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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Sehr geehrter Herr Hülsenbusch,

* Erfolg für Gegner der Hundeverordnung

* Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, nicht aber über Tierquälerei.

 
Silke Groos
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen

MUNLV
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf

VI-7-78.01.33.02.97

Sehr geehrter Herr Hülsenbusch,
 
bezugnehmend  auf Ihr Schreiben vom 02.12.2002 und die Begründung des MUNLV, warum das Urteil des Bverwg vom 03.07.2002 (über die Niedersächsische Gefahrtierverordnung) auf die LHV NRW nicht zutrifft, verweise ich Sie auf die gegenteilige Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Arnsbergs vom Januar 2003, nachzulesen unter:

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/Olpe/07012003.htm

Die Landeshundeverordnung NRW ist nichtig.

Herzlichen Glückwunsch, ganz besonders auch an Frau Ministerin Höhn.

Entsprechend fordere ich Sie auf, zügig sämtliche nunmehr nichtigen und falschen Informationen von den Internetseiten des MUNLV zu entfernen, so z.B.

"Anschriften der Zuchtvereine, deren Verhaltensprüfung gemäß Nr. 6.4.4 der Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die jeweils benannte Rasse anerkannt wurden"
( http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/hundehaltung.htm )
 
denn diese Anerkennung nach LHV NRW ist nun ebenfalls nichtig, genau wie die LHV NRW selbst, auf der diese Anerkennung basiert.

Ich fordere Sie darüber hinaus auf, die Kommunen des Landes NRW, bei denen eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren gegen die auf der Basis der LHV NRW ergangenen Gebührenbescheide und Verwaltungsakte anhängig sind, entsprechend über die Nichtigkeit Ihrer LHV NRW zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Groos

 
"Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben
Horizont."
(Konrad Adenauer, dt. Bundeskanzler, 1876-1967)
 
 
Erfolg für Gegner der Hundeverordnung

Der Olper Tierschutzverein hatte gegen die Gebühren für den Wesenstest vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht geklagt. Daraufhin hat das Gericht die nordrhein-westfälische Landeshundeordnung für ungültig erklärt. Der Tierschutzverein rät nun allen Hundehaltern, gegen die mit der Hundeverordnung in Verbindung stehenden Gebührenbescheide Widerspruch einzulegen.

Quelle: WDR-Radionachrichten
http://www.wdr.de/studio/siegen/aktuell/index.html

 

dazu passend:

Städtetag berichtet über Finanzkrise

Die Finanzlage der Städte und Gemeinden hat sich weiter massiv verschlechtert.

Im laufenden Jahr sei ein "bisher nie da gewesenes Rekord-Defizit" von 9,9 Milliarden Euro zu befürchten, erklärte der Deutsche Städtetag in Berlin. Im vergangenen Jahr betrug das Minus knapp 6,7 Milliarden Euro.

Die Präsidentin des Städtetags, Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth, sagte, viele Kommunen befänden sich am Rand des Ruins. Die Bürger spürten die eingeschränkten Leistungen inzwischen überdeutlich. Ohne rasche finanzielle Hilfe von Bund und Ländern müsse die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland bald zu Grabe getragen werden.
 

AW-Kommentar:

Kein Wunder -

  • wer solche Verordnungen wider besseren Wissens macht,
  • wer zig? Milliarden in die Bekämpfung der Hundehalter steckt
  • wer selbst Hundesteuern (Bagatellsteuer) erhöhen will - obwohl sie "nachweislich"  keinen Gewinn erwirtschaften  - eher noch zusätzliche Kosten
  • wer so mit dem Ihnen Anvertrauten Geld umgeht -

hat kein Recht da zu sein wo er ist, der sollte besser Stempeln gehen und FÄHIGEN Leuten Platz machen!

Laßt uns diesen Leuten weiter in den Ar... treten - bis sie:

  • wach werden oder
  • freiwillig Zurücktreten oder
  • ABGEWÄHLT werden!
 

Hagen/NRW, 27.1.03

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, nicht aber über Tierquälerei. Seit etwa sechs Monaten geht Hessen als bundesweiter Vorreiter verstärkt gegen mutwilliges Verkrüppeln von Tieren an. Seitdem sind zwei rechtskräftige Verfügungen gegen das Züchten von sogenannten Haubenenten ausgesprochen worden.

Die einen finden es niedlich, wenn sie den kleinen Hund mit der Wuschelmähne und dem Federbusch an der Rutenspitze sehen. Leider "glänzt" der "Chinesische Nackthund" - wie der Name schon vermuten lässt - nur mit Nacktheit. Große Teile des Fells werden ihm gezielt weggezüchtet. Ohne seinen Pelz ergeht es dem Hund ziemlich schlecht: Er friert und ist ohne seinen natürlichen Schutz anfälliger für Sonnenbrand und Allergien. "Außerdem sind bei diesen Tieren oft Zahnanomalien die Folge. Es fehlen Backenzähne, häufig auch Eck- oder Schneidezähne", erklärt Dr. Christiane Gothe, Vorstandsbeauftragte des Bundesverband Tierschutz.

Solche Qualzüchtungen sind eigentlich schon seit 1986 verboten. Der Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes, folgerichtig auch "Qualzuchtparagraf" genannt, verbietet "die Zucht von Tieren, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht mit erblich bedingten Schmerzen, Leiden oder Schäden zu rechnen ist".

Leider hielten sich daran nur die wenigsten betroffenen Züchter. Auf Tierausstellungen waren in regelmäßigen Abständen Nackthunde, Haubenenten oder schwanzlose Katzen zu sehen. Was fehlte, war eine Untermauerung des eigentlich eindeutigen Verbotes. Und die kam im Juni letzten Jahres, als Hessens Ministerpräsident Roland Koch einen Erlass unterschrieb, mit dem die Amtsveterinäre die notwendige Rückendeckung bekamen, Verfügungen an betroffene Züchter auszusprechen.Seitdem hat sich viel getan, betstätigt Dr. Madeleine Martin, die sich als Tierschutzbeauftragte von Hessen tatkräftig für den Erlass stark gemacht hatte: "Verschiedene Züchter haben bereits von sich aus Züchtungen der betroffenen Rassen aufgegeben. Außerdem gibt es mittlerweile zwei rechtskräftige Verwaltungsverfügungen gegen Züchter, die Haubenenten aufgezogen hatten." Diese Hausenten mit dem erblichen Merkmal "Federhaube", wie es so unschön heißt, werden gezielt mit einer Fetthaube auf dem Kopf gezüchtet. "Doch es ist mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Fetteinlagerungen auch unterhalb des Schädels festsetzen", erklärt Dr. Christiane Gothe. Das kann bei den Tieren zu gravierenden Defekten führen: "Die Tiere leiden oft unter Gleichgewichtsstörungen, Erblindung oder Taubheit."

Doch welche Rasse ist grundsätzlich "qualgezüchtet" und welche nicht? Als Grundlage für den hessischen Erlass diente ein wissenschaftliches Gutachten aus dem Jahre 1999. Klar werden dort Leitlinien zur Beurteilung von Qualzuchten genannnt. Die Sachverständigen nennen neben dem Verbot von Nackthunden auch verschiedene Katzenrassen. Auf der Verbotsliste findet sich auch die so genannte "Rein-Weiße" Katze mit W-Gen. "Die Farbe ist genetisch oft gekoppelt mit einem Defekt", erklärt Dr. Gothe.

Allerdings gibt es Grenzfälle, die in dem Gutachten nicht zu finden sind. Dr. Christiane Gothe fordert deshalb auch eine Erweiterung der Liste: "Die Züchter sind teilweise sehr erfindungsreich in der Argumentation, was angeblich keine Qualzüchtungen sind. Ein Grenzfall ist beispielsweise die die Sphinx-Katze." Diese Rasse wird ohne Fell gezüchtet, schlussfolgernd fehlen auch Tasthaare, mit der sich die Katzen orientieren - argumentieren Tierschützer. "Einige Züchter versuchen jetzt, Katzen ohne Fell, aber mit Tasthaaren zu züchten. Die Haut dieser Katzen ist aber trotzdem so derb, dass sie sich nicht orientieren können und überall anstoßen."

Dem hessischen Vorpreschen ist schon im Juli 2002 Nordrhein-Westfalen mit einem eigenen Erlass gefolgt. "Es gab immer mehr Hinweise, dass bei Ausstellungen und Zuchtschauen mit Wirbeltieren gegen den Paragrafen 11b verstoßen wurde", erklärt Carolin König, Pressesprecherin des Umweltministeriums. Mit dem NRW-Erlass wurden die Amtstierärzte veranlasst, Qualzüchtungen möglichst schon vor einer Tierschau bei den zuständigen Bezirksregierungen zu melden. "Wir setzen im Vorfeld der Ausstellungen an, mit dem Ziel, dass die Nachfrage abebbt". Mit dem Erlass könne gewerblichen Züchtern die Genehmigung entzogen werden.

Aber auch mit der Verabschiedung des Erlasses sei das Grundproblem bei Qualzüchtungen nicht gepackt: "Deutschland ist strenger als andere Länder. Viele Menschen besorgen sich aber verbotene Züchtungen im Ausland. Um das Problem in den Griff zu bekommen, müssen sich alle Länder auf gemeinsame internationale Rassestandards einigen."

http://www.westfalenpost.de

 

 
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