Die
Hundehalter waren nur der Anfang....
* NRW sperrt Webseiten
* Astas NRW erzielen Teilerfolg gegen Rasterfahndung
* Fahnder verlieren sich im Datenwust
... und all das landet früher oder später in Karlsruhe.
90 % unserer Politiker sind Juristen
90 % davon kennen unsere Gesetze nicht und verstoßen nahezu täglich
dagegen,
aber: nur ein Promillesatz der Bürger
lassen sich das nicht gefallen.
Und diesen Promillesatz führt der Weg immer und immer wieder vor die
Gerichte.
"Die Menschen sind grob in drei
Kategorien einzuteilen:
Die wenigen, die dafuer sorgen, das was geschieht,
die vielen, die zuschauen, wie was geschieht,
und die ueberwaeltigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was ueberhaupt
geschieht."
(Karl Weihofer)
NRW SPERRT WEBSEITEN
"Keep Your Web Clean"
Von
Michael Voregger
Etwa 80
Internet-Zugangsanbieter in NRW erhalten in diesen Tagen Blaue Briefe
der Düsseldorfer Bezirksregierung. Regierungspräsident Jürgen Büssow
macht ernst damit, rechtsradikale Seiten zu sperren - und trifft auf
Widerstand.
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Will durchgreifen: Der Düsseldorfer
Regierungspräsident Jürgen Büssow |
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Betroffen sind die Seiten des Holocaust-Leugners
Gary Lauck und des texanischen Providers Stormfront. Bereits im Oktober
hatten die Beamten einen ersten Sperr-Versuch unternommen, der großes
Aufsehen verursachte und massiv kritisiert wurde. Ob der zur Begründung
angeführte Mediendienste-Staatsvertrag solche Maßnahmen gestattet, ist
unter Medienrechtlern durchaus umstritten.
Proteste ließen auch diesmal nicht lange auf sich
warten: Am Wochenende strichen die Betreiber der
Suchmaschine www.acoon.de alle Verweise auf die Internetseiten der
Landesregierung NRW aus ihrer Datenbank.
"Wir sind uns natürlich bewusst, dass wir der Bezirksregierung damit
kaum wehtun werden", erklärt Michael Schöbel, Geschäftsführer von Acoon.
"Wir hoffen aber, dass sich uns auch andere Suchmaschinen und die
betroffenen Internet-Provider anschließen und dass dadurch die
Öffentlichkeit stärker auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht wird".
Die Betreiber beziehen klar Stellung gegen
rechtsradikale Inhalte, verurteilen aber ebenso deutlich die staatlichen
Maßnahmen. "Was die Bezirksregierung Düsseldorf hier
versucht, ist nichts anderes als Zensur, die unserer Meinung nach
entschieden bekämpft werden muss."
Bürgerrechtler gegen Zensur rechter Seiten
Eigentlich kann niemand etwas dagegen haben, wenn
menschenverachtende Inhalte und Parolen aus dem Web verschwinden. Doch
Bürgerrechtler kritisieren, das staatliche Stellen nur an der Oberfläche
bleiben und die wirklichen Probleme ignorierten. "Auf den ersten Blick
scheint es sinnvoll zu sein, Seiten mit rechtsradikalen Inhalten zu
sperren", sagt padeluun, Vorsitzender vom FoeBuD in Bielefeld, "aber
Zensur ist immer falsch".
"Durch die
weltweite Vernetzung sehen wir erst, was es weltweit alles an bösartigen
und verachtenswerten Dingen gibt. Die kann man aber nicht einfach
ausblenden, sondern man muss etwas dagegen tun und sich wehren", glaubt
der Netzaktivist.
"Eine Sperrung führt nur dazu, dass man sie nicht mehr sieht, obwohl sie
immer noch da sind. Das ist gut gemeint, zeugt aber von Ahnungslosigkeit."
Trotz aller Kritik fühlt sich Regierungspräsident
Büssow nicht nur im Recht, sondern er will sein Vorhaben auch besonders
gründlich erledigen. In Zusammenarbeit mit den westfälischen Firmen
Webwasher, Bocatel und IntraNet sollen auch die letzen Schlupflöcher im
Netz verstopft werden.
"Keep Your Web Clean" steht auf der Homepage der
Paderborner Programmierer der Webwasher AG, und mit diesem Leitspruch wird
es die Siemens-Tochter zu einem wichtigen Partner staatlicher Stellen
bringen. "Wir stellen eine URL-Datenbasis zur Verfügung, die als Grundlage
für die gewünschte Filterung genutzt wird. Bei der Suche kombinieren wir
Verfahren zur Bilderkennung, sowie semantische und linguistische
Methoden", sagt Firmensprecher Berni Lörwald. Über eine Suche nach
Bildmustern können beispielsweise Hakenkreuze oder andere Symbole gezielt
herausgesucht werden.
"Wir sehen die Verpflichtung der Regierung,
bestimmte Angebote von bestimmten Gruppen fern zu halten. Das sollte nach
unserem Verständnis keine Zwangsmaßnahme sein", erklärt Lörwald. "Es
sollte allerdings nicht gegen den Willen der Provider geschehen".
Vor den Sperranweisungen gab es eine Reihe von Treffen zwischen den
Beamten und den Providern, aber einvernehmliche Regelungen sehen doch
etwas anders aus. Besonders erbost sind die Provider derzeit über die
beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung, die die Einspruchsfrist von einem Jahr
auf einen Monat verkürzt.
Selbst unter den sozialdemokratischen
Parteifreunden stößt die einsame Initiative von Regierungspräsident Büssow
auf wenig Unterstützung. "Das ist technisch in etwa so, als wolle man den
Golfstrom im Atlantik mittels einer Din-A4-Seite aufhalten. Das zeigt nur
zu deutlich, wie weit sich die Bezirksregierung inzwischen von der
Realität entfernt hat", sagt Arne Brand, Pressesprecher des virtuellen
Ortsvereins der SPD. "Vielleicht kann ihm wenigstens im Gerichtsverfahren
gezeigt werden, was er da eigentlich tut."
Eine gerichtliche Klärung scheint unausweichlich zu sein, denn viele
Zugangsprovider überlegen sich erste juristische Schritte. Die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt bereits gegen die Bezirksregierung
wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis.
Weitere Prozesse werden wohl folgen.
Astas
in NRW erzielen Teilerfolg gegen Rasterfahndung in erster Instanz, weiter
geht es nach Karlsruhe.
Wir wünschen viel Erfolg, und sagen Danke (wir sind hier mit den
Hundeverordnungen ausgelastet, was Engagement angeht).
Urteil etc. nachzulesen unter:
http://www.uni-siegen.de/student/asta/service/aktuelles/index_akt.
Siegen/Münster/Duisburg/Essen, 12. Februar 2002
Pressemitteilung: Rasterfahndungs-Beschluss des OLG
Düsseldorf kein wirklicher Erfolg - Betroffene aus Münster und Duisburg
ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Gestern hat das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Rasterfahndung in
Nordrhein-Westfalen für teilweise rechtswidrig erklärt. Gegen die
Datenübermittlung hatten sich Studierende aus Duisburg, Münster, Siegen
und Essen zur Wehr gesetzt. Die Beschwerdeführer wurden dabei von den
Allgemeinen Studierendenausschüssen der Uni Münster und der
Gesamthochschulen Siegen und Duisburg auch finanziell unterstützt.
AStA-VertreterInnen aus Münster, Siegen und Duisburg sehen die
OLG-Beschlüsse als "Teilerfolg mit rassistischem Unterton". Zwar erklärte
das Gericht die massive Datenerfassung und -auswertung (allein in
Nordrhein-Westfalen wurden über 5 Millionen Datensätze von der Polizei
verarbeitet - das sind die Daten von einem Drittel der NRW-Bevölkerung)
für unverhältnismäßig. Anders als in Hessen und Berlin hielten die
Düsseldorfer Richter aber die Rasterfahndung selbst für gerechtfertigt;
sie hätte jedoch auf das "absolut notwendige Maß" beschränkt werden
müssen. Damit meint das OLG die Beschränkung des Personenkreises auf
Menschen, die eine islamische Religionszugehörigkeit oder den Pass eines
als verdächtig geltenden Staates besitzen. Bestimmte Staatsangehörige oder
Menschen mit bestimmter Religionszugehörigkeit pauschal für "verdächtiger"
zu halten als andere, halten die Studierendenvertretungen für rassistisch.
Personenselektionen nach Herkunft oder Glaubensüberzeugung verstoßen gegen
den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.
Der Münsteraner
Student jordanischer Herkunft, dessen Beschwerde gestern zurückgewiesen
wurde, wird nun mit einer Verfassungsbeschwerde vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch der Duisburger Betroffene (er hat
einen marokkanischen Pass) will Verfassungsbeschwerde erheben. Dabei soll
auch grundsätzlich noch einmal überprüft werden, ob nebulöse Hinweise auf
eine angebliche Gefährdungslage (gegenwärtige Gefahr) wirklich den
schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
rechtfertigen. Die Rasterfahndungsgegner aus Nordrhein-Westfalen: "Die
Ereignisse vom 11. September 2001 haben auch hier zu Lande zu
Terror-Hysterie und Sicherheitswahn geführt, in deren Gefolge Grund- und
Freiheitsrechte eingeschränkt wurden."
Von den
Hochschulleitungen fordern die ASten künftig einen kritischeren Umgang mit
Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden und anderen Stellen. An ihren
Hochschulen wollen sich die StudierendenvertreterInnen dafür einsetzen,
den Umfang der erhobenen und gespeicherten Daten einzuschränken statt
weiter auszudehnen.
Bei Rückfragen
wenden Sie sich bitte an
Anika Susek,
AStA der Uni Münster, Tel. 02 51/83-2 22 85
Marc Neumann, AStA der Gesamthochschule Siegen, Tel. 02 71 / 7 45 28
Peter Proff, AStA der Gesamthochschule Duisburg, Tel. 02 03/37 00 47
Kristina Brummet, AStA der Gesamthochschule Essen, Tel. 02 01/1 83-27 80
Ebenso
wie die Hundeverordnungen sind auch die Rasterfahndungen nutzlos und sinnlos -
ein weiteres Potemkinsches Dorf der "Gefahrenabwehr", ein weiteres rein
populistisches Vorspiegeln von nicht-existenten Problemlösungen
RASTERFAHNDUNG
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,182133,00.html
Die
Fahnder verlieren sich im Datenwust
Von
Matthias
Gebauer
Nachdem drei Urteile in verschiedenen
Bundesländern die Rasterfahndung nach so genannten Schläfern stark
eingeschränkt haben, gerät die ganze Datensammlung immer mehr zur Farce.
Kritiker der Aktion sehen sich nun in ihrer Meinung bestärkt, denn mit
verwertbaren Ergebnissen rechnen auch bei den Behörden nur noch wenige.
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Rasterfahndung, wie man sie sich vorstellt. Doch in Wirklichkeit
kommen die Daten nicht auf Knopfdruck aus den Computer. Handarbeit ist
immer noch gefragt |
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Berlin - Irgendwo an den langen, grau gestrichenen Fluren im
zweiten Stock des Berliner Landeskriminalamtes (LKA), genauer in der Abteilung
Staatsschutz, lagert zurzeit Material mit politischem Sprengstoff. In einem
verriegelten Raum steht dort ein handelsüblicher Computer, der brisante Daten
auf seiner Festplatte speichert: zigtausende Personenauszüge vom
Landeseinwohneramt, den Berliner Energieversorgern, den drei Universitäten
oder der Flughafengesellschaft. Benutzen dürfen die Ermittler der
Staatsschutzabteilung die Daten jedoch derzeit nicht, denn das Berliner
Amtsgericht erklärte Mitte Januar die Rasterfahndung in Berlin für vorerst
beendet. Der Grund: Es gebe keine "gegenwärtige Gefahr", welche den
umfangreichen Datenabgleich rechtfertige. "So lange die Revision gegen dieses
Urteil noch läuft, bleiben die Daten unangetastet", versicherte ein
LKA-Beamter.
Die Berliner Ermittler sind mit dem Problem nicht allein.
Nur wenige Tage nach dem Stopp für den Datenabgleich in der Hauptstadt wurde
auch in Hessen die Maschinerie angehalten. Auch hier hatte ein Student gegen
die Sammlung seiner Daten geklagt und Recht bekommen. Auch die hessischen
Richter wollten partout die akute Gefahr eines neuen Terroranschlags durch
noch "schlafende" Studenten nicht sehen, wie es die drei Attentäter Mohammed
Atta, Ziad Jarrah und Marwan al-Shehhi aus Hamburg waren. Vor wenigen Tagen
kam ein drittes Urteil hinzu, diesmal vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Die
Richter hier erkannten zwar die Gefahr als gegeben, entschieden aber, dass die
Ermittler ausschließlich die Informationen über ausländische Studenten sammeln
und abgleichen dürften.
Karlsruhe soll sich mit der Rasterfahndung beschäftigen
Die Daten von deutschen Studenten sind hingegen in
Nordrhein-Westfalen weiter geschützt. Mittlerweile planen mehrere ausländische
Studenten auch in Karlsruhe gegen dieses Urteil eine Verfassungsklage, weil
sie sich wegen ihrer Herkunft benachteiligt fühlen und darin einen Verstoß
gegen den Artikel drei des Grundgesetzes sehen. Die Causa Rasterfahndung
könnte so - wie es sich für ein Politikum in Deutschland gehört - bis zum
höchsten Gericht durchgereicht werden. Gegen die Urteile aus Hessen und Berlin
haben die Innenbehörden unterdessen Revision eingelegt und geben sich
selbstbewusst, dass die Kammergerichte schon bald die Urteile aufheben werden.
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Nach so genannten Schläfern wie dem Attentäter Mohammed Atta
sollte mit der Rasterfahndung gesucht werden |
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Doch neuer Ärger droht bereits, denn auch in weiteren
Bundesländern haben Studenten bei den ersten Gerichtsinstanzen mittlerweile
Klagen gegen die Sammlung ihrer Daten eingereicht, in Kürze wird ein Gericht
in Hamburg urteilen. So gerät die ganze Aktion Rasterfahndung in ernste Nöte.
Denn durch die vorliegenden und noch zu erwartenden Beschlüsse könnte die nach
dem 11. September eilig beschlossene Maßnahme ihren Sinn - die Suche nach
islamistischen Attentätern - komplett verfehlen und letztlich lediglich viel
Geld und Zeit gekostet haben.
109 Ausgerasterte in Berlin
Dabei sind die Berliner Terrorfahnder noch guter Dinge. Hier
nämlich war man mit dem Rastern aus den verschiedenen Daten von ausländischen
Studenten schon ziemlich weit. Bereits vor dem Urteil des Amtsgerichts hatten
die LKA-Ermittler aus dem riesigen Datenwust von mehr als 58.000 Datensätzen
von verschiedenen Behörden 109 Personen gerastert, die zumindest verdächtige
Häufungen von Merkmalen wie islamische Religionszugehörigkeit, ein technisches
Studienfach, rege Reisetätigkeit oder eine Flugausbildung aufwiesen. Darum hat
der Stopp des Amtsgerichts für die Fahnder in der Hauptstadt keine großen
Folgen, sie gehen längst den Verdachtsmomenten gegen die 109 Ausgerasterten
nach. Eine wirklich heiße Spur haben die Ermittler nach eigenen Aussagen dabei
noch nicht aufgetan. "Wir dürfen aber nie vergessen, dass die drei Hamburger
ohne das Wissen um den 11. September auch sehr unauffällig waren", betont ein
LKA-Mann.
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Weil drei der Entführer an der TU in Hamburg-Harburg studierten,
gehört das Merkmal Student an technischen Unis nun in den Katalog für
den Datenabgleich |
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Ganz anders sieht der Stand der Ermittlungen in Hessen aus.
Als Flächenland hatten die Ermittler zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung
gerade mal die Datensätze der verschiedenen Behörden beisammen und nach
Aussagen von Mitarbeitern mit dem Datenabgleich, also dem eigentlichen
Rastern, noch gar nicht begonnen.
Die Beispiele Berlin als auch Hessen verdeutlichen, dass die
von Politikern viel gelobte Rasterfahndung schwieriger ist als viele so
genannte Sicherheitsexperten im Parlament und anderswo dachten. Denn die zu
vergleichenden und zu kombinierenden Daten kommen in den unterschiedlichsten
Formaten. "Der Erste liefert auf Diskette, der Nächste kommt mit
Papierausdrucken und wieder der Nächste kommt mit Programmen, für die man
einen speziellen Computer braucht, den wir erst beschaffen mussten",
beschreibt ein Fahnder die mühsame Arbeit. Die Vorstellung von den Daten, die
auf Knopfdruck aus einem großen Rechner laufen, sei "eine Illusion aus
Hollywood."
Denn in der Tat war die Rasterfahndung von vielen Ermittlern
ganz anders gesehen worden als von Politikern. Die Praktiker wollten mit der
Datensammlung eher einen Überblick über islamische Gruppen und Verbindungen
untereinander bekommen, die Politiker hingegen träumten schon von Festnahmen.
Austausch unter den Ländern nicht mehr möglich
Aber selbst wenn die Fahnder so weit sind wie in Berlin,
wird die Arbeit nicht einfacher. Denn selbst eingefleischten Staatsschützern
ist klar, dass es sich bei den 109 Personen lediglich um Studenten handelt,
bei denen sich Merkmale häufen, die auch zufällig sein können. "Deshalb müssen
wir vorsichtig an die Leute heran, einmal, um viel herauszufinden und auch, um
sie zu schützen", so ein LKA-Mann. Für diese Observationen und Vernehmungen
geht zusätzliche Zeit drauf. "Ob am Ende überhaupt jemand übrig bleibt, wissen
wir nicht, doch dann haben wir zumindest ein bisschen mehr Sicherheit",
versucht sich der Ermittler an einer Rechtfertigung.
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Auch der Student Marwan al-Shehhi gilt als Prototyp für einen
"Schläfer" |
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Bisher gelten die Gerichtsverfügungen nur für drei
Bundesländer, doch auch die Arbeit der anderen Landesbehörden wird durch die
Urteile gebremst. Das liegt vor allem an einem Merkmal, dass alle drei in
Deutschland studierenden Terror-Piloten aufwiesen: eine hohe Mobilität. Sie
lebten zwar in Hamburg, reisten aber auch viel durch die Republik. Gerade
deshalb sollten bei der Rasterfahndung auch Daten zwischen den Bundesländern
ausgetauscht werden.
Ein Beispiel: Student X ist in Bayern aufgefallen, da er ein
Atomkraftwerk besuchte oder im Sicherheitsbereich des Flughafens arbeitete.
Doch er wohnt oder studiert nicht in Bayern, sondern in Berlin. Normalerweise
hätte Bayern nun in der Hauptstadt nachgefragt, ob man auch hier Merkmale
gefunden hat. Mit dem Urteil vom Amtsgericht ist diese Anfrage nun sinnlos,
denn die Daten sind unter Verschluss.
Die Landesbehörden hoffen nun, dass die Urteile der
Amtsgerichte in den höheren Instanzen wieder aufgehoben werden. Die
Landeskriminalämter könnten dann die Arbeit wieder aufnehmen und vor allem
ihre Ergebnisse in die Verbunddatei beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden
einstellen, die den Ländern als Austauschbasis für Informationen dienen soll.
Bisher aber haben die Landeskriminalämter noch kaum Daten geliefert, da sie
wie in Hessen noch am Anfang stehen oder wie in Berlin nicht mehr dürfen.
Entscheiden die Richter in den kommenden Wochen aber gegen die Rasterfahndung,
wird der versiegelte Raum im Berliner Landeskriminalamt nur noch geöffnet, um
die Festplatte unter den Augen von Zeugen zu vernichten. "In diesem Fall", so
der Berliner LKA-Fahnder, "war alles für die Katz." |