu
erhöhen. Für die SPD und die PDS machten beide Tierärzte
Dr. Seils und Dr. Schrvder die besondere soziale
Funktion, die ein Hund für viele ältere und
alleinstehende Menschen hat, geltend. Sie forderten, die
Hundesteuer, die die mit der Hundehaltung zum Ausdruck
kommende wirtschaftliche Leistungskraft besteuern soll,
nicht zu erhöhen.
Zugleich verwies Dr. Schröder auf das ohnehin schon
hohe Greifswalder Niveau privater Ausgaben, wie Mieten,
Busfahrscheine, Müllgebühren und andere. Auch vergrößere
eine Erhöhung der Hundesteuer nicht unbedingt die
Bereitschaft der Bürger, ihre Hunde ordnungsgemaß
anzumelden. Schätzungsweise zahlt nur die Hälfte der
Hundehalter für ihre Vierbeiner auch tatsächlich
Hundesteuer.
Die Gefahr, dafür zur Verantwortung gezogen zu
werden, ist allerdings nicht sehr gross: In der
Stadtverwaltung ist nur eine Planstelle dafür
vorgesehen, dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Das brisante Thema Kampfhunde spielte weder in der
Vorlage der Verwaltung noch in den Beitrdgen der
Fraktionen eine Rolle. Offensichtlich reichten der Unmut
und die Angst vieler Bürger über die Gefahren, die von
diesen Tieren ausgehen, noch nicht aus, um einen
entsprechenden öffentlichen Druck auf die Mitglieder der
Bürgerschaft und die Verwaltung auszuüben, hier
notwendige Regelungen zu schaffen.
Rudi Duschek
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HUNDESTEUER -
Deutschland und Nachbarn |
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Erstmals tauchte die Idee zu einer
Hundesteuer Mitte des 18. Jahrhunderts in England auf.
Preußen führte 1810 eine Hundesteuer als Luxussteuer ein.
Damals wurden auch "Kuriositdten" wie Nachtigallen, Enten,
Katzen, Klaviere, Pferdeschlitten und das Halten von
Dienstboten besteuert. Bayern nannte diese Steuer 1876
"Nutzungsgebühr" und seit der Weimarer Republik ist sie
eine vrtliche Abgabe. Seitdem muß für die Hundehaltung in
Deutschland bezahlt werden.
Heute leben in Deutschland schätzungsweise 4,5 Millionen
Hunde und jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, sein
Tier bei der Gemeinde oder der Stadt zu melden. Diese
Steuer ist aber nicht zweckgebunden, d.h. sie wird weder
für die Beseitigung der unschvnen Hinterlassenschaften der
Stadthunde eingesetzt, noch für Tierschutzbelange oder die
vrtlichen Tierheime. Die Hundesteuer dient allein dazu,
die leeren Kassen der Stddte zu füllen und den Einwohnern
die Hundehaltung zu vermiesen.
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Hunde:
Eine willkommene Einnahmequelle, die sich durch die
Einnahmen aus den erhvhten Steuerabgaben für
gefdhrliche Hunde noch erhöht. Schdtzungsweise bringen
schon die normal steuerpflichtigen Hunde bundesweit
250 Millionen Mark in die Staatskassen.. |
Hundesteuer ist eine kommunale
Aufwandsteuer, d.h. die Gemeinden bestimmen die Hvhe ihrer
Hundesteuer in einem gewissen Rahmen selbst.
Auf Helgoland kostet ein Hund pro Jahr
beispielsweise 500 DM, in Köln 276 DM und in ländlichen
Gebieten liegt der niedrigste Satz bei knapp 40 DM.
Schweiz:
Wdhrend bei uns die
Hundesteuerabgaben nach oben klettern, haben unsere
Nachbarn in der Schweiz, Graubünden, die seit 1871
bestehende kantonale Hundesteuer abgeschafft und
verzichten auf die Erhebung von 4 Franken im Jahr.
Österreich:
In Wien wird der Hundehalter mit 600 ATS (= 87,50
DM) im Jahr pro Hund zur Kasse gebeten. Von der
Hundesteuer befreit und einen gut erzogenen Hund? Das
klingt paradiesisch und ist seit 1997 in Wien Realitdt.
Bringen Hundebesitzer ihre Vierbeiner zur Ausbildung in
eine Hundeschule, heißt die staatliche Belohnung
Steuernachla_. Werden die Erziehungskurse nachweislich
erfolgreich absolviert, kvnnen Frauchen oder Herrchen ganz
von der Steuer befreit werden.
Frankreich:
In Frankreich gibt es keine Hundesteuer für ca.10
Millionen Hunde.
Hundesteuer allgemein und Hamburg www.hundekatze.de (c)
Irmgard Klempel Hamburg 2000 |
Nachrichten : Berlin : Stadtleben
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31.08.2000
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Hundesteuer
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Tierärzte
schlagen Besteuerung nach Gewicht vor
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Höchstsatz für
gefährliche Tiere, aber Steuerbefreiung für kleine Exemplare
- Versicherungspflicht gefordert |
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Werner Schmidt |
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Die Berliner
Tierärztekammer schlägt eine gewichtsabhängige Besteuerung
von Hunden mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilo vor. Den
Höchststeuersatz sollten die Halter zahlen, deren Tieren
eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit nachgewiesen
werden könne, sagte Kammerpräsident Klaus Lüdcke gegenüber
dem Tagesspiegel. Gleichzeitig sollte eine Kennzeichnungs-
und Versicherungspflicht eingeführt werden. Die
Kennzeichnung könnte entweder durch die jeweilige
Versicherung erfolgen oder durch das Veterinäramt des
Wohnbezirks.
Rigoros wollen die Tierärzte mit Hunden umgehen, die
jemanden gebissen haben: sofortige Kastration und in
schweren Fällen Tötung des Tiers, sofern es sich als nicht
therapierbar erweise. Ein Hund sollte erzogen sein und sich
unterordnen, denn "die Fähigkeit zur Unterordnung eines
Hundes ist absolute Voraussetzung für seine ordnungsgemäße
Haltung in der Großstadt".
Für kleine Hunde und deren Halter sehen die Tierärzte
dagegen Erleichterungen vor. So sollten diese Tiere von der
Steuerpflicht ausgenommen werden und keinem generellen
Leinen- und Maulkorbzwang unterworfen werden. Gleichzeitig
sollten an den Schulen Informationsveranstaltungen über
Hundehaltung stattfinden. Themen könnten beispielsweise
Tierschutz, Tierverhalten und die Bedeutung des Hundes für
den Menschen sein.
Seit Anfang Juli die Hundeverordnung in der Stadt
verschärft wurde, stellte die Polizei fast 80 Tiere sicher.
Wegen so genannten Hundealarms rückten die Funkwagen 1350
Mal aus, und die speziell geschaffenen Interventionsteams
hatten über 90 Einsätze. Die Tierärztekammer distanziert
sich "von den unvernünftigen, verantwortungslosen
Mitmenschen, die meinen, mit einem Hund als Waffe in der
Gesellschaft einen besseren Stand zu haben". Gefordert wird
in diesem Zusammenhang "die harte Hand der Polizei gegen
diejenigen, die das Zusammenleben in der Stadt gefährden".
Klaus Lüdcke sieht aber auch die Gefahr, dass Berlin
seinen Ruf als hundefreundlichste Stadt Deutschlands
verliert, wenn "Dackel und andere harmlose Familienhunde
bespuckt oder mit Steinen beworfen werden". Er wünscht sich
auch ein Ende der Diskriminierung von Hundehaltern: "Viele
Hundebesitzer, die jahrelang ihre Tiere vernünftig,
menschenfreundlich und vor allem stadtverträglich gehalten
haben, trauen sich mittlerweile kaum noch auf die Straße."
Die Mehrzahl der sogenannten Kampfhunde sei
sozialverträglich, die meisten seien sogar sehr
liebebedürftig. Allerdings sei ein Tier, das einmal auf
Aggression trainiert wurde, nicht umzutrainieren, sagt der
Tierarzt.
Probleme bereiten Lüdcke zufolge besonders große Hunde,
also Tiere, die ausgewachsen mehr als 20 Kilo auf die Waage
bringen. Die Zahl der Halter, die ungenügende Erfahrungen
und Fachkenntnisse im Umgang mit Hunden hätten und keine
Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer nähmen, sei gestiegen.
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Vervffentlicht von
FDP Rodgau
Druckversion
Diskutieren!
Offener Brief an den Magistrat der Stadt
Rodgau
Abschaffung von Bagatellsteuern, insbesondere der Hundesteuer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der immer höheren steuerlichen Belastung der
Rodgauer " Bürger fordern wir,die FDP " Rodgau, den Magistrat
der Stadt " Rodgau auf, der Stadtverordnetenversammlung
schnellstmöglich Vorschläge zur steuerlichen Entlastung
Rodgauer " Bürger zu unterbreiten.
Im Rahmen der steuerlichen Kompetenzen der Stadt " Rodgau
bietet sich hier die Streichung von Bagatellsteuern als
positiver Lösungsansatz an.
Die FDP " Rodgau fordert daher die Abschaffung der Hundesteuer.
Als ersten Schritt und als Beleg einer, den Bürger im
Mittelpunkt sehenden Politik,fordern wir die Rücknahme der zur
Zeit um das 20-fach höheren Strafsteuer für
sog. " Gefährliche Hunde " auf die Höhe, der in Rodgau allgemein
gültigen Hundesteuer noch in dieser Wahlperiode.
Nach der vom Innenminister vorgelegten Landes " Hunde "
Verordnung haben die im Rodgau gehaltenen Hunde, bis auf wenige
Ausnahmen, alle Kriterien erfüllt, um als nicht gefährlich
eingestuft zu werden.
Es ist somit nicht hinzunehmen und einer Demokratie abträglich,
Mitbürger, zumal sie nach der neuen, verschärften
Hundeverordnung bewiesen haben, daß sie zu den
verantwortungsvollsten Hundehaltern gehören, zu diskriminieren.
Diese, wegen ihrer Liebe zu bestimmten Hunderassen, mit einer
durch nichts zu begründenden, willkürlich festgelegten
Strafsteuer zu belegen.
Selbstverständlich sehen wir keinen Grund, bei erwiesener
Gefährlichkeit des Hundes, von einer erhöhten Hundesteuer
abzusehen, insbesondere dann nicht, wenn die vom hessischen
Innenminister geforderten Tests nicht bestanden wurden oder eine
rechtskräftige Verurteilung des Halters vorliegt.
Die FDP " Rodgau erwartet eine schnelle und positive Reaktion
des
Rodgauer " Magistrates.
Für die FDP " Rodgau
mit freundlichen Grüßen
Heino Reckliess Tino Schwenk Armin Hönig
12.10.2000
Pressemitteilungen
des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen
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Datum: 29. Mai 2001
Höhere Hundesteuer
für gefährliche Hunde ist rechtmäßig
Der 14. Senat des
Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit
Beschluss vom 15. Mai 2001 die von der Halterin eines
Bullterrier-Staffordshire-Mischlings beabsichtigte Beschwerde
gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom
8. März 2001 nicht zugelassen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
hatte in einem Eilverfahren gegen die Hundehalterin entschieden.
Diese hatte sich gegen einen Hundesteuerbescheid gewandt, mit
dem die Stadt Essen auf Grund ihrer am 1. Oktober 2000 in Kraft
getretenen Hundesteuersatzung eine monatliche Hundesteuer von
138,-- DM für den als "gefährlich" eingestuften Hund festgesetzt
hatte. Die Hundehalterin wollte nur die für einen nicht
gefährlichen Hund anfallende Steuer von 23,-- DM monatlich
akzeptieren.
Das Oberverwaltungsgericht hat die
ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
bestdtigt. Zur Begründung hat es ausgefährt: Die Stadt sei
berechtigt, für "gefährliche Hunde" eine erhöhte Hundesteuer zu
erheben und auf diese Weise neben der Erzielung von Einnahmen
auch den Zweck zu verfolgen, das Halten von gefährlichen Hunden
einzudämmen. Welche Hunde "gefährliche Hunde" seien und dem
erhöhten Steuersatz unterlägen, könne die Stadt in der
Hundesteuersatzung durch Bezugnahme auf die in der Anlage 1 zur
Landeshundeverordnung genannten Hunderassen regeln. Sie könne
der vom Landesrecht vorgegebenen Typisierung folgen und brauche
nicht von sich aus weitere, eigene Untersuchungen darüber
anzustellen, ob diese Typisierung sachgerecht sei oder weitere
Hunderassen, etwa der deutsche Schäferhund, als "gefährlich"
einzustufen seien.
Der Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Az.: 14 B 472/01
Pressearchiv 2. Quartal 2000
447/5/2000 - Düsseldorf, 10. Mai 2000
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Erhöhte Hundesteuer für Pitbull & Co. Innenminister
hat Erlass an Kommunen auf den Weg gebracht Behrens schldgt
Maulkorbpflicht vor
Das Innenministerium teilt mit:
Innenminister Dr. Fritz Behrens hat heute (10.05.2000) per
Erlass die nordrhein-westfdlischen Stddte und Gemeinden über den
Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zu gefährlichen
Hunden (Kampfhunden) informiert. Vor allem wies der Minister die
Kommunen ausdrücklich auf die Empfehlung hin, von der
Mvglichkeit der Erhebung einer erhvhten Hundesteuer für
gefdhrliche Hunde Gebrauch zu machen. Mehrere Stddte in
Nordrhein-Westfalen erheben bereits eine höhere Steuer für
gefdhrliche Hunde: Darunter Bonn, Langenfeld, Paderborn und
Solingen. Weitere Kommunen planen sie.
Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 19. Januar 2000 habe
Klarheit darüber gebracht, dass eine speziell für so genannte
Kampfhunde-Arten (u. a. Bullterrier, Pitbull-Terrier, Mastino,
Bandog) eingeführte hvhere Hundesteuer rechtens ist und nicht
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstv_t. Auch Hundehalter,
die schon ldnger eine der festgelegten Hunderassen besitzen,
müssen eine erhvhte Steuer nachtrdglich akzeptieren.
Behrens: Es ist klar, dass eine Anhebung der Hundesteuer für
Pitbull & Co. nur ein Schritt von vielen ist, die nach dem
IMK-Katalog von Maßnahmen mvglich sind. Eine Planung der Details
zu Halter-Erlaubnis (Hundeführerschein) sei in Arbeit und werde
unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft mit dem Innenministerium abgestimmt.
Innenminister Behrens schlägt zusdtzlich eine Maulkorb- und
Anleinpflicht für gefährliche Hunde vor. Behrens: Vor allem für
Bullterrier, die mit den Besitzern im öffentlichen Nahverkehr
mitfahren, sollte das vorgeschrieben sein. Auch sei es sinnvoll,
das Führen eines als gefährlich eingestuften Hundes Personen
erst ab 18 Jahren zu erlauben. Außerdem sollte das Gassi-Gehen
mit mehreren gefdhrlichen Tieren zur gleichen Zeit untersagt
werden, so Behrens.
Hinweis für die Redaktionen: Der IMK-Beschluss zu
gefdhrlichen Hunden ist im Internet unter
http://www.im.nrw.de/imkonferenz/index.htm zu finden.
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