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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Die Landeshundeverordnung ist nichtig, und die Gebührenbescheide für Tierheim-Hunde wurden aufgehoben.

* Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen .....

* Schafe im Bündner Oberland gemäss DNA-Beweis von Wolf gerissen News Vermischtes 26.1.*

 
Ein Erfolg für Tierschutzverein: Bescheide für Heim aufgehoben

 

Kreisgebiet/Arnsberg. Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins für den Kreis Olpe, Elke Stellbrink, freut sich. Der Verein konnte vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einen ersten Erfolg verbuchen. Die Landeshundeverordnung ist nichtig, und die Gebührenbescheide für Tierheim-Hunde wurden aufgehoben.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen erwarten die Kläger auch einen Erfolg gegen das Landeshundegesetz. Das Verwaltungsgericht Arnsberg erklärte unter Bezugnahme auf aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die Landeshundeverordnung NRW sei nichtig und unwirksam, weil ihre Maßnahmen allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anknüpfen. Entsprechend mussten alle Gebührenbescheide für die Verhaltensüberprüfungen und Maulkorbbefreiungen der Hunde des Olper Tierheims aufgehoben werden.

Auch gegen die rassebezogenen Regelungen des Landeshundegesetzes NRW erwartet die Klägergemeinschaft um den Tierschutzverein einen Erfolg bis Anfang 2004. "Bei den Gebühren für die Verhaltensüberprüfung der Tierheimhunde handelte es sich um einen einmaligen Vorgang", erklärte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner, der dem Tierschutzverein bereits im Jahr 2001 zu einem neuen Fundtiervertrag mit den Kommunen verhalf und seit August 2000 die Klägergemeinschaft gegen Landeshundeverordnung, Landeshundegesetz und "Kampfhunde"steuern vertritt.

Der Tierschutzverein rät Hundehaltern zu Widersprüchen, sofern das noch möglich ist: "Obwohl das Verwaltungsgericht die Landeshundeverordnung für nichtig erklärt hat, besteht ein Schadensersatzanspruch nur für die Hundehalter, die Widerspruch eingelegt haben", rät Elke Stellbrink. Weitere Infos unter: www.tierheim-olpe.de

26.01.2003   
 
 

Mehr dazu auch im Letter vom 24.01.2003

 

Tierärztliche Klinik für kleine Haustiere
Rahlstedter Straße 156 22143 Hamburg-Rahlstedt
Tel. 040/ 677 21 44 Fax 040/ 677 37 98
www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de

 



Frau
Dr. Dorit Feddersen-Petersen                                                 25.1.03

c/o Hamburger Tierschutzverein



Sehr geehrte Frau Kollegin,


kürzlich konnte ich Ihre "Replik auf einen unfairen Angriff" unter www.hamburger-tierschutzverein.de/top_aktuell/replik.htm zur Kenntnis nehmen.

Sie beziehen sich auf einen Artikel der Hamburger Morgenpost, in welchem ich zitiert werde und u.a. den "Wesenstest" als den allergrössten Mist bezeichnet habe.
Es scheint mir, dass Sie Vieles von dem, was ich öffentlich gesagt und geschrieben habe, überhaupt nicht verstanden haben.

Mit der Einführung der unsäglichen Hamburger Hundeverordnung durch die SPD/Grüne- Administration war ganz plötzlich ein "Wesentest" da - oh welch´ Wunder!
Ich wiederhole, dass der Wesenstest in Hamburg - und nun erlaube ich mich einzuschränken - in den Händen derer, die ganz bestimmte Hunde mit grossen Köpfen und kurzen Haaren von den Strassen haben wollten, nicht nur der allergrösste Mist ist, sondern eine Feigenblattfunktion für die Verwaltungsmaschinerie Hamburgs erfüllt(e), um die Besitzer dieser Tiere einzuschüchtern, Ihnen die Rechtmässigkeit der Wegnahme vorzugaukeln, sie mit unanständig hohen geradezu erpresserischen Steuern zu belasten.

Es ist schön zu hören, dass Sie sich als Tierärztin auch zu den entschiedenen Gegnern dieser "Hundeverordnung" zählen.
Wer glauben Sie, sind die Initiatoren und die Durchsetzer der Hamburger Hundeverordnung? Es sind Tierärzte in Hamburg, die in den Diensten der Verwaltung stehen, also Amtstierärzte. Ohne deren Zutun wäre aus der Verordnung der Runde-Administration zum Nachteil hunderter Hundebesitzer nichts geworden.

Es war natürlich klar, dass es heute ebenso wie in der fürchterlichen Vergangenheit unseres Landes Akademiker gibt, die die hirnlosen und empörend ungerechten Einfälle gewissenloser karrieresüchtiger Politiker servil in die Tat umsetzen. An die NS-Ärzte oder die NS-Juristen muss ich Sie ja wohl nicht erinnern. Ziemlich sicher gab es auch vor cirka 60 Jahren NS-Tierärzte.
Und daher kommen natürlich auch die Worte Bert Brechts: "Speichellecker der Mächtigen" oder "willfähriges Gesindel" . Es handelt sich also nicht um "verbale Entgleisungen", gemünzt auf meine Person, sondern um Literatur und Geschichte.

Natürlich habe ich Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, mit meinen Äusserungen der Empörung nicht im Visier gehabt. Es wurde mir nämlich nicht zur Kenntnis gebracht, dass Sie es waren, die temingerecht den Mächtigen dieser Stadt den "Wesentest" abgeliefert hat.

Ihre polemischen Angriffe auf meine Person verzeihe ich Ihnen, denn sie sind als Zeichen der persönlichen Verletzung zu werten und völlig unsachlich. Was ich Ihnen nicht verzeihe ist, dass Sie Ihren Wesentest denen zur Verfügung stellten, die damit unsägliches Unrecht begingen und begehen und denen, die damit in Goldgräberstimmung "richtig Kohle" machten und machen und damit unzählige Menschen regelrecht ausplünderten.
Sie sagen ja selbst, dass Ihr Wesenstest nicht wissenschaftlich ist und Herr Poggendorf äusserte sich mir gegenüber, dass "der Wesenstest ja auch mal gerade bis zur nächsten Ampel reicht".

Es ist also tatsächlich so, dass seitens der Hamburger Administration mit einem unwissenschaftlichen Wesentest herumgefuhrwerkt wurde und wird.... Ich danke Ihnen für die deutlichen Worte.

Die Entwicklung Ihres Wesentestes ist sicherlich irgendwie gut gemeint. Aber bekannt ist, dass "gut gemeint" ganz häufig "voll daneben" ist, jedenfalls dann, wenn Ihr Wesentest von Behörden und deren angeheuerten Trupps dazu missbraucht wird, um Bürgern dieser Stadt ihre Hunde wegzunehmen.

In einem Tierheim selbst mag ein Wesentest eine gewisse Güte erreichen, um den interessierten Menschen etwas über das Objekt ihrer Begierde sagen zu können- dagegen kann man nichts haben - auch dagegen nicht, dass der Hamburger Tierschutzverein etliche Hunde mit Ihrem Wesenstest vor dem tödlichen Zugriff der Behörde bewahrte. Hunderte Tiere wurden durch Ihren Wesentest jedoch nicht gerettet. (Wesenstest "nicht bestanden", was das auch immer heissen mag).
Allerdings, und das erlaube ich mir zu betonen, sind die persönlichen Erfahrungen der vielen fleissigen und engagierten Tierpfleger auch im Hamburger Tierschutzverein sicherlich mehr wert als ein Wesentest, der in wenigen Stunden abzuarbeiten ist.
Nebenbei darf ich Ihnen versichern, dass meine Hunde Ihren Wesentest nur mit einer Schlaftablette überstanden hätten und ich verwahre mich gegen dieses unwissenschaftliche Getue, wenn es um die verantwortliche Einschätzung der Hunde geht, die von engagierten Hundeführern auf den Plätzen der diversen Hundevereine erzogen werden ( siehe S.V., diverse Rottweiler- und Boxer-Vereine,
Terrier-Vereine und viele andere).

Sehr geehrte Frau Kollegin, wie Sie lesen können, gibt es zu Ihrer "Replik" viel zu sagen.
Aber ich habe auf diesem Wege auch zwei Fragen an Sie und ich wäre froh, wenn Sie sie beantworten würden:

1. Wie gelangte Ihr Wesentest in die Hände der Administration? Haben Sie ihn dorthin verkauft oder dort angedient?
Wie ist es zu erklären, dass just bei der Einführung der Hamburger Hundeverordnung Ihr Wesentest im Zusammenhang mit diesem üblen Machwerk zur Verfügung stand?

2. In dem Buch "Die Grosse Kampfhundlüge" (Kynos Verlag) Erste Auflage, bezeichnen Sie sich mit dem Artikel "Warum ich mir als nächsten Hund einen Bull Terrier wünsche" als " Die Grand Young Lady der Hundeverhaltenskunde in Deutschland". Sie haben den Kynos Verlag mit juristischen Mitteln gezwungen, diese erste Ausgabe nicht erscheinen zu lassen. Warum?

Schlussendlich erlaube ich mir folgende Bemerkung:

Es ist nicht meine Absicht, über Ihre beruflichen "Patente" zu werten, wenn damit nicht unsägliches Unrecht zynisch in Recht umgemurkst wird. In den Händen einer karriereorientierten, rücksichtlosen Polit - Mafia kann Ihr Wesentest jedoch eine Waffe sein, die durchaus mit Sprengürteln von Terroristen zu vergleichen ist - nicht zu verantworten und inhuman- einfach ekelhaft.

Aber viel schlimmer noch und nicht entschuldbar ist sein Neben-Negativ-Effekt auf die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie.
Die Verzweiflung hunderter Hundehalter, deren Tiere mit Hilfe Ihres Wesentestes verschwanden, ist ein Stigma des Zustandes unserer Gesellschaft.
Falls Sie darüber mehr wissen möchten, lesen Sie das Buch "Deterring Democracy" von Noam Chomsky. Vielleicht verstehen Sie dann den Zusammenhang von "Gut Gemeintem" und den Korrosionserscheinungen unserer Gesellschaft, deren augenfälligstes Merkmal der Hamburger Innensenator Ronald Schill ist.

Mit freundlichem Gruss,

Dirk Schrader
-Tierarzt-

 
Foto: David Adair (ex-press.ch)
Der Reisser ist gefasst.
Foto: David Adair (ex-press.ch)

Freitag, 24. Januar 2003 / 21:40:41

 

Schafe im Bündner Oberland gemäss DNA-Beweis von Wolf gerissen

Chur - Der Verursacher zahlreicher Risse in Schafherden und Wildbeständen im Bündner Oberland ist entlarvt. Es handelt sich um einen männlichen Wolf italienischer Abstammung. Die DNA-Analyse einer Kotprobe lieferte den wissenschaftlichen Beweis.

Damit bestätige sich der Einwanderungsdruck italienischer Wölfe in die Schweiz, teilte das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden mit. Gemäss Angaben der Jagdbehörden sind seit 1995 mindestens zehn Wölfe in die Schweiz eingewandert.

Der letzte Wolf in der Schweiz war am 29. September 2001 im Bündner Südtal Bergell geschossen worden. Das aus Italien eingewanderte Tier hatte auf Schweizer Gebiet nachweislich über 50 Nutztiere getötet.

Das nun als Wolf im Bündner Oberland identifizierte Raubtier war von verschiedenen Personen bereits im vergangenen Frühling und dann vor allem wieder im Herbst gesichtet worden. Jäger und Hirten hatten das Tier exakt beschrieben.

Der wissenschaftliche Beweis, wonach es sich um einen Wolf handelt, lieferte die DNA-Analyse einer Kotprobe, die bei Brigels in der Nähe einer verdächtigen Spur im Neuschnee durch die Wildhut entdeckt wurde.

Der Wolf treibt sich nach bisherigen Erkenntnissen auf der linken Seite des Vorderrheintales, auf Gebiet der Gemeinden Brigels, Waltensburg und Andiast, herum. Zwischendurch verschiebt er sich westwärts bis ins Unwetter geschädigte Dorf Schlans. In östlicher Richtung wagt er sich bis Ilanz vor.

Geschossen wird das Tier vorerst nicht. Wie der Bündner Jagdinspektor Georg Brosi auf Anfrage sagte, wurden bisher 15 gerissene Schafe protokolliert. Aus Sicht der ortsansässigen Bauern seien es aber mehr gewesen. Zum Abschuss freigegeben wird das Raubtier, wenn es innert dreier Monate mindestens 50 Nutztiere getötet hat.

bsk (Quelle: sda)

 
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