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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute mit diesem:

* Wer Tiere und Internet mag

*  „Politisch"

* Schweinswale bedroht

* Vor der Flucht ins Wochenende: Was dürfen wir - und was nicht?

* Neue Spitzelaffäre in Thüringen: CDU-Ressortchef Köckert


Aufgepaßt

An alle unter 18

Wer Tiere und Internet mag

Wir der DVRT e.V. - Deutsche Verband für rechtlose Tiere e.V. haben für Euch eine
Internetseite geschaffen die Ihr gestalten könnt wie Ihr wollt. Es soll um Tiere und Tierschutz gehen. Es steht Euch ein eigenes Forum zur Verfügung, welches Ihr selber moderieren könnt.
Weiterhin ein Chat zum diskutieren. Auch die Hauptseite gestalten wir für Euch so wir Ihr es wünscht.
Außerdem ist eine Online-Tierzeitung geplant ! Von Jugendlichen für Jugendliche !!!
Also wer in der Redaktion oder als Journalist mitschreiben will, meldet sich bitte.

Hier findet Ihr Eure Seite :


<http://www.dvrtev-jugend.de>

und das Forum unter

<http://www.dvrtev-jugend.de/apboard/main.php>
 

 

 
 
P O L I T I K

Grüne knapp bei fünf Prozent
 
 

I m aktuellen Politbarometer hat Rot-Grün keine Mehrheit, die Union führt vor der SPD. Wären am kommenden Sonntag Bundestagswahlen, würden sich 38 Prozent der Wähler für die SPD entscheiden, wie die Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer vom Freitag ermittelte. Dies wären ein Prozent weniger als im Vormonat. Die CDU/CSU käme unverändert auf 40 Prozent Zustimmung.

Die Grünen erreichten der Umfrage zufolge wieder die Fünf-Prozent-Marke. Trotzdem würde dies nicht zu einer Mehrheit für Rot-Grün reichen. Die FDP hielt sich bei acht Prozent, die PDS fiel um einen Prozent und liegt nun genau bei fünf.
 
 
22.02.02, 16:07 Uhr

LANDESPARTEITAG
 
 
Grüner Landesparteitag geplatzt
 
 © dpa
Muss sich noch einmal der Wahl stellen: Fritz Kuhn

Wegen eines Computerfehlers ist der Listenparteitag der baden-württembergischen Grünen für die kommenden Bundestagswahlen geplatzt. Bei der Wahl zum dritten Listenplatz im oberschwäbischen Ehingen stellte sich heraus, dass statt der 200 Delegierten, die die Satzung verlangt, von den Kreisverbänden 202 gewählt worden waren. 201 waren bei der Kandidatenaufstellung anwesend.

Wahl von Kuhn und Eid für ungültig erklärt
Die zuvor erfolgte Wahl des Spitzenduos Uschi Eid und Fritz Kuhn wurde deshalb für ungültig erklärt. "Wir haben die Zahlen nicht per Hand nachgerechnet", sagte der Landesvorsitzende Andreas Braun. Der Fehler wurde bemerkt, als bei der Wahl des dritten Listenplatzes 201 Stimmen abgegeben wurden.

Abstimmung mit Spannung erwartet
Die Wahlgänge für die Listenplätzen vier bis sieben waren mit Spannung erwartet worden. Hier wollten sich prominente Bewerber wie Bundestagsfraktionschef Rezzo Schlauch, der Kriegsgegner Winfried Hermann, Finanzexperte Oswald Metzger und der Innenpolitiker Cem Özdemir die Rückkehr in den Bundestag gegenseitig streitig machen. Unter ihnen ist die Konkurrenz deshalb so scharf, weil Männer bei den Grünen nur auf den geraden Plätzen aufgestellt werden und nur die ersten sieben Listenplätze als sicher gelten.

Wiederholung des Parteitags in sechs Wochen
Nach Auskunft von Braun soll in sechs bis acht Wochen eine weitere Delegiertenversammlung stattfinden, die die Bundestagsliste dann auch tatsächlich aufstellt. Nur dieses Verfahren sei „wasserdicht und unanfechtbar", sagte der Landesvorsitzende. Die baden-württembergischen Grünen hatten 1994 schon einmal einen Listenparteitag wiederholen müssen, nachdem die Landesvorstandsmitglieder die Bundestagskandidaten mitgewählt hatten, obwohl sie ohne Stimmrecht waren.

 

 
 
 
Bitte absolut korrekt!

Vor der Flucht ins Wochenende: Was dürfen wir - und was nicht? Schon gar nicht Otto Schily veräppeln oder den ganzen Bundestag!

Von Robert Leicht

 
Robert Leicht
 
© Walter Schmidt für DIE ZEIT /
Rolf Walter (kl. Foto)
 

Bevor wir uns nun alle ins Wochenende verfügen, müssen wir noch einmal klarstellen, was geht - und was nicht, und zwar im amtlichen und politischen Leben. Danach können wir, können Sie alle tun und lassen, was wir und Sie wollen, allerdings nur privat - und bis Montagfrüh.

Darf also ein Bundestagsabgeordneter den Umstand, dass ihm das Wort zu einer Zwischenfrage erteilt wurde, dazu ausnutzen, im Plenum nach vorne zu eilen und einem Redner der Bundesregierung ein "Schlusslicht" aus den vormaligen Beständen der vormaligen Bundesbahn (vielleicht sogar: Reichsbahn) auszuhändigen: Weil doch die Bundesrepublik in der EU das Schlusslicht geworden ist? Da stellen sich viele Fragen: Weshalb kam der CSU-Abgeordnete Hinsken überhaupt mit der Laterne in den Plenarsaal hinein? Vielleicht dachten die Saalwärter sich: Da kommt der letzte CSU-Mann! Das Schlusslicht seiner Fraktion! Aber es muss ja offenbar Gründe geben, aus denen "so etwas" nicht geht - sonst hätten sich ja nicht so viele aufgeregt. Als Jurist würde ich selber auf strafwürdige Amtsanmaßung plädieren. Denn Orden und Ehrenzeichen verleiht namens der Bundesrepublik ausschließlich der Bundespräsident - und der heißt nun einmal derzeit ganz gewiss nicht Hinsken, sondern… [jede(r) richtig Antwortende - Link siehe unten - bekommt ein persönliches Bestätigungsschreiben des Autors]

Damit wären wir unmittelbar schon beim zweiten Problem: Darf man sich über leitende Personen dieses unseres besten Staates in der deutschen Geschichte lustig machen? Über den Bundespräsidenten etwa, oder - derzeit noch gefährlicher - über den Bundesinnenminister? Wie gefährlich das sein kann, hatte gestern ja schon der Abgeordnete - wie hieß er noch? - Hinsken erfahren, als er - noch bevor er sein Delikt vollenden konnte - bereits von Otto Schily an der Regierungsbank äußerst wütend abgefangen worden war. Dabei musste Hinsken doch wissen, dass Otto Schily in solchen Sachen nicht ganz unerfahren ist, auch nicht im Verbringen unerlaubter Gegenstände in den Plenarsaal. Immerhin war Schily einmal grüner Bundestagsabgeordneter und als solcher doch 1983 ganz gewiss auch mit einer Sonnenblume in der Hand ins Bonner Plenum eingezogen - obschon doch die Sonnenblume in der Geschäftsordnung des Bundestages mitnichten vorgesehen ist. Na, und der ganz frühe Schily: Was war der geübt in symbolischer Regelverletzu… Aber halt: An das Vorleben unserer leitenden Staatsmänner darf bei Leibes- und Disziplinarstrafen keinesfalls erinnert werden!

Das nämlich musste nun ein Beamter im Berliner Kanzleramt erfahren, als er in einem entlegenen Zeitschriftenaufsatz ( und dort in einer entlegenen Fußnote) spöttische Bemerkungen einiger Zeitgenossen über die früheren Studienleistungen des heutigen Bundesinnenministers anbrachte. Unangebracht!! Dienstausweis her, Zimmer räumen, vom Dienst suspendiert - das war eine Sache nur von Minuten. (Wenn gleiches Recht für alle gälte, müsste Schily selber freilich angesichts seines notorischen, milde gesagt, leicht herabsetzenden Umgangs mit seinen Untergebenen seinen Dienstausweis vorsichtshalber gleich bei der Bundesvermögensverwaltung abgeben und grundsätzlich unter freiem Himmel, also außerhalb jedes Dienstzimmers amtieren.)

Aber - und auch das gilt es zu beherzigen: Gleiches Recht für alle dürfen wir nämlich nicht (mehr) fordern von unseren Oberen. Sonst müsste nämlich der Herr Offizier Gertz vom Bundeswehrverband, einer Art höherer ötv resp. ver.di für unsere Bundeswehroffiziere, gemessen an diesen Maßstäben, schon längst standrechtlich erschossen sein - auch wenn das Grundgesetz die Todesstrafe eigentlich ausschließt, jedenfalls im ordentlichen Rechtsweg, der hier allerdings nicht gegeben gewesen wäre. Denn der Herr Offizier Gertz hatte es sich herausgenommen, den Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping, der ebenso gut ein höherer Vorgesetzter ist wie Otto Schily, als "Witzblattfigur" zu bezeichnen - und dies nicht nur in einer geheimen Fußnote, sondern in aller Öffentlichkeit.

Da aber die Bundesregierung nur unbewaffnete Beamte, etwa im Kanzleramt, mit aller Schärfe des Gesetzes verfolgt, wohingegen sie vor den Vertretern der bewaffneten Macht nur allzu schnell in Knie geht (das nennt man heute Zivilgesellschaft!), da also die rechtlichen Möglichkeiten im Falle Gertz praktisch schon weithin ausgeschöpft sind, bleibt als einzige Gegenwehr eigentlich nur eine Beschwerde der vereinigten Witzblatt-Redaktionen beim Deutschen Presserat. Und zwar deshalb, weil die Behauptung, sie neigten dazu, vorzugsweise den Bundesverteidigungsminister abzubilden, ihren Sinn für wahren Humor in verletzender Weise in Frage stellt.

So - das wär's an Orientierung für heute! Lassen Sie sich am Wochenende ruhig gehen. Aber von Montag an bitte wieder absolut korrekt! Sonst müssen Sie Ihr Dienstzimmer sofort wieder räumen. Dienstausweise sind in diesem Falle unverzüglich abzugeben - Link siehe unten!

 


Kommentare und Anregungen sind herzlich willkommen: leicht@zeit.de

 

 
 
Lebenslange Haft statt "Lebenslänglich"
 
Die Diskussion über die Sicherheitsverwahrung / Von Peter Carstens

 
BERLIN, 22. Februar. Wenn jemand einen besonders gemeinen Mord begangen hat, ein Kind getötet oder Frauen vergewaltigt hat, kann das Gericht zusätzlich zur Haftstrafe in seinem Urteil anordnen, daß der Täter oder die Täterin danach nicht freigelassen wird, sondern hinter Gittern bleibt. Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe mehr, sie soll nicht den Verbrecher bessern und wieder gesellschaftsfähig machen, die Sicherungsverwahrung dient alleine dem Schutz der Allgemeinheit: Vor dem oder vor der brauchen wir keine Angst mehr zu haben. Der ist und bleibt weggeschlossen. Die Sicherungsverwahrung macht die Strafe "Lebenslänglich", die in vielen Fällen nach fünfzehn Jahren endet, zu einer wirklich lebenslangen Haft.

Und dennoch geschieht es immer wieder, daß Morde, besonders an Kindern, aber auch schwere Vergewaltigungen begleitet werden von der Mitteilung, daß die Täter polizeibekannt waren, daß sie schon früher als besonders gemeingefährlich aufgefallen waren. Man hätte es wissen können, man hat es geahnt - zu tun war nichts.

Der Fall Zier hat den Justizminister von Baden-Württemberg, Goll (FDP), dazu bewegt, energisch gegen Schwächen der geltenden Gesetze vorzugehen. Daniel Zier hatte acht Jahre wegen einer brutalen Vergewaltigung im Gefängnis abgesessen, als er im Herbst 2001 aus der Haft entlassen wurde. Im Laufe seiner Haft war Mitgefangenen, dem Wachpersonal und Sozialarbeitern klar geworden: Der ist gefährlich. Die Staatsanwaltschaft war sich fast sicher: Der wird rückfällig. Doch tun konnte sie nichts. Der Ersttäter Zier hatte seine Strafe verbüßt, Sicherungsverwahrung konnte beim Urteil nicht angeordnet werden, also öffneten sich die Gefängnistore. Zier kam frei. Innerhalb einer Woche vergewaltigte er drei Frauen und überfiel ein Juweliergeschäft.

So etwas soll nicht wieder vorkommen, sagte Goll. Eine Änderung im baden-württembergischen Polizeigesetz ermöglicht es seither, im Rahmen der "Gefahrenabwehr" potentielle Wiederholungstäter in Gewahrsam zu nehmen. Das Land hat diese Maßnahme inzwischen in zwei Fällen ergriffen, allerdings ist nicht gewiß, ob sie der gerichtlichen Überprüfung standhalten. Gleichwohl wollen andere, insbesondere von CDU oder CSU regierte Länder analoge Regelungen einführen, so Hessen, Sachsen, Bayern. Aber auch in Sachsen-Anhalt wird eine entsprechende Landesregelung befürwortet.

Doch was nützt es, wenn in Hessen Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann, in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht? Was hilft es dem Verbrechensopfer in Sachsen, wenn der Täter aus Brandenburg kommt. Eine bundeseinheitliche Regelung scheint also sinnvoll und auch der rot-grünen Bundesregierung empfehlenswert - spätestens seit sich der Bundeskanzler im vergangenen Sommer unter dem Eindruck eines Kindermordes mit der Mehrheit empörte und für Sexualstraftäter forderte: Die gehören weggeschlossen - und zwar für immer. Zögerlich, eine eigene Gesetzesinitiative in gewundenen Andeutungen ankündigend, bewegt sich Justizministerin Däubler-Gmelin (SPD) auf die Länder zu, die ihr derweil mit ausformulierten Entwürfen zusetzen. Auf dem Felde des Strafrechts hat die ansonsten sehr geschäftige Ministerin bislang wenig von sich reden gemacht. Das ist der Opposition aufgefallen, entsprechend lauter werden im Wahljahr die Vorwürfe. Däubler-Gmelin wird sich regen, eine Vorlage ihres Hauses ist ausgearbeitet. Sie wird hinter den Vorstellungen Baden-Württembergs zurückbleiben.

Wenn es nach dem Stuttgarter Justizminister geht, würde folgendes geändert: Erstens kann die Sicherungsverwahrung auch nachträglich angeordnet werden. Schlimme, gleichwohl nicht geisteskranke Sexualtäter oder auch besonders brutale Geiselnehmer, Mörder oder Totschläger könnten nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens von einer Strafvollstreckungskammer mit drei Berufsrichtern in Sicherungsverwahrung geschickt werden. Zweitens soll Sicherungsverwahrung auch schon für Ersttäter angeordnet werden können. Bisher waren mindestens zwei schwere Straftaten notwendig, was in der Praxis - siehe Fall Zier - bedeutet, daß man abzuwarten hat, bis die zweite Frau vergewaltigt, das zweite Kind mißbraucht, der zweite Mensch totgeschlagen ist. Juristisch wird von Taten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung gesprochen, die mit Haftstrafen von mindestens vier Jahren geahndet wurden. So lange will Goll nicht warten. Nach dem Entwurf seines Hauses soll in besonders schweren Fällen schon nach der ersten Tat Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.

Das geht der rot-grünen Justizministerin vermutlich zu weit. Im Gespräch ist nun die Einführung eines Vorbehalts: Im Urteil für eine schwere Straftat könnte demzufolge festgelegt werden, daß am Ende der Haftzeit geprüft wird, ob das Verhalten des Täters eine Wiederholungstat wahrscheinlich scheinen läßt. Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung würde demgemäß an das Ende der Haftzeit verlegt, müßte nicht - wie bislang - im Strafverfahren endgültig getroffen werden. Ersttäter würden, zumindest nach Auffassung der Grünen, weiterhin von der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung ausgenommen. Das Hauptargument gegen solche Erwägungen lautet für Goll: Ein Vorbehalt, der bei der Verurteilung formuliert werden müßte, gelte nur für künftige Fälle. Diejenigen, die derzeit Haftstrafen verbüßen, könnten mit einer solchen Regelung nicht mehr erfaßt werden. Sie müßten erst wieder eine schwere Straftat begehen, ehe für sie Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.

Gemessen an der Kriminalität insgesamt sind die schweren Gewaltdelikte von kleiner Zahl - sie machen etwa drei Prozent der Straftaten aus. Goll rechnet für sein Land mit etwa vier Straftätern pro Jahr, die von einer neuen Regelung der Sicherungsverwahrung betroffen wären. Doch haben Morde an Kindern, schwere Sexualstraftaten, brutale Geiselnahmen großen Einfluß auf das Sicherheitsgefühl der Bürger. Neben den sachlichen Argumenten für eine Gesetzesänderung spielt in einem Wahljahr bei entsprechenden Gesetzesinitiativen der Blick auf die öffentliche Meinung eine entsprechende Rolle. Zugleich sind die Bemühungen Baden-Württembergs, Hessens und - schlußendlich - der Bundesjustizministerin auch Ausdruck eines sich wandelnden Bewußtseins, in dessen Mittelpunkt der Schutz potentieller Opfer gerückt ist anstelle der Rechte der Täter und deren Anspruchs auf Resozialisierung.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.02.2002, Nr. 46 / Seite 4

 
 

 

22.02.2002    14:37

 Naturschutz
 

Schweinswale bedroht

 

Tierschützer warnen: Jährlich verenden 7.000 Tiere in der Nord- und Ostsee in Fischnetzen.

 
 

   

   
Schweinswal_dpa
 
 
Nicht länger als zwei Meter - aber kein Delfin: der Schweinswal (Phocoena phocoena) (dpa )


 
 
Die Schweinswale in Nord- und Ostsee sind zunehmend durch die Fischerei bedroht.

Allein in der Nordsee gerieten jährlich 7.000 Tiere in die Stellnetze der Fischer und verendeten qualvoll, erklärte die Umweltschutzorganisation WWF am Freitag in Hamburg.

Die Dunkelziffer getöteter Tiere sei hoch. Die Umweltschützer fordern Sofortmaßnahmen, um die Bestände der einzigen heimischen Walart zu retten.
 
   
Rettungsplan für die Meeressäuger

Der WWF stellte in Hamburg einen Rettungsplan für die Meeressäuger vor. Dazu zählen unter anderem begrenzte Fischereiverbote in Regionen mit viel Schweinswalbeifang sowie Änderungen bei den Fanggeräten.

Zugleich fordert der WWF den Einsatz so genannter Pinger an den Netzen. Dabei handelt es sich um kleine Sender, die an den Netzen angebracht werden und durch spezielle Töne die Tiere fern halten sollen.

Reform der EU-Fischereipolitik entscheidend

Der WWF forderte Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf, sich auf der Internationalen Nordseeschutzkonferenz am 20./21. März im norwegischen Bergen für eine umweltfreundliche Fischerei ohne Schweinswal-Beifänge einzusetzen.

Zudem sei die Reform der EU-Fischereipolitik in diesem Jahr entscheidend für das langfristige Überleben der Art.

In der Ostsee ist der Bestand der 1,60 Meter langen und 80 Kilo schweren Meeressäuger laut WWF dramatisch auf nur noch 600 Tiere zurück gegangen. Wie viele Schweinswale in der Nordsee leben ist unklar. Eine acht Jahre alte Schätzung ergab für die mittlere und südliche Nordsee einen Bestand von rund 175.000 Meeressäugern.

(sueddeutsche.de/AP)

 

 
 
GEHEIMDIENSTE

Munition für den Minister

Neue Spitzelaffäre in Thüringen: CDU-Ressortchef Köckert ließ sich vom Verfassungsschutz Informationen über einen PDS-Landtagsabgeordneten liefern.

Der Minister redete sich richtig in Rage. Man wisse doch, ereiferte sich Christian Köckert, Thüringens Innenressortchef, dass der junge Herr Abgeordnetenkollege von der Opposition landesweit fast überall zu finden sei, "wo es im Rahmen von Demonstrationen der linken Szene zu Randalen" komme. Stets stehe der PDS-Mann bei Kundgebungen in der ersten Reihe, "zum Anheizen der Situation vor Ort". Beste Kontakte in die linksextreme Szene hinein habe der Parlamentarier - und überdies zur Frage der Gewaltfreiheit bisher keine eindeutige Antwort gefunden.

Die Anschuldigungen des Ministers, vorgetragen in einer Landtagsdebatte über rechtsextremistische Umtriebe in Thüringen, erzürnten den so gescholtenen PDS-Abgeordneten Steffen Dittes, heute 28, an jenem 16. März 2000 schwer: Die "infamen Unterstellungen" des CDU-Innenministers weise er in aller Deutlichkeit zurück.

Doch Köckert stützte sich bei seinen Vorwürfen offenbar auf gute Quellen. Rund drei Wochen vor der Debatte, am 22. Februar, hatte ihm ein Bote einen Vermerk des damaligen Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) überbracht. Wie "von Ihnen erbeten", lieferte Amtschef Helmut Roewer seinem Minister, zusammengefasst auf einer Seite, Munition gegen Dittes: Der Oppositions-Parlamentarier sei als Totalverweigerer und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bereits strafrechtlich aufgefallen, ließ Roewer den vorgesetzten Ressortchef wissen. Außerdem unterstütze Dittes die autonome Antifa, die verbotene PKK und starte diverse Aktionen gegen den Verfassungsschutz.

Die neue Affäre dürfte selbst bei den Parlamentariern im Freistaat, die bei Verfassungsschutzskandalen besonders abgebrüht sein dürften, für Aufruhr sorgen - belegt sie doch endgültig, dass der thüringische Geheimdienst seit seiner Gründung 1991 bis heute offenbar systematisch zur Bespitzelung und Bekämpfung des politischen Gegners benutzt wird. Vor allem für Innenminister Köckert, lange Zeit ein möglicher Nachfolgekandidat für den 2004 aus dem Amt scheidenden Ministerpräsidenten Bernhard Vogel (CDU), könnte es nun eng werden. Schließlich soll er den Verfassungsschutz schon einmal für Zwecke seiner Partei eingesetzt haben.

Bereits im vergangenen August waren Berichte aufgetaucht, Köckert habe vor der Kommunalwahl im Mai 2000 das Landesamt um Ermittlungen über zwei Kommunalpolitiker in Blankenhain bei Weimar gebeten. Der Auftrag, mit dem möglicherweise der Wahlausgang beeinflusst werden sollte, beschäftigt inzwischen einen Untersuchungsausschuss im Landtag. Köckert bestreitet die Vorwürfe, Ex-TLfV-Chef Roewer bestätigt sie und wird dabei durch ein vorliegendes Gesprächsprotokoll gestützt. Sicher jedenfalls ist: Die Abteilung Spionageabwehr im Amt prüfte, ob die Lokalpolitiker, beide Mitglieder der Freien Wählergemeinschaft, eine Stasi-Vergangenheit hatten.

Dass er den Auftrag zur Auskundschaftung von Dittes erteilt hat, will Köckert nicht einmal ausschließen. Zwar sei das Roewer-Dossier im Posteingangsbuch des Ministeriums nicht zu finden. "Doch es könnte so gewesen sein", bekannte Köckert vergangenen Freitag. Verwerfliches vermag der CDU-Mann darin jedoch nicht zu erkennen: "Das ist weder ungewöhnlich noch skandalös." Schließlich habe die PDS damals Dittes in die Landtags-Kommission entsenden wollen, welche die Telefonabhörmaßnahmen des Verfassungsschutzes genehmigt. Über die Verfassungstreue des PDS-Mannes habe er sich also ein Bild verschaffen müssen.

Mit seinem Spitzelauftrag kann sich Köckert zudem auf Tradition berufen. 1996 wurde unter dem damaligen Innenminister Richard Dewes (SPD) eine Bürgerinitiative gegen steigende Abwassergebühren überwacht - angeblich wegen Stasi-Verdachts.

Ex-Präsident Roewer - seit vorigen August wegen der zahlreichen Pannen und Affären in seinem Hause suspendiert - gibt heute an, während seiner Zeit "als Chef dieses etwas extraordinären Amtes" zahlreiche bemerkenswerte Gespräche mit Ministern geführt zu haben. Die hätten mitunter den Versuch unternommen, ihn auf ihre jeweilige "Parteikiste" zu setzen.

So wandte sich laut Roewer im Wahljahr 1994 der damalige Innenminister Franz Schuster (CDU) an ihn mit der Bitte, Informationen über einen PDS-Abgeordneten zu beschaffen. Schuster bestreitet zwar, die Bespitzelung in Auftrag gegeben zu haben. Unbestritten ist jedoch, dass der Verfassungsschutz im Juni des gleichen Jahres die CDU im Landtag direkt per Fax mit einem dreiseitigen Vermerk bedienen wollte, der mit Erkenntnissen aus der aktuellen PDS-Beobachtung gespickt war.

Im laufenden Untersuchungsausschuss, der sich nun wohl auch mit dem Fall Dittes beschäftigen muss, gibt sich die allein regierende CDU noch ahnungslos. So fragte CDU-Mann Willibald Böck, einst selbst Innenminister, den Zeugen Roewer, was im Zusammenhang mit dem Dienst unter einer "Parteikiste" zu verstehen sei. In Anlehnung an alte SED-Propaganda konterte Roewer zielsicher: "Also gut, das ist die untechnische Umschreibung für Schild und Schwert der CDU, der SPD oder der PDS - oder wie auch immer."

STEFFEN WINTER


 

Einen Tag nach der Verhaftung ihres Killer-Terriers

Sie geht schon wieder mit einem Kampfhund Gassi

Die Besitzerin der Kampfhunde geht mit einem Staffordshire-Terrier spazieren

Berlin – Sie geht mit ihrem Hund spazieren, als wäre nichts gewesen. Wir sehen die Frau, der die beiden Kampfhunde gehören, die im Blutrausch einen Husky zerfleischten. Vermummte SEK-Polizisten mussten die Staffordshire-Terrier mit Schrotflinten in Schach halten (BILD berichtete.)

Was passiert jetzt mit den Tieren?

SEK-Beamte bringen einen Kampfhund mit entsicherter Schrotflinte ins Tierheim

Die Hunde heißen „La Toya“ und „Shaquille“. Das Weibchen hatte dem Husky zuerst in die Beine gebissen. Das war das Signal für den Rüden. Er biss dem Opfer die Kehle durch. Das SEK brachte die Hunde ins Tierheim. Ein Ermittler: „Nur Hündin ,LaToya' wird eingeschläfert, weil sie das Drama ausgelöst hatte.

Außerdem hat sie ein Amtstierarzt als besonders aggressiv eingestuft.“ Der Rüde durfte gestern wieder nach Hause.

Ihrer Besitzerin droht nur ein Bußgeld – ein Hunde war nicht angemeldet

AW-Anmerkung:  Schlimm genaug was da passierte . Aber was soll die Aussage: Sie geht schon wieder mit Ihrem Hund spazieren?? Was soll sie denn sonst machen.? Wegschliessen?? In die Bude Sc....... lassen??? Dieser Vorfall zeigt doch wieder mal wieviel die VO's taugen!

NICHTS!


 

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Besitzerin droht nur ein Bußgeld – ein Hunde war nicht angemeldet

AW-Anmerkung:  Schlimm genaug was da passierte . Aber was soll die Aussage: Sie geht schon wieder mit Ihrem Hund spazieren?? Was soll sie denn sonst machen.? Wegschliessen?? In die Bude Sc....... lassen??? Dieser Vorfall zeigt doch wieder mal wieviel die VO's taugen!

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