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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Am 01.02.2001 habe ich schriftlich die Leinenbefreiung für meinen Hund beantragt. * Mit Unterschriftenliste gegen hohe Steuern für Kampfhunde * Bösen Wolf gibts nur im Märchen * Online Petition für: Tierschutz ins Grundgesetz! * Dringender Notfall !! |
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Bösen Wolf gibts nur im Märchen
Zu Herzen geht vielen Menschen in ganz Österreich das Schicksal jenes Wolfes, der wie berichtet kürzlich nahe Bad Ischl von einem Berufsjäger getötet wurde. Manche Naturschützer, wie zum Beispiel Universitätsprofessor Dr. Kurt Kotrschal von der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau im Almtal (Oberösterreich), schenken der Darstellung des Waidmanns, er habe den Wolf mit einem großen wildernden Hund verwechselt, keinen Glauben. Anders der WWF, der nun aber verlangt, die Jägerschaft solle dafür Sorge tragen, daß der erlegte Wolf wissenschaftlich untersucht wird. Eine Forderung, die der Landesjägermeister Hans Reisetbauer gerne erfüllen will. Der weltweit anerkannte Wiener Wolfsexperte Alexander Willer [Anm.: TRV CANIS] indes ist sich sicher, daß sich in den österreichischen Alpen noch mehr Verwandte des erschossenen Isegrim tummeln, deren Überleben gesichert werden müsse. Auch Manfred Hopfer (46), jener Jäger, dem die Verwechslung mit einem wildernden Hund passierte, bedauert den Abschuß: Ein Wolf ist ein scheues und schützenswertes Tier, das den Menschen meidet. Den bösen Wolf gibt es nur im Märchen.
Quelle: Mark Perry, Kronen Zeitung, 9.2.2002; 10
Online Petition für: Tierschutz ins Grundgesetz! Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Schächten vom 15. Januar 2002 stieß in großen Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis. Tierschützer sehen sich nun in ihrer Forderung nach dem Staatsziel Tierschutz weiter bekräftigt und möchten in den kommenden Wochen und Monaten mit Aktionen darauf aufmerksam machen. Jürgen Foß: Unsere gesamte Anstrengung muss darin liegen, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Dabei geht es nicht allein um das neuerliche Schächt-Urteil. Die im Grundgesetz verankerte Wissenschafts- Lehr- oder auch Kunstfreiheit führen immer noch zur tagtäglichen, völlig legitimierten Tierquälerei. Unter anderem unzählige, sinnlose Tierversuche werden mit Hilfe der Wissenschaftsfreiheit legalisiert. Auch die alltäglichen Arbeit der Tierschutzvereine vor Ort wird durch das Fehlen des Tierschutzgedankens im Grundgesetz nach Angaben der Tierschützer ausgebremst: Wenn nach dem Tierschutzgesetz eine Wegnahme eines vernachlässigten Tieres notwendig ist, überwiegt in der Praxis oftmals das Eigentumsrecht. Praktisch kann es nur zu einer Wegnahme kommen, wenn das Tier tatsächlich kurz vor dem Verwenden steht. Die Fälle, in denen das Fehlen des Staatsziels Tierschutz das tägliche Leben beeinflusst sind vielfältig. Nicht zuletzt diverse Hundeverordnungen und die Tatsache, dass ein vernünftiger Grund zum Töten eines Tieres nach geltendem Recht immer noch die Finanzlage der Kommunen sein kann, wären mit einer Grundgesetzänderung angreifbar. Wahrscheinlich bereits im Frühsommer 2002 wird erneut im Bundestag über das Staatsziel Tierschutz abgestimmt werden. Bis dahin wollen die Tierschützer die politischen Kräfte im Bundestag überzeugen. Nur wenn wir jetzt den politischen Gegnern dieser dringend notwendigen Grundgesetzänderung zu verstehen geben, dass sie in der anstehenden Bundestagswahl eine Schelte aller moralisch verantwortlichen Wählern bekommen werden, wird sich etwas bewegen, so der Tierschützer Jürgen Foß. Bei der letzen Abstimmung im Bundesrat scheiterte der Antrag an den Stimmen der CDU/CSU regierten Ländern. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. und Menschen für Tiere e.V. starteten eine gemeinsame Kampagne für das Staatsziel Tierschutz. Neben den obligatorischen Unterschriftenlisten in den Tierheimen kann man nun unter http://www.tierheim-siegen.de auch bei einer Online-Petition mitmachen. Die Einträge sollen gesammelt und an Politiker übergeben werden. Hallo Achim !! Könntest Du bitte folgendes in Deinen Newsletter aufnehmen? Dringender Notfall !! Roxy - Am.Staff-Hündin sucht dringend Zuhause oder Pflegestelle. Roxy ist ein Scheidungswaise. Ihre Besitzerin konnte keine Wohnung finden, in der die Haltung eines Listies genehmigt ist. Daher hatte sie die Hündin bei einem Bekannten untergebracht, der versprach, sich um Roxy zu kümmern. Leider ist der Hund so gut wie immer alleine - in ihrer Einsamkeit hat sie nun begonnen, die Wohnungseinrichtung anzuknabbern. Roxy wird 3 Jahre alt, hat mit Kindern und Katzen zusammengelebt und ist eigentlich eine unkomplizierte Schmusemaus. Nähere Info's und Bilder auf http://www.protect-animals.de/zuhause_roxy.htm Wer wäre bereit, Roxy vorübergehend oder endgültig ein liebevolles Zuhause mit einem Plätzchen auf der Couch zu geben? Kontaktaufnahme bitte unter webmaster@protect-animals.de Bin dankbar für jede Hilfe. Liebe Grüsse Simone -- http://www.protect-animals.de Ich denke mit Tiere bauchen eine starke Lobby - Gegen Diskriminierung und Rassismus
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