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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Hurra - die 100 Mark sind wieder da
* Neues und Informatives über den Umgang mit Spenden bei FDP, ADLH und Club für Molosser sowie über Lücken im neuen Parteiengesetz
* Wie der Club für Molosser e.V. mit Spenden umgeht
* A propos fleissiges Spendensammeln für die Kampfhunde
* Beispiel Club für Französische Hütehunde e.V. / Briard Club Deutschland e.V.
* Ziehen Sie Bilanz
* Die FDP - oder wie man das neue Parteiengesetz umgeht
* Staatsanwaltschaft Düsseldorf
* Bundestagsverwaltung
* Landesrechnungshof
* Lücken im Parteiengesetz für Anfänger
* Lücken im Parteiengesetz für Fortgeschrittene
* Fazit
* In eigener Sache
 

Hurra, Hurra, Hurra,
die 100 Mark sind wieder da!


Neues und Informatives über den Umgang mit Spenden bei FDP, ADLH und Club für Molosser sowie über Lücken im neuen Parteiengesetz

Bevor Sie das nächste Mal die Brieftasche zücken, um für irgendein wichtiges Anliegen zu spenden, sollten Sie besser die folgenden Zeilen aufmerksam lesen.

Sonst wird Ihr Geld nicht nur womöglich weder dort ankommen, wo es hin soll, noch für den Zweck verwendet, den Sie vereinbart hatten - nein, es besteht außerdem die Gefahr, dass Ihr Geldschein auf eine jahrelange Odyssee geschickt wird.
Zum Schluß ist das arme Geld dann von den vielen Pfoten, die dran abgewischt wurden, ganz abgegriffen und fühlt sich elend und schwindelig.

Wer die Vorgeschichte um die Jagd nach den 100 Mark und die Ronellenfitsch- und Ziekowgutachten nicht kennt, kann sich erstmal hier vorinformieren:

Schaubild und Chronologie:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/politik/ronellenfitsch_daten/schaubild.htm

Ganze Geschichte:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/FDP_Uebersichtseite.htm

 


Wie der Club für Molosser e.V. mit Spenden umgeht

Mit einem breiten Grinsen haben wir unsere im September 2000 erfolgte Spende im Dezember 2002 vom Club für Molosser zurückerhalten, durch den mittlerweile erfolgten Währungswechsel allerdings in Euro.

Der Club für Molosser e.V. (www.molosser.de) sieht sich nicht in der Lage, den Erhalt des von Frau Kämpfer (FDP Netphen, ADLH-Mitglied und CfM-Geschäftsstellenleiterin in Personalunion) als Privatperson quittierten Geldes zu bestätigen.


Der Club für Molosser sieht sich ebenso nicht in der Lage, die zweckgemäße Verwendung des Geldes zu bestätigen oder gar nachzuweisen.

Der Club für Molosser sieht sich auch nicht in der Lage, für im März 2001 erhaltene Spenden eine Spendenquittung auszustellen.

Vergleichen Sie dazu
das Schreiben der Spender an den Schatzmeister des Club für Molosser (Herrn Simshäuser) vom 26.11.2002 und
die Antwort des Club für Molosser vom 12.12.2002
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/politik/ronellenfitsch_daten/molosser.htm


Der Club für Molosser begründet die Rücküberweisung des Geldes damit, dass es sich beim Club für Molosser nicht um einen gemeinnützigen Verein handelt, und er deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen kann.

Dazu zwei Anmerkungen:

1. Erstens glauben wir gerne, ohne weitere Überprüfung, dass der CfM nicht gemeinnützig ist.
Zwar wissen wir aus eigener Erfahrung, wie gemein gerade Vorstandsmitglieder, Funktionäre und Ehrennadelträger des CfM sein können.
Aber nützlich waren sie und ihre Aktivitäten noch nie.
Deshalb auch nicht gemeinnützig.

2. Stutzig macht uns, dass der CfM in der Lage ist, Spenden in recht heftigen Höhen einzunehmen, und dies anläßlich der Hundeverordnungen auch fleissig getan hat.
Wer Geld einnimmt, sollte diese Einnahmen auch verbuchen und quittieren können - anderenfalls ist er ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Ob diese Quittungen und Bescheinigungen hinterher vom Finanzamt als Spenden an gemeinnützige Vereine anerkannt werden, ist zweitrangig. Quittiert und verbucht wird bei seriösen Organisationen jede Geldeinnahme.

3. Natürlich ist es als letzter Notausgang in Bedrängnis ein netter Versuch, wenn man nach über zwei Jahren eine erhaltene Spende zurück zahlt. Die Spender hatten jedoch damals keinesfalls die Absicht, dem CfM (oder irgendjemand anderen) ein zinsloses Darlehen zu gewähren.

Zusammenfassend kann vor Spenden an den CfM nur gewarnt werden.
Da man in der Regel mit einer Spende einen bestimmten Zweck verbindet, tröstet es wenig, wenn das Geld nicht quittiert und nach ein, zwei, drei oder mehr Jahren auf Anfrage zurück gezahlt wird.

Ob es Sinn macht, an eine Organisation zu spenden, die noch nicht mal eine Quittung ausstellen kann, darf bezweifelt werden.



A propos fleissiges Spendensammeln für die "Kampfhunde"

Gehören Sie auch zu denen, die für jeden guten Zweck gegen die Hundeverordnungen ein Scheinchen übrig hatten?
Haben Sie mal erfahren, was aus dem Geld geworden ist?
Haben Sie mal in einer stillen Stunde darüber nachgedacht, was die Organisationen, die Sie mit Geld unterstützt haben, tatsächlich für die Hunde und Ihre Grundrechte getan haben?

Die Hunde brauchen tatsächlich Geld - wie viele Ressourcen an Menschen und finanziellen Mitteln sind aber in den letzten Jahren versickert oder fehlgeleitet worden?

Vielleicht sollten Sie da mal nachhaken.
Und ggf. Geld zurück holen - denn warum sollten Sie es fremden Vereinen spenden (schenken), die damit z.B. eine feuchte Klubfeier machen oder Gutachten von Breitsamer bezahlen damit IHRE Hunderasse auf der Liste bleibt und die des Vereins runter kommt kommt !
 


Beispiel Club für französische Hütehunde e.V. / Briard Club Deutschland e.V.

Nur ein Beispiel unter vielen.
Auch dort wird immer noch gesammelt:

 

Liebe Mitglieder und Freunde aller Hunde!

nach wie vor setzt sich der cfh für die, bzw. gegen die LHV ein und dies verschlang schon einiges an Geldern. Die Spendenbereitschaft war schon sehr bemerkenswert, wofür wir uns auf diesem Weg auch noch einmal ausdrücklich bedanken möchten!
 
Aber der Kampf geht natürlich immer noch weiter und so wären wir sehr froh, wenn Sie den cfh auch weiterhin unterstützen.
 
 
Überweisen Sie einen von Ihnen gewünschten Betrag auf nachfolgendes Konto:
 

Betreff: "Gefährliche Hunde"

cfh-Yves Wilske

Raiffeisen-Volksbank Grafeld-Nortrup e.G.

Kto.: 57 69 70 101

BLZ.: 26567943

 
Natürlich sind die Spenden Zweckgebunden und auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenquittung aus!
 
Schon jetzt möchten wir Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung danken!
Der gesamte Vorstand des cfh"

Und hier:

Quelle: http://www.briardclub.de/briard/briard-spendenkonto.htm

"Spendenkontos des BCD 
 

LHV
Name der Bank: Landessparkasse zu Oldenburg
Bankleitzahl: 280 501 00
Kontonummer: 20 16 90 09
 
Für die tatkräftige Unterstützung bedanken wir uns im vorraus."


Wir fragen uns, was CfH und BCD überhaupt Produktives gegen die LHV NRW geleistet haben.

Wir fragen uns, was aus den Spenden geworden ist?

Und wir fragen uns, warum CfH und BCD immer noch Geld für Maßnahmen gegen die LHV NRW sammeln, obwohl es die LHV nicht mehr gibt, und der Briard (für den der VDH-Schwesterverein BCD ein Franz-Breitsamer-Gutachten fertigen ließ) von der Rasseliste entkommen ist. 

Zum Breitsamergutachten für den BCD siehe:

http://www.briardclub.de/briard/moellemann.html

Wie mag das Breitsamer-Gutachten wohl bezahlt worden sein?

Aber wie gut, dass immerhin jemand Franz Breitsamer finanziell durch Gutachtenaufträge fördert, sonst könnte Breitsamer ja nicht mehr zu Anhörungen und Innenministerkonferenzen reisen, und von den asozialen, glatzköpfigen, Springer-Stiefel tragenden "Kampfhunde"haltern erzählen.

Wo wären wir ohne Breitsamer?
Und ohne den BCD, der diesen finanziell unterstützt?

Vermutlich längst am Ziel, aber was soll`s.

In mindestens einer Landeshauptstadt eines Bundeslandes soll es auch eine Organisation geben, die die Beiträge und Spenden ihrer Mitglieder für Vierfarbdruckbroschüren und nutzlose Aktionen aus dem Fenster schmiß. Es wäre fast soweit gekommen, dass sich der Vorstand auch noch Dienstwagen hätte bewilligen lassen.
 


Ziehen Sie Bilanz


Machen Sie heute einen Schnitt, und lassen Sie die Geschehnisse seit Juli 2000 Revue passieren.
Wer hat Ihr Geld bekommen?
Und wer hat wie gearbeitet?

Sollte sich ein Frustrationsgefühl bei Ihnen breit machen, so raten wir zukünftig zu Sachspenden.
 
Spenden Sie insbesondere Hirn und Rückgrat, daran mangelt es am meisten.

 


Die FDP - oder wie man das neue Parteiengesetz umgeht

Natürlich haben wir versucht zu recherchieren, ob und welchen Weg die DM 100 bei der FDP genommen haben.

Umfangreiche Befragungen von Horst Engel, Ex-Fraktionsvize, führten trotz Einschaltung von Fraktionschef Ingo Wolf, Wolfgang Gerhardt, Günter Rexrodt, Pinkwart, Köster, Solms und vielen vielen anderen FDP-Partei"größen" zu gar nichts.

Horst Engel behauptet, überhaupt nichts von dem Vorgang um das Ronellenfitschgutachten zu wissen, obwohl dieser Vorgang bis vor den Ältestenrat des Landesparlamentes ging, und alle weigern sich, wenigstens die ordnungsgemäße Verbuchung der angeblichen Spende der angeblichen Hundefreundin zu bestätigen.

Da eine solche Bestätigung keine Kunst wäre (ein schlichtes "Ja" oder "Nein" hätte uns genügt), bleibt nur der Schluß, dass eine solche ordnungsgemäße Verbuchung nicht stattgefunden hat.

Herzlichst bedanken möchten wir uns dagegen bei den Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf für die freundlichen und hilfreichen telefonischen Auskünfte und Tipps.

Bürger, die ihrem Geld hinterher forschen, werden von solchen demokratischen Anlaufstellen keineswegs scheel angesehen, sondern stoßen auf Verständnis und Unterstützung.

Es würde die Demokratie sicherlich fördern (und den politischen Machtmißbrauch einschränken), wenn mehr Menschen den Kontakt und die Information solcher staatlicher Informationsstellen nutzen würden.
 
 


Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sieht sich für den Vorgang um das Ronellenfitschgutachten nicht zuständig, da es sich nach ihren Erkenntnissen nicht um eine Spende an die Partei handelt, und deshalb das Parteiengesetz nicht betrifft.

Zitat:
"Ebenso fehlen Anhaltspunkte dafür, dass Herr Dr. Grüll eine Untreue z.N. der FDP begangen hat, indem er die seiner Fraktion zugewandte Spende (Zahlung des von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch erstellten Gutachtens) nicht innerhalb der FDP ordnungsgemäß verbucht hat oder verbuchen ließ."

Vgl.: Antwort der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 12.11.2002
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/politik/ronellenfitsch_daten/stra_staatsanw_080103.htm

 
Offen bleibt damit die Frage, ob die Fraktion der FDP NRW (nicht die Partei) die Spende ordnungsgemäß verbucht hat.

Hier tauchte zum erstenmal der Begriff "Lücken im neuen Parteiengesetz" auf.
 

Bundestagsverwaltung

Wir stellten der Bundestagsverwaltung die Frage, ob die Spende für das Ronellenfitschgutachten ordnungsgemäß verbucht worden sei und in den Rechenschaftsbericht der FDP eingeflossen sei.

Wir bedanken uns herzlich für die umfangreichen Auskünfte, mit denen uns erklärt wurde, dass nur Spenden an die Partei in den Rechenschaftbericht einfliessen, von der Bundestagsverwaltung kontrolliert werden und unter das Parteiengesetz fallen.

Die Finanzen der Fraktionen jedoch unterliegen nicht dem Parteiengesetz, für sie ist der jeweilige Landesrechnungshof als Kontrollorgan zuständig.

Lediglich eine Querfinanzierung von Fraktion und Partei (wie sie der FDP letztens seitens der Medien vorgeworfen wurde) falle unter das Parteiengesetz und sei strafbar.


Landesrechnungshof

Wie von dem derzeitigen Landtagspräsident Ulrich Schmidt breit verkündet, nahm der Landesrechnungshof Nordrhein Westfalen 2002 die Prüfung der Finanzen der FDP Fraktion NRW auf.

Natürlich haben wir der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Scholle, sofort vorgeschlagen, in einem Aufwasch auch die ordnungsgemäße Verbuchung der Spende für das Ronellenfitschgutachten zu prüfen, und haben ihr die erforderlichen Unterlagen zugesandt (Rechnung, Überweisung...)

Während der Öffentlichkeit vorgegaukelt wird, die Finanzen der FDP Fraktion in toto würden geprüft, sieht es aber tatsächlich so aus:

 

"----- Original Message -----
From: "Wurms, Kurt" <Kurt.Wurms@lrh.nrw.de>
To: x x x
Sent: Thursday, December 19, 2002 9:31 AM
Subject: Anfrage von ... vom 27.11.2002: Verstoß gegen das Parteiengesetz

 
Landesrechnungshof NRW
Konrad-Adenauer-Platz 13
40210 Düsseldorf

...

Betrifft:  Informations-/bzw. Prüfungsmöglichkeiten von Verstößen gegen das Parteiengesetz
Ihre Anfrage vom 27.11.2002

Sehr ...,

die Präsidentin des Landesrechnungshofs NRW hat mich mit der Beantwortung Ihrer Anfrage beauftragt.

In Ihrer Anfrage haben Sie sich, soweit ich dies Ihrer Email entnehmen konnte, nach einer Prüfungsbefugnis des Landesrechnungshof gegenüber Parteien erkundigt.

Der Landesrechnungshof ist gemäß § 88 der Landeshaushaltsordnung nur befugt, die Haushalts- und Wirtschaftführung des Landes zu prüfen. Dazu gehört nach § 9 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von NRW auch die Prüfung der Verwendung der Zuschüsse von Fraktionen. Weitergehende Rechte hat der Landesrechnungshof nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Wurms"

Glauben Sie immer noch nicht an Lücken im neuen Parteiengesetz?
Oder sehen Sie das Parteiengesetz jetzt, wie es ist: ein einziger Schweizer Käse.
 

Lücken im Parteiengesetz für Anfänger

Es ist im Prinzip ganz einfach:

Bauunternehmer Raffke möchte eine überflüssige Müllverbrennungsanlage bauen.

Dazu sucht er sich irgendeinen Penner von Abgeordneten, z.B. Herrn Müll.
Den stopft er mit Millionen voll, bis Müll nicht mehr aus den Augen gucken kann.
Natürlich ist das keine Bestechung, und auch kein Verstoß gegen das Parteiengesetz, weil die Spende ja nicht an die Partei ging, sondern an den Abgeordneten.

Die Millionen sind jetzt das Privatvermögen des Abgeordneten Müll.
Der Abgeordnete Müll wiederum geht hin, und spendet aus seinem Privatvermögen die Millionen an seine Partei (natürlich nach Abzug einer gewissen mafia-üblichen Marge für sich selbst).

Wenn der Abgeordnete Müll nicht so dämlich ist, das Geld durch 145 zweifelhafte Freunde und Helfershelfer anonym einzahlen zu lassen, ist auch mit dem Rechenschaftsbericht und dem Parteiengesetz alles in Butter.
Alternativ kann er auch das Geld an die Fraktion spenden, da kräht sowieso kein Hahn nach. Man muss dann nur aufpassen, dass die Querfinanzierung zur Partei nicht ans Tageslicht kommt.

Der Bau der Müllverbrennungsanlage wird in Folge genehmigt, und alle sind glücklich:
Bauunternehmer Raffke mit seinem dicken Geschäftsplus, der durch seinen Kontakt zu Raffke parteiintern enorm wichtig und reicher gewordene Abgeordnete Müll, und Partei und Fraktion, die sich die Talerchen lustig auf den Kopf klimpern lassen können.

In die Röhre guckt nur Bürger Michel Doof, der unglücklicherweise sein Haus dorthin gebaut hat, wo morgen nebenan die Müllverbrennungsanlage gebaut wird, und der sich nicht erklären kann, warum die kommunalen Abfallgebühren schon wieder gestiegen sind.

Funktioniert übrigens auch mit Schmiergeldern aus Waffenhandel.
Dann ist es erfahrungsgemäß die jüdische Gemeinde, die dumm in die Röhre guckt.


Lücken im Parteiengesetz für Fortgeschrittene

Die Lücken im Parteiengesetz waren übrigens bereits vor dessen Verabschiedung bekannt.

Diesbezüglich herzlichen Dank an Hans Herbert von Arnim, seines Zeichens Jura-Professor an der Hochschule Speyer und Experte für Parteienrecht. 

Lesetipps:

1. Hans Herbert von Arnim: Politik Macht Geld
Das Schwarzgeld der Politiker - weißgewaschen
Knaur TB, München 2001, ISBN 3-426-77557-3

Kostet nur 8,90 Euro, und im Gegensatz zum Club für Molosser und der FDP kann Ihnen der Buchhändler auch eine Quittung ausstellen und die ordnungsgemäße Verbuchung bestätigen.

2. Hans Herbert von Arnim in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2002, Heft 16, S. 1065 ff


Fazit

Die FDP hat also wie andere Parteien (wie jeder Politiker) intensiv und pfiffig die tiefste Kerbe in der Meßlatte der Rechtsstaatlichkeit gesucht, um dann gekonnt und quallenartig hinüber zu schleimen.

Sollten Sie zu denen gehört haben, die aufgrund der Hundeverordnungen Mitglied in der FDP wurden, und/oder sollten Sie womöglich zu denen gehören, die auf das ewige Gejammer, die FDP habe kein Geld, hereingefallen sind und an die FDP gespendet haben (obwohl, wie wir heute wissen, das Problem der FDP eher war, dass sie zuviel Geld hatte, allerdings ungewaschenes), so finden Sie als Hilfe zur Selbsthilfe weiterhin das Musterschreiben zum Parteiaustritt hier:
 
http://www.maulkorbzwang.de/aktuell.htm
 
Funktioniert auch mit den anderen Parteien.
 

In eigener Sache:

Unsere Arbeit hat uns in den letzten zweieinhalb Jahren sehr viel Zeit, Kraft, Nerven, Gesundheit und erhebliches an Geld gekostet.
Wir freuen uns, dass wir diese Arbeit für die Hunde und für unsere bürgerliches Freiheiten leisten konnten, ohne jemals dafür Geld oder Unkosten zu verlangen, und ohne um Spenden zu betteln.

Es juckt uns auch nicht, wenn Organisationen oder Gruppierungen mit mangelhaftem Engagement und fragwürdigem Umgang mit Spenden und Finanzen uns ablehnen oder schlecht machen.

Wir haben uns anfangs erfolglos um Zusammenarbeit bemüht.
Heute wissen wir, warum unsere Bemühungen erfolglos blieben.

Dann sind wir unseren Weg trotz der Behinderungen aus eigener Kraft gegangen.

Und heute brauchen wir niemanden mehr. 

Wir freuen uns aber über jeden, der diesen Weg mir uns gegangen ist.

 
ProbenKing