Silke Groos
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen
MUNLV
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
VI-7-78.01.33.02.97
Sehr geehrter Herr Hülsenbusch,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 02.12.2002 und die
Begründung des MUNLV, warum das Urteil des Bverwg vom 03.07.2002 (über die
Niedersächsische Gefahrtierverordnung) auf die LHV NRW nicht zutrifft,
verweise ich Sie auf die gegenteilige Rechtsauffassung des
Verwaltungsgerichts Arnsbergs vom Januar 2003, nachzulesen unter:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/Olpe/07012003.htm
Die Landeshundeverordnung NRW ist nichtig.
Herzlichen Glückwunsch, ganz besonders
auch an Frau Ministerin Höhn.
Entsprechend fordere ich Sie auf, zügig sämtliche nunmehr nichtigen und
falschen Informationen von den Internetseiten des MUNLV zu entfernen, so
z.B.
"Anschriften der Zuchtvereine, deren Verhaltensprüfung gemäß Nr.
6.4.4 der Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW durch das Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die
jeweils benannte Rasse anerkannt wurden"
(
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/hundehaltung.htm )
denn diese Anerkennung nach LHV NRW ist nun ebenfalls
nichtig, genau wie die LHV NRW selbst, auf der diese Anerkennung basiert.
Ich fordere Sie darüber hinaus auf, die Kommunen des Landes NRW, bei denen
eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren gegen die auf der Basis der LHV
NRW ergangenen Gebührenbescheide und Verwaltungsakte anhängig
sind, entsprechend über die Nichtigkeit Ihrer LHV NRW zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos
"Wir leben alle unter demselben Himmel,
aber wir haben nicht alle denselben
Horizont."
(Konrad Adenauer, dt. Bundeskanzler, 1876-1967)
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Erfolg für Gegner der Hundeverordnung
Der Olper Tierschutzverein hatte gegen die Gebühren für
den Wesenstest vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht geklagt. Daraufhin
hat das Gericht die nordrhein-westfälische Landeshundeordnung für ungültig
erklärt. Der Tierschutzverein rät nun allen Hundehaltern, gegen die mit
der Hundeverordnung in Verbindung stehenden Gebührenbescheide Widerspruch
einzulegen.
Quelle: WDR-Radionachrichten
http://www.wdr.de/studio/siegen/aktuell/index.html
dazu passend:
Städtetag berichtet über Finanzkrise
Die
Finanzlage der Städte und Gemeinden hat sich weiter massiv
verschlechtert.
Im laufenden Jahr sei ein "bisher nie da gewesenes Rekord-Defizit" von
9,9 Milliarden Euro zu befürchten, erklärte der Deutsche Städtetag in
Berlin. Im vergangenen Jahr betrug das Minus knapp 6,7 Milliarden Euro.
Die Präsidentin des Städtetags, Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra
Roth, sagte, viele Kommunen befänden sich am Rand des Ruins. Die Bürger
spürten die eingeschränkten Leistungen inzwischen überdeutlich. Ohne
rasche finanzielle Hilfe von Bund und Ländern müsse die kommunale
Selbstverwaltung in Deutschland bald zu Grabe getragen werden.
AW-Kommentar:
Kein Wunder -
- wer solche Verordnungen wider
besseren Wissens macht,
- wer zig? Milliarden in die
Bekämpfung der Hundehalter steckt
- wer selbst Hundesteuern (Bagatellsteuer)
erhöhen will - obwohl sie "nachweislich" keinen Gewinn
erwirtschaften - eher noch zusätzliche Kosten
- wer so mit dem Ihnen Anvertrauten
Geld umgeht -
hat kein Recht da zu sein wo er ist,
der sollte besser Stempeln gehen und FÄHIGEN Leuten Platz machen!
Laßt uns diesen Leuten weiter in den
Ar... treten - bis sie:
- wach werden oder
- freiwillig Zurücktreten oder
- ABGEWÄHLT werden!
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Hagen/NRW, 27.1.03
Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, nicht aber über
Tierquälerei. Seit etwa sechs Monaten geht Hessen als bundesweiter
Vorreiter verstärkt gegen mutwilliges Verkrüppeln von Tieren an. Seitdem
sind zwei rechtskräftige Verfügungen gegen das Züchten von sogenannten
Haubenenten ausgesprochen worden.
Die einen finden es niedlich, wenn sie den kleinen Hund mit der Wuschelmähne
und dem Federbusch an der Rutenspitze sehen. Leider "glänzt" der
"Chinesische Nackthund" - wie der Name schon vermuten lässt - nur mit
Nacktheit. Große Teile des Fells werden ihm gezielt weggezüchtet. Ohne
seinen Pelz ergeht es dem Hund ziemlich schlecht: Er friert und ist ohne
seinen natürlichen Schutz anfälliger für Sonnenbrand und Allergien.
"Außerdem sind bei diesen Tieren oft Zahnanomalien die Folge. Es fehlen
Backenzähne, häufig auch Eck- oder Schneidezähne", erklärt Dr. Christiane
Gothe, Vorstandsbeauftragte des Bundesverband Tierschutz.
Solche Qualzüchtungen sind eigentlich schon seit 1986 verboten. Der Paragraf
11b des Tierschutzgesetzes, folgerichtig auch "Qualzuchtparagraf" genannt,
verbietet "die Zucht von Tieren, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei
der Nachzucht mit erblich bedingten Schmerzen, Leiden oder Schäden zu
rechnen ist".
Leider hielten sich daran nur die wenigsten betroffenen Züchter. Auf
Tierausstellungen waren in regelmäßigen Abständen Nackthunde, Haubenenten
oder schwanzlose Katzen zu sehen. Was fehlte, war eine Untermauerung des
eigentlich eindeutigen Verbotes. Und die kam im Juni letzten Jahres, als
Hessens Ministerpräsident Roland Koch einen Erlass unterschrieb, mit dem die
Amtsveterinäre die notwendige Rückendeckung bekamen, Verfügungen an
betroffene Züchter auszusprechen.Seitdem hat sich viel getan, betstätigt Dr.
Madeleine Martin, die sich als Tierschutzbeauftragte von Hessen tatkräftig
für den Erlass stark gemacht hatte: "Verschiedene Züchter haben bereits von
sich aus Züchtungen der betroffenen Rassen aufgegeben. Außerdem gibt es
mittlerweile zwei rechtskräftige Verwaltungsverfügungen gegen Züchter, die
Haubenenten aufgezogen hatten." Diese Hausenten mit dem erblichen Merkmal
"Federhaube", wie es so unschön heißt, werden gezielt mit einer Fetthaube
auf dem Kopf gezüchtet. "Doch es ist mittlerweile wissenschaftlich erwiesen,
dass sich die Fetteinlagerungen auch unterhalb des Schädels festsetzen",
erklärt Dr. Christiane Gothe. Das kann bei den Tieren zu gravierenden
Defekten führen: "Die Tiere leiden oft unter Gleichgewichtsstörungen,
Erblindung oder Taubheit."
Doch welche Rasse ist grundsätzlich "qualgezüchtet" und welche nicht? Als
Grundlage für den hessischen Erlass diente ein wissenschaftliches Gutachten
aus dem Jahre 1999. Klar werden dort Leitlinien zur Beurteilung von
Qualzuchten genannnt. Die Sachverständigen nennen neben dem Verbot von
Nackthunden auch verschiedene Katzenrassen. Auf der Verbotsliste findet sich
auch die so genannte "Rein-Weiße" Katze mit W-Gen. "Die Farbe ist genetisch
oft gekoppelt mit einem Defekt", erklärt Dr. Gothe.
Allerdings gibt es Grenzfälle, die in dem Gutachten nicht zu finden sind.
Dr. Christiane Gothe fordert deshalb auch eine Erweiterung der Liste: "Die
Züchter sind teilweise sehr erfindungsreich in der Argumentation, was
angeblich keine Qualzüchtungen sind. Ein Grenzfall ist beispielsweise die
die Sphinx-Katze." Diese Rasse wird ohne Fell gezüchtet, schlussfolgernd
fehlen auch Tasthaare, mit der sich die Katzen orientieren - argumentieren
Tierschützer. "Einige Züchter versuchen jetzt, Katzen ohne Fell, aber mit
Tasthaaren zu züchten. Die Haut dieser Katzen ist aber trotzdem so derb,
dass sie sich nicht orientieren können und überall anstoßen."
Dem hessischen Vorpreschen ist schon im Juli 2002 Nordrhein-Westfalen mit
einem eigenen Erlass gefolgt. "Es gab immer mehr Hinweise, dass bei
Ausstellungen und Zuchtschauen mit Wirbeltieren gegen den Paragrafen 11b
verstoßen wurde", erklärt Carolin König, Pressesprecherin des
Umweltministeriums. Mit dem NRW-Erlass wurden die Amtstierärzte veranlasst,
Qualzüchtungen möglichst schon vor einer Tierschau bei den zuständigen
Bezirksregierungen zu melden. "Wir setzen im Vorfeld der Ausstellungen an,
mit dem Ziel, dass die Nachfrage abebbt". Mit dem Erlass könne gewerblichen
Züchtern die Genehmigung entzogen werden.
Aber auch mit der Verabschiedung des Erlasses sei das Grundproblem bei
Qualzüchtungen nicht gepackt: "Deutschland ist strenger als andere Länder.
Viele Menschen besorgen sich aber verbotene Züchtungen im Ausland. Um das
Problem in den Griff zu bekommen, müssen sich alle Länder auf gemeinsame
internationale Rassestandards einigen."
http://www.westfalenpost.de
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