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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* die heutige Debatte im Bundestag zur Mehrwertsteuererhöhung gab uns Anlass

* Rot-Rot beißt jetzt zu:

* Was macht Sinn gegen Hundegesetze?

* Antwort vom Steueramt:

 

Hallo Herr Weber,

die heutige Debatte im Bundestag zur Mehrwertsteuererhöhung gab uns Anlass, den nachstehenden Beitrag an die Fraktion der CDU/CSU zu senden. Herr Schindler führte in der Debatte aus, dass es nicht richtig sei, dass die Kuh Bella für  ihr Futter einen höheren Mehrwertsteuersatz entrichten muss, als der Kampfhund um die Ecke. Es wäre nett, wenn Sie die „sachkundige“ Meinung der CDU/CSU in Ihrem Newsletter den Hundehaltern zur Kenntnis geben würden.

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 die Bundestagsdebatte über die Erhöhung der Mehrwertsteuer bot Anlass zur aufrichtigen Freude. Meine Frau und ich, beide Mitte 60 Jahre alt und auf ein langjähriges, erfolgreiches Berufsleben zurückschauend, erwarten von der CDU/CSU eine sachliche, vernünftige und vorausblickende Politik. Rot/grüner Populismus ohne Sachverstand hat die Republik lange genug zum Träger der roten Laterne im internationalen Vergleich verdammt.

Wer zu dumm und populistisch ist, um vernünftige Hundegesetze und –verordnungen auf den Weg zu bringen, braucht sich nach unserer Meinung an der Wirtschaft und den Sozialsystemen gar nicht erst zu versuchen.

 Als langjährige Halter von Familienhunden der Rasse „Bullterrier“ haben uns die unqualifizierten Debattenbeiträge Ihres Abgeordneten Norbert Schindler sehr betroffen gemacht. Dieser Stil passt gut zu Frau Höhn hier hin NRW.

Wenn Herr Schindler bereit ist, für sich oder seine Kühe eine „Rindviehsteuer“ in gleicher Höhe wie die von uns zu entrichtende „Kampfhunde“-Steuer zu zahlen (rd. 300,-- €/a), bezahlen wir gerne auch 25 % MWSt auf unser Hundefutter. Bei seiner gezeigten Polemik geht Herr Schindler mit seiner Sachkunde sicher davon aus, dass unser Hund jeden Tag ein halbes Pferd frisst.

Wir und alle verantwortungsbewussten Hundehalter erwarten von der CDU/CSU einen vernünftigen und sachkundigen Umgang mit den Haltern ausländischer Hunderassen. Die von der Politik verkündete These, dass nur Bullterrier & Co. Zähne im Maul haben und die anderen Rassen lediglich über Attrappen verfügen, ist in den letzten 10 Jahren wohl ad absurdum geführt worden.

Also bitte: Vernunft und Sachlichkeit und keine Schindlersche Listenpolemik!

Wir haben nichts gegen die Bekämpfung gefährlicher Halter und ihrer missbrauchten Hunde und würden nichts gegen den Nachweis von Sachkunde, Leumund und aggressionsfreiem Wesen für alle wehrhaften Hunde einwenden. Von der Diskriminierung einer Minderheit mit grünem, tortentänzerischem Populismus sollte die CDU/CSU jedoch Abstand nehmen.

 Wir erwarten, dass Herr Schindler sich umgehend im Internet bei den diskriminierten, verantwortungsbewussten Hundehaltern entschuldigt.

 Nach zweijährige Tortur durch Politik und Verwaltung haben Hundehalter das Vertrauen in die so gepriesene Demokratie fast verloren. Es bleibt ihnen dann nur noch, die ungeliebte, aber wohl bald nötige Protestwahl in die braune Richtung.

 Mit freundlichen Grüßen

Erika und Hans Steinisch

 
Rot-Rot beißt jetzt zu:
Hundegesetz für Berlin kommt im Sommer

BERLIN - Von den Grünen lange gefordert. Nun bekommt Berlin ein Gesetz für die rund 100 000 Vierbeiner. Die hundepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Karla Borsky-Tausch, zum KURIER: "Spätestens im Sommer sollte es in Kraft treten."

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die niedersächsische Rasseliste gekippt hat, will Berlin daran festhalten, wenn auch in abgespeckter Form. Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu bleiben drauf. Sie müssen weiterhin in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden und einen beißsicheren Maulkorb tragen. Voraussichtlich kommen auch noch Rottweiler hinzu. Sie stehen hinter Mischlingen und Schäferhunden auf Rang drei der Bissliste. Erst kürzlich hatte in Reinickendorf ein unangeleinter Rottweiler in einer Parkanlage ein Mädchen attackiert.

Torsten Nöldner, Referent für Veterinärwesen in der Gesundheitsverwaltung des Senats: "Wir haben uns für ein Gesetz mit Rasseliste entschieden, weil der Berliner Verfassungsgerichtshof unsere bisherige Verordnung voll bestätigt hat und die Bissvorfälle seit In-Kraft-Treten im Juli 2000 um 25 Prozent zurückgegangen sind, beim Pit-Bull sogar von 162 im Jahr 1999 auf 74 in 2001."

Borsky-Tausch: "Auch für einen generellen Hundeführerschein für alle Halter und für eine Chippflicht für Hunde bin ich offen." Gernot Klemm (PDS): "Wir haben eine Pflicht gegenüber Haltern und Nichthaltern, brauchen ein Gesetz bis zum Sommer." Im Abgeordnetenhaus gibt es heute mit Interessenverbänden eine Anhörung zu diesem Thema. Ronald Gorny

Artikel vom 31. Januar 2003

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_kurier/berlin/.html/artik8.html
 

 
Rot-Rot beißt mehr ab, als es schlucken kann:
Wiederholung:
 
Was macht Sinn gegen Hundegesetze?
 
In unseren Augen die Weiterführung der anhängigen Klagen sowie ggf. die Eröffnung neuer Widerspruchsverfahren.
 
Das letzte Wort über Hundegesetze wird das Bundesverfassungsgericht sprechen, entweder, weil eine der anhängigen Klagen auf ihrem Weg durch die Instanzen dort angekommen ist, oder weil ein couragiertes Gericht selbst eine der Klagen dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Grundgesetz zur Entscheidung vorlegt.
 
Bis dahin bleiben in NRW Haltungsgenehmigungen und Nebenbestimmungen, deren Ermächtigungsgrundlage das Landeshundegesetz sein soll, nach dem Wirksamkeitsgrundsatz des deutschen Verwaltungsrechts wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig sind. Erst die von uns angestrebte gerichtlich erklärte Nichtigkeit des Landeshundegesetzes wird zur Unwirksamkeit der Verwaltungsakte in toto führen.
 
Feststellungsklagen halten wir wie bisher nicht für sinnvoll, da eine Terminierung zur mündlichen Verhandlung jeweils erst in 3 bis 4 Jahren zu erwarten ist, zudem haben wir Bedenken bzgl. der Zulässigkeit von Feststellungsklagen (eine solche scheiterte bereits beim VG Arnsberg), da das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 18.08.2000 (2 BvR 1329/00 = NVwZ 00, 1407) ausgeführt hat, dass es dem Kläger zumutbar ist, die Verwaltungsakte zunächst zu begehren, um im Anschluß die vorhandenen Rechtsmittel auszuschöpfen.
 
Eine Normenkontrollklage im Sinne einer Gesetzesverfassungsbeschwerde nach Art. 93 GG würde nach unserem Erachten voraussichtlich an der im Bundesverfassungsgerichtsgesetz formulierten "Erfordernis der Rechtswegerschöpfung" scheitern.

Siehe: Maulkorbzwang-Newsletter vom 24.01.2002
http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/01_03/240103_2.htm

Es ist übrigens faszinierend, wogegen Menschen alles Widerspruch einlegen.
Der völlig abgenervte Telefondienst berichtet unter anderem von aufgebrachten 20/40ern, die Widerspruch gegen die Chippflicht einlegen.
Und von Kommunen, die allen ernstes "Kampfhunde"steuern rückwirkend für das Jahr 2001 einführen wollen.
 
Antwort vom Steueramt:

 

Sehr geehrte Dame,

sehr geehrter Herr,

in Ihrer o. g. Email bemängeln Sie, die Kreisstadt Groß-Gerau erhebe eine diskriminierende Hundesteuer für ausländische Hunde. Damit sei Groß-Gerau die einzige Kommune im Kreis Groß-Gerau.

Leider müssen wir Ihnen widersprechen. Auch die Kreisstadt Groß-Gerau nennt in Ihrer Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Groß-Gerau keine separate Hundesteuer für ausländische Hunde.

Natürlich wird auch nicht entgegen der Satzung gehandelt. Halter ausländischer Hunde zahlen denselben Steuersatz wie ein deutscher Hund.

Wir gehen davon aus, dass Sie einen Hund aufgrund des Landes, in welchem er ursprünglich gezüchtet wurde, als deutschen oder ausländischen Hund bezeichnen. So sind beispielsweise folgende als ausländische Hunde zu bezeichnen:

  • Berner Sennenhund (Schweiz)
  • Chow-Chow (China)
  • Cocker Spaniel (Spanien/England)
  • Mops (China)
  • Pudel (Frankreich)

Ob es sich nun um einen Berner Sennenhund, einen Chow-Chow, einen Mops oder auch um einen Deutschen Schäferhund handelt, alle Halter dieser Hunde zahlen jährlich

  • 42,00 € für den ersten Hund
  • 48,00 € für den zweiten Hund
  • 54,00 € für den dritten und jeden weiteren Hund.

Hier sei noch erwähnt, dass auch nicht bei Hunden, welche im Ausland geboren sind, ein Unterschied gemacht wird.

In der Kreisstadt Groß-Gerau wird lediglich von den genannten Steuersätzen abgewichen, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Hier beträgt die Hundesteuer 504,00 € jährlich je Hund.

Zum einen werden als gefährliche Hunde folgende Rassen genannt, die allgemein als so genannte Kampfhunde gelten: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Ino, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Doque de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espaniol und Mastino Napoletano. Auch Kreuzungen mit einer dieser Rassen gelten als gefährliche Hunde.

Sicherlich handelt es sich bei den genannten Rassen um Hunde ausländischer Herkunft. Jedoch gelten solche ebenfalls als gefährliche Hunde, die durch Züchtung, Ausbildung oder Abrichtung Angriffslust, über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe oder andere gleich wirkende Zuchtmerkmale aufweisen, die bissig sind, die in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder die andere Tiere hetzen oder reißen. Dies kann auch ein Deutscher Schäferhund sein. Sobald ein Hund durch unser Ordnungsamt als gefährlich eingestuft wird, zahlt auch dessen Halter die erhöhte Hundesteuer von 504,00 €.

Die Kreisstadt Groß-Gerau ist nicht die einzige Kommune im Kreis Groß-Gerau, welche eine separate Hundesteuer für gefährliche Hunde sowie für so genannte Kampfhunde in Ihrer Hundesteuersatzung nennt. Auch die Gemeinde Riedstadt erhebt eine Hundesteuer nach diesem Muster.

Dieser erhöhte Hundesteuersatz hat zunächst ordnungspolitsiche Gründe. Mit der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde soll die Haltung dieser insofern gelenkt werden, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erhöhten Steuer anstelle eines als gefährliche geltenden Hund einen anschaffen, der nicht als gefährlich gilt. So wird ein hoher Bestand an gefährlichen Hunden in der Kreisstadt Groß-Gerau vermieden.

Sicherlich hat die Hundesteuer auch fiskalpolitische Gründe. Jedoch ist es nicht möglich durch den erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde den Haushalt der Kreisstadt Groß-Gerau zu sanieren. Durch diesen Steuersatz ergeben sich Mehreinnahmen von etwa 18.000,00 € jährlich, was im Vergleich mit dem Gesamtvolumen des Haushaltes der Kreisstadt Groß-Gerau ein geringer Betrag ist.

In Ihrer Email erwähnen Sie, die Hundesteuer für ausländische Hunde sei seit der Wahl unseres neuen Bürgermeisters, im Gespräch und darauf folgend umgesetzt worden.

Hier möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Satzungen der Kommunen nicht von den jeweiligen Bürgermeistern beschlossen werden. Über den Beschluss von Satzungen muss die Stadtverordnetenversammlung bzw. die Gemeindevertretung beraten und abstimmen.

Der separate Hundesteuersatz für gefährliche Hunde wurde so in der Stadtverordnetenversammlung am 27.11.2001 beschlossen.

Zum Abschluss möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass in der nächsten Stadtverordnetenversammlung erneut über unsere Hundesteuersatzung beraten wird. Es ist angedacht, die Hundesteuer für gefährliche Hunde bei bestandenem Wesenstest oder bei altersschwachen Hunden zu minimieren.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 
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