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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Erhöhte Kampfhundesteuer ist rechtmäßig

* Hessen will die Daten nicht löschen

* Bund und Länder entschuldigen sich in Karlsruhe


Verwaltungsgerichte : Pressemitteilungen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

 

Erhöhte Kampfhundesteuer ist rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 3/2002 vom 08. Februar 2002

Gemeinden dürfen für das Halten von Kampfhunden einen Hundesteuersatz festlegen, der die Steuer für andere Hunde erheblich übersteigt. Dies entschied der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH). Er wies deshalb die Normenkontrollanträge von Kampfhundebesitzern gegen die Satzungsregelungen mehrerer Gemeinden und Städte im Land Baden-Württemberg ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die angegriffenen kommunalen Satzungen legen Steuersätze fest, die für den ersten Kampfhund bis zu 720 EURO im Kalenderjahr und für weitere Kampfhunde eine Steuerprogression je Hund bis zum Doppelten vorsehen. Nach Auffassung der Antragsteller, die jeweils einen oder mehrere Hunde der Rasse Bullterrier oder American Staffordshire Terrier halten, verstoßen diese Bestimmungen gegen den Gleichheits- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Diesen Einwendungen schloss sich der VGH nicht an. Er hält die gerügten Bestimmungen in den Hundesteuersatzungen für rechtmäßig. Die mit der Kampfhundesteuer verbundene Lenkungswirkung sei nicht zu beanstanden. Als örtliche Aufwandsteuer diene die Hundesteuer der Einnahmeerzielung, dürfe aber auch einen Nebenzweck verfolgen. Ein solcher sei anerkanntermaßen das Ziel, die Hundehaltung einzudämmen, um die durch sie entstehenden Gefahren und Belästigungen für die Allgemeinheit zu verringern. Dem diene auch die in der Satzung vorgesehene Erhöhung der Steuersätze für Kampfhunde und die Steuerprogression für das Halten mehrerer Hunde. Es stehe außer Frage, dass an der Eindämmung der Haltung gefährlicher Hunde in Anbetracht von deren nicht auszuschließendem Gefährdungspotential ein besonderes Allgemeininteresse bestehe. Es gebe auch keinen Wertungswiderspruch zur landesrechtlichen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde. Die Regelungsbereiche der Polizeiverordnung und der Hundesteuersatzungen würden sich vielmehr ergänzen. Die Polizeiverordnung diene der Gefahrenabwehr und trage der Schutzpflicht des Staates Rechnung, während sich die Steuersatzungen auf die oben geschilderte lenkende Wirkung beschränkten. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Haltern bestimmter Hunderassen sei sachlich gerechtfertigt. Sie ziele darauf, den Bestand möglicherweise gefährlicher Hunde von vornherein zurückzudrängen und dürfe deshalb bereits an die abstrakte Gefährlichkeit anknüpfen. Weiter ließen sich typisierende Satzungsregelungen durch den Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität rechtfertigen. Es sei schließlich nicht unverhältnismäßig, das gewichtige Allgemeininteresse an der Beschränkung des Haltens gefährlicher Hunde mit steuerlichen Mitteln umzusetzen. Auch dass sich für mehrere Kampfhunde der Steuersatz auf das Doppelte erhöhe, sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2002 - 2 S 926/01 -. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

 


RASTERFAHNDUNGS-URTEIL

Hessen will die Daten nicht löschen
Von Jochen Leffers

Nach der Schlappe vor Gericht spielt die hessische Landesregierung auf Zeit: Sie setzt zwar die Rasterfahndung unter Studenten aus, will aber keine Daten löschen und betreibt Richterschelte. Die Grünen-Fraktion und Studentenvertreter protestierten heftig.

 

Hessen hat die Rasterfahndung nach potenziellen Terroristen vorläufig ausgesetzt. Nach der Niederlage des Landeskriminalamtes vor dem Landgericht Wiesbaden kann der Landesregierung die Entscheidung nicht sonderlich schwergefallen sein - alle Daten wurden ja längst erhoben. Gelöscht werden sollen sie aber nicht, erklärte Innenminister Volker Bouffier. Der CDU-Politiker übte sich in Richterschelte und nannte den Gerichtsbeschluss "völlig lebensfremd".

Am Donnerstag hatten die Wiesbadener Richter einem sudanesischen Studenten an der Universität Gießen Recht gegeben, der sich gegen die Weitergabe seiner Daten an das Landeskriminalamt gewehrt hatte. Weil eine "Vielzahl von Unbeteiligten" betroffen sei, komme eine Rasterfahndung nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen in Betracht, so die Begründung. "Trotz monatelanger intensiver Fahndungen" sei das hessische Landeskriminalamt jedoch "über das Stadium von Mutmaßungen nicht hinausgekommen", heißt es im sechsseitigen Urteil, das UniSPIEGEL ONLINE vorliegt, weiter.

"Ohrfeige für Bouffier"

Rund 6000 hessische Studenten waren auf der Suche nach terroristischen "Schläfern" durchleuchtet worden - allein an der TU Darmstadt mit ihrem hohen Ausländeranteil etwa 600. Die Technische Universität sträubte sich zwar zunächst gegen die Herausgabe der Daten, hatte "jedoch keinen Spielraum", so Präsident Johann-Dietrich Wörner.

Die sofortige Entfernung der Datensätze aus den Polizeicomputern lehnte Innenminister Bouffier ab und kündigte eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheidung an. "Es kann nicht sein, dass wir jetzt Tausende von Daten löschen, um sie dann bei einer positiven Entscheidung des Gerichts wieder zu erheben", argumentierte er. Dass das Oberlandesgericht Frankfurt den Wiesbadener Beschluss revidiert, ist jedoch ausgesprochen unwahrscheinlich. Das OLG hatte sich bereits mit dem Fall beschäftigt und dem Landgericht Wiesbaden klare Kriterien für die Entscheidung aufgegeben.

Während die Landtagsfraktion der Grünen den Gerichtsbeschluss als "Ohrfeige für Bouffier" bezeichnete, will der CDU-Politiker an der Rasterfahndung festhalten. Die Bedingungen der Richter machten vorbeugende Aktionen wirkungslos. "Terroristen gehen heimtückisch, grausam und ohne Rücksicht auf Menschenleben vor", sagte er. "Deshalb muss der Staat dieser Gefahr im Vorfeld mit allen gebotenen Mitteln entgegen treten. Hessen darf nicht zum Rückzugsraum für potenzielle Terroristen und so genannte Schläfer werden."

Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der Bevölkerung oder auf die Bildung terroristischer Netzwerke blieben Bundes- und hessische Landesregierung allerdings bisher schuldig. Deshalb war die Rasterfahndung bereits in Berlin Anfang Januar per Gerichtsbeschluss gekippt worden.

Keine Fahndungserfolge erkennbar

Hessische Datenschützer hatten schon vor drei Monaten gegen die Rasterfahndung protestiert und halten sie für völlig unverhältnismäßig. Der hessische Datenschutzbeauftragte Friedrich von Zezschwitz forderte die Polizei auf, alle erhobenen Daten bis zu einer endgültigen Entscheidung zu sperren. Dies sei bereits geschehen, versicherte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Daten würden in einem geschlossenen Raum gelagert und keine neuen erhoben.

Dem Grünen-Abgeordneten Rupert von Plottnitz geht das nicht weit genug. Der frühere hessische Justizminister forderte die sofortige Datenlöschung. "Bisher gibt es keinen Erfolg", sagte auch der Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir: "Die Rasterfahndung erhöht nicht die Sicherheit der Bevölkerung, verletzt aber die Rechte von vielen."

Auch der AStA der Gießener Universität, der den sudanesischen Studenten unterstützt hatte, kritisierte die weitere Speicherung der "illegal gesammelten Daten" als "Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Studenten". Sprecher Tjark Sauer forderte den Innenminister auf, sich "endlich auf rechtsstaatliche Grundprinzipien zu besinnen". Eine weitere Beschwerde des Landeskriminalamtes hält der AStA für aussichtslos. Dass sich die "juristische Einschätzung des OLG Frankfurt um 180 Grad wandelt", sei nicht zu erwarten, erklärte Sauer.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,181623,00.html


 

DAS WURDE ABER ZEIT!!!
(...ob man mit Entschuldigungen Prozesse gewinnen kann, steht auf einem anderen Blatt - vielleicht gibt Karlsruhe aber auch ein paar verbindliche Statements zu V-Männern und Verfassungschutz ab - wäre wünschenswert.)
 
08.02.2002    17:26

 

V-Mann-Affäre

  http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/deutschland/politik/36338&datei=index.php

 

Bundesregierung und Bundesrat wollen das Karlsruher Verfassungsgericht in der V-Mann-Affäre um Entschuldigung bitten. Nach SZ-Informationen sollen den Richtern in einem gemeinsamen Schriftsatz die Pannen um die V-Männer im NPD-Verbotsverfahren umfassend erläutert werden.
   
(SZ vom 9.2.2002) So soll verhindert werden, dass der Prozess platzt. Dem Gericht wird angeboten, alle Verfassungsschutzchefs von Bund und Ländern zu vernehmen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein verteidigte die Anfangslinie, die Richter nur zurückhaltend über V-Männer zu informieren.

In dem 40-seitigen Schriftsatz, der dem Verfassungsgericht nächste Woche zugeleitet wird, soll nach SZ-Informationen ausführlich dargelegt werden, wie es zu der Panne im Bundesinnenministerium kommen konnte. Es soll auch eine Entschuldigung erfolgen.

Vor allem auf Betreiben Bayerns wurde vereinbart, dass die Verantwortung des Bundesinnenministeriums festgeschrieben wird. In einem zweiten Teil wollen die Verfahrensbeteiligten umfassend die Problematik des V-Mann-Einsatzes schildern. Dabei sollen auch die konkreten Fälle der aufgedeckten V-Leute Wolfgang Frenz und Udo Holtmann geschildert werden.

Vor allem der Einsatz Holtmanns gilt intern als problematisch, weil er nach den Richtlinien der Verfassungsschützer als hochrangiger NPD-Funktionär eigentlich nie als V-Mann hätte eingesetzt werden dürfen. Dem Gericht soll angeboten werden, dazu alle Präsidenten der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern zu vernehmen. Damit hoffe man, die Richter „gnädig zu stimmen“, hieß es.

Völlig neue Informationspolitik

Nach dem Desaster um die bisher enttarnten V-Leute soll die Informationspolitik jetzt offenbar vollkommen geändert werden. „Wenn das Verfassungsgericht will, kriegt das Verfassungsgericht alles“, sagte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) der SZ. Bisher war es dagegen die gemeinsame Linie von Bund und Ländern, die Richter erst möglichst spät über V-Leute zu informieren. Jetzt steht in dem „streng vertraulich“ gestempelten Schriftsatz, die Antragsteller bäten das Gericht, „einen Weg der Offenbarung darzulegen“, der die Informationen der V-Leute verwertbar mache, die Informanten aber schütze.

Gleichzeitig räumen die Antragsteller ein: „Richtig ist freilich, dass die Glaubwürdigkeit von V-Leuten sorgfältiger Prüfung bedarf.“ Ihre Informationen dürften aber „nicht allein wegen dieser Informationsbeziehung unberücksichtigt bleiben“.

Nach Becksteins Darstellung sollte die gesamte V-Mann-Problematik im NPD-Verfahren erst in den Eröffnungsplädoyers „abstrakt“ dargestellt werden. Man habe „große Zurückhaltung“ beim Nennen von V-Leuten vereinbart. Dabei sei es auch „allgemeine Meinung“ gewesen, dass es möglich sei, aktive oder ehemalige V-Leute als Zeugen zu benennen.

Die Geheimniskrämerei im Fall Frenz hält Beckstein nach wie vor für richtig. Es sei „nicht zwingend geboten gewesen“, das Gericht vorher über die V-Mann-Vergangenheit von Frenz aufzuklären, sagte Beckstein. Frenz sei für ihn weiterhin ein unproblematischer Zeuge.

Inzwischen streut NPD-Anwalt Horst Mahler Gerüchte, wonach Frenz auch nach 1995 noch V-Mann gewesen sein soll. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat diese Vorwürfe geprüft und „keinerlei Anhaltspunkte“ dafür gefunden. Frenz selbst fordert mittlerweile 50600 Euro Schadensersatz und droht ansonsten mit weiteren Enthüllungen.

Beckstein stellte sich nach wochenlangem Parteienstreit über die Pannen im NPD-Verfahren an die Seite von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Bei der Diskussion über den Einsatz von V-Leuten sei eine „völlig verrückte Schieflage“ eingetreten, bei der so getan werde, als ob der Einsatz von V-Leuten „unanständig“ sei.

Bayern habe in dem Verfahren „selbstverständlich eine erhebliche Anzahl von V-Leuten verwendet“. Dies sei auch „in Ordnung“. Gerade die hohe Zahl der V-Leute wird intern aber inzwischen als größtes Risiko eingeschätzt.

Der innenpolitische Experte der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte am Freitag, seine Fraktion werde die Stellungnahme nicht unterschreiben, sondern nur zur Kenntnis nehmen. Die Union habe wichtige Informationen immer noch nicht erhalten. Die Unionsfraktion befürworte aber weiter die Fortsetzung des Verfahrens.
 

 


 

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