Aufgepaßt
An alle unter 18
Wer Tiere und Internet mag
Wir der DVRT e.V. - Deutsche Verband für rechtlose Tiere e.V.
haben für Euch eine
Internetseite geschaffen die Ihr gestalten könnt wie Ihr wollt. Es
soll um Tiere und Tierschutz gehen. Es steht Euch ein eigenes
Forum zur Verfügung, welches Ihr selber moderieren könnt.
Weiterhin ein Chat zum diskutieren. Auch die Hauptseite gestalten
wir für Euch so wir Ihr es wünscht.
Außerdem ist eine Online-Tierzeitung geplant ! Von Jugendlichen
für Jugendliche !!!
Also wer in der Redaktion oder als Journalist mitschreiben will,
meldet sich bitte.
Hier findet Ihr Eure Seite :
<http://www.dvrtev-jugend.de>
und das Forum unter
<http://www.dvrtev-jugend.de/apboard/main.php>
P O L I T I K
Grüne knapp bei fünf Prozent
I
m aktuellen Politbarometer hat Rot-Grün keine Mehrheit, die
Union führt vor der SPD. Wären am kommenden Sonntag
Bundestagswahlen, würden sich 38 Prozent der Wähler für die
SPD entscheiden, wie die Forschungsgruppe Wahlen für das
ZDF-Politbarometer vom Freitag ermittelte. Dies wären ein
Prozent weniger als im Vormonat. Die CDU/CSU käme
unverändert auf 40 Prozent Zustimmung.
Die Grünen erreichten der Umfrage zufolge wieder die
Fünf-Prozent-Marke. Trotzdem würde dies nicht zu einer
Mehrheit für Rot-Grün reichen. Die FDP hielt sich bei acht
Prozent, die PDS fiel um einen Prozent und liegt nun genau
bei fünf.
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LANDESPARTEITAG
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Grüner
Landesparteitag geplatzt
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© dpa |
Muss sich noch einmal der Wahl stellen: Fritz Kuhn |
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Wegen eines Computerfehlers ist der Listenparteitag der
baden-württembergischen Grünen für die kommenden
Bundestagswahlen geplatzt. Bei der Wahl zum dritten
Listenplatz im oberschwäbischen Ehingen stellte sich heraus,
dass statt der 200 Delegierten, die die Satzung verlangt,
von den Kreisverbänden 202 gewählt worden waren. 201 waren
bei der Kandidatenaufstellung anwesend.
Wahl von Kuhn und Eid für ungültig erklärt
Die zuvor erfolgte Wahl des Spitzenduos Uschi Eid
und Fritz Kuhn wurde deshalb für ungültig erklärt. "Wir
haben die Zahlen nicht per Hand nachgerechnet", sagte der
Landesvorsitzende Andreas Braun. Der Fehler wurde bemerkt,
als bei der Wahl des dritten Listenplatzes 201 Stimmen
abgegeben wurden.
Abstimmung mit Spannung erwartet
Die Wahlgänge für die Listenplätzen vier bis sieben
waren mit Spannung erwartet worden. Hier wollten sich
prominente Bewerber wie Bundestagsfraktionschef Rezzo
Schlauch, der Kriegsgegner Winfried Hermann, Finanzexperte
Oswald Metzger und der Innenpolitiker Cem Özdemir die
Rückkehr in den Bundestag gegenseitig streitig machen. Unter
ihnen ist die Konkurrenz deshalb so scharf, weil Männer bei
den Grünen nur auf den geraden Plätzen aufgestellt werden
und nur die ersten sieben Listenplätze als sicher gelten.
Wiederholung des Parteitags in sechs Wochen
Nach Auskunft von Braun soll in sechs bis acht
Wochen eine weitere Delegiertenversammlung stattfinden, die
die Bundestagsliste dann auch tatsächlich aufstellt. Nur
dieses Verfahren sei wasserdicht und unanfechtbar", sagte
der Landesvorsitzende. Die baden-württembergischen Grünen
hatten 1994 schon einmal einen Listenparteitag wiederholen
müssen, nachdem die Landesvorstandsmitglieder die
Bundestagskandidaten mitgewählt hatten, obwohl sie ohne
Stimmrecht waren. |
Bitte
absolut korrekt!
Vor der Flucht ins Wochenende: Was dürfen wir -
und was nicht? Schon gar nicht Otto Schily veräppeln oder den
ganzen Bundestag!
Von
Robert Leicht
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© Walter Schmidt für DIE ZEIT /
Rolf Walter (kl. Foto)
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Bevor wir uns nun alle ins Wochenende verfügen, müssen wir
noch einmal klarstellen, was geht - und was nicht, und zwar im
amtlichen und politischen Leben. Danach können wir, können Sie
alle tun und lassen, was wir und Sie wollen, allerdings nur
privat - und bis Montagfrüh.
Darf also ein Bundestagsabgeordneter den Umstand, dass ihm
das Wort zu einer Zwischenfrage erteilt wurde, dazu ausnutzen,
im Plenum nach vorne zu eilen und einem Redner der
Bundesregierung ein "Schlusslicht" aus den vormaligen
Beständen der vormaligen Bundesbahn (vielleicht sogar:
Reichsbahn) auszuhändigen: Weil doch die Bundesrepublik in der
EU das Schlusslicht geworden ist? Da stellen sich viele
Fragen: Weshalb kam der CSU-Abgeordnete Hinsken überhaupt mit
der Laterne in den Plenarsaal hinein? Vielleicht dachten die
Saalwärter sich: Da kommt der letzte CSU-Mann! Das
Schlusslicht seiner Fraktion! Aber es muss ja offenbar Gründe
geben, aus denen "so etwas" nicht geht - sonst hätten sich ja
nicht so viele aufgeregt. Als Jurist würde ich selber auf
strafwürdige Amtsanmaßung plädieren. Denn Orden und
Ehrenzeichen verleiht namens der Bundesrepublik ausschließlich
der Bundespräsident - und der heißt nun einmal derzeit ganz
gewiss nicht Hinsken, sondern
[jede(r) richtig Antwortende -
Link siehe unten - bekommt ein persönliches
Bestätigungsschreiben des Autors]
Damit wären wir unmittelbar schon beim zweiten Problem:
Darf man sich über leitende Personen dieses unseres besten
Staates in der deutschen Geschichte lustig machen? Über den
Bundespräsidenten etwa, oder - derzeit noch gefährlicher -
über den Bundesinnenminister? Wie gefährlich das sein kann,
hatte gestern ja schon der Abgeordnete - wie hieß er noch? -
Hinsken erfahren, als er - noch bevor er sein Delikt vollenden
konnte - bereits von Otto Schily an der Regierungsbank äußerst
wütend abgefangen worden war. Dabei musste Hinsken doch
wissen, dass Otto Schily in solchen Sachen nicht ganz
unerfahren ist, auch nicht im Verbringen unerlaubter
Gegenstände in den Plenarsaal. Immerhin war Schily einmal
grüner Bundestagsabgeordneter und als solcher doch 1983 ganz
gewiss auch mit einer Sonnenblume in der Hand ins Bonner
Plenum eingezogen - obschon doch die Sonnenblume in der
Geschäftsordnung des Bundestages mitnichten vorgesehen ist.
Na, und der ganz frühe Schily: Was war der geübt in
symbolischer Regelverletzu
Aber halt: An das Vorleben unserer
leitenden Staatsmänner darf bei Leibes- und Disziplinarstrafen
keinesfalls erinnert werden!
Das nämlich musste nun ein Beamter im Berliner Kanzleramt
erfahren, als er in einem entlegenen Zeitschriftenaufsatz (
und dort in einer entlegenen Fußnote) spöttische Bemerkungen
einiger Zeitgenossen über die früheren Studienleistungen des
heutigen Bundesinnenministers anbrachte. Unangebracht!!
Dienstausweis her, Zimmer räumen, vom Dienst suspendiert - das
war eine Sache nur von Minuten. (Wenn gleiches Recht für alle
gälte, müsste Schily selber freilich angesichts seines
notorischen, milde gesagt, leicht herabsetzenden Umgangs mit
seinen Untergebenen seinen Dienstausweis vorsichtshalber
gleich bei der Bundesvermögensverwaltung abgeben und
grundsätzlich unter freiem Himmel, also außerhalb jedes
Dienstzimmers amtieren.)
Aber - und auch das gilt es zu beherzigen: Gleiches Recht
für alle dürfen wir nämlich nicht (mehr) fordern von unseren
Oberen. Sonst müsste nämlich der Herr Offizier Gertz vom
Bundeswehrverband, einer Art höherer ötv resp. ver.di für
unsere Bundeswehroffiziere, gemessen an diesen Maßstäben,
schon längst standrechtlich erschossen sein - auch wenn das
Grundgesetz die Todesstrafe eigentlich ausschließt, jedenfalls
im ordentlichen Rechtsweg, der hier allerdings nicht gegeben
gewesen wäre. Denn der Herr Offizier Gertz hatte es sich
herausgenommen, den Bundesverteidigungsminister Rudolf
Scharping, der ebenso gut ein höherer Vorgesetzter ist wie
Otto Schily, als "Witzblattfigur" zu bezeichnen - und dies
nicht nur in einer geheimen Fußnote, sondern in aller
Öffentlichkeit.
Da aber die Bundesregierung nur unbewaffnete Beamte, etwa
im Kanzleramt, mit aller Schärfe des Gesetzes verfolgt,
wohingegen sie vor den Vertretern der bewaffneten Macht nur
allzu schnell in Knie geht (das nennt man heute
Zivilgesellschaft!), da also die rechtlichen Möglichkeiten im
Falle Gertz praktisch schon weithin ausgeschöpft sind, bleibt
als einzige Gegenwehr eigentlich nur eine Beschwerde der
vereinigten Witzblatt-Redaktionen beim Deutschen Presserat.
Und zwar deshalb, weil die Behauptung, sie neigten dazu,
vorzugsweise den Bundesverteidigungsminister abzubilden, ihren
Sinn für wahren Humor in verletzender Weise in Frage stellt.
So - das wär's an Orientierung für heute! Lassen Sie sich
am Wochenende ruhig gehen. Aber von Montag an bitte wieder
absolut korrekt! Sonst müssen Sie Ihr Dienstzimmer sofort
wieder räumen. Dienstausweise sind in diesem Falle
unverzüglich abzugeben - Link siehe unten!
Kommentare und Anregungen sind herzlich willkommen:
leicht@zeit.de
Lebenslange Haft statt
"Lebenslänglich"
Die Diskussion über
die Sicherheitsverwahrung / Von Peter Carstens
BERLIN, 22. Februar. Wenn jemand einen besonders
gemeinen Mord begangen hat, ein Kind getötet oder Frauen
vergewaltigt hat, kann das Gericht zusätzlich zur Haftstrafe in
seinem Urteil anordnen, daß der Täter oder die Täterin danach
nicht freigelassen wird, sondern hinter Gittern bleibt. Die
Sicherungsverwahrung ist keine Strafe mehr, sie soll nicht den
Verbrecher bessern und wieder gesellschaftsfähig machen, die
Sicherungsverwahrung dient alleine dem Schutz der Allgemeinheit:
Vor dem oder vor der brauchen wir keine Angst mehr zu haben. Der
ist und bleibt weggeschlossen. Die Sicherungsverwahrung macht
die Strafe "Lebenslänglich", die in vielen Fällen nach fünfzehn
Jahren endet, zu einer wirklich lebenslangen Haft.
Und dennoch geschieht es immer wieder, daß Morde, besonders an
Kindern, aber auch schwere Vergewaltigungen begleitet werden von
der Mitteilung, daß die Täter polizeibekannt waren, daß sie
schon früher als besonders gemeingefährlich aufgefallen waren.
Man hätte es wissen können, man hat es geahnt - zu tun war
nichts.
Der Fall Zier hat den Justizminister von Baden-Württemberg, Goll
(FDP), dazu bewegt, energisch gegen Schwächen der geltenden
Gesetze vorzugehen. Daniel Zier hatte acht Jahre wegen einer
brutalen Vergewaltigung im Gefängnis abgesessen, als er im
Herbst 2001 aus der Haft entlassen wurde. Im Laufe seiner Haft
war Mitgefangenen, dem Wachpersonal und Sozialarbeitern klar
geworden: Der ist gefährlich. Die Staatsanwaltschaft war sich
fast sicher: Der wird rückfällig. Doch tun konnte sie nichts.
Der Ersttäter Zier hatte seine Strafe verbüßt,
Sicherungsverwahrung konnte beim Urteil nicht angeordnet werden,
also öffneten sich die Gefängnistore. Zier kam frei. Innerhalb
einer Woche vergewaltigte er drei Frauen und überfiel ein
Juweliergeschäft.
So etwas soll nicht wieder vorkommen, sagte Goll. Eine Änderung
im baden-württembergischen Polizeigesetz ermöglicht es seither,
im Rahmen der "Gefahrenabwehr" potentielle Wiederholungstäter in
Gewahrsam zu nehmen. Das Land hat diese Maßnahme inzwischen in
zwei Fällen ergriffen, allerdings ist nicht gewiß, ob sie der
gerichtlichen Überprüfung standhalten. Gleichwohl wollen andere,
insbesondere von CDU oder CSU regierte Länder analoge Regelungen
einführen, so Hessen, Sachsen, Bayern. Aber auch in
Sachsen-Anhalt wird eine entsprechende Landesregelung
befürwortet.
Doch was nützt es, wenn in Hessen Sicherungsverwahrung
angeordnet werden kann, in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht? Was
hilft es dem Verbrechensopfer in Sachsen, wenn der Täter aus
Brandenburg kommt. Eine bundeseinheitliche Regelung scheint also
sinnvoll und auch der rot-grünen Bundesregierung empfehlenswert
- spätestens seit sich der Bundeskanzler im vergangenen Sommer
unter dem Eindruck eines Kindermordes mit der Mehrheit empörte
und für Sexualstraftäter forderte: Die gehören weggeschlossen -
und zwar für immer. Zögerlich, eine eigene Gesetzesinitiative in
gewundenen Andeutungen ankündigend, bewegt sich Justizministerin
Däubler-Gmelin (SPD) auf die Länder zu, die ihr derweil mit
ausformulierten Entwürfen zusetzen. Auf dem Felde des
Strafrechts hat die ansonsten sehr geschäftige Ministerin
bislang wenig von sich reden gemacht. Das ist der Opposition
aufgefallen, entsprechend lauter werden im Wahljahr die
Vorwürfe. Däubler-Gmelin wird sich regen, eine Vorlage ihres
Hauses ist ausgearbeitet. Sie wird hinter den Vorstellungen
Baden-Württembergs zurückbleiben.
Wenn es nach dem Stuttgarter Justizminister geht, würde
folgendes geändert: Erstens kann die Sicherungsverwahrung auch
nachträglich angeordnet werden. Schlimme, gleichwohl nicht
geisteskranke Sexualtäter oder auch besonders brutale
Geiselnehmer, Mörder oder Totschläger könnten nach Vorlage eines
psychiatrischen Gutachtens von einer Strafvollstreckungskammer
mit drei Berufsrichtern in Sicherungsverwahrung geschickt
werden. Zweitens soll Sicherungsverwahrung auch schon für
Ersttäter angeordnet werden können. Bisher waren mindestens zwei
schwere Straftaten notwendig, was in der Praxis - siehe Fall
Zier - bedeutet, daß man abzuwarten hat, bis die zweite Frau
vergewaltigt, das zweite Kind mißbraucht, der zweite Mensch
totgeschlagen ist. Juristisch wird von Taten gegen das Leben,
die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle
Selbstbestimmung gesprochen, die mit Haftstrafen von mindestens
vier Jahren geahndet wurden. So lange will Goll nicht warten.
Nach dem Entwurf seines Hauses soll in besonders schweren Fällen
schon nach der ersten Tat Sicherungsverwahrung angeordnet werden
können.
Das geht der rot-grünen Justizministerin vermutlich zu weit. Im
Gespräch ist nun die Einführung eines Vorbehalts: Im Urteil für
eine schwere Straftat könnte demzufolge festgelegt werden, daß
am Ende der Haftzeit geprüft wird, ob das Verhalten des Täters
eine Wiederholungstat wahrscheinlich scheinen läßt. Die
Entscheidung über die Sicherungsverwahrung würde demgemäß an das
Ende der Haftzeit verlegt, müßte nicht - wie bislang - im
Strafverfahren endgültig getroffen werden. Ersttäter würden,
zumindest nach Auffassung der Grünen, weiterhin von der
Möglichkeit der Sicherungsverwahrung ausgenommen. Das
Hauptargument gegen solche Erwägungen lautet für Goll: Ein
Vorbehalt, der bei der Verurteilung formuliert werden müßte,
gelte nur für künftige Fälle. Diejenigen, die derzeit
Haftstrafen verbüßen, könnten mit einer solchen Regelung nicht
mehr erfaßt werden. Sie müßten erst wieder eine schwere Straftat
begehen, ehe für sie Sicherungsverwahrung angeordnet werden
kann.
Gemessen an der Kriminalität insgesamt sind die schweren
Gewaltdelikte von kleiner Zahl - sie machen etwa drei Prozent
der Straftaten aus. Goll rechnet für sein Land mit etwa vier
Straftätern pro Jahr, die von einer neuen Regelung der
Sicherungsverwahrung betroffen wären. Doch haben Morde an
Kindern, schwere Sexualstraftaten, brutale Geiselnahmen großen
Einfluß auf das Sicherheitsgefühl der Bürger. Neben den
sachlichen Argumenten für eine Gesetzesänderung spielt in einem
Wahljahr bei entsprechenden Gesetzesinitiativen der Blick auf
die öffentliche Meinung eine entsprechende Rolle. Zugleich sind
die Bemühungen Baden-Württembergs, Hessens und - schlußendlich -
der Bundesjustizministerin auch Ausdruck eines sich wandelnden
Bewußtseins, in dessen Mittelpunkt der Schutz potentieller Opfer
gerückt ist anstelle der Rechte der Täter und deren Anspruchs
auf Resozialisierung.
22.02.2002
14:37
Naturschutz
Schweinswale bedroht
Tierschützer warnen: Jährlich
verenden 7.000 Tiere in der Nord- und Ostsee in Fischnetzen.
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Rettungsplan für die Meeressäuger
Der WWF stellte in Hamburg einen Rettungsplan für die
Meeressäuger vor. Dazu zählen unter anderem begrenzte
Fischereiverbote in Regionen mit viel Schweinswalbeifang
sowie Änderungen bei den Fanggeräten.
Zugleich fordert der WWF den Einsatz so genannter Pinger
an den Netzen. Dabei handelt es sich um kleine Sender, die
an den Netzen angebracht werden und durch spezielle Töne
die Tiere fern halten sollen.
Reform der EU-Fischereipolitik entscheidend
Der WWF forderte Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf,
sich auf der Internationalen Nordseeschutzkonferenz am
20./21. März im norwegischen Bergen für eine
umweltfreundliche Fischerei ohne Schweinswal-Beifänge
einzusetzen.
Zudem sei die Reform der EU-Fischereipolitik in diesem
Jahr entscheidend für das langfristige Überleben der Art.
In der Ostsee ist der Bestand der 1,60 Meter langen und 80
Kilo schweren Meeressäuger laut WWF dramatisch auf nur
noch 600 Tiere zurück gegangen. Wie viele Schweinswale in
der Nordsee leben ist unklar. Eine acht Jahre alte
Schätzung ergab für die mittlere und südliche Nordsee
einen Bestand von rund 175.000 Meeressäugern.
(sueddeutsche.de/AP)
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GEHEIMDIENSTE
Munition für den Minister
Neue Spitzelaffäre in Thüringen:
CDU-Ressortchef Köckert ließ sich vom
Verfassungsschutz Informationen über einen
PDS-Landtagsabgeordneten liefern.
Der Minister redete
sich richtig in Rage. Man wisse doch, ereiferte sich Christian
Köckert, Thüringens Innenressortchef, dass der junge Herr
Abgeordnetenkollege von der Opposition landesweit fast überall
zu finden sei, "wo es im Rahmen von Demonstrationen der linken
Szene zu Randalen" komme. Stets stehe der PDS-Mann bei
Kundgebungen in der ersten Reihe, "zum Anheizen der Situation
vor Ort". Beste Kontakte in die linksextreme Szene hinein habe
der Parlamentarier - und überdies zur Frage der Gewaltfreiheit
bisher keine eindeutige Antwort gefunden.
Die Anschuldigungen des Ministers, vorgetragen
in einer Landtagsdebatte über rechtsextremistische Umtriebe in
Thüringen, erzürnten den so gescholtenen PDS-Abgeordneten Steffen
Dittes, heute 28, an jenem 16. März 2000 schwer: Die "infamen
Unterstellungen" des CDU-Innenministers weise er in aller
Deutlichkeit zurück.
Doch Köckert stützte sich bei seinen Vorwürfen
offenbar auf gute Quellen. Rund drei Wochen vor der Debatte, am
22. Februar, hatte ihm ein Bote einen Vermerk des damaligen
Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV)
überbracht. Wie "von Ihnen erbeten", lieferte Amtschef Helmut
Roewer seinem Minister, zusammengefasst auf einer Seite, Munition
gegen Dittes: Der Oppositions-Parlamentarier sei als
Totalverweigerer und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
bereits strafrechtlich aufgefallen, ließ Roewer den vorgesetzten
Ressortchef wissen. Außerdem unterstütze Dittes die autonome
Antifa, die verbotene PKK und starte diverse Aktionen gegen den
Verfassungsschutz.
Die neue Affäre dürfte selbst bei den
Parlamentariern im Freistaat, die bei Verfassungsschutzskandalen
besonders abgebrüht sein dürften, für Aufruhr sorgen - belegt sie
doch endgültig, dass der thüringische Geheimdienst seit seiner
Gründung 1991 bis heute offenbar systematisch zur Bespitzelung und
Bekämpfung des politischen Gegners benutzt wird. Vor allem für
Innenminister Köckert, lange Zeit ein möglicher Nachfolgekandidat
für den 2004 aus dem Amt scheidenden Ministerpräsidenten Bernhard
Vogel (CDU), könnte es nun eng werden. Schließlich soll er den
Verfassungsschutz schon einmal für Zwecke seiner Partei eingesetzt
haben.
Bereits im vergangenen
August waren Berichte aufgetaucht, Köckert habe vor der
Kommunalwahl im Mai 2000 das Landesamt um Ermittlungen über zwei
Kommunalpolitiker in Blankenhain bei Weimar gebeten. Der Auftrag,
mit dem möglicherweise der Wahlausgang beeinflusst werden sollte,
beschäftigt inzwischen einen Untersuchungsausschuss im Landtag.
Köckert bestreitet die Vorwürfe, Ex-TLfV-Chef Roewer bestätigt sie
und wird dabei durch ein vorliegendes Gesprächsprotokoll gestützt.
Sicher jedenfalls ist: Die Abteilung Spionageabwehr im Amt prüfte,
ob die Lokalpolitiker, beide Mitglieder der Freien
Wählergemeinschaft, eine Stasi-Vergangenheit hatten.
Dass er den Auftrag zur Auskundschaftung von
Dittes erteilt hat, will Köckert nicht einmal ausschließen. Zwar
sei das Roewer-Dossier im Posteingangsbuch des Ministeriums nicht
zu finden. "Doch es könnte so gewesen sein", bekannte Köckert
vergangenen Freitag. Verwerfliches vermag der CDU-Mann darin
jedoch nicht zu erkennen: "Das ist weder ungewöhnlich noch
skandalös." Schließlich habe die PDS damals Dittes in die
Landtags-Kommission entsenden wollen, welche die
Telefonabhörmaßnahmen des Verfassungsschutzes genehmigt. Über die
Verfassungstreue des PDS-Mannes habe er sich also ein Bild
verschaffen müssen.
Mit seinem Spitzelauftrag kann
sich Köckert zudem auf Tradition berufen. 1996 wurde unter dem
damaligen Innenminister Richard Dewes (SPD) eine Bürgerinitiative
gegen steigende Abwassergebühren überwacht - angeblich wegen
Stasi-Verdachts.
Ex-Präsident Roewer - seit vorigen August wegen
der zahlreichen Pannen und Affären in seinem Hause suspendiert -
gibt heute an, während seiner Zeit "als Chef dieses etwas
extraordinären Amtes" zahlreiche bemerkenswerte Gespräche mit
Ministern geführt zu haben. Die hätten mitunter den Versuch
unternommen, ihn auf ihre jeweilige "Parteikiste" zu setzen.
So wandte sich laut Roewer im Wahljahr 1994 der
damalige Innenminister Franz Schuster (CDU) an ihn mit der Bitte,
Informationen über einen PDS-Abgeordneten zu beschaffen. Schuster
bestreitet zwar, die Bespitzelung in Auftrag gegeben zu haben.
Unbestritten ist jedoch, dass der Verfassungsschutz im Juni des
gleichen Jahres die CDU im Landtag direkt per Fax mit einem
dreiseitigen Vermerk bedienen wollte, der mit Erkenntnissen aus
der aktuellen PDS-Beobachtung gespickt war.
Im laufenden Untersuchungsausschuss, der sich
nun wohl auch mit dem Fall Dittes beschäftigen muss, gibt sich die
allein regierende CDU noch ahnungslos. So fragte CDU-Mann
Willibald Böck, einst selbst Innenminister, den Zeugen Roewer, was
im Zusammenhang mit dem Dienst unter einer "Parteikiste" zu
verstehen sei. In Anlehnung an alte SED-Propaganda konterte Roewer
zielsicher: "Also gut, das ist die untechnische Umschreibung für
Schild und Schwert der CDU, der SPD oder der PDS - oder wie auch
immer."
STEFFEN WINTER
Einen Tag nach der Verhaftung
ihres Killer-Terriers
Sie geht schon wieder mit einem
Kampfhund Gassi
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