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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Politisch
* RASTERFAHNDUNG RECHTSWIDRIG * BOUFFIER ERWÄGT RECHTSMITTEL * Erneute Blamage für die Ermittler * HAMBURGER AUS FALSCH GETESTETEM FLEISCH * Nach BASF-Explosion erstatten Umweltschutzinitiativen Anzeige * SPD und Grüne bei NPD-Verfahren möglicherweise bald allein * V-Leute abschalten! * Die Tricks der Vermittler |
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Politiker unschlüssig:
Bürger erst rastern oder direkt vergiften?
[ 07.02.02 17:25 ]
RASTERFAHNDUNG RECHTSWIDRIG Die Rasterfahndung unter den ausländischen Studenten an hessischen Hochschulen ist rechtswidrig. Nach einer Entscheidung des Wiesbadener Landgerichts fehlen dafür rechtliche Voraussetzungen. Weil die Rasterfahndung auch eine Vielzahl von Unbeteiligten treffe, müsse eine konkrete Gefahr bestehen. Trotz monatelanger Fahndung sei es aber bei bloßen Vermutungen des Landeskriminalamts geblieben, heißt es in dem Urteil. Geklagt hatte ein in Gießen studierender Sudanese, der seine Grundrechte durch die Datenweitergabe verletzt sah.
[ 07.02.02 17:25 ]
BOUFFIER ERWÄGT RECHTSMITTEL Als völlig lebensfremd kritisierte Hessens Innenminister Bouffier die Argumentation des Wiesbadener Landgerichts. Die Rasterfahndung sei für die erfolgreiche Abwehr des islamischen Terrorismus unabdingbar. Die Bedingung, dass ein Anschlag bereits stattgefunden haben oder unmittelbar bevorstehen müsse, mache eine wirksame Vorbeugung praktisch unmöglich und führe den Präventionsgedanken ad absurdum. Der Staat müsse dem Terrorismus im Vorfeld mit allen gebotenen Mitteln entgegentreten, betonte Bouffier. Er kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,181231,00.html RASTERFAHNDUNG
GESTOPPT
Am Donnerstagvormittag erklärten die Wiesbadener Richter die Rasterfahndung unter ausländischen Studenten hessischer Hochschulen für rechtswidrig. Durch die Weitergabe persönlicher Daten an das Landeskriminalamt hatte ein sudanesischer Student aus Gießen sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen. Nach Auffassung der Richter fehlten die rechtlichen Voraussetzungen für die Rasterfahndung. "Trotz monatelanger intensiver Fahndungen" sei das hessische Landeskriminalamt "über das Stadium von Mutmaßungen nicht hinausgekommen", heißt es im sechsseitigen Urteil, das UniSPIEGEL ONLINE vorliegt. Das ist deutlich - ein krasser Rüffel für die Ermittler. Weil bei der Rasterfahndung "eine Vielzahl von Unbeteiligten betroffen" sei, lasse das Gesetz sie nur unter engen tatbestandlichen Voraussetzungen zu, begründeten die Richter ihren Beschluss. Die Hürden liegen hoch: eine gegenwärtige Gefahr, die "in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" bevorstehe und zu "sofortigem Einschreiten" nötige. Die Wiesbadener Richter gehen noch mehr ins Detail: In Deutschland seien weder so genannte Schläfer entdeckt worden, noch gebe es Milzbrandanschläge mit terroristischem Hintergrund - dabei habe es sich lediglich um "Trittbrettfahreraktionen" gehandelt. Auch terroristische Netzwerke, die binnen kurzem Attentate verüben könnten, seien nicht entdeckt worden. Ansage der Richter: Bitte Hausaufgaben erledigen Die klare Wortwahl des Beschlusses ist umso erstaunlicher, als das Landgericht Wiesbaden die Beschwerde des sudanesischen Studenten zunächst abgewiesen hatte. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) als übergeordnete Instanz jedoch hielt den Beschluss für "nicht frei von Rechtsfehlern" und schickte die Akten am 8. Januar zurück nach Wiesbaden. Und nun hielten sich die Richter an die Kriterien, die das OLG mitgeliefert hatte.
Das Landeskriminalamt könnte nun zwar Beschwerde einlegen, doch die würde vor dem Frankfurter OLG landen - mit schlechten Erfolgsaussichten. Denn das juristische Votum scheint eindeutig und legt Polizei und Innenpolitikern nahe, vor Einleitung massiver Fahndungen zunächst ihre Hausaufgaben zu erledigen. Die Richtungsvorgabe: Wenn es keine eindeutige Bedrohung gibt, schießt der Staat mit der Rasterfahndung deutlich übers Ziel hinaus. Sind Staat und Bürger tatsächlich durch Terrorakte akut gefährdet, muss dies nachvollziehbar begründet werden - und vage Bedrohungsszenarien reichen nicht aus, um das Schleppnetz auszuwerfen und zum Beispiel bundesweit Hunderttausende von Studenten zu durchleuchten. Dies hatte bereits das Landgericht Berlin vor zwei Wochen in einem ähnlich klaren Urteil begründet, auf das sich die Wiesbadener Richter ausdrücklich berufen. In Berlin hatten zwei sudanesische und ein algerischer Student geklagt. Die Bundesregierung habe ausdrücklich und wiederholt erklärt, es gebe nach den Anschlägen in den USA keine Hinweise auf bevorstehende Terrorakte in Deutschland. Zudem habe Bundesinnenminister Otto Schily am 15. Januar von einer Entspannung der Sicherheitslage gesprochen, heißt es im Urteil. "Grassierender Sicherheitswahn"? Der Gießener AStA, der die Beschwerde des sudanesischen Studenten unterstützt hatte, fordert nun, die Rasterfahndung in Hessen sofort zu stoppen und alle gespeicherten Daten zu löschen. "Angesichts des grassierenden Sicherheitswahns waren wir von der Klarheit des Urteils schon überrascht und sehen uns bestätigt", sagte der Gießener Studentenvertreter Tjark Sauer gegenüber UniSPIEGEL ONLINE, "nun muss mit der Diskriminierung ausländischer Studenten auf der Basis diffuser Gefahrenprognosen endlich Schluss sein." Auch der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) begrüßte die Wiesbadener Entscheidung. Staatliche Ermittlungsbehörden dürften eben nicht ohne Prüfung der rechtlichen Grundlagen willkürlich die Daten von Tausenden von Studenten einsammeln, erklärte fzs-Sprecherin Carmen Ludwig. An sieben weiteren deutschen Hochschulen laufen derzeit noch Verfahren gegen die Rasterfahndung. Ob Hessen jetzt tatsächlich die Daten bei der Polizei löscht oder auf Verzögerungstaktik setzt, ist noch unklar. In Berlin hatte Innensenator Ehrhart Körting zunächst erklärt, der Gerichtsbeschluss betreffe nur die drei Studenten, die Beschwerde eingelegt hätten. Rechtsanwalt Wilhelm Achenpöhler, der den Gießener Sudanesen vertritt, hält das für ein durchsichtiges Manöver und fordert den gänzlichen Stopp der Rasterfahndung in Hessen: "Nach der an Hysterie grenzenden innenpolitischen Stimmung nach dem 11. September kehrt jetzt hoffentlich auch in der rechtspolitischen Diskussion wieder die Vernunft ein."
[ 07.02.02 17:30 ]
HAMBURGER AUS FALSCH GETESTETEM FLEISCH In Hessen ist erneut fehlerhaft auf BSE getestetes Fleisch aus Bayern entdeckt worden. Das berichtete das zuständige Sozialministerium am Donnerstag. Es handelt sich um 308 Kilo Fleisch, das zu Hamburgern verarbeitet und schon Anfang Dezember ausgeliefert wurde. Das Unternehmen wurde angewiesen, die Ware soweit noch möglich zurückzurufen. Die Firma habe alle belieferten Betriebe angeschrieben und die Produkte sperren lassen, hieß es weiter.Gesundheitsgefahren gingen von dem Fleisch nach Einschätzung des Bundes-Verbraucherschutzministeriums nicht aus.
ARBEITSAMTS-SKANDAL
Nürnberg - Die für die Aufklärung der Vorwürfe des Bundesrechnungshofes zuständige Innenrevision der Bundesanstalt werde nicht mehr allein Jagoda, sondern auch dem Vorstand berichten, sagte BA-Vorstandschef Christoph Kannengießer am Mittwochabend nach einer Sondersitzung des Gremiums in Nürnberg. Zudem sollen die Kontrollen der Vermittlungen stark ausgeweitet werden.
Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Werner Tegtmeier, sagte in Nürnberg: "Wir haben deutliche Anhaltspunkte dafür, dass an den Vorwürfen mehr als einer als zutreffend bezeichnet werden muss." Eine Arbeitsgruppe solle Vorschläge für eine Reform der Behörde machen. Der Bundesrechnungshof war bei einer Kontrolle von fünf Arbeitsämtern zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nicht wie behauptet jeden zweiten, sondern nur jeden fünften Arbeitslosen vermittelt hätten. Der Behördenchef ist auch in die Kritik geraten, weil die BA-Spitze nach Angaben von Arbeitsminister Riester über die Missstände länger informiert war, ohne jedoch zu handeln. Inzwischen wurden neue Details bekannt, wie die Manipulationen vorgenommen worden sein könnten. Ein Mitarbeiter eines Arbeitsamts berichtete gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass jeder Vermittler unbeschränkt Zugang zum internen Statistik-Programm habe. Eintragungen könnten dort ohne Absegnung durch Vorgesetzte vorgenommen werden. Verschiebungen in der Erfolgsquote ergäben sich aber auch dadurch, dass etwa ein Betrieb ein Stellenangebot gleichzeitig beim Arbeitsamt und bei einer Leiharbeitsfirma abgebe, und die Leiharbeitsfirma sich wiederum an das Arbeitsamt wende. Eine erfolgreiche Vermittlung führe dann regelmäßig zu zwei Erfolgen in der Statistik. Der Mann, der anonym bleiben möchte, berichtete außerdem, dass mitunter auch frei erfundene Stellenanzeigen im hauseigenen Stellennetz auftauchten. Erst am Mittwoch hatte eine ehemalige Mitarbeiterin über ähnliche Tricks berichtet. Für die Manipulation böten sich einige wohlfeile Tricks an. So würden zum Beispiel die Stellenanzeigen im hauseigenen Netzwerk zwischendurch immer einmal wieder mit neuen Texten versehen. Im Netz stehe dann dieselbe Stelle, aber eine zusätzliche Vermittlung würde gebucht. Die Gefahr, bei Manipulationen erwischt zu werden, sei im Übrigen nicht sehr groß, denn sie könnten nicht zu dem einzelnen Verursacher zurückverfolgt werden. Ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Vorstand der Bundesanstalt stellt sich trotz der Vorwürfe vor Jagoda, der einen Rücktritt zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen hat. "Ich habe nicht den Eindruck, dass Jagoda seine Verantwortung nicht wahrnimmt", sagte Kannengießer, der als Geschäftsführer bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände derzeit Vorstandschef der BA ist. Auch die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer betonte, mehrere Personen seien für die Missstände verantwortlich. Eine Rücktrittsforderung an Jagoda oder ein Rücktrittsangebot des BA-Präsidenten habe es nicht gegeben. "Das ist überhaupt nicht zur Sprache gekommen. Man sollte das Kind auch nicht mit dem Bade ausschütten", sagte Engelen-Kefer der Agentur Reuters. Der Vorstand habe allerdings seine "Verärgerung ausgedrückt über den Mangel an Kommunikation" zwischen Jagoda und dem Vorstand. Der je zu einem Drittel aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der öffentlichen Hand besetzte Vorstand der Behörde forderte eine rückhaltlose Aufklärung und sprach sich für eine Reform der Behörde aus. Künftig müsse der Vorstand sofort aufgeklärt werden, sagte Kannengießer, der nach eigenen Worten erst vor drei Tagen von den Vorwürfen erfahren hatte. Fünf Prozent der monatlichen Vermittlungen der Landesarbeitsämter sollten künftig kontrolliert werden, beschloss der Vorstand weiter. Eine Arbeitsgruppe mit externen Experten soll Vorschläge machen, wie die Behörde reformiert und die Stellenvermittlung verbessert werden könne. Im April will der Rechnungshof weitere 20 Arbeitsämter überprüfen. Die BA hat ihre Revisionsabteilung ebenfalls mit Nachforschungen in zehn Arbeitsämtern beauftragt. Riester hatte am Mittwochnachmittag in Berlin gesagt, bereits im September 1998 habe das ARD-Fernsehmagazin "Panorama" auf umfangreiche Missstände bei der Arbeitsvermittlung hingewiesen. Die BA habe damals nicht im von ihm gewünschten Ausmaß auf die Vorwürfe reagiert. Ein Mitarbeiter der BA hatte sich zudem unabhängig vom Rechnungshof mit der Frage der Zuverlässigkeit der Vermittlungsstatistik befasst und direkt an Riester gewandt. Jagoda lehnte bei der Vorlage der Arbeitslosenzahlen für Januar einen Rücktritt ab: "Ein Kapitän geht nicht, wenn Sturm ist, von der Brücke." Den Rücktritt von Jagoda und Riester forderte der FDP-Sozialexperte Otto Solms. "Als logische Konsequenz sollten Riester und Jagoda zurücktreten", sagte er der "Bild"-Zeitung. Den Rücktritt des Arbeitsministers verlangte auch der CSU-Sozialexperte Johannes Singhammer. "Riester kann sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen", sagte er der Zeitung. |