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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Kampfhunde / Pudel durch Bisse getötet

* Statistik für Tierschutz wird zu einer Bilanz des Schreckens

* SUPER!!!! RECHT IN GERMANY!!


Kampfhunde / Pudel durch Bisse getötet

 

Ein Todesopfer forderte gestern eine Kampfhundattacke in Rosenthal: Vor einem Lebensmittelgeschäft an der Kirchstraße verbiss sich ein Staffordshire-Terrier in einen Zwergpudel. Das teilte die Polizei mit. Obwohl der Ladenbesitzer und ein Passant eingriffen und auf den Terrier einschlugen, konnten sie nicht mehr helfen.

Der Terrier wurde von einem elf- und einem zwölf-jährigen Mädchen ausgeführt. Sie hatten auch einen Rottweiler dabei. Als sie an dem Geschäft vorbeikamen, erblickte der Terrier den Pudel, den ein Mädchen, das gerade in dem Laden einkaufte, vor dem Geschäft angebunden hatte. Der Kampfhund trug keinen Maulkorb, als er sich losriss und auf den Pudel losging.

Durch das Quieken des Tieres bei seinem Todeskampf wurden Passanten aufmerksam. Als das Mädchen, das mit dem Hund ausgegangen war, mutig auf den Terrier zuging, beruhigte der sich und ließ sich wieder an die Leine nehmen. Die Polizei meldete den Vorfall an die Stadt Peine. Dort muss jetzt entschieden werden, was mit dem aggressiven Tier passiert.

Gegen die Hundehalter wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen die Gefahrtierverordnung gestellt. Ein Polizeisprecher: „Die Tiere hätten zumindest einen Maulkorb tragen müssen.“
 

Thorsten Pifan, Peine-Rosenthal

AW-Kommentar: Da könnte ich das kotzen kriegen :-(( Diesen gedankenlosen DUMMEN Hundehaltern - haben wir immer wieder diese Schlagzeilen zu verantworten :-(( Ich habe keine LUST mehr mir für diese UNVERANTWORTLICHEN Hundehalter den Arsch aufzureissen :-((

Dann sag ich mir aber: du machst weiter für die Tiere und gegen das Politische und andere  Pack was uns dies alles eingebrockt hat.

Statistik für Tierschutz wird zu einer Bilanz des Schreckens
Verstöße gegen Kupierverbot und andere Quälereien – Regierungspräsidium greift ein

GIESSEN (rsr). Es ist nicht nur Ausdruck eines fragwürdigen Schönheitsideals, sondern nach dem Tierschutzrecht strikt verboten: das als „Kupieren“ bezeichnete Beschneiden von Ruten und Ohren bei Hunden. Weil bei einer Zuchtschau im Landkreis Marburg-Biedenkopf entgegen behördlicher Anordnung kupierte Dobermänner ausgestellt wurden, verhängte das zuständige Staatliche Veterinäramt ein Bußgeld von 1500 Euro gegen den Verantwortlichen. Dies ist nur eines der rund 70 im letzten Jahr verfolgten Tierschutzvergehen, über die das Gießener Regierungspräsidium jetzt Bilanz zieht. Vor allem Hunde und Katzen waren – wie schon in den Vorjahren – Opfer von Tierquälereien. Nachlässige Pflege sowie unzureichende Versorgung und Unterbringung waren die häufigsten Delikte, die von den mittelhessischen Veterinärbehörden mit Geldbußen bis zu 500 Euro geahndet wurden. So hoch war etwa das Bußgeld gegen einen Hundehalter, unter dessen „Tierliebe“ gleich mehrere Hunde zu leiden hatten.
Die völlig verwahrlosten Vierbeiner wurden in einem ehemaligen Schweinestall ohne Nahrung und Wasser in ihrem eigenen Kot stehend vorgefunden. 500 Euro hatte auch ein anderer „Hundefreund“ zu bezahlen, der seinen Deutschen Schäferhund derart vernachlässigte, dass das Tier eingeschläfert werden musste. Merkwürdig mutet auch der Fall eines Hundehalters an, der seinen Urlaub ohne Vierbeiner verbringen wollte und ihn „in gute Hände“ gab; er selbst bewies aber keine gute Hand bei der Wahl der Urlaubsvertretung, die weder den Gasthund noch ihre eigenen Tiere versorgte. 200 Euro Geldbuße für den pflichtvergessenen „Hundesitter“ und 100 Euro Geldbuße für den „Urlauber“ waren die Folge.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zufügen. TierschutzgesetzNeben solchen „Tierliebhabern“ mussten sich im vergangenen Jahr auch wieder erstaunlich viele professionelle Tierhalter wegen Tierschutzdelikten verantworten. Darunter etwa ein Landwirt, der ein Rind mehrere Monate auf der Weide hielt, ohne das Kettenhalfter abzunehmen, so dass dieses im Nasenrücken einwuchs (1000 Euro Geldbuße); oder ein anderer, der seine 30 Rinder – ein immer wiederkehrendes Vergehen – ohne Witterungsschutz und Trinkwasser bei Temperaturen um null Grad im Dauerregen „weiden“ ließ (500 Euro Geldbuße). Ein anderer „Profi“ ließ seine zwei Schafe nicht rechtzeitig scheren, so dass sie in der sommerlichen Hitze an Herz- und Kreislaufschwäche verendeten (250 Euro Geldbuße).
Während die meisten Delikte als Ordnungswidrigkeit geahndet wurden, mussten elf statistisch erfasste Vergehen wegen ihrer Schwere als Straftat verfolgt werden. Darunter war auch der Fall einer Tierhalterin, die ihre sieben Hühner verhungern ließ. Wegen krasser Missachtung des Tierschutzgesetzes wurde gegen sie eine Geldstrafe von 750 Euro verhängt. Strafrechtlich verfolgt wird auch das Vergehen eines Schäferhundbesitzers, der seines Tieres offenbar überdrüssig war und es an den Vorderfüßen zusammengebunden in einem Baggersee ertränkte! Über das Strafmaß hat das zuständige Amtsgericht noch zu befinden.
Die „Schreckensbilanz“ über Tierschutzdelikte, die jedes Jahr neu zu ziehen ist, macht deutlich, dass der Tierschutzgedanke nach wie vor nicht ausreichend im Bewusstsein einiger Zeitgenossen verankert ist, so das Regierungspräsidium. Für die Behörde ist dies einmal mehr Anlass, auf die Vorgaben des Tierschutzgesetzes hinzuweisen, wonach niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund“ Schmerzen oder Leiden zufügen darf. Diesem Grundsatz sollten sich sowohl Hobby- als auch Nutztierhalter verpflichtet fühlen. Tierfreunde sind außerdem aufgefordert, beobachtete Misshandlungen des Mitgeschöpfes Tier an die Veterinärbehörden weiterzugeben und diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, da sicher längst nicht alle Missgriffe bekannt werden, so der abschließende Appell der Behörde.

Statistik für Tierschutz wird zu einer Bilanz des Schreckens Giessener Anzeiger Lokales 14.2.


Peter Böttcher
Adlerstr. 21
28203 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de


SUPER!!!! RECHT IN GERMANY!!

ODER DIE 7 SCHWABEN HABEN WIEDER ZUGESCHLAGEN!!!!!



Verwaltungsgericht in Baden Württemberg liefert gewünschtes Urteil.

Erhöhte Steuer für „gefährliche Hunde ist o.k. und hat lenkende Wirkung.

I glaub, dasch die Rächter oi Viertele zu viel geschlozt han.

Unsere Cleverles haben die Erpressungssteuer gegen unbescholtene, liebe, ausländische Hunde und ihre Halter salonfähig gemacht.

Lenkende Wirkung, ja, das ist super!

Was lenkt die Steuer denn?

Sie lenkt von den tatsächlichen Problemen in diesem Lande ab.


Wirklich super.

Das Urteil über den Verbrecher Ibrahim „weiß der Teufel wer aus Hamburg, bekam für den mit seinen missbrauchten Hunden gemachten Unfall, ein solch mildes Urteil, damit dieses eine lenkende Wirkung wohl erzeugen soll.

Verbrechen lohnt sich halt in Deutschland.

Das Wohl der Verbrecher steht über dem der Opfer.

Liebe Richter, ein Glas Pflaumensaft hat auch lenkende Wirkung. Wenn man Pech hat, geht es direkt aus dem Darm als braune Flüssigkeit in die Hose.

Ihr Richter, einige von Euren Exemplaren erinnern mich immer wieder an Euren Kollegen Freisler.

Wie das kommt, weiß ich auch nicht.



Shalom
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT


Peter Böttcher



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