Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

 

* Hessen: Der Weg nach oben ist frei

* Bremen braucht Hilfe

* Halter von "Kampfhunden" unterliegen vor Gericht.

* Ihre Absonderung im Weser Kurier vom 24. Januar 2004.

 
Hessen: Der Weg nach oben ist frei.
Es wird keine fünfte Hundeverordnung geben.
Sondern ein höchstrichterliches Urteil.

"Kampfhunde müssen an der Leine bleiben

Kassel (AP) In Hessen bleiben Kampfhunde auch künftig an der Leine. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Landesverordnung zur Haltung gefährlicher Hunde in einem am Dienstag verkündeten Urteil für rechtmäßig erklärt. Damit ist für Kampfhunde weiterhin eine positive Wesensprüfung erforderlich. Auch dürfen nur sachkundige Personen über 18 Jahren die Tiere halten. Beim Ausführen von Kampfhunden besteht Leinenzwang.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier begrüßte die Entscheidung: «Die Statistik belegt, dass die Hundeverordnung ihren Zweck erfüllt.» Seit Juli 200 hätten die hessischen Behörden insgesamt 489 gefährliche Hunde sicherstellen können. Dies sei erfolgreiche Vorbeugung zum Schutz der Bürger.

Gegen die Kampfhundeverordnung hatten 15 Besitzer von Kampfhunden wie Pitbull Terrier, American Bulldog, Mastiff oder Staffordshire Terrier geklagt. Die Kläger wandten sich vor allem dagegen, dass die in der Hundeverordnung aufgeführten elf Rassen von vornherein als gefährlich eingestuft werden. Die Gefährlichkeit könne sich aber nicht allein aus der Rassezugehörigkeit ableiten lassen. Auch nicht aufgeführte Hunde wie Schäferhunde oder Rottweiler würden ebenfalls häufig durch Beißattacken auffallen.

Der 11. Senat des VGH widersprach jedoch dieser Auffassung. Die Liste der in der Hundeverordnung aufgeführten Tiere sei rechtmäßig. Der Gesetzgeber könne zur Gefahrenvorbeugung Rassen und Gruppen von Hunden bestimmen, bei denen eine Gefährlichkeit für Mensch und Tier vermutet wird. Die Verordnung sei als Gefahrenvorbeugung zu verstehen. Die in der Verordnung aufgeführten Tiere müssten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe verfügen. Die Hundeverordnung legt auch Sicherstellungs- und Tötungsanordnungen sowie die Erlaubnisdauer für das Halten gefährlicher Hunde fest.

Die Richter verwiesen ferner auf statistische Erhebungen, durch die nachgewiesen werde, dass die als gefährlich eingestuften Rassen und Kreuzungen über einen Zeitraum von drei Jahren in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen durch Beißattacken auf Menschen und Tiere auffällig geworden seien oder häufig bei Wesensprüfungen versagt hätten, erklärten die Richter. Zwar gebe es auch Schäferhunde oder Rottweiler, die beißen. Diese seien aber wesentlich weiter verbreitet, so dass sich ein Vergleich verbietet. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen

(Aktenzeichen: 11 N 520/03 und 11 N 910/03) "

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040127/12/3uvos.html
 

 

 Bremen braucht  Hilfe

Peter Böttcher
Postfach  10 71 03

28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  PSS.Boettcher@t-online.de




ICH  BRAUCHE  EURE  HILFE!!!!!!!!!!


Am letzten Samstag wurde in der Bremer Tageszeitung „Weser Kurier“, die im Anhang befindliche Hetze, veröffentlicht.

Der innenpolitische Sprecher der SPD Fraktion Bremen, Hermann Kleen wird folgendermaßen zitiert:

„Es kann nicht angehen, dass einige Kampfhundebesitzer noch nicht einmal Steuern für ihre Hunde zahlen.

Wenn die Änderung im Ergebnis dazu führt, dass die Zahl der Kampfhunde in Bremen zurückgeht, liegt das durchaus im Interesse der SPD Fraktion.

Wir wollen Kampfhunde wirksam aus dem öffentlichen Stadtbild heraus drängen.“

Bitte schreibt diesem Typen ein paar Zeilen!

Bitte alle. Und wenn möglich, diesen Artikel und die Aufforderung weiterleiten!

Nach Möglichkeit an alle unten genannten Adressen und eine Kopie an mich.

BITTE MACHT  MIT!!!!!!!!!WENN  MÖGLICH  NOCH  DIESE WOCHE!!!!!!!!


Vielen Dank

Peter Böttcher


Name:    e-Mali               

Hermann Kleen, Sprecher der SPD    kleen@nord-com.net    
Fax: 0421   5798404

Martin Prange, Geschäftsf. SPD    m.prange@spd-bremen.de

SPD Fraktion    spd-fraktion@spd-bremen.de
Fax: 0421   321120

Werner Alfke, Pressesprecher, SPD    w.alfke@spd-bremen.de

Bürgermeister Scherf  SPD
Rembertistr. 71
28195  Bremen
Tel.: 0421   325454

CDU, Bremen    info@cdu-bremen.de
Fax : 0421   3089433

Bündnis 90 dieGrünen    lv.bremen@gruene.de
Fax: 0421   3011250

FDP, Bremen    info@fdp-bremen.de
Fax: 0421   342145

Weser Kurier   
Fax: 0421   3379860

Weser Report
Fax: 0421   3666190

 
Halter von "Kampfhunden" unterliegen vor Gericht

27. Januar 2004 Die sogenannte Kampfhunde-Verordnung bleibt gültig, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat eine Normenkontrollklage abgewiesen. Die Richter des 11.Senats sahen in der Einstufung von elf Rassen als generell gefährlich keinen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Halter im Vergleich zu den Besitzern anderer Tiere wie Rottweiler oder Schäferhunde. Diese gelten erst dann als bedrohlich, wenn sie Menschen oder Tier angegriffen haben.

Zu den Rassen, bei denen durch einen Wesenstest die Annahme zu widerlegen ist, sie gefährdeten in besonderem Maße die öffentliche Sicherheit und Ordnung, gehören unter anderem Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier oder Mastino Napoletano. Wer sich in Hessen einen solchen Hund halten will, muß volljährig sein, vom Ordnungsamt als zuverlässig betrachtet werden und Sachkunde im Umgang mit solchen Tieren nachweisen.

Der Verwaltungsgerichtshof hält in einem früheren Verfahren geäußerte Bedenken, die Differenzierung der "Kampfhunde" sei noch nicht erwiesen, nicht mehr aufrecht. Vom Innenministerium vorgelegte Statistiken belegten die vom Verordnungsgeber vermutete Gefährlichkeit der aufgelisteten Hunderassen und ihrer Kreuzungen, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Daß es noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktische Erfahrungen über eine Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen allein aufgrund ererbter Verhaltensmuster oder rassetypischer äußerer Merkmale gebe, halte der Senat angesichts dieser Erkenntnisse nicht mehr für erheblich. Nach dem hessischen Polizeirecht komme es nicht darauf an, welche konkrete Ursache für die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen verantwortlich sei. Maßgeblich sei vielmehr allein, daß eine Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich feststellbar sei.

Die Richter teilten Bedenken gegen die Statistiken "ungeachtet einiger Unklarheiten", etwa bei der Zahl der auf behördliche Anordnung getöteten Hunde, nicht. Aus den statistischen Daten ergebe sich, daß Hunde der angeführten Rassen und deren Kreuzungen über einen Zeitraum von drei Jahren in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen durch Beißattacken auf Menschen und Tiere auffällig geworden seien oder häufig bei Wesensprüfungen versagt hätten. Der Ansicht der Kläger, eine solche Einteilung der Tiere hätte eines Gesetzes bedurft, folgte das Gericht nicht: Das Gesetz bietet seiner Ansicht nach eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verordnung.

Auch die anderen von den Klägern beanstandeten Bestimmungen der Verordnung - etwa zum Leinenzwang, zu Sicherstellungs- und Tötungsanordnungen, zur unterschiedlichen Erlaubnisdauer und zur Mitteilung der Anschrift des Halters gefährlicher Hunde an die für die Hundesteuer zuständige Behörde - sind nach Auffassung des 11.Senats nicht zu beanstanden.

Die in Hessen im Sommer 2000 nach einer tödlichen Hundeattacke auf einen Schüler in Hamburg eingeführte Kampfhundeverordnung hatte das Innenministerium zweimal abgeschwächt, auch weil der VGH sie teilweise für nichtig erklärt hatte. In anderen Bundesländern hatte es ebenfalls Streit um Hundeverordnungen gegeben, der bis zum Bundesverwaltungsgericht getragen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen; allerdings ist noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Aktenzeichen: 11 N 520/03 und 11 N 910/03). hs.

(http://www.faz.net/)

 

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URL: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/frankfurt/?cnt=378296

 

Hundeverordnung ist rechtmäßig

Verwaltungsgerichtshof hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die Liste "gefährlicher" Hunderassen / Keine Revision zugelassen

Nach dreimaliger Überarbeitung ist die hessische Hundeverordnung jetzt juristisch einwandfrei. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel erklärte die jüngste Fassung des Regelwerks, das bei elf Hunderassen pauschal Gefährlichkeit vermutet, für rechtmäßig.

VON JOACHIM F. TORNAU

 

 

Kassel · 27. Januar · Zweimal ist es Hundehaltern gelungen, die Verordnungen von Innenminister Volker Bouffier (CDU) gegen Kampfhunde oder gefährliche Hunde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu Fall zu bringen. Beim dritten Anlauf aber scheiterten sie: Die Kasseler Richter wiesen am Dienstag den Antrag von 15 Herrchen und Frauchen gegen die seit einem Jahr geltende "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" zurück.

Das Paragrafenwerk - hervorgegangen aus der im Juli 2000 erlassenen Kampfhundeverordnung und zweier Nachfolgeregelungen - sei gültig, befand der VGH.

Strittig war wie schon in den früheren Verfahren die Einstufung bestimmter Hunderassen wie Pitbull-Terrier oder American Staffordshire Terrier als "gefährlich". Zwar wird im Unterschied zu den Vorgängerverordnungen in der jüngsten Fassung die Gefährlichkeit nur noch vermutet. Doch selbst bei bestandenem Wesenstest bleiben die Hunde und ihre Halter weiter strengen Vorschriften ausgesetzt. Die Antragsteller hatten daher beanstandet, dass die Gefährlichkeit nicht widerlegt werden könne, und darin einen Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesehen: Die Leipziger Richter hatten vor gut einem Jahr entschieden, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein aus der Rasse abgeleitet werden dürfe.

Der VGH erklärte die Auflistung der elf Hunderassen in der hessischen Verordnung dennoch für rechtmäßig. Zwar gebe es keine ausreichenden fachwissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen über eine angeborene Aggressivität und Schärfe bei bestimmten Hundearten. Doch das sei unerheblich, da die vom Land vorgelegten Statistiken über Beißattacken die Gefährlichkeitsvermutung hinreichend belegen würden - "ungeachtet einiger Unklarheiten". Dass Hundearten wie Schäferhunde oder Rottweiler, die ebenfalls durch Angriffe auf Menschen oder Tiere aufgefallen sind, in der Verordnung fehlen, sei nicht zu beanstanden. "Ein Vergleich mit diesen Hunden verbietet sich schon wegen des ungleich höheren Verbreitungsgrades dieser Rassen", so der Senat. Die Revision gegen das Urteil ließ der VGH nicht zu.

Az 11 N 520/03 und 11 N 910/03

Siehe Kommentar

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004

Dokument erstellt am 28.01.2004 um 00:01:51 Uhr

Erscheinungsdatum 28.01.2004 | Ausgabe: S | Seite: 42

 

URL: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/frankfurt/?cnt=378297

 

 

KOMMENTAR

Peinlich

VON JOACHIM F. TORNAU

 

 

Seit Sommer 2000, als ein Kampfhund in Hamburg den sechsjährigen Jungen Volkan tötete, hat Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) vier Verordnungen gegen gefährliche Hunde aufgelegt. Und blamierte sich damit nach Kräften: Die ersten beiden Versionen wurden vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) ganz oder in entscheidenden Punkten kassiert; die dritte hob das Ministerium selber auf. Dass Hessens oberste Verwaltungsrichter der jüngsten Fassung der "Gefahrenabwehrverordnung" jetzt ihr Placet gaben, bedeutet noch lange nicht das Ende der Peinlichkeiten.

So verfügt das Ministerium etwa über keine wirklich verlässlichen Zahlen, wie gefährlich die als gefährlich erachteten Hunderassen tatsächlich sind. Nach einer internen Statistik aus dem Hause Bouffier sollen seit dem Juli 2000 rund 450 Tiere auf Grund eines nicht beanstandeten Wesenstests getötet worden sein.

Doch vor Gericht mussten die Vertreter des Landes kleinlaut zugeben, dass die hohe Zahl wohl nur zu Stande gekommen sei, weil auch überfahrene oder eines natürlichen Todes gestorbene Hunde mitgezählt worden seien. Und: Rottweiler wurden gar nicht erst erfasst, da sie in der Verordnung bislang nicht aufgeführt werden - obwohl sie in jüngerer Zeit für etliche Attacken auf Kinder verantwortlich waren, auch in Hessen.

Trotz ihrer nun vom Gerichtshof festgestellten formaljuristischen Fehlerlosigkeit bleibt die hessische Hundeverordnung damit vor allem eines: populistisch. Ein Musterbeispiel für symbolische Politik, die mit hektischer Aktivität und Willkür ihre Hilflosigkeit überdecken will.

[ document info ]

Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004

Dokument erstellt am 28.01.2004 um 00:01:53 Uhr

Erscheinungsdatum 28.01.2004 | Ausgabe: S | Seite: 42

 

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(c) by HNA / dpa - alle Rechte vorbehalten.

„Beißattacken hinreichend belegt“

KASSEL. Innenminister Volker Bouffier (CDU) zeigte sich erfreut, dass gestern der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Gefahrenabwehrverordnung für gefährliche Kampfhunde ausdrücklich bestätigt hat. Bouffier hatte die Verordnung im Juli 2000 erlassen., Kurz zuvor war in Hamburg ein Kind von einem Kampfhund totgebissen worden.

Seit diesem Zeitraum wurden in Hessen 489 Hunde auf Grund der von ihnen ausgehenden Gefahr sichergestellt. Mit dem Urteil, so Bouffier gestern, sei weiterhin erfolgreiche Vorbeugung zum Schutz der Bürger möglich.

Das Land darf beim Vorgehen gegen Kampfhunde elf Hunderassen pauschal Gefährlichkeit unterstellen. Die jüngste Fassung der hessischen Hundeverordnung sei rechtmäßig, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gestern (Az.: 11 N 520/03 und 11 N 910/03).

Er wies damit den Antrag von 15 Hundehaltern gegen das seit einem Jahr geltende Paragrafenwerk zurück, das nach dreifacher Überarbeitung aus der erlassenen und anschließend vom VGH kassierten Kampfhundeverordnung hervorgegangen ist.

Strittig war, wie schon bei den Vorgängerverordnungen, die Einstufung bestimmter Hunderassen wie Pitbull-Terrier oder American Staffordshire Terrier als gefährlich. Zwar wird in dem neuen Regelwerk die Gefährlichkeit nur noch vermutet. Aber selbst bei bestandenem Wesenstest bleiben die Hunde und ihre Halter weiter strengen Vorschriften ausgesetzt.

Die Antragsteller hatten daher beanstandet, dass die Gefährlichkeit nicht belegt werden könne, und darin einen Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesehen: Die Leipziger Richter hatten vor gut einem Jahr entschieden, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein aus der Rasse abgeleitet werden dürfe.

Der VGH erklärte die Auflistung der elf Hunderassen in der hessischen „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“, so der offizielle Titel, dennoch für rechtmäßig. Zwar gebe es keine ausreichenden fachwissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen über eine angeborene Aggressivität und Schärfe bei bestimmten Hundearten. Doch das sei unerheblich, da die vom Land vorgelegten Statistiken über Beißattacken die Gefährlichkeitsvermutung hinreichend belegen würden – „ungeachtet einiger Unklarheiten“.

So sollen etwa nach einer internen Statistik aus dem Innenministerium seit dem Juli 2000 rund 450 Tiere auf Grund von nicht bestandenen Wesenstests getötet worden sein. Doch vor Gericht mussten die Vertreter des Landes kleinlaut zugeben, dass die hohe Zahl wohl nur zu Stande gekommen sei, weil auch überfahrene oder eines natürlichen Todes gestorbene Hunde mitgezählt worden seien.

Nach Auffassung des Gerichts ist ebenfalls nicht zu beanstanden, dass Hundearten wie Schäferhunde oder Rottweiler in der Verordnung fehlen – obwohl auch sie immer wieder durch Angriffe auf Menschen oder Tiere auffallen. „Ein Vergleich mit diesen Hunden verbietet sich schon wegen des ungleich höheren Verbreitungsgrades dieser Rassen“, befand der Senat. Nicht nachvollziehen kann die Landestierärztekammer die VGH-Entscheidung. Man müsse beim Hundehalter anfangen, wenn man das Problem lösen wolle.

Revision gegen das Urteil ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu. (JFT/THR)

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Peter Böttcher
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Hermann Kleen
SPD  Bremen

e-Mail:  
kleen@nord-com.net


Ihre Absonderung im Weser Kurier vom 24. Januar 2004.

Mehrere Menschen übersandten mir diesen Artikel und viele, auch aus dem Umland, haben mich angerufen.

Menschen, die ihr soziales Leben durch die SPD verloren.

„Wir wollen Kampfhunde wirksam aus dem öffentlichen Stadtbild heraus drängen.“

Kampfhunde in der Bremer Innenstadt?

Sicherlich hat noch kein Kampfhund die Innenstadt betreten!

Kampfhunde sind von perversen Menschen missbrauchte Wesen, zur Menschenbelustigung und Geldgewinn.

Ein Krimineller wird kaum mit einem „Kampfhund“ in die Öffentlichkeit gehen.

Sie allerdings diskriminieren Hunde der Rassen Bullterrier, Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bull Terrier etc. und wollen diese aus dem Stadtbild vertreiben.

Also ganz normale Hunde!

Ja, diese Kampfhundlüge wird gern von Euch Genossen benutzt.

Man konnte ja auch so einige Missstände der SPD durch diese Volksverdummung vertuschen.

Die ganz „Eifrigen" von Euch Genossen bastelten das „Gesetz zur Ausrottung der 4 ausländischen Hunderassen". Die Ausrottung von 4 amerikanischen und englischen Hunderassen.

Rau, Schröder, Schily, Deubler-Gmelin und Künast haben dieses schwachsinnige Gesetz unterzeichnet und es wurde am 20. April 2000, also am Geburtstag unseres ehemaligen Volksvertreter Herrn Adolf Hitler, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Welch ein Zufall Genossen.

Gleich darauf haben auch die Bremer Genossen ein irres Rassegesetz übers Knie gebrochen.

Und diese menschenverachtenden und widerlichen Rassegesetze benutzt man gern, um immer und immer wieder von tatsächlichen Problemen abzulenken.

Wie in Ihrer o.g. Absonderung.

Sie brauchen diese Rassen nicht aus Bremen vertreiben.

Die SPD sollte Arbeitsplätze nach Bremen holen und die Wirtschaft ankurbeln, dass Drogenproblem lösen und die Abwanderung stoppen, ein vernünftiges Schulwesen ist dringend von Nöten.

Aber das kriegt Ihr nicht hin.

Und was machen die Genossen? Verblöden die Bürger durch Rassenwahn.

Die Genossen der SPD haben durch diesen Blödsinn vielen Menschen das soziale Leben in Bremen zerstört.

Daher wahrscheinlich der Name „Sozial Demokratische Partei“.

Wir, meine Frau, ich und unsere Hunde wurden in dieser Zeit mehrfach mit der Waffe bedroht.

Jedes Wochenende fuhren wir im Jahr 2000 und 2001 ins freie Holland und verbrachten dort ein normales Leben in Freiheit.

In den Niederlanden denken die Menschen noch mit dem Hirn.

Hier kommen die Menschen nicht durch Schenkelklopfen zu Erkenntnissen, wie die Genossen der SPD.

Und jetzt, Meister Kleen, haben wir die Schnauze von der Volksverblödung Kampfhundlüge  durch die SPD voll.

Sollten wir und unsere Hunde noch einmal mit einer Waffe bedroht werden, werde ich rechtliche Mittel gegen Sie und Ihresgleichen einsetzen.

Wie wir alle wissen, haben wir in Bremen eine dubiose Rechtslage.

Ich verweise hier nur auf die Aufgaben von Scherf.

Doch Sie wollen mir glauben, ich finde einen Weg, der rechtlich machbar ist.

Und brennen Sie sich auf Ihre Festplatte, ich bin Besitzer von 1 ½  Bullterriern also Bullterrierbesitzer.

Ihnen und niemandem in Bremen und Deutschland steht es zu, meine Hunde als Kampfhunde und mich als Kampfhundehalter zu titulieren.

Dieses ist Volksverhetzung!

Wovon wollen Sie denn nun schon wieder ablenken?

Sind die Löcher der Kassen im Stadtsäckel noch größer?

Wollen Sie von der neuen miserablen Beurteilung des Bremer Schulwesen ablenken?

Oder will die SPD mit dem Thema Kampfhund in die Europawahl ziehen?

Kann ich mir vorstellen. Die SPD hat doch sowieso keine Themen, keine Ziele, kein Konzept.

Also Meister Kleen, lassen Sie dieses dumme Geschwätz über unsere Hunde, suchen Sie sich einen guten Berater (ist ja mittlerweile salonfähig bei Euch Genossen), der kann Ihnen vielleicht einen vernünftigen Weg nennen, um Bremen wieder eine Zukunft zu geben.

Übrigens, in Württemberg nennt man Personen, die so viel dummes Geschwätz wie Sie (s.o.) verbreitet haben, Lällebäbbel.

Seid Ihr Sozis wirklich so dumm oder tatsächlich zu brutal, um nicht zu begreifen, was Ihr durch diesen Rassenwahn anrichtet?

SHALOM
IN  MEMORY  OF  EDDY,  KILLED  BY  THE  GERMAN  GOVERNMENT


Peter Böttcher

Verteiler I & II
 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*