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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Heute mit diesem: * Brigitte Bardot ruft zu Boykott von südkoreanischen Produkten auf * Die Forderung der PDS Pirmasens ist nicht überraschend * Pressemitteilung des Hessischen Tierschutzbeirates * Schweiz: Die Rechtsstellung der Tiere verbessern (28.02.2002) |
Brigitte Bardot ruft zu Boykott von südkoreanischen Produkten auf
Paris, 26 Februar (AFP) - Aus Protest gegen die südkoreanische Sitte, Hunde und Katzen zu Delikatessen zu verarbeiten, hat die französische Schauspielerin Brigitte Bardot zum Boykott von Importen aus dem asiatischen Land aufgerufen. Die Tiere würden unter "furchtbaren Bedingungen gehalten und geschlachtet", erklärte Bardot am Dienstag. Zudem würden die Hunde und Katzen zu Tode geschlagen, damit ihr Fleisch zarter sei. Die Kritik von Tierschützern kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt für Südkorea, das im Sommer zusammen mit Japan Gastgeber der Fußball-Weltmeisterschaft ist. © AFP 261910 Feb 02 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Forderung der PDS Pirmasens ist nicht überraschend. Wehrhafte Hunde sind auch ein Schutz von Person und dem ideologisch umstrittenen Privateigentum. Für Politiker besonders von PDS (und Grünen) ist gerade dies ein weltanschaulicher Dorn im Auge. Hier liegt meines Erachtens auch ein wichtiger Grund für die seit Mitte der achziger Jahre geschürte Hundefeindlichkeit. Damit wir uns nicht mißverstehen: Man sollte einen Hund nicht nur aus Schutzgründen kaufen. Ebenso bin ich kein Freund aggressiver Hunde. Doch ich glaube, daß viel Leid,welches durch kriminelle Übergriffe entstehen würde, allein durch die Anwesenheit von Hunden verhindert wird. Dieses Argument wird von Hundehaltern fast nie gebracht. Wohl aus Angst davor mit "Rambo-Klischees" konfrontiert zu werden. Damit aber überläßt man beim Thema "Hund und Sicherheit" genau jenen Leuten das Feld die den Hund nur als Gefahr betrachten. Mit freundlichen Grüßen Peter Neumeyer Pressemitteilung des Hessischen
Tierschutzbeirates
Schweiz: Die Rechtsstellung der Tiere verbessern
(28.02.2002)
----------------------------------------------------------- Bern - Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich das Volksempfinden gegenüber Tieren gewandelt hat und daher die Rechtsstellung der Tiere verbessert werden soll. Er stimmt deshalb den von der Rechtskommission des Ständerates vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu. Die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gehen zurück auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Dick Marty. Sie gelten als indirekter Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen!". Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme den neuen Grundsatzartikel im Zivilgesetzbuch, wonach Tiere keine Sachen sind und nur soweit als Sachen zu behandeln sind, als keine Sonderbestimmungen bestehen. Er stimmt auch der neuen Regelung bei der Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums an Tieren zu, wonach das Gericht in gewissen Fällen das Alleineigentum an Haustieren, die nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, jener Partei zusprechen kann, die in tierschützerischer Hinsicht dem Tier die bessere Unterbringung gewährleistet. Auch im Erbrecht unterstützt der Bundesrat neue Bestimmungen im Interesse des Tierschutzes: Wird in einem Testament ein Tier bedacht, gilt dies als Auflage für den Erben oder den Vermächtnisnehmer, für das Tier tiergerecht zu sorgen. Zustimmung verdienen nach Ansicht des Bundesrates ferner die Revisionsvorschläge im Zusammenhang mit dem Fund von Tieren: Der Finder eines Tieres muss neu nur während einer Frist von zwei Monaten statt wie bisher von fünf Jahren das verlorene Tier dem bisherigen Eigentümer zurückgeben. Einverstanden erklärt sich der Bundesrat ebenfalls mit weiteren Änderungen: · Wird ein Tier verletzt oder getötet, kann das Gericht bei der Bestimmung des Schadenersatzes den Affektionswert (Liebhaberwert) berücksichtigen, den das Tier für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass diese Bestimmung die Grenze zwischen Schadenersatz und Genugtuung verwischen könnte. · Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, sind unpfändbar. Da Haustiere wenig Aussicht auf einen Verwertungserlös bieten, dürfte sich diese Bestimmung kaum praktisch auswirken. Bundesamt für Justiz der Schweiz 27.02.2002 http://www.animal-health-online.de
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