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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Holzwürmer, SPD-fanatische Mehrfachlistenmoderatoren, ebensolche Rotweinnasen
* OLG Düsseldorf: LHV NRW nichtig
* Ist das jetzt nichtig genug, Frau Höhn?
* Die ewigen Verlierer (VDH)

* Seit 2 ½ Jahren haben wir jetzt diesen Terror gegen unsere ausländischen Hunde

* Hier bei uns im Tierheim warten noch 4 Rottimixbabys

 

Holzwürmer, SPD-fanatische Mehrfachlistenmoderatoren, ebensolche Rotweinnasen,

FDP-Groupies, Berufsdemonstranten, Entenretter, Ehrennadelträder, norddeutsche Messiasse, die restlichen Kleingeister und was sonst noch alles so kreucht und fleucht in der Hundeszene, hat jetzt 14 Tage Zeit gehabt, sich zum Thema VG Arnsberg, Maulkorbzwang und TH Olpe auszukotzen.

Ihr anderen - wirklichen Hundefreunde - laßt es euch nicht mies machen - freut euch über die Erfolge und freut euch auch, das es weitergeht. Diese Miesmacher wollen und wollten NIE das die VO's kippen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg löst Dominoeffekt aus
NRW-Gerichte kippen Verwaltungsakte der LHV

Die Stellungnahme und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg über die Klage des Tierschutzvereins Olpe gegen die im Rahmen der Landeshundeverordnung NRW ergangenen Gebührenbescheide löst einen Dominoeffekt bei den Verwaltungsgerichten aus.

So erklärt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Regelungen der LHV NRW, die an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Hunderassen anknüpfen, ebenfalls für nichtig.

Aus gleichen Gründen rät das Verwaltungsgericht Köln einer Kommune zur Erstattung der erhobenen Gebühren und erklärt die behördliche Erlaubnispflicht der nicht mehr im Landeshundegesetz erfassten Hunderassen für erloschen. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wiederum hob einen Bussgeldbescheid wegen Nichtigkeit der Maulkorb- und Leinenpflicht der LHV NRW auf und erledigte im selben Arbeitsgang auch gleich die allgemeine Leinenpflicht der Gartenordnung der Stadt Neuss

Es ist zu erwarten, dass die weiteren Verwaltungsgerichte des Landes NRW zu gleichen Entscheidungen kommen. Damit werden die Mehrzahl der im Rahmen der LHV NRW für 42 Hunderassen ergangenen Verwaltungsakte in Kürze aufgehoben sein.

Die Entscheidungen, Beschlüsse und richterlichen Hinweise der Gerichte finden Sie hier:


www.tierheim-olpe.de und hier: www.maulkorbzwang.de

Mittlerweile liegt uns die 4. Nichtigkeitserklärung eines nordrhein-westfälischen Gerichts für die LHV vor.

So, liebe Freunde, spielt man DOMINO
- und nicht anders.

Während andere Leinen um den Landtag zogen oder Zollstöcke sammelten, haben wir im ganzen Land Bananenschalen in Form von Widersprüchen ausgelegt.

Irgendeiner tritt immer drauf.

Und jetzt rauft sich Bärbel Höhn die - letzten - Haare.

Der im August 2000 von uns und der Kanzlei Wolf & Partner geplante Treppenwitz ist wahr geworden:
 
Bärbel Höhn rutschte mit ihrer LHV auf einem Gebührenbescheid über lächerliche 100 Mark aus.
 
Den Sahnetorten-Slapstick heben wir uns für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf.

Und bezüglich des jämmerlichen Geheules in anderen Bundesländern, speziell Hessen:

Was macht Sinn gegen Hundegesetze in NRW und anderswo?

Legen Sie gegen jeden Verwaltungsakt, gegen jede in Zusammenhang mit Rasselisten ergangene Gebühr Widerspruch ein.
 
Erhöhen Sie die Zahl der ausgelegten Bananenschalen.

Banana iacta est.

 


OLG Düsseldorf: LHV NRW nichtig

Das OLG Düsseldorf entscheidet über einen Bussgeldbescheid wegen Verstoß gegen die Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Klägerin führte ihren Hund an einem Morgen im November 2000 frei auf den Neusser Rheinwiesen aus.
 
Netterweise nutzt das OLG Düsseldorf die Möglichkeit, und richtet außer der LHV NRW bei dieser Gelegenheit gleich auch noch die allgemeine kommunale Leinenpflicht der Stadt Neuss hin.
 
"Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 13. September 2001 aufgehoben.
...
Auf sie bezogen fehlte der LHV damit die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Das hatte die Nichtigkeit der getroffenen Bestimmungen über das Halten von Hunden der Anlage 2 zur LHV zur Folge (BVerwG aaO S. 1566).
Das Verhalten der Betroffenen kann auch nicht auf der Grundlage der Gartenordnung der Stadt Neuss vom 17. Februar 1995 geahndet werden...
Denn auch diese Vorschriften halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand."
 
 Hic facit gloria hundi: Dr. Küttner, Kanzlei Wolf & Partner, Düsseldorf.
 
Ein besonderer Dank an die couragierte Klägerin, die

- einen Rottweiler aus dem Tierheim aufnahm
- diesen Hund entgegen aller Verordnungen artgerecht hielt
- und für diesen Hund durch die Instanzen marschierte.

Anstatt vor`m Landtag Fähnchen zu schwenken.
 
D-A-N-K-E  nach Neuss!

 


Ist das jetzt nichtig genug, Frau Höhn?

Wir zitieren nochmal mit süffisantem Grinsen aus dem Schreiben des MUNLV vom 02.12.2002:
 
"Nach Auffassung des MUNLV wird der Ansatz der LHV NRW durch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts sogar bestätigt."
 
Wir verneigen uns in Ehrfurcht vor der juristischen Kompetenz des MUNLV und der Landesregierung und erinnern Bärbel Höhn an die Anregung zweier Hundehalter vom 03.07.2000:
 
Offener Brief an Bärbel Höhn vom 03.07.2000

 

Die ewigen Verlierer (VDH)

Der VDH - "kompetent in Sachen Tierschutz" - unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen

6. Februar 2003

Welthundeausstellung ohne kupierte Hunde

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat den Eilantrag des Veranstalters der Ende Mai 2003 in Dortmund stattfindenden Welthundeausstellung abgelehnt, mit dem auch die Ausstellung von im Herkunftsland legal kupierten Hunden zugelassen werden sollte.

Das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung enthaltene Verbot, sog. kupierte (amputierte) Hunde auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten, gelte gleichermaßen für inländische wie für ausländische Hunde. Die Amputation von Körperteilen an Hunden zur Erhaltung bestimmter Rassemerkmale stelle auch mit Blick auf den nunmehrigen verfassungsmäßigen Rang des Tierschutzes in Art. 20 a des Grundgesetzes eine tierschutzwidrige Handlung dar. Vertrauensschutzgesichtspunkte sowie EU-Gemeinschaftsrecht stünden der Durchsetzung des Ausstellungsverbots für die vorgesehene Veranstaltung nicht entgegen.

Aktenzeichen: 7 L 10/03
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/presse/pressem/2003/p0302062.htm

ÄTSCH - schneid Dir doch selber was ab, Meyer.


 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail:
PSS.Boettcher@t-online.de



Seit 2 ½ Jahren haben wir jetzt diesen Terror gegen unsere ausländischen Hunde und uns Halter ertragen.

In dieser Zeit habe ich viele aufrechte Personen kennen gelernt und interviewt, deren Schicksal ich der Öffentlichkeit mitteilen möchte.

Ich werde in regelmäßigen Abständen, wenn Achim Weber mir dieses erlaubt, unter dem Titel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar?“ veröffentlichen.

Mich hat das Schicksal dieser Menschen ziemlich bewegt.

Gern bilden wir Deutschen „die Gesetzestafeln mit den 10 Geboten“ und „Justizia“ an Gerichtsgebäuden ab. Schmücken uns mit Sprüchen wie: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und „Einigkeit und Recht und Freiheit“.

Aber, wie handelt Rot/Grün wirklich?



Die Würde des Menschen ist unantastbar? Nr. 1


Dieses ist die Geschichte von Monika und Lothar L. aus Bremen.

Wir haben diese lieben Menschen im Bremer Tierheim kennen gelernt.

Lothar ist 67 Jahre alt und fuhr als Kapitän zur See. Er hatte Verantwortung für fast 50 Mann Bordpersonal und trug Verantwortung für Containerschiffe in Millionenwerten und Ladungen, die diese Werte noch weit überschritten.

Er fuhr auf allen Weltmeeren.

Aber nicht nur das. Lothar verfügte, neben dieser großen Verantwortung, über die „NATO-Confidentialsicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung“, ausgestellt von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion vom Bundesverkehrsminister.

1968 ernannte man Lothar zum Olt. z. See der Reserve. Außerdem war er beauftragte Person nach der „Gefahrengutbeauftragtenverordnung“ und erhielt die „VS-Ermächtigung“ vom Bundesverkehrsministerium für Wirtschaft.

Sie haben eine süße Pitbullhündin, sagen wir, um es kurz zu fassen, schon vor der Kampagne „geerbt“.

Neben ihren Kindern und Enkelkindern ist diese liebe Hündin ihr „EIN und ALLES“.

Einem Mann, der soviel Verantwortung und Vertrauen sein Leben lang genossen hat, wird dieses bei der Hundehaltung in Bremen abgesprochen.

Das Grundstück mussten Monika und Lothar für rund DM 20.000,- einzäunen lassen.

Ihr natürlich lieber Hund muss einen Maulkorb tragen, außerdem mussten sie den „Eiertanz“ durch die Bremer Behörden ertragen.

Man vertraute ihm Millionenwerte an und zollte ihm vollstes Vertrauen.

In Bremen müssen Monika und Lothar um das Vertrauen kämpfen, um eine Pitbullhündin halten zu dürfen.

Super, Bremen .

Peter Böttcher,
Bremen, 7. Februar 2003

 
Hier bei uns im Tierheim warten noch 4 Rottimixbabys auf ein neues Zuhause. Die Welpen ( 2 Rüden und 2 Mädchen) sind nun schon 11 Wochen alt und die wertvolle Prägungsphase läuft uns davon - die Interessenten bleiben leider seit der neuen Verordnung in Bayern aus. Die Mama ist hier und kann angeschaut werden, der Papa ist leider unbekannt. Ganz dringend suchen wir liebe Menschen mit viel Zeit für die Zwerge (keine Zwinger/Kettenhaltung!!!).

Kontakt: Tierheim Wannigsmühle, Tel. 09766-1221

Bilder gibts unter www.tierheim-wannigsmuehle.de - unter UNSERE TIERE / HUNDE

Vielleicht könnten Sie uns helfen und die Suche der Kleinen nach lieben Menschen im Newsletter veröffentlichen??

Tausend Dank, bei Fragen einfach mailen:

Tierheim.Wannigsmuehle@t-online.de

Alexandra Kaupp

 

 
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