Verwaltungsgerichte : Pressemitteilungen
Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg |
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Erhöhte Kampfhundesteuer
ist rechtmäßig
Pressemitteilung Nr. 3/2002 vom 08. Februar 2002
Gemeinden dürfen für das Halten von Kampfhunden einen Hundesteuersatz
festlegen, der die Steuer für andere Hunde erheblich übersteigt. Dies
entschied der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
(VGH). Er wies deshalb die Normenkontrollanträge von Kampfhundebesitzern
gegen die Satzungsregelungen mehrerer Gemeinden und Städte im Land
Baden-Württemberg ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die angegriffenen kommunalen Satzungen legen Steuersätze fest, die für den
ersten Kampfhund bis zu 720 EURO im Kalenderjahr und für weitere
Kampfhunde eine Steuerprogression je Hund bis zum Doppelten vorsehen. Nach
Auffassung der Antragsteller, die jeweils einen oder mehrere Hunde der
Rasse Bullterrier oder American Staffordshire Terrier halten, verstoßen
diese Bestimmungen gegen den Gleichheits- und den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Diesen Einwendungen schloss sich der VGH nicht an. Er hält die gerügten
Bestimmungen in den Hundesteuersatzungen für rechtmäßig. Die mit der
Kampfhundesteuer verbundene Lenkungswirkung sei nicht zu beanstanden. Als
örtliche Aufwandsteuer diene die Hundesteuer der Einnahmeerzielung, dürfe
aber auch einen Nebenzweck verfolgen. Ein solcher sei anerkanntermaßen das
Ziel, die Hundehaltung einzudämmen, um die durch sie entstehenden Gefahren
und Belästigungen für die Allgemeinheit zu verringern. Dem diene auch die
in der Satzung vorgesehene Erhöhung der Steuersätze für Kampfhunde und die
Steuerprogression für das Halten mehrerer Hunde. Es stehe außer Frage,
dass an der Eindämmung der Haltung gefährlicher Hunde in Anbetracht von
deren nicht auszuschließendem Gefährdungspotential ein besonderes
Allgemeininteresse bestehe. Es gebe auch keinen Wertungswiderspruch zur
landesrechtlichen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde.
Die Regelungsbereiche der Polizeiverordnung und der Hundesteuersatzungen
würden sich vielmehr ergänzen. Die Polizeiverordnung diene der
Gefahrenabwehr und trage der Schutzpflicht des Staates Rechnung, während
sich die Steuersatzungen auf die oben geschilderte lenkende Wirkung
beschränkten. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Haltern bestimmter
Hunderassen sei sachlich gerechtfertigt. Sie ziele darauf, den Bestand
möglicherweise gefährlicher Hunde von vornherein zurückzudrängen und dürfe
deshalb bereits an die abstrakte Gefährlichkeit anknüpfen. Weiter ließen
sich typisierende Satzungsregelungen durch den Gesichtspunkt der
Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität rechtfertigen. Es
sei schließlich nicht unverhältnismäßig, das gewichtige Allgemeininteresse
an der Beschränkung des Haltens gefährlicher Hunde mit steuerlichen
Mitteln umzusetzen. Auch dass sich für mehrere Kampfhunde der Steuersatz
auf das Doppelte erhöhe, sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2002 - 2 S
926/01 -. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. |
RASTERFAHNDUNGS-URTEIL
Hessen will die Daten nicht
löschen
Von
Jochen
Leffers
Nach der Schlappe vor Gericht spielt die hessische
Landesregierung auf Zeit: Sie setzt zwar die Rasterfahndung unter
Studenten aus, will aber keine Daten löschen und betreibt Richterschelte.
Die Grünen-Fraktion und Studentenvertreter protestierten heftig.
Hessen hat die Rasterfahndung nach potenziellen Terroristen
vorläufig ausgesetzt. Nach der Niederlage des Landeskriminalamtes vor dem
Landgericht Wiesbaden kann der Landesregierung die Entscheidung nicht
sonderlich schwergefallen sein - alle Daten wurden ja längst erhoben. Gelöscht
werden sollen sie aber nicht, erklärte Innenminister Volker Bouffier. Der
CDU-Politiker übte sich in Richterschelte und nannte den Gerichtsbeschluss
"völlig lebensfremd".
Am Donnerstag hatten die Wiesbadener Richter einem
sudanesischen Studenten an der Universität Gießen Recht gegeben, der sich
gegen die Weitergabe seiner Daten an das Landeskriminalamt gewehrt hatte. Weil
eine "Vielzahl von Unbeteiligten" betroffen sei, komme eine
Rasterfahndung nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen in Betracht, so
die Begründung. "Trotz monatelanger intensiver Fahndungen" sei das hessische
Landeskriminalamt jedoch "über das Stadium von Mutmaßungen nicht
hinausgekommen", heißt es im sechsseitigen Urteil, das UniSPIEGEL ONLINE
vorliegt, weiter.
"Ohrfeige für Bouffier"
Rund 6000 hessische Studenten waren auf der Suche nach
terroristischen "Schläfern" durchleuchtet worden - allein an der TU Darmstadt
mit ihrem hohen Ausländeranteil etwa 600. Die Technische Universität sträubte
sich zwar zunächst gegen die Herausgabe der Daten, hatte "jedoch keinen
Spielraum", so Präsident Johann-Dietrich Wörner.
Die sofortige Entfernung der Datensätze aus den
Polizeicomputern lehnte Innenminister Bouffier ab und kündigte eine Beschwerde
gegen den Gerichtsentscheidung an. "Es kann nicht sein, dass wir jetzt
Tausende von Daten löschen, um sie dann bei einer positiven Entscheidung des
Gerichts wieder zu erheben", argumentierte er. Dass das Oberlandesgericht
Frankfurt den Wiesbadener Beschluss revidiert, ist jedoch ausgesprochen
unwahrscheinlich. Das OLG hatte sich bereits mit dem Fall beschäftigt und dem
Landgericht Wiesbaden klare Kriterien für die Entscheidung aufgegeben.
Während die Landtagsfraktion der Grünen den Gerichtsbeschluss
als "Ohrfeige für Bouffier" bezeichnete, will der CDU-Politiker an der
Rasterfahndung festhalten. Die Bedingungen der Richter machten vorbeugende
Aktionen wirkungslos. "Terroristen gehen heimtückisch, grausam und ohne
Rücksicht auf Menschenleben vor", sagte er. "Deshalb muss der Staat dieser
Gefahr im Vorfeld mit allen gebotenen Mitteln entgegen treten. Hessen darf
nicht zum Rückzugsraum für potenzielle Terroristen und so genannte Schläfer
werden."
Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der Bevölkerung oder auf
die Bildung terroristischer Netzwerke blieben Bundes- und hessische
Landesregierung allerdings bisher schuldig. Deshalb war die Rasterfahndung
bereits in Berlin Anfang Januar per Gerichtsbeschluss gekippt worden.
Keine Fahndungserfolge erkennbar
Hessische Datenschützer hatten schon vor drei Monaten gegen
die Rasterfahndung protestiert und halten sie für völlig unverhältnismäßig.
Der hessische Datenschutzbeauftragte Friedrich von Zezschwitz forderte die
Polizei auf, alle erhobenen Daten bis zu einer endgültigen Entscheidung zu
sperren. Dies sei bereits geschehen, versicherte ein Sprecher des
Innenministeriums. Die Daten würden in einem geschlossenen Raum gelagert und
keine neuen erhoben.
Dem Grünen-Abgeordneten Rupert von Plottnitz geht das nicht
weit genug. Der frühere hessische Justizminister forderte die sofortige
Datenlöschung. "Bisher gibt es keinen Erfolg", sagte auch der
Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir: "Die Rasterfahndung erhöht nicht die
Sicherheit der Bevölkerung, verletzt aber die Rechte von vielen."
Auch der AStA der Gießener Universität, der den sudanesischen
Studenten unterstützt hatte, kritisierte die weitere Speicherung der "illegal
gesammelten Daten" als "Eingriff in die Grundrechte der betroffenen
Studenten". Sprecher Tjark Sauer forderte den Innenminister auf, sich "endlich
auf rechtsstaatliche Grundprinzipien zu besinnen". Eine weitere Beschwerde des
Landeskriminalamtes hält der AStA für aussichtslos. Dass sich die "juristische
Einschätzung des OLG Frankfurt um 180 Grad wandelt", sei nicht zu erwarten,
erklärte Sauer.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,181623,00.html
DAS WURDE ABER ZEIT!!!
(...ob man mit Entschuldigungen Prozesse gewinnen kann, steht auf einem
anderen Blatt - vielleicht gibt Karlsruhe aber auch ein paar
verbindliche Statements zu V-Männern und Verfassungschutz ab - wäre
wünschenswert.)
08.02.2002
17:26
V-Mann-Affäre
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/deutschland/politik/36338&datei=index.php
Bundesregierung und Bundesrat wollen das Karlsruher Verfassungsgericht
in der V-Mann-Affäre um Entschuldigung bitten. Nach SZ-Informationen
sollen den Richtern in einem gemeinsamen Schriftsatz die Pannen um die
V-Männer im NPD-Verbotsverfahren umfassend erläutert werden.
Von Peter Fahrenholz und Anette Ramelsberger
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(SZ vom 9.2.2002) So soll verhindert werden, dass der Prozess platzt.
Dem Gericht wird angeboten, alle Verfassungsschutzchefs von Bund und
Ländern zu vernehmen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein
verteidigte die Anfangslinie, die Richter nur zurückhaltend über
V-Männer zu informieren.
In dem 40-seitigen Schriftsatz, der dem Verfassungsgericht nächste Woche
zugeleitet wird, soll nach SZ-Informationen ausführlich dargelegt
werden, wie es zu der Panne im Bundesinnenministerium kommen konnte. Es
soll auch eine Entschuldigung erfolgen.
Vor allem auf Betreiben Bayerns wurde vereinbart, dass die Verantwortung
des Bundesinnenministeriums festgeschrieben wird. In einem zweiten Teil
wollen die Verfahrensbeteiligten umfassend die Problematik des
V-Mann-Einsatzes schildern. Dabei sollen auch die konkreten Fälle der
aufgedeckten V-Leute Wolfgang Frenz und Udo Holtmann geschildert werden.
Vor allem der Einsatz Holtmanns gilt intern als problematisch, weil er
nach den Richtlinien der Verfassungsschützer als hochrangiger
NPD-Funktionär eigentlich nie als V-Mann hätte eingesetzt werden dürfen.
Dem Gericht soll angeboten werden, dazu alle Präsidenten der
Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern zu vernehmen. Damit hoffe
man, die Richter gnädig zu stimmen, hieß es.
Völlig neue Informationspolitik
Nach dem Desaster um die bisher enttarnten V-Leute soll die
Informationspolitik jetzt offenbar vollkommen geändert werden. Wenn das
Verfassungsgericht will, kriegt das Verfassungsgericht alles, sagte
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) der SZ. Bisher war es
dagegen die gemeinsame Linie von Bund und Ländern, die Richter erst
möglichst spät über V-Leute zu informieren. Jetzt steht in dem streng
vertraulich gestempelten Schriftsatz, die Antragsteller bäten das
Gericht, einen Weg der Offenbarung darzulegen, der die Informationen
der V-Leute verwertbar mache, die Informanten aber schütze.
Gleichzeitig räumen die Antragsteller ein: Richtig ist freilich, dass
die Glaubwürdigkeit von V-Leuten sorgfältiger Prüfung bedarf. Ihre
Informationen dürften aber nicht allein wegen dieser
Informationsbeziehung unberücksichtigt bleiben.
Nach Becksteins Darstellung sollte die gesamte V-Mann-Problematik im
NPD-Verfahren erst in den Eröffnungsplädoyers abstrakt dargestellt
werden. Man habe große Zurückhaltung beim Nennen von V-Leuten
vereinbart. Dabei sei es auch allgemeine Meinung gewesen, dass es
möglich sei, aktive oder ehemalige V-Leute als Zeugen zu benennen.
Die Geheimniskrämerei im Fall Frenz hält Beckstein nach wie vor für
richtig. Es sei nicht zwingend geboten gewesen, das Gericht vorher
über die V-Mann-Vergangenheit von Frenz aufzuklären, sagte Beckstein.
Frenz sei für ihn weiterhin ein unproblematischer Zeuge.
Inzwischen streut NPD-Anwalt Horst Mahler Gerüchte, wonach Frenz auch
nach 1995 noch V-Mann gewesen sein soll. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz hat diese Vorwürfe geprüft und keinerlei
Anhaltspunkte dafür gefunden. Frenz selbst fordert mittlerweile 50600
Euro Schadensersatz und droht ansonsten mit weiteren Enthüllungen.
Beckstein stellte sich nach wochenlangem Parteienstreit über die Pannen
im NPD-Verfahren an die Seite von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD).
Bei der Diskussion über den Einsatz von V-Leuten sei eine völlig
verrückte Schieflage eingetreten, bei der so getan werde, als ob der
Einsatz von V-Leuten unanständig sei.
Bayern habe in dem Verfahren selbstverständlich eine erhebliche Anzahl
von V-Leuten verwendet. Dies sei auch in Ordnung. Gerade die hohe
Zahl der V-Leute wird intern aber inzwischen als größtes Risiko
eingeschätzt.
Der innenpolitische Experte der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, sagte
am Freitag, seine Fraktion werde die Stellungnahme nicht unterschreiben,
sondern nur zur Kenntnis nehmen. Die Union habe wichtige Informationen
immer noch nicht erhalten. Die Unionsfraktion befürworte aber weiter die
Fortsetzung des Verfahrens.
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