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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Wesenstest für Scooter Wesenstest für Scooter Wesenstest für Scooter

* Was haben Bullterrier und Co., Bambi und Aldi gemeinsam?

* Hier nochmals zur Erinnerung das Hundesteuer - Urteil Koblenz aus dem Jahr 2000

 
WAT?
ABHÄNGIG
GELDGEIL
EHRLICH




 
GEFÄHRLICHER HUND STÜRZT BUNDESPRÄSIDENT (72)
 
Wesenstest für Scooter Wesenstest für Scooter Wesenstest für Scooter


Bild berichtete sachlich in der Bremer Ausgabe vom 18.01.2003, Seite 1, dass der gefährliche Hund „Scooter“ des Bundespräsidenten Johannes Rau (72) das Staatsoberhaupt umwarf.

Der 72jährige Bundespräsident Rau zog sich dabei einen schmerzhaften Bluterguss am Knie zu.

Der 72jährige Johannes Rau verriet „Bild“, dass dieser gefährliche Hund eine Katastrophe sei.

Der gefährliche Hund zeigt seine Freude so brutal, dass er das Staatsoberhaupt (72) einfach umrannte.

Deutschland fragt sich: „Wie lange kann der Bundespräsident (72) noch mit solch einer abstrakten Gefahr leben?“

Was muss noch passieren?

Es besteht ein „Restrisiko“, dass sich dieser gefährliche Hund, der bereits in der Vergangenheit durch einen Ausbruch auffällig wurde und sich in Berliner Kneipen herumtrieb, eines Tages seine Freude so zum Ausdruck bringen kann, dass sich der 72jährige Johannes Raus gefährlich verletzen könnte.

Wie lange sollen wir Bürger noch befürchten müssen, dass unserem 72jährigen Bundespräsidenten Rau etwas Ernsthaftes zustößt?

Sollte „Scooter“ nicht vielleicht einen Wesenstest ablegen und (falls er diesen überhaupt besteht) in der Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“ in gute Hände vermittelt werden?

Peter Böttcher
Bremen


 

BULLI WEG ....... BAMBI WEG ....... ALDI WEG .......


 

....... KÜNAST WEG? .........


 

Was haben Bullterrier und Co., Bambi und Aldi gemeinsam?


Sie sind für die Grünen ein Hassobjekt.

Erst hetzen und lügen grüne Politiker gegen liebenswürdige, ausländische Hunderassen, entscheiden hier sogar über „wertes und unwertes Leben“ und geben diese Hunde zur Ausrottung frei.

Als Nächstes will Frau Künast von den Grünen dem Abballern von Reh und Damwild einen Freifahrtschein geben, um durch dieses blutige Gemetzel die jungen Triebe der Bäume zu schützen.

Hierbei orientiert man sich an das Reichsjagdgesetz (von 1934) von Hermann Göring (jaja, der drogenabhängige Volksvertreter, Herr Hermann Göring, aus Onkel Adolfs Führungsriege). Siehe auch Artikel „Der Spiegel“ 1/2003, Seite 60.

Tod und Blut scheinen die Stricknadeln bei den Grünen ersetzt zu haben.

Und nun auch noch DAS?

Um die ehemalige Lokomotive Deutschland in der Fahrt immer mehr zu drosseln, werden bündelweise Steuern auf die Gleise geschmissen, damit der Normalbürger nur noch wenig von der Fahrt mitbekommt.

Ja, und nun will die gute „Ministerin“ Renate Künast einen Riegel davor schieben, dass die Bürger, die jetzt dank dieser intelligenten Steuern jeden Cent umdrehen müssen, die tollen Angebote von Aldi etc. nutzen können.

Es wäre auch wirklich schrecklich, wenn sich die Menschen mit kleinem Geldbeutel noch etwas Lebensqualität gönnen dürfen.

Dieses alles ist Menschen verachtend.

Selbst präsentierte sich die Frau Künast mit einem Gläschen Champagner auf der „Grünen Woche“. Sicherlich hat sie hierfür keinen Cent bezahlt und dazu auch so manches Häppchen auf anderer Leute Kosten verzehren dürfen.

Kann das auch die Oma mit ihrer klitzekleinen Rente? Bekommt dieses auch der Ärmste der Armen umsonst? Und was machen die Kinder, die vor Angst und Hunger nicht in den Schlaf kommen, von denen es genug in diesem Land gibt?

Bekommen diese Gruppen jetzt von Frau Künast Gutscheine von „Feinkost Käfer“ oder vom Schlemmermarkt im KaDeWe?

Vielleicht sollte sich die gute Frau immer wieder den klugen Spruch „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ auf ihre Festplatte brennen.

Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
PSS.Boettcher@t-online.de

VERTEILER

 
Hier nochmals zur Erinnerung das Urteil Koblenz aus dem Jahr 2000 - auf das sich fast alle anderen Urteile stützen!

Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt erhöhte Hundesteuer für rechtmäßig

Für sog. Kampfhunde dürfen die Gemeinden höhere Steuersätze festlegen als für andere Hunde. Die Unterscheidung nach bestimmten Hunderassen ist dabei im Grundsatz unbedenklich. Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Worms beträgt der Steuersatz für einen Hund im Normalfall 180,-- DM. Für einen Kampfhund sind dagegen jährlich 1.200,-- DM zu zahlen. Als Kampfhunde gelten dabei solche Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Menschen und Tieren besteht. Diese Eigenschaft wird bei sechs Hunderassen, darunter dem Staffordshire-Bullterrier, unwiderlegbar vermutet. Eine Wormserin, die zwei solche Hunde hält, erhob gegen ihren Hundesteuerbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ihr Argument: Die "Rasseliste" sei willkürlich, weil andere, dort nicht aufgeführte Hunderassen wie Deutscher Schäferhund und Dogge vergleichbar gefährlich seien. Letztlich hänge es immer vom Halter ab, was aus einem Hund werde. Das Verwaltungsgericht Mainz gab der Klägerin Recht; dagegen entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht zugunsten der Stadt und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung.

Die Gemeinden dürfen für Kampfhunde eine erhöhte Hundesteuer fordern und zu diesem Zweck auf Rasselisten zurückgreifen, stellten die Richter klar. Die in der Wormser Liste aufgeführten Hunderassen, einschließlich des Staffordshire-Bullterriers, seien wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Sprung-, Muskel- und Beißkraft allgemein von einer gesteigerten Gefährlichkeit. Zwar treffe das möglicherweise nicht auf sämtliche Exemplare dieser Züchtungen zu, weil die Aggressivität eines Hundes neben seiner Veranlagung auch von seiner Aufzucht abhänge. Die Gemeinden dürften bei der Ausgestaltung der Hundesteuer aber typisieren und dabei auch das Ziel verfolgen, Kampfhunde "generell und langfristig in ihrem Gebiet zurückzudrängen".

Rechtswidrig sei die umstrittene Steuersatzung auch nicht deshalb, weil andere, heimische Hunderassen ebenfalls aggressive Tiere hervorgebracht hätten. Dies habe die Stadt rechtsfehlerfrei dadurch berücksichtigt, dass sie auch sonstige gefährliche Hunde mit einer erhöhten Hundesteuer belege. Dabei sei es durchaus sachgerecht, heimische Hunderassen nicht ausnahmslos als Kampfhunde zu erfassen. Mit diesen Hunden sei die Bevölkerung nämlich vertraut und billige ihre Verwendung als Wach- und Gebrauchshunde. Deren Gefährlichkeit sei durch die größere Erfahrung der Züchter und Halter auch eher beherrschbar, als dies bei den neu importierten Züchtungen der Fall sei.

Auch das Argument der Klägerin, sie habe ihre Hunde bei Erlass der umstrittenen Steuersatzung schon besessen und sich daher nicht auf die erhöhte Kampfhundesteuer einstellen können, ließen die Richter nicht gelten: Das Vertrauen auf den Fortbestand der Hundesteuer in bisheriger Höhe sei nicht schutzwürdig gewesen, da die Bürger hier grundsätzlich mit Veränderungen rechnen müssten, so die Richter.

Urteil vom 5. Juli 2000 - 5 StR 629/99 – Karlsruhe, den 5. Juli 2000

 
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