WAT?
ABHÄNGIG
GELDGEIL
EHRLICH
GEFÄHRLICHER HUND STÜRZT BUNDESPRÄSIDENT
(72)
Wesenstest für Scooter Wesenstest für Scooter Wesenstest
für Scooter
Bild berichtete sachlich in der Bremer Ausgabe
vom 18.01.2003, Seite 1, dass der gefährliche Hund „Scooter“ des
Bundespräsidenten Johannes Rau (72) das Staatsoberhaupt umwarf.
Der 72jährige Bundespräsident Rau zog sich dabei
einen schmerzhaften Bluterguss am Knie zu.
Der 72jährige Johannes Rau verriet „Bild“, dass
dieser gefährliche Hund eine Katastrophe sei.
Der gefährliche Hund zeigt seine Freude so
brutal, dass er das Staatsoberhaupt (72) einfach umrannte.
Deutschland fragt sich: „Wie lange kann der
Bundespräsident (72) noch mit solch einer abstrakten Gefahr leben?“
Was muss noch passieren?
Es besteht ein „Restrisiko“, dass sich dieser
gefährliche Hund, der bereits in der Vergangenheit durch einen Ausbruch
auffällig wurde und sich in Berliner Kneipen herumtrieb, eines Tages seine
Freude so zum Ausdruck bringen kann, dass sich der 72jährige Johannes Raus
gefährlich verletzen könnte.
Wie lange sollen wir Bürger noch befürchten
müssen, dass unserem 72jährigen Bundespräsidenten Rau etwas Ernsthaftes
zustößt?
Sollte „Scooter“ nicht vielleicht einen
Wesenstest ablegen und (falls er diesen überhaupt besteht) in der
Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“ in gute Hände vermittelt werden?
Peter Böttcher
Bremen
BULLI WEG ....... BAMBI WEG ....... ALDI
WEG .......
....... KÜNAST WEG? .........
Was haben Bullterrier und Co., Bambi und
Aldi gemeinsam?
Sie sind für die Grünen ein Hassobjekt.
Erst hetzen und lügen grüne Politiker gegen
liebenswürdige, ausländische Hunderassen, entscheiden hier sogar über
„wertes und unwertes Leben“ und geben diese Hunde zur Ausrottung frei.
Als Nächstes will Frau Künast von den Grünen dem
Abballern von Reh und Damwild einen Freifahrtschein geben, um durch dieses
blutige Gemetzel die jungen Triebe der Bäume zu schützen.
Hierbei orientiert man sich an das
Reichsjagdgesetz (von 1934) von Hermann Göring (jaja, der drogenabhängige
Volksvertreter, Herr Hermann Göring, aus Onkel Adolfs Führungsriege). Siehe
auch Artikel „Der Spiegel“ 1/2003, Seite 60.
Tod und Blut scheinen die Stricknadeln bei den
Grünen ersetzt zu haben.
Und nun auch noch DAS?
Um die ehemalige Lokomotive Deutschland in der
Fahrt immer mehr zu drosseln, werden bündelweise Steuern auf die Gleise
geschmissen, damit der Normalbürger nur noch wenig von der Fahrt mitbekommt.
Ja, und nun will die gute „Ministerin“ Renate
Künast einen Riegel davor schieben, dass die Bürger, die jetzt dank dieser
intelligenten Steuern jeden Cent umdrehen müssen, die tollen Angebote von
Aldi etc. nutzen können.
Es wäre auch wirklich schrecklich, wenn sich die
Menschen mit kleinem Geldbeutel noch etwas Lebensqualität gönnen dürfen.
Dieses alles ist Menschen verachtend.
Selbst präsentierte sich die Frau Künast mit
einem Gläschen Champagner auf der „Grünen Woche“. Sicherlich hat sie hierfür
keinen Cent bezahlt und dazu auch so manches Häppchen auf anderer Leute
Kosten verzehren dürfen.
Kann das auch die Oma mit ihrer klitzekleinen
Rente? Bekommt dieses auch der Ärmste der Armen umsonst? Und was machen die
Kinder, die vor Angst und Hunger nicht in den Schlaf kommen, von denen es
genug in diesem Land gibt?
Bekommen diese Gruppen jetzt von Frau Künast
Gutscheine von „Feinkost Käfer“ oder vom Schlemmermarkt im KaDeWe?
Vielleicht sollte sich die gute Frau immer
wieder den klugen Spruch „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ auf ihre
Festplatte brennen.
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
PSS.Boettcher@t-online.de
VERTEILER
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Hier nochmals zur Erinnerung das Urteil Koblenz aus dem
Jahr 2000 - auf das sich fast alle anderen Urteile stützen!
Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt erhöhte Hundesteuer für
rechtmäßig
Für sog. Kampfhunde dürfen die
Gemeinden höhere Steuersätze festlegen als für andere Hunde.
Die Unterscheidung nach bestimmten Hunderassen ist dabei im
Grundsatz unbedenklich. Dies geht aus einem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Worms beträgt der
Steuersatz für einen Hund im Normalfall 180,-- DM. Für
einen
Kampfhund sind dagegen jährlich 1.200,-- DM zu zahlen. Als
Kampfhunde gelten dabei solche Hunde, bei denen nach
Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer
Verletzung von Menschen und Tieren besteht. Diese Eigenschaft
wird bei sechs Hunderassen, darunter dem Staffordshire-Bullterrier, unwiderlegbar vermutet. Eine
Wormserin, die zwei solche Hunde hält, erhob gegen ihren
Hundesteuerbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ihr
Argument: Die "Rasseliste" sei willkürlich, weil andere, dort
nicht aufgeführte Hunderassen wie Deutscher Schäferhund und
Dogge vergleichbar gefährlich seien. Letztlich hänge es immer
vom Halter ab, was aus einem Hund werde. Das
Verwaltungsgericht Mainz gab der Klägerin Recht; dagegen
entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht zugunsten der Stadt
und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung.
Die Gemeinden dürfen für
Kampfhunde eine erhöhte Hundesteuer fordern und zu diesem
Zweck auf Rasselisten zurückgreifen, stellten die Richter
klar. Die in der Wormser Liste aufgeführten Hunderassen,
einschließlich des Staffordshire-Bullterriers, seien wegen
ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Sprung-, Muskel- und
Beißkraft allgemein von einer gesteigerten Gefährlichkeit.
Zwar treffe das möglicherweise nicht auf sämtliche Exemplare
dieser Züchtungen zu, weil die Aggressivität eines Hundes
neben seiner Veranlagung auch von seiner Aufzucht abhänge.
Die Gemeinden dürften bei der Ausgestaltung der Hundesteuer
aber typisieren und dabei auch das Ziel verfolgen, Kampfhunde
"generell und langfristig in ihrem Gebiet zurückzudrängen".
Rechtswidrig sei die umstrittene Steuersatzung auch nicht
deshalb, weil andere, heimische Hunderassen ebenfalls
aggressive Tiere hervorgebracht hätten. Dies habe die Stadt
rechtsfehlerfrei dadurch berücksichtigt, dass sie auch
sonstige gefährliche Hunde mit einer erhöhten Hundesteuer
belege. Dabei sei es durchaus
sachgerecht, heimische Hunderassen nicht ausnahmslos als
Kampfhunde zu erfassen. Mit diesen Hunden sei die Bevölkerung
nämlich vertraut und billige ihre Verwendung als Wach- und
Gebrauchshunde. Deren Gefährlichkeit sei durch die größere
Erfahrung der Züchter und Halter auch eher beherrschbar, als
dies bei den neu importierten Züchtungen der Fall sei.
Auch das Argument der Klägerin, sie habe ihre Hunde bei Erlass
der umstrittenen Steuersatzung schon besessen und sich daher
nicht auf die erhöhte Kampfhundesteuer einstellen können,
ließen die Richter nicht gelten: Das Vertrauen auf den
Fortbestand der Hundesteuer in bisheriger Höhe sei nicht
schutzwürdig gewesen, da die Bürger hier grundsätzlich mit
Veränderungen rechnen müssten, so die Richter.
Urteil vom 5. Juli 2000 - 5 StR 629/99 – Karlsruhe, den 5.
Juli 2000 |