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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Die Hundehalter waren nur der Anfang....


Die Hundehalter waren nur der Anfang....

* NRW sperrt Webseiten
* Astas NRW erzielen Teilerfolg gegen Rasterfahndung
* Fahnder verlieren sich im Datenwust

... und all das landet früher oder später in Karlsruhe.

90 % unserer Politiker sind Juristen
90 % davon kennen unsere Gesetze nicht und verstoßen nahezu täglich dagegen,
 
aber: nur ein Promillesatz der Bürger lassen sich das nicht gefallen.
Und diesen Promillesatz führt der Weg immer und immer wieder vor die Gerichte.
"Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:

Die wenigen, die dafuer sorgen, das was geschieht,

die vielen, die zuschauen, wie was geschieht,

und die ueberwaeltigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was ueberhaupt
geschieht."

(Karl Weihofer)

 

 
"Vater" Staat sieht uns als unmündige "Kinder", vor denen man das eine oder andere besser wegschließen sollte.

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,182126,00.html
 
NRW SPERRT WEBSEITEN

"Keep Your Web Clean"

Von Michael Voregger

Etwa 80 Internet-Zugangsanbieter in NRW erhalten in diesen Tagen Blaue Briefe der Düsseldorfer Bezirksregierung. Regierungspräsident Jürgen Büssow macht ernst damit, rechtsradikale Seiten zu sperren - und trifft auf Widerstand.

 
Will durchgreifen: Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow
DDP
Will durchgreifen: Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow

Betroffen sind die Seiten des Holocaust-Leugners Gary Lauck und des texanischen Providers Stormfront. Bereits im Oktober hatten die Beamten einen ersten Sperr-Versuch unternommen, der großes Aufsehen verursachte und massiv kritisiert wurde. Ob der zur Begründung angeführte Mediendienste-Staatsvertrag solche Maßnahmen gestattet, ist unter Medienrechtlern durchaus umstritten.

Proteste ließen auch diesmal nicht lange auf sich warten: Am Wochenende strichen die Betreiber der Suchmaschine www.acoon.de alle Verweise auf die Internetseiten der Landesregierung NRW aus ihrer Datenbank.

"Wir sind uns natürlich bewusst, dass wir der Bezirksregierung damit kaum wehtun werden", erklärt Michael Schöbel, Geschäftsführer von Acoon. "Wir hoffen aber, dass sich uns auch andere Suchmaschinen und die betroffenen Internet-Provider anschließen und dass dadurch die Öffentlichkeit stärker auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht wird".

Die Betreiber beziehen klar Stellung gegen rechtsradikale Inhalte, verurteilen aber ebenso deutlich die staatlichen Maßnahmen. "Was die Bezirksregierung Düsseldorf hier versucht, ist nichts anderes als Zensur, die unserer Meinung nach entschieden bekämpft werden muss."

Bürgerrechtler gegen Zensur rechter Seiten

Eigentlich kann niemand etwas dagegen haben, wenn menschenverachtende Inhalte und Parolen aus dem Web verschwinden. Doch Bürgerrechtler kritisieren, das staatliche Stellen nur an der Oberfläche bleiben und die wirklichen Probleme ignorierten. "Auf den ersten Blick scheint es sinnvoll zu sein, Seiten mit rechtsradikalen Inhalten zu sperren", sagt padeluun, Vorsitzender vom FoeBuD in Bielefeld, "aber Zensur ist immer falsch".

"Durch die weltweite Vernetzung sehen wir erst, was es weltweit alles an bösartigen und verachtenswerten Dingen gibt. Die kann man aber nicht einfach ausblenden, sondern man muss etwas dagegen tun und sich wehren", glaubt der Netzaktivist. "Eine Sperrung führt nur dazu, dass man sie nicht mehr sieht, obwohl sie immer noch da sind. Das ist gut gemeint, zeugt aber von Ahnungslosigkeit."

Trotz aller Kritik fühlt sich Regierungspräsident Büssow nicht nur im Recht, sondern er will sein Vorhaben auch besonders gründlich erledigen. In Zusammenarbeit mit den westfälischen Firmen Webwasher, Bocatel und IntraNet sollen auch die letzen Schlupflöcher im Netz verstopft werden.

"Keep Your Web Clean" steht auf der Homepage der Paderborner Programmierer der Webwasher AG, und mit diesem Leitspruch wird es die Siemens-Tochter zu einem wichtigen Partner staatlicher Stellen bringen. "Wir stellen eine URL-Datenbasis zur Verfügung, die als Grundlage für die gewünschte Filterung genutzt wird. Bei der Suche kombinieren wir Verfahren zur Bilderkennung, sowie semantische und linguistische Methoden", sagt Firmensprecher Berni Lörwald. Über eine Suche nach Bildmustern können beispielsweise Hakenkreuze oder andere Symbole gezielt herausgesucht werden.

"Wir sehen die Verpflichtung der Regierung, bestimmte Angebote von bestimmten Gruppen fern zu halten. Das sollte nach unserem Verständnis keine Zwangsmaßnahme sein", erklärt Lörwald. "Es sollte allerdings nicht gegen den Willen der Provider geschehen".

Vor den Sperranweisungen gab es eine Reihe von Treffen zwischen den Beamten und den Providern, aber einvernehmliche Regelungen sehen doch etwas anders aus. Besonders erbost sind die Provider derzeit über die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung, die die Einspruchsfrist von einem Jahr auf einen Monat verkürzt.

Selbst unter den sozialdemokratischen Parteifreunden stößt die einsame Initiative von Regierungspräsident Büssow auf wenig Unterstützung. "Das ist technisch in etwa so, als wolle man den Golfstrom im Atlantik mittels einer Din-A4-Seite aufhalten. Das zeigt nur zu deutlich, wie weit sich die Bezirksregierung inzwischen von der Realität entfernt hat", sagt Arne Brand, Pressesprecher des virtuellen Ortsvereins der SPD. "Vielleicht kann ihm wenigstens im Gerichtsverfahren gezeigt werden, was er da eigentlich tut."

Eine gerichtliche Klärung scheint unausweichlich zu sein, denn viele Zugangsprovider überlegen sich erste juristische Schritte. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt bereits gegen die Bezirksregierung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis. Weitere Prozesse werden wohl folgen.


Astas in NRW erzielen Teilerfolg gegen Rasterfahndung in erster Instanz, weiter geht es nach Karlsruhe.
Wir wünschen viel Erfolg, und sagen Danke (wir sind hier mit den Hundeverordnungen ausgelastet, was Engagement angeht).

Urteil etc. nachzulesen unter:

http://www.uni-siegen.de/student/asta/service/aktuelles/index_akt.

Siegen/Münster/Duisburg/Essen, 12. Februar 2002


Pressemitteilung: Rasterfahndungs-Beschluss des OLG Düsseldorf kein wirklicher Erfolg - Betroffene aus Münster und Duisburg ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Gestern hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen für teilweise rechtswidrig erklärt. Gegen die Datenübermittlung hatten sich Studierende aus Duisburg, Münster, Siegen und Essen zur Wehr gesetzt. Die Beschwerdeführer wurden dabei von den Allgemeinen Studierendenausschüssen der Uni Münster und der Gesamthochschulen Siegen und Duisburg auch finanziell unterstützt.

AStA-VertreterInnen aus Münster, Siegen und Duisburg sehen die OLG-Beschlüsse als "Teilerfolg mit rassistischem Unterton". Zwar erklärte das Gericht die massive Datenerfassung und -auswertung (allein in Nordrhein-Westfalen wurden über 5 Millionen Datensätze von der Polizei verarbeitet - das sind die Daten von einem Drittel der NRW-Bevölkerung) für unverhältnismäßig. Anders als in Hessen und Berlin hielten die Düsseldorfer Richter aber die Rasterfahndung selbst für gerechtfertigt; sie hätte jedoch auf das "absolut notwendige Maß" beschränkt werden müssen. Damit meint das OLG die Beschränkung des Personenkreises auf Menschen, die eine islamische Religionszugehörigkeit oder den Pass eines als verdächtig geltenden Staates besitzen. Bestimmte Staatsangehörige oder Menschen mit bestimmter Religionszugehörigkeit pauschal für "verdächtiger" zu halten als andere, halten die Studierendenvertretungen für rassistisch. Personenselektionen nach Herkunft oder Glaubensüberzeugung verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.

Der Münsteraner Student jordanischer Herkunft, dessen Beschwerde gestern zurückgewiesen wurde, wird nun mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch der Duisburger Betroffene (er hat einen marokkanischen Pass) will Verfassungsbeschwerde erheben. Dabei soll auch grundsätzlich noch einmal überprüft werden, ob nebulöse Hinweise auf eine angebliche Gefährdungslage (gegenwärtige Gefahr) wirklich den schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen. Die Rasterfahndungsgegner aus Nordrhein-Westfalen: "Die Ereignisse vom 11. September 2001 haben auch hier zu Lande zu Terror-Hysterie und Sicherheitswahn geführt, in deren Gefolge Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt wurden."

Von den Hochschulleitungen fordern die ASten künftig einen kritischeren Umgang mit Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden und anderen Stellen. An ihren Hochschulen wollen sich die StudierendenvertreterInnen dafür einsetzen, den Umfang der erhobenen und gespeicherten Daten einzuschränken statt weiter auszudehnen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Anika Susek, AStA der Uni Münster, Tel. 02 51/83-2 22 85
Marc Neumann, AStA der Gesamthochschule Siegen, Tel. 02 71 / 7 45 28
Peter Proff, AStA der Gesamthochschule Duisburg, Tel. 02 03/37 00 47
Kristina Brummet, AStA der Gesamthochschule Essen, Tel. 02 01/1 83-27 80
 


 

Ebenso wie die Hundeverordnungen sind auch die Rasterfahndungen nutzlos und sinnlos - ein weiteres Potemkinsches Dorf der "Gefahrenabwehr", ein weiteres rein populistisches Vorspiegeln von nicht-existenten Problemlösungen


RASTERFAHNDUNG
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,182133,00.html
Die Fahnder verlieren sich im Datenwust

Von Matthias Gebauer

Nachdem drei Urteile in verschiedenen Bundesländern die Rasterfahndung nach so genannten Schläfern stark eingeschränkt haben, gerät die ganze Datensammlung immer mehr zur Farce. Kritiker der Aktion sehen sich nun in ihrer Meinung bestärkt, denn mit verwertbaren Ergebnissen rechnen auch bei den Behörden nur noch wenige.

 

Rasterfahndung, wie man sie sich vorstellt. Doch in Wirklichkeit kommen die Daten nicht auf Knopfdruck aus den Computer. Handarbeit ist immer noch gefragt
AP
Rasterfahndung, wie man sie sich vorstellt. Doch in Wirklichkeit kommen die Daten nicht auf Knopfdruck aus den Computer. Handarbeit ist immer noch gefragt

Berlin - Irgendwo an den langen, grau gestrichenen Fluren im zweiten Stock des Berliner Landeskriminalamtes (LKA), genauer in der Abteilung Staatsschutz, lagert zurzeit Material mit politischem Sprengstoff. In einem verriegelten Raum steht dort ein handelsüblicher Computer, der brisante Daten auf seiner Festplatte speichert: zigtausende Personenauszüge vom Landeseinwohneramt, den Berliner Energieversorgern, den drei Universitäten oder der Flughafengesellschaft. Benutzen dürfen die Ermittler der Staatsschutzabteilung die Daten jedoch derzeit nicht, denn das Berliner Amtsgericht erklärte Mitte Januar die Rasterfahndung in Berlin für vorerst beendet. Der Grund: Es gebe keine "gegenwärtige Gefahr", welche den umfangreichen Datenabgleich rechtfertige. "So lange die Revision gegen dieses Urteil noch läuft, bleiben die Daten unangetastet", versicherte ein LKA-Beamter.

Die Berliner Ermittler sind mit dem Problem nicht allein. Nur wenige Tage nach dem Stopp für den Datenabgleich in der Hauptstadt wurde auch in Hessen die Maschinerie angehalten. Auch hier hatte ein Student gegen die Sammlung seiner Daten geklagt und Recht bekommen. Auch die hessischen Richter wollten partout die akute Gefahr eines neuen Terroranschlags durch noch "schlafende" Studenten nicht sehen, wie es die drei Attentäter Mohammed Atta, Ziad Jarrah und Marwan al-Shehhi aus Hamburg waren. Vor wenigen Tagen kam ein drittes Urteil hinzu, diesmal vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Richter hier erkannten zwar die Gefahr als gegeben, entschieden aber, dass die Ermittler ausschließlich die Informationen über ausländische Studenten sammeln und abgleichen dürften.

Karlsruhe soll sich mit der Rasterfahndung beschäftigen

Die Daten von deutschen Studenten sind hingegen in Nordrhein-Westfalen weiter geschützt. Mittlerweile planen mehrere ausländische Studenten auch in Karlsruhe gegen dieses Urteil eine Verfassungsklage, weil sie sich wegen ihrer Herkunft benachteiligt fühlen und darin einen Verstoß gegen den Artikel drei des Grundgesetzes sehen. Die Causa Rasterfahndung könnte so - wie es sich für ein Politikum in Deutschland gehört - bis zum höchsten Gericht durchgereicht werden. Gegen die Urteile aus Hessen und Berlin haben die Innenbehörden unterdessen Revision eingelegt und geben sich selbstbewusst, dass die Kammergerichte schon bald die Urteile aufheben werden.

 

Nach so genannten Schläfern wie dem Attentäter Mohammed Atta sollte mit der Rasterfahndung gesucht werden
AP
Nach so genannten Schläfern wie dem Attentäter Mohammed Atta sollte mit der Rasterfahndung gesucht werden

Doch neuer Ärger droht bereits, denn auch in weiteren Bundesländern haben Studenten bei den ersten Gerichtsinstanzen mittlerweile Klagen gegen die Sammlung ihrer Daten eingereicht, in Kürze wird ein Gericht in Hamburg urteilen. So gerät die ganze Aktion Rasterfahndung in ernste Nöte. Denn durch die vorliegenden und noch zu erwartenden Beschlüsse könnte die nach dem 11. September eilig beschlossene Maßnahme ihren Sinn - die Suche nach islamistischen Attentätern - komplett verfehlen und letztlich lediglich viel Geld und Zeit gekostet haben.

109 Ausgerasterte in Berlin

Dabei sind die Berliner Terrorfahnder noch guter Dinge. Hier nämlich war man mit dem Rastern aus den verschiedenen Daten von ausländischen Studenten schon ziemlich weit. Bereits vor dem Urteil des Amtsgerichts hatten die LKA-Ermittler aus dem riesigen Datenwust von mehr als 58.000 Datensätzen von verschiedenen Behörden 109 Personen gerastert, die zumindest verdächtige Häufungen von Merkmalen wie islamische Religionszugehörigkeit, ein technisches Studienfach, rege Reisetätigkeit oder eine Flugausbildung aufwiesen. Darum hat der Stopp des Amtsgerichts für die Fahnder in der Hauptstadt keine großen Folgen, sie gehen längst den Verdachtsmomenten gegen die 109 Ausgerasterten nach. Eine wirklich heiße Spur haben die Ermittler nach eigenen Aussagen dabei noch nicht aufgetan. "Wir dürfen aber nie vergessen, dass die drei Hamburger ohne das Wissen um den 11. September auch sehr unauffällig waren", betont ein LKA-Mann.

 

Weil drei der Entführer an der TU in Hamburg-Harburg studierten, gehört das Merkmal Student an technischen Unis nun in den Katalog für den Datenabgleich
DPA
Weil drei der Entführer an der TU in Hamburg-Harburg studierten, gehört das Merkmal Student an technischen Unis nun in den Katalog für den Datenabgleich

Ganz anders sieht der Stand der Ermittlungen in Hessen aus. Als Flächenland hatten die Ermittler zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung gerade mal die Datensätze der verschiedenen Behörden beisammen und nach Aussagen von Mitarbeitern mit dem Datenabgleich, also dem eigentlichen Rastern, noch gar nicht begonnen.

Die Beispiele Berlin als auch Hessen verdeutlichen, dass die von Politikern viel gelobte Rasterfahndung schwieriger ist als viele so genannte Sicherheitsexperten im Parlament und anderswo dachten. Denn die zu vergleichenden und zu kombinierenden Daten kommen in den unterschiedlichsten Formaten. "Der Erste liefert auf Diskette, der Nächste kommt mit Papierausdrucken und wieder der Nächste kommt mit Programmen, für die man einen speziellen Computer braucht, den wir erst beschaffen mussten", beschreibt ein Fahnder die mühsame Arbeit. Die Vorstellung von den Daten, die auf Knopfdruck aus einem großen Rechner laufen, sei "eine Illusion aus Hollywood."

Denn in der Tat war die Rasterfahndung von vielen Ermittlern ganz anders gesehen worden als von Politikern. Die Praktiker wollten mit der Datensammlung eher einen Überblick über islamische Gruppen und Verbindungen untereinander bekommen, die Politiker hingegen träumten schon von Festnahmen.

Austausch unter den Ländern nicht mehr möglich

Aber selbst wenn die Fahnder so weit sind wie in Berlin, wird die Arbeit nicht einfacher. Denn selbst eingefleischten Staatsschützern ist klar, dass es sich bei den 109 Personen lediglich um Studenten handelt, bei denen sich Merkmale häufen, die auch zufällig sein können. "Deshalb müssen wir vorsichtig an die Leute heran, einmal, um viel herauszufinden und auch, um sie zu schützen", so ein LKA-Mann. Für diese Observationen und Vernehmungen geht zusätzliche Zeit drauf. "Ob am Ende überhaupt jemand übrig bleibt, wissen wir nicht, doch dann haben wir zumindest ein bisschen mehr Sicherheit", versucht sich der Ermittler an einer Rechtfertigung.

 

Auch der Student Marwan al-Shehhi gilt als Prototyp für einen ''Schläfer''
SPIEGEL ONLINE
Auch der Student Marwan al-Shehhi gilt als Prototyp für einen "Schläfer"

Bisher gelten die Gerichtsverfügungen nur für drei Bundesländer, doch auch die Arbeit der anderen Landesbehörden wird durch die Urteile gebremst. Das liegt vor allem an einem Merkmal, dass alle drei in Deutschland studierenden Terror-Piloten aufwiesen: eine hohe Mobilität. Sie lebten zwar in Hamburg, reisten aber auch viel durch die Republik. Gerade deshalb sollten bei der Rasterfahndung auch Daten zwischen den Bundesländern ausgetauscht werden.

Ein Beispiel: Student X ist in Bayern aufgefallen, da er ein Atomkraftwerk besuchte oder im Sicherheitsbereich des Flughafens arbeitete. Doch er wohnt oder studiert nicht in Bayern, sondern in Berlin. Normalerweise hätte Bayern nun in der Hauptstadt nachgefragt, ob man auch hier Merkmale gefunden hat. Mit dem Urteil vom Amtsgericht ist diese Anfrage nun sinnlos, denn die Daten sind unter Verschluss.

Die Landesbehörden hoffen nun, dass die Urteile der Amtsgerichte in den höheren Instanzen wieder aufgehoben werden. Die Landeskriminalämter könnten dann die Arbeit wieder aufnehmen und vor allem ihre Ergebnisse in die Verbunddatei beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden einstellen, die den Ländern als Austauschbasis für Informationen dienen soll. Bisher aber haben die Landeskriminalämter noch kaum Daten geliefert, da sie wie in Hessen noch am Anfang stehen oder wie in Berlin nicht mehr dürfen. Entscheiden die Richter in den kommenden Wochen aber gegen die Rasterfahndung, wird der versiegelte Raum im Berliner Landeskriminalamt nur noch geöffnet, um die Festplatte unter den Augen von Zeugen zu vernichten. "In diesem Fall", so der Berliner LKA-Fahnder, "war alles für die Katz."

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einstellen, die den Ländern als Austauschbasis für Informationen dienen soll. Bisher aber haben die Landeskriminalämter noch kaum Daten geliefert, da sie wie in Hessen noch am Anfang stehen oder wie in Berlin nicht mehr dürfen. Entscheiden die Richter in den kommenden Wochen aber gegen die Rasterfahndung, wird der versiegelte Raum im Berliner Landeskriminalamt nur noch geöffnet, um die Festplatte unter den Augen von Zeugen zu vernichten. "In diesem Fall", so der Berliner LKA-Fahnder, "war alles für die Katz."

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