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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Zur Situation: Gerichtsverhandlung am 31.01.02, in 10557 Berlin-Tiergarten

* Bissige Bilanz, Hartmut Perschau!

* Erhöhte Steuer für "Kampfhunde" zulässig

*usw usw. hier insgesamt mal einige Aussagen und Artikel über Hundesteuer!

zusammengestellt von Kerstin


From: Edwino v. Fee
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Subject: Maulkorbzwang

 
Zur Situation: Gerichtsverhandlung am 31.01.02, in 10557 Berlin-Tiergarten

Ca. im Juni 1993 bekam die Pitbull-Hündin – Frieda (von meinem Freund Mex S.) Babys. Mex wohnt zu diesem Zeitpunkt im gleichem Haus wie ich und ich habe die Hunde des öfteren betreut.

Frieda wurde damals von einem Jagdhundmix begattet; Fee ist also ein Pitbull-Jagdhundmix.

Wie auch immer, für mich war klar, dass ich keine Hund haben möchte und schon gar nicht in der Stadt.

Mex hatte Fee schon vergeben, die Person kam dann aber nicht. Fee hat mich geliebt und mir des öfteren vermittelt, dass sie gerne zu mir möchte.

Und es kam dann der Tag, an dem ich zu Fee sagte:" OK." Danach gab es natürlich kein zurück mehr. Ich kenne Fee von Anfang und weiß alles was mit ihr passiert ist. Fee wurde von mir lieb erzogen und hat sich super entwickelt.

Von 1994 bis 2000 ist Fee in meinem damaligen Café Mistral aufgewachsen, in welchem am Nachmittag regelmässig Kinder und in der Nacht regelmässig angetrunkene Gäste waren.

Als Ende 1994 klar war, dass Fee nicht mehr auf die Strasse läuft und auch alle anderen wichtigen Erziehungsmassnahmen erfolgreich abgeschlossen waren, nahm ich Fee auch nicht mehr an die Leine.

Kinder zogen Fee am Ohr und angetrunkene Leute traten ihr auf die Füsse, Fee reagierte stets gelassen.

Im Mistral gab es in regelmässigen Abständen Situationen, in denen ich penetrant nervende, betrunkene Personen hinausweisen musste. Fee hat sich in solchen Situationen, auch wenn es zu einem Handgemenge kam, nicht eingemischt.

Als Fee drei Jahre alt war, hat sie eine Person, nach dem Diese mich über längere Zeit hinweg immer wieder massiv körperlich angegriffen hat, in den Arm gezwickt und sich unmittelbar danach in einen Abstand von mehreren Metern wieder ruhig hingesetzt, die Situation weiter beobachtet und nicht nochmal eingegriffen.

Fee mischt sich nicht ein wenn ich Streit habe, und das soll sie auch nicht, im Extremfall beschützt sie mich aber selbstverständlich.

Als ich das Café Mistral aus wirtschaftlichen Gründen im Januar 2000 aufgab, war ich zunächst von der Sozialhilfe abhängig.

Weil nun 2000 ein Pitbull von einer Person, welche sich diesen Hund aus Prestigegründen zugelegt hatte und ihn auch dementsprechend übel erzogen hatte, in Hamburg ein Kind tötet, werde ich dazu verurteilt, Fee an der Leine zu führen und ihr einen Maulkorb anzulegen.

Fee ist zu diesem Zeitpunkt umgerechnet ca. 50 Jahre alt.

Weiterhin wird von mir als Sozialhilfeempfänger verlangt, dass ich damit verbundene Kosten i.H.v. 500,00 DM irgendwie irgendwo auftreibe. Ein Antrag auf Befreiung dieser Kosten wird abgelehnt.

Obwohl mir in einem Gutachten von einem Sachverständigen bescheinigt wird, dass Fee ein ungefährlicher, kinderfreundlicher Hund ist, wird von mir verlangt, dass ich Fee an die Leine nehme, ihr einen Maulkorb anlege und die Gutachterkosten i.H.v. 300,00 DM übnernehme.

Ich führe Fee seitdem an der Leine und ich kann sehen und fühlen, dass sie deswegen traurig ist. Wenn ein Hund frei herumläuft und Gerüche einsaugt, bedeutet dass für ihn aktives Leben. Wenn ich also einen Hund stets an der Leine führe, ist dies für ihn eine erhebliche Aktivitätseinschränkung. Die Anlegung eines Maulkorbes betrachte ich (spez. in Fee´s Fall) als eine für mich und Fee unzumutbare Tierquälerei. Fee ist freilaufend und ohne Maulkorb keine Gefahr für Zweibeiner, sie versteht was ich ihr sage und befolgt meine Kommandos. Ein Kommandowort zum Jagen oder Angreifen von Lebewesen habe ich ihr nicht beigebracht.

Wenn ein Hund versaut wurde, so wie ein zweibeiniger Mörder, Vergewaltiger, Schläger etc., muss er natürlich einen Maulkorb tragen.

Als ich mit Fee an einer kurzen (ca. 50 cm) Leine die Warschauer Straße entlang ging, wurde ich von zwei Polizeibeamten angesprochen und angezeigt.

Da ich mich weigere, diesbezüglich eine Geldstrafe i.H.v. 500,00 DM zu zahlen, gibt es deswegen jetzt eine Gerichtsverhandlung.

Ähnliche für Individuen unzumutbare Ungerechtigkeiten gibt es wegen einer allgemeinen, oberflächlichen, unsensiblen Betrachtungsweise in allen Lebensbereichen.

Da diese Art der Vorgehensweise weder dem Begriff „Zivilisation" noch dem Begriff „Fortschritt" zuzuordnen ist, bin ich bemüht, in diesem meinem Fall einen Präzedenzfall zu schaffen.

Ich bin der Meinung, dass eine Gesellschaft, welche von sich behauptet zivilisiert zu sein, bestrebt sein sollte, für den Einzelnen tragische Unzumutbarkeiten auszuschliessen.

Ich habe dazu noch einiges aufgeschrieben und wer mehr über die Story wissen, oder Fee und mich kennenlernen möchte, kann mich unter Tel.: 0179 2819487 oder per e-mail kontakten.

Die Gerichtsverhandlung ist am :

Der Termin der Gerichtsverhandlung (vorher 31.01.) wurde verlegt!!!!!

Neuer Termin ist am

07. März 2002 um 13.30 Uhr

Der Ort ist unverändert

in der

Kirchstr. 6, Berlin-Tiergarten

Stock IV, Raum 4007

Dankeschön *

Hau *

Edwino v. Fee


Bissige Bilanz, Hartmut Perschau!

WOCHE-Autor Lars Kruse über einen Finanzsenator, der sich mit Hunden anlegt

Dem Bundesland Bremen, dem Sie als Finanzsenator dienen, muss es sehr schlecht gehen. So schlecht, dass es sich schon gar nicht mehr lohnt, die Steuerfahnder mit den Bilanzen irgendwelcher Betriebe zu beschdftigen. Wo Zweibeiner nichts erwirtschaften, was am Fiskus vorbeigeschmuggelt werden soll, müssen eben andere strenger beobachtet werden. Um die Hundesteuer-Gerechtigkeit sollen sich die offenbar gelangweilten Beamten künftig kümmern.

In der Praxis sehen wir Horden von Pudeln, Afghanen (sind das nicht überhaupt Ausldnder?) und Mischlingen (sind die nicht überhaupt verddchtig?) über die Weserwiesen toben, verfolgt von mit Frolic-Paketen bewaffneten Beamten, die auch noch ausreichend Puste haben zu rufen: ,Halt, sofort stehen bleiben, Hundemarken-Patrouille!" Ob man Zdhne fletschende Kampfhunde so wirklich dazu bringen kann, sich widerstandslos einer Halsbandkontrolle zu unterwerfen? Es droht eine Flut von Umschulungen, wenn die Fahnder plvtzlich alle zur Post wechseln wollen - da wissen sie dann wenigstens, wer am Gartentor kldfft.

Der stddtische Tierschutzverein knurrt auch schon. Auf Zugdnge, die wegen Geldmangels - womvglich in Folge von Denunziation durch ldrmempfindliche Nachbarn - ihr vertrautes Heim verlassen müssen, ist man dort, wo bereits \berbelegung herrscht, nicht erpicht. Sie sehen: Auf dem Weg, der CDU wieder mehr soziale Wdrme einzuhauchen, kvnnte die erzwungene multikulturelle Gesellschaft auf engstem Zwinger-Raum am Ende jene Hand bei_en, die den Pinschern an Futter und Fell will. Denn die vereinsamten Senioren werden sich am 6. Juni, wenn in Bremen gewdhlt wird, noch erinnern, wer ihnen das Liebste genommen hat.

Auch finanztechnisch macht die Aktion wenig Sinn. Die Kosten für den Massenimport von Clomicalm, einem bei Trennungsangst empfohlenen Antidepressivum für Hunde aus den USA, das wohl allein die gro_e bremische Hundedepression von 1999 im Zaum halten kvnnte, übersteigen am Ende die gestiegenen Steuereinnahmen. Sagen Sie bitte nicht, wir hdtten Sie nicht gewarnt, wenn Sie bald in dunkelster Nacht auf einen frustrierten herrenlosen Mastino treffen!


BVerwG
2000-01-19
11 C 8.99
Rechtsbereich/Normen: Kommunalrecht
Einstellung in die Datenbank: 2000-02-14
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: Pressemitteilung, Nr. 1/2000
 

Erhöhte Steuer für "Kampfhunde" zulässig

Muß ein Hundehalter nur deshalb eine höhere Hundesteuer bezahlen, weil sein Tier einer sog. "Kampfhundrasse" angehört, so ist dies rechtmäßig.

Der Kläger hält seit mehreren Jahren einen Bullterrier. Damit handelt es sich, entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Roßlau, um einen sog. "Kampfhund" für den eine erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist. Die Stadt forderte daher eine Hundesteuer in Höhe von 720 DM jährlich. Der Kläger hielt dies jedoch für ungerecht, denn für jede andere Rasse hätte er nur 90 DM berappen müssen. Das VG und das OVG teilten diese Auffassung. Denn nach ihrer Meinung sei eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der verschiedenen Hunderassen mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch anders. Denn zum einen sei die Hundesteuer eine sog. "örtliche Aufwandsteuer", die von den Gemeinden erhoben werden dürfe und daher nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliege. Und zum anderen sei es erlaubt, daß die Gemeinde mit dieser Steuer auch einen "Lenkungszweck" verfolgt also beispielsweise die Hundehaltung eindämmen möchte.


Hauptausschuss beschloss Erhöhung der Hundesteuer / Wesenstest stuft gefährliche Tiere niedriger ein


Hunde bald teurer
(RP). Hunde in Remscheid kosten ihre Besitzer ab dem kommenden Jahr mehr Geld. Der Hauptausschuss beschloss gestern die Neufassung der Hundesteuersatzung. Danach muss ein Hundehalter künftig 108 Euro für ein Tier zahlen. Hat er zwei Hunde, erhöht sich der Betrag auf 120 Euro, bei drei und mehr Hunden wird eine Steuer von 132 Euro je Hund fällig. Neu ist, dass eine besondere Steuer auf Hunde erhoben wird, die nach der Landeshundeverordnung als gefdhrlich eingestuft werden. Für diese Tiere muss ein Halter 600 Euro im Jahr zahlen. Mit diesen Sätzen nähere man sich denen der Nachbarstädte an, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
 

Der Hauptausschuss stimmte dem Antrag der CDU-Fraktion zu, dass gefdhrlich Hunde, die den so genannte Wesenstest positiv abschließen, wie "normale" Hunde gewertet werden. SPD und Wählergemeinschaft sprachen sich gegen die Steuererhvhung aus. Die Stadt verspricht sich rund 150 000 Mark an Mehreinnahmen, die dazu dienen sollen, die prekäre Haushaltslage zu verbessern.


Hundesteuer
 
Ab dem 1. Januar 2000 wird die Hundesteuer erhöht

Begründete Forderung der Tierärzte in der Bürgerschaft, die
Hundesteuer nicht zu erhöhen, blieb erfolglos

Die Bürgerschaft beschloss mit den Stimmen der CDU/Bündnis 90/Grüne (Mehrheit)die Hundesteuer ab dem 1. Januar 2000 um 6,14 auf nunmehr 43 /Jahr zu erhöhen. Für die SPD und die PDS machten beide Tierärzte Dr. Seils und Dr. Schrvder die besondere soziale Funktion, die ein Hund für viele ältere und alleinstehende Menschen hat, geltend. Sie forderten, die Hundesteuer, die die mit der Hundehaltung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungskraft besteuern soll, nicht zu erhöhen.

Zugleich verwies Dr. Schröder auf das ohnehin schon hohe Greifswalder Niveau privater Ausgaben, wie Mieten, Busfahrscheine, Müllgebühren und andere. Auch vergrößere eine Erhöhung der Hundesteuer nicht unbedingt die Bereitschaft der Bürger, ihre Hunde ordnungsgemaß anzumelden. Schätzungsweise zahlt nur die Hälfte der Hundehalter für ihre Vierbeiner auch tatsächlich Hundesteuer.

Die Gefahr, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, ist allerdings nicht sehr gross: In der Stadtverwaltung ist nur eine Planstelle dafür vorgesehen, dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Das brisante Thema Kampfhunde spielte weder in der Vorlage der Verwaltung noch in den Beitrdgen der Fraktionen eine Rolle. Offensichtlich reichten der Unmut und die Angst vieler Bürger über die Gefahren, die von diesen Tieren ausgehen, noch nicht aus, um einen entsprechenden öffentlichen Druck auf die Mitglieder der Bürgerschaft und die Verwaltung auszuüben, hier notwendige Regelungen zu schaffen.

Rudi Duschek


Ein Leben mit Tieren
HUNDESTEUER - Deutschland und Nachbarn  
Erstmals tauchte die Idee zu einer Hundesteuer Mitte des 18. Jahrhunderts in England auf. Preußen führte 1810 eine Hundesteuer als Luxussteuer ein. Damals wurden auch "Kuriositdten" wie Nachtigallen, Enten, Katzen, Klaviere, Pferdeschlitten und das Halten von Dienstboten besteuert. Bayern nannte diese Steuer 1876 "Nutzungsgebühr" und seit der Weimarer Republik ist sie eine vrtliche Abgabe. Seitdem muß für die Hundehaltung in Deutschland bezahlt werden.

Heute leben in Deutschland schätzungsweise 4,5 Millionen Hunde und jeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, sein Tier bei der Gemeinde oder der Stadt zu melden. Diese Steuer ist aber nicht zweckgebunden, d.h. sie wird weder für die Beseitigung der unschvnen Hinterlassenschaften der Stadthunde eingesetzt, noch für Tierschutzbelange oder die vrtlichen Tierheime. Die Hundesteuer dient allein dazu, die leeren Kassen der Stddte zu füllen und den Einwohnern die Hundehaltung zu vermiesen.
Hunde: Eine willkommene Einnahmequelle, die sich durch die Einnahmen aus den erhvhten Steuerabgaben für gefdhrliche Hunde noch erhöht. Schdtzungsweise bringen schon die normal steuerpflichtigen Hunde bundesweit  250 Millionen Mark in die Staatskassen..

Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, d.h. die Gemeinden bestimmen die Hvhe ihrer Hundesteuer in einem gewissen Rahmen selbst.

Auf Helgoland kostet ein Hund pro Jahr beispielsweise 500 DM, in Köln 276 DM und in ländlichen Gebieten liegt der niedrigste Satz  bei knapp 40 DM.

Schweiz: Wdhrend bei uns die Hundesteuerabgaben nach oben klettern, haben unsere Nachbarn in der Schweiz, Graubünden, die seit 1871 bestehende kantonale Hundesteuer abgeschafft und verzichten auf die Erhebung von 4 Franken im Jahr. 

Österreich: In Wien wird der Hundehalter mit 600 ATS (= 87,50 DM) im Jahr pro Hund zur Kasse gebeten. Von der Hundesteuer befreit und einen gut erzogenen Hund? Das klingt paradiesisch und ist seit 1997 in Wien Realitdt. Bringen Hundebesitzer ihre Vierbeiner zur Ausbildung in eine Hundeschule, heißt die staatliche Belohnung Steuernachla_. Werden die Erziehungskurse nachweislich erfolgreich absolviert, kvnnen Frauchen oder Herrchen ganz von der Steuer befreit werden.              

Frankreich: In Frankreich gibt es keine Hundesteuer für ca.10 Millionen Hunde.

Hundesteuer allgemein und Hamburg www.hundekatze.de (c) Irmgard Klempel Hamburg 2000


Nachrichten : Berlin : Stadtleben
31.08.2000
 
 
 
 
Hundesteuer
 
 
Tierärzte schlagen Besteuerung nach Gewicht vor
 
Höchstsatz für gefährliche Tiere, aber Steuerbefreiung für kleine Exemplare - Versicherungspflicht gefordert
 
Werner Schmidt
 
Die Berliner Tierärztekammer schlägt eine gewichtsabhängige Besteuerung von Hunden mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilo vor. Den Höchststeuersatz sollten die Halter zahlen, deren Tieren eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit nachgewiesen werden könne, sagte Kammerpräsident Klaus Lüdcke gegenüber dem Tagesspiegel. Gleichzeitig sollte eine Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht eingeführt werden. Die Kennzeichnung könnte entweder durch die jeweilige Versicherung erfolgen oder durch das Veterinäramt des Wohnbezirks.

Rigoros wollen die Tierärzte mit Hunden umgehen, die jemanden gebissen haben: sofortige Kastration und in schweren Fällen Tötung des Tiers, sofern es sich als nicht therapierbar erweise. Ein Hund sollte erzogen sein und sich unterordnen, denn "die Fähigkeit zur Unterordnung eines Hundes ist absolute Voraussetzung für seine ordnungsgemäße Haltung in der Großstadt".

Für kleine Hunde und deren Halter sehen die Tierärzte dagegen Erleichterungen vor. So sollten diese Tiere von der Steuerpflicht ausgenommen werden und keinem generellen Leinen- und Maulkorbzwang unterworfen werden. Gleichzeitig sollten an den Schulen Informationsveranstaltungen über Hundehaltung stattfinden. Themen könnten beispielsweise Tierschutz, Tierverhalten und die Bedeutung des Hundes für den Menschen sein.

Seit Anfang Juli die Hundeverordnung in der Stadt verschärft wurde, stellte die Polizei fast 80 Tiere sicher. Wegen so genannten Hundealarms rückten die Funkwagen 1350 Mal aus, und die speziell geschaffenen Interventionsteams hatten über 90 Einsätze. Die Tierärztekammer distanziert sich "von den unvernünftigen, verantwortungslosen Mitmenschen, die meinen, mit einem Hund als Waffe in der Gesellschaft einen besseren Stand zu haben". Gefordert wird in diesem Zusammenhang "die harte Hand der Polizei gegen diejenigen, die das Zusammenleben in der Stadt gefährden".

Klaus Lüdcke sieht aber auch die Gefahr, dass Berlin seinen Ruf als hundefreundlichste Stadt Deutschlands verliert, wenn "Dackel und andere harmlose Familienhunde bespuckt oder mit Steinen beworfen werden". Er wünscht sich auch ein Ende der Diskriminierung von Hundehaltern: "Viele Hundebesitzer, die jahrelang ihre Tiere vernünftig, menschenfreundlich und vor allem stadtverträglich gehalten haben, trauen sich mittlerweile kaum noch auf die Straße." Die Mehrzahl der sogenannten Kampfhunde sei sozialverträglich, die meisten seien sogar sehr liebebedürftig. Allerdings sei ein Tier, das einmal auf Aggression trainiert wurde, nicht umzutrainieren, sagt der Tierarzt.

Probleme bereiten Lüdcke zufolge besonders große Hunde, also Tiere, die ausgewachsen mehr als 20 Kilo auf die Waage bringen. Die Zahl der Halter, die ungenügende Erfahrungen und Fachkenntnisse im Umgang mit Hunden hätten und keine Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer nähmen, sei gestiegen.


Offener Brief / Abschaffung der Hundesteuer

Vervffentlicht von FDP Rodgau

Druckversion      Diskutieren!

Offener Brief an den Magistrat der Stadt Rodgau

Abschaffung von Bagatellsteuern, insbesondere der Hundesteuer.


Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der immer höheren steuerlichen Belastung der
Rodgauer " Bürger fordern wir,die FDP " Rodgau, den Magistrat
der Stadt " Rodgau auf, der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich Vorschläge zur steuerlichen Entlastung
Rodgauer " Bürger zu unterbreiten.

Im Rahmen der steuerlichen Kompetenzen der Stadt " Rodgau
bietet sich hier die Streichung von Bagatellsteuern als
positiver Lösungsansatz an.

Die FDP " Rodgau fordert daher die Abschaffung der Hundesteuer.

Als ersten Schritt und als Beleg einer, den Bürger im Mittelpunkt sehenden Politik,fordern wir die Rücknahme der zur Zeit um das 20-fach höheren Strafsteuer für
sog. " Gefährliche Hunde " auf die Höhe, der in Rodgau allgemein gültigen Hundesteuer noch in dieser Wahlperiode.

Nach der vom Innenminister vorgelegten Landes " Hunde " Verordnung haben die im Rodgau gehaltenen Hunde, bis auf wenige Ausnahmen, alle Kriterien erfüllt, um als nicht gefährlich eingestuft zu werden.

Es ist somit nicht hinzunehmen und einer Demokratie abträglich, Mitbürger, zumal sie nach der neuen, verschärften Hundeverordnung bewiesen haben, daß sie zu den verantwortungsvollsten Hundehaltern gehören, zu diskriminieren.
Diese, wegen ihrer Liebe zu bestimmten Hunderassen, mit einer durch nichts zu begründenden, willkürlich festgelegten Strafsteuer zu belegen.

Selbstverständlich sehen wir keinen Grund, bei erwiesener Gefährlichkeit des Hundes, von einer erhöhten Hundesteuer abzusehen, insbesondere dann nicht, wenn die vom hessischen Innenminister geforderten Tests nicht bestanden wurden oder eine rechtskräftige Verurteilung des Halters vorliegt.

Die FDP " Rodgau erwartet eine schnelle und positive Reaktion des
Rodgauer " Magistrates.



Für die FDP " Rodgau

mit freundlichen Grüßen



Heino Reckliess Tino Schwenk Armin Hönig


12.10.2000


Pressemitteilungen
des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen


Datum: 29. Mai 2001

Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde ist rechtmäßig

Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 15. Mai 2001 die von der Halterin eines Bullterrier-Staffordshire-Mischlings beabsichtigte Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. März 2001 nicht zugelassen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in einem Eilverfahren gegen die Hundehalterin entschieden. Diese hatte sich gegen einen Hundesteuerbescheid gewandt, mit dem die Stadt Essen auf Grund ihrer am 1. Oktober 2000 in Kraft getretenen Hundesteuersatzung eine monatliche Hundesteuer von 138,-- DM für den als "gefährlich" eingestuften Hund festgesetzt hatte. Die Hundehalterin wollte nur die für einen nicht gefährlichen Hund anfallende Steuer von 23,-- DM monatlich akzeptieren.

Das Oberverwaltungsgericht hat die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestdtigt. Zur Begründung hat es ausgefährt: Die Stadt sei berechtigt, für "gefährliche Hunde" eine erhöhte Hundesteuer zu erheben und auf diese Weise neben der Erzielung von Einnahmen auch den Zweck zu verfolgen, das Halten von gefährlichen Hunden einzudämmen. Welche Hunde "gefährliche Hunde" seien und dem erhöhten Steuersatz unterlägen, könne die Stadt in der Hundesteuersatzung durch Bezugnahme auf die in der Anlage 1 zur Landeshundeverordnung genannten Hunderassen regeln. Sie könne der vom Landesrecht vorgegebenen Typisierung folgen und brauche nicht von sich aus weitere, eigene Untersuchungen darüber anzustellen, ob diese Typisierung sachgerecht sei oder weitere Hunderassen, etwa der deutsche Schäferhund, als "gefährlich" einzustufen seien.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Az.: 14 B 472/01


Pressearchiv 2. Quartal 2000

447/5/2000 - Düsseldorf, 10. Mai 2000

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Erhöhte Hundesteuer für Pitbull & Co.  Innenminister hat Erlass an Kommunen auf den Weg gebracht Behrens schldgt Maulkorbpflicht vor

Das Innenministerium teilt mit:

Innenminister Dr. Fritz Behrens hat heute (10.05.2000) per Erlass die nordrhein-westfdlischen Stddte und Gemeinden über den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zu gefährlichen Hunden (Kampfhunden) informiert. Vor allem wies der Minister die Kommunen ausdrücklich auf die Empfehlung hin, von der Mvglichkeit der Erhebung einer erhvhten Hundesteuer für gefdhrliche Hunde Gebrauch zu machen. Mehrere Stddte in Nordrhein-Westfalen erheben bereits eine höhere Steuer für gefdhrliche Hunde: Darunter Bonn, Langenfeld, Paderborn und Solingen. Weitere Kommunen planen sie.

Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 19. Januar 2000 habe Klarheit darüber gebracht, dass eine speziell für so genannte Kampfhunde-Arten (u. a. Bullterrier, Pitbull-Terrier, Mastino, Bandog) eingeführte hvhere Hundesteuer rechtens ist und nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstv_t. Auch Hundehalter, die schon ldnger eine der festgelegten Hunderassen besitzen, müssen eine erhvhte Steuer nachtrdglich akzeptieren.

Behrens: Es ist klar, dass eine Anhebung der Hundesteuer für Pitbull & Co. nur ein Schritt von vielen ist, die nach dem IMK-Katalog von Maßnahmen mvglich sind. Eine Planung der Details zu Halter-Erlaubnis (Hundeführerschein) sei in Arbeit und werde unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft mit dem Innenministerium abgestimmt.

Innenminister Behrens schlägt zusdtzlich eine Maulkorb- und Anleinpflicht für gefährliche Hunde vor. Behrens: Vor allem für Bullterrier, die mit den Besitzern im öffentlichen Nahverkehr mitfahren, sollte das vorgeschrieben sein. Auch sei es sinnvoll, das Führen eines als gefährlich eingestuften Hundes Personen erst ab 18 Jahren zu erlauben. Außerdem sollte das Gassi-Gehen mit mehreren gefdhrlichen Tieren zur gleichen Zeit untersagt werden, so Behrens.

Hinweis für die Redaktionen: Der IMK-Beschluss zu gefdhrlichen Hunden ist im Internet unter http://www.im.nrw.de/imkonferenz/index.htm zu finden.

 

 

 

 

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eben sein. Auch sei es sinnvoll, das Führen eines als gefährlich eingestuften Hundes Personen erst ab 18 Jahren zu erlauben. Außerdem sollte das Gassi-Gehen mit mehreren gefdhrlichen Tieren zur gleichen Zeit untersagt werden, so Behrens.

Hinweis für die Redaktionen: Der IMK-Beschluss zu gefdhrlichen Hunden ist im Internet unter http://www.im.nrw.de/imkonferenz/index.htm zu finden.

 

 

 

 

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