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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Am 01.02.2001 habe ich schriftlich die Leinenbefreiung für meinen Hund beantragt. 

* Mit Unterschriftenliste gegen hohe Steuern für Kampfhunde

* Bösen Wolf gibt’s nur im Märchen“

* Online Petition für: „Tierschutz ins Grundgesetz!“

* Dringender Notfall !!
 


 
Hallo !!! 
Am 01.02.2001 habe ich schriftlich die Leinenbefreiung für meinen Hund beantragt. 

Heute habe ich die Antwort bekommen. Leinenbefreiung für hessische Hunde.  Ich stelle die Antwort vom Ordnungsamt mal hier zum lesen oder runterladen zur Verfügung. 
http://www.wemmer.de/bilder/leinenbefreiung.pdf

Es ist eine Acrobat Reader Datei (PDF) 
Grüße von 
Volker und Schmusehund Cindy 


Mit Unterschriftenliste gegen hohe Steuern für Kampfhunde
 
LANDSTUHL: Verein fordert Ausnahme-Regelung für getestete Tiere
 
Eine Initiative gegen die seit Jahresbeginn in der Sickingenstadt geltende Kampfhundesteuer hat der Verein der Hundefreunde (VdH) Landstuhl gestartet. "Wir wehren uns dagegen, dass ohne Unterschied alle so genannten Anlage-1-Hunde höher besteuert werden, auch wenn die Tiere Wesenstest und Sachkundeprüfung bestanden haben", sagt VdH-Sprecherin Tanja Malinowski. Der Verein sammelt Unterschriften, mit denen er eine Sonderregelung in Landstuhl durchsetzen will.
 
Seit 1. Januar werden Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshireterrier und Staffordshire-Bullterrier in Landstuhl - wie in vielen anderen Gemeinden auch - mit einer höheren Steuer belegt: Sie beträgt 350 Euro für den Ersthund, für den Zweithund muss der Halter 1000 Euro bezahlen. Besitzer anderer Rassen zahlen 31 Euro für den Ersthund.
"Wir haben in Landstuhl kein Kampfhundeproblem. Diese Steuer erscheint uns daher unverhältnismäßig hoch, zumal es für den Halter keinerlei Ausgleich oder Gegenleistung gibt", meint Tanja Malinowski vom VdH, der weiterhin alle Rassen - auch so genannte Kampfhunde - aufnimmt, sofern sie in einem kurzen Test ihr friedliches Wesen unter Beweis gestellt haben. "Bei uns im Verein sind drei Hunde von der neuen Besteuerung betroffen. Diese Tiere sind ganz normale Hunde, gut sozialisiert und in keiner Weise auffällig oder gefährlich." Sie würden - wie andere Rassen - in Übungsstunden zu "verkehrssicheren Begleithunden" ausgebildet.
Der Verein fordert daher: Nach bestandener Sachkunde- oder Begleithundeprüfung sollten Hunde der Anlage 1 in Landstuhl einer Sonderregelung unterliegen. "Die Halter müssen ohnehin schon viele, zum Teil sehr kostspielige Auflagen erfüllen", sagt Malinowski. "Wenn sich der Halter vorbildlich verhält, dann sollte dieser Aufwand belohnt statt bestraft werden."
Nach Ansicht des Vereins wäre - in diesen Fällen - "zumindest" eine Reduzierung der Kampfhundesteuer angebracht. "Sonst holt niemand mehr so einen Hund aus dem Tierheim", gibt Malinowski zu bedenken.
Bürgermeister Klaus Grumer sieht hingegen keine Möglichkeit für eine Sonderregelung. "Die so genannte Gefahrenabwehr-Verordnung wurde nicht von uns, sondern vom Land erlassen. Wir setzen hier nur geltendes Recht um." Mit der höheren Besteuerung solle der Bestand der so genannten Kampfhunde eingedämmt werden, erläutert der Bürgermeister den Sinn der neuen Regelung. "Schließlich sind schon wirklich fürchterliche Dinge durch solche Hunde passiert. Und in der Bevölkerung gibt es sicher eine breite Mehrheit, die dafür ist, dass wir einer weiteren Verbreitung dieser Rassen entgegen wirken."
Der Verein habe jedoch die Möglichkeit, gegen die Gefahrenabwehr-Verordnung des Landes juristisch zu Felde zu ziehen, so Grumer weiter. "Wir hier in Landstuhl sind nicht die richtige Stelle, um über Sinn oder Unsinn der Verordnung zu diskutieren."
Der Verein für Hundefreunde will bis zum morgigen Freitag Unterschriften sammeln und diese dann der Verwaltung vorlegen. (oef)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Donnerstag, 7. Feb , 03:45 Uhr
 

Bösen Wolf gibt’s nur im Märchen“

 

Zu Herzen geht vielen Menschen in ganz Österreich das Schicksal jenes Wolfes, der – wie berichtet – kürzlich nahe Bad Ischl von einem Berufsjäger getötet wurde. Manche Naturschützer, wie zum Beispiel Universitätsprofessor Dr. Kurt Kotrschal von der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau im Almtal (Oberösterreich), schenken der Darstellung des Waidmanns, er habe den Wolf mit einem großen wildernden Hund verwechselt, keinen Glauben.

Anders der WWF, der nun aber verlangt, die Jägerschaft solle dafür Sorge tragen, daß der erlegte Wolf wissenschaftlich untersucht wird. Eine Forderung, die der Landesjägermeister Hans Reisetbauer gerne erfüllen will. Der weltweit anerkannte Wiener Wolfsexperte Alexander Willer [Anm.: TRV CANIS] indes ist sich sicher, daß sich in den österreichischen Alpen noch mehr Verwandte des erschossenen „Isegrim“ tummeln, deren Überleben gesichert werden müsse.

Auch Manfred Hopfer (46), jener Jäger, dem die Verwechslung mit einem „wildernden Hund“ passierte, bedauert den Abschuß: „Ein Wolf ist ein scheues und schützenswertes Tier, das den Menschen meidet. Den bösen Wolf gibt es nur im Märchen.“

 

Quelle: Mark Perry, „Kronen Zeitung“, 9.2.2002; 10


 

Online Petition für: „Tierschutz ins Grundgesetz!“

Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Schächten vom 15. Januar 2002 stieß in großen Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis. Tierschützer sehen sich nun in ihrer Forderung nach dem Staatsziel „Tierschutz“ weiter bekräftigt und möchten in den kommenden Wochen und Monaten mit Aktionen darauf aufmerksam machen.

Jürgen Foß: „Unsere gesamte Anstrengung muss darin liegen, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Dabei geht es nicht allein um das neuerliche Schächt-Urteil. Die im Grundgesetz verankerte Wissenschafts- Lehr- oder auch Kunstfreiheit führen immer noch zur tagtäglichen, völlig legitimierten Tierquälerei. Unter anderem unzählige, sinnlose Tierversuche werden mit Hilfe der Wissenschaftsfreiheit legalisiert.“

Auch die alltäglichen Arbeit der Tierschutzvereine vor Ort wird durch das Fehlen des Tierschutzgedankens im Grundgesetz nach Angaben der Tierschützer ausgebremst: „Wenn nach dem Tierschutzgesetz eine Wegnahme eines vernachlässigten Tieres notwendig ist, überwiegt in der Praxis oftmals das Eigentumsrecht. Praktisch kann es nur zu einer Wegnahme kommen, wenn das Tier tatsächlich kurz vor dem Verwenden steht. Die Fälle, in denen das Fehlen des Staatsziels ‚Tierschutz’ das tägliche Leben beeinflusst sind vielfältig. Nicht zuletzt diverse Hundeverordnungen und die Tatsache, dass ein vernünftiger Grund zum Töten eines Tieres nach geltendem Recht immer noch die Finanzlage der Kommunen sein kann, wären mit einer Grundgesetzänderung angreifbar.“

Wahrscheinlich bereits im Frühsommer 2002 wird erneut im Bundestag über das Staatsziel Tierschutz abgestimmt werden. Bis dahin wollen die Tierschützer die politischen Kräfte im Bundestag überzeugen. „Nur wenn wir jetzt den politischen Gegnern dieser dringend notwendigen Grundgesetzänderung zu verstehen geben, dass sie in der anstehenden Bundestagswahl eine Schelte aller moralisch verantwortlichen Wählern bekommen werden, wird sich etwas bewegen“, so der Tierschützer Jürgen Foß. Bei der letzen Abstimmung im Bundesrat scheiterte der Antrag an den Stimmen der CDU/CSU regierten Ländern.

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. und Menschen für Tiere e.V. starteten eine gemeinsame Kampagne für das Staatsziel Tierschutz. Neben den obligatorischen Unterschriftenlisten in den Tierheimen kann man nun unter http://www.tierheim-siegen.de auch bei einer Online-Petition mitmachen. Die Einträge sollen gesammelt und an Politiker übergeben werden.


Hallo Achim !!

Könntest Du bitte folgendes in Deinen Newsletter aufnehmen?

Dringender Notfall !!

Roxy - Am.Staff-Hündin sucht dringend Zuhause oder Pflegestelle.

Roxy ist ein Scheidungswaise. Ihre Besitzerin konnte keine Wohnung finden, in der die Haltung eines Listies genehmigt ist. Daher hatte sie die Hündin bei einem Bekannten untergebracht, der versprach, sich um Roxy zu kümmern.

Leider ist der Hund so gut wie immer alleine - in ihrer Einsamkeit hat sie nun begonnen, die Wohnungseinrichtung anzuknabbern.

Roxy wird 3 Jahre alt, hat mit Kindern und Katzen zusammengelebt und ist eigentlich eine unkomplizierte Schmusemaus.

Nähere Info's und Bilder auf http://www.protect-animals.de/zuhause_roxy.htm

Wer wäre bereit, Roxy vorübergehend oder endgültig ein liebevolles Zuhause mit einem Plätzchen auf der Couch zu geben?

Kontaktaufnahme bitte unter webmaster@protect-animals.de

Bin dankbar für jede Hilfe.

Liebe Grüsse

Simone

--

http://www.protect-animals.de

Ich denke mit

Tiere bauchen eine starke Lobby -

Gegen Diskriminierung und Rassismus


 

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