Kampfhunde / Pudel durch Bisse getötet
Ein Todesopfer forderte gestern eine Kampfhundattacke in Rosenthal: Vor
einem Lebensmittelgeschäft an der Kirchstraße verbiss sich ein
Staffordshire-Terrier in einen Zwergpudel. Das teilte die Polizei mit.
Obwohl der Ladenbesitzer und ein Passant eingriffen und auf den Terrier
einschlugen, konnten sie nicht mehr helfen.
Der Terrier wurde von einem elf- und einem zwölf-jährigen Mädchen
ausgeführt. Sie hatten auch einen Rottweiler dabei. Als sie an dem
Geschäft vorbeikamen, erblickte der Terrier den Pudel, den ein Mädchen,
das gerade in dem Laden einkaufte, vor dem Geschäft angebunden hatte. Der
Kampfhund trug keinen Maulkorb, als er sich losriss und auf den Pudel
losging.
Durch das Quieken des Tieres bei seinem Todeskampf wurden Passanten
aufmerksam. Als das Mädchen, das mit dem Hund ausgegangen war, mutig auf
den Terrier zuging, beruhigte der sich und ließ sich wieder an die Leine
nehmen. Die Polizei meldete den Vorfall an die Stadt Peine. Dort muss
jetzt entschieden werden, was mit dem aggressiven Tier passiert.
Gegen die Hundehalter wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen die
Gefahrtierverordnung gestellt. Ein Polizeisprecher: Die Tiere hätten
zumindest einen Maulkorb tragen müssen.
Thorsten Pifan, Peine-Rosenthal
AW-Kommentar: Da könnte ich das kotzen kriegen
:-(( Diesen gedankenlosen DUMMEN Hundehaltern - haben wir immer wieder
diese Schlagzeilen zu verantworten :-(( Ich habe keine LUST mehr mir für
diese UNVERANTWORTLICHEN Hundehalter den Arsch aufzureissen :-((
Dann sag ich mir aber: du machst weiter für
die Tiere und gegen das Politische und andere Pack was uns dies
alles eingebrockt hat.
Statistik für
Tierschutz wird zu einer Bilanz des Schreckens |
Verstöße gegen Kupierverbot und andere
Quälereien Regierungspräsidium greift ein
|
GIESSEN (rsr). Es ist nicht nur Ausdruck eines fragwürdigen
Schönheitsideals, sondern nach dem Tierschutzrecht strikt verboten: das
als Kupieren bezeichnete Beschneiden von Ruten und Ohren bei Hunden.
Weil bei einer Zuchtschau im Landkreis Marburg-Biedenkopf entgegen
behördlicher Anordnung kupierte Dobermänner ausgestellt wurden, verhängte
das zuständige Staatliche Veterinäramt ein Bußgeld von 1500 Euro gegen den
Verantwortlichen. Dies ist nur eines der rund 70 im letzten Jahr
verfolgten Tierschutzvergehen, über die das Gießener Regierungspräsidium
jetzt Bilanz zieht. Vor allem Hunde und Katzen waren wie schon in den
Vorjahren Opfer von Tierquälereien. Nachlässige Pflege sowie
unzureichende Versorgung und Unterbringung waren die häufigsten Delikte,
die von den mittelhessischen Veterinärbehörden mit Geldbußen bis zu 500
Euro geahndet wurden. So hoch war etwa das Bußgeld gegen einen
Hundehalter, unter dessen Tierliebe gleich mehrere Hunde zu leiden
hatten.
Die völlig verwahrlosten Vierbeiner wurden in einem ehemaligen
Schweinestall ohne Nahrung und Wasser in ihrem eigenen Kot stehend
vorgefunden. 500 Euro hatte auch ein anderer Hundefreund zu bezahlen,
der seinen Deutschen Schäferhund derart vernachlässigte, dass das Tier
eingeschläfert werden musste. Merkwürdig mutet auch der Fall eines
Hundehalters an, der seinen Urlaub ohne Vierbeiner verbringen wollte und
ihn in gute Hände gab; er selbst bewies aber keine gute Hand bei der
Wahl der Urlaubsvertretung, die weder den Gasthund noch ihre eigenen Tiere
versorgte. 200 Euro Geldbuße für den pflichtvergessenen Hundesitter und
100 Euro Geldbuße für den Urlauber waren die Folge.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden
zufügen. TierschutzgesetzNeben solchen Tierliebhabern mussten sich im
vergangenen Jahr auch wieder erstaunlich viele professionelle Tierhalter
wegen Tierschutzdelikten verantworten. Darunter etwa ein Landwirt, der ein
Rind mehrere Monate auf der Weide hielt, ohne das Kettenhalfter
abzunehmen, so dass dieses im Nasenrücken einwuchs (1000 Euro Geldbuße);
oder ein anderer, der seine 30 Rinder ein immer wiederkehrendes Vergehen
ohne Witterungsschutz und Trinkwasser bei Temperaturen um null Grad im
Dauerregen weiden ließ (500 Euro Geldbuße). Ein anderer Profi ließ
seine zwei Schafe nicht rechtzeitig scheren, so dass sie in der
sommerlichen Hitze an Herz- und Kreislaufschwäche verendeten (250 Euro
Geldbuße).
Während die meisten Delikte als Ordnungswidrigkeit geahndet wurden,
mussten elf statistisch erfasste Vergehen wegen ihrer Schwere als Straftat
verfolgt werden. Darunter war auch der Fall einer Tierhalterin, die ihre
sieben Hühner verhungern ließ. Wegen krasser Missachtung des
Tierschutzgesetzes wurde gegen sie eine Geldstrafe von 750 Euro verhängt.
Strafrechtlich verfolgt wird auch das Vergehen eines Schäferhundbesitzers,
der seines Tieres offenbar überdrüssig war und es an den Vorderfüßen
zusammengebunden in einem Baggersee ertränkte! Über das Strafmaß hat das
zuständige Amtsgericht noch zu befinden.
Die Schreckensbilanz über Tierschutzdelikte, die jedes Jahr neu zu
ziehen ist, macht deutlich, dass der Tierschutzgedanke nach wie vor nicht
ausreichend im Bewusstsein einiger Zeitgenossen verankert ist, so das
Regierungspräsidium. Für die Behörde ist dies einmal mehr Anlass, auf die
Vorgaben des Tierschutzgesetzes hinzuweisen, wonach niemand einem Tier
ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zufügen darf. Diesem
Grundsatz sollten sich sowohl Hobby- als auch Nutztierhalter verpflichtet
fühlen. Tierfreunde sind außerdem aufgefordert, beobachtete Misshandlungen
des Mitgeschöpfes Tier an die Veterinärbehörden weiterzugeben und diese
bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, da sicher längst nicht
alle Missgriffe bekannt werden, so der abschließende Appell der Behörde.
Statistik für Tierschutz wird zu einer Bilanz des Schreckens Giessener
Anzeiger Lokales 14.2. |
Peter Böttcher
Adlerstr. 21
28203 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail:
PSS.Boettcher@t-online.de
SUPER!!!! RECHT IN GERMANY!!
ODER DIE 7 SCHWABEN HABEN WIEDER
ZUGESCHLAGEN!!!!!
Verwaltungsgericht in Baden
Württemberg liefert gewünschtes Urteil.
Erhöhte Steuer für gefährliche Hunde
ist o.k. und hat lenkende
Wirkung.
I glaub, dasch die Rächter oi
Viertele zu viel geschlozt han.
Unsere Cleverles haben die
Erpressungssteuer gegen unbescholtene,
liebe,
ausländische Hunde und ihre Halter
salonfähig gemacht.
Lenkende Wirkung, ja, das ist super!
Was lenkt die Steuer denn?
Sie lenkt von den tatsächlichen
Problemen in diesem Lande ab.
Wirklich super.
Das Urteil über den Verbrecher
Ibrahim weiß der Teufel wer aus Hamburg, bekam für den mit seinen
missbrauchten Hunden gemachten Unfall, ein solch mildes Urteil, damit dieses
eine lenkende Wirkung wohl erzeugen soll.
Verbrechen lohnt sich halt in
Deutschland.
Das Wohl der Verbrecher steht über dem
der Opfer.
Liebe Richter, ein Glas Pflaumensaft hat
auch lenkende Wirkung. Wenn man Pech hat, geht es direkt aus dem Darm als
braune Flüssigkeit in die Hose.
Ihr Richter, einige von Euren Exemplaren
erinnern mich immer wieder an Euren Kollegen Freisler.
Wie das kommt, weiß ich auch nicht.
Shalom
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN
GOVERNMENT
Peter Böttcher
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