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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Neues aus Olfen


Neues aus Olfen

Wie üblich gibt es wieder mehrere Versionen.
Würden wir die Nachricht von DDD zu Olfen nicht veröffentlichen, so würde man uns vorwerfen, aus Neid und Mißgunst Informationen zu unterdrücken.
Würden wir nur die Version von DDD veröffentlichen, so würde man uns vorwerfen, uns nicht um Objektivität zu bemühen, obwohl wir weitere Informationen haben.

Also veröffentlichen wir alle Versionen ohne Kommentar, und jeder, der des Lesens und Denkens fähig ist und Interesse daran hat, kann sich sein eigenes Bild machen oder abwarten, zu welchen Ergebnissen die Rechtsmittel führen, die laut Aussage von DDD eingelegt werden sollen.
 
Legende:

D, blaue Schrift: Quelle dominodogs
O, grüne Schrift: Quelle zuständiges Ordnungsamt
P, schwarze Schrift: Quelle Paul Probst
T, braune Schrift, Quelle behandelnder Tierarzt (mit Lizenz für Betäubungsgewehr)
VP, rote Schrift, Quelle Verhaltensprüferin Dr. Seibert
 
 
Olfener Hunde sind wieder bei ihren Besitzern

Olfen/NRW, 28.1.02
 
Wie wir soeben erfahren haben, sind die vor elf Tagen in Olfen beschlagnahmten Hunde Puppy, Tessa und Marlon heute wohlbehalten zu ihren Familien P. und N. zurückgekehrt.
Details zu den Ereignissen von Olfen folgen im Laufe des Abends an dieser Stelle.
Quelle: Dominodogs
 
Chronologie der Ereignisse nach dem Vorfall:
Dominodogs
 
Dienstag, 23. Januar: Am frühen Morgen erreicht uns ein Anruf, dass die Hunde am Mittwoch um 15.30 Uhr getestet werden sollen. Da wir nicht wissen, wer die Hunde testen wird, bemühen wir uns fieberhaft darum, einen neutralen Sachverständigen/Gutachter unserer Wahl an diesem Test teilnehmen zu lassen. Nach stundenlangen Gesprächen finden wir schließlich einen erfahrenen Tester aus Köln und eine diplomierte Ethologin aus Oberhausen.
 
O und P und VP:
den Test führte durch:

Dr. Barbara Seibert
Cappenbergerstr. 24 A
44534 Lünen, nicht Oberhausen
 
 
O:
Der Kontakt zu Frau Dr. Seibert wurde über das Ordnungsamt/Kreisveterinäramt  hergestellt, da Frau DFP kurzfristig absagen mußte.
 
P:
Herr Probst war anwesend beim Wesenstest, Zeuge und half, nahm aber nicht den Test ab. Die von einigen erwähnten Border Collies gehörten Frau Dr. Seibert. Es handelte sich um 2 Hunde der Anlage 1 und einen Hund, welcher als "gefährlicher Hund" im Sinne der LHV eingestuft wurde.
 
VP:
Frau Dr. Seibert bezeichnete den Test als sehr entgegenkommend durchgeführt für die Hunde. 
 
Mittwoch, 24. Januar: Um 10 Uhr wird uns telefonisch mitgeteilt, dass der Termin für den Wesens-/Verhaltenstest um eineinhalb Stunden auf 14 Uhr vorverlegt worden sei. Der Test soll nun auch an einem anderen Ort stattfinden: im Katastrophenschutzgebiet Lette. Nachdem alle von uns Beteiligten telefonisch über die Terminänderung informiert wurden, erreicht uns ein weiterer Anruf: Der Test solle nun doch auf dem Gelände der Tierpension in Nordkirchen stattfinden, in der die drei Hunde untergebracht sind. Dort treffen gegen 14 Uhr dann alle Beteiligten ein. Von den Behörden nehmen an dem Termin neben Mitarbeitern des Ordnungsamtes zwei Veterinäre des Kreises Coesfeld, außerdem die von den Behörden bestellte Gutachterin und der Besitzer der Tierpension teil. Die Halter der drei Hunde, Herr P., seine Tochter P. und deren Lebensgefährte N. werden von sieben Domino-Mitgliedern und dem von uns hinzugebetenen neutralen Gutachter begleitet.
 
An dem Test dürfen nur dieser Gutachter und der Anwalt der Familie P. teilnehmen. Ihm wird allerdings gestattet, die Vorgänge per Videokamera zu dokumentieren. Obwohl sich die Hunde nach mehrtägiger Trennung von ihren Haltern und den überaus dramatischen Ereignissen vom 17. Januar sicherlich in einem emotional sehr angespannten Zustand befinden, bestehen alle drei Hunde den Test.
 
O und VP:
Puppy, American Staffordshire, bestand den Test fast ohne Beanstandung.
 
Hündin Tessa, die aus einem Tierheim in die Familie P. kam, verhält sich etwas schüchterner bzw. zurückhaltender.

O und VP:
Tessa ist ein "gefährlicher Hund", sehr ängstlich und aus dieser Ängstlichkeit heraus aggressiv, Angstbeißer, dies wurde im Gutachten festgehalten.

 
Deutlich unter dem Eindruck der schlimmen Ereignisse vom 17. Januar steht jedoch Marlon: Der Rüde, der bei dem Polizeieinsatz einen Streifschuss erlitten hatte
 
O und VP:
Marlon ist ein Anlage 1 Hund, der Sohn von Puppy, sehr ängstlich, wurde vermutlich von einem Polizeibulli angefahren und ist nicht verletzt, er hat KEINEN Streifschuss.
 
und zudem noch mit einem Auto angefahren worden war, erweist sich als überaus ängstlich. Als sich die Sachverständige nach dem Test auf dem Gelände der Tierpension auch ein Bild davon machen will, welches Territorialverhalten die drei Hunde in ihrer gewohnten Umgebung an den Tag legen, ist Marlon - panisch vor Angst - nicht dazu zu bewegen, auf dem Grundstück der Familie P. in Olfen aus dem Auto zu steigen. Obwohl die beiden anderen Hunde bereits herumspringen und mit den Anwesenden spielen, lässt Marlon sich nicht einmal mit Leckerchen dazu bewegen, das Auto zu verlassen.

Tochter P. wird vom Ordnungsamt zur Halterin der drei Hunde bestimmt, da sie die drei auch durch den Wesenstest geführt hatte.
 
O:
Frau P. mußte Halterin der Hunde sein/werden, da die anderen Personen als Halter ungeeignet im Sinne der LHVO  sind.

 
Ihr wird von den Veterinären zugesichert, dass sie die Hunde bereits am nächsten Tag zurückbekommen werde, wenn sie bis dahin eine Haftpflichtversicherung für die Tiere und einen Sachkundenachweis beibringe.
 
O:
Diese Zusage machte das Ordnungsamt, da die Veterinärin für eine solche Zusage ordnungsrechtlich weder berechtigt noch zuständig ist.
 
 
Tessa und Marlon wird zur Auflage gemacht, außerhalb des Grundstücks Maulkörbe zu tragen.
 
O:
Die Maulkorbpflicht für alle drei Hunde wurde auch innerhalb des Grundstücks ausgesprochen - weil es ein Mehrfamilienhaus ist, in dem noch andere Mietparteien wohnen.
 
 
Zudem sind sie stets an der Leine zu führen. Nach drei Monaten, in denen sie eine Hundeschule besuchen müssen, sollen die beiden Hunde erneut vorgestellt werden. Puppy werden keinerlei Auflagen erteilt.
 
O:
Auch für Puppy gilt die Maulkorb- und Leinenpflicht.

Der Familie wird aufgegeben, den vorhandenen 1,60 Meter hohen Zaun auf 1,80 Meter zu erhöhen.
 
O:
Die Familie P. war am 25.01.2002 im Ordnungsamt und hat versprochen - vor Zeugen - dass sie das Grundstück nun ausbruchsicher einzäunen wird, wenigstens einen Teil für die Hunde.
Die Erhöhung von 1,60 auf 1,80 war ein Vorschlag der Familie P., keine ordnungsbehördliche Auflage.

Donnerstag, 24. Januar: Nachdem Frau P. den Behörden die Police einer seit mehreren Jahrzehnten gültigen Haftpflichtversicherung vorlegt, möchte sie nun die Sachkundeprüfung ablegen.
 
O:
Die dem Ordnungsamt vorgelegte Haftplichtversicherung der Familie P. für die drei Hunde ist neu.
Der Versicherungsnachweis hat eine vorläufige Deckungszusage ab 24.01.2002 13 Uhr.
 
T:
Von den zwei getöteten Hunden war einer gechipt, die Chipnummer stimmte jedoch nicht mit der gemeldeten Chipnummer überein, der andere getötete Hund hatte keinen Chip.
 
Der Tierarzt ist zu keiner Zeit daran gehindert worden, mit dem Betäubungsgewehr zu schiessen - er konnte nicht schiessen weil die Hunde aus dem Haus stürzten und direkt auf die Beamten gingen.
Er ist angefordert worden weil er die Lizens hat für das Narkosegewehr. Er war bei der Besprechnung im Vorfeld dabei und weiss das die Beamten davor warnten zu schiessen - weil - Steine - Mauer usw. die Gefahr der Querschläger wäre zu hoch. Leider kam es anders.
Das Ordnungsamt ist mit 8 Polizisten insgesamt anfangs dagewesen und 2 oder 3 vom OA.
Die Leute hatten schon öfter Besuch vom OA aber dann immer die Haustür geschlossen und die Hunde freigelassen. So das sich keiner auf das Grundstück traute.
Da sie aber nicht wußten welcher der Hunde gebissen hatte - und dies nicht der erste Fall von Auffälligkeit war - haben sie diesmal den Vet. mitgenommen - damit der zur Not die Hunde narkotisieren kann.
Der Besitzer liess sie ( Polizei und OA ) auf den Hof und sagt das er die Hunde seiner Tochter nicht rausgeben könne - sie gehörten ja der Tochter - deshalb ging er zum Haus um Sie anzurufen - dass OA sagte das dies Unerheblich sei - sie wissen nicht wer gebissen hat und wenn die Tochter nicht da ist - wäre er für die Hunde verantwortlich - sie wollen alle mitnehmen bis zur Klärung 
Er öffnete die Tür und die Hunde griffen sofort die beiden  ( OA.-Leiter und Polizisten ) an.
Der Tierarzt hatte keine Chance mit dem Betäubungsgewehr einzugreifen.

Ein Hund wurde in die Brust getroffen - die Kugel ging durch - er wurde wenig später im Schuppen gefunden.
Der zweite Hund bekam eine Kugel in die Schulter - sie blieb da stecken - dieser Hund lief noch ungefähr 30m.
Auch der Tierarzt fragt sich heute was da schief gelaufen ist - was man hätte anders machen können - z.B. ob man den Besitzer nicht auf seine Hunde aufmerksam machen sollte usw.

 
All dies hat der Tierarzt laut eigener Aussage auch Anfang letzter Woche einer Dame erzählt, welche sich nach seiner Erinnerung Frau Kamphausen nannte, sich als Journalistin ausgab und bei ihm anrief.

Man vertröstet sie, es gebe an diesem Tag zu viel zu tun. Frau P. schaltet ihren Anwalt ein.
 
O:
Die Prüfung kann (leider) nicht einfach nach Belieben gemacht werden, nur weil jemand diese gerade jetzt will.

Gegen 14.30 Uhr erhält sie einen Anruf: Um 15 Uhr solle sie sich in Coesfeld einfinden, um den Sachkundetest abzulegen. Ein Termin, der allein wegen der Entfernung gar nicht einzuhalten ist. Schriftlich einigt man sich nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt von DDD auf einen Termin am kommenden Morgen.
 
Freitag, 25. Januar: Pünktlich um 9 Uhr tritt Frau P. zur Sachkundeprüfung an. Um 10.20 Uhr teilt man ihr mit, dass sie den Test bestanden habe. Gegen 11.20 Uhr legt Frau P. dem Amt in Olfen den Nachweis vor, in der Hoffnung, nun endlich ihre drei Hunde zurück zu bekommen. Im Amt scheint man damit aber keine Eile zu haben. Da sie den Eindruck hat, ohne Grund erneut vertröstet zu werden, ruft Frau P. erneut ihren Anwalt an. Nach einigem Hin und Her versichert man ihr nun schriftlich, dass sie ihre Hunde am Montag, 28. Januar, zurück erhalte.
 
Da die Familie Sorgen hat, dass die Hunde möglicherweise als Druckmittel gegen sie eingesetzt werden
und weitere Repressalien drohen,
 
O:
Ein solches von Familie P. angedeutetes Vorgehen des Ordnungsamtes wäre nicht nur rechtlich nicht zulässig, sondern würde auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 
bittet uns die Familie, die für Samstag geplante Demo gegen den Polizeieinsatz und die Erschießung der beiden übrigen Hunde abzusagen. Wir können die Sorgen der Familie gut nachvollziehen. In einigen Hundert eMails, Anrufen, mit der Veröffentlichung auf unserer Homepage und in zahlreichen persönlichen Gesprächen sagen wir daraufhin die Demo ab.
 
Samstag, 26. Januar: Dennoch sind wir an diesem Tag gegen 10 Uhr am verabredeten Demo-Treffpunkt. Wir halten es für unsere Pflicht, dort evetuell ankommenden Demonstranten selbst zu erklären, warum die Demo abgesagt wurde. Unsere Sorge ist allerdings unbegründet: Neben den zu diesem Absage-Termin bestellten Freunden und Bekannten kommt niemand - abgesehen von einem Fernsehteam des WDR, das dort dreht und den Beitrag später auch im lokalen Fenster Münster sendet. Für die Polizei, die mit mehreren Beamten angerückt ist, gibt es dagegen nichts zu tun. Mit Vertretern der "Arche 90", der "Allianz der Anständigen" und einigen anderen Hundefreunden fahren wir dann zum Anwesen der Familie P. Vor Ort nehmen wir noch einmal alles in Augenschein, werden anschließend von Familie P. zum Essen eingeladen. Als wir zusammensitzen, wird uns von den Familienmitgliedern noch einmal erzählt, was sich am 17. Januar vor dem Haus in Olfen und schließlich auch in der Nachbarschaft ereignete.
 
  Sonntag, 27. Januar: In einer kurzfristig einberufenen Sitzung berät der DDD-Vorstand, welche weiteren Maßnahmen zu treffen sind. Da die Befürchtung nicht unbegründet erscheint, dass es bei der Rückgabe der Hunde zu einer weiteren Verzögerung der Behörden kommen könnte, haben inzwischen mehrere Teilnehmer des Wesenstest-Termins am Mittwoch eidesstattliche Versicherungen darüber abgegeben, dass die Rückgabe der Tiere bei Erfüllung der Auflagen verbindlich zugesagt worden war.
 
 Montag, 28. Januar: Gottseidank - unsere Sorgen in diesem Punkt erweisen sich als unbegründet. Am Nachmittag erreicht uns ein Anruf der Familie P., dass man gerade mit einem Mitglied von DominoDogs auf dem Weg sei, die Hunde abzuholen. Gegen Abend dann die erlösende Nachricht:
DIE HUNDE SIND WIEDER BEI IHREN FAMILIEN!
 

 

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erweisen sich als unbegründet. Am Nachmittag erreicht uns ein Anruf der Familie P., dass man gerade mit einem Mitglied von DominoDogs auf dem Weg sei, die Hunde abzuholen. Gegen Abend dann die erlösende Nachricht:
DIE HUNDE SIND WIEDER BEI IHREN FAMILIEN!
 

 

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