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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute mit diesem:

* Brigitte Bardot ruft zu Boykott von südkoreanischen Produkten auf

* Die Forderung der PDS Pirmasens ist nicht überraschend

* Pressemitteilung des Hessischen Tierschutzbeirates

*  Schweiz: Die Rechtsstellung der Tiere verbessern (28.02.2002)


Brigitte Bardot ruft zu Boykott von südkoreanischen Produkten auf

Paris, 26 Februar (AFP) - Aus Protest gegen die südkoreanische Sitte, Hunde und Katzen zu Delikatessen zu verarbeiten, hat die französische Schauspielerin Brigitte Bardot zum Boykott von Importen aus dem asiatischen Land aufgerufen. Die Tiere würden unter "furchtbaren Bedingungen gehalten und geschlachtet", erklärte Bardot am Dienstag. Zudem würden die Hunde und Katzen zu Tode geschlagen, damit ihr Fleisch zarter sei. Die Kritik von Tierschützern kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt für Südkorea, das im Sommer zusammen mit Japan Gastgeber der Fußball-Weltmeisterschaft ist.

© AFP

261910 Feb 02

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Forderung der PDS Pirmasens ist nicht überraschend. Wehrhafte Hunde sind auch ein Schutz von Person und dem ideologisch umstrittenen Privateigentum. Für Politiker besonders von PDS (und Grünen) ist gerade dies ein weltanschaulicher Dorn im Auge. Hier liegt meines Erachtens auch ein wichtiger Grund für die seit Mitte der achziger Jahre geschürte Hundefeindlichkeit.

Damit wir uns nicht mißverstehen: Man sollte einen Hund nicht nur aus Schutzgründen kaufen. Ebenso bin ich kein Freund aggressiver Hunde. Doch ich glaube, daß viel Leid,welches durch kriminelle Übergriffe entstehen würde, allein durch die Anwesenheit von Hunden verhindert wird. Dieses Argument wird von Hundehaltern fast nie gebracht. Wohl aus Angst davor mit "Rambo-Klischees" konfrontiert zu werden. Damit aber überläßt man beim Thema "Hund und Sicherheit" genau jenen Leuten das Feld die den Hund nur als Gefahr betrachten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Neumeyer


Pressemitteilung des Hessischen Tierschutzbeirates
vom 22. Februar 2002

Tierschutzbeirat in Hessen hat neue Vorsitzende gewählt
Aufnahme des Tierschutzes in die hessische Verfassung
und Vollzug des Qualzuchtverbotes sind wichtigste Ziele

Auf seiner zweiten Sitzung hat der neu formierte
Tierschutzbeirat Hessen am 13.02.2002 die praktische
Tierärztin Dr. med. vet. Gudrun Schwetje zur neuen
Vorsitzenden gewählt und hat sich mehrheitlich für die
Aufnahme des Tierschutzes in die hessische Verfassung
ausgesprochen, wie dies bereits in elf weiteren
Bundesländern geschehen ist. In Anwesenheit von Herrn
Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium Winfried
Seif mahnte der Beirat den Vollzug des Qualzuchtparagraphen
11b Tierschutzgesetz in Hessen.

Ministerpräsident Koch hatte bereits Anfang Februar 2002
den Tierschutzverbänden schriftlich zugesagt, dass die
hessische Landesregierung Verstöße gegen § 11b
Tierschutzgesetz entsprechend ahnden wird. Staatssekretär
Seif bestätigte dies und sagte zu, dass die Landesregierung
in den nächsten vier Wochen Vollzugsmöglichkeiten des seit
1986 existierenden Verbotes von Qualzüchtungen prüfen werde.
Grundlage wird ein entsprechendes Gutachten des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft von 1999 sein.

Vorausgegangen war eine Beschwerde des Tierschutzbeirates
anlässlich der Bundesrassegeflügelschau vom 07. 09.12.2001
in Frankfurt a.M., auf der nachweislich Tiere ausgestellt
wurden, die zu den Qualzuchten zählen. Ein Eingreifen des
zuständigen Veterinäramtes oder eine Anweisung seitens der
Landesregeierung erfolgte damals nicht.

Der Qualzuchtparagraph verbietet unter anderem Wirbeltiere
zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den
Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den
artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet
sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Beispiele für verbotene Qualzuchten sind nach dem Gutachten
die schwanzlosen Manx- und Cymric-Katzen mit Defekten u.a.
im Bereich von Becken und Rückenmark, Haubenenten mit
massiven Hirndeformationen und zentralnervösen Störungen
oder Nackthunde, deren erblich bedingte Haarlosigkeit mit
Gebissanomalien einhergeht.

Der Tierschutzbeirat begrüßt außerordentlich die Zusage
von überregional organisierten Katzen- und
Hundezuchtverbänden, wie dem Verband für das deutsche
Hundewesen e.V., die Vorgaben des Qualzuchtgutachtens
einzuhalten. Auf Unverständnis stoßen im Tierschutzbeirat
dagegen die intensiven Bemühungen der Rassegeflügelzüchter,
sich außerhalb des Tierschutzgesetzes zu stellen. "Es fällt
schwer, in einem Züchter, der selbst schlimmste
Behinderungen bei Tauben, Enten oder Hühnerrassen als schön
und tiergerecht bezeichnet, einen Tierliebhaber zu sehen,
dem das Wohlergehen seiner Schützlinge am Herzen liegt",
erläutert Dr. Schwetje die Initiative des Tierschutzbeirates.
"Im Interesse der Tiere hoffen wir auf ein Einsehen des
Zuchtverbandes und einen Appell an seine Mitglieder.
Ansonsten wird uns nur übrig bleiben, jeden Fall von
Qualzucht zur Anzeige zu bringen."

Der Tierschutzbeirat setzt sich aus Vertretern der Interessensverbände, Kirchen und Parteien zusammen und
berät die Landesregierung in Tierschutzfragen.


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Info-Service der Landestierärztekammer Hessen
E-Mail: ltk-hessen@t-online.de
Internet: www.ltk-hessen.de
 


Schweiz: Die Rechtsstellung der Tiere verbessern (28.02.2002)

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Bern - Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich das Volksempfinden gegenüber Tieren gewandelt hat und daher die Rechtsstellung der Tiere verbessert werden soll. Er stimmt deshalb den von der Rechtskommission des Ständerates vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu.

Die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gehen zurück auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Dick Marty. Sie gelten als indirekter Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen!".

Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme den neuen Grundsatzartikel im Zivilgesetzbuch, wonach Tiere keine Sachen sind und nur soweit als Sachen zu behandeln sind, als keine Sonderbestimmungen bestehen. Er stimmt auch der neuen Regelung bei der Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums an Tieren zu, wonach das Gericht in gewissen Fällen das Alleineigentum an Haustieren, die nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, jener Partei zusprechen kann, die in tierschützerischer Hinsicht dem Tier die bessere Unterbringung gewährleistet.

Auch im Erbrecht unterstützt der Bundesrat neue Bestimmungen im Interesse des Tierschutzes: Wird in einem Testament ein Tier bedacht, gilt dies als Auflage für den Erben oder den Vermächtnisnehmer, für das Tier tiergerecht zu sorgen.

Zustimmung verdienen nach Ansicht des Bundesrates ferner die Revisionsvorschläge im Zusammenhang mit dem Fund von Tieren:

Der Finder eines Tieres muss neu nur während einer Frist von zwei Monaten statt wie bisher von fünf Jahren das verlorene Tier dem bisherigen Eigentümer zurückgeben.

Einverstanden erklärt sich der Bundesrat ebenfalls mit weiteren Änderungen:

· Wird ein Tier verletzt oder getötet, kann das Gericht bei der Bestimmung des Schadenersatzes den Affektionswert (Liebhaberwert) berücksichtigen, den das Tier für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass diese Bestimmung die Grenze zwischen Schadenersatz und Genugtuung verwischen könnte.

· Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, sind unpfändbar. Da Haustiere wenig Aussicht auf einen Verwertungserlös bieten, dürfte sich diese Bestimmung kaum praktisch auswirken.

Bundesamt für Justiz der Schweiz

27.02.2002  

http://www.animal-health-online.de


 

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