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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Heute mit diesem: * Rechtsgültigkeit von "Kampfhundeverordnungen" * Türkei will "blutiges Image" des Opferfestes loswerden *
Aus dem Forum: |
Bundesverwaltungsgericht http://www.bverwg.de/ Wichtige Entscheidungen im laufenden Jahr In der folgenden Übersicht sind einige wichtige Verfahren zusammengestellt, deren Entscheidung für das Jahr 2002 voraussichtlich ansteht. Soweit nicht bereits angegeben, werden die genauen Termine noch schriftlich angekündigt. Rechtsgültigkeit von "Kampfhundeverordnungen" In mehreren Normenkontrollverfahren geht es um die Rechtsgültigkeit von sog."Kampfhundeverordnungen". Die Verfahren betreffen die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2000, die Niedersächsische Gefahrtierverordnung vom 5. Juli 2000 und die Schleswig-Holsteinische Gefahrhundeverordnung vom 28. Juni 2000. Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darum, ob die Verordnungsgeber allein die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen zum Anlass für die angeordneten Beschränkungen (Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot; Maulkorb- und Leinenzwang, Überprüfung des Hundes mittels eines Wesenstests; Nachweis der Eignung und Sachkunde des Halters) nehmen durften, ob die Beschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und ob der Kreis der gefährlichen Hundein den sog. "Rasselisten" der Verordnungen zutreffend abgegrenzt ist (BVerwG 6 CN 3 - 8.01; 6 BN 3.01). Türkei will "blutiges Image" des Opferfestes loswerden Von Ingo Bierschwale, dpa = Istanbul (dpa) - Mit dem Schächten der Opfertiere, das das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erst vor kurzem auch Moslems in Deutschland gestattet hat, hat die Türkei keine Probleme. Allerdings führt das rituelle Schlachten, bei dem die Halsschlagader durchtrennt wird und die Tiere ohne Betäubung ausbluten, am "Kurban Bayrami" (Opferfest) jedes Jahr aufs Neue zu "Blutbädern" und "hässlichen Szenen", die in den Augen der Regierung und der religiösen Behörden immer weniger mit dem "modernen Image" zu vereinbaren sind, das sich der EU-Kandidat Türkei geben möchte. "Schluss mit den Blutbädern in den Straßen!" hieß es daher diesmal schon Wochen vor dem Fest, das in der Türkei von diesem Freitag (22. Februar) an vier Tage lang gefeiert wird. Szenen, die die Türkei als "primitive Gesellschaft" erscheinen ließen, werde es dieses Jahr nicht geben, versprach das Präsidium für religiöse Angelegenheiten und wies die Kommunen des Landes an, Plätze auszuweisen, auf denen die Opfertiere gehandelt und geschlachtet werden dürfen. In der Zehn-Millionen-Stadt Istanbul sind dies 245 - landesweit mehr als 2000. Das blutige Ritual, mit dem an die Bereitschaft Abrahams erinnert wird, seinen Sohn Isaak zu opfern, findet damit noch lange nicht abgeschirmt von der Öffentlichkeit, etwa in Schlachthäusern statt. Bei den von der Verwaltung bestimmten Stellen handelt es sich um Moscheen, aber auch um Marktplätze, Schulhöfe, Fußballfelder oder ganz einfach Freiflächen. Unter der Voraussetzung, dass die hygienischen Vorschriften eingehalten werden, darf auch auf privaten Grundstücken geopfert werden. Viele Türken schlachten nach wie vor gern selbst. Ungeschickten Amateur-"Metzgern" waren in der Vergangenheit nicht selten Szenen zu verdanken, die in der Öffentlichkeit gar nicht gut ankamen: Tiere, die sich losreißen, durch Straßen verfolgt werden und auf die im Extremfall auch geschossen wurde. Wie jedes Jahr erging auch diesmal die Aufforderung, dass Schlachtabfälle so zu vergraben seien, dass streunende Hunde und Katzen nicht an sie herankommen. Aus psychologischen Gründen sollten Kinder auf alle Fälle von den Schlachtplätzen fern gehalten werden, riet der Präsident der staatlichen Religionsbehörde, Mehmet Nuri Yilmaz. Wenn möglich sollten die Tiere betäubt oder der Schnitt zumindest schnell ausgeführt werden. Wenn das Opfertier nur so weit betäubt werde, dass es immer noch lebend geschlachtet werde, sei aus religiöser Sicht nichts gegen eine Betäubung einzuwenden. Die Opfertiere, meist Schafe, aber auch Ziegen und Kälber, werden in den großen Städten bereits eine Woche vor dem Fest zum Verkauf angeboten. "Modernen" Service bieten große Supermarktketten. Nicht nur, dass das Opfertier per Kreditkarte bezahlt werden kann, die Preise exakt nach Kilogewicht bestimmt werden: Die Schlachtung gibt es umsonst und das ausgewählte Tier wird bis zum Fest in Obhut genommen. Ein Drittel des Fleisches wird dann der Tradition zufolge an Arme, ein Drittel an Freunde und Verwandte verteilt. Der Rest ist für den eigenen Verzehr. Wer muss oder sollte überhaupt opfern? Da einer der Grundgedanken des Kurban Bayrami das "gute Werk" am Nächsten ist, der weniger hat als man selbst, wird das Opfer nur denjenigen abverlangt, die es sich leisten können. Niemand solle sich in finanzielle Abenteuer stürzen, mahnte der Mufti von Bursa, Fahrettin Asik, der auch nicht um konkrete Zahlen verlegen war: "Wer drei Milliarden Lira (2550 Euro/5000 Mark) auf der Bank oder in der Tasche hat, wer mehr als ein Haus besitzt, für den ist es Vorschrift." Im Zeitalter des Internet kann die gottgefällige Tat auch per Mausklick ausgeführt werden. So bietet die Großhandelskette Migros im Internet Opferschafe für 135 Millionen Lira (115 Euro/225 Mark) an, die garantiert nach islamischem Ritual geschlachtet werden. Fleisch und Fell der Tiere gehen an wohltätige Organisationen. ©dpa 211104 Feb 02 Aus dem Forum:
KREUZBERG Mit EU-Hilfe gegen HundehäufchenGewerbetreibende aus dem Graefekiez organisierten Tütenspender / Heute wird der erste aufgestelltKarin Schmidl Sie hängen an Laternenpfählen und ähneln großen weißen Briefkästen - nur dass man oben nichts reinsteckt sondern unten etwas rausziehen kann: Tüten für das Geschäftchen der Hunde. Mit so genannten Dog Stops wollen die Gewerbetreibenden im Graefekiez die Hundebesitzer animieren, die Hinterlassenschaft ihrer Tiere in den Tüten aufzunehmen und dann zu entsorgen. Der erste von fünf Tütenspendern wird heute an der Dieffenbach-/Ecke Schönleinstraße enthüllt. Beim Kiezfest hatten die Gewerbetreibenden die Anwohner gefragt, was sie am
http://www.pz.pirmasens.de/news/02/swpfalz/020221/pitbull.php3 Gesetzentwurf Die Hundewelt Donnerstag, 21. Februar 2002 |