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hier ein Auszug aus der Antwort eines Fredrich,
Dirk auf meine Frage, warum z.B. Schäferhunde
* nachdem die mitregierende fdp in hessen das
gesetz bzgl. rasselisten und haftpflicht-versicherungen
* Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz -
Pressestelle -
* Eine traurige Nachricht zum Wochenende:
Storm und Yukon
* Das Innenministerium teilt mit: |
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Hallo Achim, hier ein Auszug aus der Antwort eines
Fredrich, Dirk auf meine Frage, warum z.B. Schäferhunde nicht
Versicherungspflichtig sind. Ich finde den letzten Satz sehr interessant.
Alles Gute für 2003 - Wir werden siegen!
Fredrich, Dirk" <D.Fredrich@hmdi.hessen.de>
Nach § 71a Abs.1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung besteht seit dem 4.12.2002 eine Versicherungspflicht für die
Halterin oder den Halter eines erlaubnispflichtigen Hundes. Schäferhunde
gehören nicht zu den Rassen, die erlaubnispflichtig sind, weil ihre
Gefährlichkeit vermutet wird.Vielmehr ist ein Schäferhund nach § 3 Abs.2 in
Verbindung mit § 2 Abs.2 der Hundeverordnung vom 10.5.2002 nur dann
erlaubnispflichtig, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen( z. B.
wenn er einen Menschen gebissen hat).Für den Bullterrier wird eine
Gefährlichkeit vermutet.Der Verordnungsgeber hat sich für die
Erlaubnispflicht dieses Hundes entschieden, weil bei dieser Rasse, die in
der Literatur als "Gladiator unter den Hunden " beschrieben wird,
ausdrückliches Zuchtziel der Hundekampf war. |
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nachdem die mitregierende fdp in hessen das gesetz bzgl.
rasselisten und haftpflichtversicherungen - trotz mitteilungen -
mitgebilligt hat, bin ich aus der partei ausgetreten. dieses schreiben
ging an die fdp in berlin.
jetzt am samstag bekam ich von unserer ortsgruppe ein schreiben diesbzgl.
.(gute kommunikationswege !) hier meine antwort darauf. vielleicht denken
dann auch/selbst in hessen einige leute mal nach. falls sie diesbzgl. fragen
haben, gebe ich ihnen diese sehr gerne.
mfg h.h.heldt
An
FDP Goldener Grund
z.H. Fr. Kerstin Weyrich
Dürerstr. 2
65520 Bad Camberg
Antwort zu Ihrem Schreiben vom 29.12.2002
Sehr geehrte Fr. Weyrich,
sofort als ich Ihren Namen las, musste ich an das Camberger
Eisenwarengeschäft ‚Weyrich' denken, von denen wir vor langer, langer Zeit
eine dort zugelaufene Katze ‚ZORA' bekommen haben.
Zor'chen ist weit über 20 Jahre alt geworden und wurde im Sommer 2001
eingeschläfert.
Es war für Zora eine Erlösung. Ein Weiterleben und weitere Operationen wären
Tierquälerei gewesen. Sie war uns eine Quelle der Freude und falls Sie diese
Familie kennen sollten, geben Sie bitte unseren Gruß & Dank weiter.
Nun zu Ihrer Antwort für die ich mich hiermit auch bedanke.
a) zu FDP und Generell :
"Wo LIBERAL draufsteht, sollte auch LIBERAL drin sein "
Ansonsten wertet der Wähler dies als Verletzung des Verpackungsgesetzes und
bewertet es dementsprechend bei den Wahlen. Diesen ‚Skill' finden Sie
-überproportional vertreten- bei den Wählergruppen, die sich der FPD und den
Grünen verschrieben haben.
Dies ist meiner Ansicht nach, auch als Grund sehen, warum die Gewinner der
letzten Bundestagswahl - entgegen dem Grundsatz ‚never change a winning team'
ihre Politprofis abgesetzt und durch bis dato fast unbekannte Gesichter
ersetzt haben.
Die Basis wollte meiner Ansicht nach, ihre Grundwerte nicht gefährdet sehen
Hut ab vor dieser Basis, diese Partei hat Zukunft, auch wenn es manchem
Insider nicht so ganz passend erschien.
b) Nun zur mitregierenden FDP - Hessen und das vorhandene Rückgrat (s.
Wahlslogan)
Es werden von der FDP Rasselisten mitgetragen und was an dem Gesetz (Nov.02)
wirklich störend ist :
Diese Rasselisten sind nun auch gesetzlich festgeschrieben (§71a) !
Die FDP wurde daraufhin gewiesen, doch ein wirklicher Feedback erfolgte
nicht.
Ich selber habe an die FDP -Zentrale gemailt, als es zur neuen LHV (Landes
Hunde Verordnung) kam. Bis heute noch keine Antwort !
Es sind nun etliche. Leute nun gespannt, in welcher Weise Hr. Hahn auf ein
diesbzgl. Schreiben antworten wird.
Sind Sie sich bitte sicher, das ein ‚08/15' -Antwortschreiben als solches
erkannt wird.
These :
Wenn eine Partei mit dem Banner ‚Liberal', Rasselisten zustimmt, ist dies
genauso zu werten, als ob eine ‚grüne' Partei dem Bau von Atommeilern
zustimmen würde.
Beide verraten dabei ihre Grundwerte und das kostet Stammwähler !
Sie sollten darüber nach den Landtagswahlen und dem daraus resultierenden
Wahlergebnis einmal nachdenken.
Es gibt aber auch innerhalb der FDP ein besseres Kommunikationsverständnis !
Wenn Sie als ‚Nobody' eine EMail an die Stabsabteilung der FDP - SH
schreiben, bekommen Sie - umgehend, bzw. zeitnah - eine plausible Antwort.
Es entstand hierbei sogar ein Informationsaustausch, als wir einen "Fehler"
in der Statistik SH
gemeinsam aufdeckten und analysierten.
Hoffen wir also für die Zukunft, das der Geist aus S.H. auch zu uns
übertragbar ist.
///
Verlassen wir nun die große Politik und wenden uns dem liberalen Bad Camberg
zu.
Ich zeige Ihnen nun einmal, wie liberal in Bad Camberg mit Kampfhundehaltern
umgegangen wird.
Auch bekommen Sie einen Artikel aus dem Camberger Anzeiger vom Feb. 1999 und
wir werden diesen Artikel einmal (und dann nie wieder) von einer anderen
Warte aus
betrachten .
c) liber. Bad Camberg :
1. Bußgeld für Spielen mit Hund auf privatem Gelände :
Da spielt eine Frau - im ihrem eigenen Garten - mit
einem sogenannten Kampfhund.
Dies führte zu einem Bußgeld von 1.000 DM + 61 DM Bearbeitungsgebühr !
Wiederholt und intensiv mit Fakten belegt, wurde das Ordnungsamt daraufhin
gewiesen,
dass wir gar keinen Kampfhund haben.
Diese Beweise könnten sogar durchaus ‚gerichtsfähig" sein, aber
diese Fakten wurden schlichtweg ignoriert und erfuhren keinerlei Bewertung.
"Zufällig" wurde dieses Bußgeld an demselben Tag ausgesprochen, als
wir der sogenannten Kampfhundesteuer widersprachen und dies in Bad Camberg
einging.
Für Ihr besseres Verständnis :
"Wir haben einen Hund, der von dem Tierheim freigegeben wurde, für Familien
mit Kindern ab 0 Jahre " D.h. Zu diesem Hund können Sie sogar ein Baby
dazulegen, was in England auch mit dieser Hunderasse früher auch gemacht
wurde.
2. Umgang mit älteren Mitbürgern :
Ein altes Ehepaar bekommt innerhalb einer Woche 2 verschiedene
Hundesteuerbescheide.
Als die 80 - jährige sich an das Ordnungsamt wendet, wird ein kleines
Gesetzbuch
(ca. DIN A7 - Format) gezückt und ihr erklärt :
"Wissen Sie Fr. ..., von Gesetzes wegen können wir
Ihnen, aufgrund ihres Alters, jederzeit diesen Hund wegnehmen."
Dieser Hund teilt sich sein Nachtlager mit einer Katze und aus dem
Wesenstest geht eindeutig seine Friedfertigkeit hervor .
Unsereiner, Sie wahrscheinlich auch, hätte sich dieses kleingeschriebene
Buch sofort erbeten und diese Passage - mit dem Alter - nachgelesen, aber
was kann ein Mensch tun, der unter Alterssichtigkeit leidet und wohl leiden
darf ?
3. Umgang mit Gerichtsbeschlüssen, bzw. deren Anerkennung :
Im August 2002 fand in Kassel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine
Verhandlung
bzgl. der damaligen Landeshundeverordnung statt und die hess. Verordnung
wurde revidiert.
Im Okt. 2001 gab es dann einen Brief an unser Ordnungsamt, wo darum gebeten
wurde
mir als sog. Kampfhundehalter die daraus resultierenden Veränderungen
mitzuteilen.
Dies geschah auch von unserem Ordnungsamt in korrekter Weise.
Um so überraschter war ich, als ich die Haltegenehmigung Nr.: 1 bekam!
Die Gerichtsentscheidung wurden hierbei völlig ignoriert und erst durch
Einschalten von
Hn. RA Stück wurde mir eine dem Gerichtsbeschluss VGH Kassel entsprechende
Haltegenehmigung zugesprochen.
Nebenbei bemerkt, für so einen Verwaltungsakt zahlen Sie in Bad Camberg 250
DM ! Konsequente Nutzung von EDV vorausgesetzt, ist dies wohl eine Sache von
¼ Stunde.
Nun zu dem Artikel im Camberger Anzeiger vom 18. Feb. 1999 :
Da besuchen 30 Kinder im lebhaften Vorschulalter einen Züchter von
Staffordshire Bullterrier der zu diesem Zeitpunkt 5 Hunde hatte.
Stellen wir uns einfach mal vor, unser Verordnungsgeber hätte mit seiner
Kampfhundedefinition und Rasseliste recht. Welche schlimme Ereignisse hätten
da wohl eintreten können ?
Dies führt dann zu den Fragen :
· Wie verantwortungsvoll sind Leute, die Schutzbefohlene zu 5 Bestien führen
?
· Was hätte da alles passieren können ?
· Warum wurde dies nicht verhindert ?
· Was für Konsequenzen gab es und müsste man dies noch nachträglich tun?
Bitte lassen Sie uns ganz schnell diese pervertierte Sicht der Thematik
verlassen und halten uns dafür lieber das Züchterziel von Staffordshire
Bullterrier vor Augen :
(Original: F.C.I. Standard 76/20.01.1998 / D )
"Hochintelligent und liebevoll, besonders zu Kindern.
Tapfer und absolut zuverlässig "
Ich wünsche es mir sehr, das mich die Nachwelt auch mal genauso einordnen
wird.
Ich erinnere mich dabei an den in Ihrem Schreiben aufgeführten bissigen
Dackel, der in Ihrem Umfeld zum geliebten Wesen wurde.
Es kommt wohl immer darauf an, wie ein Tier gehalten wird und
wie sorgfältig, bzw. schlampig Verordnungen zur Sicherheit der Bürger
umgesetzt werden.
(Die Statistik der hess. Ordnungsämter sagt übrigens aus, das Dackel genauso
oft einen Menschen verletzt haben wie Pitbulls)
Sehr geehrte Fr. Weyrich , wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein Gutes
Jahr 2003 und
es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns einmal besuchen würden.
Besonders nett wäre es, wenn Sie dabei mal Kinder mitbringen könnten. Dabei
wird Ihnen sehr schnell transparent, wie so ein angeblicher Kampfhund
wirklich ist.
Das Beispiel ‚Hasselbach' zeigt die Ungefährlichkeit dieser Rasse und ich
schließe mit den Worten des Camberger Anzeigers vom 18.Feb 1999 :
"Don, Dane und Caris fühlten sich richtig wohl unter den vielen Kindern"
Dies sind die Namen von 3 angeblichen Kampfhunden.
Mit freundlichen Grüßen
.................................................
Hans M. Heldt
Anlage : Kopie der Anlage des Widerspruchs Bußgeld 1.000 DM + 61DM Gebühr
Verteiler: MDB Fr. Kopp als Anlage wegen anderer Sache
Hr. RA. Stück, FDP SH wegen Nennung
Staff. Bull. Club Deutschland wegen Rasseziel
WEB Maulkorbzwang zw. Publikation
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Pressestelle -
Telefon: 0261/1307-220
Pressemeldung vom 06.01.2003 10:38:01 Uhr
Pressemitteilung Nr. 1/2003
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Pressestelle - Telefon:
0261/1307-220
OVG-Präsident zieht positive Bilanz für 2002 - Ausblick auf 2003
Das abgelaufene Jahr 2002 hat an der Spitze der rheinland-pfälzischen
Verwaltungsgerichtsbarkeit wichtige personelle Veränderungen gebracht. Mit
Horst Pinkemeyer (Koblenz), Dr. Karl-Walter Bergmann (Mainz) und Michael
Zimmer (Trier) haben drei der vier Verwaltungsgerichte des Landes neue
Präsidenten. Außerdem wurden Dr. Bettina Freimund-Holler (Mainz), Georg
Schmidt (Trier) und Dr. Hans-Hermann Scheffler (Neustadt/Wstr.) als
Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten ihrer Verwaltungsgerichte eingeführt.
Die Geschäftsentwicklung ist im Jahr 2002 erfolgreich verlaufen, stellte
OVG-Präsident Professor Dr. Karl-Friedrich Meyer fest. Bei den vier
Verwaltungsgerichten gingen insgesamt rund 10.400 neue Verfahren ein, etwa
1.200 mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme ist im Wesentlichen auf
Asylstreitigkeiten zurückzuführen; hier haben sich die Eingänge gegenüber
2001 um über 900 auf jetzt etwa 4.400 vermehrt. Auf diese Zunahme haben die
Verwaltungsgerichte sofort durch entsprechende organisatorische Maßnahmen
reagiert, um Rückstände nicht aufkommen zu lassen. So sind die
Gesamtbestände, d.h. die zum Jahresende bei den Gerichten insgesamt
anhängigen und noch nicht erledigten Asyl- und allgemeinen
Verwaltungsstreitverfahren, im Vergleich zum Vorjahr sogar von etwa 3.300
auf 3.160 zurückgeführt worden. Diese Stabilisierung ist gelungen, obwohl
die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes allein im jetzigen Doppelhaushalt
noch einmal rund 20 Stellen abbaut und damit ihre Personalkosten um rund
700.000 € jährlich reduziert.
In puncto Schnelligkeit behaupteten die rheinland-pfälzischen
Verwaltungsgerichte bundesweit ihren Spitzenplatz. Die Laufzeiten der
verwaltungsgerichtlichen Verfahren konnten gegenüber dem Vorjahr sogar noch
weiter gesenkt werden. Dauerte 1996 ein durchschnittliches Verfahren beim
Verwaltungsgericht über ein Jahr, waren es 2001 noch gut sechs Monate. Im
Jahr 2002 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer knapp über fünf Monaten.
Eilverfahren nehmen im Durchschnitt weniger als einen Monat in Anspruch. In
der zweiten Instanz sind die Laufzeiten vergleichbar günstig: Beim
Oberverwaltungsgericht wird ein durchschnittliches Rechtsmittelverfahren in
dreieinhalb Monaten abgeschlossen, ein Eilverfahren in etwa einem Monat.
Diese positive Entwicklung findet zunehmend Interesse auch außerhalb der
Landesgrenzen, wo man die Gründe für die Erfolgsbilanz erfahren will, um aus
ihr ebenfalls Nutzen zu ziehen.
Auch im Jahr 2002 ist es gelungen, einige wichtige Großverfahren, für die
das Oberverwaltungsgericht schon in erster Instanz zuständig ist, zügig
abzuschließen. Dies betrifft etwa den im September entschiedenen
Rechtsstreit um den Mainzer Medienpark oder auch die Auseinandersetzung um
den Flugplatz Bitburg, zu dem das OVG Anfang November sein abschließendes
Urteil gesprochen hat. Von den insgesamt 14 Klageverfahren gegen den
Hochmoselübergang im Zuge der Bundesstraße 50 konnten zwölf abgeschlossen
werden; über die beiden verbliebenen Klagen des BUND wird das OVG am 9.
Januar sein Urteil verkünden (s.u.).
Gerade solche Großverfahren könnten oft noch weit schneller erledigt werden,
wenn die Verfahrensbeteiligten und ihre Anwälte ihre Begründungen und
Erwiderungen entsprechend zügig bei Gericht einreichten, betont
OVG-Präsident Meyer. Die betreffenden Fristen, obwohl schon großzügig
bemessen, würden aber meist voll ausgeschöpft und nicht selten erheblich
überschritten. "Dies ist in der Summe ein beträchtlicher Verzögerungsfaktor,
an dem aber im Interesse eines umfassenden Rechtsschutzes wenig zu ändern
ist", so Meyer.
Auch im Jahr 2003 wird das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wieder
über Fälle zu entscheiden haben, die das Interesse einer breiteren
Öffentlichkeit finden dürften, z.B. über diese:
Hochmoselübergang
In den beiden letzten noch verbliebenen Klageverfahren rügt der BUND u.a.,
dass die Straßenplanung ein von der Landesregierung selbst vorgesehenes
Vogelschutzgebiet beeinträchtige und damit gegen zwingendes europäisches
Vogelschutzrecht verstoße. Die mündliche Verhandlung hat am 12. Dezember
2002 stattgefunden; Verkündungstermin für die Entscheidung: 9. Januar 2003,
9.30 Uhr.
(Az.: 1 C 10187/01.OVG und 1 C 10393/01.OVG).
Ablieferungspflicht für Sitzungsgelder?
Der Fall betrifft die Frage, ob der ehemalige Oberbürgermeister von Neuwied
Sitzungsgelder, die er über zehn Jahre (von 1990 - 2000) als
Aufsichtsratsvorsitzender zweier Eigengesellschaften der Stadt erhalten hat,
abliefern muss. Dass kommunale Wahlbeamte solche Sitzungsgelder für sich
behielten, entsprach einer im ganzen Land verbreiteten Praxis. Erst mit
Wirkung ab 2001 ist eine gesetzliche Bestimmung eingeführt worden, die eine
Ablieferungspflicht nunmehr eindeutig festlegt. Die mündliche Verhandlung
hat am 13. Dezember stattgefunden, das Oberverwaltungsgericht wird sein
Urteil voraussichtlich im Januar bekannt geben.
(Az.: 2 A 11104/02.OVG)
"Skybeamer"
In zwei baurechtlichen Verfahren hat sich das Oberverwaltungsgericht mit der
Frage zu beschäftigen, ob und unter welchen Voraussetzungen Himmelsstrahler
(sog. "Skybeamer") als Werbeanlagen auf den Dächern von Diskotheken zulässig
sind. Termin: 8. Januar 2003, 10.30 Uhr.
(Az.: 8 A 11217/02.OVG und 8 A 11286/02.OVG).
Reis "ohne Gentechnik"
Das klagende Unternehmen importiert und vertreibt Lebensmittel aus
kleinbäuerlicher Produktion in der Dritten Welt, unter anderem einen
Basmati-Reis aus Indien, der mit dem Aufdruck "ohne Gentechnik"
gekennzeichnet ist. Die Lebensmittelkontrolle hat dies beanstandet: Der
Packungsaufkleber sei zur Täuschung der Verbraucher geeignet, weil sich in
der EU ohnehin kein gentechnisch veränderter Reis im Handel befinde. Dies
bestreit die Klägerin und beharrt auf dem umstrittenen Packungsaufdruck.
Termin: 21. Januar 2003, 11.00 Uhr.
(Az.: 6 A 10564/02.OVG)
Müllheizkraftwerk Pirmasens
Die Antragstellerin dieses Verfahrens beantragt, die Abfallgebührensatzung
des Landkreises Germersheim für nichtig zu erklären. Sie hält die
Abfallgebühren aufgrund einer Überdimensionierung des Müllheizkraftwerks für
überhöht. Das Oberverwaltungsgericht hat sich mit Urteil vom 20. September
2001 - 12 A 10023.01.OVG - bereits mit einem ähnlichen Fall befasst. Termin
im vorliegenden Fall: 20. Februar 2003, 11.00 Uhr.
(Az.: 12 C 11600/02.OVG)
Gefährliche Hunde
Der Kläger ist Halter eines Staffordshire Bullterriers. Die zuständige
Verbandsgemeindeverwaltung untersagte dem Kläger die Haltung des als
gefährlich geltenden Tieres, da er aufgrund zurückliegender Straftaten die
erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze. In dem Verfahren geht es erneut
um die Frage, ob die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung bestimmte
Hunderassen generell als gefährlich einstufen darf. Termin: 26. Februar
2003, 9.30 Uhr.
(Az.: 12 A 11658/02.OVG)
Gefährliche Munition
Für den Bereich der ehemaligen Munitionsfabrik bei Hallschlag hat die
Verbandsgemeinde Obere Kyll eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen, um
Unfälle durch Fundmunition zu verhüten. Danach sind jegliche Eingriffe in
die vorhandene Bodenstruktur verboten. Der klagende Landwirt bewirtschaftet
Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung und will diese für
nichtig erklärt wissen. Er hält das Verbot jeglicher Eingriffe in die
Bodenstruktur für überzogen und befürchtet, dass er seine berufliche
Tätigkeit aufgeben muss.
(Az.: 12 C 11882/02.OVG).
Zement contra Aluminium
Die klagende Gesellschaft begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines
Zementwerkes im Bereich des Rheinhafens in Koblenz-Wallersheim, wo sie
aufgrund einer vorläufigen Genehmigung schon zwei Zementsilos errichtet hat.
Die eigentliche Genehmigung wurde nicht erteilt, weil ein im benachbarten
Industriegebiet ansässiges Unternehmen Bedenken anmeldete. Dieses
Unternehmen verarbeitet Aluminium für hochwertige Verwendungen im
Flugzeugbau. Es fürchtet Schäden wegen der durch Zementstäube verursachten
Korrosion. Der Zementhersteller macht dagegen geltend, die maßgeblichen
Emissionswerte nach der TA-Luft würden sämtlich unterschritten.
(Az.: 7 A 11234/02.OVG)
Windenergie
In mehreren Fällen wird das OVG wiederum über Windenergieanlagen zu
entscheiden haben, insbesondere darüber, inwieweit sie durch die
Flächennutzungsplanung oder die regionale Raumordnungsplanung eingegrenzt
werden können.
(z.B. Az.: 1 A 11406/01.OVG, 1 A 10371/02.OVG, 1 A 10708/02.OVG, 1 A
11186/02.OVG, 1 A 11716/02.OVG, 8 A 10481/02.OVG, 8 A 10569/02.OVG, 8 A
10810/02.OVG)
"Zuwachssparvertrag" für Ortsgemeinde?
Die Ortsgemeinde Guldental will einen Erlös von rund 270.000 € aus dem
Verkauf von Gemeindewald in einem Zuwachssparvertrag bei der örtlichen
Sparkasse zinsgünstig anlegen. Die Kassenführung ist nach der
Gemeindeordnung allerdings den Verbandsgemeinden übertragen. Die
Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde beanstandete deshalb den
Guldentaler Ratsbeschluss mit der Begründung, die Ortsgemeinde habe
unzulässig in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde Langenlonsheim
eingegriffen. Dagegen richtet sich die Klage der Ortsgemeinde Guldental.
(Az.: 7 A 11941/02.OVG)
Naturschutzgebiet ohne Hunde?
Der klagende Hundebesitzer wendet sich gegen die Rechtsverordnung über das
Naturschutzgebiet "Mainzer Sand", welches auf den dafür vorgesehenen
Bohlenwegen zwar von Menschen, nicht aber von Hunden betreten werden darf.
Er hält diese Regelung für unverhältnismäßig, weil dem Naturschutzgebiet
durch das ordnungsgemäße Ausführen von Hunden auf den befestigten Wegen kein
Schaden drohe.
(Az.: 8 C 11871/02.OVG)
Kindergarten
Die Ortsgemeinde Woldert begehrt die Aufnahme eines sog.
Ein-Gruppen-Kindergartens in den Bedarfsplan des Landkreises Neuwied, der
Träger der Jugendhilfe ist. Die Finanzierung durch den Landkreis und das
Land ist ohne die Aufnahme in den Bedarfsplan nicht gewährleistet. Die
Beteiligten streiten darüber, ob der Kindergarten erforderlich ist.
(Az.: 7 A 11375/02.OVG)
Beamtenbesoldung
In drei Fällen geht es um die amtsangemessene Besoldung von Beamten: Ein
Kläger rügt die unterbliebene Besoldungsanpassung im Jahr 2000 für alle
Beamten mittlerer und höherer Besoldungsgruppen (Az.: 2 A 11399/02.OVG). In
den beiden anderen Fällen geht es um kinderreiche Beamte, die nach Maßgabe
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht für die zurückliegenden
Jahre zusätzliche kinderbezogene Dienstbezüge begehren (Az.: 2 A
11575/02.OVG und 2 A 11590/02.OVG) .
Reklameband für Arztpraxis?
Das beim OVG Rheinland-Pfalz eingerichtete Landesberufsgericht für
Heilberufe hat in dem für die Ärzteschaft und die Patienten gleichermaßen
bedeutsamen Verfahren erneut über die Abgrenzung zwischen berufswidriger
Werbung und zulässiger Patienteninformation zu entscheiden. Konkret geht es
um die Frage, ob an den Fenstern einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
fortlaufende Beschriftungen angebracht werden dürfen, die neben einem Logo
auf die Praxisschwerpunkte - hier Computertomographie, Ultraschall,
Strahlentherapie - hinweisen. Das erstinstanzliche Berufsgericht für
Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz hat hierin eine berufswidrige
Werbemaßnahme gesehen und gegen die betreffenden Ärzte Geldbußen verhängt.
Diese machen dagegen geltend, die Beschriftungen seien eine zeitgemäße Art
von Patienteninformation.
(Az.: LBGH A 11762/02.OVG) |
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Liebe Wolfsfreunde! Eine traurige Nachricht zum Wochenende:
Storm und Yukon (Alpha-Wolf und Sohn des Bow Valley Packs im
Banff-Nationalpark) sind tot. Sie sind dicht an der Grenze zum
Banff-Nationalpark grausam mit Schlingen getötet worden.
Die beiden Wölfe sind den Lesern des neuesten Buches von Günther Bloch:"Timberwolf,
Yukon & Co" gut bekannt.
Ich möchte Sie alle bitten zu protestieren und Ihre Mitglieder und
Freunde auf unsere Protestaktion hinzuweisen.
Den ausführlichen Sachverhalt und die Protestaktion finden Sie hier:http://www.wolfmagazin.de/Protest/protest.html
Sie finden dort auch Muster-Protestbriefe in Englisch, die Sie nur noch
kopieren müssen.
Leiten Sie diese Mail an so viele Tierfreunde wie möglich weiter.
Bitte schicken Sie uns KEINE Kopien Ihrer Protestbriefe, dies unsere
Mailbox verstopfen würde.
Wölfische Grüße
Elli Radinger
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Chefredaktion Wolf Magazin
mailto:redaktion@wolfmagazin.de
http://www.wolfmagazin.de |
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Innenministerium NRW
Düsseldorf, 02.01.2003
Das Innenministerium teilt mit:
Mit 347 Drogentoten (Stand: 30.12.2002) gab es in diesem Jahr in
Nordrhein-Westfalen deutlich weniger Opfer als im Vorjahr. Diese vorläufige
Bilanz zog Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf. Im gesamten
Jahr 2001 waren 498 Menschen durch Drogenmissbrauch gestorben. „Die stark
gesunkene Zahl der Drogentoten ist kein Grund zur Entwarnung“, machte
Behrens deutlich.
„Die NRW-Polizei wird weiter konsequent gegen Rauschgifthändler vorgehen,
die sich durch die Abhängigkeit der Drogensüchtigen bereichern“, so der
Minister. Bis zum 16. Dezember 2002 haben die Fahnder über 135 Kilogramm
Heroin bei Dealern sichergestellt. Dazu kamen große Mengen weiterer Drogen,
so zum Beispiel 150 Kilogramm Kokain und rund 74 Kilogramm Amphetamin. „Das
ist ein Erfolg der guten Arbeit der Rauschgiftfahnder“, lobte Behrens. Es
sei wichtig, auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeien
Verteilernetze für Drogen zu zerschlagen und Drogenlabore aufzuspüren.
Bei den Drogenopfern handelt es sich zum größten Teil um Herointote.
Vielfach ist allerdings ein Drogenmix oder eine Mischung verschiedener
Substanzen zur Streckung des Stoffes die Todesursache. Behrens: „Ein großes
Risiko für die Süchtigen sind schwankender Reinheitsgrad und unbekannte
Beimischungen der Drogen. Die Abhängigen wissen in der Regel nicht, wie
stark die Droge ist, die sie konsumieren und welche Substanzen beigemischt
sind.“
Behrens: „Nicht nur Polizei und Justiz sind gefordert. Drogensucht ist ein
gesellschaftliches Problem, dem wir uns alle entgegenstellen müssen.“
Drogenprobleme könnten nur durch ein ausgewogenes System von Prävention,
konsequenter Strafverfolgung und therapeutischen Maßnahmen gemildert werden.
Erfolgversprechende Hilfsangebote an die Drogenabhängigen stellen
Drogenkonsumräume dar: „Sie bieten für Viele einen zusätzlichen Weg aus dem
Drogenelend“, so der Minister. In zwei bis drei Jahren werde die
Landesregierung überprüfen, ob das Konzept der Konsumräume erfolgreich war.
Behrens wies weiter auf den bundesweiten Modellversuch hin u.a. in Köln und
Bonn zur Behandlung schwer Opiatabhängiger. „Wir wollen von den positiven
Erfahrungen der Schweiz mit der kontrollierten Heroinabgabe an
Schwerstabhängige lernen“, erläuterte Behrens.
Bis zum 16. Dezember 2002 konnte die NRW-Polizei folgende Mengen Rauschgift
beschlagnahmen:
135,1 kg (2001: 241,5 kg) Heroin, 150 kg (136,4 kg) Kokain, 1113,7 kg (722,3
kg) Cannabis, 360,1 kg (222 kg) Marihuana, 2104 (1663) Trips LSD, 73,9 kg
(59,4 kg) Amphetamin und 655 072 (601 280) Amphetaminderivate (Tabletten)
sowie 1073 (48 456) Cannabis-Pflanzen.
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