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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Folgender Text wurde an Herrn Stoiber, Herrn Merz, Herrn Glos und Frau Merkel versendet:

* Und auch die Petition solltet Ihr Unterstützen:

* Hattingen: Hunde durch E 605 vergiftet +++ Ruhrwiesen teilweise gesperrt

* Aufregung um erlegten Wolf

* Verwaltungsgerichtshof: erhöhte Steuer für Kampfhunde rechtens


Eine Idee vom Tierheim Siegen - zur Nachahmung empfohlen!

Folgender Text wurde an Herrn Stoiber, Herrn Merz, Herrn Glos und Frau Merkel versendet:

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Sehr geehrter Herr Stoiber,

(Sehr geehrter Herr Merz,)

(Sehr geehrter Herr Glos,)

(Sehr geehrte Frau Merkel,)

ich überlege derzeit, welcher Partei ich bei der nächsten Bundestagswahl meine Stimme geben soll und ob ich Sie weiterempfehlen kann. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie jetzt endlich die Forderung der Tierschützer unterstützen, den Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Nur dann könnte ich CDU/CSU in Erwägung ziehen.

Über eine schnelle und klare Antwort (ja oder nein) würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Weber

Hennef


Und auch die Petition solltet Ihr Unterstützen:

Hallo, es gibt seit heute auf unserer Seite die Möglichkeit an einer Online-Petition teilzunehmen. "Tierschutz ins Grundgesetz" ist so aktuell wie nie zuvor, nicht zuletzt für eine effektive Gegenwehr gegen diverse Hundeverordnungen usw. Anbei habe ich mal ein paar Zeilen dazu beigefügt. Bei Interesse kann man auch nur Teile daraus veröffentlichen oder ganz darauf verzichten. Schöne wäre es halt nur, wenn möglichst viele von der Petition erfahren würden.

Danke

Jürgen Foß

Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.

Heidenbergstr. 80

57072 Siegen

http://www.tierheim-siegen.de

Tel: 0271/310620

Öffnungszeiten Tierheim:

Mo,Mi,Do: 15.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr jeden ersten Sonntag im Monat: 15.00-17.00 Uhr


AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Hattingen: Hunde durch E 605 vergiftet +++ Ruhrwiesen teilweise
gesperrt
(07.02.2002)

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Hattingen - Nach dem mysterioesen Tod dreier Hunde in der vergangenen Woche, die in den Ruhrwiesen in der Naehe der Schwimmbruecke an der Ruhr "irgend etwas" aufgenommen hatten, gibt es nun erste Hinweise auf die Todesursache. Wie der Kreisveterinaer, Dr. Peter Richter, in Schwelm mitteilt, wird als Todesursache die Aufnahme des Pflanzenschutzmittels "E 605" angenommen. "E 605" gilt als hochtoxisches Spritzmittel gegen beissende und saugende Schaedlinge in der Landwirtschaft.

Die Stadtverwaltung zieht die Konsequenzen aus diesem Untersuchungsergebnis und
- prueft in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltamt Hagen, ob es sinnvoll ist, Bodenproben untersuchen zu lassen
- laesst im Lichte der neuesten Ergebnisse die Wasserproben der vergangenen Woche nochmals ueberpruefen
- hat die Kriminalpolizei eingeschaltet - wird das Gelaende teilweise mit Flatterband markieren und weitere Hinweisschilder aufstellen

Wie das Gift und durch welches Medium in den Hochwasserbereich des Gelaendes gekommen ist, ist nach wie vor unklar. Weitere Untersuchungen auch durch die Kripo sollen hier Klarheit bringen.

Das Ordnungsamt der Stadt appelliert an die Hundebesitzer das Gebiet vorsichtshalber zu meiden, aber auf jeden Fall die Hunde angeleint zu halten und die Aufnahme von Wasser oder Gegenstaenden im Interesse der Tiere zu unterbinden.

Sobald weitere Ergebnisse vorliegen, wird die Oeffentlichkeit schnellstens informiert.


Aufregung um erlegten Wolf

Für Aufregung sorgt ein in Oberösterreich an der Landesgrenze zur Steiermark erlegter Wolf. Für Wölfe gilt ganzjährig Schonzeit. Der Jäger spricht von einem Versehen.

Die Tierschutzorganisation WWF verlangt eine genaue Untersuchung der Behörden. Es wird bereits ermittelt, stellte dazu am Donnerstag der zuständige Bezirkshauptmann von Gmunden, Edgar Hörzing, fest.

Bei dem Schützen handelt es sich um einen Berufsjäger. Er fand bei der Wildfütterung auf der Rettenbachalm den Kadaver einer Hirschkuh. Das Tier war gerissen und dann 100 Meter weit weggezogen worden. Der „Wilddieb“ hatte sich an der Beute vollgefressen und den Rest zurückgelassen.

Für den Jäger kam nach eigener Darstellung nur ein wildernder Hund als „Täter“ in Frage. Er rechnete damit, dass er an den „Tatort“ zurückkehren würde und legte sich in der nächsten Nacht - auf den 24. Jänner - auf die Lauer. Tatsächlich tauchte gegen ein Uhr der vermeintliche „große Hund“ am Futterplatz auf. „Es war nur sehr schwaches Mondlicht, als ich ihn ins Zielfernrohr bekommen habe“, schilderte er der Bad Ischler Rundschau. Der erste Schuss streckte das Tier nieder.

Als der Jäger seine Beute besichtigte, stellte er den Irrtum fest: Es handelte sich um einen Wolf mit 50 Kilo Lebendgewicht. Er erstattete noch in der Nacht Selbstanzeige beim Gendarmerieposten Bad Ischl und meldete in der Früh den Vorfall dem Bezirksjägermeister Manfred Hopfer. Dieser zeigt angesichts der Umstände Verständnis für den Irrtum des Schützen. Dass er vermeintlich einen wildernden Hund geschossen habe, sei laut Jagdgesetz seine Pflicht gewesen. Der Wolf sei zur Zeit beim Präparator.

Der WWF liest aus einem Foto, das den Schützen mit dem erlegten Wolf zeigt, einen gewissen „Stolz“ bei der Jägerschaft über den Abschuss ab und übt Kritik daran. Die Organisation verlangt eine ordentliche Untersuchung. Keinesfalls sollten Teile des Wolfes als Trophäe beim Schützen bleiben. Der WWF-Artenschutzexperte Norbert Gerstl verweist darauf, dass der Wolf seit 1826 im Salzkammergut ausgestorben sei. Seither gebe es nur mehr sehr vereinzelte durchziehende Exemplare.

Wölfe seien eigentlich Rudeltiere, hieß es. Nur sehr junge oder einzelne ausgewachsene Exemplare würden auf Wanderschaft gehen. Diese seien dann extrem scheu. Immer wieder seien Gerüchte aufgetaucht, dass es Wölfe in Österreich gebe, vor allem aus der Steiermark. „Aber es ist interessant, dass es diese Tiere immer durch ganz Österreich schaffen, bis sie in Oberösterreich abgeschossen werden, wie zuletzt 1996“, sagte Gerstl.

Wölfe seien ein natürlicher Bestandteil des alpinen Ökosystems, so der WWF. Ziel sei, dass vereinzelt Wölfe sich wieder in den Alpen ansiedeln. Wie das Beispiel Italien zeige, könne ein Zusammenleben funktionieren.

http://www.vol.at/tmh/zr/national/newswelt/APS_News_Welt-101968.shtm


Verwaltungsgerichtshof: erhöhte Steuer für Kampfhunde rechtens

  Mannheim (dpa) - Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen von Kampfhund-Besitzern eine stark erhöhte Hundesteuer verlangen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Ähnliche Entscheidungen waren bereits in Nordrhein-Westfalen und Hessen gefallen. Die mit der Steuer verbundene Lenkungswirkung sei nicht zu beanstanden, hieß es in Mannheim. Es stehe außer Frage, dass an der Eindämmung der Haltung
gefährlicher Hunde in Anbetracht ihres Gefährdungspotenzials ein besonderes Allgemeininteresse bestehe. (Aktenzeichen: 2 S 926/01)
  Mehrere Kampfhund-Besitzer hatten gegen die Hundesteuersatzungen  verschiedener Städte und Gemeinden geklagt. Die Bestimmun gen legen Steuersätze von bis zu 720 Euro (rund 1400 Mark) für den ersten  Kampfhund fest; Steuern für weitere Kampfhunde können nochmals das Doppelte betragen. Die Antragsteller, die jeweils einen oder mehrere
Tiere der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier halten, sahen darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht wies die  Klagen ab; die steuerliche Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

©dpa

081434 Feb 02
 


 

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