Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Dienstag ist Hessen-Tag  Normenkontrollverfahren

* Pressemitteilung

* Kampfhunde-Verordnung erneut auf Prüfstand

* Sendung: "Polylux" - DURCHGEKNALLTE TIERSCHÜTZER (zuletzt in 3Sat, 17. 1. 04)

* Beratervertrag

* Hundek(r)ampf bei Hofe:

* Kundenreaktionsmanagement

 
Normenkontrollverfahren

Günter Stück u.a. (vertreten durch RA Volker Stück)

gegen

das Land Hessen
 
Thema: die Rechtmäßigkeit von zwei Gefahrenabwehrverordnungen über das Halten und Führen von Hunden
( HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90 ff.) sowie die HundeVO vom 22.01.2003 (GVBl. I., S. 54 ff.)Bouffiers 4. Versuch einer Hundeverordnung, wenn wir uns nicht verzählt haben)

Termin: Dienstag, 27. Januar 2004, VGH Kassel

VGH NK 11N520-03 Ladung und Erkenntnisquellen unter diesem Link:
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/laender/hessen/039hessen.html
 
 

Pressemitteilung

Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel                                                                     Tel. 0561 - 874268

 

Presseagenturen & Medien

 

30. Dezember 2003

vs/chico/gericht/pressemitteilung-doc.

Per Fax:

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n.n.                                         HundeVO Presse                  

Pressemitteilung

 

 

Hessische Hundeverordnungen Bouffier´s auf dem juristischen Prüfstand

Verhandlungen vor VGH Kassel am 27.01.2004, 10.15 Uhr; Raum 300, Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel

 

 

Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wird am Dienstag, dem 27.01.2004, 10.15 Uhr, in Normenkontrollverfahren über die Rechtmäßigkeit von zwei Gefahrenabwehrverordnungen über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) verhandelt. Es handelt sich dabei um die HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90 ff.) sowie die HundeVO vom 22.01.2003 (GVBl. I., S. 54 ff.). Die streitgegenständlichen HundeVOen unterstellen 11 Hunderassen, überwiegend Terrier- und Molosserrassen, eine gesteigerte und unwiderlegliche Gefährlichkeit. Daran knüpfen sie weitgehende Pflichten für Halter und Hund.

 

Bereits mit seinen zwei Vorgängerregelungen war Hessens Innenminister Volker Bouffier jeweils juristisch gescheitert:

 

1.      Die KampfhundeVO vom 05.07.2000 (GVBl. I., S. 355) galt nur wenige Wochen und wurde vom VGH Kassel (Urteil vom 29.08.2001, AZ - 11 N 2497/00 in VR 2002, S. 209) komplett für nichtig erklärt.

2.      Die nachfolgende GefahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.2000 (GVBl. I., S. 422) wurde vom VGH Kassel (Urteil vom 29.08.2001, AZ - 11 N 2497/00 -) in entscheidenden Teilen für nichtig erklärt, insbesondere hinsichtlich der unwiderleglichen Gefährlichkeitsvermutung bestimmter Hunderassen.

 

Die Rechtswidrigkeit der inzwischen aufgehobenen HundeVO vom 10.05.2002 wird nach den Grundsatzurteilen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 03.07.2002 (AZ 6 CN 5.01 – 8.01 – in NVwZ 2003, 95) im Normenkontrollverfahren 11 N 786/93 festzustellen sein, weil es der Verordnung an der notwendigen gesetzlichen Grundlage fehlte. Dies hat der VGH Kassel bereits in verschiedenen Kostenbeschlüssen (Beschluss vom 01.04.2003, AZ -11 N 2751/02 Re) zu Lasten des Landes angedeutet.

 

Die 11 Antragsteller im Normenkontrollverfahren 11 N 520/03 gegen die zur Zeit geltende HundeVO vom 22.01.2003 halten auch diese aus mehreren Gründen für rechtswidrig:

 

  • Die Annahme, die gelisteten 11 Hunderassen seien gefährlicher als andere nicht gelistete Hunderassen, ist gleichheitswidrig (Art. 3 Abs. 1 GG). Nach allen vorliegenden Gutachten, fachpraktischen Stellungnahmen und Statistiken gibt es keinen objektiven Anhaltspunkt für eine solche Differenzierung.
  • Die Regelung ist unverhältnismäßig, da selbst nach bestens bestandenem Wesenstest des Hundes und Sachkundenachweis des Halters aufgrund eines von Bouffier unterstellten „Restrisikos“ Hund und Halter weiter den strengen Anforderungen der HundeVO unterliegen. Eine Widerlegung der Gefährlichkeit ist ausgeschlossen.
  • Da die HundeVOen Bouffiers sich inhaltlich wesentlich unterscheiden, fehlt es auch an dem von der Rechtsprechung geforderten „schlüssigen Regelungskonzept“.
  • Einzelregelungen seien zudem nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.

 

Nach einhelliger Auffassung aller Fachexperten – selbst aus der Polizei - gibt es keine gesteigert gefährlichen Hunderassen. Gesteigerte Gefährlichkeit eines Hundes ist ein individuelles Merkmal und unabhängig von der Rasse. Eine wirksame Regelung müsse deshalb – unabhängig von der Hunderasse – am anderen Ende der Hundeleine ansetzen, eine Forderung, die auch die Antragsteller unterstützen.

 

So kommt z.B. das Hessische Landeskriminalamt in seinen Lageberichten zu der Schlussfolgerung, dass „bei fahrlässigen Körperverletzungsdelikten keine rassespezifischen Ausprägungen erkennbar sind.“, sowie „Die Auswertung der von diesen Dienststellen im Jahr 2002 gemeldeten Sachverhalte liefert erneut ein Indiz für die Annahme, dass Beißvorfälle unabhängig von der Rasse vorkommen.“

Eine vom Innenministerium bereits im Mai 2000 bei der Hessischen Polizeischule, Fachbereich Diensthundewesen, in Auftrag gegebene Ausarbeitung empfiehlt ausdrücklich, nur eine widerlegliche Gefährlichkeit aufzustellen und etliche Rassen, insbesondere Molosserrassen, überhaupt nicht zu listen, da eine „grundsätzliche Einstufung dieser Hunde aus kynologischer und ethologischer Sicht nicht zu begründen ist.“ Diese Empfehlung seiner eigenen Experten ist bei Bouffier auf taube Ohren gestoßen.

 

Die Kosten für die bisherigen Verordnungen und verlorenen Prozesse beliefen sich nach einer Auskunft des Innenministeriums allein im Zeitraum von Mitte 2000 bis Mitte 2003 auf 5.012.849,73 €.

 

Mit einer gerichtlichen Entscheidung wird am 27.01.2004 oder dem Folgetag gerechnet. Die Antragsteller sind optimistisch, dass das Gericht ihrer Argumentation folgen wird und auch die 3. und 4. HundeVO Bouffier´s kassieren wird.

 

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

Kopie an: Antragsteller

Anlage(n): -

 
"Kampfhunde-Verordnung erneut auf Prüfstand

Kritik an Rasseliste
25.01.2004
 

Kassel (dpa) Schnell und kompromisslos hatte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) die Kampfhunde an die kurze Leine nehmen wollen. Nur Tage nach einer tödlichen Hunde-Attacke in Hamburg stellte er im Juli 2000 eine strenge Kampfhunde-Verordnung vor. Das in Folge mehrfach abgeschwächte und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) teils für nichtig befundene Regelwerk steht von Dienstag (27. Januar) an abermals bei dem Kasseler Gericht auf dem Prüfstand. Hundehalter klagen dagegen, dass elf Hunderassen pauschal eine gesteigerte Gefährlichkeit unterstellt wird.

Während die ursprüngliche Kampfhunde-Verordnung bestimmte Rassen noch als «unwiderleglich gefährlich» einstufte, wird bei der derzeit geltenden Verordnung die Gefährlichkeit bei elf Rassen nur noch vermutet. Solche Hunde dürfen aber nach wie vor nur unter bestimmten Umständen gehalten werden. So muss etwa der Halter seine Eignung nachweisen, und das Tier muss einen Wesenstest bestehen.

Dagegen argumentiert der Anwalt der Hundehalter, aus Expertensicht gebe es keine gesteigert gefährlichen Hunderassen. «Gesteigerte Gefährlichkeit eines Hundes ist eine individuelles Merkmal und unabhängig von der Rasse», erklärt Anwalt Volker Stück. Trotz der Hunde-Verordnung bleibe das Restrisiko, dass ein per Wesenstest geprüfter Hund dennoch zubeiße. Eine wirksame Regelung müsse daher unabhängig von der Hunderasse am anderen Ende der Leine beim Hundehalter einsetzen. Die Landestierschutzbeauftragte etwa hatte bereits 2001 das Einführen eines Hundeführerscheins verlangt.

«Wir gehen davon aus, dass es Rassen gibt, die man besonders beobachten muss, weil von ihnen eine Gefahr ausgeht», sagt Innenministeriums-Sprecher Michael Bußer. Während die Behörden bis zur Einführung der Kampfhunde-Verordnung erst hätten einschreiten können, wenn ein Hund bereits zugebissen habe, könnten sie jetzt zum Schutz der Bevölkerung vorbeugend handeln. «Der Grundgedanke, den auch andere Bundesländer verfolgt haben, ist, dass es Hunde besonders aggressiver Rassen gibt, die man einem Wesenstest unterzieht.» Dennoch ließe sich natürlich nicht ausschließen, dass ein Hund auch nach bestandenem Wesenstest zubeißt.

Streitpunkt bei den auch in anderen Bundesländern eilens erlassenen und von den Gerichten geprüften Kampfhunde-Verordnungen war ebenfalls die Rasseliste zur Einstufung gefährlicher Hunde. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor gut einem Jahr in Bezug auf die Verordnung in Schleswig-Holstein, die Gefährlichkeit eines Hundes dürfe nicht allein aus der Rasse hergeleitet werden. Allerdings dürfe das Land die Rasse eines Hundes wie auch in Hessen praktiziert zum Anlass für eine individuelle Prüfung der Gefährlichkeit nehmen. Hinsichtlich dieses Urteils erscheint es fraglich, ob der VGH Bouffier abermals zum Abändern seiner Verordnung verpflichtet."

Quelle: http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php/1471673

 
Sendung: "Polylux" - DURCHGEKNALLTE TIERSCHÜTZER (zuletzt in 3Sat, 17. 1. 04)

Die Autorin Sabine Müller gliederte ihre Reportage in drei Teile, wobei man den Eindruck gewann, daß sie ihre geistigen Möglichkeiten bereits mit dem ersten Beitrag ausgeschöpft hatte, denn der zweite war dann nur noch flach und der dritte war schlicht vulgär. Die einleitenden Worte von Jörg Thadeusz schienen inspiriert von der vorangegangen Satire und waren entsprechend locker-flockig - und leider dazu noch ziemlich unsachlich. Am meisten hat mich die Armseligkeit und Dummheit dieser Reportage -trotz Bemühung Jutta Ditfurths - überrascht, und überrascht hat mich auch, daß der seriöse Sender 3Sat dies nicht erkannt und daher die Reportage gebracht hat. Nun man hat sie wohl in erster Linie wegen des ersten Teils gebracht und die anderen Teile einfach hingenommen, weil sie nun mal dran hingen.

Zur Einleitung (Thadeusz). Es mag sein, daß es unter den Tierrechtsaktivisten ein paar Jugendliche gibt, die nicht nur idealistisch sind, sondern einfach Spaß daran haben, ein paar Zeitgenossen aufzumöbeln. Die Regel ist dies nicht. Die Mehrzahl der Tierrechtler/-schützer sind Jugendliche und Erwachsene, deren Aktivitäten aus dem Leidensdruck entstanden sind, der bei ihnen durch den gedankenlosen oder auch bewußt Qualen hinnehmenden Umgang mit dem hilflosen, dem Menschen ausgelieferten Mitgeschöpf "Tier" ausgelöst wurde, wobei sich diese Menschen dessen bewußt sind, daß auf der emotionalen Ebene Mensch und Tier sehr ähnlich sind, was nicht nur die unvoreingenommene Beobachtung, sondern zunehmend auch die wiss. Verhaltensforschung bestätigt.

zu Teil 1 (Peta-Kampagne "Der Holocaust auf Deinem Teller"). Die Autorin schafft es nicht, den Vergleichspunkt zwischen Holocaust und Massentierhaltung herauszuarbeiten, obwohl sie ihn selbst, aber doch wohl unbewußt, nennt: "Der Holocaust muß wieder mal als Rekordmarke des Grauens herhalten" hörte ich. Genau das ist der Punkt. Verglichen werden doch nicht Menschen oder gar Juden (und andere Holocaustopfer) mit Tieren, gar Hühnern, im Blick auf ihre Eigenschaften, sondern im Blick auf ihr Schicksal, die Situation, wie der Peta-Sprecher richtig erklärte. Und selbst bei kritischster Betrachtung der vorgeführten Bilder, muß doch jedem auffallen, daß es da ein durchaus vergleichbares Schicksal, eben eine vergleichbare Situation der Betroffenen gibt. Der einzige Unterschied ist, daß das eine Bild ausgemergelte, gequälte Menschen, das andere Bild ausgemergelte, gequälte Tiere zeigt. Wenn anscheinend gefordert wird, daß das Quälen von Menschen grundsätzlich verwerflicher anzusehen ist als das Quälen von Tieren, dann hat die Autorin schlicht nicht den Sprung von der "Mitmenschlichkeit" zur "Mitgeschöpflichkeit" geschafft, aber gerade das ist dem Menschen als dem verantwortlichen Geschöpf in dieser Welt abzuverlangen. Viele Holocaustopfer selbst haben diesen "Sprung" aber geschafft, und dies ist wahrscheinlich auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen noch nicht mal ein Zufall. Auch die bei diesem Beitrag bemühte Jutta Ditfurth hat noch nicht artübergreifend zu denken, oder gar zu fühlen, gelernt. Ihre Qualifizierung der Tierrechtsaktivisten als antisemitisch ist im Blick auf ihre vermutlich große Solidarität mit den Holocaustopfern gerade noch verständlich, wenn auch enttäuschend; wie sie jedoch auf "rechtsradikal" kommt, das würde mich nun aber wirklich interessieren.

Nach genügender Abschottung gegenüber den inhumanen Tierrechtsaktivisten, macht sie aber dennoch ein paar interessante Aussagen: Notleidende Völker seien weiterhin auf das Essen von Tieren angewiesen, das Töten von Tieren würde also weitergehen, dagegen gäbe es für das Quälen von Tieren keinerlei Grund. Sie bezeichnet Letzters schlicht als Schweinerei; ich würde die Vokabeln "Ungeheuerlichkeit / Verantwortungslosigkeit" benutzen. Nebenbei hat sie - offenbar von der Autorin noch nicht mal bemerkt - den hiesigen Menschen das Schnitzel vom Teller gezogen, und ich nehme Frau Ditfurth schlichtweg auch nicht ab, daß sie die diversen Gründe der offenkundigen Tierquälereien nicht kennt; also auch sie hat bei aller Gutwilligkeit in diesem Punkt ziemlich gedankenlos oder eilig so etwas mal gerade "dahingesagt". Nun, die Tierquälereien haben nichts mit artinternem Rassenwahn zu tun wie die Menschenquälereien der Nazis, das ist wohl jedem klar, aber u. a. eine Menge mit Profit, und das weiß auch die ehemalige Grüne und ökologische Ditfurth. Die von der Autorin sogar zu Recht monierten Zahlenspiele sind auch nicht der Punkt; der Punkt ist, daß wir uns der Holocaustopfer schämen und sie für alle Zukunft verhindern müssen, aber ansonsten nichts mehr daran ändern können, während wir uns der Tieropfer nicht nur schämen, sondern sie als jetzt verantwortliche Generation verhindern müßten, also durchaus etwas daran zu ändern hätten. Es wird ja auch zum Teil - nicht nur von Tierrechtlern/-schützern - versucht, nur da gibt es die gewissen von Frau Ditfurth nicht genannten Gründe, die dem immer wieder entgegenstehen.
Ich persönlich finde das Engagement der Autorin für die Holocaustopfer verständlich und gut, ihre anscheinend totale Empfindungslosigkeit im Blick auf die Tieropfer unverständlich und schlimm. Vielleicht hätte sie, wenn sie nur in etwa in der Lage gewesen wäre, über die eigene Artgrenze hinauszudenken, den Vergleichspunkt erkannt und nicht wie Frau Ditfurth als Fazit aus der Petakampagne einfach Juden mit Hühnern verglichen.

zu Teil 2 (Pelztierhaltung). Irgendwie hatte die Autorin hier schon ihr Pulver verschossen. Statt Bilder aus der skandalösen Massen-Pelztierhaltung im Vergleich zu einem von mir aus noch so schönen Pelzmantel zu zeigen mit der Fragestellung, ob so ein Pelz die Leiden dieser Tiere wert sei, stellt sie nackte Prominente vor, die es als Solidarität mit den gequälten Tieren zwar auch gab, die aber beileibe nicht geeignet sind, die ganze Problematik darzustellen. Hierzu nur ein Satz: Nackte Prominente sind nun mal quotenträchtiger, als eine sachliche Darstellung des Problems. Eingefügt in diesen Teil war noch  das Zeigen von artgerecht gehaltenen Tieren (die ich voller Freude betrachete) mit dem Hinweis, daß manche Tierrechtler (die gibt es tatsächlich) dies als die schlimmste Art der Tierquälerei ansehen, weil die Tiere dann eben doch nur im Kochtopf landen. Nein! Das ist nicht das Problem der meisten Tierrechtler/-schützer; ihre Ängste beziehen sich auf die Art des Tötens incl. Tiertransporte, und diese Ängste sind nur
allzu begründet!

Teil 3 (Sodomie bzw. Zoophilie). Mir ist es völlig unverständlich, was die Autorin gegen die sachliche Darstellung von Dr. Marion Selig vom Bundesverband Menschen für Tierrechte einzuwenden hatte. Wessen zweifelhaftes "Menschenrecht" will sie denn hier verteidigen? Der sexuelle Umgang zwischen Mensch und Tier ist für beide Beteiligte würdelos, wobei Dr. Selig richtig gesagt hatte, daß es hier um ein Vergehen an anvertrauten Lebenwesen geht. Bei Großtieren mag dies in England zu Recht unter Strafe gestellte Fehlverhalten von Menschen nur würdelos sein, bei Kleintieren geht es für die mißbrauchten Tiere tödlich aus, und ich glaube nicht, daß das dabei gängige Würgen und auf alle Fälle innerliche Zerreißen ohne Qualen für diese Tiere abgeht. Noch einmal, wen oder was will die Autorin mit diesem Beitrag, der noch nicht mal einschlägige Internetseiten ausließ, eigentlich verteidigen, oder ist für sie die Zoophilie eindeutig ein durch nichts zu beschneidendes Menschenrecht?
Den letzten Beitrag fand ich schlicht vulgär. Die Autorin kann nur hoffen, daß sich nicht gerade die Holocaustopfer bzw. deren Nachkommen energisch gegen diesen letzten Beitrag verwahren, zu Recht denke ich, denn es handelt sich ja um die gleiche Reportage, die sich zwar um "durchgeknallte Tierschützer" drehen sollte, in Wahrheit aber die Frage der Vergleichbarkeit von Menschen- bzw. Tierrechten bzw. Menschen-/ und Tierquälerei stellte. Diese Reportage ist daher durchaus als eine Einheit zu werten, was auch der Schlußsatz der Autorin bestätigt: "Obwohl es sehr viel mehr Tierleid in der Welt gibt, kämpfen diese Aktivisten (gemeint sind hier vor allem "Menschen für Tierrechte", ein Verband, der sich eigentlich aus der Bewegung gegen Tierversuche bildete) weiterhin für eine Welt, in der Regenwurm und Kleinkind die gleichen Grundrechte besitzen." So hörte ich es jedenfalls, und ich habe ein paar mal hingehört! Dazu noch eine Frage an die Autorin, mal abgesehen von der schlechten Recherche: Ist sie tatsächlich der Meinung, daß nur Kleinkinder vor sexuellen Übergriffen gesetzlichen Schutz genießen?

68526 Ladenburg, 18. 1. 04
Ines Odaischi

 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  PSS.Boettcher@t-online.de


Bundesagentur für Arbeit
Herr Florian Gerster
Regensburger Str. 104

90478  Nürnberg

VIA  FAX:  0911  1792123                                                                                17. Januar 2004


Beratervertrag


Sehr geehrter Herr Gerster,

ich habe gehört, dass Sie Beraterverträge vergeben.

Der Unternehmensberater, Roland Berger, soll von der Agentur für Arbeit seit 2002
ca. € 12 Millionen erhalten haben, um nur einen zu nennen.

Ich würde Sie natürlich günstiger beraten. Mir schwebt eine Summe von € 2,52 Millionen vor. Sie brauchen natürlich nicht die Katze im Sack kaufen, meine erste Beratung erhalten Sie deshalb gratis.

Ich schlage vor, den Namen „Agentur für Arbeit“ in „Bundesanstalt für Arbeit“ zu wandeln.

Der Name „Bundesanstalt für Arbeit/Arbeitsamt“ strahlt mehr Würde und Vertrauen aus, da man bei einem Amt davon ausgeht, dass hier richtige Beamte sitzen und eine ernsthafte Arbeit leisten.

DUDEN
Amt,   Behörde, Dienststelle, Verwaltung, Administration, Verweserei (schweiz.),  Magistrat, Senat, Ministerium, [zuständige] Stelle, Organ; Amtsweg, Amtsstunden, Büro, Dezernat, Regierung; amtlich, behördlich.

Amt:   Anstellung, Beruf, Gottesdienst; sein Amt zur Verfügung stellen / zurücklegen kündigen; jemandes Amt übernehmen nachfolgen; des Amtes entheben / entkleiden entlassen; bestimmen / vorsehen für ein Amt designieren; in seinem Amt bestätigen anerkennen; in Amt und Würden sein Anstellung; von Amts wegen dienstlich.


Agentur strahlt zu viel Leichtfüßigkeit aus wie z.B..:

Hostessenagentur, Glückspielagentur, Künstleragentur, Eventagentur, Zaubereragentur oder Versicherungsagentur etc.

DUDEN
A|gen|tur  die;  -, -en  <nlat. >: 1.  Stelle, Büro, in dem [politische] Nachrichten aus aller Welt gesammelt und an Presse, Rundfunk und Fernsehen weitergegeben werden. 2.  Geschäftsnebenstelle, Vertretung. 3.  Büro, das Künstlern Engagements vermittelt; Vermittlungsbüro, Geschäftsstelle eines Agenten (3 b)

Bei der Umbenennung von „Agentur für Arbeit“ in „Bundesanstalt für Arbeit“ könnten Sie auch viele Millionen € sparen.

Sie brauchten keine neuen Schilder/Leuchttafeln und Wegweiser für die Arbeitsämter, keine neuen Briefbögen, Formulare, Stempel und Werbebroschüren etc. und all die anderen Dinge, die sonst noch anfallen.

Außerdem werden Mitarbeiter bei solchen Veränderungen meist sehr nervös und können sich nicht richtig auf die Arbeit konzentrieren.

Beamter im „Arbeitsamt“ klingt doch ernsthafter als Servicekraft in einer „Agentur für Arbeit“..

Eigentlich brauchen wir nur mehr Arbeitsplätze und keine neuen Namen für dieselben Dienstleistungen.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher

Verteiler I & II
 
 
Hundek(r)ampf bei Hofe: Prinzessin Anne vs. Queen Elizabeth Bullterrier "Dottie" tötet Corgi "Pharos". Auf den Würger wartet der Henker

Bei Hof hängen die Hundenäpfe schief. "Dottie", dreijähriger Bullterrier von Prinzessin Anne, hatte "Pharos", den elfjährigen Corgi-Methusalem der Queen auf Sandringham heimtückisch angefallen, und das am Hl. Abend! Das Gebell, Geheul und Gewinsel war derart laut, daß Elizabeth trotz frisch operierten Knies am Stock aus ihren Gemächern hinkte und sich schützend über "Pharos" warf. Vergebens: Der Tierarzt konnte nur noch den dreimaligen Bruch eines Hinterbeines feststellen und das gute Tier einschläfern. Die Queen soll not amused gewesen sein: "Hunde sind wie Kinder für sie!"

Dabei war "Pharos" Weihnachtsstrumpf schon mit Zimtringen und Schokokeksen gefüllt. Dem Würger mit den Schweinegesicht droht nun die Todesstrafe.

Q: "News" 03/04

 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  PSS.Boettcher@t-online.de


Bundesanstalt für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Eberhard Mann                                    24.01.2004
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsamt.de


Ihr Zeichen:        03/KRM-1100-
Mein Zeichen:     Behö-Müll 04/2 (bei jeder Antwort bitte angeben)



Kundenreaktionsmanagement

Kundenreaktionsmanagement???


Sehr geehrter Herr Mann,

ich hatte mein Fax an den Leiter Ihrer Anstalt, Herrn Gerster, geschickt und nicht an Sie. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht über Beraterverträge entscheiden können.

Was ich allerdings seltsam finde, ist, dass Sie mir mitteilen, dass mein Schreiben nicht einer gewissen Komik entbehrt, da ich vorgeschlagen habe, die Bundesagentur für Arbeit wieder in Bundesanstalt für Arbeit umzubenennen.

WARUM?

Sie haben kurz nach Erhalt meines kostenlosen Ratschlages diesen doch umgesetzt.

Wieso schreiben Sie hier von Komik?

Als Beweis verweise ich nur auf den Briefkopf  Ihres Schreiben vom 20.01.2004, auf dem eindeutig Bundesanstalt für Arbeit steht.

Weiterhin fiel mir auf, dass Ihre Abteilung Kundenreaktionsmanagement heißt.

Kunden?

Sie wollen doch sicherlich nicht Arbeitslose als Kunden bezeichnen.

Dieses würde ich als Arbeitsloser als reine Verarschung ansehen.

Gibt es dann auch beim Arbeitsamt König Kunde, Direktionskunde, Großkunde, Kundenbindung, Kundengewinnung, A-Kunde, TOP-Kunde etc.?

Und vergeben Sie auch die „Goldene Kundenkarte“ und verteilen „Treueprämien“?

Verfügen Arbeitsämter zukünftig auch über eine VIP-Lounge für Stammkunden?

Zur Kundengewinnung werden auch gerne Geschenkgutscheine und Präsente angeboten.

DUDEN:

Kunde,   Käufer, Kundschaft, Kundenkreis, König Kunde, Kundsame (schweiz.),  Stammkunde, Laufkunde, Abnehmer, Interessent, Auftraggeber · im Rechtswesen:  Klient, Klientel, Mandant · einer Prostituierten oder eines Strichjungen:  Freier; Kauf, Konsument, Kundendienst; verkaufen.

Wie allgemein bekannt, geht Ihre Anstalt mit langjährigen Kunden alles andere als „kunden“freundlich um. Man könnte sogar sagen menschenverachtend.

Kundenreaktionsmanagement. Welcher Ihrer „Kunden“ kennt schon diese Abteilung und welcher Arbeitslose würde sich trauen, seine Reaktion Ihnen mitzuteilen.

Man sollte über den Erhalt Ihrer Abteilung nachdenken. Hier könnte sicherlich Geld eingespart werden.

Ich finde es trotzdem gut, dass Sie meinen Vorschlag angenommen haben und die Agentur wieder Bundesanstalt für Arbeit nennen.

Jede weitere Beratung, die Sie annehmen, werde ich Ihnen allerdings in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
ohne Auftrag

P. Böttcher

PS:    Falls Herr Gerster nächste Woche Kunde bei Ihnen wird, wollen Sie mir dieses bitte
schnellstmöglich mitteilen, damit ich meine Bewerbungsunterlagen an die Bundesanstalt für Arbeit, Abteilung Personalwesen, senden kann, da ich großes Interesse an diesem Job habe.


Verteiler: I und II
& Internet
 
 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

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