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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Politisch --- PEINLICH??
* Trainieren Sie Ihr Namensgedächtnis
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Macht nix - NRW geht wegen der
Rasterfahndung auch nach Karlsruhe... |
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Trainieren Sie Ihr
Namensgedächtnis
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Auskunftspersonen sollten vor dem Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe angehört werden:
Per Lennart Aae
Holger Apfel
Jürgen Distler
Wolfgang Frenz
Thorsten Heise
Steffen Hupka
Erwin Kemna
Uwe Leichsenring
Jens Pühse
Sascha Rossmüller
Jürgen Schwab
Frank Schwerdt
Christian Worch
Doris Zutt
Dann wurden Wolfgang Frenz und Udo Holtmann
als V-Leute enttarnt.
Mittlerweile gestehen die Landes- und
Bundesbehörden 10 V-Leute im
Verbotsverfahren ein, möchten aber weder die Namen der
V-Leute offen legen, noch von welchen Landesbehörden diese geführt werden.
Angeblich aus Gründen des Informantenschutzes, wahrscheinlicher ist aber,
dass man die Verantwortung nicht übernehmen möchte, schon gar nicht
öffentlich.
Liebe Spitzeldienste - Rechnen können wir selber. Laut Spiegel 8/2002 haben vier als Zeugen vorgeladene Extremisten in der vergangenen Woche unaufgefordert in Karlsruhe eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass sie keine V-Leute sind. Das waren im einzelnen: Steffen Hupka
Thorsten Heise
Christian Worch Jürgen Schwab
14 - 4 = 10
Also sind die restlichen zehn V-Leute:
Per Lennart Aae
Holger Apfel
Jürgen Distler
Wolfgang Frenz
Erwin Kemna
Uwe Leichsenring
Jens Pühse
Sascha Rossmüller
Frank Schwerdt
Doris Zutt
Einmal googlen, und wir haben die zuständigen Ministerien, sofern es nicht der Bundesverfassungsschutz höchstselbst war:
Per Lennart Aae - BAYERN
Holger Apfel - SAARLAND
Jürgen Distler - BADEN WÜRTTEMBERG
Wolfgang Frenz- NORDRHEIN - WESTFALEN
Erwin Kemna - NORDRHEIN - WESTFALEN
Uwe Leichsenring - SACHSEN
Jens Pühse - BAYERN
Sascha Rossmüller - BAYERN
Frank Schwerdt - BERLIN
Doris Zutt - MECKLENBURG VORPOMMERN
Laut Spiegel 8/2002 behaupten Jens Pühse und Holger Apfel, 1993 den
Anwerbungsversuchen des bayerischen (Pühse) bzw. niedersächsichen
Verfassungsschutzes (Apfel) widerstanden zu haben. Sie gaben jedoch
keine eidesstattliche Verischerung in Karlsruhe ab.
Näheres zu den Biographien oben genannter Personen u.a. bei http://www.idgr.de/_inhalt/register-p.html Näheres zu den Arbeitsverhältnissen bei den zuständigen Innenministerien. Der Bundesvorstand der NPD besteht aus 12 Personen:
Udo Voigt
Jürgen Schön
Dr. Hans-Günter Eisenecker
Holger Apfel
Erwin Kemna
Klaus Beier
Sascha Rossmüller
Frank Schwerdt
Ulrich Eigenfeld
Andreas Storr
Doris Zutt
Jens Pühse
6 davon sind V-Leute. 6 : 12 = 50 %
NPD - powered by: ?
Viele liebe Grüße an
Schily und die Innenminister
Macht nix - NRW geht wegen
der Rasterfahndung auch nach Karlsruhe... Pressemeldung vom 18.02.2002 10:07 Uhr
Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der sogenannten Rasterfahndung sind rechtens. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA) hat u. a. von den Hochschulen im Land die Übermittlung personenbezogener Daten Angehöriger bestimmter Studentengruppen verlangt, die es mit vorhandenen Datenbeständen abgleichen will. Hierdurch sollen sich möglicherweise in Rheinland-Pfalz aufhaltende potentielle Terroristen und Unterstützer frühzeitig erkannt werden. Das LKA befürchtet, dass sich weitere, bislang noch nicht identifizierte sogenannte "Schläfer" in Deutschland aufhalten, die in künftige terroristische Anschläge involviert sein könnten. Es sei auch nicht auszuschließen, dass potentielle islamitische Terroristen Deutschland als Ruheraum oder logistische Basis für Anschläge im Ausland nutzen. Der Antragsteller ist Student und islamischer Religionszugehörigkeit. Er wandte sich an das Verwaltungsgericht Mainz mit dem Begehren, dem Antragsgegner (Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das LKA) zu untersagen, die an das LKA übermittelten, ihn betreffenden Daten zu speichern und zu verarbeiten, weil dies sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Die Vorgehensweise des LKA sei gesetzwidrig. Es fehle an einer gegenwärtigen Gefahr bezüglich terroristischer Anschläge in Deutschland. Die Richter haben den Antrag mit folgender
Begründung abgelehnt: Die Anforderung, Speicherung und Verarbeitung der
Daten sei nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) zulässig. Der Informationsabgleich sei auch zur Abwehr der Gefahr erforderlich. Man müsse annehmen, dass sich weitere "Schläfer" in Deutschland aufhalten, nachdem dies bei drei der Verdächtigten für die Anschläge vom 11.09.2001 der Fall gewesen sei, Ende November 2001 eine weitere solche Person festgenommen worden sei und im Bundesgebiet mehr als 30.000 Personen lebten, die von den Sicherheitsbehörden als islamitische Extremisten eingestuft würden. Die Rastermerkmale seien ferner geeignet, im Wege der Datenüberprüfung solche Personen aufzuspüren, die ein entsprechendes Sicherheitsrisiko darstellten. Da es um die vorbeugende Bekämpfung schwerster Verbrechen gehe, die hochrangige Rechtsgüter vieler Menschen und die Sicherheitsinteressen von Staaten berührten, sei der mit der Rasterfahndung verbundene Eingriff für den Antragsteller, der im Wesentlichen eine Befragung seines Umfeldes und eine Überprüfung seiner Kontenbewegungen befürchte, auch nicht unverhältnismäßig.
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