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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* hier ein Auszug aus der Antwort eines Fredrich, Dirk auf meine Frage, warum z.B. Schäferhunde

* nachdem die mitregierende fdp in hessen das gesetz bzgl. rasselisten und haftpflicht-versicherungen

* Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Pressestelle -

* Eine traurige Nachricht zum Wochenende: Storm und Yukon

* Das Innenministerium teilt mit:

 
Hallo Achim,

hier ein Auszug aus der Antwort eines Fredrich, Dirk auf meine Frage, warum z.B. Schäferhunde nicht Versicherungspflichtig sind. Ich finde den letzten Satz sehr interessant.

Alles Gute für 2003 - Wir werden siegen!

Fredrich, Dirk" <D.Fredrich@hmdi.hessen.de>

Nach § 71a Abs.1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit  und Ordnung besteht seit dem 4.12.2002 eine Versicherungspflicht für die Halterin oder den Halter eines erlaubnispflichtigen Hundes. Schäferhunde gehören nicht zu den Rassen, die erlaubnispflichtig sind, weil ihre Gefährlichkeit vermutet wird.Vielmehr ist ein Schäferhund nach § 3 Abs.2 in Verbindung mit § 2 Abs.2 der Hundeverordnung vom 10.5.2002 nur dann erlaubnispflichtig, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen( z. B. wenn er einen Menschen gebissen hat).Für den Bullterrier wird eine Gefährlichkeit vermutet.Der Verordnungsgeber hat sich für die Erlaubnispflicht dieses Hundes entschieden, weil bei dieser Rasse, die in der Literatur als "Gladiator unter den Hunden " beschrieben wird, ausdrückliches Zuchtziel der Hundekampf war.

 
nachdem die mitregierende fdp in hessen das gesetz bzgl. rasselisten und haftpflichtversicherungen - trotz mitteilungen - mitgebilligt hat, bin ich aus der partei ausgetreten.

dieses schreiben ging an die fdp in berlin.

jetzt am samstag bekam ich von unserer ortsgruppe ein schreiben diesbzgl. .(gute kommunikationswege !) hier meine antwort darauf. vielleicht denken dann auch/selbst in hessen einige leute mal nach. falls sie diesbzgl. fragen haben, gebe ich ihnen diese sehr gerne.

mfg h.h.heldt

 

An

FDP Goldener Grund
z.H. Fr. Kerstin Weyrich
Dürerstr. 2

65520 Bad Camberg



Antwort zu Ihrem Schreiben vom 29.12.2002


Sehr geehrte Fr. Weyrich,

sofort als ich Ihren Namen las, musste ich an das Camberger Eisenwarengeschäft ‚Weyrich' denken, von denen wir vor langer, langer Zeit eine dort zugelaufene Katze ‚ZORA' bekommen haben.
Zor'chen ist weit über 20 Jahre alt geworden und wurde im Sommer 2001 eingeschläfert.
Es war für Zora eine Erlösung. Ein Weiterleben und weitere Operationen wären Tierquälerei gewesen. Sie war uns eine Quelle der Freude und falls Sie diese Familie kennen sollten, geben Sie bitte unseren Gruß & Dank weiter.

Nun zu Ihrer Antwort für die ich mich hiermit auch bedanke.

a) zu FDP und Generell :

"Wo LIBERAL draufsteht, sollte auch LIBERAL drin sein "

Ansonsten wertet der Wähler dies als Verletzung des Verpackungsgesetzes und bewertet es dementsprechend bei den Wahlen. Diesen ‚Skill' finden Sie -überproportional vertreten- bei den Wählergruppen, die sich der FPD und den Grünen verschrieben haben.

Dies ist meiner Ansicht nach, auch als Grund sehen, warum die Gewinner der letzten Bundestagswahl - entgegen dem Grundsatz ‚never change a winning team'
ihre Politprofis abgesetzt und durch bis dato fast unbekannte Gesichter ersetzt haben.

Die Basis wollte meiner Ansicht nach, ihre Grundwerte nicht gefährdet sehen
Hut ab vor dieser Basis, diese Partei hat Zukunft, auch wenn es manchem Insider nicht so ganz passend erschien.



b) Nun zur mitregierenden FDP - Hessen und das vorhandene Rückgrat (s. Wahlslogan)

Es werden von der FDP Rasselisten mitgetragen und was an dem Gesetz (Nov.02) wirklich störend ist :

Diese Rasselisten sind nun auch gesetzlich festgeschrieben (§71a) !

Die FDP wurde daraufhin gewiesen, doch ein wirklicher Feedback erfolgte nicht.
Ich selber habe an die FDP -Zentrale gemailt, als es zur neuen LHV (Landes Hunde Verordnung) kam. Bis heute noch keine Antwort !

Es sind nun etliche. Leute nun gespannt, in welcher Weise Hr. Hahn auf ein diesbzgl. Schreiben antworten wird.
Sind Sie sich bitte sicher, das ein ‚08/15' -Antwortschreiben als solches erkannt wird.

These :
Wenn eine Partei mit dem Banner ‚Liberal', Rasselisten zustimmt, ist dies genauso zu werten, als ob eine ‚grüne' Partei dem Bau von Atommeilern zustimmen würde.
Beide verraten dabei ihre Grundwerte und das kostet Stammwähler !

Sie sollten darüber nach den Landtagswahlen und dem daraus resultierenden Wahlergebnis einmal nachdenken.

Es gibt aber auch innerhalb der FDP ein besseres Kommunikationsverständnis !

Wenn Sie als ‚Nobody' eine EMail an die Stabsabteilung der FDP - SH schreiben, bekommen Sie - umgehend, bzw. zeitnah - eine plausible Antwort.
Es entstand hierbei sogar ein Informationsaustausch, als wir einen "Fehler" in der Statistik SH
gemeinsam aufdeckten und analysierten.
Hoffen wir also für die Zukunft, das der Geist aus S.H. auch zu uns übertragbar ist.


///
Verlassen wir nun die große Politik und wenden uns dem liberalen Bad Camberg zu.
Ich zeige Ihnen nun einmal, wie liberal in Bad Camberg mit Kampfhundehaltern
umgegangen wird.

Auch bekommen Sie einen Artikel aus dem Camberger Anzeiger vom Feb. 1999 und wir werden diesen Artikel einmal (und dann nie wieder) von einer anderen Warte aus
betrachten .




c) liber. Bad Camberg :


1. Bußgeld für Spielen mit Hund auf privatem Gelände :

Da spielt eine Frau - im ihrem eigenen Garten - mit einem sogenannten Kampfhund.
Dies führte zu einem Bußgeld von 1.000 DM + 61 DM Bearbeitungsgebühr !

Wiederholt und intensiv mit Fakten belegt, wurde das Ordnungsamt daraufhin gewiesen,
dass wir gar keinen Kampfhund haben.
Diese Beweise könnten sogar durchaus ‚gerichtsfähig" sein, aber
diese Fakten wurden schlichtweg ignoriert und erfuhren keinerlei Bewertung.
"Zufällig" wurde dieses Bußgeld an demselben Tag ausgesprochen, als
wir der sogenannten Kampfhundesteuer widersprachen und dies in Bad Camberg einging.
Für Ihr besseres Verständnis :
"Wir haben einen Hund, der von dem Tierheim freigegeben wurde, für Familien mit Kindern ab 0 Jahre " D.h. Zu diesem Hund können Sie sogar ein Baby dazulegen, was in England auch mit dieser Hunderasse früher auch gemacht wurde.


2. Umgang mit älteren Mitbürgern :

Ein altes Ehepaar bekommt innerhalb einer Woche 2 verschiedene Hundesteuerbescheide.
Als die 80 - jährige sich an das Ordnungsamt wendet, wird ein kleines Gesetzbuch
(ca. DIN A7 - Format) gezückt und ihr erklärt :
"Wissen Sie Fr. ..., von Gesetzes wegen können wir Ihnen, aufgrund ihres Alters, jederzeit diesen Hund wegnehmen."
Dieser Hund teilt sich sein Nachtlager mit einer Katze und aus dem Wesenstest geht eindeutig seine Friedfertigkeit hervor .
Unsereiner, Sie wahrscheinlich auch, hätte sich dieses kleingeschriebene Buch sofort erbeten und diese Passage - mit dem Alter - nachgelesen, aber was kann ein Mensch tun, der unter Alterssichtigkeit leidet und wohl leiden darf ?


3. Umgang mit Gerichtsbeschlüssen, bzw. deren Anerkennung :

Im August 2002 fand in Kassel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Verhandlung
bzgl. der damaligen Landeshundeverordnung statt und die hess. Verordnung wurde revidiert.
Im Okt. 2001 gab es dann einen Brief an unser Ordnungsamt, wo darum gebeten wurde
mir als sog. Kampfhundehalter die daraus resultierenden Veränderungen mitzuteilen.

Dies geschah auch von unserem Ordnungsamt in korrekter Weise.

Um so überraschter war ich, als ich die Haltegenehmigung Nr.: 1 bekam!
Die Gerichtsentscheidung wurden hierbei völlig ignoriert und erst durch Einschalten von
Hn. RA Stück wurde mir eine dem Gerichtsbeschluss VGH Kassel entsprechende Haltegenehmigung zugesprochen.
Nebenbei bemerkt, für so einen Verwaltungsakt zahlen Sie in Bad Camberg 250 DM ! Konsequente Nutzung von EDV vorausgesetzt, ist dies wohl eine Sache von ¼ Stunde.
Nun zu dem Artikel im Camberger Anzeiger vom 18. Feb. 1999 :

Da besuchen 30 Kinder im lebhaften Vorschulalter einen Züchter von Staffordshire Bullterrier der zu diesem Zeitpunkt 5 Hunde hatte.
Stellen wir uns einfach mal vor, unser Verordnungsgeber hätte mit seiner Kampfhundedefinition und Rasseliste recht. Welche schlimme Ereignisse hätten da wohl eintreten können ?

Dies führt dann zu den Fragen :
· Wie verantwortungsvoll sind Leute, die Schutzbefohlene zu 5 Bestien führen ?
· Was hätte da alles passieren können ?
· Warum wurde dies nicht verhindert ?
· Was für Konsequenzen gab es und müsste man dies noch nachträglich tun?


Bitte lassen Sie uns ganz schnell diese pervertierte Sicht der Thematik verlassen und halten uns dafür lieber das Züchterziel von Staffordshire Bullterrier vor Augen :
(Original: F.C.I. Standard 76/20.01.1998 / D )

"Hochintelligent und liebevoll, besonders zu Kindern.
Tapfer und absolut zuverlässig "


Ich wünsche es mir sehr, das mich die Nachwelt auch mal genauso einordnen wird.

Ich erinnere mich dabei an den in Ihrem Schreiben aufgeführten bissigen Dackel, der in Ihrem Umfeld zum geliebten Wesen wurde.
Es kommt wohl immer darauf an, wie ein Tier gehalten wird und
wie sorgfältig, bzw. schlampig Verordnungen zur Sicherheit der Bürger umgesetzt werden.
(Die Statistik der hess. Ordnungsämter sagt übrigens aus, das Dackel genauso oft einen Menschen verletzt haben wie Pitbulls)

Sehr geehrte Fr. Weyrich , wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein Gutes Jahr 2003 und
es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns einmal besuchen würden.
Besonders nett wäre es, wenn Sie dabei mal Kinder mitbringen könnten. Dabei wird Ihnen sehr schnell transparent, wie so ein angeblicher Kampfhund wirklich ist.

Das Beispiel ‚Hasselbach' zeigt die Ungefährlichkeit dieser Rasse und ich schließe mit den Worten des Camberger Anzeigers vom 18.Feb 1999 :
"Don, Dane und Caris fühlten sich richtig wohl unter den vielen Kindern"
Dies sind die Namen von 3 angeblichen Kampfhunden.

Mit freundlichen Grüßen

.................................................
Hans M. Heldt
Anlage : Kopie der Anlage des Widerspruchs Bußgeld 1.000 DM + 61DM Gebühr
Verteiler: MDB Fr. Kopp als Anlage wegen anderer Sache
Hr. RA. Stück, FDP SH wegen Nennung
Staff. Bull. Club Deutschland wegen Rasseziel
WEB Maulkorbzwang zw. Publikation

 

 
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Pressestelle - Telefon: 0261/1307-220
Pressemeldung vom 06.01.2003 10:38:01 Uhr
Pressemitteilung Nr. 1/2003


Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Pressestelle - Telefon: 0261/1307-220


OVG-Präsident zieht positive Bilanz für 2002 - Ausblick auf 2003

Das abgelaufene Jahr 2002 hat an der Spitze der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit wichtige personelle Veränderungen gebracht. Mit Horst Pinkemeyer (Koblenz), Dr. Karl-Walter Bergmann (Mainz) und Michael Zimmer (Trier) haben drei der vier Verwaltungsgerichte des Landes neue Präsidenten. Außerdem wurden Dr. Bettina Freimund-Holler (Mainz), Georg Schmidt (Trier) und Dr. Hans-Hermann Scheffler (Neustadt/Wstr.) als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten ihrer Verwaltungsgerichte eingeführt.

Die Geschäftsentwicklung ist im Jahr 2002 erfolgreich verlaufen, stellte OVG-Präsident Professor Dr. Karl-Friedrich Meyer fest. Bei den vier Verwaltungsgerichten gingen insgesamt rund 10.400 neue Verfahren ein, etwa 1.200 mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme ist im Wesentlichen auf Asylstreitigkeiten zurückzuführen; hier haben sich die Eingänge gegenüber 2001 um über 900 auf jetzt etwa 4.400 vermehrt. Auf diese Zunahme haben die Verwaltungsgerichte sofort durch entsprechende organisatorische Maßnahmen reagiert, um Rückstände nicht aufkommen zu lassen. So sind die Gesamtbestände, d.h. die zum Jahresende bei den Gerichten insgesamt anhängigen und noch nicht erledigten Asyl- und allgemeinen Verwaltungsstreitverfahren, im Vergleich zum Vorjahr sogar von etwa 3.300 auf 3.160 zurückgeführt worden. Diese Stabilisierung ist gelungen, obwohl die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes allein im jetzigen Doppelhaushalt noch einmal rund 20 Stellen abbaut und damit ihre Personalkosten um rund 700.000 € jährlich reduziert.

In puncto Schnelligkeit behaupteten die rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte bundesweit ihren Spitzenplatz. Die Laufzeiten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren konnten gegenüber dem Vorjahr sogar noch weiter gesenkt werden. Dauerte 1996 ein durchschnittliches Verfahren beim Verwaltungsgericht über ein Jahr, waren es 2001 noch gut sechs Monate. Im Jahr 2002 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer knapp über fünf Monaten. Eilverfahren nehmen im Durchschnitt weniger als einen Monat in Anspruch. In der zweiten Instanz sind die Laufzeiten vergleichbar günstig: Beim Oberverwaltungsgericht wird ein durchschnittliches Rechtsmittelverfahren in dreieinhalb Monaten abgeschlossen, ein Eilverfahren in etwa einem Monat. Diese positive Entwicklung findet zunehmend Interesse auch außerhalb der Landesgrenzen, wo man die Gründe für die Erfolgsbilanz erfahren will, um aus ihr ebenfalls Nutzen zu ziehen.

Auch im Jahr 2002 ist es gelungen, einige wichtige Großverfahren, für die das Oberverwaltungsgericht schon in erster Instanz zuständig ist, zügig abzuschließen. Dies betrifft etwa den im September entschiedenen Rechtsstreit um den Mainzer Medienpark oder auch die Auseinandersetzung um den Flugplatz Bitburg, zu dem das OVG Anfang November sein abschließendes Urteil gesprochen hat. Von den insgesamt 14 Klageverfahren gegen den Hochmoselübergang im Zuge der Bundesstraße 50 konnten zwölf abgeschlossen werden; über die beiden verbliebenen Klagen des BUND wird das OVG am 9. Januar sein Urteil verkünden (s.u.).

Gerade solche Großverfahren könnten oft noch weit schneller erledigt werden, wenn die Verfahrensbeteiligten und ihre Anwälte ihre Begründungen und Erwiderungen entsprechend zügig bei Gericht einreichten, betont OVG-Präsident Meyer. Die betreffenden Fristen, obwohl schon großzügig bemessen, würden aber meist voll ausgeschöpft und nicht selten erheblich überschritten. "Dies ist in der Summe ein beträchtlicher Verzögerungsfaktor, an dem aber im Interesse eines umfassenden Rechtsschutzes wenig zu ändern ist", so Meyer.


Auch im Jahr 2003 wird das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wieder über Fälle zu entscheiden haben, die das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit finden dürften, z.B. über diese:


Hochmoselübergang

In den beiden letzten noch verbliebenen Klageverfahren rügt der BUND u.a., dass die Straßenplanung ein von der Landesregierung selbst vorgesehenes Vogelschutzgebiet beeinträchtige und damit gegen zwingendes europäisches Vogelschutzrecht verstoße. Die mündliche Verhandlung hat am 12. Dezember 2002 stattgefunden; Verkündungstermin für die Entscheidung: 9. Januar 2003, 9.30 Uhr.
(Az.: 1 C 10187/01.OVG und 1 C 10393/01.OVG).


Ablieferungspflicht für Sitzungsgelder?

Der Fall betrifft die Frage, ob der ehemalige Oberbürgermeister von Neuwied Sitzungsgelder, die er über zehn Jahre (von 1990 - 2000) als Aufsichtsratsvorsitzender zweier Eigengesellschaften der Stadt erhalten hat, abliefern muss. Dass kommunale Wahlbeamte solche Sitzungsgelder für sich behielten, entsprach einer im ganzen Land verbreiteten Praxis. Erst mit Wirkung ab 2001 ist eine gesetzliche Bestimmung eingeführt worden, die eine Ablieferungspflicht nunmehr eindeutig festlegt. Die mündliche Verhandlung hat am 13. Dezember stattgefunden, das Oberverwaltungsgericht wird sein Urteil voraussichtlich im Januar bekannt geben.
(Az.: 2 A 11104/02.OVG)


"Skybeamer"

In zwei baurechtlichen Verfahren hat sich das Oberverwaltungsgericht mit der Frage zu beschäftigen, ob und unter welchen Voraussetzungen Himmelsstrahler (sog. "Skybeamer") als Werbeanlagen auf den Dächern von Diskotheken zulässig sind. Termin: 8. Januar 2003, 10.30 Uhr.
(Az.: 8 A 11217/02.OVG und 8 A 11286/02.OVG).


Reis "ohne Gentechnik"

Das klagende Unternehmen importiert und vertreibt Lebensmittel aus kleinbäuerlicher Produktion in der Dritten Welt, unter anderem einen Basmati-Reis aus Indien, der mit dem Aufdruck "ohne Gentechnik" gekennzeichnet ist. Die Lebensmittelkontrolle hat dies beanstandet: Der Packungsaufkleber sei zur Täuschung der Verbraucher geeignet, weil sich in der EU ohnehin kein gentechnisch veränderter Reis im Handel befinde. Dies bestreit die Klägerin und beharrt auf dem umstrittenen Packungsaufdruck. Termin: 21. Januar 2003, 11.00 Uhr.
(Az.: 6 A 10564/02.OVG)

Müllheizkraftwerk Pirmasens

Die Antragstellerin dieses Verfahrens beantragt, die Abfallgebührensatzung des Landkreises Germersheim für nichtig zu erklären. Sie hält die Abfallgebühren aufgrund einer Überdimensionierung des Müllheizkraftwerks für überhöht. Das Oberverwaltungsgericht hat sich mit Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023.01.OVG - bereits mit einem ähnlichen Fall befasst. Termin im vorliegenden Fall: 20. Februar 2003, 11.00 Uhr.
(Az.: 12 C 11600/02.OVG)


Gefährliche Hunde

Der Kläger ist Halter eines Staffordshire Bullterriers. Die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung untersagte dem Kläger die Haltung des als gefährlich geltenden Tieres, da er aufgrund zurückliegender Straftaten die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze. In dem Verfahren geht es erneut um die Frage, ob die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung bestimmte Hunderassen generell als gefährlich einstufen darf. Termin: 26. Februar 2003, 9.30 Uhr.
(Az.: 12 A 11658/02.OVG)


Gefährliche Munition

Für den Bereich der ehemaligen Munitionsfabrik bei Hallschlag hat die Verbandsgemeinde Obere Kyll eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen, um Unfälle durch Fundmunition zu verhüten. Danach sind jegliche Eingriffe in die vorhandene Bodenstruktur verboten. Der klagende Landwirt bewirtschaftet Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung und will diese für nichtig erklärt wissen. Er hält das Verbot jeglicher Eingriffe in die Bodenstruktur für überzogen und befürchtet, dass er seine berufliche Tätigkeit aufgeben muss.
(Az.: 12 C 11882/02.OVG).



Zement contra Aluminium

Die klagende Gesellschaft begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Zementwerkes im Bereich des Rheinhafens in Koblenz-Wallersheim, wo sie aufgrund einer vorläufigen Genehmigung schon zwei Zementsilos errichtet hat. Die eigentliche Genehmigung wurde nicht erteilt, weil ein im benachbarten Industriegebiet ansässiges Unternehmen Bedenken anmeldete. Dieses Unternehmen verarbeitet Aluminium für hochwertige Verwendungen im Flugzeugbau. Es fürchtet Schäden wegen der durch Zementstäube verursachten Korrosion. Der Zementhersteller macht dagegen geltend, die maßgeblichen Emissionswerte nach der TA-Luft würden sämtlich unterschritten.
(Az.: 7 A 11234/02.OVG)


Windenergie

In mehreren Fällen wird das OVG wiederum über Windenergieanlagen zu entscheiden haben, insbesondere darüber, inwieweit sie durch die Flächennutzungsplanung oder die regionale Raumordnungsplanung eingegrenzt werden können.
(z.B. Az.: 1 A 11406/01.OVG, 1 A 10371/02.OVG, 1 A 10708/02.OVG, 1 A 11186/02.OVG, 1 A 11716/02.OVG, 8 A 10481/02.OVG, 8 A 10569/02.OVG, 8 A 10810/02.OVG)


"Zuwachssparvertrag" für Ortsgemeinde?


Die Ortsgemeinde Guldental will einen Erlös von rund 270.000 € aus dem Verkauf von Gemeindewald in einem Zuwachssparvertrag bei der örtlichen Sparkasse zinsgünstig anlegen. Die Kassenführung ist nach der Gemeindeordnung allerdings den Verbandsgemeinden übertragen. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde beanstandete deshalb den Guldentaler Ratsbeschluss mit der Begründung, die Ortsgemeinde habe unzulässig in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde Langenlonsheim eingegriffen. Dagegen richtet sich die Klage der Ortsgemeinde Guldental.
(Az.: 7 A 11941/02.OVG)

Naturschutzgebiet ohne Hunde?

Der klagende Hundebesitzer wendet sich gegen die Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Mainzer Sand", welches auf den dafür vorgesehenen Bohlenwegen zwar von Menschen, nicht aber von Hunden betreten werden darf. Er hält diese Regelung für unverhältnismäßig, weil dem Naturschutzgebiet durch das ordnungsgemäße Ausführen von Hunden auf den befestigten Wegen kein Schaden drohe.
(Az.: 8 C 11871/02.OVG)

Kindergarten

Die Ortsgemeinde Woldert begehrt die Aufnahme eines sog. Ein-Gruppen-Kindergartens in den Bedarfsplan des Landkreises Neuwied, der Träger der Jugendhilfe ist. Die Finanzierung durch den Landkreis und das Land ist ohne die Aufnahme in den Bedarfsplan nicht gewährleistet. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kindergarten erforderlich ist.
(Az.: 7 A 11375/02.OVG)


Beamtenbesoldung

In drei Fällen geht es um die amtsangemessene Besoldung von Beamten: Ein Kläger rügt die unterbliebene Besoldungsanpassung im Jahr 2000 für alle Beamten mittlerer und höherer Besoldungsgruppen (Az.: 2 A 11399/02.OVG). In den beiden anderen Fällen geht es um kinderreiche Beamte, die nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht für die zurückliegenden Jahre zusätzliche kinderbezogene Dienstbezüge begehren (Az.: 2 A 11575/02.OVG und 2 A 11590/02.OVG) .


Reklameband für Arztpraxis?

Das beim OVG Rheinland-Pfalz eingerichtete Landesberufsgericht für Heilberufe hat in dem für die Ärzteschaft und die Patienten gleichermaßen bedeutsamen Verfahren erneut über die Abgrenzung zwischen berufswidriger Werbung und zulässiger Patienteninformation zu entscheiden. Konkret geht es um die Frage, ob an den Fenstern einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis fortlaufende Beschriftungen angebracht werden dürfen, die neben einem Logo auf die Praxisschwerpunkte - hier Computertomographie, Ultraschall, Strahlentherapie - hinweisen. Das erstinstanzliche Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz hat hierin eine berufswidrige Werbemaßnahme gesehen und gegen die betreffenden Ärzte Geldbußen verhängt. Diese machen dagegen geltend, die Beschriftungen seien eine zeitgemäße Art von Patienteninformation.
(Az.: LBGH A 11762/02.OVG)
 
Liebe Wolfsfreunde!

Eine traurige Nachricht zum Wochenende: Storm und Yukon (Alpha-Wolf und Sohn des Bow Valley Packs im Banff-Nationalpark) sind tot. Sie sind dicht an der Grenze zum Banff-Nationalpark grausam mit Schlingen getötet worden.

Die beiden Wölfe sind den Lesern des neuesten Buches von Günther Bloch:"Timberwolf, Yukon & Co" gut bekannt.

Ich möchte Sie alle bitten zu protestieren und Ihre Mitglieder und Freunde auf unsere Protestaktion hinzuweisen.

Den ausführlichen Sachverhalt und die Protestaktion finden Sie hier:http://www.wolfmagazin.de/Protest/protest.html

Sie finden dort auch Muster-Protestbriefe in Englisch, die Sie nur noch kopieren müssen.

Leiten Sie diese Mail an so viele Tierfreunde wie möglich weiter.

Bitte schicken Sie uns KEINE Kopien Ihrer Protestbriefe, dies unsere Mailbox verstopfen würde.

Wölfische Grüße

Elli Radinger

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Chefredaktion Wolf Magazin

mailto:redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de

 
Innenministerium NRW
Düsseldorf, 02.01.2003

Das Innenministerium teilt mit:

Mit 347 Drogentoten (Stand: 30.12.2002) gab es in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen deutlich weniger Opfer als im Vorjahr. Diese vorläufige Bilanz zog Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Düsseldorf. Im gesamten Jahr 2001 waren 498 Menschen durch Drogenmissbrauch gestorben. „Die stark gesunkene Zahl der Drogentoten ist kein Grund zur Entwarnung“, machte Behrens deutlich.

„Die NRW-Polizei wird weiter konsequent gegen Rauschgifthändler vorgehen, die sich durch die Abhängigkeit der Drogensüchtigen bereichern“, so der Minister. Bis zum 16. Dezember 2002 haben die Fahnder über 135 Kilogramm Heroin bei Dealern sichergestellt. Dazu kamen große Mengen weiterer Drogen, so zum Beispiel 150 Kilogramm Kokain und rund 74 Kilogramm Amphetamin. „Das ist ein Erfolg der guten Arbeit der Rauschgiftfahnder“, lobte Behrens. Es sei wichtig, auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeien Verteilernetze für Drogen zu zerschlagen und Drogenlabore aufzuspüren.

Bei den Drogenopfern handelt es sich zum größten Teil um Herointote. Vielfach ist allerdings ein Drogenmix oder eine Mischung verschiedener Substanzen zur Streckung des Stoffes die Todesursache. Behrens: „Ein großes Risiko für die Süchtigen sind schwankender Reinheitsgrad und unbekannte Beimischungen der Drogen. Die Abhängigen wissen in der Regel nicht, wie stark die Droge ist, die sie konsumieren und welche Substanzen beigemischt sind.“

Behrens: „Nicht nur Polizei und Justiz sind gefordert. Drogensucht ist ein gesellschaftliches Problem, dem wir uns alle entgegenstellen müssen.“ Drogenprobleme könnten nur durch ein ausgewogenes System von Prävention, konsequenter Strafverfolgung und therapeutischen Maßnahmen gemildert werden. Erfolgversprechende Hilfsangebote an die Drogenabhängigen stellen Drogenkonsumräume dar: „Sie bieten für Viele einen zusätzlichen Weg aus dem Drogenelend“, so der Minister. In zwei bis drei Jahren werde die Landesregierung überprüfen, ob das Konzept der Konsumräume erfolgreich war.

Behrens wies weiter auf den bundesweiten Modellversuch hin u.a. in Köln und Bonn zur Behandlung schwer Opiatabhängiger. „Wir wollen von den positiven Erfahrungen der Schweiz mit der kontrollierten Heroinabgabe an Schwerstabhängige lernen“, erläuterte Behrens.

Bis zum 16. Dezember 2002 konnte die NRW-Polizei folgende Mengen Rauschgift beschlagnahmen:
135,1 kg (2001: 241,5 kg) Heroin, 150 kg (136,4 kg) Kokain, 1113,7 kg (722,3 kg) Cannabis, 360,1 kg (222 kg) Marihuana, 2104 (1663) Trips LSD, 73,9 kg (59,4 kg) Amphetamin und 655 072 (601 280) Amphetaminderivate (Tabletten) sowie 1073 (48 456) Cannabis-Pflanzen.
 
 
ProbenKing
 
 
9 kg (59,4 kg) Amphetamin und 655 072 (601 280) Amphetaminderivate (Tabletten) sowie 1073 (48 456) Cannabis-Pflanzen.
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