Lieber Herr Weber,in der Anlage erhalten Sie eine
Information über Reaktionen einiger fortschrittlicher Muslime in
Deutschland, die über das BVG-Urteil mehr als bestürzt sind.
Man wagt sich aber nicht an die Öffentlichkeit, weil man Sanktionen bis
hin zu Mordanschlägen seitens der fanatischen Fundamentalisten
befürchtet. Wir selbst haben mit befreundeten Türken darüber gesprochen.
Martina und Jürgen Gerlach
----- Original Message -----
From: Driest
To: bibxxxx@gmx.de
Cc:
Sent: Thursday, January 24, 2002 12:17 PM
Subject: taz
Liebe Tine,
ich sende einen Artikel aus der heutigen Taz, der wie ich meine,
veranschaulicht, wie die Diskussion im Zentrum der Gesellschaft (in nicht
fachlichen/engagierten Kreisen) laufen könnte. Zudem stellt er eine recht gute
Argumentationsstütze gegenüber einem "antiislamischen" Vorwurf dar. Der
Interviewer hatte nebenbeibemerkt in einem spontanen Kommentar nach dem
BVG-Urteil, dieses als emanzipatorischen Akt europäischer Muslime gegenüber
den Ursprungsländern gefeiert!
Wie ich bei PETA las, existiert in der Türkei als potentiell einzigem EU-Land
kein Tierschutzgesetz. Die Forderung nach Einführung eines solchen scheint mir
ein gutes strategisches Ziel der Tierschutzbewegung auch und gerade gegenüber
dem Verbraucherschutzministerium zu sein.
Herzliche Grüße
Uwe
"Viele Muslime lässt es schaudern"
Das Schächt-Urteil des Verfassungsgerichts fällt bei Muslimen nicht auf
ungeteilte Zustimmung. Der Islamforscher Bassam Tibi warnt vor dem Vorgehen
islamischer Verbände nach dem Urteil. Sie dürfen nicht als Vertreter aller
Muslime anerkannt werden
Interview YASSIN MUSARBASH
taz: Die muslimischen Dachverbände wollen Tiere nur noch unbetäubt
schlachten. Dazu streben der Zentralrat der Muslime und der Islamrat ein
einheitliches Zertifikat an, das nur noch das Fleisch unbetäubt geschächteter
Tiere als halal, also islamisch statthaft, ausweist. Dürfen die das?
Bassam Tibi: Ich bin für Religionsfreiheit, und ich bin im Prinzip sehr
froh, dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich den Islam im Namen der
Religionsfreiheit akzeptiert. Es könnte aber sein, dass künftig einige
islamische Verbände sagen: Das Verfassungsgericht hat eine islamische Norm
anerkannt, jetzt muss es auch andere annehmen.
Welche könnten das sein?
Im Koran steht zum Beispiel, Männer dürfen widerspenstige Frauen schlagen.
Wenn ein islamischer Mann eine Frau schlägt, und sie verklagt ihn, dann könnte
er sich auf diese Koranstelle beziehen. Es gibt eine Reihe von Dingen in der
Scharia, dem islamischen Recht, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind -
etwa die Geringschätzung der Christen und Juden als Dhimmi, also
Schutzbefohlene.
Wie weit würde das Bundesverfassungsgericht in solchen Fragen gehen?
Das Urteil ist zweischneidig: Das Positive daran ist die religiöse
Toleranz, das Negative: Es öffnet der Einführung der Scharia Tür und Tor. Die
Reaktion der Islamverbände zeigt, dass sie dieses Urteil benutzen wollen, um
ihre Auslegung der Scharia durch die Hintertür einzuführen.
Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass die Islamverbände versuchen, die
Deutungshoheit für die Muslime hier zu erringen?
Ja, die Reaktion der Verbände ist eindeutig. Wenn die Islamverbände nun
weitere Bestimmungen der Scharia einzuführen versuchen, muss man das
Bundesverfassungsgericht warnen. Ich als Reformmuslim möchte keine Scharia in
Deutschland haben.
Werden Islamrat und Zentralrat sich gegen jene Muslime in Deutschland
durchsetzen, die das Fleisch zuvor betäubter Tiere akzeptieren?
Ich zum Beispiel lasse mir keine Vorschriften machen. Und ich bin da nicht
der Einzige. Es gibt Reformmuslime, Sufimuslime, nichtorthodoxe Muslime, die
das ähnlich sehen. Die Islamverbände versuchen aber, ein Mandat für alle hier
lebenden Muslime zu erringen. Es gibt eine Studie des Zentrums für
Türkeistudien, der zufolge maximal zehn Prozent der Muslime in den beiden
Verbänden organisiert sind. Islamrat und Zentralrat können also die Muslime
hier nicht vertreten.
Aber die Verbände wollen bald mit dem Verbraucherschutzministerium über die
Ausbildung muslimischer Schächter sprechen
Ich fordere Bundesministerin Künast im Namen des Grundgesetzes und der
Religionsfreiheit auf, die Vertreter der beiden Verbände nicht zu empfangen.
Sie würde diese Leute damit stillschweigend als unsere Vertreter anerkennen.
Bedroht das Urteil denn Ihre Vision von einem aufgeklärten, liberalen
Euroislam?
Das Urteil ist jedenfalls keine Unterstützung des Euroislams. Es gibt
viele Menschen in Deutschland, denen es angesichts des Urteils geschaudert
hat. Ich habe Sorge, dass das Positive des Urteils nur zehn Prozent ausmacht
und das potenziell Negative neunzig Prozent. Es ist kein Beitrag zur
Integration, sondern zur Segregation.
taz Nr. 6658 vom 24.1.2002, Seite 7, 112
Zeilen (Interview), YASSIN MUSARBASH
Original Message -----
Sent: Sunday, February 03, 2002 6:29 PM
Subject: Abschaffung der Hundesteuer
An die F.D.P. in Rodgau
Betr. Ihr Antrag zur Abschaffung der Hundesteuer
Sehr geehrte Damen & Herren von der F.D.P.
Ihren Antrag zur Abschaffung der Hundesteuer habe ich auf der Homepage von
Maulkorbzwang zur Kenntnis genommen, wofür ich Ihnen zutiefst danke.
Zu diesem Sachgebiet finden Sie auf unserer Homepage von
www.ig-hund.de für Sie wichtige und vor
allem nutzbare Informationen, die Sie selbstverständlich zu Ihrem Nutzen und
Verwendungszweck -gegen eine Besteuerung für Hundehaltung- frei und ganz in
Ihrem Belieben verwenden können. Diese dienen hauptsächlich zur
Argumentationshilfe u. Argumentations-findung gegen eine Besteuerung für
Hundehaltung.
Die Hundesteuer ist kein juristisches, sondern ein rein politisches Problem
und muß daher auch konsequenterweise politisch angegangen werden.
Im Jahr der Bundestagswahl werden wir im Internet diesbezüglich eine
politische Kampagne gegen die Besteuerung für Hundehaltung in Deutschland
betreiben.
Auch wenn die Hundesteuer eine kommunale Steuer ist, kann nur Druck von
oberster Stelle was erreichen, nämlich die Bundespolitik. Diese kann Druck
auf die Länder ausüben, welche den Druck an die Kommunen weitergeben können.
Schon daher ist die Hundesteuer auch eine Angelegenheit der Bundespolitik.
Die Hundesteuer ist -als alte übverkommene Luxussteuer (Aufwandsteuer)-
nicht mehr zeitgemäß und daher ein Anachro-nismus. Wie in den meißten
europäischen Ländern schon so der Fall, muß endlich auch in Deutschland
diese sittenwidrige Tierhaltesteuer abgeschafft werden.
Ich zitiere hierbei die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.:
Wie für alle anderen Haus- u. Liebhabertiere darf es auch für
Hundehaltung keine Besteuerung geben.
Ein Tier oder eine mitgeschöpfliche Beziehung zu besteuern ist zutiefst
ungerecht und unsozial und steht auch nicht im Einklang mit dem
Tierschutzgedanken.
Die tief emotionale mitgeschöpfliche Mensch-Hund-Beziehung, die Liebe des
Bürgers zu seinem Hund durch politischen Amts- u. Machtmißbrauch für rein
finanzpolitische Interessen zum Zwecke der Einnahmeerzielung für die
angespannte Haushaltslage kommunaler und öffentlicher Kassen- zu
mißbrauchen, ist rechts- u. machtmißbräuchlich und sollte die Po-litiker in
Deutschland zutiefst beschämen!
Die immer wieder besonders beliebten Rechtfertigungsargumente deutscher
Politiker zur Besteuerung für Hundehaltung wie z.B. Hundekot, Kampfhund,
Eindämmungsversuch, ordnungs- u. lenkungspolitische Funktion der Hundesteuer
ist längst als reines Zweck- u. Alibiargument entlarvt und kann daher nicht
zum Zuge kommen. Das kann niemals Aufgabe einer Steuer sein; hierfür gibt es
das kommunale Ordnungsrecht was als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern
geahndet werden kann. Hiermit lassen sich Einzelfälle hinreichend
sanktionieren.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind nicht so dumm, wie Politiker
immer wieder glauben, indem man die Bürger mit scheinheiligen Zweck- u.
Alibiargumenten für rein politische Interessen abspeist.
Ich bitte Sie verehrte Damen & Herren von der F.D.P. hinsichtlich der
anstehenden Bundestagswahl im September dieses Jahres, hiervon Ihre F.D.P.
Bundespartei in Berlin in Kenntnis zu setzen.
Die Thematik Hundesteuer in Deutschland wird wahlpolitisches Thema für die
Bundestagswahl werden, wofür unsere Bür-gerinitiative gegen die Hundesteuer
eine Internetkampagne betreiben wird. Daß die Liebe zum allerliebsten
Mitgeschöpf des Menschen für finanzpolitische Interessen scham- u.
skrupellos durch politisches Amt und Macht mißbraucht wird, dafür ha-ben sie
von den Wählerinnen und Wähler keinen Wählerauftrag erhalten, um politische
Interessen über die der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu stellen.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen zu dieser Sachthematik -der traurigen
Besteuerung für Hundehaltung- gerne und jederzeit zur Verfügung unter der
Telefonnummer bei unserer Stuttgarter Geschäftsstelle: (0711) 299 81 59.
Ausführliche Unterlagen unserer Bürgerinitiative stehen bei Bedarf Ihrer
politischen Partei gerne zur Verfügung und Überlas-sung.
Über Ihre Stellungnahme zu obiger Schriftsache würde ich mich freuen und
wäre Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen: Jörg-Peter Schweizer (Bürgerinitiative
gegen die Hundesteuer)
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