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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Tag des Schächtens * aus dem Forum |
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Tag des Schächtens
22. Februar: Islamisches Opferfest Kurban Bayram
Konsequenter Tierschutz hat einerseits darzustellen, dass das Töten und
Essen von Tieren aus ethischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen,
spirituellen, ästhetischen und vor allem tierschützerischen Gründen
abzulehnen ist, gibt es doch ganzjährig eine Überfülle an pflanzlichen
Lebensmitteln, die gesund und köstlich und ohne Tierausbeutung nähren.
Solange Tiere zur Fleischproduktion getötet werden, hat der Tierschutz sich
andererseits dafür einzusetzen, dass dies mit so wenig Leid als möglich
geschieht.
Betäubungsgeräte lindern das Leid
Die Tierschutzorganisation ANIMAL LIVE arbeitet seit Jahren mit beachtlichem
Erfolg daran, Betäubungsmethoden in arabischen Staaten einzuführen und
durchzusetzen. Wegen der Aufklärungsarbeit und mit der Unterstützung von
islamischen Geistlichen konnte erreicht werden, dass in 140
Schlachtbetrieben mit vom Tierschutz zur Verfügung gestellten
Betäubungsgeräten geschächtet wird.
Arabische Schlachtbetriebe betäuben
Bei Schafen stellt ANIMAL LIVE Schlachtbetrieben in muslimischen Ländern
Elektrobetäubung, sowie eine mechanische Bolzenschussbetäubung zur
Verfügung. Zur Betäubung von Rindern wurde eine Schlag-Schussbetäubung
entwickelt. Durch das Gerät erhalten die Tiere einen gewaltigen Schlag auf
die Stirn, und durch Gehirnerschütterung sollten Bewusstlosigkeit und
Schmerzunempfindlichkeit erreicht werden. Im Unterschied zum
Bolzenschussgerät werden die Tiere bei diesen Betäubungsgeräten nicht
durch ein Einschussloch verletzt und damit "unrein". Wird keine
Schlachtung vorgenommern, erwachen die Tiere nach einiger Zeit aus der
Betäubung und stehen wieder auf.
Stumpfe Schuss-Schlagbetäubung
Der Apparat zur stumpfen Schuss-Schlagbetäubung wurde von der Firma K.
Schermer, D-76262 Ettlingen speziell für die rituelle Schlachtung
entwickelt. Der Schussbolzen dringt nicht in den Tierschädel ein. Das
Gehirn bleibt unverletzt (Das ist auch in Anbetracht von
BSE-Risikomaterial in der Blutbahn von Bedeutung). In einer Untersuchung
der EU-Kommission brachte die Schlag-Schussbetäubung folgende Ergebnisse:
Der Cornealreflex ist bei korrekter Anwendung erloschen. Angeblich sind
beim Tier keine Reaktionen mehr vorhanden, weder beim Aufhängen noch beim
Ausbluten. Durch diese Betäubungsart können rituelle Schlachtformen mit
den Tierschutzbestimmungen in Einklang gebracht werden.
Hohe Geistliche der Betäubung zugestimmt
Islamische Autoritäten im Libanon und in der Türkei haben bestätigt, dass
die vorherige Betäubung der Schlachttiere nicht dem islamischen Gesetz
(Scharia) widerspreche. Hoch einzustufen ist das Gutachten von Mohammed
Hussein Fadlallah, 1. Berater der Hsb Allah, (Hisbollah) für die Schiiten
der Mufti, dh. der Gesetzgebende, dessen Meinung auch im Iran akzeptiert
wird:
"Im Namen Gottes des Gnädigen, des Barmherzigen - Es gibt keine
Einwände gegen die Benutzung des Gerätes zur Betäubung von
Schlachttieren... Aber wir haben die Pflicht, wie es auch in der Scharia
geschrieben ist und auf deren Einhaltung wir bestehen, dass wir den Tieren
während der Schlachtung so wenig Schmerz wie möglich zufügen sollen."
Mohammed Hussein Fadlallah
Religiöse Fanatiker wollen Tiere zu Tode quälen
Dem Tierschutz-Dachverband liegen Dokumente vor, in denen SUNNITISCHE,
SCHIITISCHE sowie auch DRUSISCHE Schriftgelehrte in muslimischen Ländern
der Betäubung von Schlachttieren zugestimmt haben. Im Nahen Osten sind
kulturelle Fortschritte im Tierschutz zu verzeichnen, doch in Europa soll
wieder die Barbarei des betäubungslosen Schächtens eingeführt werden.
Hierzulande entsteht durch geistige Führer Unruhe, welche die
Religionsfreiheit dazu missbrauchen, die Tierquälerei des Schächtens ohne
Betäubung für religiöse Fanatiker zu legalisieren.
Hass gegen Andersgläubige
Während sich in den arabischen Ländern Behörden, geistliche Autoritäten und
Schlachtexperten von der Notwendigkeit des Betäubens vor dem Schlachten
überzeugen lassen, glauben gewissenlose Politiker im Abendland unter
Berufung auf Menschenrechte und Religionsfreiheit die Tierquälerei des
betäubungslosen Schlachtens legalisieren zu können. Dadurch wird der für
Tierschutz immer sensibler werdenden Bevölkerung eine berechtigte rationale
und emotionale Begründung für Feindlichkeit - wenn nicht sogar
Hass gegen Muslime und Semiten geboten.
Die GRÜNEN sind keine Alternativen mehr
GRÜNE Politiker haben in letzter Zeit Urteile begrüßt, die gegen die Rechte
der Tiere gefällt wurden. Das gehört in aller Schärfe kritisiert, weil die
GRÜNEN ursprünglich als alternative Partei zur Natur- und Tierausbeutung
gegründet wurden. Die Wähler fragen sich entsetzt, wieso, nachdem sich die
GRÜNEN einigermaßen etabliert haben, eine solch gewalttätige Politik
betrieben wird. Für Frieden, Umwelt- und Tierschutz und gegen Atomkraft
setzen sich inzwischen andere Parteien vehementer ein, während den GRÜNEN
hauptsächlich Finanz- und Ausländerpolitik und vor allem der Polittratsch
wichtig zu sein scheint. Tiere haben keine Wählerstimmen, und so machen sich
linkslastige GRÜNE dafür stark, ihrer Wählerlobby die Tierquälerei des
betäubungslosen Schächtens zu ermöglich.
Betäuben und Schächten
Das betäubungslose Schächten von Tieren ist unbeschreiblich schmerzhaft.
Dora Hardegger von ANIMAL LIVE: "Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle zu
durchschneiden ist genauso grausam, wie wenn Menschen bei Anschlägen und
Verbrechen der Hals mit einem Messer aufgeschnitten wird."
Die Bilddokumentation zeigt, wie der Schächter 13 mal hin- und her säbeln
muss, um die lederstarke Haut zu durchtrennen. Der leidvolle
Todeskampf dauert lange Minuten...
Illegale rituelle Schlachtungen in Hinterhöfen
"Die rituelle Schlachtung eines Hammels lebt in der heutigen Form des
Opfer-Festes Kurban Bayram fort. Dafuer gibt es eine Reihe von Vorschriften:
Das Tier muss geschaechtet werden, also ausbluten. Schlachtet man einen
Hammel zu Ehren eines Toten, so muss dies am ersten Tag des Bayrami
geschehen. Das gesamte Fleisch wird in diesem Fall dann an Arme verschenkt.
Die Armen, das muessen keine Tuerken sein, das kann jeder sein. Wer fuer
sich selbst einen Hammel schlachtet, kann dies waehrend der drei Feiertage
tun. Die rituelle Schlachtung aber schreibt Schaechten vor. Es bleiben also
nur abgelegene Orte oder die heimlich gemieteten Garagen, Waschkuechen oder
sonstige Abstellraeume."
Tierquälereien und Gesetzesbruch am 22. Februar
Wie dem Tierschutz-DV vom Büro des Veterinär-Landesrates mitgeteilt wurde,
hat LR Dr. Achatz anlässlich des islamischen Opferfestes Kurban Bayram
(Ende der Woche) Veterinärdirektor Wampl angezeigt, "dass trotz des
bestehenden Verbotes in Oberösterreich Schafe von Privaten und
Schlachthöfen ohne Betäubung geschächtet werden". Dafür gäbe es zahlreiche
Hinweise. Mittels Erlass werden die Bezirkshauptmannschaften zu
verstärkten Kontrollen aufgefordert. Durch entsprechende Plakate in
Türkisch und Serbokroatisch soll in Schlachthöfen und bei Schafzüchtern
auf das Schächtverbot hingewiesen werden. LR Dr. Achatz: "In Anbetracht
des bevorstehenden Festes ist es erforderlich, rasch tätig zu werden."
Geschächtetes undeklariert in Fleischvitrinen
Wird in Europa den Religionsfanatikern die Tierquälerei des
betäubungslosen Schächtens gestattet, verzehren auch die meisten
Fleischkonsumenten, ohne sich dessen bewusst zu sein, Leichenteile von
langsam zu Tode gequälten Tieren. Manchen Sekten gilt der hintere Teil der
geschächteten Tiere als "unrein". Da sie aus religiösen Gründen nur die
vorderen Stücke verzehren, wird der Rest der geschächteten Tiere von der
Fleischindustrie an Ungläubige, an Christen verkauft, die auch den für
Orthodoxe "unreinen" Abfall essen.
"Du sollst nicht töten!"
Da auch durch Schächten bei vollem Bewusstsein bis zum letzten Herzschlag keine vollkommene Entblutung erreicht werden kann und immer ein Rest an Blut in den Körperteilen zurückbleiben wird, können die Kadaverteile, wie sie im Supermarkt angeboten werden, strenggenommen niemals als "REIN" bezeichnet werden. An allem Fleisch klebt innen Blut! Darum kann Gläubigen nur empfohlen werden, konsequenterweise kein Fleisch zu essen. Wer aus religiösen Gründen kein Fleisch isst, verstößt auch nicht gegen das Gebot: "Du sollst nicht töten!"
Paradiesische Nahrung
Gläubige Menschen tun gut daran keine Tiere für sich Schächten zu
lassen. Wer hofft, künftig im Paradies leben zu können, darf nicht
selber töten oder für sich töten lassen. Eine Bestie im Paradies - und
schon ist es zerstört. Es sind wir Menschen und im besonderen auch
Gläubige, die diese Erde zur Hölle machen, vor allem durch die
rücksichtslose Ausbeutung der Mitgeschöpfe. Auch in unserer heimischen
modernen Schlachthauszivilisation werden trotz ausgeklügelter
Schlachtmethoden und vorhergehender Betäubung immer wieder Tiere bei
lebendigem Leib und vollem Bewusstsein zu Tode gequält, wenn sie während
des Schlachtvorganges am Fließband hängend aus der Betäubung
erwachen. Fleisch kaufen heißt: Gewalt gegen Tiere in Auftrag geben!
Bilddokumentation Schächten:
Bildreportage (c
landa@tierschutz.cc)
"Kebab von geschächteten Tieren"
Videodokumentation
Schächten bei vollem Bewusstsein
Schlachten bei vollem Bewusstsein
Dr. Friedrich Landa
Tierschutz-Dachverbandspräsident
+43 66 43 43 43 66
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: Freitag, 13. Juli 2001 15:36
Betreff: GRÜNE für SCHÄCHTEN
GRÜNE für SCHÄCHTEN
Unter der Überschrift "TIERSCHUTZ" bezeichnet die "Grüne Zeitung für OÖ"
(Seite 1) die jüdischen und muslimischen Schlachtmethoden (das SCHÄCHTEN)
als "jahrhundertealte tierfreundlichere Traditionen". Doris Eisenriegler
als "Tierschutzsprecherin der Grünen OÖ" begründet die Bezeichnung
"tierfreundlicher" im Vergleich mit der brutalen Schlachtpraxis, die in
einem oö. Schlachthof vom "Verein gegen Tierfabriken" gefilmt wurde. Im
Vergleich dazu sei das Schächten "sogar die tierschondendere
Schlachtmethode". (Seite 4)
Anstatt den "Dachverband der oö Tierschutzorganisationen" in der Forderung
zu unterstützen, den Tierschutz in die Kontrolle von Schlachthäusern und
Tierfabriken einzubeziehen, treten die GRÜNEN für "Das Schlachten
(Schächten) nach jüdischem oder muslimischen Ritus...ohne Betäubung" ein.
Nicht nur bei allen Tierschützern stoßen die GRÜNEN mit solchen Aussagen
auf Unverständniss. Auch den Juden und Muslimen gegenüber ist eine solche
Politik problematisch: Noch ist laut oö. Tierschutzgesetz Schächten
verboten. Es besteht die Gefahr, dass wenn Juden und Muslime Handlungen
begehen dürfen, die Christen, Andersgläubigen und Nichtgläubigen verboten
sind, dadurch die Ablehnung von Menschen, die, wie von den
GRÜNEN gefordert, eine solche legalisierte Tierquälerei betreiben dürfen,
in der Bevölkerung geschürt wird.
Kein intelligenter und mitfühlender Bürger wird sich von den GRÜNEN
einreden lassen, dass es sich beim Schächten um eine tierfreundliche
Schlachtmethode handelt. Die Tiere werden durch den Schächtschnitt langsam
zu Tode gequält!
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: Mittwoch, 16. Januar 2002 06:59
Betreff: Religionsfanatiker haben Recht auf Tierquälerei
SCHÄCHTEN: Religionsfanatiker bekommen Recht auf
Tierquälerei
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum betäubungslosen Schächten
hat in zweierlei Hinsicht unabsehbare Folgen: Eine fürchterliche
Tierquälerei wird für Religionsfanatiker legalisiert und dadurch wird der
Hass auf Ausländer bzw. extreme muslimische Gruppierungen und
strenggläubige Juden eine auf der Ablehnung von Gräueltaten basierende
'gute' Begründung finden.
Tierschutz in die Verfassung
Die Tiere werden durch den Schächtschnitt langsam zu Tode gefoltert! Den
Richtern kann eigentlich kein Vorwurf gemacht werden. Sie konnten
aufgrund der Gesetzeslage den Tierschutz nicht als genauso wertvoll
beurteilen wie die Religionsfreiheit. Die Politik hat es versäumt, dafür
zu sorgen, den Schutz der Tiere in der Verfassung festzuschreiben!
Terror gegen Menschen und Tiere
Tierschutz und Menschenschutz hängen zusammen. Wer für Tiere zu keinem
Mitgefühl fähig ist, dem wird seine Ideologie wichtiger sein als
Nächstenliebe. Religionsextremisten, die Tiere bei voller
Empfindungsfähigkeit für sich zu Tode quälen lassen, werden auch vor einer
Brutalität gegen Menschen nicht zurückschrecken, wenn ihre religiösen
Schriften oder Führer eine solche gebieten.
Tierquäler im Land nicht erwünscht
Seit die GRÜNEN mit an der Macht sind, glaubt man sich in Deutschland
wieder gewissenlos Gewalt gegen Menschen und Tiere erlauben zu können.
PolitikerInnen denen ihre multikultuerelle Lobby wichtiger ist als eine
auf Mitgefühl und Gerechtigkeit basiernde Politik, sollten nicht mehr
gewählt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat das Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes zum betäubungslosen Schlachten begrüßt:
"Dieses Urteil ist ein Erfolg für den Tierschutz..." Das Urteil trage auch
zum Frieden in unserer multikulturellen Gesellschaft bei.
Tier- und ausländerfeindliche GRÜNE
Nicht nur bei allen Tierschützern stoßen die blutbefleckten GRÜNEN mit
solchen Ansichten auf Unverständnis. Auch den Juden und Muslimen
gegenüber ist eine solche Politik problematisch: Es besteht die Gefahr,
dass, wenn Juden und Muslime Handlungen begehen dürfen, die Christen,
Andersgläubigen und Nichtgläubigen verboten sind, dadurch die Ablehnung
von Menschen, die, wie von den GRÜNEN gefordert, eine solche
legalisierte Tierquälerei betreiben dürfen, in der Bevölkerung geschürt
wird.
Koshere Ernährung auch ohne Schächten möglich
Strenggläubige Muslime und Juden müssen keine Tiere für sich quälen
lassen. Wenn ihnen das Fleisch von vor dem Schlachten betäubten
Tieren, das in den Schlachthäusern zivilisierter Länder produziert
wird, unrein erscheint, können sie sich rein vegetarisch ernähren.
Immer mehr Menschen essen Fleisch von geschächteten
Tieren
- meist ohne zu wissen, was SCHÄCHTEN bedeutet
In immer mehr Läden wird Dörner-Kebab als Schnellimbiss angeboten. Nur
die wenigsten Käufer dieses Fleischgeschnetzels sind sich bewusst, dass
es sich dabei um Fleisch von geschächteten Tieren handeln könnte.
Bei vollem Bewusstsein langsam verbluten
Schächten heißt, dass das Tier bei der Schlachtung nicht betäubt wird,
sondern bei voller Empfindungsfähigkeit die Kehle durchschnitten
bekommt. Die religiösen Anhänger dieser Schlachtmethode glauben, dass
die Tiere vollständiger ausbluten, wenn sie bis zum letzten Herzschlag
bei vollem Bewusstsein bleiben. Deshalb bestehen sie darauf, dass ihnen
Schächten aufgrund der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit
erlaubt werden muss.
Nach den mosaischen Gesetzen, auf die sich Juden und Muslime beziehen,
die sich auch im Alten Testament in der Bibel finden, wird davon
ausgegangen, dass im Blut der Lebewesen ihre Seelen wohnen. Um mit der
Seele des getöteten Tieres nicht in Konflikt zu kommen, soll das
Schlachtopfer bis auf den letzten Blutstropfen ausgeblutet sein.
Schächten ist reine Tierquälerei
Werden alle Reinheitsgebote bei der Schlachtung beachtet, gilt den Juden
das Fleisch als "KOSHER". Die Muslime bezeichnen solches Fleisch als
"HALAL". Strenggläubige Juden und Muslime ernähren sich nur von
Nahrungsmitteln, die ihren Reinheitsvorstellungen entsprechen. Fleisch
muss von geschächteten Tieren stammen. Gläubige Kebab-Verkäufer bieten
in ihren Imbissbuden Fleisch von geschächteten Tieren an, das auch von
strenggläubigen Kunden verzehrt werden kann. Tiere, die aus religiösen
Motiven ohne Betäubung bei vollem Bewusstsein langsam verbluten,
erleiden einen langsamen Tod. Sie werden beim Schächten zu Tode gequält.
Deshalb verbieten die meisten Landes-Tierschutzgesetze das Schächten.
Verfassungsgericht kann Tierschutz nicht so wichtig nehmen
In der Verfassung aber ist die Freiheit der Religionsausübung
garantiert. Also widersprechen sich Verfassungsgesetze und
Tierschutzgesetze mit Schächtverbot.
In der Bevölkererung wird das Bewusstsein für das Recht der Tiere auf
Schutz vor unnötiger Quälerei immer sensibler. Kein intelligenter und zu
Mitgefühl befähigter Bürger wird Verständnis dafür aufbringen,
wenn gläubigen Juden und Muslimen Tierquälereien erlaubt werden, die
einem Christen, Atheisten oder Agnostiker nicht gestattet sind.
Tierschutz in die Verfassung
Aus dem Widerspruch in der Gesetzgebung gibt es nur einen akzeptablen
Ausweg: Der Schutz der Tiere muss in den Verfassungsrang gehoben werden.
Dann können Verfassungsrichter in ihrer Urteilsfindung abwägen, ob der
Schutz der Tiere vor unnötigen Qualen als wichtiger zu bewerten ist, als
die Freiheit der Religionsausübung. Solange der Schutz der Tiere nicht
in den Verfassungsrang gehoben wurde, dürfen Religionsfanatiker und
Orgienmysterienkünstler Tiere zu Tode quälen oder sich an ihrem Blut
berauschen, ohne dass auf rechtsstaatlicher Basis ein Schutz der Tiere
möglich ist. Denn die Tierrquäler können sich in letzer Instanz auf die
Freiheit von Religion und Kunst berufen.
Auch "Ungläubige" essen geschächtete Tiere
Nicht nur streng gläubige Anhänger des Schächtens essen das Fleisch der
bei vollem Bewusstsein zu Tode gequälten Tiere. Auch immer mehr
ahnungslose Konsumenten kaufen Kebab von geschächteten Tieren und werden
dadurch zu Mitverursachern von unbeschreiblichen Tierqualen.
Kebab-Stände, die sich als "HALAL" bezeichenen, weisen damit darauf hin,
dass ihr Fleisch von geschächteten Tieren stammt.
Fleisch ist immer "unrein"
Auch wenn das Entbluten der Tiere beim Schächten bei vollem Bewusstsein
bis zum letzten Herzschlag vorgenommen wird, kann eine Entblutung doch
nie vollkommen erfolgen. Immer wird ein Rest an Blut in den Körperteilen
zurückbleiben! Also dürfte strenggenommen keine Tierleiche als "REIN"
bezeichnet werden. Darum kann Gläubigen nur empfohlen werden,
konsequenterweise kein Fleisch zu essen. Wer aus religiösen Gründen kein
Fleisch isst, verstößt auch nicht gegen das Gebot: "Du sollst nicht
töten!"
Reine, paradiesische Nahrung ist vegan
Gläubige Menschen tun gut daran keine Tiere für sich Schächten zu
lassen. Wer hofft, künftig im Paradies leben zu können, darf nicht
selber töten oder für sich töten lassen. Eine Bestie im Paradies - und
schon ist es zerstört. Es sind wir Menschen und im besonderen auch
Gläubige, die diese Erde zur Hölle machen, vor allem durch die
rücksichtslose Ausbeutung der Mitgeschöpfe. Auch in unserer heimischen
modernen Schlachthauszivilisation werden trotz ausgeklügelter
Schlachtmethoden und vorhergehender Betäubung immer wieder Tiere bei
lebendigem Leib und vollem Bewusstsein zu Tode gequält, wenn sie während
des Schlachtvorganges am Fließband hängend aus der Betäubung
erwachen. Wer Fleisch kauft, gibt damit Gewalt gegen Tiere in Auftrag.
Nicht quälen, nicht verletzen, nicht töten
Wer mit religiösen Argumenten das Quälen und Töten von Tieren zu
rechtfertigen versucht, sei daran erinnert:
Auch wenn in dieser Welt kaum jemand versucht nach dem Grund-Gebot des
"Nichtverletzens anderer empfindsamer Geschöpfe" zu leben, gebieten
doch alle Religionen übereinstimmend: DU SOLLST NICHT TÖTEN!
Die ursprünglich von Gott geschaffene Welt kannte kein Töten. Die
Menschen im Paradies lebten vegan.
Alle Menschen täten gut daran, keine Tiere für sich Schlachten zu lassen: "Nit schlacht!"
Videodokumentation Schächten bei vollem Bewusstsein
Allerdings werden auch in EU-Schlachthäusern die Tiere oft bei
voller Emfindungsfähigkeit zum Entbluten gebracht:
Videodokumentation Schlachten bei vollem
Bewusstsein
Bildreportage (c
landa@tierschutz.cc)
"Kebab von geschächteten Tieren"
Bibelstellen
Vegane Ernährung im Paradies:
"...ich habe euch gegeben alle samentragenden
Pflanzen, die es auf der Oberfläche der ganzen Erde gibt, und jeden
Baum, an dem es Frucht gibt. Euch diene es als Speise." 1. Mose
1:29 (Genesis)
Nach dem Verlust des Paradieses: Aug um Auge - Schächten:
"...Fleisch mit seiner Seele - seinem Blut - sollt
ihr nicht essen. Außerdem werde ICH euer Blut, das eurer Seelen
zurückfordern." 1 Mose 9:4-5
"...ihr sollt keinerlei Blut essen von Tieren"
3 Mose 7:26
"Denn die Seele des Fleisches ist im Blute..."
3 Mose 17:11
Friedvolle Verheißungen für das wiederhergestellte Paradies:
"...der Wolf wird beim Lamm weilen, der Leopard
beim Böcklein und das Kalb beim Löwen... Kuh und Bär werden zusammen
weiden... Und selbst der Löwe wird Gras fressen... das Kind wird auf dem
Loch der Kobra spielen... Sie werden keinen Schaden stiften noch
irgendwie Verderben anrichten... erfüllt mit der Erkenntnis ICH
BIN das ICH BIN" Jesaia 11:7-8
Dr. Friedrich Landa
Geschäftsführer Tierschutz im Unterricht Tierschutz-Dachverbandspräsident +43 66 43 43 43 66 Homepage: http://www.tierschutz.cc
Aus dem Forum: http://www.ostsee-zeitung.de/st/start_112754_392097.html Wenn die Klingel bellt: Hundesteuer? HAUSTIERE / Schutz Tierärzte warnen vor Zwingerhusten
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